[sfv-rundmail] 24.04.2013
1. Stromspeicher nicht ins Netz, sondern in Solaranlagen und Windparks integrieren - Begründung
2. Protestaktion zur Rettung von Bürgerkraftwerken
3. Bei PV-Anlagen bis 100 kW darf Netzbetreiber keine komplizierte Fernwirktechnik fordern
1. Stromspeicher nicht ins Netz, sondern in Solaranlagen und Windparks integrieren - Begründung
Stromspeicher sollten vorzugsweise direkt in EE-Anlagen integriert werden. Bei entsprechender Ausstattung mit Pufferspeichern können die tageszeit- und wetterabhängigen Leistungsspitzen von Sonne und Wind direkt an der Stromquelle geglättet werden. Das Verteilnetz (Netz zum Einsammeln von EE) braucht dann nur so stark ausgebaut zu werden, dass es den Durchschnittswert der EE (plus eine gewisse Reserve) an Strom transportieren kann.
Wenn man dagegen die Speicher in das Stromnetz integriert, werden sie Strom aus Braunkohle- oder Atomkraftwerken speichern, wenn dieser zu Schwachlastzeiten nicht gebraucht wird. Dies wäre dann sozusagen ein Programm zur Verlängerung des Einsatzes dieser umweltschädlichen Kraftwerke durch "scheinbare Flexibilisierung". Außerdem würde damit die Lebensdauer der Speicher verkürzt, da diese zumeist von der Zyklenzahl abhängt. Mehr zum Thema
2. Protestaktion zur Rettung von Bürgerkraftwerken
Die Bundesregierung will Bürgerbeteiligungen an Solaranlagen, Windparks oder anderen ökologischen Unternehmen erheblich erschweren.
Bitte beteiligen Sie sich an der Protestbriefaktion
3. Bei PV-Anlagen bis 100 kW darf Netzbetreiber keine komplizierte Fernwirktechnik fordern
Mehrfach wendeten sich PV-Anlagenbetreiber hilfesuchend an den SFV, weil ihr Netzbetreiber ungebührlich teure Zusatzeinrichtungen zur Fernabschaltung der Anlagen forderte.
1. Stromspeicher nicht ins Netz, sondern in Solaranlagen und Windparks integrieren - Begründung
2. Protestaktion zur Rettung von Bürgerkraftwerken
3. Bei PV-Anlagen bis 100 kW darf Netzbetreiber keine komplizierte Fernwirktechnik fordern
1. Stromspeicher nicht ins Netz, sondern in Solaranlagen und Windparks integrieren - Begründung
Stromspeicher sollten vorzugsweise direkt in EE-Anlagen integriert werden. Bei entsprechender Ausstattung mit Pufferspeichern können die tageszeit- und wetterabhängigen Leistungsspitzen von Sonne und Wind direkt an der Stromquelle geglättet werden. Das Verteilnetz (Netz zum Einsammeln von EE) braucht dann nur so stark ausgebaut zu werden, dass es den Durchschnittswert der EE (plus eine gewisse Reserve) an Strom transportieren kann.
Wenn man dagegen die Speicher in das Stromnetz integriert, werden sie Strom aus Braunkohle- oder Atomkraftwerken speichern, wenn dieser zu Schwachlastzeiten nicht gebraucht wird. Dies wäre dann sozusagen ein Programm zur Verlängerung des Einsatzes dieser umweltschädlichen Kraftwerke durch "scheinbare Flexibilisierung". Außerdem würde damit die Lebensdauer der Speicher verkürzt, da diese zumeist von der Zyklenzahl abhängt. Mehr zum Thema
2. Protestaktion zur Rettung von Bürgerkraftwerken
Die Bundesregierung will Bürgerbeteiligungen an Solaranlagen, Windparks oder anderen ökologischen Unternehmen erheblich erschweren.
Bitte beteiligen Sie sich an der Protestbriefaktion
3. Bei PV-Anlagen bis 100 kW darf Netzbetreiber keine komplizierte Fernwirktechnik fordern
Mehrfach wendeten sich PV-Anlagenbetreiber hilfesuchend an den SFV, weil ihr Netzbetreiber ungebührlich teure Zusatzeinrichtungen zur Fernabschaltung der Anlagen forderte.
Lesen Sie dazu das Positionspapier der BundesNetzAgentur zu § 6 EEG 2012, welches wir auf unserer Internetseite veröffentlicht haben.
(Dort finden Sie den Link zum Download ganz unten.)
Abs.:
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