NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 5. November 2015

ALfA befürwortet Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

ALfA befürwortet Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung – zur Debatte um assistierten Suizid: Strategiewechsel von Künast und Sitte wirft Fragen auf.

PRESSEMITTEILUNG

Im Vorfeld der beiden Entscheidungen des Deutschen Bundestags in dieser Woche zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Donnerstag) sowie der rechtlichen Neuregelung der Beihilfe zum Suizid (Freitag) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski:

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) befürwortet nachdrücklich, dass im Deutschen Bundestag über alle Fraktionsgrenzen hinweg insoweit Einigkeit besteht, als die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland ausgebaut und weiter verbessert werden soll. Als Lebensrechtler fragen wir uns allerdings, ob die Politik tatsächlich schon alles Mögliche getan hat, um das gerade in diesem Bereich so wichtige ehrenamtliche Engagement so vieler Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zur stärken.

Was die geplante rechtliche Neureglung der Beihilfe zum Suizid betrifft, so spricht sich die ALfA für den von den CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Hubert Hüppe und anderen eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucksache 18/5376) aus. Nur ein ausnahmsloses Verbot der Beihilfe zum Suizid schützt Bürgerinnen und Bürger zuverlässig vor übereilten und nicht mehr zu revidierenden Entscheidungen sowie dem möglichen Druck aus dem gesellschaftlichen oder privaten Umfeld, scheinbar selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden.

Aufhorchen lassen muss, dass mit Renate Künast (Bündnis90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke), den Initiatoren des Gesetzesentwurfs (BT-Drucksache 18/5375), der sowohl Ärzten als auch Suizidhilfevereinen die Möglichkeit zum assistierten Suizid sichern will, in dieser Woche ihre Strategie geändert haben. Statt weiter für ihren demnach offenbar chancenlosen Gesetzentwurf zu werben, raten Künast und Sitte inzwischen unentschiedenen Abgeordneten, bei allen Gesetzentwürfen mit „Nein“ zu stimmen. Da nach der derzeit geltenden Rechtslage jede Form der Suizidhilfe vom Gesetzgeber toleriert wird, wirft das für Lebensrechtler Fragen auf: Soll mit dem Strategiewechsel von Künast und Sitte „nur“ der von den Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Michael Frieser (CSU) initiierte Gesetzentwurf (BT-Drucksache 18/5373) verhindert werden? Denn dieser will die „geschäftsmäßige“, d.h. eine auf Wiederholung angelegte Suizidhilfe, mit Strafe bewehren; damit entzöge er sowohl Suizidhilfevereinen als auch zwei einschlägig bekannten Ärzten, die als Suizidhelfer durch Deutschland touren, die rechtliche Grundlage für ihr Tun. Oder muss sogar angenommen werden, dass der Personenkreis, der von dem Entwurf Brand/Griese betroffen wäre, in Wirklichkeit noch umfangreicher ist, als bisher bekannt ist? Mit anderen Worten: Ist das Ausmaß der von Ärzten und Vereinen geleisteten Beihilfe zum Suizid in Deutschland womöglich noch viel größer, als bisher in Medien berichtet wurde?


Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat knapp 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
V.i.S.d.P
Dr. med. Claudia Kaminski
Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V

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