NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 16. Februar 2014

Galileo Galilei die 2: Die Erde ist Zentrum des Universums oder: Wie das NRW- Schiedsgericht einen Parteiausschluss rechtfertigt

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Nun liegt es mir vor, das Urteil des Schiedsgerichtes der ÖDP NRW, dass mich vorbehaltlich einer Berufung beim Bundesschiedsgericht aus der ÖDP ausschließt. 

Nachdem am 16.04.2013 der Bundesvorstand der ÖDP einen Antrag auf Parteiausschluss gegen mich gestellt hat, wozu das Schiedsgericht laut Satzung, Artikel 20.2 innerhalb von 4 Monaten zu einer ersten Sitzung zusammentreten muss, wurde ich ich erst am 4.11.13 zur Sitzung des Landesschiedsgerichtes geladen.  Das habe ich auch beim Verfahren angemerkt und steht seltsamer Weise nicht im Protokoll. Fakt ist, dass bis zur  Zustellung des Antrages an mich als den Betroffenen gut 2 Monate vergingen. Und am 16. August 2013 war die Frist abgelaufen, in der das Gericht hätte einladen müssen. Zumindest wurde mir nie ein Protokoll einer Sitzung des Gerichtes bis zu diesem Termin gezeigt.

Jetzt bekomme ich das Protokoll der Verhandlung und das Urteil in einem Brief zugestellt. Es ist mir daher unmöglich gewesen, vor der Entscheidung noch einmal das Protokoll durchzulesen und dazu für die Urteilsfindung des Schiedsgerichtes noch einmal eine Stellungnahme zu verfassen. Diese kann sich sowohl auf Fragen zum Protokoll beziehen, als auch auf Dinge, die einem erst durch das Protokoll klar werden. Dieser Vorgang ist schon mal einer fortschrittlich demokratischen Partei nicht würdig.

Überraschend ist der Ausschluss aus der ÖDP für mich nicht, dass hatte ich schon im November 2013 erwartet, als ich meinen ersten Bericht hierzu schrieb. 

Ich werde jetzt hier das Protokoll und das Urteil wieder geben und mit Kommentaren in Schrägschrift versehen. Dies werde ich dann an das Bundesschiedsgericht der ÖDP weiter leiten.

Protokoll der Sitzung des Landesschiedsgerichts der ÖDP NRW am 04.November 2013 um 16 Uhr in der Landesgeschäftsstelle ÖDP NRW, Junkerstraße 3, 48153 Münster

Anwesend: 
Mitglieder des Landesschiedsgerichts:
Frau Ingrid Hill (Vorsitzende),
Herr Klaus Dobrindt (Beisitzer),
Herr Franz Pohlmann (Beisitzer)

Antragsteller (Bundesvorstand): Herr Karl Heinz Jobst 

Antragsgegner (ÖDP-Mitglied): Felix Staratschek 

Protokollführerin: Frau Sieglinde Kersting 

Verlauf der Verhandlung:

Die Vorsitzende eröffnet die Versammlung des Schiedsgerichtes um 16 Uhr und begrüßt die Teilnehmer. Sie erläutert den Verlauf der Sitzung. Es wurde festgestellt, dass die Parteien ordnungsgemäß mit der Einladung vom 16.10.2013 zu den Verhandlungstermin geladen wurden.

Dies mag auf die Frist zwischen Einladungsversandt und Termin zutreffen. Ob das aber auf den späten Termin (mehr als 6,5 Monate nach Antragstellung) noch zutrifft, kann ich jetzt nicht sagen, Das habe ich auch in der Sitzung moniert.

Der Sachverhalt, wie er sich aus der Akte ergibt, wird von der Vorsitzenden vorgetragen. 

Hier ist schon zu fragen, was ist die Akte? Warum tagt das Gericht erst jetzt? Haben die so lange ermittelt oder ist die Akte lediglich der Antrag des Bundesvorstandes und meine Antwort darauf? 

1. Antrag des Bundesvorstandes über den Mitgliedausschluss des Herrn Felix Staratschek wegen
---verschiedener Aussagen,
---Verleumdungen, 
---Angriffe in der Presse,
----E-Mails
---und Ausführungen in seinem Blog (siehe Antrag vom 16.4.2013 

2. Der Antragsgegner hat dazu Stellung genommen und hält das Verfahren für unzulässig und nicht gerechtfertigt (siehe Schreiben des Antragsgegners vpm 19.06.2013)

Danach wurde der Vertreter des Antragstellers (Herr Jobst) befragt, gegen welche Beschlüsse der Antragsgegner verstoßen haben solle (Punkt 2 der Antragsschrift).

Darauf habe ich bis heute keine Antwort, gegen welche satzungsgemäß zulässigen Beschlüsse ich verstoßen haben soll!?! Die Antwort steht trotz dieser Frage auch nicht hier im Protokoll!!!!

Ersterer erklärte, sämtliches Verhalten des ÖDP- Bundesvorstandes sei von Beschlüssen gedeckt.

Diese Aussage sagt gar nichts.

1. Wer hat die Beschlüsse getroffen, durch die das Verhalten des Bundesvorstandes gedeckt ist? Ein Parteitag oder der Bundesvorstand selber? 

2. Sind diese Beschlüsse und das Verhalten vereinbar mit den Aussagen von Satzung und Programm der ÖDP? Der Nachweiß wurde an keiner Stelle geführt. 

3. Zur Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" gibt Sebastian Frankenberger in seinem Tätigkeitsbericht (Link zu meinen Blogartikel zum Thema) vom November 2012 selber zu, dass er das keinem Parteitag vorgelegt hat.

§ 12.1 a der Satzung der ÖDP:
"Der Bundesvorstand leitet die Bundespartei und führt deren Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen des Bundesparteitages und Bundeshauptausschusses."

Fakt ist, kein Bundesparteitag und kein Bundeshauptausschuss haben beschlossen, die Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie", die "im Zusammenhang" mit ESM und Fiskalpakt steht, zu unterstützen. Wenn nun  ein Mitglied sagt, diese Klage sei mit Satzung und Grundsatzprogramm nicht vereinbar, dann ist der Bundesvorstand verpflichtet darzulegen, wie und warum dieser das doch für vereinbar hält oder er muss die ÖDP wieder von der Aktion trennen. Das Schiedsgericht hätte hier vom Bundesvorstand Beweise verlangen müssen, dass dieser hier nach Satzung und Beschlusslage agiert hat. 

Des weiteren erklärt er, warum der Bundesvorstand sich der "Mehr Demokratie"- Klage angeschlossen habe. Der Bundesvorstand habe satzungsgemäß gehandelt und nur das Einschreiten in ESM und Fiskalpakt verfolgt

Was heißt denn das auf auf Deutsch "das Einschreiten in ESM und Fiskalpakt verfolgt". Der Bundesvorstand kann sich allem anschließen, was zu Satzung und Beschlusslage der ÖDP passt. Und er kann dabei auch Fehler machen. Meint ein Mitglied so einen Fehler zu sehen, kann er diesen Fehler beheben oder dem Mitglied inhaltlich darlegen, warum es kein Fehler ist. Und wenn der Bundesvorstand lediglich Gründe nennt, warum dieser sich der Klage angeschlossen hat, sagt das ja noch gar nichts darüber aus, ob diese Gründe auch zutreffen. 

Es gab keine Bestrebungen, das Grundgesetz bzw. die Verfassung anzugehen.

Das mag in der Intention des Bundesvorstandes oder der Mehrheit seiner Mitglieder sogar zutreffen. Aber es bleibt doch die Frage, ob die Intention des Bundesvorstandes oder der Mehrheit seiner Mitglieder mit dem übereinstimmt, was die Klage in Wirklichkeit fordert? Da habe ich mit Quellen belegte Zweifel angemeldet, worauf der Bundesvorstand nie inhaltlich eingegangen ist. Aber Sebastian Frankenberger ist hier als Vereinsfunktionär (Landesvorstand Bayern, erweiterter Bundesvorstand) von "Mehr Demokratie" extrem befangen. 

Der Antragsteller ist der Auffassung, dass der Antragsgegner sich in seinen Auffassungen verlaufen und verirrt habe. 

Leider wird diese Auffassung mit nichts belegt, während ich Zitate vom Verein "Mehr Demokratie" anführe und auf Seite 102 der Verfassungsbeschwerde verweise. 

  Die Vorsitzende befragt den Antragsgegner (Herrn Staratschek) zu dem Antrag des Bundesvorstandes im Einzelnen:
Wie er dazu stehe, dem Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger 
---Falschaussagen
---und Stasimethoden vorzuwerfen und ihn 
---einen greußlichen Populisten, 
---Lügner und
---Schwafler zu bezeichnen? 

Liebe Leser, wie würden Sie jemanden nennen, der eine Falschaussage macht und Sie dem mit Quellen beweisen, dass das, was dieser sagt nicht zutrifft und dieser trotzdem seine Behauptungen wiederholt, ohne diese mit Quellen, Hintergründen und Zusammenhängen zu belegen? 

Ich habe Sebastian Frankenberger im Sommer und Herbst 2012 per E- Mail informiert und die Inhalte im November 2012 auf dem ÖDP- Bundesparteitag in Erding vorgelesen. Nichts hat gefruchtet und nirgendwo gibt es Gegenargumentationen zu meiner auf Quellen beruhenden Sichtweise. Frankenberger hat in Erding meine Ausführungen einfach wie Helmut Kohl übergangen und ausgesessen (das nennt man auch die "Arroganz der Macht") und sich so verhalten, als ob ich gar nichts gesagt hätte. Und dann im Dezember 2012 hat er die Falschaussagen stur und unbegründet wiederholt, ebenso im Frühjahr 2013 auf Youtube- Videos. Erst ab Dezember 2012 habe ich die Frage aufgeworfen, ob Sebastian Frankenberger die Öffentlichkeit belügt.  

Entweder werden wir von Frankenberger belogen oder er kann nicht zuhören und lesen. Beides ist untragbar für einen Bundesvorsitzenden einer Partei. .  

Vor allem vor dem Hintergrund, dass die E- Mails des Antragsgegners auch an die Presse geschickt worden seien. 

Ich hatte in der Sitzung klar dargelegt, dass die Öffentlichkeit erst als Notwehr gegen das Ignorieren meiner Einwendungen beim Bundesvorstand eingeschaltet wurde und ich zuerst den internen Weg versucht habe. Das wird hier im Protokoll unterschlagen. Und Politiker wollen das öffentliche Leben gestalten. Verdecken diese mit Falschaussagen, was diese politisch unterstützen, ist es die Pflicht eines jeden guten Staatsbürgern, die Menschen zu warnen, damit diese solchen Falschaussagen nicht auf den Leim gehen. Ist das Schiedsgericht jetzt schon gegen das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit, dass es diesen Punkt anführt?  Was das Weiterleiten parteiinterner Infos angeht, fehlt es Sebastian Frankenberger jedoch nicht an Erfahrung. Jeder, der in Erding beim Bundesparteitag war, müsste das wissen. Ich habe meine Antworten breit gestreut. Politiker, die gute und ehrliche Politik machen, fürchten sich nicht vor der Öffentlichkeit, sondern sind, außer wenn es um Strategisches oder Datenschutz geht, über jede öffentliche Meldung dankbar.

Der Antragsteller bezieht sich darauf, Herrn Frankenberger etwas provozieren zu wollen und belegt seine Aussage mit der Beilage von "Mehr Demokratie e.V.", dass es Bestrebungen gebe, eine Verfassungsklage / Volksentscheid zum Grundgesetz geben solle. (Der Satz steht so im Protokoll.) 

Fakt ist, dass ich gesagt habe, ich hoffte, dass Frankenberger, nachdem alles andere nicht gefruchtet hat, mit diesen harten Worten, wie am 6.12.12 nach dem Parteitag von Erding, aus der Reserve zu locken. Aber alle Begriffe, die ich  benutze sind durch Fakten belegt. Und diese Verfassungsbeschwerde gegen das Grundgesetz soll es nicht nur geben, wie im Protokoll beschwichtigend geschrieben, die gibt es und wird lediglich durch einen Beschluss des Bundesvorstandes von der ÖDP unterstützt. Die Parteibasis wurde nie ordentlich über die Inhalte der Klage informiert und von oben wie in einem Obrigkeitsstaat vor vollendete Tatsachen gestellt.   

Er zitiert Aussagen aus dem 4. Infobrief der ÖDP (2012). Es hätte einen Beschluss des Bundesparteitages geben müssen zu der Klage mit Mehr Demokratie zu ESM und Fiskalpakt. Diesen habe es nie gegeben. Er räumt ein, dass vielleicht der Bundesvorstand einen Beschluss gefasst hat. 

Aber der Bundesvorstand ist zu diesem Beschluss nicht berechtigt und ich habe immer wieder betont, dass sogar ein Bundesparteitag zuerst das Wort Grundgesetz aus Satzung und Grundsatzprogramm entfernen müsse, um so einer Verfassungsklage zustimmen zu können, da alle Gremien der Partei an die zentralen Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm gebunden sind. Aber das interessiert scheinbar das Schiedsgericht nicht.

Die Vorsitzende weist den Antragsgegner darauf hin, dass die zitierten Formulierungen (von Mehr Demokratie) sich auf den Antragsteller beziehe, wohl ungenau geschreiben seien. Man könne diese nicht unbedingt so verstehen wie er die versteht. 

Das schlägt doch den Fass dem Boden aus! Eine Rechtsanwältin stellt hier eine willkürliche Vermutung an, anstatt sich mit den Quellen zu befassen, die ich vielfach zitiert und verlinkt habe. Das, was ich aus dem Rundbrief der ÖDP zitiere (die Beilage von von "Mehr Demokratie") ist nicht nur genau formuliert - sozusagen als Klarstellung gegen falsche Erwartungen - , es findet sich auch inhaltlich zu 100% in den einzigen Textteilen der  Verfassungsbeschwerde wieder, die auch etwas einklagen. Alles andere in dieser Klage ist nur eine große Sammlung von Fakten, die meines Erachtens vom wahren Ziel ablenken soll und kein Klageziel enthalten.

Noch einmal das Zitat von "Mehr Demokratie":
"Wir fordern einen Volksentscheid in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge. ....die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf...." (siehe auch hier, zweite Seite unter "Forderungen", ein  etwas anderer Text als im ÖDP- Brief, aber mit der gleichen Aussage)

Wie sieht das in der Verfassungsbeschwerde aus?

Einfach mal den Klagetext Seite 102 lesen: 

"....im Wege einer neuen (!!!!!!!!!!!) Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung (!!!!!!!!!!!!!) des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende (!!!!!!!!!!!!!!!!) Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt (!!!!!!!!!!!!!!) in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen." 

Wer lesen kann der lese! 


----Eine "nicht..... vollständige Ablösung" des Grundgesetz kann man auch eine teilweise Ablösung des Grundgesetzes nennen! Und man muss beim Grundgesetz nur sehr wenig umschreiben, um das Grundgesetz in seinem Kern zu knacken! 

----Der Eintritt in den Fiskalpakt soll möglich werden! Und wenn die Hürden des Grundgesetzes gegen den ESM und Fiskalpakt erst einmal beseitigt sind, dann gnade uns Gott, was durch diese Türe noch alles eintreten wird. 

----Und wo bitte hat die ÖDP jemals beschlossen, per Volksabstimmung eine neue Verfassung riskieren zu wollen und Teile des Grundgesetzes abzulösen, so dass ermöglicht wird, was die ÖDP bisher verhindern wollte?  

Frankenberger in seinen Tätigkeitsbericht (Link zur ÖDP-PDF): Mehr Demokratie hatte die Idee sich nicht inhaltlich mit den Verträgen zu befassen!!!!!! Alleine diese Aussage ist doch eine Grabesrede für die Partei der Inhalte, die ÖDP!

Die Klageschrift von Mehr Demokratie geht weiter: 
"Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation(!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden."


Wie kommt die Vorsitzende Rechtsanwältin Ingrid Hill angesichts dieser Aussagen dazu, ohne weitere Belege zu behaupten, "dass die zitierten Formulierungen..... wohl ungenau geschrieben" seien? Wenn sie mir noch immer nicht glaubt, soll diese mal den Kommentar des Deutschlandfunks zum ESM- Urteil lesen. Auch Stephan Detjens hat das Bestreben vieler Politiker erkannt, sich vom Grundgesetz zu trennen, um ESM und Fiskalpakt durchzusetzen. 
  
Der Antragsgegner (Felix Staratschek) zeigt sich uneinsichtig: 

---Zitiert die beiden Stellen (wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge.... die politischen Folgen sind so weitreichend, das es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf), 

---zitiert Roman Huber von "Mehr Demokratie" (in der ÖDP- Zeitung Ökologiepolitik (Ö+P Nr. 155, August 2012: Das Ziel der Klage sei: "Die Bevölkerung soll direkt per Volksentscheid darüber abstimmen, ob ESM und Fiskalvertrag wie geplant umgesetzt werden sollen.")     

----und beharrt auf vermeintlichen Widersprüchen. 

Hier wäre noch das Beitrittsformular zur "Mehr Demokratie" Klage, dass im April 2012 auf dem Bundesparteitag der ÖDP in Hann Münden verteilt wurde: 

"Solange die Bevölkerung nicht in bundesweiten Volksentscheiden "Ja" zu ESM und Fiskalvertrag gesagt hat, dürfen die Verträge nicht ratifiziert werden. Dafür gehen wir bis nach Karlsruhe.....". 

Man zeige mir, wo dieses Ziel, zu den Vertragen "Ja" sagen zu können, im Text der Klage als eingeklagter Gegenstand vorkommt! Sind die Widersprüche zwischen Werbekampagne und Inhalt nicht offensichtlich? Im April kannte noch keiner außerhalb der Kerngruppe der Kläger von "Mehr Demokratie" den Inhalt dieser Klage, außer Sebastian Frankenberger. Er sagte in Hann Münden, er sei immer in die Klage involviert gewesen.

Auf die Nachfrage der Vorsitzenden an den Antragsgegner: Glauben Sie Herr Staratschek, dass der Herr Frankenberger wissen würde was er dort tut und deshalb lüge?

Der Antragsgegner führt aus, dass sich Frankenberger auf der schiefen Bahn befinde. Die angebliche "Falschaussagen" vom Bundesvorstand wird immer wiederholt.

(Das Wiederholen liegt aber auch daran, dass diese Falschaussage von Sebastian Frankenberger ständig wiederholt wird, zum Beispiel bei Abgeordnetenwatch zur Bundestagswahl 2013. Dabei wurde er in der Frage zuvor mit dem Zitat von "Mehr Demokratie" konfrontiert!) Ob Frankenberger lügt weiß ich nicht, aber wenn er nicht lügt, spricht das auch nicht für ihn, da er dann unfähig ist, die Aussagen zur Kenntnis zu nehmen und ohne Nennung von Belegfakten das Gegenteil stur behauptet.

Die Klagen von Reusing oder Buchner wurden seitens der Partei nicht verfolgt. 

Wer ist hier die Partei? Hier geht es um das Handeln des ÖDP- Bundesvorstandes und darunter besonders um das von Sebastian Frankenberger. Das ist nicht die Partei. Wir haben doch keinen Absolutismus wie bei Ludwig XIV (Die Partei bin ich!), sondern wir haben eine Partei, deren Parteitage Ziele und Programme formulieren, deren Umsetzung der Bundesvorstand mit Leben zu füllen hat. Der Bundesvorstand ist ein dienendes Organ und kein herrschendes Organ. Der Parteivorsitzende ist kein befehlender Führer oder Chef.  

Zu den erwähnten Klagen:

Der frühere Bundesvorsitzende Dr. Klaus Buchner und EU- Spitzenkandidat wollte für die ÖDP inhaltlich klagen. Sebastian Frankenberger hat ihn abblitzen lassen. Das ging im Februar 2012 per Mail von Dr. Buchner in der ÖDP rum und ich habe eine Kopie davon dem Schiedsgericht vorgelegt. Wo gibt es denn sowas, dass ein Bundesvorsitzender seinen Amtsvorgänger vor die Wand laufen lässt? Ich kann es sagen, das gibt es in der ÖDP! Und als im Mai 2013 der Bundesparteitag eine Petition verabschiedete, die Dr. Buchner entworfen hatte, wurde die in der Partei den ganzen Bundestagswahlkampf nicht nach draußen getragen. Außerhalb der ÖDP wurde die Wichtigkeit der Petition sehr wohl erkannt, nicht aber von Frankenberger und dem von ihn geleiteten Bundesvorstand. Alleine diese Fakten reichen doch aus, den Verrat zu erkennen, den Sebastian Frankenberger an der ÖDP begangen hat. 

Aber die Klage der Reusings wurde vom Bundesparteitag im April 2012 unterstützt. Trotzdem hat der Bundesvorstand diese Klage nur minimal unter ferner liefen behandelt und die Klage von "Mehr Demokratie" forciert, die inhaltlich nicht zur ÖDP passt und für die es kein Votum der Parteibasis gab. Es gab individuelle Unterstützung durch die Mitglieder über verteilte Formulare, wobei die meisten Personen, die dort der Klage beitraten, etwas ganz anderes erwarteten, als es sich nachher herausstellte. Mir ging es da genau so

Die Sitzung wurde um 16.25 Uhr wegen Beratungsbedarf des Schiedsgerichts unterbrochen und um 16.30 Uhr wieder aufgenommen. 

Die Vorsitzende macht deutlich, dass der Antragsteller (ist hier der Antragsgegner - also meine Wenigkeit gemeint?) sich überlegen müsse, wie er mit der Partei und dem Bundesvorstand umgehe. 

Diese Frage wäre eigentlich an Sebastian Frankenberger zu richten, wie dieser mit der Partei umgeht durch willkürliches ignorieren von Programm und Satzung und Verweigerung von Rechenschaft gegenüber nachfragenden Parteimitgliedern. 

Ich verteidige Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm gegen das willkürliche Handeln des Bundesvorstandes und da zu vorderst von Sebastian Frankenberger. Was ist das Programm und was sind Aussagen der Satzung der ÖDP noch wert, wenn der Bundesvorsitzende diese nach belieben übertreten darf? 

Sie befragt den Antragsgegner nochmals, wie er zu seinen getätigten Aussagen stehe.

Der Antragssteller räumt ein, den Begriff "Amtsanmaßung" besser als "Kompetenz- Überschreitung" zu bezeichnen. Er müsse alles aufdecken, glaube aber alles richtig gesagt zu haben. 

Ich habe die für sich sprechenden Zitate korrekt wieder gegeben und bisher keine besseren Gegenfakten bekommen. Und leider hilft nur Öffentlichkeit gegen solche autoritäre Willkür, der die demokratisch übliche Abgabe von Rechenschaft fehlt. Fakt ist, dass niemand in der ÖDP die Kompetenz hat, einen Beschluss zu treffen, der im völligen Widerspruch zu Kernaussagen von Grundsatzprogramm und Satzung steht. Wo sind wir denn, dass dies das Schiedsgericht und einen Bundesvorstand gar nicht interessiert? 

Wenn in einer Gerichtsverhandlung Straftaten des Klägers aufgedeckt werden, bleibt das doch auch nicht folgenlos!   

Die Vorsitzende zitiert darauf hin nochmals, wie der Antragsgegner über den Bundesvorsitzenden redet.

Das ist leider zu wenig, nur zu zitieren! Was ist denn, wenn das wahr ist, was ich sage? Ich hatte in meiner Antwort auf den Antrag geschrieben, dass die Qiellensammlung meiner Aussagen auf mich wie eine Selbstanzeige des Bundsvorstandes wirke. Warum wird dem nicht nachgegangen?  

Ist es ein Grund für einen Parteiausschluss die Wahrheit zu sagen, auch wenn diese hart und unbequem ist? Die Rechtsanwältin Ingrid Hill müsste sich hier etwas mehr anstrengen und mir nachweisen, dass das, was ich sage, nicht stimmt. Dafür hätte man auch eine Sitzung mit Sebastian Frankenberger gebraucht, der hier der aktiv Handelnde war. Dass Sebastian Frankenberger sich hier drückt und einen Stellvertreter hierher schickt, der mit der Materie kaum vertraut ist, spricht Bände. 

Herr Staratschek erwidert darauf, er hätte in seinen Blog über Herrn Frankenberger folgendes geschrieben: Frankenberger lügt..... 

Es sieht zumindest sehr danach aus. In den Überschriften habe ich die Frageform gewählt. Letztlich kann ich aber nicht in das Herz von Sebastian Frankenberger schauen, ob es Böswilligkeit oder Unfähigkeit ist oder ob er selber ein Opfer einer massiven Manipulation geworden ist, aus der er nicht mehr herauskommt. Wir sind alle manipulierbar und sollten deshalb unser Tun immer hinterfragen. Aber egal, was nun zutrifft, es gilt die Partei, unser Land und die EU vor den Folgen dessen zu bewahren, was Frankenberger hier tut. 

Herr Staratschek nennt seine Aussagen provokant.... er musste das so machen, damit er aufrüttelt und die Zustände aufdeckt. Bis auf kleine Nuancen würde er weiter bei seinen Aussagen bleiben. 

Es wäre ja noch schöner, wenn ich die Aussagen nicht aus voller Überzeugung machen würde! Wenn das so wäre, wäre ich ein ganz mieser Kerl. Ich habe dazu gelernt, wo andere mir Hinweise gegeben haben (z.B. Kompetenzüberschreitung statt Amtsanmaßung, weil das Amt rechtmäßig vergeben wurde, aber der Amtsinhaber nicht die Kompetenz für seine Taten hat). Interessant ist hier wieder, dass die Frage nach der Wahrheit hier gar keine Rolle spielt und einzig eine gefühlsdusselige Anklage, wie "er hat Jehova gesagt" als Anklagepunkt herangezogen wird.    

Auch auf die nochmalige Nachfrage der Vorsitzenden, ob der die Aussagen Stasimethoden und Vergleich mit der NPD aufrecht erhalte, distanziert sich der Antragsgegner nicht von seinen Aussagen. 

Wir sind doch nicht in der finsteren Zeit vom Mittelalter bis weit in die Neuzeit, wo es hieß, widerrufe oder brenne! Frankenberger hat sich in Passau verhalten wie jemand, der die ÖDP aushorcht und vertrauliche Dinge anderen auf dem Präsentierteller serviert. So deutlich habe ich das bisher nicht gesagt, weil das in Erding im nicht öffentlichen Teil des Parteitages war. Aber wenn das jetzt ein Grund ist, mich zu verurteilen, dann soll dies auch die Öffentlichkeit wissen. 

Und bzgl. der NPD habe ich gesagt, es gibt eine negative Schnittmenge zwischen Sebastian Frankenberger und der NPD. Schnittmengen gibt es eh unendlich viele, aber ich meine hier eine ganz bestimmte: Die NPD (laut Verfassungsschutz) und Sebastian Frankenberger arbeiten gegen die Ordnung unseres Grundgesetzes. Die Art, wie beide das Tun, ist sehr verschieden, aber wenn ich alleine das Kriterium nehme, dass jemand gegen  die Ordnung des Grundgesetzes agiert, dann finde ich hier eine Schnittmenge. Denn die neue Verfassung, die Sebastian Frankenberger und "Mehr Demokratie" hier zur Abstimmung stellen wollen, dient doch einzig dazu, den ESM und Fiskalpakt "demokratisch zu legitimieren". Das habe ich weiter oben schon zitiert. Ginge es nicht um die von der Ewigkeitsklausel geschützte Ordnung des Grundgesetzes, bräuchte es dafür keinen Volksentscheid, weil alles, was innerhalb dieser Ordnung verändert wird zur Zeit der Bundestag und evt. zusätzlich auch der Bundesrat alleine beschließen können ohne Volksabstimmung. 

Die Grundgesetzgefährdung, die Sebastian Frankenberger betreibt, ist um ein vielfaches gefährlicher, als die der NPD!

---Frankenberger täuscht ganz andere Ziele vor, als er sie real durch sein Handeln anstrebt. Das gilt auch dann, wenn er sich dieses Verhaltens nicht bewusst ist.

---Frankenberger strebt eine Abstimmung über eine neue Verfassung als Alternative zum Grundgesetz an. Und diese neue Verfassung ist an die Interessen mächtiger Lobbys (ESM, Fiskalpakt, weitere künftige Mechanismen) angepasst. Es wird dann nicht mehr oder nur wesentlich schwerer möglich sein, sich mit dieser neuen Verfassung gegen Gefahren, die auf uns hereinbrechen, zu wehren.

---Die NPD agiert gegen das Grundgesetz, kann es aber nicht verändern. Selbst wenn die NPD mit 51% der Stimmen in den Bundestag käme, könnte die NPD das Grundgesetz nicht ändern, während die Opposition sich mit dem Grundgesetz durch Verfassungsklagen wehren könnte. Und diese Wehrhaftigkeit gegenüber nicht demokratisch kontrollierten und legitimierten Machtzentren wird von "Mehr Demokratie" und Sebastian Frankenberger durch den von ihnen betriebenen "Sturmangriff auf Demokratie und Menschenwürde" gefährdet (Ein lesenswerter Artikel der Reusings mit weiteren Hintergründen zur Entstehung, zum Inhalt und zu den Folgen der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie"). 

Stimmen meine Ausführungen, warum werde ich dann verurteilt? Stimmen diese nicht, warum werden die nicht mit Fakten widerlegt? 

 Die Vorsitzende weist den Antragsteller darauf hin, das das Gericht keine Entscheidungsbefugnis über inhaltliche Zusammenhänge, die von dem Antragsgegner wiederholt dargestellt werden habe.   

Wozu gibt es dann das Gericht? 
§ 4.2 der ÖDP- Satzung:
Jedes Mitglied hat die Pflicht, 
a) das Grundsatzprogramm der Partei zu vertreten,
......
b) die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse anzuerkennen

Wenn das Gericht die Einhaltung der Inhalte der Satzung beurteilen soll, muss es sich mit den Inhalten befassen. Ich habe schon dargelegt, dass mit dem Grundsatzprogramm und der Satzung die Verfassungsbeschwerde nicht vereinbar ist. Und wenn dem so ist, kann niemand in der ÖDP rechtmäßig beschließen, diese Aktion zu unterstützen. 

Satz b) sagt:
öffentliche und innerparteiliche Auseinandersetzungen, auch solche zwischen einzelnen Mitgliedern, sachlich und fair zu führen.   

Verkürzen wir mal diesen Satz, dann steht da die Kernaussage, Jedes Mitglied hat die Pflicht, Auseinandersetzungen zu führen. Dieser Pflicht ist der Bundesvorstand nicht nachgekommen. 

----Ich habe unzählige persönliche Antworten auf Anfragen von einfachen ÖDP- Mitgliedern geschrieben und eine Auswahl von Antworten auch ohne Adressaten in meinem Blog veröffentlicht.Vom Bundesvorstand kommt nichts, weder an mich, noch an die Partei, um diese über den schlimmen Felix Staratschek aufzuklären.

----Dabei habe ich sachliche Argumente angeführt. Selbst wenn ich auch emotionale Aussagen gemacht habe, bezogen die sich auf diese Fakten. Und die Emotionen wurden ja er erst durch die Pflichtverweigerung des Bundesvorstandes und von Sebastian Frankenberger ausgelöst. Sebastian Frankenberger selber hat den Dialog abgebrochen. Ich habe das als Mail vorliegen und auf meinem Blog eingestellt (unter dem Haupttext), wie Sebastian Frankenberger mir mitteilte, dass er mit mir aus fadenscheinigen Gründen nicht mehr reden will. Er wird jetzt vielleicht auf die Mediation verweisen, die ich nicht angenommen habe. Aber ich habe mich da mit anderen beraten und bei Wikipedia kundig gemacht und die anderen haben mir bestätigt, dass eine Mediation sehr gut für Paarbeziehungen geeignet sein kann. In diesem politischen Fall liegen aber sachliche Fragen vor, die jeder beantworten kann. Und wenn das geschehen ist, kann man aus den Antworten heraus über ein weiteres Vorgehen nachdenken. 

----In bin immer fair geblieben, indem ich den Bundesvorstand immer über alles, was ich schreibe informiert habe, in der Hoffnung, so eine Änderung des Verhaltens zu bewirken. Mein Viertürmeblog steht allen für Kommentare offen und meine Texte sind unter Copyleft, sie dürfen also unverändert (ausgenommen redaktionelle Nachbesserungen) von jedem übernommen werden. Somit hatte auch jeder die Chance, meine Beiträge auf seiner eigenen Seite zu zerpflücken. Als extrem unfair empfinde ich die "Arroganz der Macht", die der Bundesvorsitzende hier betreibt.

----Der Bundesvorstand der ÖDP hat Beiträge, die ihm nicht genehm waren gelöscht. Die Diskussionen zu den Parteitagen von Hann Münden und Erding im Jahr 2012 wurden schon lange vor der Abschaltung des Forums Anfang November 2013 gelöscht. Darin waren viele kritische Fragen an Frankenberger enthalten, die nicht nur von mir kamen. Solche Beiträge würde ich in meinen Viertürmeblog niemals löschen! 

Da eine gütliche Einigung nicht möglich war, der Antragsgegner von seinen Aussagen, wie im Antrag 1 dargestellt, nicht abweicht, beantragt der Antragsteller, 

den Antragsgegner aus der ÖDP auszuschließen.

Der Antragsgegner beantragt den Antrag zurück zu weisen.

Weitere gewünschte Anträge des Antragsgegners (zur Wahrheitsfindung) entsprechend seines Schriftsatzes vom 19.06.2013 a.E. wurden nicht zugelassen. Diese waren nicht Gegenstand des Verfahrens. (Und warum nicht?)   

Der Antragsgegner erläutert noch mal inhaltlich seine Verärgerung. Der Bundesvorstand müsse sich satzungsgemäß verhalten. das sei nicht der Fall. Er wolle für das Grundgesetz kämpfen, in der Partei gebe es verschiedene Bestrebungen, das Grundgesetz zu Fall zu bringen. 

Hier wird wieder von der Person Sebastian Frankenberger auf die Partei geschlossen - ich halte die Partei im Gegensatz zu ihrem Vorsitzenden für integer, allerdings sind viele gutgesinnte Leute durch Falschinformationen auf die falsche Fährte gelockt worden. Und ist das Gericht der Auffassung, es ist unwichtig, ob sich Sebastian Frankenberger und der Bundesvorstand an Satzung und Grundsatzprogramm halten? Das der Bundesvorstand sich satzungsgemäß verhalten muss, ist doch wohl eine Binsenweisheit. Oder sind wir schon in Orwells Animalfarm angekommen? "All animals are equal, but some animals are mor equal!"
  
 Hier sei etwas faul. Es finde ein Verrat an ÖDP- Positionen statt. 

Und das interessiert das Schiedsgericht nicht die Bohne? Wo sind die Ermittlungen, wo die Recherche!?! Bei diesem späten Termin hätte es da sehr viel geben müssen!

Der Beisitzer Pohlmann fragt erneut den Antragsgegner, wie er vor dem Hintergrund der Diffamierungen gegen den Bundesvorsitzenden in der Partei zu bleiben gedenke. Der Antragsteller antwortet hierauf erneut rein inhaltlich und nimmt keinen Abstand von seinen Äußerungen. 

1. belegt Pohlmann nirgendwo, dass meine Aussagen Diffamierungen sind. Denn dafür müsste deren Unwahrheit bewiesen sein. Insofern betreibt er selber, was er mir vorwirft.

2.  steht nirgendwo in der Satzung, dass man den Bundesvorsitzenden die Füße küssen muss oder ähnliches. Mitglied der ÖDP bin ich vor über 25 Jahren geworden, als Frankenberger noch fast in die Windeln machte. Ich bin wegen einer Politik und einem Programm eingetreten und nicht wegen einer Person, auch nicht wegen Herbert Gruhl, den ich erst durch die ÖDP kennen lernte. Wenn ein Beisitzer des Schiedsgerichtes so eine parteiische Frage stellt, frage ich mich, ob der für dieses Amt geeignet ist? Personenkult war nie meine Sache.

3. Ich danke für das Lob, dass mir hier bestätigt wird, inhaltlich zu antworten. Das war bisher ein Markenzeichen der ÖDP, inhaltliche Antworten auf die Fragen der Zeit zu geben und erst durch Sebastian Frankenberger wurden hier Organisationen, wie "Mehr Demokratie" unterstützt, "die den Ansatz entwickelt haben, sich nicht inhaltlich mit ESM und Fiskalpakt auseinander zu setzen". (O- Ton Sebastian Frankenberger im Tätigkeitsbericht, Erding, November  2012). Dass nun das Schiedsgericht fast eine identische Auffassung zu vertreten scheint, erfüllt mich mit großer Sorge. 

Auch der Beisitzende Dobrindt konfrontiert den Antragsgegner nochmal direkt mit dessen Äußerungen in Zusammenhang mit der NPD zu stellen. 

Dazu habe ich mich kurz vorher ausführlich geäußert. Was soll ich den anderes sagen wenn ich die Zusammenhänge so sehe? Eine Erklärung, die mir neue Erkenntnisse bringen könnte, hat es nie gegeben.

Der Antragsgegner führt dazu aus, dass der Bundesvorsitzende mit der gewünschten Abschaffung der Verfassung eine kleine Schnittmenge mit der NPD bilde. 

Immer wieder zitiert der Antragsgegner aus seinen e- Mail. 
(Diese waren ja im Antrag zitiert, ich hatte die nicht alle dabei und war offline.)
Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen reicht er zu Akte.


Das waren das auf dem Bundesparteitag ausgelegte Formular zum Klagebeitritt von Mehr Demokratie vom April 2012, die Mail von Dr. Buchner, nachdem er nicht für die ÖDP klagen durfte vom Februar 2012 und die Beilage von "Mehr Demokratie" aus dem ÖDP- Brief vom September 2012. Und als letztes meine bis heute vom Bundesvorstand nicht beantworteten Fragen.

Frau Hill schließt die Verhandlung der Sitzung um 16.55 Uhr. 

Während ich den Zug nach Hause nahm, ging der Rest der Versammlung nun gemeinsam in Münster aus. 

Was hat nun das ganze mit Galileo Galilei zu tun? Im allgemeinen gilt Galilei als ein Paradebeispiel, wie Wahrheit von Ideologie oder Religion unterdrückt wurde. Geht man von dieser Einstellung aus, liegt hier genau so ein Vorgehen vor, wie es in der Öffentlichkeit bei Galilei angenommen wird. Inhalte werden nicht beachtet, es wird nur verurteilt, was ich sage und gar nicht der Hintergrund geprüft, warum ich etwas sage oder ob das zutrifft. Die Aussage an sich ist verboten, das ist Gesinnungsdiktatur pur. 

In diesem Sinne war das Verfahren der Inquisition gegen Galilei fortschrittlicher, als das Schiedsgericht der ÖDP. Einzig bei den Foltermethoden, mit denen damals gedroht wurde und, was der große Fehler im Galilei- Prozess war, ist das Schiedsgericht der ÖDP fortschrittlicher. Aber im Gegensatz zur heutigen ÖDP zählten bei der Inquisition in diesem Verfahren die Inhalte. Fakt ist, Galilei konnte nicht begründen, warum die Sternbildveränderungen ausblieben, die es bei einer Erde geben müsste, die sich um die Sonne dreht. Verurteilt wurde nicht das Denkmodell, da gab es viele andere, die dafür nicht verfolgt wurden, sondern die Sturheit etwas noch nicht beweisbares als Wahrheit zu behaupten. (Die Änderungen im Sternbild gibt es und sind mit moderner Technik messbar, aber damals glaubten alle an ein viel kleineres Universum, so dass diese Änderungen bei einem heliozentrischen Weltbild hätten viel stärker ausfallen müssen.) Das, was die Kirche damals im Galilei- Prozess ordentlich durchgeführt hat, die Prüfung der damals verfügbaren wissenschaftlichen Fakten, das unterlässt heute das ÖDP- Schiedsgericht. 

Nehmen wir an es wird ein Diebstahl festgestellt und der Taschendieb ruft laut, "haltet den Dieb" und zeigt in eine Richtung, wie werden dann die Richter reagieren, wenn einer die Beobachtung meldet, er habe gesehen, wie der Rufer sich Diebesgut angeeignet hat? Würden sie das untersuchen ob das stimmt oder würden die sagen, das ist für dieses Verfahren nicht von Interesse, weil wir nur den Ruf untersuchen "haltet den Dieb". Genauso agiert das Schiedsgericht. In meine Richtung wird gerufen, haltet den Verbrecher, er hat gegen die Satzung verstoßen! Ich lege dar, wo ich Satzungsverstöße des Bundesvorstandes und von Sebastian Frankenberger sehe und bekomme als Antwort, dass sind inhaltliche Antworten, die hier im Verfahren keine Bedeutung haben. Da fühle ich mich wirklich an die Willkürjustiz in vielen Diktaturen erinnert.   


Soweit das Protokoll. Hier steht das Urteil in einem eigenen Artikel.


3 Kommentare:

  1. Am Meer, am wüsten, nächtlichen Meer
    Steht ein Jüngling-Mann,
    Die Brust voller Wehmut, das Haupt voll Zweifel,
    Und mit düstern Lippen fragt er die Wogen:

    "O löst mir das Rätsel des Lebens,
    Das qualvoll uralte Rätsel,
    Worüber schon manche Häupter gegrübelt,
    Häupter in Hieroglyphenmützen.
    Häupter im Turban und schwarzem Barett,
    Perückenhäupter und tausend andre
    Arme, schwitzende Menschenhäupter -
    Sag mir, was bedeutet der Mensch?
    Woher ist er kommen? Wo geht er hin?
    Wer wohnt dort oben auf goldenen Sternen?"

    Es murmeln die Wogen ihr ewges Gemurmel,
    Es wehet der Wind, es fliehen die Wolken,
    Es blinken die Sterne, gleichgültig und kalt,
    Und ein Narr wartet auf Antwort.

    AntwortenLöschen
  2. Trommle die Leute aus dem Schlaf,
    Trommle Reveille mit Jugendkraft,
    Marschiere trommelnd immer voran,
    Das ist die ganze Wissenschaft.

    AntwortenLöschen
  3. Sei dennoch unverzagt
    gib dennoch unverloren
    trau keinen Glücke nicht
    steh höher als der Neid
    vergnüge dich in dir
    und acht es als kein Leid
    hat sich gleich wider dich
    Glück Ort und Zeit verschworen

    Was dich betrübt und labt,
    halt alles für erkoren
    nimm dein Verhängnis an
    lass alles unbereut
    tu was getan muss sein
    und eh mans dir gebeut,
    was du noch hoffen kannst
    das wird noch steht geboren.

    Aus dem Gedicht, dass ich 1986 für das Abi auswendig gelernt habe und das Herbert Gruhl zitierte in "Ein Planet wird geplündert - die Schfreckensbilanz unserer Politik"

    AntwortenLöschen