(Hervorhebungen entsprechen dem echten Brief, Bilder wurden hinzugefügt.)
Radevormwald Bergerhof, 16.November 2020Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald
Betrifft: Ihr Schreiben, zugestellt am 12.11.20
(Der Vorfall war im ersten Augustdrittel 2020, zwischenzeitlich war ich zur Vernehmung in einer höheren Polizeibehörde und dies war die Antwort auf das vorläufige Urteil, dass ohne meine Gegenwart und Terminankündigung gefällt wurden war.)
Sehr geehrte Damen und Herren!
In dem Schreiben von Ihnen fordern Sie mich auf, der Einrichtung "Bärenstark - Kinderintensivpflege" 500 Euro zu überweisen. Dem bin ich nachgekommen, weil das für einen guten Zweck ist und diese Einrichtung nicht darunter leiden soll, was Sie tun und das Geld wohl brauchen wird, wenn die sich bei Ihnen für solche Zahlungen gemeldet haben.
Allen anderen Aussagen ihres Schreibens muss ich jedoch widersprechen und schlage daher einen Vergleich vor (Anmerkung: Auf diesen Vorschlag wurde eingegangen, so dass dieses Verfahren für alle eine guten Ausgang genommen hat und ich keine Einträge ins Führungszeugnis bekomme. Ich bringe hier den Text daher so, dass nicht auf Orte und Zuständigkeiten geschlossen werden kann als Beispiel, was so passiert im Land und wofür unsere Steuergelder ausgegeben werden. Es zeigt aber auch dass eine freundliche Reaktion akzeptiert wird und zu einem guten Ausgang führt.):
1. Ich erfülle die Forderung nach der Zahlung, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin als Vorleistung sofort. Wenn der Brief bei Ihnen ankommt, freut sich die Pflegeeinrichtung schon über 500 Euro. Und Ihr Schreiben hat so, auch wenn ich die anderen Inhalte nicht teile, trotz aller Fehler die ich sehe, etwas Gutes bewirkt. Darüber können Sie sich freuen.
2. Sie nehmen alles zurück. Auch darüber können Sie sich freuen, weil das Lernfähighkeit beweist und Lernfähigkeit eine Stärke ist, die nicht jeder hat.
3. Sie überdenken Ihr Handeln in meinem Fall , ob das vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen ist oder ob es nicht dringend nötig wäre sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Alle die in der Handlungskette diese Maßnahmen vorangetrieben haben, die Zeit und Geld binden, sollen an die Verhältnismäßigkeit erinnert werden und aufgefordert werden, nur noch Maßnahmen einzuleiten, wenn die erwischten Personen vor Ort keine Einsicht zeigen und weitere Handlungen zur Erreichung eines gesellschaftlich/rechtlich wichtigen Zieles nötig sind. Handlungsketten sollten nur dann angestoßen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Es kommt in der Öffentlichkeit nicht gut an, wenn der Eindruck entsteht, Beamte kümmern sich lieber um die einfachen, oft belanglosen Fälle und meiden die Fälle, die wirklich Arbeit machen, aber deren intensivere Behandlung den Menschen im Land auch etwas bringen würde.
Hier noch mal der Wortlaut des Gesetzes, ich sehe da nichts von einer Maske, habe aber den Eindruck, der Paragraph wurde mal von Politikern mit heißer Nadel gestrickt, weil jedes Kleidungsstück dazu genutzt werden könnte, das Gesicht zu bedecken und daher Kleidung auf Demos streng verboten sein müsste.
"Es ist auch verboten,
Sehr geehrte Damen und Herren!
In dem Schreiben von Ihnen fordern Sie mich auf, der Einrichtung "Bärenstark - Kinderintensivpflege" 500 Euro zu überweisen. Dem bin ich nachgekommen, weil das für einen guten Zweck ist und diese Einrichtung nicht darunter leiden soll, was Sie tun und das Geld wohl brauchen wird, wenn die sich bei Ihnen für solche Zahlungen gemeldet haben.
Allen anderen Aussagen ihres Schreibens muss ich jedoch widersprechen und schlage daher einen Vergleich vor (Anmerkung: Auf diesen Vorschlag wurde eingegangen, so dass dieses Verfahren für alle eine guten Ausgang genommen hat und ich keine Einträge ins Führungszeugnis bekomme. Ich bringe hier den Text daher so, dass nicht auf Orte und Zuständigkeiten geschlossen werden kann als Beispiel, was so passiert im Land und wofür unsere Steuergelder ausgegeben werden. Es zeigt aber auch dass eine freundliche Reaktion akzeptiert wird und zu einem guten Ausgang führt.):
1. Ich erfülle die Forderung nach der Zahlung, obwohl ich dazu nicht verpflichtet bin als Vorleistung sofort. Wenn der Brief bei Ihnen ankommt, freut sich die Pflegeeinrichtung schon über 500 Euro. Und Ihr Schreiben hat so, auch wenn ich die anderen Inhalte nicht teile, trotz aller Fehler die ich sehe, etwas Gutes bewirkt. Darüber können Sie sich freuen.
2. Sie nehmen alles zurück. Auch darüber können Sie sich freuen, weil das Lernfähighkeit beweist und Lernfähigkeit eine Stärke ist, die nicht jeder hat.
3. Sie überdenken Ihr Handeln in meinem Fall , ob das vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen ist oder ob es nicht dringend nötig wäre sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Alle die in der Handlungskette diese Maßnahmen vorangetrieben haben, die Zeit und Geld binden, sollen an die Verhältnismäßigkeit erinnert werden und aufgefordert werden, nur noch Maßnahmen einzuleiten, wenn die erwischten Personen vor Ort keine Einsicht zeigen und weitere Handlungen zur Erreichung eines gesellschaftlich/rechtlich wichtigen Zieles nötig sind. Handlungsketten sollten nur dann angestoßen werden, wenn dies zwingend notwendig ist. Es kommt in der Öffentlichkeit nicht gut an, wenn der Eindruck entsteht, Beamte kümmern sich lieber um die einfachen, oft belanglosen Fälle und meiden die Fälle, die wirklich Arbeit machen, aber deren intensivere Behandlung den Menschen im Land auch etwas bringen würde.
Hier noch mal der Wortlaut des Gesetzes, ich sehe da nichts von einer Maske, habe aber den Eindruck, der Paragraph wurde mal von Politikern mit heißer Nadel gestrickt, weil jedes Kleidungsstück dazu genutzt werden könnte, das Gesicht zu bedecken und daher Kleidung auf Demos streng verboten sein müsste.
"Es ist auch verboten,
1.an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.
2.bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern."
Meine Maske war nicht geeignet, die Feststellung meiner Identität zu verhindern und war auch nicht darauf gerichtet, weil es etwas extrem individuelles ist, dass bei allen Umständen die Feststellung der Identität und die Zuordnung zu einer Tat erleichtert. Wer durch sein einmaliges Auftreten aus der Masse hervortritt, kann sich nicht verbergen. Straftäter, so diese inteligent sind, verbergen sich in der Masse und gleichen sich der Mehrheit an. Ich gestehe, dass ich den Wortlaut des Gesetzes erst nach der Demo gelesen habe, aber ich kann, auch wenn ich kulant mich seit dieser Demo an die Sichtweise der Polizei halte und in Zukunft halten werde, keinen Verstoß gegen den Wortlaut des Gesetzes finden, der nicht die Maske verbietet, sondern den Versuch, die Identifizierbarkeit zu verhindern. Ich will mit meinem Verhalten dazu beitragen die Behörden von so sinnlosen Aktivitäten zu entlasten.
Zu ihrem Schreiben:
Mir wird vorgeworfen, eine Aufmachung getragen zu haben, die die Feststellung der Identität verhindern würde. Wenn man § 17a Abs. 2 aber richtg liest, wie gerade gezeigt, verbietet der keine Masken, sondern nur die Verhinderung der Identifizierbarkeit.
--- Fakt ist, in einer Zeit, in der alle das Tragen der sogenannten Alltagsmaske fordern und das sogar auf Versammlungen trotz des sogenannten Vermummungsverbotes geduldet oder gar gefordert ist, ist diese uniforme sogenannte Alltagsmaske ein größeres Hindernis der Indentifizierbarkeit, als meine individuelle Maske, die ich im Alltag trage. (Durch Abnutzung der Maske habe ich das Tragen im letzten Dezemberdrittel 2020 eingestellt und nutze nun saubere Tücher aus der Putzlappenecke.) Denn wenn Sie von mir ein Foto machen würden, müssten sie, wenn sie meiner nicht habhaft wurden, mit diesem Bild nach mir fahnden. Hätte ich eine normale Corona-Maske auf, würden viele Leute nicht erkennen, wer da abgebildet ist. Bei meiner Affanmaske, die so individuell ist, dass ich diese oder eine ähnliuche Maske noch nie irgendwo gesehen habe, nicht mal in der Karnevalshochburg Köln, wären Sie bei einer guten Fahndung sehr schnell in Radevormwald und Remscheid gelandet und bei bestimmten Fahrten der Buslinien 671, 654, 655, 615, 653 und 657 und der S 7, im REWE, EDEKA, Roformhaus oder DM. Damit bewirkt meine Maske das Gegenteil von dem, was sie in dem Schreiben mir unterstellen, sie erleichtert meine Identifizierbarkeit und sorgt so dafür, dass ich mich auf jedenfall ordentlich verhalten muss, um keine Affenschande auf mich zu ziehen. Wofür verurteilen Sie mich, wenn ich dem Gesetz voll entspreche und unter Coronabedingungen meine Identifizierbarkeit erleichtere?
--Ich habe vor der Coornazeit schon viele Demos besucht, zur Energiewende, gegen Braunkohle, für die Verkehrswende, gegen Gender-Bildungspläne, für die ungeborenen Kinder.... und bin nie maskiert gewesen. Jetzt habe ich wegen dem medialen Bombardement, dass auf den Demos keine Masken getragen werden, mir eine aufgesetzt, um die Coronaregeln einzuhalten und gleichzeitig individuell künstlerisch zuim Ausdruck zu bringen, was ich davon halte. Alles individuelle erleichtert die Identifizierbarkeit und die Freiheit der Kunst steht im Grundgesetz. Eine andere Absicht hat nie bestanden und wer das behauptet, betreibt eine simple Unterstellung. Es ging nie um eine Verhinderung der Identifizierzng es war sogar, wie schon dargelegt, das Gegenteil der Fall. Und wenn Fettecken und schmutzige Badewannen von Joseph Beuys Kunst sind, ist die von mir für das Dauertragen stabilisierte Maske sowie das ausführen des Tragens als gelebte Kunst zu bewerten und damit unter dem Schutz des Grundgesetzes.
--Ganz zentral sehe ich dies an: Der Platz hatte eine Eingangskontrolle. Da ich von einer Maskenpflicht ausgegangen bin, habe ich die Maske vor der Kontrolle aufgesetzt. Ich bin mit dieser Maske von den Polizeibeamten durchgelassen worden. Spätestens hier hätte man mich aufklären müssen, das meine Maske als Verstoß angesehen wird, ich mich strafbar mache, wenn ich die nicht abnehme und ich so nicht auf den Platz gelassen werde. Das ist nicht passiert, man hat mich durchgehen lassen. Woher sollte ich dann ahnen, dass dies verboten sein soll? Polizisten sind im Recht ausgebildet, zum Schulkanon für die normale Bevölkerung gehört Recht nicht. Und deswegen hat die Polizei eine Pflicht, allen die es brauchen mit ihrem Wissen beim richtigen Verhalten zu helfen, was durch diese Eingangskontrolle zu 100% möglich war. Erst wenn sich jemand dieser Nachhilfe durch die Polizei, die hier nicht stattgefunden hat, verweigert, sind weitere Maßnahmen verhältnismäßig.
Sie schreiben:
"Hierbei verbargen Sie bewusst Ihr Gesicht und Ihre Haare durch das Tragen eines Filzhutes und einer Affenmaske, die das gesamte Gesicht - mit Ausnahme von Augenlöchern - bedeckte. Aufgrund Ihrer Vermumung war eine Identifizierung Ihrer Person, wie Ihnen bewusst war, nicht möglich."
Da Sie nicht Gedanken lesen können, bezweifel ich, dass Sie wissen, was mir bewusst war. Und Sie nennen auch keine Quelle, aus der Sie diese Aussage ableiten. Wie schon beschrieben, ist meine Maske kein Hindernis einer Identifizierung, da diese so einmalig ist. Von meinem Gesicht alleine haben Sie auch nichts, da dies wegen meiner bisherigen Lebensführung in keiner ihrer Dateien bis zu diesem Tage gespeichert gewesen ist. Sie hätten also, wenn Sie mich zur Identifizierung suchen, auf jeden Fall eine Fahnung einleiten müssen und da hätten Sie mich dank dieser Maske sehr schnell aufgespürt. Vor Ort war ich ansprechbar, bin allem gefolgt und war damit ohne Probleme identifierbar und habe da nichts verhindert. Genaugenommen wäre nach dieser Aufnahme meiner Ausweisdaten meine Identität auch bei einem fortgesetzten Tragen der Maske immer klar gewesen, die Maske hätte ab diesem Zeitpunkt nichts mehr verhindern oder erschweren können, wenn ich die weiter getragen hätte. Aber ich habe die Maske seitdem trotz dieser Tatsache nicht mehr getragen.
Desweiteren dient meiner Identifizierung mein Ausweis. Als ich also ohne Beanstandungen die Eingangskontrolle passiert hatte, wurde ich von einem Polizeibeamten, der auf mich einen sehr jungen Eindruck machte, herbei gewunken. Dieser wollte meinen Ausweis sehen, womit die Identifizierung gegeben war und sagte mir, dass diese Maske verboten ist. Ich habe gesagt, dass ich das anders sehe. Aber, da ich keinen Ärger machen will habe ich die Maske sofort abgesetzt und erklärt, dass ich die nicht mehr auf Versammlungen tragen werde. Das zeigt doch deutlich meine Gesinnung und dass es mir nicht darum ging, unidentifizierbar zu sein oder sonst irgendwelche Provokationen durchzuführen. Vielleicht war der junge Beamte auch zu aufgeregt, endlich mal jemanden erwischt zu haben, bei dem er das erlernte einsetzen kann, so dass ihm das Prinzip der Verhältnismäßigkeit entgangen ist.
Jetzt kommt aber in dem Schreiben eine Aussage hinzu, die bei den bisherigen Schreiben und Vernehmungen keine Rolle spielte. Sie unterstellen mir, ich hätte einen Hut getragen, um es zu erschweren, mich zu identifizieren und um meine Haare zu verbergen.
1. Ich kenne kein Gesetz dass mich zum Zeigen meiner Haare verpflichtet.
2. Dummer Weise haben meine Haare eine größere runde Lücke, so dass dort meine Kopfhaut ständig der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Und ich habe eine sehr empfindliche Haut und wenn es sein müsste könnten Zeugen bestätigen, das ich als Kind mir schon sehr starke Sonnenbrände eingefangen habe und als rosaroter Panther bezeichnet wurde. Deswegen habe ich mir im Sommerurlaub, wo ich meine Schutzkappe vergessen hatte, diesen Hut für meine Bergwanderungen gekauft, der meine haarfreie Stelle sowie Ohrwascheln und Nase vor der Sonne schützt. Sonnenmilch ist keine Lösung, da man ab und zu ein paar Minuten direktes Sonnenlicht braucht uim Vitamin D zu bilden und wenn man schwitzt kann das in die Augen geraten. In unserer Zeitzone ist die Sonne in der Winterzeit um 12.15 Uhr in Demoort am Höchsten steht. Kommt die Sommerzeit hinzu, so dass gegen 13.15 Uhr die Sonne am Demoort im August am höchsten steht. Und wie sie schreiben, wurde ich um 14.40 Uhr mit diesem Hut angehalten, also in den Stunden mit dem höchsten Sonnenstand, die die 3 Stunden vor und nach dem Sonnenhöchststand umfassen. Und wenn ich auf den Platz keinen Schatten finde, brauche ich aus gesundheitlichen Gründen diese Kopfbedeckung, da ich mehr als ca. 20 Minuten Sonne am Stück um diese Zeit nicht vertrage und danach eine Stunde das direktes Sonnelicht meiden muss. Im Netz können Sie Videos finden, wo ich den Hut in den Bergen trage, Zu sehen auf Youtube oder Gloria.tv . https://gloria.tv/post/fxat7SooWVEd3TqA8ZnoFSdet
Ich finde es schon erstaunlich, dass bei der ständigen Kritik, dass auf solchen Demos keine Masken getragen werden und so mancher deswegen auch belangt wird, ich dafür belangt werde, dass ich diese Auflage oder Empfehlung eingehalten habe. Ich hatte diese Maske den ganzen 1.8.20 in Berlin auf und keiner hat mir gesagt, das ist verboten. Ich habe damit unzählige Polizisten gegrüßt und mich für deren Arbeit zugunsten unserer Sicherheit bedankt. Da hätte doch mal einer freundlich sagen können, dass ich diese Maske besser absetzen solle.
Nach der Versammlung auf die ich mich hier beziehe habe ich diese Maske nicht mehr zu Versammlungen mitgenommen, was zeigt, dass ich gelernt habe.
Angeischts der Tatsache, dass sich Querdenken-Demos durch ihre Friedlichkeit auszeichnen und Polizisten wohl selten so entspannt Dienst an Demos machen können, wie bei den Querdenkern, gab es auch keinen weiteren Anlass hier so vorzugehen. Selbst wenn Kundgebungen aufeglöst wurden, wie am 1.8.20 in Berlin konnte sich die Polizei frei zwischen den Demonstranten bewegen, kein Auto wurde beschädigt, keine Scheibe ging zu bruch. Alle riefen "Schließt euch an". Die Agent Provovateur, die sich als Querdenker tarnen und versuchen Chaos zu stiften, fielen in Leipzig durch ihre schwarzen Masken auf und fanden keinen Anschluss bei den Leuten am Platz. Und wenn jemand aus der Reihe tanzte wurde der sofort von Leuten eingekreist, de riefen, "keine Gewalt". Ich denke, der Journalist Reitschuster hat da sehr gut berichtet. Der wurde nämlich attakiert, hat aber gemerkt, dass das keine echten Querdenker-Demo-Teilnehmer waren.
Es gab zwar Krawalle in Leipzig, aber nicht im Zentrum wo die Querdenker-Demo war, sondern weit im Süden in Connewitz. Anscheinend war die sich Antifa nennende Bewegung über ihre Misserfolge, Gewalt zu verursachen, so enttäuscht, dass diese ihr Selbstmordkomando ins eigene Viertel geschickt haben. Und viele Medien haben so berichtet, als hätte das was mit der Demo im Zentrum zu tun.
Wie dargelegt, liegt bei mir weder von der Gesinnung noch vom Verhalten her eine Absicht vor gegen Gesetze und Regeln zu verstoßen und eine Identifizierbarkeit zu verhindern. Ich habe Hinweise zum Verhalten umgehend befolgt und bin auf weiteren Demos im Berlin, Hamm, Bonn und Leipzig entsprechend den Belehrungen nicht mehr aufällig geworden und habe in Leipzig, da nicht befreit, eine sogennannte Alltagsmaske getragen.
Wenn ich auf eine Demo gehe, hoffe ich, dass die Polizei als Freund und Helfer auftritt und nur zu Maßnahmen greift, wenn man deren Aussagen zum richtigen Verhalten ignoriert. Und ich hoffe dass alle Beamte ihrer Pflicht zum Remonstrieren nachkommen, wenn es Befehle und Anordnungen gibt, die nicht nachvollziehbar, verhältnismäßig oder rechtlich haltbar sind
Wenn Polizisten bedroht werden, würde ich, wenn ich die Chance hätte, denen zur Hilfe eilen.
Die Aussagen in Ihren Brief wirken auf mich wie willkürliche Unterstellungen und die sind einer guten Justiz und Polizei nicht würdig und für die Situation nicht verhältnismäßig. Der damit verbundene Aufwand an Steuergeldern ist nicht zu rechtfertigen.
Wenn jedoch eine Analyse des Geschehen durch meine Antwort dazu führt, dass solche sinnlosen Verschwendungen der Steuergelder künftig vermieden werden, war dieses Verfahren, wenn auch anders, als von vielen ursprünglich gedacht, sehr sinnvoll.
Alle meine Kollegen schütteln nur den Kopf. Da ich zur Polizei zur nächsten Metropole geladen wurde, musste ich das beim Arbeitgeber melden und alle Vorarbeiter haben nicht verstanden, welchen Sinn dieses Handeln der Beamten macht, dass alle im Betrieb mit ihren Steuergeldern finanzieren.
In einer Sache fühle ich mich geehrt, denn ich kann jetzt zeigen, dass ich auf Demos Maske trage, falls mir das jemand nicht glauben will. Durch Ihr Schreiben ist das offiziell bestätigt. Und möglichrweise bin ich in der Coronazeit der einzige in Deutschland oder Europa, der Ärger hat, weil er eine Maske getragen hat. Bei mehr als 99,9% der Fälle ist es umgekehrt.
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
2.bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern."
Meine Maske war nicht geeignet, die Feststellung meiner Identität zu verhindern und war auch nicht darauf gerichtet, weil es etwas extrem individuelles ist, dass bei allen Umständen die Feststellung der Identität und die Zuordnung zu einer Tat erleichtert. Wer durch sein einmaliges Auftreten aus der Masse hervortritt, kann sich nicht verbergen. Straftäter, so diese inteligent sind, verbergen sich in der Masse und gleichen sich der Mehrheit an. Ich gestehe, dass ich den Wortlaut des Gesetzes erst nach der Demo gelesen habe, aber ich kann, auch wenn ich kulant mich seit dieser Demo an die Sichtweise der Polizei halte und in Zukunft halten werde, keinen Verstoß gegen den Wortlaut des Gesetzes finden, der nicht die Maske verbietet, sondern den Versuch, die Identifizierbarkeit zu verhindern. Ich will mit meinem Verhalten dazu beitragen die Behörden von so sinnlosen Aktivitäten zu entlasten.
Zu ihrem Schreiben:
Mir wird vorgeworfen, eine Aufmachung getragen zu haben, die die Feststellung der Identität verhindern würde. Wenn man § 17a Abs. 2 aber richtg liest, wie gerade gezeigt, verbietet der keine Masken, sondern nur die Verhinderung der Identifizierbarkeit.
--- Fakt ist, in einer Zeit, in der alle das Tragen der sogenannten Alltagsmaske fordern und das sogar auf Versammlungen trotz des sogenannten Vermummungsverbotes geduldet oder gar gefordert ist, ist diese uniforme sogenannte Alltagsmaske ein größeres Hindernis der Indentifizierbarkeit, als meine individuelle Maske, die ich im Alltag trage. (Durch Abnutzung der Maske habe ich das Tragen im letzten Dezemberdrittel 2020 eingestellt und nutze nun saubere Tücher aus der Putzlappenecke.) Denn wenn Sie von mir ein Foto machen würden, müssten sie, wenn sie meiner nicht habhaft wurden, mit diesem Bild nach mir fahnden. Hätte ich eine normale Corona-Maske auf, würden viele Leute nicht erkennen, wer da abgebildet ist. Bei meiner Affanmaske, die so individuell ist, dass ich diese oder eine ähnliuche Maske noch nie irgendwo gesehen habe, nicht mal in der Karnevalshochburg Köln, wären Sie bei einer guten Fahndung sehr schnell in Radevormwald und Remscheid gelandet und bei bestimmten Fahrten der Buslinien 671, 654, 655, 615, 653 und 657 und der S 7, im REWE, EDEKA, Roformhaus oder DM. Damit bewirkt meine Maske das Gegenteil von dem, was sie in dem Schreiben mir unterstellen, sie erleichtert meine Identifizierbarkeit und sorgt so dafür, dass ich mich auf jedenfall ordentlich verhalten muss, um keine Affenschande auf mich zu ziehen. Wofür verurteilen Sie mich, wenn ich dem Gesetz voll entspreche und unter Coronabedingungen meine Identifizierbarkeit erleichtere?
--Ich habe vor der Coornazeit schon viele Demos besucht, zur Energiewende, gegen Braunkohle, für die Verkehrswende, gegen Gender-Bildungspläne, für die ungeborenen Kinder.... und bin nie maskiert gewesen. Jetzt habe ich wegen dem medialen Bombardement, dass auf den Demos keine Masken getragen werden, mir eine aufgesetzt, um die Coronaregeln einzuhalten und gleichzeitig individuell künstlerisch zuim Ausdruck zu bringen, was ich davon halte. Alles individuelle erleichtert die Identifizierbarkeit und die Freiheit der Kunst steht im Grundgesetz. Eine andere Absicht hat nie bestanden und wer das behauptet, betreibt eine simple Unterstellung. Es ging nie um eine Verhinderung der Identifizierzng es war sogar, wie schon dargelegt, das Gegenteil der Fall. Und wenn Fettecken und schmutzige Badewannen von Joseph Beuys Kunst sind, ist die von mir für das Dauertragen stabilisierte Maske sowie das ausführen des Tragens als gelebte Kunst zu bewerten und damit unter dem Schutz des Grundgesetzes.
--Ganz zentral sehe ich dies an: Der Platz hatte eine Eingangskontrolle. Da ich von einer Maskenpflicht ausgegangen bin, habe ich die Maske vor der Kontrolle aufgesetzt. Ich bin mit dieser Maske von den Polizeibeamten durchgelassen worden. Spätestens hier hätte man mich aufklären müssen, das meine Maske als Verstoß angesehen wird, ich mich strafbar mache, wenn ich die nicht abnehme und ich so nicht auf den Platz gelassen werde. Das ist nicht passiert, man hat mich durchgehen lassen. Woher sollte ich dann ahnen, dass dies verboten sein soll? Polizisten sind im Recht ausgebildet, zum Schulkanon für die normale Bevölkerung gehört Recht nicht. Und deswegen hat die Polizei eine Pflicht, allen die es brauchen mit ihrem Wissen beim richtigen Verhalten zu helfen, was durch diese Eingangskontrolle zu 100% möglich war. Erst wenn sich jemand dieser Nachhilfe durch die Polizei, die hier nicht stattgefunden hat, verweigert, sind weitere Maßnahmen verhältnismäßig.
Sie schreiben:
"Hierbei verbargen Sie bewusst Ihr Gesicht und Ihre Haare durch das Tragen eines Filzhutes und einer Affenmaske, die das gesamte Gesicht - mit Ausnahme von Augenlöchern - bedeckte. Aufgrund Ihrer Vermumung war eine Identifizierung Ihrer Person, wie Ihnen bewusst war, nicht möglich."
Da Sie nicht Gedanken lesen können, bezweifel ich, dass Sie wissen, was mir bewusst war. Und Sie nennen auch keine Quelle, aus der Sie diese Aussage ableiten. Wie schon beschrieben, ist meine Maske kein Hindernis einer Identifizierung, da diese so einmalig ist. Von meinem Gesicht alleine haben Sie auch nichts, da dies wegen meiner bisherigen Lebensführung in keiner ihrer Dateien bis zu diesem Tage gespeichert gewesen ist. Sie hätten also, wenn Sie mich zur Identifizierung suchen, auf jeden Fall eine Fahnung einleiten müssen und da hätten Sie mich dank dieser Maske sehr schnell aufgespürt. Vor Ort war ich ansprechbar, bin allem gefolgt und war damit ohne Probleme identifierbar und habe da nichts verhindert. Genaugenommen wäre nach dieser Aufnahme meiner Ausweisdaten meine Identität auch bei einem fortgesetzten Tragen der Maske immer klar gewesen, die Maske hätte ab diesem Zeitpunkt nichts mehr verhindern oder erschweren können, wenn ich die weiter getragen hätte. Aber ich habe die Maske seitdem trotz dieser Tatsache nicht mehr getragen.
Desweiteren dient meiner Identifizierung mein Ausweis. Als ich also ohne Beanstandungen die Eingangskontrolle passiert hatte, wurde ich von einem Polizeibeamten, der auf mich einen sehr jungen Eindruck machte, herbei gewunken. Dieser wollte meinen Ausweis sehen, womit die Identifizierung gegeben war und sagte mir, dass diese Maske verboten ist. Ich habe gesagt, dass ich das anders sehe. Aber, da ich keinen Ärger machen will habe ich die Maske sofort abgesetzt und erklärt, dass ich die nicht mehr auf Versammlungen tragen werde. Das zeigt doch deutlich meine Gesinnung und dass es mir nicht darum ging, unidentifizierbar zu sein oder sonst irgendwelche Provokationen durchzuführen. Vielleicht war der junge Beamte auch zu aufgeregt, endlich mal jemanden erwischt zu haben, bei dem er das erlernte einsetzen kann, so dass ihm das Prinzip der Verhältnismäßigkeit entgangen ist.
Jetzt kommt aber in dem Schreiben eine Aussage hinzu, die bei den bisherigen Schreiben und Vernehmungen keine Rolle spielte. Sie unterstellen mir, ich hätte einen Hut getragen, um es zu erschweren, mich zu identifizieren und um meine Haare zu verbergen.
1. Ich kenne kein Gesetz dass mich zum Zeigen meiner Haare verpflichtet.
2. Dummer Weise haben meine Haare eine größere runde Lücke, so dass dort meine Kopfhaut ständig der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Und ich habe eine sehr empfindliche Haut und wenn es sein müsste könnten Zeugen bestätigen, das ich als Kind mir schon sehr starke Sonnenbrände eingefangen habe und als rosaroter Panther bezeichnet wurde. Deswegen habe ich mir im Sommerurlaub, wo ich meine Schutzkappe vergessen hatte, diesen Hut für meine Bergwanderungen gekauft, der meine haarfreie Stelle sowie Ohrwascheln und Nase vor der Sonne schützt. Sonnenmilch ist keine Lösung, da man ab und zu ein paar Minuten direktes Sonnenlicht braucht uim Vitamin D zu bilden und wenn man schwitzt kann das in die Augen geraten. In unserer Zeitzone ist die Sonne in der Winterzeit um 12.15 Uhr in Demoort am Höchsten steht. Kommt die Sommerzeit hinzu, so dass gegen 13.15 Uhr die Sonne am Demoort im August am höchsten steht. Und wie sie schreiben, wurde ich um 14.40 Uhr mit diesem Hut angehalten, also in den Stunden mit dem höchsten Sonnenstand, die die 3 Stunden vor und nach dem Sonnenhöchststand umfassen. Und wenn ich auf den Platz keinen Schatten finde, brauche ich aus gesundheitlichen Gründen diese Kopfbedeckung, da ich mehr als ca. 20 Minuten Sonne am Stück um diese Zeit nicht vertrage und danach eine Stunde das direktes Sonnelicht meiden muss. Im Netz können Sie Videos finden, wo ich den Hut in den Bergen trage, Zu sehen auf Youtube oder Gloria.tv . https://gloria.tv/post/fxat7SooWVEd3TqA8ZnoFSdet
Ich finde es schon erstaunlich, dass bei der ständigen Kritik, dass auf solchen Demos keine Masken getragen werden und so mancher deswegen auch belangt wird, ich dafür belangt werde, dass ich diese Auflage oder Empfehlung eingehalten habe. Ich hatte diese Maske den ganzen 1.8.20 in Berlin auf und keiner hat mir gesagt, das ist verboten. Ich habe damit unzählige Polizisten gegrüßt und mich für deren Arbeit zugunsten unserer Sicherheit bedankt. Da hätte doch mal einer freundlich sagen können, dass ich diese Maske besser absetzen solle.
Nach der Versammlung auf die ich mich hier beziehe habe ich diese Maske nicht mehr zu Versammlungen mitgenommen, was zeigt, dass ich gelernt habe.
Angeischts der Tatsache, dass sich Querdenken-Demos durch ihre Friedlichkeit auszeichnen und Polizisten wohl selten so entspannt Dienst an Demos machen können, wie bei den Querdenkern, gab es auch keinen weiteren Anlass hier so vorzugehen. Selbst wenn Kundgebungen aufeglöst wurden, wie am 1.8.20 in Berlin konnte sich die Polizei frei zwischen den Demonstranten bewegen, kein Auto wurde beschädigt, keine Scheibe ging zu bruch. Alle riefen "Schließt euch an". Die Agent Provovateur, die sich als Querdenker tarnen und versuchen Chaos zu stiften, fielen in Leipzig durch ihre schwarzen Masken auf und fanden keinen Anschluss bei den Leuten am Platz. Und wenn jemand aus der Reihe tanzte wurde der sofort von Leuten eingekreist, de riefen, "keine Gewalt". Ich denke, der Journalist Reitschuster hat da sehr gut berichtet. Der wurde nämlich attakiert, hat aber gemerkt, dass das keine echten Querdenker-Demo-Teilnehmer waren.
Es gab zwar Krawalle in Leipzig, aber nicht im Zentrum wo die Querdenker-Demo war, sondern weit im Süden in Connewitz. Anscheinend war die sich Antifa nennende Bewegung über ihre Misserfolge, Gewalt zu verursachen, so enttäuscht, dass diese ihr Selbstmordkomando ins eigene Viertel geschickt haben. Und viele Medien haben so berichtet, als hätte das was mit der Demo im Zentrum zu tun.
Wie dargelegt, liegt bei mir weder von der Gesinnung noch vom Verhalten her eine Absicht vor gegen Gesetze und Regeln zu verstoßen und eine Identifizierbarkeit zu verhindern. Ich habe Hinweise zum Verhalten umgehend befolgt und bin auf weiteren Demos im Berlin, Hamm, Bonn und Leipzig entsprechend den Belehrungen nicht mehr aufällig geworden und habe in Leipzig, da nicht befreit, eine sogennannte Alltagsmaske getragen.
Wenn ich auf eine Demo gehe, hoffe ich, dass die Polizei als Freund und Helfer auftritt und nur zu Maßnahmen greift, wenn man deren Aussagen zum richtigen Verhalten ignoriert. Und ich hoffe dass alle Beamte ihrer Pflicht zum Remonstrieren nachkommen, wenn es Befehle und Anordnungen gibt, die nicht nachvollziehbar, verhältnismäßig oder rechtlich haltbar sind
Wenn Polizisten bedroht werden, würde ich, wenn ich die Chance hätte, denen zur Hilfe eilen.
Die Aussagen in Ihren Brief wirken auf mich wie willkürliche Unterstellungen und die sind einer guten Justiz und Polizei nicht würdig und für die Situation nicht verhältnismäßig. Der damit verbundene Aufwand an Steuergeldern ist nicht zu rechtfertigen.
Wenn jedoch eine Analyse des Geschehen durch meine Antwort dazu führt, dass solche sinnlosen Verschwendungen der Steuergelder künftig vermieden werden, war dieses Verfahren, wenn auch anders, als von vielen ursprünglich gedacht, sehr sinnvoll.
Alle meine Kollegen schütteln nur den Kopf. Da ich zur Polizei zur nächsten Metropole geladen wurde, musste ich das beim Arbeitgeber melden und alle Vorarbeiter haben nicht verstanden, welchen Sinn dieses Handeln der Beamten macht, dass alle im Betrieb mit ihren Steuergeldern finanzieren.
In einer Sache fühle ich mich geehrt, denn ich kann jetzt zeigen, dass ich auf Demos Maske trage, falls mir das jemand nicht glauben will. Durch Ihr Schreiben ist das offiziell bestätigt. Und möglichrweise bin ich in der Coronazeit der einzige in Deutschland oder Europa, der Ärger hat, weil er eine Maske getragen hat. Bei mehr als 99,9% der Fälle ist es umgekehrt.
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
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