NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Dienstag, 14. Januar 2020

Anhörung im Bundestag: Mittelaufwuchs für ÖPNV begrüßt / VDV fordert weitere Nachbesserungen im GVFG Branchenverband positioniert sich bei Bundestagsanhörung

Mittelaufwuchs für ÖPNV begrüßt


Berlin: (hib/HAU) Die deutliche Aufstockung der Bundesmittel zur Unterstützung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stößt auf breite Zustimmung. Das wurde während einer Expertenanhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montagnachmittag zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur 
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (19/15621) 
sowie zur 
Änderung des Regionalisierungsgesetzes (19/15622) deutlich. 


Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sollen laut GVFG-Novelle im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant - der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen.

Änderungsbedarf sahen Kommunalvertreter hinsichtlich der Förderfähigkeit von Straßenbahnen. Zwar sei davon abgerückt worden, dass geförderte Schienenverkehrswege vollständig auf besonderem Bahnkörper geführt werden müssen. Doch sei die gewählte Formulierung "weit überwiegend auf besonderem Bahnkörper" - verbunden mit der Konkretisierung in der Gesetzesbegründung auf "mindestens zu 80 Prozent" - verkehrt, sagte Thomas Kiel d'Aragon vom Deutschen Städtetag. Er empfahl, die Formulierung "möglichst auf besonderem Bahnkörper" in dem Gesetz zu verwenden. Aus städtebaulichen oder wirtschaftlichen Gründen könne es so ermöglicht werden, anders zu bauen, sagte er.

 
Nicht überall können Stadtbahnen und Straßenbahnen
auf eigenen Trassen fahren. Wie der Name es sagt, fahren solche
Bahnen oft auf der Straße zusammen mit den PKW und sind auch
dort ein Verkehrsmittel, dass gefördert werden muss.
(Im Bild die Straßenbahn in Essen)


Hilmar von Lojewski, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, machte darauf aufmerksam, dass derzeit zwei Drittel der Straßenbahngleise nicht auf einem unabhängigen Bahnkörper, sondern auf Straßen verliefen. Diese könnten ohne Änderungen in dem Entwurf "weder neu gebaut noch saniert werden", sagte er. Der Gesetzgeber, so Lojewski, würde sich eines Mittels beschneiden, mit dem das gesamte Netz "auf Vordermann" gebracht werden könne. "Das wäre jammerschade und verkehrspolitisch verfehlt", urteilte er.

Der Städtetags-Beigeordnete wandte sich auch gegen die Einschätzung, durch die GVFG-Novelle komme der Straßenverkehr zu kurz. Nachdem der ÖPNV jahrzehntelang unterfinanziert gewesen sei, gehe es darum, Augenhöhe zu schaffen, sagte er. Noch immer liege der Anteil des motorisierten Individualverkehrs in Deutschland bei 80 Prozent.

Auch aus Sicht von Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sollte auf eine Quote bei den Schienenwegen "auf besonderem Bahnkörper" verzichtet werden. Städtebaulich und mit Blick auf die zunehmende Verdichtung sei das vielfach gar nicht möglich. Schilling forderte zudem, kurzfristig eine Aktualisierung der Standardisierten Bewertung und der Planungsbeschleunigung in den Fokus zu nehmen. Die Standardisierte Bewertung sei bei Grunderneuerungen ein untaugliches Instrument. Der Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Nutzens sei schließlich bereits beim Bau der Strecke erbracht worden, gab er zu bedenken.

Dass die Aufnahme der Grunderneuerung in das GVFG Fehlanreize "zur Verlotterung der Anlagen" bringen könne, ist aus Schillings Sicht nicht zu befürchten. Der Bund fördere schließlich nur einen Teil - den Rest Länder und Kommunen. "Da sind Eigenanteile von Ländern und Kommunen drin, die einen Anreiz schaffen, nichts verlottern zu lassen", sagte der VDV-Vertreter.

Auf die Problematik steigender Nutzungsentgelte wies Tim Thomes, Senior Analyst bei der Monopolkommission, hin. Laut Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) seien die von den Ländern zu zahlenden Nutzungsentgelte an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes mit der Änderungsrate der Regionalisierungsmittel verknüpft. Etwa die Hälfte der zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel würden seiner Aussage nach bei unverändertem Gesetzentwurf in Form erhöhter Nutzungsentgelte unmittelbar an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes fließen, sagte Thomes. Dies sei im Hinblick auf das Ziel des Gesetzentwurfes, wonach der ÖPNV gefördert und mehr Verkehre bestellt werden sollen, "bedenklich", befand er.

Karsten Otte von der Bundesnetzagentur verwies auf die gleiche Problematik. Wie Thomes war er der Auffassung, dass der Vorschlag des Bundesrates, die Entgelte für die Nutzung weiterhin um jährlich 1,8 Prozent zu dynamisieren, so dass eine zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern vollständig für eine Angebotsmehrung zur Verfügung stünde, geeignet sei.

Isabell Eberlein von der Initiative Changing Cities und Philipp Kosok vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßten ebenfalls die Mittelerhöhung für den ÖPNV. Benötigt werde aber ein multimodaler Ansatz, sagte Kosok. Das Gesetz müsse für alle umweltfreundlichen Verkehrsmittel geöffnet werden, forderte er. Eberlein machte deutlich, dass aus ihrer Sicht ebenfalls der Fuß- und Radverkehr mitgedacht werden muss. Mit der jetzigen Regelung sei der Umweltverbund als Ganzes nicht ausreichend abgedeckt, kritisierte sie. Eberlein sprach sich zudem für eine Neuaufteilung des Straßenraums aus. Das müsse von außen beginnend erfolgen. "Erst der Fußverkehr, dann der Radverkehr, dann der ÖPNV und wenn dann noch Platz ist der Kfz-Verkehr", sagte sie.


Personenverkehr, 13.01.2020, Pressemitteilung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
VDV fordert weitere Nachbesserungen im GVFG Branchenverband positioniert sich bei Bundestagsanhörung

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat in der heutigen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und zum Regionalisierungsgesetz Position bezogen. Während der VDV den deutlichen Mittelzuwachs positiv sieht und begrüßt, gibt es aus Verbandssicht noch einigen Nachbesserungsbedarf.

VDV-Geschäftsführer Dr. Jan Schilling stellte im Rahmen der Anhörung folgende Punkte heraus, die aus Sicht des Verbandes beim GVFG noch angepasst werden sollten:

1. Praxisgerechte Flexibilisierung beim „besonderen Bahnkörper“ ermöglichen sowie eine Differenzierung zwischen Neubau und Grunderneuerung ermöglichen
2. Gesamtwirtschaftlicher Nachweis (Standardisierte Bewertung) bei Grunderneuerungen verzichtbar
3. Kurzfristige Aktualisierung der Standardisierten Bewertung und Planungsbeschleunigung

„Wir begrüßen beide Gesetzesinitiativen ausdrücklich. Mit der Erhöhung und Dynamisierung der Regionalisierungsmittel ab 2020 und dem Mittelzuwachs im GVFG erhalten die Länder einen zusätzlichen Impuls vom Bund sowie finanzielle Spielräume zur Stärkung des ÖPNV. Beim GVFG sehen wir allerdings noch Nachbesserungsbedarf um zu praxisgerechten Lösungen zu kommen. Vor allem muss sichergestellt werden, dass aus dem GVFG auch Straßenbahnsysteme gefördert werden können, die nicht überwiegend auf „besonderem Bahnkörper“ fahren. Denn in vielen deutschen Städten gibt es Straßenbahnen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen und damit von der GVFG-Förderung für Grunderneuerungsmaßnahmen ausgeschlossen wären“, so Schilling.

Auch zur gesetzlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben für Straßen-, Stadt- und U-Bahnsysteme hat sich der VDV bei der heutigen Anhörung noch einmal klar positioniert: Der Branchenverband fordert, dass die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz jetzt kurzfristig auch auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) übertragen werden. „Es macht keinen Sinn, wenn nun die Fördergelder im GVFG steigen, aber die Vorhaben trotzdem nicht schneller begonnen werden können, weil die Planungs- und Genehmigungsprozesse nach wie vor zu lange dauern“, so Schilling abschließend.


13.01.2020 | Pressemitteilung | VDV fordert weitere Maßnahmen im GVFG (pdf)


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen