NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 17. November 2012

Kommunalpolitischer Infodiesnt der ÖDP November 2012

Kommunalpolitischer Infodienst des Kommunalpolitischen Büros der ÖDP
Ausgabe III/2012
November 2012
Verantwortlich für den Inhalt:
Walter Konrad
Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP
Neckarstraße 27—29
55118 Mainz Tel.: 06131-27 55 64


Inhaltsverzeichnis: Vorwort
1.Allgemeine Informationen
1.1Alkoholverkauf an Tankstellen
1.2 Fiskalpakt – Auswirkungen auf Kommunen
1.3 Soziale Spaltung in deutschen Großstädten – Difu-Studie
1.4 Liberalismus und direkte Demokratie
1.5 Mönchengladbacher Erklärung des Städtetag NRW
1.6 EU-Dienstleistungsrichtlinie
1.7 Konnexität bei Inklusion und aktuelle Schulfragen
2. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern/-trägerinnen
2.1 Familienfreundliche Kommune Ertingen – Hinweis Dr. Resch
3. Umweltfragen
3.1 Lärmkonflikt zwischen Wohn- und Industriegebiet
3.2 Energetische Gebäudesanierung
4. Kommunale Verwaltung
4.1 Fördermittel für Integrationsprojekte
4.2 Broschüre „Gemeinden und ihre Finanzen
4.3 Sozialplanung in den Kommunen
4.4 Orientierungshilfe für umweltfreundlichen Schulalltag
5. Musteranträge/Musteranfragen/Muster-PM´s
5.1 Nichtverwendung von Photovoltaik-Anlagen aus China
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
6.1 Saalnutzung
6.2 Rederecht im Gemeinderat
6.3 Transparenz bei Besetzung von Ratsausschüssen
7. Publikationen
7.1 Handbuch „Energie für Verbraucher“
7.2 Neuer Bericht an den Club of Rome
7.3 Bürgerbeteiligung bei Großprojekten der Stadtentwicklung
8. Termine
8.1 ÖDP-Bundesverband
8.2 ÖDP Bayern
8.3 ÖDP Rheinland-Pfalz
8.4 ÖDP Nordrhein-Westfalen
8.5 Andere Termine




Vorwort

Dieser Infodienst erscheint nach bzw. vor zwei wichtigen Ereignissen.

Erstens hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland sich an ESM und Fiskalpakt beteiligen darf. Dabei hat das Gericht festgelegt, dass die Höchstgrenze von 190 Milliarden
Euro an Haftungssumme für Deutschland nicht überschritten werden darf. Ob diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die Sparziele bei Bund, Ländern und Gemeinden haben wird, lässt sich noch nicht sagen. Es wäre zu wünschen, dass der Gestaltungsspielraum der Kommunen und damit auch der handelnden Kommunalpolitiker sich wieder etwas vergrößern lässt.

Zweitens wird bei dem nächsten Bundesparteitag der ÖDP ein neuer Bundesvorstand gewählt. Die Entscheidung der Delegierten wird die Richtung für die vor der gesamten ÖDP liegenden anstrengenden Jahre 2013 und 2014 festlegen. Der neue Elan, der vom Parteitag ausgehen soll, wird auch die kommunalpolitische Arbeit vor Ort unmittelbar beeinflussen. Hier vor Ort, so die Meinung vieler Menschen, mit denen ich in letzter Zeit sprach, entscheidet sich maßgeblich Wohl und Wehe der Partei. Entscheidende Vorgaben auch für die Diskussionen mit der Parteibasis und den Wählern vor Ort wird das neue Grundsatzprogrammm der ÖDP bringen. Die intensive Erörterung im Forum und bei vielen anderen Gelegenheiten hat zu einer großen Zahl von Vorschlägen und Ergänzungen geführt. Dieser Prozess hat gezeigt: Die ÖDP lebt – und zwar von der Basis her. Nun soll bei dem Parteitag in Erding die Schlussphase eingeläutet werden.

Für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger fand am 03. November in Würzburg eine Veranstaltung statt, bei der neben dem persönlichen Kennenlernen auch Fragen und Probleme der Arbeit in kommunalen Gremien zur Sprache kamen. Claudius Moseler, ich und die Teilnehmer(-innen) hatten interessante Gespräche, und haben positive Akzente von diesem Tag mitgenommen (Bericht folgt im nächsten Infodienst).
Ich hoffe - wie immer -, dass dieser Infodienst brauchbare Anregungen für die kommunalpolitische Arbeit liefert und sende herzliche

Grüße aus Mainz
Walter Konrad
1. Allgemeine Informationen
1.1 Alkoholverkauf an Tankstellen
Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages vom 21. September 2012-10-01 Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen Der Vorschlag des Ministerpräsidenten zur Lockerung des Alkoholverkaufsverbots an Tankstellen geht in eine falsche Richtung, eröffnet aber die Chance für eine vernünftige Klärung.
Es geht nun um eine pragmatische Lösung in der Debatte um den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen.
Seit einiger Zeit sorgt für Irritationen, dass nur Autofahrer, aber keine Fußgänger und Radler nachts sowie an Sonn- und Feiertagen an Tankstellen Reisebedarf einkaufen können. Der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer: „Das Sozialministerium hat sich um die Lösung eines Problems im Rahmen der rechtlichen Regelungen bemüht. Das Problem war, dass außerhalb der Ladenöffnungszeiten nicht zuletzt junge Menschen sich an Tankstellen mit Schnaps und Bierkisten zum Vorglühen eingedeckt haben, oder sich in der Nacht Nachschub besorgt haben. Anwohner haben sich von Lärm, Glasscherben und Sachbeschädigungen belästigt gefühlt. Dem wollte das Sozialministerium durch Verdeutlichung der Rechtslage entgegenwirken. Bevor es nun zu einer neuen Schnapsidee kommt, sollte die Staatsregierung die Chance für eine praktikable Regelung zur Eindämmung des Alkoholverkaufs nutzen. Außerhalb der Ladenschlusszeiten soll generell kein Alkohol an Tankstellen verkauft werden dürfen: Dann darf - ebenso wenig wie der Fußgänger - weder der Autofahrer noch der Radler Alkohol kaufen. Diese klare Regel hat den Vorteil, dass sie sich kontrollieren lässt, dass alkoholfreie Getränke und Reisebedarf weiter verkauft werden dürfen, dass Autofahrer und Radler keinen Alkohol erhalten, und eine Quelle für Sauftouren versiegt.“
Der Bayerische Städtetag fordert schon seit Jahren, dass der Verkauf alkoholischer Getränke außerhalb der Ladenschlusszeiten, insbesondere an Tankstellen, untersagt werden soll.

Dr. Achim Sing Pressesprecher
Briefanschrift Postfach 100254 80076 München
Hausanschrift Prannerstraße 7 80333 München
Telefon (0 89) 29 00 87 – 13 Telefax (0 89) 29 00 87 63
Internet



1.2 Fiskalpakt – Auswirkungen auf Kommunen
Fiskalpakt wirkt sich auf die Kommunen aus
Bernd Buckenhofer
„Die Kommunen werden die Auswirkungen des Fiskalpakts zu spüren bekommen“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly: „Während die deutsche Schuldenbremse auf Land und Bund wirkt, sind die Kommunen beim Fiskalpakt bei der Berechnung des gesamtstaatlichen Defizits mit einbezogen. Die Handlungsspielräume von Bund, Ländern und Kommunen werden enger. Wenn der Fiskalpakt dem bayerischen Finanzminister Daumenschrauben ansetzt, ist schon jetzt absehbar, dass künftige Verhandlungen um den kommunalen Finanzausgleich in Bayern schwieriger werden – der Freistaat darf seine Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“
Der Hintergrund: Um die Staatsschuldenkrise zu bewältigen, müssen alle EU-Länder auf Haushaltsdisziplin achten. Der EU-Fiskalvertrag will die Wirtschafts- und Währungsunion zu einer fiskalpolitischen Stabilitätsunion ausbauen. Am 29. Juni 2012 haben Bundestag und Bundesrat die Gesetze beschlossen, die für die Ratifizierung des Fiskalpakts und des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM) notwendig sind. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird erst folgen, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge gegen die Beschlüsse entschieden und sie abgelehnt hat. Das Gericht hat eine Entscheidung für September angekündigt. Für die breite Zustimmung im Bundesrat war eine Verständigung von Bund und Ländern nötig. Der Bundesrat hat einige Eckpunkte zugrunde gelegt, die für die Kommunen wichtig sind:
Nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse die Anforderungen des EU-Fiskalpakts. Die innerstaatliche Umsetzung erfolgt durch eine Verankerung einer Obergrenze für das gesamtstaatliche Defizit (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung) von maximal 0,5 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) zu Marktpreisen im Haushaltsgrundsätzegesetz: Gemessen am BIP für 2011 (2.570 Mrd. Euro) würde sich das zulässige strukturelle Defizit für der Gesamtstaat auf 12,85 Mrd. Euro belaufen.
Maly: „Allein bei den deutschen Kommunen sind 2011 die Schulden um 6,304 Mrd. Euro angestiegen, so dass unter Einbeziehung der Verschuldung von Bund und Ländern die Einhaltung der Schuldenbremse eine Herausforderung wäre.“
- Der Stabilitätsrat überwacht die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze.
- Der Bund trägt bis 2019 das Risiko von Sanktionszahlungen.
- Zu begrüßen ist die Festschreibung, wonach die kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpakts eine wichtige Rolle haben.
Maly: „Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalpakts die Verantwortung für ihre Kommunen. Durch die Miteinbeziehung der Kommunen in den EU-Fiskalpakt werden die Länder in ihrer Konsolidierungspolitik vor enorme Herausforderungen gestellt.“ Deshalb soll in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz in Kraft treten, das die Eingliederungshilfe für Behinderte regelt. Damit würde der Bund einer langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nachkommen. Die Ländervertreter haben eine Beteiligung des Bundes von rund 4 Milliarden Euro jährlich in Aussicht gestellt, was ein Drittel der Gesamtkosten ausmacht. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe beliefen sich 2010 für die bayerischen Kommunen auf rund 2 Milliarden Euro. Würde sich der Bund mit einem Drittel an den Kosten beteiligen, würde dies bei Bayerns Kommunen eine Entlastung von rund 670 Millionen Euro bedeuten. Maly: „Das wäre ein großer Schritt, um dieKommunalhaushalte zu entlasten – bis jetzt ist das allerdings nur eine Absichtserklärung. Die Städte fordern, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.“
- Im Herbst 2012 soll eine Entscheidung fallen über die Höhe der vom Bund an die Länder für den Zeitraum 2014 bis 2019 zu zahlenden Entflechtungsmittel zur Verbesserung der
kommunalen Verkehrsverhältnisse (derzeit 1,335 Milliarden Euro jährlich). Die Städte fordern eine Erhöhung auf 1,9 Mrd. Euro.
- Zur Finanzierung von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern wird der Bund den Ländern jährlich 75 Millionen Euro für Betriebskosten aus dem
Umsatzsteueraufkommen überlassen. Dieser Betrag ist aus Sicht der Städte viel zu niedrig angesetzt.
- Die Zusage des Bundes von 2011 bleibt bestehen, zum 1.1.2014 die Kosten der Grund- Sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung voll zu übernehmen. 2012 erstattet der Bund 45 Prozent und 75 Prozent 2013. Durch Veränderungen der Berechnungsweise ergeben sich für Kommunen weitere Verbesserungen.
Maly zieht das Fazit: „Diese Vereinbarungen sind aus Sicht der Kommunen grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings müssen wir abwarten, wie und wann tatsächlich die Umsetzungen erfolgen.
Bund und Freistaat müssen nun die Vereinbarungen schnell und transparent umsetzen.“
Internet/ Kontakt 
  
aus: Bayerischer Städtetag – Informationsbrief Nr. 8/2012

1.3 Soziale Spaltung in deutschen GroßstädtenDifu-Studie: Die soziale Spaltung in deutschen Großstädten nimmt zu Medieninformation vom 12. Juni 2012 Arbeitslosigkeit ist rückläufig, sozialräumliche Spaltung zwischen Arm und Reich nimmt zu
Zwar ist die Arbeitslosigkeit in deutschen Städten insgesamt rückläufig, die sozialräumliche Spaltung zwischen Arm und Reich (Segregation) nimmt jedoch zu. Insbesondere die Kinderarmut konzentriert sich zunehmend in bestimmten Stadtteilen. Eine Verdrängung der von Armut betroffenen Haushalte mit Kindern in die Großwohnsiedlungen am Stadtrand ist mittlerweile nachweisbar. Städte im Süden Deutschlands sind davon weniger betroffen als Städte im Norden, Westen und Osten. Diese alarmierende Entwicklung wird aus einem Städtevergleich deutlich, den das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in Kooperation mit Prof. Dr. Hartmut Häußermann (†) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat. In einem Kooperationsprojekt mit 19 deutschen Großstädten, (Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Halle, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, Köln, Koblenz, Leipzig, Mainz, Mannheim, München, Nürnberg, Oberhausen, Saarbrücken und Stuttgart) wurde die Entwicklung der Jahre 2007 und 2009 miteinander verglichen. Untersucht wurde die Situation der Arbeitslosigkeit, der Kinderarmut und des Anteils der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Hinblick auf eine Ungleichverteilung innerhalb einer Stadt.
Die Ungleichverteilung lässt sich in den untersuchten Städten in unterschiedlichem Ausmaß
 nachweisen: am wenigsten in Frankfurt/Main, München, Stuttgart, Karlsruhe sowie Oberhausen und Mainz. Im Mittelfeld liegen Düsseldorf, Heidelberg, Koblenz, Mannheim, Nürnberg und Saarbrücken. Am stärksten konnte die Ungleichverteilung in Berlin, Bremen, Dortmund, Hamburg, Halle, Köln und Leipzig beobachtet werden.
In fast allen Städten gibt es Stadtteile, in denen die Kinderarmut entgegen der allgemeinen Entwicklung noch weiter ansteigt. Diese Stadteile liegen meist am Stadtrand und sind durch eine Bebauung mit Großwohnsiedlungen oder Gebäuden der 1950er-/1960er-Jahre gekennzeichnet.
Zu vermuten ist, dass sich Aufwertungsprozesse derzeit innerstädtisch vollziehen und zu dieser Entwicklung beitragen. Während Ungleichverteilung und Spaltung im Zusammenhang mit Kinderarmut teilweise weiter ansteigen, konnten im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit oft Angleichungen der einzelnen Stadtteile festgestellt werden.
Für die Politik ergibt sich daraus Handlungsbedarf in mehrfacher Hinsicht: Es ist notwendig, diese Entwicklungen künftig laufend zu beobachten, mögliche Negativentwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Gebiete, in denen der Anteil benachteiligter Menschen konstant hoch ist bzw. weiter steigt, benötigen eine dauerhafte Förderung – nicht zuletzt erbringen diese Integrationsleistungen für die Gesamtstadt. Die Programme der Städtebauförderung, insbesondere „Soziale Stadt“ haben vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung. Es ist aber auch wichtig, den Blick für die Gesamtstadt zu stärken: Soziale, demographische und wirtschaftliche Entwicklungen sind eng miteinander verknüpft und im Sinne einer solidarischen Politik und eines friedlichen Miteinanders für die Gesamtstadt zu steuern.
Zentraler Bestandteil hierbei ist die Wohnungspolitik. Bezahlbaren Wohnraum für benachteiligte Bevölkerungsgruppen bereitzustellen, ist eines der wichtigsten Instrumente, um der Konzentration von Armut in einzelnen Stadtteilen sowie der Verdrängung armer Menschen an den Stadtrand entgegenzuwirken.
Ansprechpartnerin/Anmeldungen:
Dipl.-Sozialwiss. Antje Seidel-Schulze, DIFU
Tel.: 030/39001-198  

Bestellung/Bibliographische Daten/Link:
Segregation, Konzentration, Polarisierung – sozialräumliche Entwicklung in deutschen Städten
2007–2009
Von Jan Dohnke, Antje Seidel-Schulze und Hartmut Häußermann.
Bd. 4/2012. 140 S., Schutzgebühr 18,– Euro, ISBN 978-3-88118-507-3,
Bestellung über DIFU 
oder verlag@difu.de


1.4 Grundsätzliche Bemerkungen zur direkten Demokratie
Liberalismus und direkte Demokratie: Ein Weg zur Begrenzung politischer Macht?
von Gérard Bökenkamp

Eine Reflexion über Machtgleichgewicht und Mehrheitsprinzip


1. Grenzen der Mehrheitsentscheidung
Bevor man die Frage stellt, ob die repräsentative Demokratie oder direkte Demokratie oder eine Mischform aus beidem die erstrebenswerte Form der Mehrheitsentscheidung ist und wo die Grenzen der direkten Demokratie liegen, muss man sich zuerst die Frage stellen, wo die Grenzen und Beschränkungen des Mehrheitsvotums an sich liegen. Demokratie an sich hat Grenzen. Weder eine Mehrheit der Bürger bei einer direktdemokratischen Entscheidung noch die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament hat zum Beispiel das Recht, einen Teil der Bevölkerung entschädigungslos zu enteignen, für einen Teil der Bevölkerung das Recht auf Religions- und Bekenntnisfreiheit aufzuheben oder ein Berufsverbot zu verhängen. Das Mehrheitsvotum steht nicht über den Grundrechten und nicht über der konstitutionellen Ordnung, sondern ist Teil einer solchen Ordnung.
Diese Aussage mag banal erscheinen, ist sie aber nicht. Sie ist von großer politischer Relevanz. Der Westen förderte in vielen Ländern der Welt die Demokratie – zum Beispiel in Afghanistan, im Irak, in Ägypten –, dabei gerät aber oft aus dem Blick, dass Demokratie nicht ohne rechtsstaatliche und konstitutionelle Grundlagen besonders im Hinblick auf die Menschen- und Bürgerrechte denkbar ist. Nicht jede Mehrheitsentscheidung ist legitim. Sollte sich zum Beispiel jetzt nach den Wahlen in Ägypten eine parlamentarische Mehrheit finden, die fundamentale Grundrechte von Frauen und religiösen Minderheiten einschränkt, dann wären diese Entscheidungen nicht legitim, auch wenn sie die Unterstützung einer Mehrheit der Wähler finden. Halten wir also an dieser Stelle fest: Der Wirkungsbereich von Mehrheitsentscheidungen hat Grenzen, die durch Grundrechte und Verfassung definiert werden, dies gilt sowohl für die direkte als auch für die repräsentative Demokratie. Was ein demokratisch gewähltes Parlament nicht entscheiden darf, etwa nach der deutschen Verfassung die Einführung der Todesstrafe, darf ein Volksentscheid auch nicht herbeiführen. Direkte und indirekte Demokratie unterliegen also denselben rechtsstaatlichen und konstitutionellen Beschränkungen.


2. Private und öffentliche Entscheidungen
Die liberale Auffassung sieht darüber hinaus weitere ideale Bedingungen für das Funktionieren und Prosperieren einer freien Gesellschaft. Dazu gehört, dass nur so viele Entscheidungen wie eben nötig von der Politik getroffen werden sollten, die persönlichen Lebensentscheidungen aber von den Bürgern in eigener Verantwortung getroffen werden müssen. Die Frage, welchen Beruf man ausüben möchte und welche beruflichen Ziele man verfolgt, in welcher Familienform man zusammen leben will, wie man seine Kinder erziehen möchte, nach welchen religiösen und kulturellen Wertvorstellungen man sein Leben und seine Freizeit gestalten will, wie man sein Einkommen ausgeben und sein Vermögen anlegen will, mit wem man freundschaftlichen Umgang pflegen möchte und mit wem nicht, in welchem Verein oder in welcher Kirche man Mitglied ist, welche Medien man konsumiert – dies alles sollten die Bürger für sich selbst entscheiden. Das heißt, aus liberaler Sicht gehören die meisten wichtigen Entscheidungen in den privaten und nicht in den politischen Bereich. Dies hängt im übrigen auch eng mit den Grundrechten zusammen, da das Recht, über diese privaten Belange selbst entscheiden zu dürfen, in den meisten Fällen direkt aus den Grundrechten ableitbar ist.
Nur die Entscheidungen müssen politisch getroffen werden, die privat nicht zu lösen sind, weil sie einen allgemeinen, die Öffentlichkeit betreffenden Charakter tragen. Zum Unterhalt der öffentlichen Einrichtungen und zur Umsetzung der Maßnahmen, die das betrifft, werden öffentliche Mittel aufgewendet, die in Form von Steuern und Abgaben erhoben werden. Die Entscheidungen über öffentliche Angelegenheiten – und nur über diese – können und müssen durch Mehrheitsentscheidung getroffen werden, nach dem alten Prinzip „Keine Besteuerung ohne Beteiligung“. Die Bürger zahlen und sind von öffentlichen Angelegenheiten direkt betroffen, also müssen sie darüber auch entscheiden können. Um diese Entscheidungen herbeizuführen, ist der demokratische Prozess der richtige Weg. Dazu ist aber anzumerken, dass dieser Prozess kein Garant dafür ist, dass alle Entscheidungen, die getroffen werden, auch richtig sind. Es kommt im gewissen Sinne mehr auf den geordneten Prozess der Entscheidungsfindung an als auf die Entscheidung selbst. Mehrheitsentscheidungen können sachlich falsch sein. Demokratie bedeutet, dass man auch dann Mehrheitsentscheidungen im skizzierten Rahmen akzeptieren muss, wenn diese sachlich falsch sind.
Das muss betont werden, weil die Popularität der direkten Demokratie oft von den Ergebnissen einzelner Abstimmungen und den demoskopischen Erhebungen zu einzelnen Fragen abhängig
gemacht wird. Ob man aber für oder gegen direkte demokratische Elemente in der Bundesrepublik votiert, sollte man nicht davon abhängig machen, ob man für oder gegen die Kernenergie, für oder gegen Stuttgart 21 oder für oder gegen die Eurorettungsschirme ist.
Jedes demokratische Modell setzt voraus, dass man auch Mehrheitsentscheidungen akzeptieren muss, die einem nicht gefallen und die vielleicht sogar objektiv falsch sein mögen. Was diesen Umstand betrifft, gibt es keinen Unterschied zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Es kann also kein Argument für oder gegen direkte Demokratie sein, dass man auf diese Weise für das eine oder andere Thema eine Mehrheit bekommt oder nicht. Die Legitimation der Demokratie besteht in ihrem Charakter als formaler Prozess zur Verhinderung von Willkür, der Beschränkung politischer Macht und zur Befriedung der Gesellschaft. Demokratie bedeutet, dass man sich auf einen Prozess der Entscheidungsfindung einigt, und sich darauf verständigt, das Ergebnis einer Abstimmung auch dann zu akzeptieren, wenn manm selbst in dieser unterliegt.
Ob dieser geordnete Prozess der Entscheidungsfindung über ein repräsentatives oder direktdemokratisches System erfolgen soll, lässt sich nicht grundsätzlich beantworten. Diese Frage kann nur historisch-pragmatisch beantwortet werden, aber nicht grundsätzlich für jede denkbare Konstellation. Es gibt direktdemokratische Systeme, die funktionieren, und es gibt direktdemokratische Systeme, die nicht oder nicht gut funktionieren. Es gibt repräsentative Systeme, die funktionieren, und es gibt repräsentative Systeme, die nicht oder nicht gut funktionieren.
Die Weimarer Republik ist ein Beispiel für ein parlamentarisches System, in dem das Parlament durch die Zersplitterung der Parteienlandschaft gelähmt war. Die negativen Wirkungen der direktdemokratischen Elemente waren hingegen von untergeordneter Bedeutung:
„In jeder Diskussion über direkte Demokratie in Deutschland wird stereotyp auf angeblich ‚negative Weimarer Erfahrungen‘ verwiesen. Mit ‚Weimar‘ wird regelmäßig erklärt, warum das Grundgesetz für die Bundesebene keine direktdemokratischen Verfahren aufgenommen hat, und lange Zeit wurde mit dem historischen Verweis auch vor der Einführung solcher Volksrechte für die Zukunft gewarnt. Die historische Forschung hat jedoch inzwischen so viel Aufklärungsarbeit geleistet, dass diese Argumentation nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.“
(Schiller, Direkte Demokratie, S. 73)
Der US-Bundesstaat Kalifornien, wo für den Erfolg einer Verfassungsinitiative nur eine einfache Mehrheit notwendig ist, ist heute ein Beispiel dafür, wie falsche Rahmenbedingungen schwer zu bewältigende Systemprobleme verursachen können. Das Funktionieren der repräsentativen wie der direkten Demokratie steht und fällt also mit dem konstitutionellen Rahmen und der institutionellen Ausgestaltung des demokratischen Prozesses.


3. Informiertheit und Irrationalität
Oft wird als Argument gegen die direkte Demokratie vorgebracht, dass die Mehrheit der Menschen schlecht informiert sei und aus irrationalen Beweggründen ihre Wahlentscheidungen treffe. Parlamente entschieden hingegen unter dem Einfluss von Experten und nach sachlichen Kriterien. Dieses Argument ist schon deshalb problematisch, weil es im Grunde auf eine reine Expertenherrschaft hinauslaufen würde, auf Platons Philosophenstaat, in dem die Weisen regieren. Liberale Denker wie Friedrich August von Hayek und Karl Popper haben der Vorstellung eines absoluten Wissens von Experten und Intellektuellen, die im Auftrag der Massen die Gesellschaft und die Wirtschaft lenken, immer widersprochen. Die Public- Choice-Theorie hat sehr eindeutig gezeigt, dass auch und gerade repräsentative Demokratien sachfremden Erwägungen unterworfen sind. Vor Emotionalisierung ist das Parlament keineswegs gefeit. Nach den Terroranschlägen vom 11. September hat eine parlamentarische Mehrheit in den USA sowohl den Patriot Act als auch den Irakkrieg mitgetragen, was sie sonst wohl nicht getan hätte. Die Behauptung, dass Parlamente durch starke Emotionen und öffentlichen Druck nicht zu beeindrucken sind, ist angesichts der Masse der historischen Gegenbeispiele nicht aufrechtzuerhalten. Das heißt im Umkehrschluss nicht, dass die direkte Demokratie nicht solchen Einflüssen unterworfen ist. Es heißt nur, dass beide Systeme fehleranfällig sind und nicht grundsätzlich, dass das eine System rationaler arbeitet als das andere. Parlament und Volksgesetzgebung sind gleichermaßen anfällig für Fehlentscheidungen.


4. Argumente für die Einführung direktdemokratischer Beteiligung

Was spricht nun für die Einführung direktdemokratischer Verfahren als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie? Ein wichtiger Grundsatz des Liberalismus war immer die Begrenzung
politischer Macht. Lord Acton brachte es auf den Punkt: Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. Deshalb geht es bei der Ausgestaltung des politischen Systems nicht in erster Linie um die Ermöglichung der besonders effektiven Ausübung von Macht, sondern um die Begrenzung von Macht durch Kontrolle und Gewaltenteilung. Die direkte Demokratie ist eine Möglichkeit, der Macht von Politikern und Parteien Grenzen zu setzen.
Aus dem Grundsatz folgt aber auch, dass die Macht der Mehrheit in Volksentscheiden Grenzen
 haben und klar umrissen sein muss. Wenn man zu der Einschätzung gelangt, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive nicht mehr dem Niveau entspricht, das eigentlich wünschbar ist, dann kann man zu dem Ergebnis kommen, dass es einer zusätzlichen Kontrollinstanz in der Gesetzgebung bedarf.
Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn sich der Trend verfestigt, dass die Vorgaben, die aus der EU kommen, nur noch routinemäßig verabschiedet werden und eine Ablehnung dieser Vorgaben zwar noch theoretisch, aber kaum noch praktisch eine Möglichkeit darstellt; oder wenn der im Parlament praktizierte Fraktionszwang so groß wird, dass die Unabhängigkeit des Abgeordneten auf ein Minimum reduziert wäre. Könnte der Bundestag also seiner Kontrollfunktion nicht mehr in dem notwendigen Maße nachkommen, wie dies wünschenswert und notwendig ist, wäre eine weitere Kontrollinstanz etwa in Form eines fakultativen Referendums eine nützliche Ergänzung.
Ein weiteres Argument für direkte Demokratie ist dann gegeben, wenn die repräsentative Demokratie nicht mehr repräsentativ genug ist. In der repräsentativen Demokratie sollten die wesentlichen Strömungen der Gesellschaft entsprechend ihrer Größe und Bedeutung im Parlament abgebildet sein. Darum gibt es in einer parlamentarischen Demokratie konservative, liberale, sozialdemokratische und weitere Parteien, die unterschiedliche Wertvorstellungen und politische Konzepte vertreten. Ein Problem entsteht in der repräsentativen Demokratie immer dann, wenn es einen Trend zum Konsens gibt, der letztlich die Wahlmöglichkeiten der Bürger so sehr einschränkt, dass eine wirkliche Alternative für den Wähler nicht mehr erkennbar ist. Durch den Volksentscheid können sich weitverbreitete Meinungen in der Bevölkerung, die im Parteiensystem nicht repräsentiert werden, wieder Gehör verschaffen.
Ein weiteres Argument kann in der Absicht bestehen, das parlamentarische System zu entlasten, wenn Entscheidungen anstehen, die in hohem Maß das Potential besitzen, die Bevölkerung gegen das politische System aufzubringen. Referenden können hier eine Entlastungsfunktion für das repräsentative System besitzen.
Dass Verfassungsänderungen und die Abtretung von Souveränitätsrechten vom Volk mitgetragen werden sollten, ist gut begründbar, da sie die Grundlage der Legitimität der demokratischen
Ordnung selbst betreffen. Es ist nachvollziehbar, dass die Legitimität durch den Akt des
 Verfassungsreferendums gestärkt oder überhaupt erst hergestellt werden kann.

5. Voraussetzungen für die Einführung direktdemokratischer Beteiligung

Was sind nun die Voraussetzungen dafür, dass direktdemokratische Elemente erfolgreich eingesetzt werden könnten? Wie bereits beschrieben, müssen direktdemokratische Entscheidungen klaren formalen Regeln unterworfen sein, die allgemein gültig sind und nicht von Fall zu Fall festgelegt werden. Dazu gehört die Zahl der notwendigen Unterschriften, die Höhe des Quorums und die Überprüfung der Zulässigkeit von Abstimmungen. Es muss auch ein Verfahren geben, wie Entscheidungen, die sich als nicht tragfähig erweisen, wieder aufgehoben  werden können. Bevor ein Verfahren in die Wege geleitet wird, muss die formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den Regeln der Verfassung festgestellt werden. Wenn Entscheidungen zu kostenwirksamen Maßnahmen führen, dann sollte mit der Abstimmung zugleich die Gegenfinanzierung verabschiedet werden. Sie darf nicht zu einer höheren Verschuldung führen. Das könnte etwa dadurch sichergestellt werden, dass das Parlament die Beschlüsse zur Gegenfinanzierung vorlegt und als Junktim mit dem Volksentscheid zur Abstimmung stellt.
Ein „Kaufen sie jetzt, zahlen sie später“ darf es in diesem Zusammenhang nicht geben. Wenn Kosten und Nutzen in einer Entscheidung transparent sind, dann kann davon durchaus eine disziplinierende Wirkung für die Ausgabenfreudigkeit des Staates ausgehen.


6. Direktdemokratische Elemente in einem parlamentarischen System

Nun stellt sich die Frage, inwieweit die angesprochenen direktdemokratischen Elemente mit dem in Deutschland vorherrschenden repräsentativen Modell vereinbar sind. In den meisten Publikationen über die direkte Demokratie wird die Schweiz als Beispiel herangezogen. Dabei eignet sich das Schweizer Modell zur Übertragung auf die bundesrepublikanische Ordnung nur begrenzt. Immer wieder wird in dieser Diskussion auf die unterschiedliche Größe der beiden Staaten und auf die Unterschiede der politischen Tradition – repräsentative Demokratie und Konkordanzdemokratie – hingewiesen. Ein Modell, das sich besser für den Vergleich mit der Bundesrepublik eignet, ist Italien – wie Deutschland ein europäischer Großstaat mit einem parlamentarischen System. Italien gilt als repräsentative Demokratie mit starkem „direktdemokratischem Strang“.
Diese Entwicklung begann nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Italiener direktdemokratisch über die Staatsform – Monarchie oder Republik – abstimmen konnten. Die italienische Verfassung sah nach der Schweiz in Europa die stärksten direktdemokratischen Mitspracherechte vor. Zu diesen Regelungen gehören die imperfekte Gesetzesinitiative und das fakultative Referendum.
Die imperfekte Gesetzesinitiative sieht vor, dass mit der Unterstützung von 50.000 Wahlberechtigten ein Gesetz in das Parlament eingebracht werden kann, das dann von den Kammern angenommen oder abgelehnt wird. Das fakultative Referendum ermöglicht es hingegen 500.000 Wahlberechtigten, ein Referendum über ein im Parlament verabschiedetes Gesetz durchzusetzen. Den Gesetzesreferenden wird eine grundlegende Bedeutung als Gegengewicht zur blockierten Parteipolitik Italiens zugesprochen. Die Bedingungen für die Referenden sind die fristgerechte Einreichung der Unterschriften, die formale Prüfung der Übereinstimmung mit dem Ausführungsgesetz und die Überprüfung durch das Verfassungsgericht.
Der Staatspräsident setzt im Falle der Rechtmäßigkeit das Referendum an. Wenn ein Referendum gegen ein Gesetz scheitert, darf fünf Jahre lang kein weiteres Referendum gegen das Gesetz angesetzt werden. Imperfekte Gesetzesinitiative und fakultatives Referendum wären neben dem obligatorischen Verfassungsreferendum grundsätzlich auch in das repräsentative System der Bundesrepublik integrierbar.


7. Zusammenfassung und Schluss

Für die Liberalen im Besonderen, aber auch für den liberalen Rechtsstaatsbegriff im Allgemeinen, der von allen demokratischen Parteien getragen wird, gilt das Mehrheitsvotum niemals absolut. Die Wirksamkeit des Mehrheitsvotums wird durch die Grundrechte und durch die Sicherstellung der institutionellen Funktionsfähigkeit eingeschränkt. Privates sollte privat entschieden werden und nur öffentliche Angelegenheiten gehören in die Entscheidungskompetenz demokratischer Mehrheiten. Diese Einschränkungen betreffen sowohl die direkte als auch die repräsentative Demokratie. Wenn diese Einschränkungen gewährleistet sind, gibt es kein grundsätzliches Argument dafür, die eine Form der Demokratie der anderen vorzuziehen. Entscheidend ist die Frage der praktischen Umsetzbarkeit. Die Herausforderungen, vor denen die repräsentative Demokratie in der Bundesrepublik steht, sind die Abgabe von Kompetenzen an die europäische Ebene, die Neigung zum Konsens zwischen den Parteien (etwa: Europa, Kernkraft und so weiter), die Frage der Legitimität der Verlagerung von Souveränitätsrechten und der Wunsch der Bevölkerung nach einer stärkeren Bürgerbeteiligung. Ob direktdemokratische Elemente zu einer Verbesserung der Bürgerbeteiligung und der Akzeptanz der Demokratie führen, das hängt von der konkreten Ausgestaltung des Prozesses ab. Das italienische Modell lässt sich einfacher auf die Zustände der Bundesrepublik übertragen als das der Schweiz. Denn wie die Bundesrepublik ist auch Italien ein Großstaat mit parlamentarischer Demokratie, aber mit starkem direktdemokratischem Strang.
Imperfekte Gesetzesinitiative, fakultatives Referendum und das obligatorische Verfassungsreferendum wären Elemente, über deren Einführung in der Bundesrepublik man ernsthaft diskutieren sollte.

Literatur:
Theo Schiller: Direkte Demokratie. Eine Einführung, Frankfurt a. M 2002.
Anna Capretti: Direkte Demokratie in Italien, in: Hermann K. Heußer, Otmar Jung (Hg.): Mehr direkte Demokratie wagen. Volksentscheid und Bürgerentscheid, München 2009.
Hermann K. Heußner: Mehr als ein Jahrhundert Volksgesetzgebung in den USA, in: Heußner, Jung: Mehr direkte Demokratie wagen, München 2009, S. 146.
Übernommen von „Mitteilungen von Mehr Demokratie“
zugesandt per E-Mail am 15.08.2012 aus:“ eigentümlich frei“ - 
  

1.5 „Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der Städte sichern – Eigeninitiativen, Kooperationen, Landesverantwortung“
Mönchengladbacher Erklärung des Städtetages Nordrhein-Westfalen anlässlich der
 Mitgliederversammlung am 13. Juni 2012

Die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit der Städte ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Die Haushaltslage vieler Städte in Nordrhein-Westfalen aber ist erdrückend. Trotz allgemeiner Konjunkturerholung erreichen derzeit nach wie vor nur wenige Städte einen echten Haushaltsausgleich. Grund ist die seit Jahren bestehende strukturelle Unterfinanzierung der städtischen Haushalte, insbesondere durch Kürzungen und Mängel im kommunalen Finanzausgleich, Missachtung des Konnexitätsprinzips, Übertragung von kostenträchtigen Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich – vor allem im Sozialbereich – und eine nicht tragfähige Abrechnung der einheitsbedingten Lasten. Folge dieser Entwicklung sind die unaufhaltsam wachsenden Kassenkredite. Mehr als die Hälfte der in westdeutschen Kommunen ausgewiesenen Kassenkredite in Höhe von knapp 42,5 Milliarden Euro entfallen auf Nordrhein-Westfalen, und das bei einem Bevölkerungsanteil von rund 28 Prozent. Eine Vielzahl von Kommunen in NRW verfügt über keinerlei Handlungsspielräume mehr und ist nicht mehr in der Lage, ihre städtischen Angelegenheiten zu gestalten und voranzubringen.

Kommunale Eigeninitiativen nutzen


Die mehr als ein Jahrzehnt andauernden Anstrengungen der Städte zur Haushaltskonsolidierung konnten keinerlei spürbare dauerhafte Effekte zur Entlastung der kommunalen Haushalte erzielen. Die Bemühungen um Einsparungen und eine Verbesserung der Haushaltssituation werden allein durch die stetig steigenden Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen konterkariert. Die Städte haben aber keine Wahl. Sie müssen jegliche Spielräume der Haushaltskonsolidierung ausreizen, damit sich die finanzielle Situation nicht noch weiter verschlechtert. Die Städte werden auch zukünftig alle Anstrengungen unternehmen, die vorhandenen Ressourcen effektiv einzusetzen. Sie sind außerdem bereit, durch verstärkte Kooperationen und verbesserte und verbindlichere Formen interkommunaler Zusammenarbeit, etwa im Bereich der elektronischen Verwaltungsdienste, des Personal- und Wissensmanagements oder des gemeinsamen Einkaufs, neue Wege bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben und der Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger zu gehen.
Verantwortung des Landes einfordern Verstärkte Eigeninitiativen und Kooperationen allein werden die Finanzprobleme der Kommunen jedoch nicht lösen können. Das Land muss zugleich seiner Verantwortung gerecht werden, die Finanzprobleme der Kommunen zu beseitigen und deren Ursachen zu bekämpfen.
Von zentraler Bedeutung ist ein ausreichend dotierter und gerechter Finanzausgleich, der eine aufgabengerechte Finanzausstattung gewährleistet. Konsolidierungszwänge des Landes dürfen nicht auf die kommunale Ebene verschoben werden. Erforderlich ist eine Garantie der finanziellen Mindestausstattung, die nicht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes steht. Auch kann das Land sich nicht darauf berufen, dass Aufgabenübertragung ganz überwiegend aus Bundes- und nicht aus Landes-gesetzen herrührt.
Die Städte erwarten, dass sich das Land auf Bundesebene für Entlastungen der Kommunen stark macht und weiteren Belastungen auf Bundesebene entgegentritt.


Finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte sichern und wiederherstellen

Ein starkes Land braucht handlungsfähige Städte. Für Kommunen, die seit Jahren strukturell unterfinanzierte Haushalte und infolgedessen enorme Altschulden haben, sind schnelle und
zielgerichtete Hilfen des Landes erforderlich, um zumindest ihre Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Gerade die Städte mit den größten sozialen Problemen, mit der höchsten Arbeitslosigkeit, mit den größten Armutsrisiken und den schlechtesten Sozialprognosen haben auch weniger Wirtschaftskraft, um den zunehmenden Auf- und Ausgabenbelastungen entgegenzusteuern.
Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen sind erste wichtige Schritte unternommen worden, um zu verhindern, dass sich finanzielle Schieflagen dauerhaft verfestigen und eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird. Um eine nachhaltige Lösung für die Gesamtheit der Kommunen sicherzustellen, müssen die bereitgestellten Konsolidierungshilfen aber deutlich aufgestockt werden. Alle nordrheinwestfälischen Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ihrer Verpflichtung zur Liquiditätssicherung und zum Haushaltsausgleich nachkommen zu können. Eine kommunale Mitfinanzierung dieser Unterstützung ist dabei der falsche Weg.


Konnexitätsgrundsatz stärken – Einheitslasten tragfähig abrechnen
Um die kommunale Selbstverwaltung wirksam vor einem finanziellen Ausbluten zu schützen, muss dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt!“ effektiv Rechnung getragen werden. Es zeugt von keinem verantwortungsvollen Umgang, wenn das Land seiner Finanzierungsverantwortung bei übertragenen Aufgaben erst nach gerichtlicher Auseinandersetzung nachzukommen bereit ist. Es bedarf einer gründlichen Evaluation und Fortschreibung des Konnexitätsausführungsgesetzes mit dem Ziel, den Schutz der Kommunen effektiver auszugestalten. Hierzu zählt auch eine überprüfbare und transparente Kostenfolgenabschätzung. Dringend erforderlich ist darüber hinaus eine tragfähige, inhaltlich sowie rechtlich überzeugende Abrechnung der einheitsbedingten Lasten. Der beste Weg wäre die Rückkehr zu dem bis 2006 praktizierten Abrechnungsverfahren, das sich an den tatsächlichen Lasten des Landes im Länderfinanzausgleich orientierte und nicht an fiktiven Belastungen.

Städte bei Sozialausgaben entlasten

Der stetig wachsende Kostenblock der Sozialausgaben ist eine wesentliche Ursache für die desaströse Haushaltssituation in den Städten. Die Ausgaben für soziale Leistungen sind bundesweit von rund 26 Milliarden Euro im Jahr 1999 auf über 43 Milliarden Euro im Jahr 2011 gestiegen. Die nordrhein-westfälischen Städte sind von dieser Entwicklung besonders stark betroffen. Die steigenden Belastungen vergrößern zudem die Kluft zwischen armen und reichen Städten. Deshalb müssen Soziallasten im kommunalen Finanzausgleich ausreichend und gerecht abgebildet werden. Auch wenn mit der schrittweisen Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund eine erhebliche Entlastung erreicht wird, ist es nach wie vor dringend notwendig, die begonnene Diskussion zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs und zur Entlastung der Städte von Sozialausgaben fortzusetzen, vorzugsweise bei den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Bildung in allen Lebensphasen fördern – Ausbau der Kinderbetreuung finanziell absichern

Die kommunale Finanzsituation hat unmittelbaren Einfluss auf die Qualität der Bildungsinfrastruktur vor Ort und damit auf die Bildungschancen aller Bürgerinnen und Bürger. Nur handlungsfähige Kommunen können ihren Beitrag leisten, um mehr Bildungsgerechtigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und eine gelingende Integration in unserer Gesellschaft sicherzustellen. Die nordrhein-westfälischen Städte wollen und müssen ihre Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten bei der Bildung in allen Lebensphasen stärker nutzen. Bildung im frühkindlichen und vorschulischen Bereich legt den Grundstein für erfolgreiche Bildungsbiografien. Hier tragen die Kommunen große Verantwortung. Die Städte engagieren sich seit Jahren dafür, das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter unter drei Jahren auszubauen. Trotz aller Anstrengungen wird die angestrebte Versorgungsquote von 32 Prozent oder gar die Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung für Einjährige ab dem Jahr 2013 in NRW voraussichtlich nicht flächendeckend umgesetzt werden können. Das Land muss seiner Verantwortung gerecht werden und den bereits bestehenden Ausgleichsverpflichtungen nach den bisherigen Konnexitätsgesprächen ohne weitere Verzögerungen
nachkommen. Nach dem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2010 ist es dringend erforderlich, dass die notwendigen Mittel nun sehr rasch fließen.
Im Schulwesen sind den Kommunen mehr Entscheidungs- und Gestaltungsrechte zuzuerkennen.
Das Land ist aufgefordert, die finanziellen Rahmenbedingungen für den Ganztagsschulausbau, der Fortentwicklung der regionalen Bildungsnetzwerke, vor allem aber bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sicherzu- stellen. Nicht nur Handlungs- sondern auch Zukunftsfähigkeit sichern und stärken Das Land trägt die Verantwortung für die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit seiner Kommunen. Die Städte schaffen die Grundlage für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Leistungsfähigkeit des Staates und die Bereitschaft, sich für das Gemeinwesen zu engagieren.
Es darf daher nicht allein darum gehen, die Handlungsfähigkeit zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben zu sichern. Zukunftsfähigkeit bedeutet ein Mehr an Qualität der öffentlichen
Leistungen durch gut ausgebildetes Personal und auskömmliche Investitionsmittel für die örtliche Infrastruktur. Handlungsunfähige Städte schaden auch dem Land, die Städte müssen stark sein, um die Zukunft gestalten können.
Die Städte sind bereit, nach Kräften ihren Beitrag zu leisten, um die Haushalte zu sanieren und die Leistungen der Daseinsvorsorge in den Bereichen Infrastruktur, Versorgung, Soziales, Kultur und Bildung weiterhin verlässlich und in hoher Qualität erfüllen zu können. Festes Ziel dabei ist es, auch neue Wege bei der Aufgabenwahrnehmung zu gehen und die interkommunale Zusammenarbeit in allen Aufgabenbereichen zu stärken sowie verbindliche Kooperationsformen anzustreben.



1.6 EU- DienstleistungsrichtlinieTreffen mit EU-Parlamentariern
Städte lehnen EU-Dienstleistungskonzessions-richtlinie ab

Wie bereits berichtet (Informationsbrief Nr. 6 /2012), legte die EU-Kommission den Entwurf einer Dienstleistungskonzessionsrichtlinie vor, obwohl das EU Parlament noch im Mai 2010 einen eigenen Rechtsakt für Dienstleistungskonzessionen für „nicht erforderlich“ gehalten hat.
Am 27. September 2012 fand unter Leitung des Bayerischen Städtetags ein Gespräch der bayerischen kommunalen Spitzenverbände mit dem Vorsitzenden der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Markus Ferber, der Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber, zwei Vertretern der EU-Kommission sowie der Leiterin des Europabüros der Bayerischen Kommunen statt. Die Kommunen lehnen den Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu Konzessionen ab,weil hierfür kein Handlungsbedarf besteht. Die Kommission hat mit dem Richtlinienent-wurf das Versprechen, die Vergabe von Konzessionen in einem „schlanken“ Regime zu regeln, nicht erfüllt. Es drohen erhebliche Rechtsunsicherheiten und kostenträchtige Verwaltungs- und Rechtsschutzverfahren für die Kommunen. Dies bedeutet im Ergebnis mehr Bürokratie ohne europäischen Nutzen.
Sollten Kommission und Parlament das Richtlinienvorhaben weiter verfolgen, fordern die Kommunen, den gesamten Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaft-lichen Interesse
(DAWI) vom Anwendungsbereich herauszunehmen. Falls diese Forderung nicht erfüllt wird, werden mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung spezielle Ausnahmetatbestände für die folgenden
Bereiche gefordert:
Kommunaler Wassersektor (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbauvorhaben);
Rettungsdienstleistungen;
Sozialdienstleistungen;
Wegenutzungsrechte;
Energie- und
Bürgerbeteiligungsmodelle.


Darüber hinaus fordern die kommunalen Spitzenverbände eine Erhöhung der Schwellenwerte. In dem Gespräch wurde deutlich, dass es der EU-Kommission auch beim Thema „Wasser“ im Kern um Liberalisierungsbestrebungen geht, die jedoch in der amtlichen Kommunikation so nicht deutlich angesprochen werden. Im Ergebnis droht insbesondere in der kommunalen Wasserversorgung die Gefahr einer tiefgreifenden Strukturver-änderung. Besonders bedenklich ist auch, dass die „Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen“ geregelt werden sollen. Hier besteht die Gefahr, dass auch Stadtwerke in voll-ständigem kommunalen Eigentum den neuen Konzessionsvergabevorschriften unterfallen würden. Das bisherige Inhouse-Privileg würde entfallen. Ebenso wäre die interkommunale Zusammenarbeit von der Richtlinie umfasst. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen daher eine gesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen ab.
Im Gespräch sagten die Europaabgeordneten zu, sich weiterhin für die kommunalen Positionen sowie für die Änderungsanträge einzusetzen. Das Europabüro hat Änderungsanträge an bayerische Europaabgeordnete mit der Bitte um Unterstützung gesandt.
Internet/ Kontakt 
 
Aus: Informationsbrief des Bayerischen Städtetages Nr. 10-2012

1.7
Kultusminister Spaenle im Schulausschuss des Städtetags
Diskussion über Konnexität bei Inklusion und aktuelle Schulfragen


In seiner Herbstsitzung am 12. Oktober hat der Schulausschuss des Bayerischen Städtetags unter Vorsitz von Bürgermeisterin Christine Strobl, München, mit Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, MdL, aktuelle bildungspolitische Themen erörtert. Der Minister hat sich mehr als zwei Stunden für den Gedankenaustausch mit den kommunalen Schulpolitikern Zeit genommen. Begleitet wurde er von drei Spitzenbeamten aus seinem Haus und einem Vertreter des Finanzministeriums. Das großzügige Zeitbudget ermöglichte es, auf drängende Punkte vertieft einzugehen.
Bei der Inklusion standen die kommunalen Forderungen nach Anerkennung der Konnexität und insbesondere nach einer stärkeren Unterstützung bei notwendigen Investitionsmaßnahmen im Mittelpunkt. Auf die Frage, wann die Kommunen mit konkreten Verbesserungen rechnen können, nannte der Minister keinen bestimmten Zeitpunkt, signalisierte aber Gesprächsbereitschaft. Spaenle machte darüber hinaus deutlich, dass er die unterschiedliche Genehmigungs- und Förderpraxis in den sieben Regierungsbezirken vereinheitlichen will. Bei der Konnexität sieht er sich an das Gesetz des Landtags gebunden. Der Schulausschuss erinnerte daran, dass die verfehlten Aussagen zur Konnexität aus dem Kultusministerium stammen und der Landtag bei einer Vorgängerregelung aus dem Jahr 2003 die Konnexität schon einmal anerkannt hatte.
Zur Schwerpunktforderung des Städtetags nach einer Verbesserung der Lehrpersonalbezuschussung konnte der Schulausschuss auf eine staatlich-kommunale Arbeitsgruppe verweisen. Diese hat aufgezeigt, dass die Bemessungsgrundlagen des Gesetzes nicht der Realität entsprechen und die Städte benachteiligen. Zudem enthält der Koalitionsvertrag die Ankündigung, eine Erhöhung der Förderung für die kommunalen Schulen anzustreben. Auf Nachfrage, wann diese Erhöhung kommt, teilte der Minister mit, dass er sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für eine Verbesserung in zwei Stufen eingesetzt habe, damit bislang aber nicht durchdringen konnte.
Beim Pilotprojekt Digitales Bildungsnetz Bayern kam zur Sprache, dass der Anspruch einer möglichst hohen Verfügbarkeit der Computertechnik im Unterricht mit hohen Kosten und Personalaufwand verbunden ist. Wie die Finanzierung eines landesweiten Einsatzes nach der Pilotphase aussehen soll und welche dauerhafte Unterstützung die Kommunen dabei vom Finanzministerium erwarten können, blieb offen.
Der Schulausschuss regte darüber hinaus an, aus dem Topf der Lernmittelfreiheit künftig auch die Anschaffung neuer Medien zu ermöglichen.
Zum Wunsch nach einer Verbesserung der Ausstattung für die Ganztagsschule, insbesondere in den beiden ersten Jahrgangsstufen der Grundschule, verwies der Minister darauf, dass der Freistaat im bundesweiten Vergleich das höchste Kontingent zur Verfügung stelle. Auf grundsätzlich positive Resonanz stieß die Initiative „Bildungsregionen in Bayern“. Der Schulausschuss erwartet sich allerdings auch eine entsprechende organisatorische, finanzielle und personelle Unterstützung des Staates bei der Umsetzung.
Internet/ Kontakt 

Aus: Informationsbrief des Bayerischen Städtetages 10-2012


2. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern
2.1 Hinweis von Dr. Johannes Resch

Es gibt da einen familienpolitisch sehr aktiven Bürgermeister in einer schwäbischen Gemeinde, dessen Info ich mal an Sie weiter schicke.
Die Gemeinde Ertingen hat auch eine Web-Seite, in der ihre Familienfreundlichkeit erkennbar ist.

Die Web-Seite hat auch eine Kartei-Karte "Familie".
Freundliche Grüße
Johannes Resch


Jedes Alter zählt! Die Zukunft des Ländlichen Raums: Jetzt packen alle mit an! Sympathisch und in Form einer bunten Wochenillustrierten (Es fehlen nur noch die Rezepte zwischendurch) erklärt unsere Bundeskanzlerin den Menschen im Ländlichen Raum, wie die Zukunft aussieht. Im Grußwort offensiv ehrlich: "Wir werden weniger , ...älter, ... vielfältiger... der demografische Wandel kommt unaufhaltsam und absehbar. Darin liegt auch die Chance uns rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen und das Beste daraus zu machen..." ....Chance....???? Jede chaotische Situation kann man mit einer bestimmten Sicht und einer Portion Sarkasmus noch als Chance bezeichnen. Ministerin Ursula von der Leyen sah es z.B. im Jahr 2007 als Chance an, dass um das 2035 Deutschland weltweit das Land mit der ältesten Bevölkerung sein wird! Keine Satire!

rechtzeitig... ??? Seit mehr als 30 Jahren ist der heutige Demografie-Kollaps vorhersehbar und vorhergesagt. Familien (mit mind. 2,1 Kindern), die einzige Ressource für die Zukunft wurden seither politisch in die Misere geknüppelt. Keine Satire! Nach uns die Sintflut!


Die Lösung:
In Niedersachsen gewinnt eine Initiative einen Demografiepreis der Bundesregierung, weil mit 50.000 (!) Stunden Ehrenamt (Schwarzarbeit?) ein total marodes Freibad gerettet wurde. Die Devise für unsere Zukunft: Jetzt packen alle mit an! Auf geht´s! Auch keine Satire! Jetzt können wir froh sein, dass wir unsere junge Generation so opferbereit und Gemeinwohl orientiert erzogen haben und dass die Rentner in Zukunft neben "Rente ab 67" in ihrer Freizeit gerne ehrenamtlich öffentliche Arbeiten verrichten werden.
Erfreulicherweise ist in der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in § 10 Abs. 5 geregelt:
"Durch Satzung können die Gemeinden ihre Einwohner ... für eine bestimmte Zeit zur Mitwirkung
bei der Erfüllung vordringlicher Pflichtaufgaben und für Notfälle zu Gemeindediensten (Hand- und Spanndienste) verpflichten. Der Kreis der Verpflichteten, die Art, der Umfang und die Dauer der Dienstleistung sowie die etwa zu gewährende Vergütung oder die Zahlung einer Ablösung sind durch die Satzung zu bestimmen."
Ein wenig mehr Realität als von unseren Politikern der letzten Jahrzehnte lesen wir im Kommentar der F.A.Z. zu dieser Aktion der Bundesregierung (siehe Anlage).
Zitat leitender Mitarbeiter Ministerium Ländlicher Raum, Baden-Württemberg im Oktober 2011: "Wir müssen uns auch in Baden-Württemberg (!) langsam überlegen, in welche Ortschaften es sich noch lohnt Fördergelder zu geben."
Mit herzlichen Grüßen vor dem Urlaub und in der Hoffnung, dass alle das Beste daraus machen!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Leitz
Bürgermeister
----------------
Gemeinde 88521 Ertingen
Tel. 07371/50820


3. Umweltfragen
3.1 Lärmkonflikt zwischen Wohn- und Industriegebiet
Abstand oder Nähe?
Zwischen Wohngebieten und Industriegebieten kommt es oft zu lärmbedingten Konflikten zwischen Bewohnern und Betrieben. Besser ist es, die Bauleitplanung sorgt vorab für einen Ausgleich. In diesem zweiteiligen Beitrag wird ein neuer Ansatz aus Hamburg vorgestellt, der durch baulichen Schallschutz bei teilgeöffneten Fenstern auf einen akzeptierten Wert für ungestörte Kommunikation von 40 dB(A) am Tag und für den ungestörten Schlaf von 30 dB(A) abstellt.
Wenn neue Wohngebiete neben Gewerbe- oder Industriegebieten ausgewiesen werden sollen, treten oftmals schwer zu lösende Lärmkonflikte auf. Eine konsequente Nutzungstrennung durch möglichst große Abstände (vgl. § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz, BImSchG) ist in dicht besiedelten Städten kaum umsetzbar und auch oft nicht erwünscht, um dem Ziel der „Stadt der kurzen Wege“ durch Nutzungsmischung zu entsprechen. Auch die Reduzierung der Emissionen durch eine Geräuschkontingentierung (vgl. DIN 45691) führt in vielen Fällen nicht zum Ziel, da auch eine gute Ausnutzbarkeit der Gewerbeund Industriegebiete einen Beitrag zur Flächeneffizienz leistet. Daher wird der Ansatz verfolgt, den Konflikten durch geeignete bauliche Maßnahmen an den Wohngebäuden selbst zu begegnen.

Regelungen der TA Lärm
Die für die Beurteilung von gewerblichem Lärm einschlägige Technische Anleitung (TA) Lärm sieht vor, dass bestimmte Immissionsrichtwerte am Tag und in der Nacht an den Immissionsorten nicht überschritten werden dürfen. Die TA Lärm legt den Immissionsort 0,5 Meter vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Raumes fest. Daher scheiden konventionelle Methoden wie der Einbau von Schallschutzfenstern aus, die den Schallschutz nur bei geschlossenem Fenster gewährleisten. In eng bebauten Städten wie Hamburg müssen neue Wohnbaugebiete teilweise in direkter räumlicher Nähe zu Gewerbe- und Industriegebieten geplant werden. Dies führt häufig dazu, dass insbesondere die nächtlichen Immissionsrichtwerte an den neu geplanten Wohngebäuden nicht eingehalten werden können. Eine Planung, die Richtwertüberschreitungen ohne Konfliktbewältigung
in Kauf nehmen würde, liefert den Anlass für immissionsschutz-rechtliche nachträgliche Anordnungen zur Emissionsreduzierung bei den verursachenden Betrieben. Der entsprechende Bebauungsplan wäre demzufolge gegenüber den betroffenen Betrieben rücksichtlos. Diese Rücksichtlosigkeit würde einen eklatanten Abwägungsfehler darstellen und zur Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans führen.

Teil 1 – Das neue Instrument „Innenraumpegel“ („Hafen-City-Lösung") zur Lösung von nächtlichen Lärmkonflikten aufgrund von benachbarten Gewerbe- oder Industriegebieten
Teil 2 – Übertragung des Ansatzes der Innenpegellösung auf den Tagzeitraum aus: Der Gemeinderat-online

3.2 Energetische Gebäudesanierung
Tilgungszuschüsse für „Energetische Gebäudesanierung“

Mit aktuell 0,10 % p.a. effektiv für 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 20 Jahre Laufzeit bzw. 0,15 % p.a. effektiv für bis zu 30 Jahre Laufzeit (Stand 31.07.2012) finanziert die KfW in dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ mit der Programm-Nr. 218 die energetische Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude. Neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 und 100 werden auch energetische Einzelmaßnahmen finanziert. Ab dem 01.09.2012 wird die Förderung in diesem Programm deutlich ausgeweitet. Neben weiteren Effizienzhausstufen werden Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhausstandards eingeführt. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 12,5 % des Zusagebetrages (KfW-Effizienzhaus 55) gewährt werden.
Die neuen Effizienzhausstufen und Tilgungszuschüsse werden künftig in gleicher Weise auch in dem neuen KfW-Förderprogramm für kommunale Unternehmen „Energieeffizient Sanieren - Kom-munale Unternehmen“ mit der Programm-Nr. 219 Anwendung finden.
Ausführliche Informationen zur KfW-Förderung für Kommunen und kommunale Unternehmen finden Sie auf der Internetseite

Quelle
Schreiben der KfW Bankengruppe vom 31.07.2012
Az.: 620-42 Sw/Am

4. Kommunale Verwaltung
4.1 Fördermittel für Interationsprojekte
BAMF: Ausschreibung von Fördermitteln für Integrationsprojekte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert in der Förderperiode 2013 gemeinwesenorientierte Integrationsprojekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive. Gefördert werden können Jugendprojekte bzw. altersunabhängige Projekte mit einer jeweiligen Laufzeit von bis zu drei Jahren, die der gesellschaftlichen und sozialen Integration von Migranten dienen. Die Förderanträge müssen bis zum 31. Oktober 2012 beim BAMF eingereicht werden. Der DStGB sieht zwar in der Befristung der Förderung eine gewisse Hürde für die Integrationsprojekte, begrüßt jedoch, dass im Vergleich zur EU-Integrationsfonds- Förderung die Förderung beim BAMF deutlich praktikabler zu erreichen ist.
Förderfähige Zuwendungsempfänger sind Verbände, Migrantenorganisationen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Mit der Förderung werden gemäß den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern insbesondere folgende Zielsetzungen verfolgt:
ı Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten,
ı gleichberechtigte Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen und politischen Leben,
ı Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwanderer- und Aufnahmebevölkerung,
ı Kriminalitäts-, Gewalt- und Suchtprävention,
ı verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Integrationsarbeit vor Ort.
Diese Zielsetzungen bilden den inhaltlich-systematischen Rahmen für förderfähige Maßnahmen.
Innerhalb dieses Rahmens werden sowohl bei den altersunabhängigen Projekten wie auch bei den Jugendprojekten thematische Förderschwerpunkte gesetzt. Im Jahr 2013 konzentriert sich die Förderung der neuen altersunabhängigen Projekte auf folgende thematische Schwerpunkte:
ı Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Etablierung einer Willkommens- und Anerkennungskultur
ı Förderung des Beitrags von Migrantenorganisationen zur Stärkung der Integration und des sozialen Zusammenhalts vor Ort
ı Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Migrantinnen und Migranten durch ihre Gewinnung für das Ehrenamt.
Die Zielgruppe bei den altersunabhängigen Projekten besteht aus Zuwanderinnen und Zuwanderern und Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhafter Bleibeperspektive ab einem Alter von 12 Jahren.
Im Jahr 2013 konzentriert sich die Förderung der neuen Jugendprojekte auf folgende thematische Schwerpunkte:
ı Vorbilder verbessern das öffentliche Bild junger Migrantinnen und Migranten und unterstützen ihre Integration
ı Förderung der Willkommens- und Anerkennungskultur durch Projekte der Aktivierung und Einbindung junger Migrantinnen und Migranten.
Zielgruppe für die Jugendprojekte sind jugendliche und junge erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter Bleibeperspektive im Alter von 12 bis 27 Jahren. Die Frist zum Einreichen der Anträge endet am 31. Oktober 2012 (Ausschlussfrist).
- Weitere Informationen sind der öffentlichen Bekanntmachung zu der Förderung zu entnehmen, die auf der Homepage 
zum Download gestellt wurden.
Quelle: DStGB Aktuell 2612 vom 29.06.2012 Az.: 411-40/07-02 Nz/Am


4.2 Kommunalfinanzen
Broschüre „Die Gemeinden und ihre Einnahmen“
Das baden-württembergische Finanzministerium hat die Broschüre „Die Gemeinden und ihre Einnahmen“ überarbeitet und neu aufgelegt. Sie bietet Gemeinderäten und Beschäftigten der Kommunalverwaltung sowie interessierten Bürgern einen Überblick über die wichtigsten
Einnahmequellen der Kommunen und die Grundzüge des kommunalen Finanzausgleichs.
Grundlage der Finanzausstattung der Kommunen bildet neben der Steuerverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen der kommunale Finanzausgleich. In der neuen Auflage sind das 2012 gültige Finanzausgleichsgesetz, aktualisierte Daten und der Pakt für Familien mit Kindern eingearbeitet.
Die 95-seitige Broschüre kann im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft 
(unter Service / Publikationen / Steuern) abgerufen werden. Dort kann die Broschüre auch bestellt werden.

4.3 Sozialplanung in den Kommunen
Moderne Sozialplanung. Ein Handbuch für Kommunen

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement hat im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW ein praxisorientiertes Handbuch zum Thema Moderne Sozialplanung erarbeitet.
Zielsetzung dieses Handbuches ist es, den Prozess der Sozialplanung mit seinen unterschiedlichen
Facetten verständlich und transparent aufzuzeigen, Schnittstellen und Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern zu verdeutlichen sowie anhand von Praxisbeispielen Handlungsempfehlungen zu geben. Es soll eine praktische, alltagstaugliche Hilfe und Unterstützung für die Sozialplanerinnen und -planer vor Ort sein. Letztendlich soll den Kommunen mit dem Handbuch ein Instrument an die Hand gegeben werden, das hilft, Entscheidungsgrundlagen und Steuerungsmöglichkeiten zu optimieren.
Eine Druckversion kann per E-Mail angefordert werden unter
info@mais.nrw.de (Artikelnummer:
S003/Handbuch Moderne Sozialplanung) oder steht als Online- Version zur Verfügung.


4.4 Orientierungshilfe für umweltfreundlichen Schulalltag
Wie ein umweltfreundlicher Schulalltag gestaltet werden kann, darauf weist ein Ratgeber hin, den die Stadtverwaltung Hannover herausgegeben hat.
Er ist als pdf zu beziehen


4.5 Tilgungszuschüsse für „Energetische Gebäudesanierung“
Mit aktuell 0,10 % p.a. effektiv für 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 20 Jahre Laufzeit bzw. 0,15 % p.a. effektiv für bis zu 30 Jahre Laufzeit (Stand 31.07.2012) finanziert die KfW in dem Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ mit der Programm-Nr. 218 die
energetische Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude. Neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 und 100 werden auch energetische Einzelmaßnahmen finanziert. Ab dem 01.09.2012 wird die Förderung in diesem Programm deutlich ausgeweitet. Neben weiteren Effizienzhausstufen werden Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhausstandards eingeführt.
Der Tilgungszuschuss kann bis zu 12,5 % des Zusagebetrages (KfW-Effizienzhaus 55) gewährt werden. Die neuen Effizienzhausstufen und Tilgungszuschüsse werden künftig in gleicher Weise auch in dem neuen KfW-Förderprogramm für kommunale Unternehmen „Energieeffizient Sanieren - Kommunale Unternehmen“ mit der Programm-Nr. 219 Anwendung finden. Ausführliche Informationen zur KfW-Förderung für Kommunen und kommunale Unternehmen finden Sie auf der Internetseite

Quelle :Schreiben der KfW Bankengruppe vom 31.07.2012
Az.: 620-42 Sw/Am


5. Musteranträge/Musteranfragen/Muster-PM´s
5.1 Anregung von Peter-Michael Schmalz ÖDP Kelheim
Musterantrag zur Nichtverwendung von Photovoltaik-Modulen aus China

Absender (ÖDP-Mandatsträger oder ÖDP-Verband)
Adressat (Gemeinde, Stadt, Landkreis)
Errichtung von Photovoltaik-Anlagen:
hier: Verzicht auf die Verwendung von Photovoltaik-Modulen aus China aus Umweltschutz- und sozialethischen Gründen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister/Oberbürgermeister/Landrat,
hiermit stellt die ÖDP folgenden Antrag:
Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen/ städtischen/Landkreis-Liegenschaften soll auf die Verwendung von Photovoltaikmodulen aus China bis auf Weiteres verzichtet werden.
Begründung: Mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen soll ein Beitrag für einen nachhaltigen Schutz gegen den weltweiten, die Existenz vieler Menschen und Ökosysteme bedrohenden Klimawandel geleistet werden.
Aus Sicht der ÖDP ist es daher notwendig, dass gerade bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen, also Projekten für den Umweltschutz, es nicht zu gravierenden Beeinträchtigungen der Umwelt durch die damit einhergehenden Prozesse(Produktionsbedingungen der Module, Transportwege der Module, Entsorgung von Produktionsrückständen usw.) kommen darf.
Aus unserer Sicht ist es darüber hinaus erforderlich auch sozialethische Mindestansprüche und volkswirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Wie den Medien zu entnehmen ist, wird der Weltmarkt zur Zeit von Photovoltaikmodulen aus China geradezu überschwemmt, mit gravierenden Folgen für die deutsche Solarbranche, also der Branche, die lange Zeit Weltmarktführer und weltweiter Antriebsmotor bei der Erforschung, Entwicklung und der Produktion von PV-Modulen war.
Diese Überschwemmung des Weltmarktes mit billigen PV-Modulen aus China  hat zu einem Zusammenbrechen von etlichen Produktionsbetrieben (nicht nur) in Deutschland geführt. Da die extreme Dominanz der PV-Branche durch Billig-Module aus China nicht unter fairen und gleichen Wettbewerbsbedingungen erfolgt, haben z. B. die USA schon hohe Strafzölle für PVModule
aus China eingeführt. Würde überall unter annähernd gleichen fairen sozialethischen und hochwertigen Umwelt-Bedingungen produziert, würde sich das Problem des weltweiten Hin- und Herfahrens von PV-Modulen über die gesamte Welt (egal von wem) von selbst lösen. Eine derartige Entwicklung ist jedoch derzeit nicht absehbar.
Nachfolgend haben wir Ihnen eine Aufstellung beigefügt, in welcher die wichtigsten Problemstellungen bei PV-Modulen aus China aufgezeigt werden.

Produktion von Photovoltaikmodulen in China.
Das Problem mit der Produktion von PV-Modulen in China ist, dass

- dort wesentlich niedrigere Grenzwerte für Chemikalienemissionen in Boden, Luft und Wasser gelten. Selbst geltende Grenzwerte werden des Öfteren durch lokale politische Einflussgrößen ausgehebelt.
- die Kontrolle nur äußerst lasch ist (s. regelmäßige Pressemeldungen über Skandale)
- die Korruption in China nach wie vor eine große Rolle spielt
- die Menschenrechte massiv mit Füßen getreten werden
- China kein Rechtstaat mit einklagbaren Rechten ist (Anwohner können nichts gegen illegale Umweltverschmutzungen machen)
- dass die Abfallentsorgung in China sehr viel niedrigere Standards hat als in Deutschland
- in China keine Kreislaufwirtschaft wie in Deutschland (Europa) installiert ist.
- die Herstellung der PV-Module in China jedes Jahr mit Milliardenbeträgen (in Euro)gerechnet) subventioniert und hierdurch das rentable Wirtschaften in Europa zerstört wird
- in Europa jedoch rentabel gewirtschaftet werden muss, um so wieder in die Forschung reinvestieren zu können, ansonsten verliert Deutschland seine (noch) technologische Spitzenstellung
- die Produktion in China zu einem sehr hohen Anteil mit Strom aus Braunkohlekraftwerken ohne Filter stammt
- beim Bau von Produktionsstätten Zwangsumsiedelungen der bisher dort Lebenden erfolgen
Das Problem mit dem Transport über ca. 15.000 km Seeweg ist, dass

- als Treibstoff für die Schiffe sehr viele Schadstoffe enthaltendes Schweröl verfeuert wird
- auf den ausgeflaggten Seeschiffen der Billigländer keine Filter eingebaut sind
- der Treibstoff, der auf den Schiffen verfeuert wird, einer der untersten Reste der Cracker-Anlagen in Erdölraffinerien ist. Das Schweröl ist deshalb so zäh, dass es erst erwärmt werden muss, bevor es in die Maschinen zugeführt werden kann.
- in Deutschland und Europa die Werte für den zulässigen Schwefelgehalt für Heizöl und Diesel immer weiter herunter gefahren, nicht jedoch für das auf den Schiffen verfeuerte Schweröl. An Land fährt man also mit einem "reinen" Gewissen, auf hoher See wird der Produktionsrest mit hohem Schadstoffgehalt jedoch verfeuert.
- die Transporte von PV-Modulen i.d.R. mit in Billigländer ausgeflaggten Schiffen erfolgen, auf denen sehr viel niedrigere Sozialstandards als in Europa/Deutschland gelten.
Was sollte geändert werden?

China sollte seine Umweltgesetze drastisch verschärfen und die massenhaft in China auf Halde liegenden, mit Milliardenbeträgen staatlich subventionierten PV-Module, nicht mit massiven Umweltschäden um die ganze Welt schippern. China sollte diese Module im eigenen Land installieren, anstatt ständig neue Braun- und Steinkohlekraftwerke oder Atomkraftwerke zu bauen.
Ein zentrales Element beim Klimaschutz ist, dass, wenn gleichwertige oder sogar bessere Produkte auch vor Ort produziert und verkauft werden, man dann nach dem Prinzip der kurzen Wege auf diese Produkte zurückgreifen sollte. So wie das für den Verzicht auf per Flugzeug aus Südafrika eingeflogene Weintrauben in den Wintermonaten gilt, so sollte das auch für den unnötigen Transport von PV-Modulen um die ganze Welt gelten. Es ist die ausufernde extreme (oft vermeidbare und staatlich hoch subventionierte) Mobilität, sei es für Güter oder Menschen, welche die Menschheit immer näher an den Abgrund ihrer Existenz bringt.
Mit freundlichen Grüßen
ÖDP-Vorsitzender oder ÖDP- Mandatsträger


6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
Den genauen Wortlaut der einzelnen Urteile findet man, wenn man die jeweilige Gerichtsinstanz bei google eingibt und dort dann unter dem angegebenen Az nach dem jeweiligen Urteil sucht.
6.1 Saalnutzung
Der Gemeinderat muss Anträge auf Benutzung von Räumen im Bürgerhaus an der Zweckbestimmung der Einrichtung messen. Diese Entscheidung traf das OVG Magdeburg, nachdem einer politischen Partei die Nutzung von Räumlichkeiten im Bürgerhaus versagt worden war, obwohl sie zuvor schon mehrfach Räume in demselben Bürgerhaus genutzt hatte.
OVG Magdeburg vom 05.11.2010 - AZ 4 M 221/10

6.2 Rederecht im Gemeinderat
Ein Ratsmitglied kann sein Rederecht nur dann ausüben, wenn die Tagesordnung für einen Tagesordnungspunkt auch eine Aussprache vorsieht.
Im konkreten Falle war eine Wahlentscheidung zu treffen, und die Wahl sollte ohne Aussprache stattfinden. Der Kläger hatte keine Änderung der Tagesordnung beantragt, und somit auch kein Rederecht. OVG RLP Koblenz vom 19.03.2010 - AZ 2 A 10006/10.OVG

6.3 Transparenz bei Besetzung von Ratsausschüssen
Die Besetzung von Ratsausschüssen muss transparent und nachvollziehbar sein. Im konkreten Fall war ein Ausschussmitglied etwas zu spät zur Sitzung erschienen. Sein Stellvertreter war anwesend und beanspruchte für die Zeit der Nichtanwesenheit des Ausschussmitglieds erfolglos, alle Rechte eines ordentlichen Ausschussmitglieds wahrnehmen zu dürfen. Dies wurde ihm verwehrt.
VG Trier vom 24.11.2009 - AZ 1 L 616/09.TR
7. Publikationen
7.1 Handbuch „Energie für Verbraucher“Das Autorenduo Aribert Peters/Leonora Holling hat das Handbuch des Bundes  der Energieverbraucher komplett erneuert.
Von A bis Z (=Anschluss ans Netz bis Zahlungsunfähigkeit) wird das ganze Spektrum von für Verbraucher interessanten Fragen der Energie erörtert. Das Buch hat 304 Seiten und kostet 12,80 Euro. Bestellen kann man das Buch bei dem Bund der Energieverbraucher, Frankfurter Straße 1, 53572 Unkel,


7.2 Neuer Bericht an den Club of Rome
Einer der Mitautoren des Berichts des Club of Rome von 1972, Jorgen Randers, hat im Oekom-Verlag einen „Neuen Bericht an den Club of Rome“ vorgelegt. Das Buch: 2052. Der neue Bericht an den Club of Rome. Eine Prognose für die nächsten 40 Jahre kostet 24,95
Bezugsquelle: oekom-Verlag, Waltherstraße 29, 80337 München

oder im Buchhandel

7.3 Bürgerbeteiligung bei Großprojekten der Stadtentwicklung
Verschiedene Aspekte der Bürgerbeteiligung bei Großprojekten der Stadtentwicklung sowie Konversion von militärischen Liegenschaften sind das Thema der Difu-Berichte 2/12.
Die Berichte sind kostenlos abrufbar
oder direkt bei Difu, PF 120321, 10593 Berlin verlag@difu.de

8. Termine
8.1 ÖDP-Bundesverband
10.11.12 - 11.11.12 Bundesparteitag der ÖDP Erding
10.11.12 Demo "Wir haben es satt!" in Hannover Hannover
13.11.12 Monsanto auf Deutsch München
20.11.12 Landesparteitag Hamburg 

30.11.12 Kundgebung gegen Patente auf Tiere und Pflanzen München
11.12.12 Mit Steuern gerecht steuern! München


8.2 ÖDP Bayern (siehe auch Termine ÖDP-Bundesverband – München-Termine)
11.12.12 Vortrag und Diskussion in München: Mit Steuern gerecht steuern !
02.02.13 Landesparteitag der ÖDP Bayern 

16.02.13 Bezirksvorstandssitzung der Oberpfalz in Schwandorf
26.02.13 Die Bezirksvorstandssitzung in Schwandorf
15.06.13 Landesparteitag der ÖDP Bayern
8.3 ÖDP Rheinland-Pfalz 
19.01.13 Landesparteitag der ÖDP Rheinland-Pfalz
8.4 ÖDP NRW
23.02.13 - 24.02.13 Landesparteitag

8.5 Andere Termine
Netzwerkarbeit erfolgreich gestalten
Kooperation und Vernetzung in Projekten der Bürgerbeteiligung
Freitag, 23. November 2012 bis Sonntag, 25. November 2012 in Bonn
Hinweise und Organisation
Tagungsort CJD Bonn Graurheindorfer Str. 149 53117 Bonn
Telefon (02 28) 98 96-0 Telefax (02 28) 98 96-1 11
cjd.bonn@cjd.de
Teilnahmebeitrag Mindestbeitrag € 120,–
(inkl. Übernachtung im Doppelzimmer und Verpflegung
Infos auch bei Stiftung Mitarbeit Ellerstr. 67 53119 Bonn
Tel.: (02 28) 6 04 24-0 Fax: (02 28) 6 04 24-22
E-Mail:
info@mitarbeit.de

- Energie in Kommunen
2. bundesweiter Kommunalkongress der Energie-Agentur NRW
Kostenfrei
Infos bei: Christian Dahm, Tel.: 0202-24552-43
dahm@energieagentur.nrw.de
energieagentur-nrw

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen