NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 4. November 2012

ESM- Vor-Urteil: Der größte Justizskandal in der Geschichte der Bundesrepublik?

Dies ist die Mitschrift eines Youtube- Videos durch mich, Felix Staratschek, das unter dem Text eingebettet ist, um durch diesen Text den Suchmaschinen die Inhalte des Videos zu erschließen. Die Mitschrift eines Videos dauert wesentlich länger, als das bloße zuhören - also ca. 16 mal so viel, wie das hören. Es kann daher sein, dass ich viele Schreibfehler, zu denen ich sowieso neige, erst bei einer späteren Nachbearbeitung korrigieren kann.  Auch Abhörfehler sind nicht ausgeschlossen.
Kleine redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen, um die gesprochenen Aussagen der Schriftform anzupassen oder um Begriffe zu setzen, die Suchmaschinen zum Thema führen, wie die Ersetzung des Wortes "sie" durch "Verfassungsrichter".



Josch: Ich habe für heute interessante Gäste eingeladen, nämlich den  Klaus Lohfing Blanke vom Gullyparlament und Abgeordnetenwatch sowie den Volker Reusing, der gerade erst aus Karlsruhe zurück ist und dort die Urteilsverkündung zum ESM life verfolgt hat. Er betreibt zusammen mit seiner Frau Sarah Luzia Hassel Reusing das Internetmedium Unser Politikblog und die haben eine Klage gegen den ESM angestrengt. Die haben sich also sehr tief in die rechtliche Materie zum ESM hineingearbeitet.
Kommen wir gleich zur Urteilsanalyse. Was ist Dein Eindruck?

Volker Reusing:
Das ist der größte Justizskandal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ich frage mich, ob die DDR jemals so einen Justizskandal gehabt hat, wie gestern (12. September 2012). (Anmerkung: Die Aussage mit der DDR gibt m.E. die Betroffenheit von Volker Reusing wieder. Kritisch zu sehen wäre diese Äußerung in Bezug auf die politischen Gefangenen der DDR und die Opfer des Schießbefehls. Soweit sind wir noch nicht. Immerhin erlaubt der Lissabonvertrag Tote bei der Niederschlagung eines "Aufruhrs"! Aber ob es innerhalb des DDR- Rechtssystems so eine Rechtsbeugung gab, wie jetzt in Karlsruhe im Rechtsystem der Bundesrepublik Deutschland  oder ob diese Rechtsbeugung in einer angeblichen Demokratie schwerer wiegt, als in einer Diktatur, darüber kann man durchaus diskutieren.) 

Josch:
Dann heißt das, das der ESM nun komplett in der Hauptsache durchgewunken ist?

Volker Reusing:
Das Urteil in der Hauptsache ist noch nicht gesprochen. Aber die Richter beim Bundesverfassungsgericht haben bzgl. der Anträge auf einstweilige Anordnung nur ein paar Auflagen gemacht, um die Haftungsverpflichtung betragsmäßig einzugrenzen. Diese Auflagen sollen nach Ansicht des Gerichtes reichen, dass der deutsche Beitrag am Kapital des ESM nicht immer weiter erhöht werden kann. Es hindert aber nicht das Inkrafttreten. Das einzige, was die Bundesregierung machen muss, ist einen entsprechenden völkerrechtlichen Vorbehalt, das heißt, dass der ESM alleine durch das Betragsmäßige nicht pleite machen soll. Daran haben die Verfassungsrichter gedacht. Aber es sind ganz viele andere, sehr heftige Sachen im Urteil enthalten. Und die Richter haben jede Menge Anträge auf einstweilige Anordnung, z.B.  von unseren Klagen  übergangen, indem diese, ohne dass entsprechende Maßstäbe erkennbar wären, haben die nur über die Anträge auf einstweilige Anordnung von denen entschieden,  deren Klagen sie akut behandelt haben. (Anmerkung vom Viertürmeblog: Die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing wurde mit gültigen Aktenzeichen angenommen, dann aber im Verfahren bei der Behandlung zurückgestellt. Damit haben die Richter dann begründet, dass damit auch die Anträge auf einstweilige Anordnung dieser Klage zurück gestellt sind, obwohl ja der Antrag auf Überprüfung der Befangenheit des Verfassungsrichters Hubers geprüft werden müsste, da dieser bei Befangenheit als Befangener für die Umgehung der Reusingklage mitverantwortlich wäre, die dazu Rechtsfragen hat, weswegen Huber befangen sein könnte.)
Die Richter hätten doch auch sagen können: Und jetzt nehmen wir nochmal von der Sarah Luzia Hassel Reusing, von deren Klage 2BVR710/12 und 2BVR745/12 die Anträge auf einstweilige Anordnung mit dazu  und prüfen ob die vernünftig begründet sind. Statt dessen haben die direkt entschieden, dass der ESM in Kraft treten kann.
Und jetzt ist der schwere ojektive Schaden an der Rechtsordnung da. Und Bundespräsident Joachim Gauck hat in mit seiner Unterschrift ratifiziert. Die Richter haben es aus der Hand gegeben. Sie können es selber nicht mehr stoppen, dass der Schaden am Rechtssystem entsteht.

Josch:
Welche Klägergruppen wurden denn überhaupt berücksichtigt?

Volker Reusing:
Es wurden berücksichtigt - am 2. Juli 2012 haben sie unsere Klagen aussortiert. Es gab 6 Klägergruppen, später kamen noch die Freien Wähler (FW) mit einer eigenen Klage dazu. Die wollten sich wohl nicht ganz auf diese Täuschung von "Mehr Demokratie e.V.", für die man diesen Verein benutzt hat, einlassen.
Es waren folgende:
Einmal "Mehr Demokratie e.V." mit den 37.500 Klagebeitritten ,
dann die Linkspartei, bzw. Linksfraktion des Bundestages
dann Verfassungsbeschwerden von einzelnen Abgeordneten des Bundestages
einmal als Verfassungsbeschwerde von einzelnen Abgeordneten, einmal eine Organklage, aber praktisch zu einer Gruppe von Klägern zugehörig,
dann waren dort:
Dr. Gauweiler (CSU) mit seinem Anwalt Dr. Murswick
Professor Dr. Schachtschneider mit den Wirtschaftsprofessoren Hankel, Nölling, Stabatty,
der Kaufmann Schorr aus Berlin,
das waren jetzt insgesamt 5, wenn ich mich nicht verzählt habe.
In der Berichterstattung vom 30.06.2012 in mehren Zeitungsartikeln und Radiosendungen, wofür wir Zeugen haben, war von 6 Klagen die Rede! Etwas vereinfacht gesagt, 6 verschiedene Kläger oder Gruppen von Klägern.
Ab dem 2. Juli 2012 wurden nur noch 5 lagen genannt, weil nur noch 5 Kläger/Gruppen zur mündlichen Verhandlung der Anträge auf einstweilige Anordnung eingeladen wurden.
Und jetzt machen die Verfassungsrichter ein Urteil zu den einstweiligen Anordnungen und wollen dadurch schon vollendete Tatsachen schaffen. Die restlichen Häppchen, die kommen im Urteil in der Hauptsache.

Josch:
Könnte man dieses Urteil als einen versteckten Staatsstreich bezeichnen?

Volker Reusing:
Ich habe mir noch nicht ganz genau die rechtliche Definition des Staatsstreichs abgeschaut. Der Staatsstreich ist auf jeden Fall - im Gegensatz zu einem Putsch - etwas was von oben kommt und nicht von unten. Und es ist etwas, wo sich jemand macht aneignet auf eine Art und Weise, die im Gesetz oder der Verfassung so nicht erlaubt ist. Die Frage ist allerdings, da sich hier nicht die Richter selber Macht geben, sondern sie geben anderen Macht, ob damit diese Definition erfüllt ist? 
Viel interessanter wäre es, ob die Definition einer Rechtsbeugung erfüllt ist? Aber da muss man genau hinschauen, ist der Schaden schon vollständig da? Und ist es mindestens Eventualvorsatz, nach dem Prinzip, es wird wahrscheinlich schon schiefgehen, aber wir machen es trotzdem. Das wäre Eventualvorsatz, anders als bewusste Fahrlässigkeit, wo man sagt, ach, es wird schon gutgehen. Die Frage ist, wo werden vollendete Tatsachen geschaffen,  auf eine Art und Weise, wie man es nicht hätte tun dürfen? das ist die Frage, die ich mir stelle und die ich mir gründlich anschaue, ob da eine Rechtsbeugung passiert ist?

Josch:
Also im Grunde wird da die normative Kraft des Faktischen als Hebel benutzt, um unsere Demokratie ad absurdum zu führen. Da gab es diesen Fall mit dem Verfassungsrichter Prof. Dr. Peter Huber, der ebenfalls an der Urteilsfindung mitbeteiligt war. Der war vorher bei dem Verein "Mehr Demokratie e.V." ebenfalls Mitglied und du hast da irgendwo Probleme gesehen. Könntest du darauf noch mal näher eingehen?

Volker Reusing:
Am 19. September 2011 gab es in der Süddeutschen Zeitung ein Interview mit dem Professor Dr. Huber. Er hat es dort nicht explizit als Privatperson gesagt und so hat seine Aussage in der Öffentlichkeit eine immense Wirkung gehabt. Er hat gesagt, dass bei der Wirtschaftsregierung - das ist das, wofür der Fiskalpakt sein soll: Die Verordnung zum Stabilitäts- und Wachtsumspakt, zur Einführung haushaltsmäßiger Überwachung, zur Einführung von Ungleichgewichtsverfahren, das alles macht diese geplante Wirtschaftsregierung aus - soviel Macht übertragen wird bzgl der Wirtschafter dass er sich  fragt, ob dass mit der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes geht, vor allem, ob das mit der Demokratie geht und mit dem grundrechtsgleichen Wahlrecht? Haben unsere armen heiligen Abgeordneten dann noch genug zu sagen? Und da hatte der Verfassungsrichter Huber bedenken! Wenn man das machen wollte, müsste man den Europartikel 23 Grundgesetz ein wenig ändern und vor allem in die Ewigkeitsgarantie einen Vorbehalt für die Wirtschaftsregierung reinschreiben. Und das  man was an der Ewigkeitsgarantie schraubt ginge nur, wenn man das dem Volk zur Abstimmung vorlegt. Das war, soweit wir das beurteilen können, das Startsignal für die Klage von "Mehr Demokratie e.V.". Darauf haben die Menschen reagiert. Er war auch im Kuratorium bzw. wissenschaftlichen Beirat des Vereins "Mehr Demokratie e.V.". Wir haben damals sofort darauf reagiert und einen Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung geschrieben, weil wir dachten, dass eventuell ihm die anderen Richter noch nicht die Inhalte des Urteils zum Vertrag von Lissabon erklärt hätten. Aber dann kam "Mehr Demokratie e.V." ungefähr im März 2012 mit seiner Kampagne "Volksentscheid sonst klagen wir". Die haben behauptet, sie wollen  das es über den ESM und Fiskalpakt einen Volksentscheid gibt. Aber als nach er Einreichung in Karlsruhe deren Klage auch im Internet veröffentlicht wurde, konnte jeder auf Seite 102 lesen, dass diese ein neues Grundgesetz wollen, welches ESM und Fiskalpakt legitimiert - und zwar genauso, wie der Verfassungsrichter Prof. Dr. Huber das in der Süddeutschen Zeitung öffentlich vorgedacht hat, dass die Ewigkeitsgarantie unter Vorbehalt steht. Das heißt jetzt: Wenn jetzt irgendjemand mit etwas anderem käme, als z.B. ESM und Fiskalpakt und der Wirtschaftsregierung, dann sind wir heute immer noch geschützt durch die Grundgesetzprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte auf Meinungsfreiheit, auf Leben, auf Menschenwürde. Aber wenn jetzt über den ESM gefordert würde, wir müssen die Banken noch mehr absichern, wir nehmen euch jetzt eure letzten Ersparnisse, es ist uns doch egal, ob ihr noch was zu beißen habt und dann ganz viele Menschen verhungern, das wäre so ein Fall. Das Recht auf Leben würde unter den Vorbehalt gestellt zu dem, was ESM und Wirtschaftsregierung anordnen, was man alles sparen muss, etwa die Kürzung von Hartz IV auf Null wie es in Spanien schon im Defizitverfahren gemacht wurde. Und das Defizitverfahren ist etwas was man mit einbauen will in die Wirtschaftsregierung. Und beim ESM, wo es alles noch rigoroser sein soll, da würde da wäre mit solchen Auflagen noch schneller zu rechnen, wenn Staaten diese Notfallkredite in Anspruch nehmen, auch schneller als bei der Wirtschaftsregierung - einfach von der Geschwindigkeit der Verarmung her.  Wenn jetzt aber irgendwie irgendwelche anderen Sachen kämen, die nicht vom ESM und der Wirtschaftsregierung der der kleinen EU- Vertragsänderung anknüpfen würden, dann hätten wir unsere Grundrechte, wie das recht auf Leben, wie bisher. Aber für ESM, Fiskalpakt und die Wirtschaftsregierung sollen wir schutzlos gemacht werden.
Und das Urteil vom 12.09.2012nur zu den einstweiligen Anordnungen hat dazu jetzt Ewigkeitsgarantie  ausgesagt, was unhaltbar ist, siehe Randnummer 216 und 217 vom Lissabonurteil , dass es im Grundgesetz selber drin stehen würde, dass die Menschenrechte, dass die vier Strukturprinzipien des Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Föderalismus und der Wesensgehalt, also der Kern aller übrigen Grundrechte und Grundrechtsgleichen Rechte  unantastbar sind. Da darf man gar nicht eingreifen. Die Verfassungsrichter sagen: "Die Vertragliche Ausgestaltung der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft bedeutet indes nicht, dass eine demokratische legitimierte Änderung in der konkreten Ausgestaltung der unionrechtlichen Stablitätsvorgaben von vornherein mit Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz unvereinbar wäre." Aber der nächste Satz hat es in sich: "Nicht jede einzelne Ausprägung dieser Stabilitätsgemeinschaft ist durch hier allein maßgeblichen Artikel  20 Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 garantiert." Das heißt, sie wollen  hier nur noch Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2, sie meinen damit die Demokratie - nur das wollen die Verfassungsrichter noch als Grenze für das EU-Recht anwenden - wenn es nicht sogar heißt, sie wollen die Ewigkeitsgarantie an sich nur noch auf die Demokratie bezogen ansehen, das ist schon ziemlich heftig, da steht kein Wort von Leben, kein Wort von Menschenrechte, kein Wort vom Gleichheitsgrundsatz, kein Wort von Rechtsstaatlichkeit, was sie noch als Grenze für die Macht hätten setzen können, die man hier mit der Eurorettung schaffen will.

Josch:
Aber im Grunde genommen nehmen die Eurokraten nur den direkten Weg, vorher haben sie ihre Agenda an die Parlamentarier weiter gegeben und diese haben das dann wie gute Schauspieler an uns, die Bürger weiter gereicht. Jetzt machen sie halt direkt aus Brüssel unsere Politik, oder?

Volker Reusing:
Ich stelle mir jetzt die Frage....., - ja man gibt jetzt direkt Macht an diese Strukturen, es sind ja Blankett- Ermächtigungen dabei, dass die sich die Macht dann selber nehmen können. Die kleine EU- Vertragsänderung ermöglicht immer neue Mechanismen für die  Finanzstabilität, für die Stabilität des Finanzsektors. Das mit der Stabilität des EURO- Währungsgebietes ist nur wie eine Metapher, nur um die Leute rein zu legen. Es ist wie ein Code- Wort dafür, aber es meint nicht das, was es wörtlich aussagt, es ging von Anfang an nie um die Stabilität des Euros. Das haben wir mit unseren Klagen anhand von mehreren Gipfelerklärungen von den Regierungschefs bewiesen. Auch mit der Definition des Wortes Finanzstabilität und dass die kleine EU- Vertragsänderung für die Finanzstabilität gemacht worden ist, steht in deren Erwägungsgründen, dass das eigentlich initiiert wurde um immer neue Mechanismen zu machen. Und das mit der Wirtschaftsregierung und den Verordnungen dafür, dass mit dem europäischen Finanzierungsmechanismus, von der "Griechenlandhilfe" bis zum ESM, was immer krasser wird, immer undemokratischer, immer teurer. Und beim ESM sollen die Privaten Gläubiger auch noch den Staaten Auflagen machen können, was bei den vorhergehenden Maßnahmen, wie der "Griechenlandhilfe" nicht der Fall gewesen ist. 

Josch:
ich höre an Deiner Stimme, dass Du ziemlich außer Dir bist. Wie war denn die Stimmung im Zuschauerraum nach der Urteilsverkündung?

Volker Reusing:
Es war interessant, der Klaus Lohfing Blanke war da. Und die Sarah war da. beide waren gefasst. Ich konnte es in dem Raum, wo die Richter waren, nach so und soviel Minuten einfach nicht mehr aushalten, mit denen in einem Raum zu sein. Bevor das Urteil verkündet wurde, hat man gesehen, das der Verfassungsrichter Voßkuhle unzufrieden wirkte,  Richter Huber (Anmerkung: Früher CDU- Justizminister in Thüringen) konnte uns anscheinend gar nicht anschauen, Richter Müller (Anmerkung: Früher Ministerpräsident der CDU im Saarland) wirkte, als hätte er gerade einen Scherz gemacht, er war irgendwie heiter. Die versammelten Journalisten, die dort waren - die meisten oberflächlich wie immer -  fragten nicht weiter nach, wer die Märkte sind um die es geht, ob das vielleicht der Spitzname von Goldman Sachs ist, oder Moodys oder Standard and Poors. Die übrigen Kläger wirkten eher unzufrieden. Die waren alle, bis auf Herrn Schorr vielleicht, da wissen wir nicht worauf der geklagt hat, auf den Zug vom "Mehr Demokratie e.V." aufgesprungen. Als ob eine Volksabstimmung über das Grundgesetz diese neuen Mechanismen aufhalten würde. da sollte ja nur darüber abgestimmt werden, ob wir unsere rechte alle vollständig aufgeben. Und in diese Richtung scheint das Bundesverfassungsgericht ja gehen zu wollen, wenn es bei den einstweiligen Anordnungen so handelt, als ob nur noch die Demokratie hier maßgeblich sei. Ansonsten wollten die Richter in diesem Urteil gar nichts mehr anwenden, um uns  Dingen im Zusammenhang mit dem EURO zu schützen. ich würde mich nicht wundern, wenn die im Hauptverfahren doch noch die Volksabstimmung über ein neues Grundgesetz anordnen, wie es Mehr Demokratie will. Aber im Moment sieht es nicht so aus! "Mehr Demokratie e.V." hat ja gesagt, um den Fiskalpakt und die Wirtschaftsregierung zu legitimieren und um den ESM zu legitimieren, bräuchte man diese Volksabstimmung.  Und diese Begründung haben die Verfassungsrichter "Mehr Demokratie e.V." weggenommen. Die waren die auch ziemlich unzufrieden. Aber die anderen Kläger, die da auf diesen Wahnsinn aufgesprungen sind, waren auch unzufrieden, weil dieses neue Grundgesetz, um dass es da ginge, im Sinne von "Mehr Demokratie e.V.", das wäre dann ein Auftrag gewesen, ein neues Grundgesetz zu entwerfen, welches an entscheidender Stelle rechtlich aufgebrochen ist. Und die Linkspartei hatte sehr weltfremde Hoffnung, man könne ein neues Grundgesetz erreichen, wo ganz viele soziale Menschenrechte deutlicher drin enthalten sind, was ja der Parlamentarische Rat leider nicht in das Grundgesetz eingebaut hat. Statt dessen gibt es nur die Verbindung in Artikel 1 zu den universellen Menschenrechten, wo es mehr soziale Rechte gibt, als in Absatz 2. Nur die Familie wird noch ein bisschen geschützt.

Josch:
Also ich frage mich, wie unabhängig die Verfassungsrichter wirklich waren? Während der Urteilsverkündung habe ich nämlich nicht auf den  Professor Voßkuhle geschaut, sondern rechts neben im stand die Verfassungsrichterin Frau Professor Gertrude Lübbe Wolf. Und die hat betreten weggeschaut, die konnte dem Vorsitzenden Verfassungsrichter Voßkuhle anscheinend nicht anschauen (ab Minute 4.20), die hat zur Seite geschaut nach Links zu Boden und hat alle paar Sätze deutlich wahrnehmbar schmerzhaft das Gesicht verzogen. Der hat das richtig wehgetan. das hat man gemerkt.

Volker Reusing:
Ich weiß auch warum: Wir haben einen Schriftsatz vom 16.07.2012, da haben wir in dieser Angelegenheit die Verfassungsrichter angeschrieben. Und Frau Professor Gertrude Lübbe Wolf hat zu den  sozialen Grund- und Menschenrechten eine Menge geschrieben. Und das ist in unseren Klagen drin. Und ob es nicht eine würdige Herausforderung wäre. Sie hatte in einem Werk, dass wir dort zitiert haben gesagt, dass man natürlich den Grund- und Menschenrechten nicht zuviel Raum geben dürfe, weil das gewisse Risiken für den Haushalt bergen kann, usw.. Die müssen auch noch genug Spielraum haben, worüber diese entscheiden können. Das darf nicht zu sehr vorgeformt sein, die müssen genug Spielraum haben. Und jetzt winken die Verfassungsrichter Sachen durch, wo immer mehr Geld an die Banken gegeben wird. es geht um Beträge und Erhöhungen, von denen der Sozialstaat nur träumen kann. Und wir haben nur mal angemerkt, dass sie damit den Inhalten ihrer eigenen Buchveröffentlichungen eine ganze Menge Glaubwürdigkeit nimmt, wenn sie im Urteil für ganz andere Aussagen eintritt. Und in dem, was sie damals in ihrem Buch geschrieben hatte, sagte sie, die universellen Menschenrechte hätten nur einen einfach gesetzlichen Rang. Das passt schon nicht mit der Wiener Vertragsrechts- Konvention nicht zusammen, wo steht, dass die einfachen Gesetze keine Entschuldigung dafür sind, dass die einfachen Gesetze keine Entschuldigung dafür sind, die völkerrechtliche Verträge umzusetzen. Alle völkerrechtlichen Verträge stehen mindestens eine Stufe über den einfachen Gesetz (Anmerkung: Also auch ESM, Fiskalpakt, etc.). Und auch in der völkerrechtlichen Notstandeinrede, wo es darum geht, ob man anderen Staaten Eigentum wegpfänden darf,  da hat sie ein Minderheitsvotum gemacht und gesagt, da muss man doch auch die universellen Menschenrechte, die haben Ius Cogens- Rang, also den höchsten völkerrechtlichen Rang, mit einbeziehen. Und alleine, was sie in dem Buch schrieb und was sie in dem Urteil sagte, diesen Widerspruch aufzulösen, indem die Verfassungsrichter über unsere Klage ordentlich urteilen, das wäre doch eine würdige Herausforderung.  Und wir haben eine Richterin, Dr. Kessal Wulf, die hat auch bei der mündlichen Verhandlung keinen Ton gesagt, am 16.07.2012 appelliert - die war Vorsitzende Chefin vom BGH. Sie kommt zwar von zu Hause aus vom Zivilrecht, sie ist die Chefin der höchsten Strafrichter in Deutschland gewesen - und jetzt werden hier Klagen aussortiert. Und obwohl es da doch irgendwie um Gleichheit gehen sollte, sind hier die Kriterien nicht nachvollziehbar. Wir haben versucht das Gewissen von den Verfassungsrichtern zu erreichen.

Josch:
Also, offenbar konnte hat Sie es getan, konnte aber nichts mehr daran ändern. was ist den nun mit eurer Klage offenbar geschehen? (Bei diesem Link kann jeder per namentlicher Solidarisierung die Verfassungsklage von Sarah Luzia Hassel Reusing unterstützen! Jede Unterschrift zählt!) Sie wurde ja bestätigt angenommen. Und seitdem dümpelt sie im Keller vom Bundesverfassunsgericht vor sich hin. Wurde die jetzt abgelehnt oder wie steht es jetzt darum überhaupt? Wurde die Klage einfach ignoriert und Todgeschwiegen?

Volker Reusing:
Das Bundesverfassungsgericht hat der Öffentlichkeit gesagt, nachdem am 6. September 2012 der Befanfgenheitsantrag gegen den Verfassungsrichter Prof. Dr. Huber in den Medien publik wurde, dass die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing nach den anderen Klagen behandelt werde. Nur haben die Verfassungsrichter mit dem Urteil zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung schon so gut wie vollendete Tatsachen geschaffen.  Und da kann man sehr gespannt sein, wie das noch gehen soll. Vielleicht wollen die Richter anhand von Sarahs Klagen den Schaden noch irgendwie eingrenzen. Andererseits sieht es irgendwie nicht danach aus, wenn sich die Verfassungsrichter bei der Ewigkeitsgarantie nur noch auf die Demokratie konzentrieren wollen. Es ist schwer zu sagen, ob sie das Urteil noch eingrenzen wollen, ob die Richter meinen, sie können ESM und Fiskalpakt und die kleine EU- Vertragsänderung noch eingrenzen. Wenn die Richter aber als Maßstab nur die Demokratie nehmen wollen, keine sozialen Rechte, keine Menschenwürde, wie wollen die das dann machen?  Denn der Kernbereich unserer Klage ist ja, alle Grund- und Menschenrechte, die im Schuldnerland gelten zum Maßstab zu machen. Wenn aber die Richter mit der kleinen Vertragsänderung die Verpflichtung in Kraft treten lassen, auf Strenge, wie beim, Internationalen Währungsfond (IWF) walten zu lassen, obwohl der IWF auf gar keine sozialen Rechte Rücksicht nimmt, wie will man dann verhindern, wie durch den IWF geschehen, das Gesundheitswesen in Ländern zerstört wird. Der IWF ist zusammen mit der Weltbank der Hauptgrund für den Hunger in der Welt.
Die kleine Vertragsänderung ermöglicht ja immer neue Mechanismen, die man im Namen des EURO missbrauchen kann, um die Stabilität der Großbanken zu sichern. Und da haben die Richter alle Möglichkeiten aus der Hand gegeben, das Inkrafttreten der beklagten Gesetze zu verhindern. Ich frage mich, was soll das noch für eine Ordnungsgemäße Behandlung sein?

Josch:
Nun gut, was machen wir jetzt? Gut, man darf gegen Verfassungsrichter nicht losmeckern. Die sind einfach zu hoch in ihren Würden. Aber was tun? Das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland scheint seine Bürger im Stich zu lassen. Jetzt könnte man noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Mann könnte vielleicht auch eine Anklage oder eine Strafanzeige gegen die Richter wegen Rechtsbeugung auf die Straße bringen. dann gäbe es vielleicht sogar Knast für unsere Verfassungsrichter. ich weiß es nicht, ich kann es nicht beurteilen. Wie siehst Du das?

Volker Reusing:
Mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es tatsächlich noch eine Instanz, wo man nach dem Verfassungsgericht noch hingehen kann. Die können allerdings nur prüfen am Maßstab der Rechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention sind. Im Ergebnis würde dabei herauskommen, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte meint, dass die Verfassungsrichter in Karlsruhe das eigne Verfahrensrecht nicht ordentlich angewandt haben und damit den menschenrechtlichen Maßstab verletzt haben, dass die Verfassungsrichter alle Kläger gleich behandeln und ein faires Verfahren machen, etc., dann könnte es, dass ist eine Besonderheit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Schadensersatz gebenist der Schaden? Der Schaden ist das, was einem an finanziellen Schaden zu erwarten wäre über die dann zu erwartenden Sozialkürzungen. Das könnte man vielleicht irgendwie prognostizieren und dann Deutschland dazu verurteilen, dass dann die Klägerin alles, was diese an sozialen Kürzungen erleidet, bei den Dingen, die sie so geltend gemacht, direkt aus Steuermitteln wieder ersetzt bekommt. Aber das würde alleine ihr helfen. Und ich glaube nicht, dass man beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ohne Anwalt klagen kann.  Daher kommt die Frage, wieviele Kosten man da auf sich nimmt, für eine Chance, Schadensersatz zu erhalten?
Zum Thema Strafanzeige. Es muss immer ein objektiv schwerer Schaden sein, also etwas wie vollendete Tatsachen. Das Übergehen eines Befangenheitsantrages ist keine vollendete Tatsache. Eine Ratifikation könnte das sein. Oder wenn man soviele Dinge in Kraft treten lässt, mit denen das Grundgesetz oder die normalen Änderungsvorschriften des Grundgestzes umgehbar gemacht werden, dass es vielleicht wie damals beim Ermächtigungsgesetz abstürzt könnten ein Grund sein. Ab wieviel Umgehbarmachungen der Dinge, die durch die Ewigkeitsklausel geschützt sind, ist das der Fall, dass das Grundgesetz abstürzt? das muss man sich genau ansehen, ab welchen Zeitpunkt ist das der Fall und ist ein Vorsatz gegeben für diese einzelnen Punkte, dass die Verfassungsrichter gewusst haben, es geht wahrscheinlich schief, aber wir nehmen es trotzdem in Kauf. Mindestens der Eventualvorsatz muss gegeben gewesen sein. Und es ist ganz wichtig: Objektiver schwerer Schaden und Eventualvorsatz müssen gegeben sein. es muss mehr als bewusste Fahrlässigkeit sein, nach dem Motto, es wird schon gut gehen. Der Schaden, den man anrichtet, muss nicht das eigentliche Ziel sein, dessen, was man tut. Und das wichtigste ist, dass man damit noch mal ein Urteil neu aufgerollt bekommt und festegestellt wird, dieses Urteil ist nichtig, aber eine Ratifikation, die schon passiert ist, die bekommt man damit wahrscheinlich nicht aufgerollt. Das kann ich mir nicht vorstellen. da müsste dann eine neue Regierung, denke ich, dann  so einen Vertrag kündigen. Und das ist wahrscheinlich eine Frage von parlamentarischen Mehrheiten, dass man eine Regierung dafür findet. Und diese Dinge können alle ziemlich langwierig sein. es also schon ziemlich heftig, was da passiert ist. Es tut mir wirklich in der Seele weh.
Vier von diesen Verfassungsrichtern haben das Urteil zum Vertrag von Lissabon mitgesprochen. Im Lissabonvertrag wollte man das Angriffskriegsverbot umgehbar machen mit lauter Gummibegriffen im Artikel 42 und 43 EU- Vertrag. das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, nein,  das darf nicht umgehbar gemacht werden. darf unter keinen Umständen ein Schlupfloch geben. Alle Außen- und Sicherheitspolitik der EU bleibt normales Völkerrecht, mit dem Ergebnis, dass alle Angriffskriegsverbote von der UNO- Charta bis zum Grundgesetz vom Rang höher bleiben und man diese Gummivorschriften zumindest nicht für Angriffskriege benutzen kann. Und die gleichen Richter, die damals den Weltfreiden gesichert haben auf der rechtlichen Ebene. Vier von denen scheinen uns jetzt nicht schützen zu wollen. das ist heftig.

Josch:
Bis hier hin erst mal Danke Volker. Wir werden nachher noch ein Gespräch führen.....
(Minute 27.51 oder 470 Minuten Abhör- und Tipparbeit für die Rohfassung und Verlinkung)





http://www.youtube.com/watch?v=PY-SSn-ws3U
 

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