Ausstieg oder Laufzeitgarantie für neun Risikokernkraftwerke?
Von: rundmail@sfvmail.de Datum: 1. Juli 2011 15:40
Bundestag beschließt EEG 2012 und Atomgesetz - Historiker zum Atomausstieg - Solarstromertraege
1. Bundestag beschließt EEG 2012
2. Kurzkommentar des SFV zur EEG-Novellierung
3. IPPNW: Bundestag beschließt Weiterbetrieb von neun Risiko-Atomkraftwerken
4. "Ausblicke in Zeit und Raum" - Ansprache von Rüdiger Haude, Historiker
5. Solarstromerträge eintragen
1. Bundestag beschließt EEG 2012
Gestern (am 30.06.2011) nahm der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2012 (BT-Drs. 17/6071) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (BT-Drs 17/6363) an. Alle Dokumente finden Sie auf der Seite der Clearingstelle EEG unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand In der Sitzung am 8. Juli muss der Bundesrat noch entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft; in diesem Fall könnte er ggf. noch Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Das EEG 2012 soll zum 1.1.2012 in Kraft treten.
2. Kurzkommentar des SFV zur EEG-Novellierung
Der SFV fordert ein sofortiges Abschalten der Hochrisikotechnologie Atomkraft, selbst dann, wenn es zu Stromabschaltungen bei vorübergehenden Stromengpässen kommt. Wenn eine Technik nicht sicher ist, darf sie nicht mehr betrieben werden. Jeder Reisebus, bei dem die Bremsen nicht funktionieren, wird sofort aus dem Verkehr gezogen. Rücksicht auf die Rendite des Busunternehmers oder auf bereits geplante Reiseveranstaltungen wird dabei nicht genommen. Damit die Wirtschaft des Landes keinen Schaden erleidet, müssen von staatlicher Seite alle Anstrengungen unternommen werden, so schnell wie möglich Ersatz für die wegfallende Atom-Energie bereitzustellen. Das jedoch geschieht nicht. Es ist völlig unerfindlich, wie mit den im neuen EEG vorgesehenen Wachstumsraten der Erneuerbaren Energien ein rechtzeitiger Ersatz für die wegfallende Atomenergie geschaffen werden kann (selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass der Atomausstieg noch bis 2022 hinausgezögert wird). Besonders empört sind wir darüber, dass in der EEG-Novelle die Bedingungen für die Solarenergie und die Windenergie im Binnenland nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert wurden - genau für die Techniken also, die in der Vergangenheit den größten Zuwachs an Erneuerbaren Energien gebracht haben. So läuft es stattdessen auf den Ausbau der fossilen Energien hinaus - eine andere hochgefährliche Technik, wie wir spätestens seit Kopenhagen wissen. In einigen der besonders vom Klimawandel betroffenen Länder spricht man bereits von einem Verbrechen an der Menschheit. Unser Dank gilt allen Abgeordneten, die konsequent mit "Nein" gegen dieses Gesetzgebungspaket gestimmt haben.
3. IPPNW: Bundestag beschließt Weiterbetrieb von neun Risiko-Atomkraftwerken
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW kritisiert den von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen heute gefassten Bundestagsbeschluss zum Weiterbetrieb von neun Atomkraftwerksblöcken als verantwortungslos. "Obwohl vor Monaten mit viel Getöse eine Ethikkommission eingesetzt wurde, war in der von Parteiengeplänkel geprägten Bundestagsdebatte die Frage der ethischen Verantwortbarkeit dieser Risiko-Fortschreibung kein Gegenstand der Diskussion", kritisiert IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. "Selbst für Politiker, die in der Vergangenheit jedes meldepflichtige Ereignis zum Störfall hochstilisiert haben, sind die gefährlichen Sicherheitslücken der zuletzt in Deutschland errichteten Konvoi-Atomkraftwerke kein Thema." Die mit der 13. Atom-Gesetznovelle beschlossenen "Regellaufzeiten" von etwa 32 Jahren orientieren sich laut Gesetzesbegründung allein daran, dass die Atomkraftwerksbetreiber ihre Investitionen amortisieren können und "darüber hinaus die Erzielung eines angemessenen Gewinns" ermöglicht wird. "Die vorläufige und jederzeit revidierbare Befristung des Atomkraftwerksbetriebs bis zum Jahr 2022 ist demnach vom Ziel geleitet, der Atomindustrie auch weiterhin sittenwidrig hohe Gewinne zuzubilligen", so Paulitz. "In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die E.On Kernkraft GmbH im Jahr 2006 eine Eigenkapitalrendite von 280 Prozent realisierte." Die IPPNW begrüßt die dauerhafte Stilllegung der sieben bis acht ältesten Atomkraftwerke. Sie weist aber darauf hin, dass noch immer ungeklärt ist, ob Biblis B, Philippsburg-1 oder Neckarwestheim-1 in den kommenden zwei Wintern wieder ans Netz gehen. "Man kann nur hoffen, dass sich der Bundesrat mit seiner Forderung nach einem Verzicht auf diese so genannte Kaltreserve durchsetzt", so Paulitz. "Das Erdbeben vom vergangenen Dezember bei Mainz zeigt, dass der Rheingraben seismisch aktiv ist. Eine Wiederinbetriebnahme der gegen Erdbeben nicht hinreichend gesicherten Atomkraftwerke ist daher ebenso wenig vertretbar wie der langjährige Weiterbetrieb etwa von Philippsburg-2." Die zahlreichen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zeigen nach Auffassung der IPPNW, dass die Energiepolitik nach Fukushima keine "Energiewende" ist, wie die Bundesregierung beständig behauptet. Im Kern gehe es weiterhin allein um die systematische Begünstigung weniger Großkonzerne. "Zugunsten der vier großen Energieversorger werden neue konventionelle Großkraftwerke genehmigt, überflüssige Verbundstromtrassen durchgesetzt und trotz der sittenwidrig hohen Gewinne der Konzerne erneut die Strompreise erhöht", so Paulitz. "Und statt die Bekämpfung des Photovoltaik-Ausbaus in Bürgerhand endlich zu beenden wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz Schritt für Schritt weiter zu einem Offshore-Begünstigungsgesetz umgebaut." Kontakt: Henrik Paulitz (Atomexperte), Tel. 0171-53 888 22. Angelika Wilmen (Presse), Tel. 030-69 80 74-15 Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, http://www.ippnw.de/ , Email: ippnw@ippnw.de
4. "Ausblicke in Zeit und Raum" Ansprache von Rüdiger Haude bei der Anti-Atomkraft-Mahnwache in Aachen am 20.6.2011
Liebe Freundinnen und Freunde, ich spreche zu euch als Historiker, weil ich davon überzeugt bin, dass die Fragen der Atomenergie nicht nur die Expertise von Ingenieuren, Physikern oder Geologen erfordern. Bitte lesen Sie weiter unter http://www.sfv.de/artikel/ausblicke_in_zeit_und_raum.htm
5. Solarstromerträge
Vergessen Sie nicht, Ihre Solarstrom Ertragsdaten abzulesen und in unsere Solarstromertragsdatenbank unter http://www.pv-ertraege.de/ einzutragen. Für alle, die unsere Datenbank noch nicht kennen: Jeder kann dort seine eigenen Solarstrom-Erträge verwalten und die Auswertung aller Einträge einsehen - z.B. sortiert nach Postleitzahlen, Dachausrichtung oder Dachneigung. Der Vergleich mit vielen anderen Anlagen hilft, die Ergebnisse der eigenen Solarstromanlage zu kontrollieren, eventuelle Probleme rechtzeitig aufzuspüren oder aber die mögliche Wirtschaftlichkeit einer geplanten Anlage abzuschätzen. Die Ertragsdatenbank wird bereits regelmäßig von mehreren tausend Anlagenbetreibern aus dem ganzen Bundesgebiet genutzt. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Machen auch Sie mit!
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV), Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786 zentrale@sfv.de , http://www.sfv.de/ Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Von: rundmail@sfvmail.de Datum: 1. Juli 2011 15:40
Bundestag beschließt EEG 2012 und Atomgesetz - Historiker zum Atomausstieg - Solarstromertraege
1. Bundestag beschließt EEG 2012
2. Kurzkommentar des SFV zur EEG-Novellierung
3. IPPNW: Bundestag beschließt Weiterbetrieb von neun Risiko-Atomkraftwerken
4. "Ausblicke in Zeit und Raum" - Ansprache von Rüdiger Haude, Historiker
5. Solarstromerträge eintragen
1. Bundestag beschließt EEG 2012
Gestern (am 30.06.2011) nahm der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2012 (BT-Drs. 17/6071) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (BT-Drs 17/6363) an. Alle Dokumente finden Sie auf der Seite der Clearingstelle EEG unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand In der Sitzung am 8. Juli muss der Bundesrat noch entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft; in diesem Fall könnte er ggf. noch Einspruch gegen das Gesetz einlegen. Das EEG 2012 soll zum 1.1.2012 in Kraft treten.
2. Kurzkommentar des SFV zur EEG-Novellierung
Der SFV fordert ein sofortiges Abschalten der Hochrisikotechnologie Atomkraft, selbst dann, wenn es zu Stromabschaltungen bei vorübergehenden Stromengpässen kommt. Wenn eine Technik nicht sicher ist, darf sie nicht mehr betrieben werden. Jeder Reisebus, bei dem die Bremsen nicht funktionieren, wird sofort aus dem Verkehr gezogen. Rücksicht auf die Rendite des Busunternehmers oder auf bereits geplante Reiseveranstaltungen wird dabei nicht genommen. Damit die Wirtschaft des Landes keinen Schaden erleidet, müssen von staatlicher Seite alle Anstrengungen unternommen werden, so schnell wie möglich Ersatz für die wegfallende Atom-Energie bereitzustellen. Das jedoch geschieht nicht. Es ist völlig unerfindlich, wie mit den im neuen EEG vorgesehenen Wachstumsraten der Erneuerbaren Energien ein rechtzeitiger Ersatz für die wegfallende Atomenergie geschaffen werden kann (selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass der Atomausstieg noch bis 2022 hinausgezögert wird). Besonders empört sind wir darüber, dass in der EEG-Novelle die Bedingungen für die Solarenergie und die Windenergie im Binnenland nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert wurden - genau für die Techniken also, die in der Vergangenheit den größten Zuwachs an Erneuerbaren Energien gebracht haben. So läuft es stattdessen auf den Ausbau der fossilen Energien hinaus - eine andere hochgefährliche Technik, wie wir spätestens seit Kopenhagen wissen. In einigen der besonders vom Klimawandel betroffenen Länder spricht man bereits von einem Verbrechen an der Menschheit. Unser Dank gilt allen Abgeordneten, die konsequent mit "Nein" gegen dieses Gesetzgebungspaket gestimmt haben.
3. IPPNW: Bundestag beschließt Weiterbetrieb von neun Risiko-Atomkraftwerken
Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW kritisiert den von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen heute gefassten Bundestagsbeschluss zum Weiterbetrieb von neun Atomkraftwerksblöcken als verantwortungslos. "Obwohl vor Monaten mit viel Getöse eine Ethikkommission eingesetzt wurde, war in der von Parteiengeplänkel geprägten Bundestagsdebatte die Frage der ethischen Verantwortbarkeit dieser Risiko-Fortschreibung kein Gegenstand der Diskussion", kritisiert IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. "Selbst für Politiker, die in der Vergangenheit jedes meldepflichtige Ereignis zum Störfall hochstilisiert haben, sind die gefährlichen Sicherheitslücken der zuletzt in Deutschland errichteten Konvoi-Atomkraftwerke kein Thema." Die mit der 13. Atom-Gesetznovelle beschlossenen "Regellaufzeiten" von etwa 32 Jahren orientieren sich laut Gesetzesbegründung allein daran, dass die Atomkraftwerksbetreiber ihre Investitionen amortisieren können und "darüber hinaus die Erzielung eines angemessenen Gewinns" ermöglicht wird. "Die vorläufige und jederzeit revidierbare Befristung des Atomkraftwerksbetriebs bis zum Jahr 2022 ist demnach vom Ziel geleitet, der Atomindustrie auch weiterhin sittenwidrig hohe Gewinne zuzubilligen", so Paulitz. "In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die E.On Kernkraft GmbH im Jahr 2006 eine Eigenkapitalrendite von 280 Prozent realisierte." Die IPPNW begrüßt die dauerhafte Stilllegung der sieben bis acht ältesten Atomkraftwerke. Sie weist aber darauf hin, dass noch immer ungeklärt ist, ob Biblis B, Philippsburg-1 oder Neckarwestheim-1 in den kommenden zwei Wintern wieder ans Netz gehen. "Man kann nur hoffen, dass sich der Bundesrat mit seiner Forderung nach einem Verzicht auf diese so genannte Kaltreserve durchsetzt", so Paulitz. "Das Erdbeben vom vergangenen Dezember bei Mainz zeigt, dass der Rheingraben seismisch aktiv ist. Eine Wiederinbetriebnahme der gegen Erdbeben nicht hinreichend gesicherten Atomkraftwerke ist daher ebenso wenig vertretbar wie der langjährige Weiterbetrieb etwa von Philippsburg-2." Die zahlreichen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zeigen nach Auffassung der IPPNW, dass die Energiepolitik nach Fukushima keine "Energiewende" ist, wie die Bundesregierung beständig behauptet. Im Kern gehe es weiterhin allein um die systematische Begünstigung weniger Großkonzerne. "Zugunsten der vier großen Energieversorger werden neue konventionelle Großkraftwerke genehmigt, überflüssige Verbundstromtrassen durchgesetzt und trotz der sittenwidrig hohen Gewinne der Konzerne erneut die Strompreise erhöht", so Paulitz. "Und statt die Bekämpfung des Photovoltaik-Ausbaus in Bürgerhand endlich zu beenden wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz Schritt für Schritt weiter zu einem Offshore-Begünstigungsgesetz umgebaut." Kontakt: Henrik Paulitz (Atomexperte), Tel. 0171-53 888 22. Angelika Wilmen (Presse), Tel. 030-69 80 74-15 Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), Körtestr. 10, 10967 Berlin, http://www.ippnw.de/ , Email: ippnw@ippnw.de
4. "Ausblicke in Zeit und Raum" Ansprache von Rüdiger Haude bei der Anti-Atomkraft-Mahnwache in Aachen am 20.6.2011
Liebe Freundinnen und Freunde, ich spreche zu euch als Historiker, weil ich davon überzeugt bin, dass die Fragen der Atomenergie nicht nur die Expertise von Ingenieuren, Physikern oder Geologen erfordern. Bitte lesen Sie weiter unter http://www.sfv.de/artikel/ausblicke_in_zeit_und_raum.htm
5. Solarstromerträge
Vergessen Sie nicht, Ihre Solarstrom Ertragsdaten abzulesen und in unsere Solarstromertragsdatenbank unter http://www.pv-ertraege.de/ einzutragen. Für alle, die unsere Datenbank noch nicht kennen: Jeder kann dort seine eigenen Solarstrom-Erträge verwalten und die Auswertung aller Einträge einsehen - z.B. sortiert nach Postleitzahlen, Dachausrichtung oder Dachneigung. Der Vergleich mit vielen anderen Anlagen hilft, die Ergebnisse der eigenen Solarstromanlage zu kontrollieren, eventuelle Probleme rechtzeitig aufzuspüren oder aber die mögliche Wirtschaftlichkeit einer geplanten Anlage abzuschätzen. Die Ertragsdatenbank wird bereits regelmäßig von mehreren tausend Anlagenbetreibern aus dem ganzen Bundesgebiet genutzt. Die Teilnahme ist kostenlos und unverbindlich. Machen auch Sie mit!
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV), Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786 zentrale@sfv.de , http://www.sfv.de/ Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
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