„In der gegenwärtigen Covid 19-Epidemie wird von den Eltern verlangt, dass sie ihre kleinen Kinder plötzlich wieder selbst betreuen, statt sie in Fremdbetreuung zu geben. Zeitweise sollten sie sogar ihre Kinder selbst beschulen oder zumindest dabei behilflich sein. Besonders alleinerziehende Eltern, die besonders auf eigenes Erwerbseinkommen angewiesen sind, werden hier überfordert. Auf der anderen Seite haben Altenheime Aufnahmestopp, weil sie mit der Betreuung alter Menschen aufgrund der Epidemie an ihre Grenzen kommen. Ist das alles eine Rolle rückwärts zu traditionellen Lebensformen?“ fragt Dr. Johannes Resch, der Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).
Dazu Dr. Johannes Resch weiter:
Die ÖDP will zugunsten der Kinder die Familie fördern und setzt sich für ein rentewirksames Erziehungsgehalt ein. |
Dazu Dr. Johannes Resch weiter:
„Die Epidemie zeigt, dass die Vergemeinschaftung von Aufgaben, die traditionell im Rahmen der Familien erfolgten, kein Königsweg ist, wie unterschiedliche politische Strömungen seit Jahrzehnten behaupten. Das zeigt sich schon darin, dass sie die Ausbreitung einer Epidemie fördern.
Das menschliche Zusammenleben ist von Natur aus darauf angelegt, sich vor allem in der familiären Gemeinschaft zu entfalten. Eine Vergesellschaftung familiärer Arbeit fördert nicht nur die Gefahr von Infektionen aller Art, sondern auch die Gefahr, dass einseitige Ideologien bestimmend werden und damit das gesellschaftliche Diskussionsklima vergiften.
Die gesellschaftliche Vielfalt kann am besten durch die natürliche Vielfalt der Familien erhalten werden und ist der beste Schutz gegen totalitäre Strukturen. Die Abwertung der Familie als Lebensform ist nicht nachhaltig.“
Die finanzielle Absicherung von Alter und Elternschaft kann im Interesse größerer sozialer Sicherheit durchaus staatlich organisiert werden. Die Sozialgesetzgebung darf aber nicht zu einer Umverteilung zulasten von Familien führen, wie das bei uns zur Zeit der Fall ist. Bei Vergesellschaftung der Kosten der Alterssicherung hat das in gleichem Maße für die Kosten der Kindererziehung zu gelten. Andernfalls müssen Familien verarmen, was die Grundlagen der Gesellschaft zerstört.
Die finanzielle Absicherung von Alter und Elternschaft kann im Interesse größerer sozialer Sicherheit durchaus staatlich organisiert werden. Die Sozialgesetzgebung darf aber nicht zu einer Umverteilung zulasten von Familien führen, wie das bei uns zur Zeit der Fall ist. Bei Vergesellschaftung der Kosten der Alterssicherung hat das in gleichem Maße für die Kosten der Kindererziehung zu gelten. Andernfalls müssen Familien verarmen, was die Grundlagen der Gesellschaft zerstört.
„Allerdings darf die Entlastung für die Eltern nicht an ein vorgegebenes Verhalten gebunden werden, indem z.B. ein Ausgleich der Erziehungskosten nur in Form von Krippenbetreuung erfolgt“, betont Resch.
Die Lehre aus der gegenwärtigen Krise sollte sein: „Stärkung der Familien durch soziale Absicherung bei Erhalt ihrer Freiheit.“ Das hat in gleicher Weise für die Absicherung von Alter wie für Elternschaft zu gelten. Das folgt schon aus dem inneren Zusammenhang zwischen Kindererziehung und Altersversorgung.
Die Lehre aus der gegenwärtigen Krise sollte sein: „Stärkung der Familien durch soziale Absicherung bei Erhalt ihrer Freiheit.“ Das hat in gleicher Weise für die Absicherung von Alter wie für Elternschaft zu gelten. Das folgt schon aus dem inneren Zusammenhang zwischen Kindererziehung und Altersversorgung.
Nicht Erwerbstätigkeit sichert das Alter einer Generation, wie irrtümlicherweise immer wieder behauptet wird, sondern allein die Erziehung einer ausreichend großen Zahl leistungsbereiter und leistungsfähiger Kinder. Wird das Alter um der sozialen Sicherheit willen im Umlageverfahren abgesichert, hat das in gleichem Umfang auch für Elternschaft zu gelten. „Auf eine kurze Formel gebracht heißt das: Gesetzliche Umlagerente setzt eine gesetzliche Absicherung der Kindererziehung durch Erziehungsentgelt voraus“, so der ÖDP-Politiker.
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