NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 7. September 2014

Elterngeld dirkriminiert Entscheidung für Familienarbeit - Aufruf zur Unterstützung einer Menschenrechtsklage

Pressemeldung 8.5.2014
(Im EU- Wahlkampf sind einige 100 Nachrichten auf meinen Postfach liegen geblieben, die ich nach und nach abarbeite. Diese hier ist noch immer aktuell.)
„Gleichstellungspolitik“ verhindert Gleichberechtigung

Rechtshilfefonds soll Elternrechte schützen

Die 1997 im Amsterdamer Vertrag auf EU-Ebene vereinbarte „Gleichstellungspolitik“ soll den Eindruck erwecken, es gehe um Gleichberechtigung der Geschlechter. Die aktuelle Politik hat aber ganz andere Absichten, nämlich die „Gleichstellung“ von Mann und Frau im Erwerbsleben. Dieser Anzug passt kinderlosen Paaren, wird aber für Eltern mehrerer Kinder schnell zur Zwangsjacke.

Deutlich wird diese Politik am seit 2007 geltenden Elterngeldgesetz. So erhält z. B. eine Lehrerin, die sich der „Gleichstellung“ verweigert und ein eigenes Kind länger als ein Jahr selbst betreut, bei einem folgenden Kind nur den Mindestbetrag an Elterngeld von 300 €/ Monat. Hätte sie das ältere Kind nach einem Jahr in eine Krippe gegeben, um wieder voll erwerbstätig zu sein, erhielte sie 1800 €, also den 6-fachen Betrag. So wird Elternliebe regelrecht bestraft.

Die Folgen: Immer mehr Eltern werden im Hamsterrad, das sich „Vereinbarkeit“ nennt, krank. Frühberentungen und Krankschreibungen wegen psychischer Erkrankungen stiegen in den letzten 10 Jahren fast auf das Doppelte, besonders deutlich bei Frauen.* Erwerbsstress der Eltern und Krippenstress der Kinder belasten das Familienklima. Schon viele Kleinkinder verlieren wegen Mangel an Geborgenheit ihren Lebensmut und haben im Schulalter „keinen Bock“ mehr auf Bildung.

Das Elterngeldgesetz diskriminiert ganz offensichtlich die Eltern mehrerer Kinder. Das ist mit Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) nicht vereinbar. Aber mehrere Verfassungsbeschwerden wurden von einer dem Senat vorgeschalteten Kammer des Bundesverfassungsgerichts (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“. Begründung: Das Elterngeldgesetz sei zur Durchsetzung der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ erforderlich.** Das ist blanker Zynismus gegenüber Millionen von Müttern, die ihr nach Art. 6, 2 GG verbrieftes Elternrecht wahrnehmen und die Erwerbstätigkeit zugunsten ihrer Kinder einschränken.

Wenn das Bundesverfassungsgericht den Eltern und Kindern ihre Grundrechte verweigert, bleibt nur noch eine Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Um das finanzieren zu können, hat der Verband Familienarbeit einen Rechtshilfefonds gegründet. Dieser soll zeigen, dass Eltern auch selbst bereit sind, ihre Grundrechte zu verteidigen, wenn das Bundesverfassungsgericht versagt. 

Spenden werden erbeten auf das Verbandskonto 
IBAN: DE47 6949 0000 0025 4109 04, 
Stichwort: Elterngeld 
(Volksbank Schwarzwald Baar Hegau).

* Studie der Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit 2013 ** Kammerbeschluss 1 BvR 1853/11 vom 9. Nov. 2011 (Randnummer 18) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr185311.html

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.

Anmerkung Johannes Resch ist auch Mitglied der ÖDP (Sprecher für Familienpolitik) und der Familienpartei.

Einige ergänzende Links zu dieser Pressemeldung (vom Absender der PM):


Link zur Studie der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer zur Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit: http://www.bptk.de/uploads/media/20140128_BPtK-Studie_zur_Arbeits-und_Erwerbsunfaehigkeit_2013_1.pdf


Link zum gleichen Kammerbeschluss mit Kommentar (Bitte etwas herunterscrollen bis zur zweiten PDF-Datei: http://www.johannes-resch.de/Elterngeldgesetz-ein-Angriff

Link zu älterer PM zum gleichen Thema: http://familienarbeit-heute.de/?p=3706 

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