Stellungnahme des Linken Forums (LF):
Wir äußern uns hiermit zu dem Artikel „AL-Aufruf sorgt für Kopfschütteln“ aus der „Bergischen Morgenpost“ vom Donnerstag den 25. Juni 2020 und den insbesondere gegen ein ungenanntes Mitglied der AL gerichteten Vorwürfen.
Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/radevormwald/politik-in-radevormwald-al-aufruf-sorgt-fuer-irritationen-und-heiterkeit_aid-51823647
Wir stellen uns in der Sache hinter das Mitglied der AL, dass sich mit seinem Aufruf an die Öffentlichkeit gewendet hatte. Kleine Wahlbündnisse werden durch das Wahlgesetz genötigt, Direktkandidat/innen zu den Wahlbezirken außerhalb ihrer Mitgliederschaft zu werben.
Denn: zur Kommunalwahl kann man absurder Weise gar keine Partei oder ein Wahlbündnis wählen! Einzig Direktkandidat/innen stehen wirklich zur Wahl. Die für sie abgegebenen Stimmen werden zum Ergebnis des Wahlbündnisses zusammen gerechnet und entscheiden, wie viele Kandidaten von der „Reserveliste“ tatsächlich in den Stadtrat einziehen. Gibt es keine oder keinen Direktkandidatin/en in einem Wahlbezirk, kann dort also auch niemand das Wahlbündnis wählen.
Das Problem ist ein undemokratisches Wahlgesetz, das solche Hürden zur Teilnahme an der Wahl aufbaut und sie so für alternative Wahlbündnisse gezielt erschwert, da sie sich auf keinen bundesweiten Partei-Apparat stützen können und oft aus relativ wenigen, dafür engagierten Aktivisten bestehen. Bei der Aufstellung der Direktkandidaten geht es darum, diese Hürde zu nehmen. Nicht alle LF-Mitglieder können für das LF kandidieren, ob wegen einer Bedrohung des Arbeitsplatzes oder fehlender Wahlberechtigung (nicht alle LF-Mitglieder sind EU-Bürger).
Auch wir stützen uns bei der Kommunalwahl auf Menschen aus der Bevölkerung, von denen wir weder eine Mitgliedschaft, noch einen aktiven Wahlkampf als Direktkandidat/in verlangen. Zu sagen, diese Menschen „müssen nichts leisten“, ist aber grundfalsch: Sie stehen mit ihrem Namen öffentlich dafür, dass das LF erfolgreich zur Kommunalwahl kandidiert! Gleiches gilt für die Kandidat/innen der AL. Die Kandidatur ist eine politische Entscheidung mit realen Auswirkungen.
Wir fordern ein Wahlrecht, dass die Wahl einer demokratischen Partei oder Wählergruppe für allen Wähler/innen der Stadt erlaubt, auch ohne Direktkandidaten in jedem Bezirk, und jedem das Wahlrecht dort zugesteht, wo er dauerhaft lebt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft!
Anmerkung des Viertürmeblogs:
Sie dazu auch die Stellungnahme von Felix Staratschek
http://viertuerme.blogspot.com/2020/06/was-fur-ein-verlogener-bericht-und.html
Wir äußern uns hiermit zu dem Artikel „AL-Aufruf sorgt für Kopfschütteln“ aus der „Bergischen Morgenpost“ vom Donnerstag den 25. Juni 2020 und den insbesondere gegen ein ungenanntes Mitglied der AL gerichteten Vorwürfen.
Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/radevormwald/politik-in-radevormwald-al-aufruf-sorgt-fuer-irritationen-und-heiterkeit_aid-51823647
Wir stellen uns in der Sache hinter das Mitglied der AL, dass sich mit seinem Aufruf an die Öffentlichkeit gewendet hatte. Kleine Wahlbündnisse werden durch das Wahlgesetz genötigt, Direktkandidat/innen zu den Wahlbezirken außerhalb ihrer Mitgliederschaft zu werben.
Fritz Ullmann vom Linken Forum kritisiert das NRW-Kommunalwahl-Recht. |
Denn: zur Kommunalwahl kann man absurder Weise gar keine Partei oder ein Wahlbündnis wählen! Einzig Direktkandidat/innen stehen wirklich zur Wahl. Die für sie abgegebenen Stimmen werden zum Ergebnis des Wahlbündnisses zusammen gerechnet und entscheiden, wie viele Kandidaten von der „Reserveliste“ tatsächlich in den Stadtrat einziehen. Gibt es keine oder keinen Direktkandidatin/en in einem Wahlbezirk, kann dort also auch niemand das Wahlbündnis wählen.
Das Problem ist ein undemokratisches Wahlgesetz, das solche Hürden zur Teilnahme an der Wahl aufbaut und sie so für alternative Wahlbündnisse gezielt erschwert, da sie sich auf keinen bundesweiten Partei-Apparat stützen können und oft aus relativ wenigen, dafür engagierten Aktivisten bestehen. Bei der Aufstellung der Direktkandidaten geht es darum, diese Hürde zu nehmen. Nicht alle LF-Mitglieder können für das LF kandidieren, ob wegen einer Bedrohung des Arbeitsplatzes oder fehlender Wahlberechtigung (nicht alle LF-Mitglieder sind EU-Bürger).
Auch wir stützen uns bei der Kommunalwahl auf Menschen aus der Bevölkerung, von denen wir weder eine Mitgliedschaft, noch einen aktiven Wahlkampf als Direktkandidat/in verlangen. Zu sagen, diese Menschen „müssen nichts leisten“, ist aber grundfalsch: Sie stehen mit ihrem Namen öffentlich dafür, dass das LF erfolgreich zur Kommunalwahl kandidiert! Gleiches gilt für die Kandidat/innen der AL. Die Kandidatur ist eine politische Entscheidung mit realen Auswirkungen.
Wir fordern ein Wahlrecht, dass die Wahl einer demokratischen Partei oder Wählergruppe für allen Wähler/innen der Stadt erlaubt, auch ohne Direktkandidaten in jedem Bezirk, und jedem das Wahlrecht dort zugesteht, wo er dauerhaft lebt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft!
Anmerkung des Viertürmeblogs:
Sie dazu auch die Stellungnahme von Felix Staratschek
http://viertuerme.blogspot.com/2020/06/was-fur-ein-verlogener-bericht-und.html
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