NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 16. Januar 2015

Fragen der Alternativen Liste Radevormwald (AL) für den Schulaussuchuss

AL-Fraktion Radevormwald- Pf 3062 - 42471 Radevormwald
http://www.alternative-liste-radevormwald.de/

Herrn

Thomas Lorenz
Vorsitzender des Schulausschusses
Hohenfuhrstr.
42477 Radevormwald

Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum

Ebb 15.01.15

Ergänzungsfragen zum TOP 2 der Schulausschusssitzung vom 19.01.15
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=998


Sehr geehrter Herr Lorenz!

Unabhängig von der Diskussion um die Vorschläge der Fa. Komplan hat der Meinungsaustausch mit den Eltern am 11. Dez. 2014 gezeigt, dass die derzeitige Situation im Bereich der Sekundarstufe noch Beschlüsse erfordert.

Es wurde in dieser Diskussion deutlich, dass nach derzeitiger Rechtslage die Geschwister-Scholl-Hauptschule weiterhin besteht. Bitte beantworten Sie in der Sitzung noch diese zusätzlichen Fragen.

1. Sieht der Schulträger vor, dass Eltern ihr Kind mit einer Hauptschulempfehlung im Jahre 2015 an der Geschwister-Scholl-Schule anmelden können?

2. Beabsichtigt der Schulträger den notwendigen Auflösungsbeschluss erst fassen zu lassen, wenn die Gründung einer „Schule des längeren gemeinsamen Lernens“ gelungen ist, oder sollte er zuvor gefasst werden?

Mit freundlichen Grüßen

für die Alternative Liste Radevormwald

Rolf Ebbinghaus




Fragen zum TOP 2 der Schulausschusssitzung vom 19.01.15

Sehr geehrter Herr Lorenz!

In der gestrigen Fraktionssitzung hat die AL-Fraktion festgestellt, dass auf der Basis der von der Fa. Komplan vorgelegten Aussagen, sich eine sachorientierte Entscheidung nicht treffen lässt. Anders als die Fragen der CDU, die vor allem auf die von der Fa. Komplan präferierte Variante 3 abzielen, fordern wir Auskunft zunächst über grundsätzliche Fakten. Wir bitten die Verwaltung, diese Fragen in der Sitzung zu beantworten.

1. Wie viele Kinder verlassen die Grundschulen pro Jahr im Zeitraum 2016 bis 2022 in Radevormwald und Hückeswagen?

2. Wie viele Kinder sind in Radevormwald und Hückeswagen in den vergangenen 4 Jahren beim Abgang von der Grundschule in eine Förderschule gewechselt?

3. Wie viele Schüler umfasste in den vergangenen 4 Jahren der Eingangsjahrgang der Oberstufe des THG ohne den Dopplungseffekt von G8/G9?

4. Wie viele Schüler des Eingangsjahrgangs der gymnasialen Oberstufe waren Abgänger der Radevormwalder oder Hückeswagener Realschule?

5. Wie viele Hückeswagener Realschüler sind an die Wipperfürther Gymnasien gewechselt?

6. Wie groß sind die Eingangsjahrgänge der Oberstufen der beiden Wipperfürther Gymnasien gewesen?

7. Wie viele Hückeswagener Grundschulkinder wurden pro Jahrgang in den vergangenen 4 Jahren an den Gymnasien in Wipperfürth bzw. Radevormwald angemeldet?

8. Wie viele Kinder wurden in den vergangenen 4 Jahren im THG in der 5. Klasse aufgenommen?

9. Wie groß war der Anteil der Oberstufenschüler, gemessen an der Eingangsgröße der 5. Klassen im THG, in den vergangenen 10 Jahren? (Die Zugänge in der Eingangsklasse der Oberstufe aus anderen Schulen sind herauszurechnen!)

10. Wie hoch ist dieser „Obenstufenschülerquotient“ in Gesamtschulen im Landesdurchschnitt?

11. Müssen die Schülerzahlen, die als Errichtungsschwellen vom Land gefordert werden, auch in den Folgejahren als Mindestgrößen der Schulen erreicht werden?

12. Müssen die vom Land geforderten Mindestgrößen (z. B. 75 Kinder für eine Sekundarschule) auch nach der Errichtung der Schule durch Kinder aus der eigenen Gemeinde erreicht werden?

13. Herr Bieber hatte in seinem Vortrag im letzten Schulausschuss aufgezeigt, dass bei den Förderschulen ein Ausgleich zwischen zwei Standorten einer Verbundschule dadurch erfolgen kann, dass einige Kinder des Standortes, der die Mindestgröße überschreitet, dem Standort, dem noch Kinder fehlen „angerechnet“ werden. Könnte ein solches Verfahren auch auf Verbundgesamt- bzw. Verbundsekundarschulen angewandt werden?

14. Findet der in der Frage 13 angesprochene Ausgleich – sofern er denn zulässig ist – nur auf dem Papier statt, oder müssen diese Schüler tatsächlich auch den Schulstandort besuchen, dem sie zugerechnet worden sind?

15. Wer muss die Schülertransportkosten tragen, wenn 
a. Schülerfahrten innerhalb einer Verbundschule notwendig werden,
b. sich Eltern für einen anderen Schulstandort freiwillig entscheiden,
c. aufgrund eines mangelnden eigens tändigen Angebotes sich Eltern für einen fremden Standort entscheiden müssen?

16. Welches Schulgebäude wird derzeit von der Stadt Hückeswagen als Standort für die „präferierte Verbundgesamtschule“ vorgesehen?

17. Ist dieses Gebäude für die Aufnahme einer Verbundgesamtschule mit gymnasialer Oberstufe groß genug?

18. Ist dieses Gebäude schon heute für die Durchführung eines Ganztagsschulbetriebes eingerichtet (z. B. Mensa)?

19. Besitzt dieses Gebäude schon heute die notwendigen Fachräume (z. B. Naturwissenschaften) zur Durchführung des Oberstufenunterrichtes?

20. Gibt es vonseiten der Stadt Hückeswagen Berechnungen, in welchem Umfang Investitionen notwendig sind, um den vorgesehenen Standort als Gesamtschulstandort mit gymnasialer Oberstufe zu ertüchtigen?

21. Wenn ja, wie hoch sind diese geschätzten Investitionen?

Mit freundlichen Grüßen

für die Alternative Liste Radevormwald

Rolf Ebbinghaus

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