Pressemeldung 8.5.2014
(Im EU- Wahlkampf sind einige 100 Nachrichten auf meinen Postfach liegen geblieben, die ich nach und nach abarbeite. Diese hier ist noch immer aktuell.)
„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung
Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen
Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke.
Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie 1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.
Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.
Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.
Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt.
Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto
IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04,
Stichwort: Elterngeld
(Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).
* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013 ** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013 ** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
http://familienarbeit-heute.de/
Dr. Johannes Resch
Dr. Johannes Resch
www.jogannes-resch.de
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de
Für Rückfragen: Johannes.Resch@t-online.de
Anmerkung Johannes Resch ist auch Mitglied der ÖDP (Sprecher für Familienpolitik) und der Familienpartei.
Einige ergänzende Links zu dieser Pressemeldung (vom Absender der PM):
Einige ergänzende Links zu dieser Pressemeldung (vom Absender der PM):
Link zur aktuellen PM: http://familienarbeit-heute. de/?p=3812
Link zur Studie der Bundes-Psychotherapeuten- Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit: http://www.bptk.de/uploads/ media/20140128_BPtK-Studie_ zur_Arbeits-und_ Erwerbsunfaehigkeit_2013_1.pdf
Link zum Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11: https://www. bundesverfassungsgericht.de/ entscheidungen/rk20111109_ 1bvr185311.html?Suchbegriff=1+ BvR+1853%2F11
Link zum gleichen Kammerbeschluss mit Kommentar (Bitte etwas herunterscrollen bis zur zweiten PDF-Datei: http://www.johannes-resch.de/ Elterngeldgesetz-ein-Angriff
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