NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Freitag, 20. Januar 2012

Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft für die EU- Agrarpolitik ab 2013


AbL-Bayern 

EU-Agrarpolitik nach 2013 –

Bindung der Direktzahlung an die Leistungen für die Gesellschaft

Die derzeitige Bemessung der Zahlungen an der Fläche lässt den unterschiedlichen Umfang der erbrachten gesellschaftlichen Leistungen von großen Ackerbaubetrieben oder der bäuerlichen Landwirtschaft völlig unberücksichtigt.
Die größten und rationalisiertesten Betriebe erhalten derart hohe Summen, dass sie höhere Pachtpreise und niedrigere Verkaufspreise akzeptieren können.
Die Gelder fließen dadurch an den aktiven Landwirten vorbei, direkt in die Taschen der Verpächter und des Handels.


Auch als Ausgleich für Cross Compliance Auflagen sind Hektarzahlungen untauglich, da sie den wesentlich höheren Aufwand von kleineren und viehhaltenden Betrieben nicht berücksichtigen.

Pro Arbeitstag kann ein durchrationalisierter Ackerbaubetrieb mehr als 800 € Direktzahlungen bekommen, während ein bäuerlicher Betrieb mit z.B. 20 ha und 25 Milchkühen nur auf ca. 27 € kommt.

Kappung und Staffelung mit Ansatz der Lohnkosten schaffen keine Abhilfe, da Betriebsteilungen wohl nicht zu verhindern wären. Die eingesparten Gelder müssten über zusätzliche Regulierungen an die gewünschten Leistungsträger neu verteilt werden.

Natürliche und strukturelle Benachteiligungen eines Betriebes, sowie gesellschaftlich gewünschte Leistungen für Natur- , Tier- und Klimaschutz erfordern durchwegs eine höhere Arbeitsleistung. Deshalb erscheint uns die Berechnung der Direktzahlungen anhand der betriebsspezifischen Arbeitszeiten als geeigneter Maßstab für die tatsächlich erbrachten, öffentlichen Leistungen.
Die Frage der Betriebsgröße, ob es sich um Familien- oder Fremdarbeitskräfte oder Maschinenringarbeit handelt, bleibt bei diesem Modell ohne Bedeutung.
Die bisher unberücksichtigte Zusatzleistung für die Bewirtschaftung von Grünland, Steillagen, kleineren Feldern, vielfältigeren Fruchtfolgen und nachbarschaftsverträglichen Tierbeständen kann durch entsprechende Degressionsfaktoren ausgeglichen werden.

Da wir eine bodengebundene Tierhaltung fördern wollen, können bei der Arbeitsbedarfs-Berechnung nur bis zu 2 GVE (Großvieheinheiten) pro Hektar in Ansatz gebracht werden.

Als Datengrundlage sind die Angaben des Mehrfachantrages ausreichend.
Das neue, arbeitszeitbasierte Beitragssystem der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften beweist die Machbarkeit ohne bürokratischen Mehraufwand. Professor Bahrs von der Uni Hohenheim hat dazu in einer wissenschaftlich abgesicherten Studie die Arbeitszeiten für alle landwirtschaftlichen Produktionsverfahren ermittelt.
http://www.lsv.de/spv/14_aktuelles_presse/01_pressemeldungen/meldungen/Bundeseinheitlicher_Beitragsma__stab_in_der_LUV.pdf
Seite 42 und 43.


Eine Berechnungseinheit (BER) bei der Berufsgenossenschaft entspricht nach Prof. Bahrs
10 Stunden = 1 Arbeitstag
Für eine Berechnungseinheit haben wir einen Förderbetrag von 60 € angenommen.
Begründung:
In der deutschen Landwirtschaft werden ca. 90 Millionen Arbeitstage geleistet. Dafür stehen insgesamt ca. 5,4 Milliarden € zur Verfügung. Das ergibt 60 € pro Arbeitstag und bei 250 Arbeitstagen im Jahr 15.000 € pro Arbeitskraft, und damit genau die Hälfte des außerlandwirtschaftlichen Vergleichslohns in Deutschland, der Rest sollte über die landwirtschaftliche Produktion zu verdienen sein.
Der Bezug zu dem außerlandwirtschaftlichen Lohnniveau würde auch eine Anpassung an die abweichenden Verhältnisse der übrigen EU-Länder ermöglichen.


EU-Direktzahlungen nach 2013 Vorschlag der AbL-Bayern:


Unser Vorschlag entspricht weitgehend der Forderung der EU-Abgeordneten nach einer: „….degressiven Gestaltung der Direktzahlungen nach der Betriebsgröße, bei der die objektiven Kriterien der Be
schäftigung und der Anwendung nachhaltiger Verfahren berücksichtigt werden;“

30 % der Direktzahlungen sollten ab 2013 als Ausgleich für die neuen ökologischen Auflagen („Greening“) wie dreigliedrige Fruchtfolge, Umbruchverbot bei Grünland und ökologischen Schwerpunktflächen, als einheitliche Flächenprämie in Höhe von ca. 100 Euro pro Hektar bezahlt werden.
70 % der Direktzahlungen sollten als Vergütung für die gesellschaftlichen Leistungen bezahlt werden. Diese sind in der Regel mit höherem Arbeitsaufwand verbunden. Normarbeitszeiten sind daher als Maßstab gut geeignet, die ökologischen, sozialen und kulturellen Nebenleistungen der bäuerlichen Wirtschaftsweise darzustellen.


Berechnung der Direktzahlungen für verschiedene Verteilungsmodelle

Betriebsart
benötigte Arbeitstage
(nach Prof. Bahrs)
Einheitliche Flächenprämie
320 € pro Ha
100 % für Leistung
= 60 €/Arbeitstag
30 % Fläche
70 % Leistung
100 €/Ha + 42 €/ATag
500 Ha Ackerbau
185 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
160.000 €

(865 €)
11.100 €

57.770 €

50 Ha + 50 Milchkühe
339,5 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
16.000 €

(47 €)
20.370 €

19.259 €

20 Ha + 25 Milchkühe
237 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
6.400 €

(27 €)
14.220 €

11.954 €

10 Ha Ackerbau
13,3 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
3.200 €

(241 €)
798 €

1.558 €


Berechnung: Remmelberger

Obiges Berechnungsbeispiel zeigt deutlich, wie ungerecht und uneffektiv im Sinne von „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ die Zahlungen derzeit verteilt werden.

Josef Schmid Edith Lirsch Remmelberger Andreas
1. Vorsitzender 1. Vorsitzende Geschäftsführer

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Landesverband Bayern e.V.
Reit 17
84508 Burgkirchen
www.abl-bayern.info
Vergleich der verschiedenen Modelle zur Verteilung der EU -Direktzahlungen

Mit welchem Modell können die öffentlichen Leistungen der Bauern und Bäuerinnen am Besten honoriert werden:

Öffentliche Leistungen der Bauern und Bäuerinnen in den Bereichen:

Modell der EU-Kommission

Einheitliche Flächenprämie
Kappung bei 1.500 Hektar,
darüber Anrechnung der vollen Lohnkosten

Modell der AbL-Bayern EU-Direktzahlungen nach Standart-Arbeitsbedarf

für öffentliche Leistungen
Erhalt oder Wiederherstellung einer strukturierten vielfältigen Landschaft
nein
Einheitliche Flächenprämien führen dazu, möglichst viel Fläche pro Arbeitskraft zu bewirtschaften
die Landschaft wird ausgeräumt
ja
Über den notwendigen Arbeitsbedarf kann der Mehraufwand bewertet und honoriert werden
Durch weite Fruchtfolgen hohe Arten- und Sortenvielfalt

nein
Einheitliche Flächenprämien führen dazu, möglichst viel Fläche mit wenigen Arten und Sorten zu bewirtschaften
ja
Über die Berechnung des Arbeitsbedarfes kann der Mehraufwand bewertet und honoriert werden
Ein hoher Anteil von Hecken, Biotopen, Randstreifen und Feldrändern führt zu einer
hohen Artenvielfalt bei Wildkräutern und Insekten
nein
Einheitliche Flächenprämien führen dazu, durch Beseitigung von Feldrainen und Feldwegen usw. möglichst viel Fläche pro Arbeitskraft zu bewirtschaften
ja
Über die Berechnung des Arbeitsbedarfes kann der Mehraufwand den Landschaftselemente verursachen honoriert werden
Bodengebundene Tierhaltung - eigene Futtergrundlage und Verwertung von Mist und Gülle im geschlossenen Kreislauf
nein
Einheitliche Flächenprämien führen oft dazu, ohne Tierhaltung möglichst viel Fläche pro Arbeitskraft zu bewirtschaften
ja
Über die Berechnung des Arbeitsbedarfes kann die bodengebundene Tierhaltung gerecht honoriert werden
Gesunde Tiere in vielen kleinen und mittleren Beständen, statt
wenigen sehr großen Beständen,
mit hohen Antibiotika- Einsatz
nein
Einheitliche Flächenprämien führen dazu, dass immer mehr Betriebe keine Tiere mehr halten, andere dagegen immer größere Massen
ja
Über die Berechnung des Arbeitsbedarfes kann die artgerechte Haltung der Tiere honoriert werden
Effizienter Energieverbrauch durch kurze Wege bei kleinerer Betriebsfläche

nein
Einheitliche Flächenprämien führen dazu, möglichst viel Fläche, auch in größerer Entfernung zu pachten und damit zu längeren Fahrtstrecken
ja
Die Berechnung der Direktzahlungen über den Arbeitsbedarf nimmt den Druck immer noch mehr zu pachten
Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen und Leben in den ländlichen Gebieten. Jede Aufgabe eines Vollerwerbsbetriebs erzeugt mindestens einen Pendler und erhöht damit den Straßenverkehr
nein
Einheitliche Flächenprämien führen dazu, dass kleine und mittlere Bauernhöfe keine Zukunft mehr haben und aufgeben müssen
ja
Durch die gerechte Honorierung des höheren Arbeitsbedarfs können viele Bauern und Bäuerinnen ihre Existenz sichern
Förderung der regionalen Wertschöpfung
Viele kleine und mittlere Betriebe kaufen regional ein, Großbetriebe kaufen beim Großhändler
nein
Einheitliche Flächenprämien führen dazu, dass die kleinen und mittleren Bauernhöfe durch den höheren Aufwand keine Chance mehr haben
ja
Durch die gerechte Honorierung des höheren Arbeitsbedarfs können kleinere Höfe leichter ein ausreichendes Einkommen erreichen


Über eine einheitliche Flächenprämie von 320 € pro Hektar und einer willkürlichen Kappung wird die Politik genau das Gegenteil von dem erreichen, was die Gesellschaft von der Landwirtschaft erwartet !!!


Modell AbL-Bayern - Verteilung der EU-Direktzahlungen nach dem Grundsatz:
„Öffentliche Gelder nur für öffentliche Leistungen“

Da jede Leistung, die Bauern und Bäuerinnen für den Umwelt-, Tier- und Artenschutz und gegen den Klimawandel erbringen, in der Regel mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden ist, wird als Grundlage für die Höhe der Direktzahlungen der standardisierte Arbeitsaufwand verwendet.
So erhöht sich zum Beispiel bei einem 100 Hektar Mähdruschbetrieb der Arbeitsaufwand und damit die Höhe der Ausgleichszahlungen mit abnehmender Feldgröße und mit der zunehmenden Zahl der Fruchtfolgeglieder:

Schlaggröße (Hektar)FeldstückeLänge der RandstreifenBenötigte ArbeitstageHöhe der Direktzahlung
100
1
4000 m
73,95
13.106 €
33,3
3
8000 m
102,42
14.302 €
5
20
24.000 m
180,00
17.560 €
2
50
30.000 m
236,50
19.933 €

Berechnungsgrundlage: 100 €/Hektar für Greening, + 42 € pro Arbeitstag (Remmelberger)

Je kleiner die Flächen um so größer die Randstreifen = höhere Leistung für Natur und Umwelt

Bei den EU-Direktzahlungen geht es auch um den Ausgleich für den Mehraufwand, den die Betriebe durch die Einhaltung der Cross Compliance- Auflagen leisten müssen.
Der Bauernverband hat im bbv-Pressedienst Sonderausgabe „EU-Agrarpolitik vom 18.11.2010 „ berichtet, dass durch die höheren Produktionsauflagen in der EU im Vergleich zu Nicht-EU-Staaten bei einem deutschen 1.300 Hektar Ackerbaubetrieb die Bewirtschaftungskosten nur um etwa 20 Euro pro Hektar höher sind. Ein durchschnittlicher bayerischer Milchviehbetrieb leistet dagegen einen Mehraufwand von rund 1.500 Euro je Hektar gegenüber vergleichbarer Milchviehhalter außerhalb der EU.
Ein einheitlicher Ausgleichsbetrag von 320€ benachteiligt demnach massiv alle tierhaltenden Betriebe. Die Berechnung nach Standart-Arbeitsbedarf bringt hier mehr Gerechtigkeit.

Berechnung der Direktzahlungen für verschiedene Verteilungsmodelle


Betriebsart
benötigte Arbeitstage
(nach Prof. Bahrs)
Einheitliche Flächenprämie
320 € pro Ha
100 % Arbeitszeit
= 60 €/Arbeitstag
30 % Fläche
70 % Arbeitszeit
100 €/Ha + 42 €/ATag
500 Ha Ackerbau
185 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
160.000 €

(865 €)
11.100 €

57.770 €

50 Ha + 50 Milchkühe
339,5 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
16.000 €

(47 €)
20.370 €

19.259 €

20 Ha + 25 Milchkühe
237 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
6.400 €

(27 €)
14.220 €

11.954 €

10 Ha Ackerbau
13,3 Arbeitstage
(pro Arbeitstag)
3.200 €

(241 €)
798 €

1.558 €


Berechnung: Remmelberger

Bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung wird auf Veranlassung des Deutschen Bauernverbandes, die bisher flächenbasierte Beitragsberechnung bis zum Jahr 2013 auf einen bundeseinheitlichen Betragsmaßstab nach Arbeitsbedarf mit Degression umgestellt.
Die wissenschaftliche Grundlage für den Arbeitsbedarf der verschiedenen Produktionsverfahren wurde von Prof. Dr. Bahrs aus Hohenheim erarbeitet.

Da wir eine bodengebundene Tierhaltung fördern wollen, können bei der Arbeitsbedarfs-Berechnung nur bis zu 2 GVE (Großvieheinheiten) pro Hektar in Ansatz gebracht werden.

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