Radevorwald, den 27.Januar 2012
Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, stellvertr. Kreisvorsitzernder dert ÖDP Bergisches LandSehr geehrter Herr Schulz (MdEP),
sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminster Ramsauer,
mit Entsetzen habe ich den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ – KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 – gelesen.
Danach wird es in das Ermessen der EU gestellt
Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn
- sie den Wettbewerb beeinträchtigen.
- Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben.
- Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Bei der Kosteneffizienz werden Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen nicht berücksichtigt. Auch bei der Forderung nach Ausgewogenheit wird niemals Gesundheit gegen Wirtschaftlichkeit abgewogen.
Wenn es nationale Gesetzgebungen geben sollte, die dies tun, können diese von der EU ausgehebelt werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist damit ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner – insbesondere auf Nachtruhe – durchzusetzen. Hier wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Profit der Luftverkehrsindustrie in den Vordergrund gestellt.
Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit die Verordnung in dieser Form nicht verabschiedet wird. Dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden!
Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei erzielen konnten.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits vorab sehr.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Staratschek
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