Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
[sfv-rundmail] 12.02.2014
Protest zum Entwurf der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt-und Energiebereich - SFV unterstützt den folgenden Aufruf der Elektrizitätswerke Schönau (EWS)
Liebe Mitstreiter,
die EU verabschiedet eine neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiebereich für den Zeitraum 2014-2020 (Consultation Site ). Dazu wurde ein Entwurf präsentiert, der hier in englischer Sprache abgerufen werden kann. Allerdings ist die Bürokraten-Sprache gepaart mit den juristischen Finessen für Fachfremde sicher nicht leicht zu verstehen, daher haben wir im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Einspeisetarifsysteme (also fixe Vergütungen) für erneuerbare Energien sind nur noch für Kleinstprojekte (PV-Anlagen bis 1 MW, Windkraft bis 5 MW oder 3 Anlagen) erlaubt
- empfohlen wird statt dessen ein Bietermodell, bei dem mittels Ausschreibungen festgesetzte Kapazitäten an zuzubauenden erneuerbaren Energien vergeben werden
- bei der Höhe der zulässigen Subventionen wird zwischen ausgereiften und nicht ausgereiften Technologien unterschieden, wobei sich diese Kategorisierung allein nach dem EU-Marktanteil der jeweiligen Technologie richtet und die Bedeutung für regionale Situationen keine Rolle spielt
- Umweltbeihilfen für Kohle- und Atomkraft sind weiter möglich (aktuell stuft der deutsche EU-Energiekommissar Günther Öttinger z. B. die Subvention von englischen Atomkraftwerken als "prüfenswert" ein und spricht von Förderungen von 11 ct/kWh garantiert für 35 Jahre)
Die Leitlinien sollen noch im ersten Halbjahr 2014 beschlossen werden und treten einen Tag nach Kundmachung im Amtsblatt in Kraft. Bestehende Fördersysteme - wie in Deutschland das EEG - müssen bei der nächsten Änderung an die neue Leitlinie angepasst werden.
Wenn wir die Energiewende in Bürgerhand weiter voran treiben wollen, müssen wir uns gegen diese, von der Lobby der Energiekonzerne diktierte Leitlinie wehren.
Einsprüche sind noch bis zum *14. Februar* an diese Adresse möglich:
stateaidgreffe@ec.europa.eu
Bitte nennen Sie dabei diesen Betreff: / HT 359 - Consultation on Community Guidelines on State Aid for Environmental Protection"/
Die Schreiben können formlos und individuell formuliert werden. Gerne dürfen Sie auch noch stärker auf die Bedeutung von Energiegenossenschaften und Bürgerengagement für die Energiewende hinweisen.
Natürlich können Sie auch unseren Textvorschlag, den wir diesem Schreiben beifügen, unter Ihrem Namen absenden.
Seien Sie versichert, dass diese Aktion nicht aussichtslos ist. Europaweit haben sich bereits zahreiche Engagierte im Erneuerbaren-Energien-Bereich mit Kommentaren zu der Leitlinie zu Wort gemeldet. Bitte helfen Sie uns, dem Bürgerwillen noch mehr Ausdruck zu verleihen und aktivieren Sie auch Ihre Freunde. Vielen Dank!
Tanja Gaudian
Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH
Friedrichstr. 53/55
79677 Schönau
Tel. 0761/4702980
t.gaudian@ews-schoenau.de
VORSCHLAG FÜR EIN EINSPRUCHS-SCHREIBEN
Betr: HT 359 - Consultation on Community Guidelines on State Aid for Environmental Protection
Gerade in Deutschland zeigen die Bürger - als Einzelpersonen oder in einer der mehr als 880 Energiegenossenschaften organisiert - dass die Energiewende hin zu erneuerbaren Ressourcen und einer dezentralen Struktur gewollt und möglich ist. Damit gehen sie absolut konform zu den Zielen, die sich auch die EU gesetzt hat: Umwelt- und Klimaschutz und Demokratie. Diese Bewegung zu stoppen, würde dem Grundgedanken der Europäischen Union widersprechen.
Daher lehnen wir die Detailregelungen (RZ 110 bis 137) ab und fordern eine Überarbeitung der Leitlinie dahingehend, dass den Mitgliedstaaten unter Wahrung gewisser Rahmenbedingungen die Freiheit bleibt, selbst geeignete Fördersysteme zu formulieren.
Einspeisetarifsysteme und nationale Regelungen müssen erlaubt bleiben
Insbesondere fordern wir, dass die bewährten Einspeisetarifsysteme auch weiterhin zulässig bleiben, denn sie garantieren den Bürgern die notwendige Investitonssicherheit. Eine Begrenzung auf die stattdessen vorgesehenen Modelle - Ausschreibung und/oder handelbare grüne Zertifikate - haben bislang in der Praxis nicht funktioniert und einseitig große Konzerne begünstigt, die sich die Bürokratie eines solchen Verfahrens leisten können. Eine solche Vereinheitlichung birgt überdies die Gefahr, dass die einzelnen Mitgliedstaaten keine nationalen Ausbauziele für erneuerbare Energien formulieren und ihre individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse nicht berücksichtigen.
Auch eine, wie in dem Entwurf vorgesehene, Unterscheidung von ausgereiften und nicht ausgereiften Technologien konterkariert die Notwendigkeit, die Energieversorgung als ein auf regionale Gegebenheiten abgestimmtes System zu begreifen. Ob eine Technologie reif und erfolgversprechend ist, kann nicht allein an ihrem Marktanteil bemessen werden. Daher sollte die Unterscheidung in "deployed" und "less deployed technologies" entfallen.
In der 2009 von der EU verabschiedeten Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurden ambitionierte, verbindliche Ziele mit den Mitgliedstaaten vereinbart, die dazu nationale Aktionspläne vorlegten. Der nun vorgelegte Entwurf zur Regelung der Umweltbeihilfen steht dazu im Widerspruch, da er den Mitgliedstaaten die Möglichkeit nimmt, diese Ziele weiter in eigener Gestaltung zu verfolgen.
Umweltbeihilfen für Kohle und Atom müssen ausgeschlossen werden
Die Energiegewinnung aus Kohle und Atom ist nicht nur an sich umweltschädlich, sondern sie blockiert auch den Ausbau erneuerbarer Energien, da die Technologien nicht kompatibel sind. Umweltbeihilfen für Kohle und Atom müssen daher explizit ausgeschlossen werden.
Ohnehin besteht diesbezüglich eine große Ungleichbehandlung: Allein 2011 hat es laut Europäischer Kommission Subventionen in Höhe von 66 Mrd. Euro für Kohle- und 35 Mrd. Euro für Atomkraft gegeben (Gesundheits-, Forschungs-, Umweltfolge- und Rückbaukosten nicht berücksichtigt), jedoch nur 30 Mrd. Euro für die für die Umwelt verträglicheren und für die Wirtschaft rentableren erneuerbaren Energien.
Wir Bürger wollen die Energiewende - Jetzt!
In Deutschland ist im Schnitt jerder vierte Bürger in einer Energiegenossenschaft aktiv und hat Kraft und Geld investiert. Nur so konnte der Anteil der erneuerbaren Energien schnell auf etwa 25% am nationalen Stromverbrauch gesteigert werden. Wo Bürger involviert sind, ist überdies eine hohe Akzeptanz für zunächst umstrittene Projekte - etwa für Windräder -gegeben.
Wir fordern Sie daher auf: Beugen Sie sich nicht dem Druck einiger einflussreicher Lobbyisten, sondern helfen Sie uns Bürgern, das Weitsichtprojekt Energiewende voran zu treiben.
Mit freundlichen Grüßen
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
zentrale@sfv.de,
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
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[sfv-rundmail] 12.02.2014
Protest zum Entwurf der EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt-und Energiebereich - SFV unterstützt den folgenden Aufruf der Elektrizitätswerke Schönau (EWS)
Liebe Mitstreiter,
die EU verabschiedet eine neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiebereich für den Zeitraum 2014-2020 (Consultation Site ). Dazu wurde ein Entwurf präsentiert, der hier in englischer Sprache abgerufen werden kann. Allerdings ist die Bürokraten-Sprache gepaart mit den juristischen Finessen für Fachfremde sicher nicht leicht zu verstehen, daher haben wir im Folgenden die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Einspeisetarifsysteme (also fixe Vergütungen) für erneuerbare Energien sind nur noch für Kleinstprojekte (PV-Anlagen bis 1 MW, Windkraft bis 5 MW oder 3 Anlagen) erlaubt
- empfohlen wird statt dessen ein Bietermodell, bei dem mittels Ausschreibungen festgesetzte Kapazitäten an zuzubauenden erneuerbaren Energien vergeben werden
- bei der Höhe der zulässigen Subventionen wird zwischen ausgereiften und nicht ausgereiften Technologien unterschieden, wobei sich diese Kategorisierung allein nach dem EU-Marktanteil der jeweiligen Technologie richtet und die Bedeutung für regionale Situationen keine Rolle spielt
- Umweltbeihilfen für Kohle- und Atomkraft sind weiter möglich (aktuell stuft der deutsche EU-Energiekommissar Günther Öttinger z. B. die Subvention von englischen Atomkraftwerken als "prüfenswert" ein und spricht von Förderungen von 11 ct/kWh garantiert für 35 Jahre)
Die Leitlinien sollen noch im ersten Halbjahr 2014 beschlossen werden und treten einen Tag nach Kundmachung im Amtsblatt in Kraft. Bestehende Fördersysteme - wie in Deutschland das EEG - müssen bei der nächsten Änderung an die neue Leitlinie angepasst werden.
Wenn wir die Energiewende in Bürgerhand weiter voran treiben wollen, müssen wir uns gegen diese, von der Lobby der Energiekonzerne diktierte Leitlinie wehren.
Einsprüche sind noch bis zum *14. Februar* an diese Adresse möglich:
stateaidgreffe@ec.europa.eu
Bitte nennen Sie dabei diesen Betreff: / HT 359 - Consultation on Community Guidelines on State Aid for Environmental Protection"/
Die Schreiben können formlos und individuell formuliert werden. Gerne dürfen Sie auch noch stärker auf die Bedeutung von Energiegenossenschaften und Bürgerengagement für die Energiewende hinweisen.
Natürlich können Sie auch unseren Textvorschlag, den wir diesem Schreiben beifügen, unter Ihrem Namen absenden.
Seien Sie versichert, dass diese Aktion nicht aussichtslos ist. Europaweit haben sich bereits zahreiche Engagierte im Erneuerbaren-Energien-Bereich mit Kommentaren zu der Leitlinie zu Wort gemeldet. Bitte helfen Sie uns, dem Bürgerwillen noch mehr Ausdruck zu verleihen und aktivieren Sie auch Ihre Freunde. Vielen Dank!
Tanja Gaudian
Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH
Friedrichstr. 53/55
79677 Schönau
Tel. 0761/4702980
t.gaudian@ews-schoenau.de
VORSCHLAG FÜR EIN EINSPRUCHS-SCHREIBEN
Betr: HT 359 - Consultation on Community Guidelines on State Aid for Environmental Protection
Gerade in Deutschland zeigen die Bürger - als Einzelpersonen oder in einer der mehr als 880 Energiegenossenschaften organisiert - dass die Energiewende hin zu erneuerbaren Ressourcen und einer dezentralen Struktur gewollt und möglich ist. Damit gehen sie absolut konform zu den Zielen, die sich auch die EU gesetzt hat: Umwelt- und Klimaschutz und Demokratie. Diese Bewegung zu stoppen, würde dem Grundgedanken der Europäischen Union widersprechen.
Daher lehnen wir die Detailregelungen (RZ 110 bis 137) ab und fordern eine Überarbeitung der Leitlinie dahingehend, dass den Mitgliedstaaten unter Wahrung gewisser Rahmenbedingungen die Freiheit bleibt, selbst geeignete Fördersysteme zu formulieren.
Einspeisetarifsysteme und nationale Regelungen müssen erlaubt bleiben
Insbesondere fordern wir, dass die bewährten Einspeisetarifsysteme auch weiterhin zulässig bleiben, denn sie garantieren den Bürgern die notwendige Investitonssicherheit. Eine Begrenzung auf die stattdessen vorgesehenen Modelle - Ausschreibung und/oder handelbare grüne Zertifikate - haben bislang in der Praxis nicht funktioniert und einseitig große Konzerne begünstigt, die sich die Bürokratie eines solchen Verfahrens leisten können. Eine solche Vereinheitlichung birgt überdies die Gefahr, dass die einzelnen Mitgliedstaaten keine nationalen Ausbauziele für erneuerbare Energien formulieren und ihre individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse nicht berücksichtigen.
Auch eine, wie in dem Entwurf vorgesehene, Unterscheidung von ausgereiften und nicht ausgereiften Technologien konterkariert die Notwendigkeit, die Energieversorgung als ein auf regionale Gegebenheiten abgestimmtes System zu begreifen. Ob eine Technologie reif und erfolgversprechend ist, kann nicht allein an ihrem Marktanteil bemessen werden. Daher sollte die Unterscheidung in "deployed" und "less deployed technologies" entfallen.
In der 2009 von der EU verabschiedeten Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurden ambitionierte, verbindliche Ziele mit den Mitgliedstaaten vereinbart, die dazu nationale Aktionspläne vorlegten. Der nun vorgelegte Entwurf zur Regelung der Umweltbeihilfen steht dazu im Widerspruch, da er den Mitgliedstaaten die Möglichkeit nimmt, diese Ziele weiter in eigener Gestaltung zu verfolgen.
Umweltbeihilfen für Kohle und Atom müssen ausgeschlossen werden
Die Energiegewinnung aus Kohle und Atom ist nicht nur an sich umweltschädlich, sondern sie blockiert auch den Ausbau erneuerbarer Energien, da die Technologien nicht kompatibel sind. Umweltbeihilfen für Kohle und Atom müssen daher explizit ausgeschlossen werden.
Ohnehin besteht diesbezüglich eine große Ungleichbehandlung: Allein 2011 hat es laut Europäischer Kommission Subventionen in Höhe von 66 Mrd. Euro für Kohle- und 35 Mrd. Euro für Atomkraft gegeben (Gesundheits-, Forschungs-, Umweltfolge- und Rückbaukosten nicht berücksichtigt), jedoch nur 30 Mrd. Euro für die für die Umwelt verträglicheren und für die Wirtschaft rentableren erneuerbaren Energien.
Wir Bürger wollen die Energiewende - Jetzt!
In Deutschland ist im Schnitt jerder vierte Bürger in einer Energiegenossenschaft aktiv und hat Kraft und Geld investiert. Nur so konnte der Anteil der erneuerbaren Energien schnell auf etwa 25% am nationalen Stromverbrauch gesteigert werden. Wo Bürger involviert sind, ist überdies eine hohe Akzeptanz für zunächst umstrittene Projekte - etwa für Windräder -gegeben.
Wir fordern Sie daher auf: Beugen Sie sich nicht dem Druck einiger einflussreicher Lobbyisten, sondern helfen Sie uns Bürgern, das Weitsichtprojekt Energiewende voran zu treiben.
Mit freundlichen Grüßen
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
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