Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html
Von Felix Staratschek
Am 15.05.2013 berichtete die Rheinische Post / Bergische Morgenpost unter der Schlagzeile "Steinbrück will Volksabstimmung über EU- Vertrag" über sein Ziel das Grundgesetz abzuschaffen. Neu ist das nicht. Bereits am 2.07.12 sagte Steinbrück, zitiert von der Rheinischen Post, das man einen Volksentscheid über eine neue Verfassung gewinnen könne, wenn Politik, Wirtschaft Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, um Europa als die richtige Antwort für das 21. Jahrhundert zu erklären. Peer Steinbrück sagt natürlich nicht wörtlich, dass er das Grundgesetz beseitigen will, aber es ist die logische Konsequenz seiner Aussagen. Der SPD- Kanzlerkandidat meint, dass es wegen der Euro- Schuldenkrise für die Europäische Union einen neuen grundlegenden Vertrag geben muss. Dafür müssten die Staaten erheblich mehr an nationalen Rechten abgeben, als bisher. An wen diese Rechte gegeben werden und was er unter Europa versteht, wird dabei nicht deutlich. Da die SPD bisher weitgehend eine EU- Kritik- freie Zone ist, in der CDU, CSU und FDP gibt es da mehr mutige Politiker, die sich dem Fraktionszwang widersetzen, befürchte ich, dass dieses Europa, das Peer Steinbrück will, nichts Gutes verheißt und ein deutliches weniger an Demokratie bedeutet.
Und Peer Steinbrück wird am 15.05.13 weiter: "Das ist verbunden mit einer Änderung des Grundgesetzes, die wiederum durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss."
Dieser Satz ist entlarvend. Es gibt keine Grundgesetzänderung, die durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss, da der Bundestag nach heutiger Rechtslage das ganze Grundgesetz ändern kann. Es gibt nur eine Einschränkung, den Artikel 1 und Artikel 20 darf nichts weggenommen werden (Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3). Außerdem muss Deutschland ein Bundesstaat bleiben, bei dem die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sicher gestellt ist.
In der Rheinische Post steht dann der Satz: "Bisher sind Referenden auf Bundesebene nicht vorgesehen." Wer auch immer diese Aussage getroffen hat, das geht aus dem Zeitungsartikel nicht klar hervor, die ist falsch. Artikel 20 Absatz 2 sagt klar, dass alle Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen vom Volke ausgeht. Und durch die Ewigkeitsklausel aus Artikel 79 Absatz 3 bekommt diese Aussage besondere Bedeutung, da die niemand mehr streichen kann, außer, man schafft das Grundgesetz als Ganzes ab. Das Grundgesetz sagt, dass es neben den Wahlen Abstimmungen gibt und durch beide geht alle Staatsgewalt aus. Im Parlamentarischen Rat gab es Versuche, das Wort "Abstimmungen" aus dem Grundgesetz zu streichen. Aber alle Anträge in diese Richtung fanden keine Mehrheit. Worüber sich der Parlamentarische Rat nicht einigen konnte ist, wieviele Abstimmungen aus welchen Anlässen es geben soll. Aber man kann von den Debatten ausgehen, dass es mehr Volksabstimmungsgründe geben sollte, als diese im Grundgesetz verpflichtend genannt sind. Deshalb müsste der Artikel 20 ausreichen, Volksentscheide und Referenden durch ein einfaches Gesetz zu regeln. Denn wenn alle Staatsgewalt auch durch Abstimmungen ausgeübt wird, kann das Volk auch über alles entscheiden, was der Bundestag entscheiden darf, wenn der Bundestag dazu ein Gesetz erlässt. Das wird von der angeblich großen Lobby für mehr Volksentscheide "Mehr Demokratie e.V." ignoriert. Die beharren darauf, dass es für mehr Volksentscheide einer Grundgesetzänderung bedarf. Da diese aber nur mit einer 2/3- Mehrheit möglich ist und es bisher immer mehr als ein Drittel der Abgeordneten gab, die das nicht wollen, bedeutet dies, dass wir auf den Sankt Nimmerleinstag warten müssen. Den naheliegenden Weg, es mit einem einfachen Gesetz zu versuchen, wofür es eine Mehrheit geben könnte, wenn die Politiker ehrlich zu ihren Aussagen stehen, scheut der Verein "Mehr Demokratie" wie der Teufel das Weihwasser. Will dieser Verein überhaupt die Volksentscheide oder wollen die Hintermänner im Verein das Engagement für mehr Demokratie nur von diesem Ziel auf Bundesebene ablenken und ins leere laufen lassen?
Wie kommt es nun, das der SPD- Politiker Peer Steinbrück sagt, es "muss" einen Volksentscheid bei einer Änderung des Grundgesetzes geben, wo doch der Bundestag alles alleine ohne das Volk ändern kann, bis auf wenige Ausnahmen?
Und warum kommt er ausgerechnet jetzt mit dieser Aussage?
Nachdem im September 2012 das Bundesverfassungsgericht den ESM und Fiskalpakt als höchst wahrscheinlich grundgesetzkonform bezeichnet hat und passieren ließ, sah es so aus, als sei das Grundgesetz als solches gerettet (was der Kommentar im Deutschlandfunk sehr deutlich sagt!). Reicht das nicht, was die Politiker bekommen haben? Was wollen die noch alles beschließen und was steht uns noch alles ins Haus?
Es lohnt sich diese Ausnahmen näher zu betrachten, die der Bundestag nicht ändern kann und die man nur los werden kann, wenn wir das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen:
Was soll im, Artikel 1 anders werden?
Soll die Würde des Menschen antastbar werden? Ist es nicht mehr Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, sie zu achten und zu schützen?
Bekennt sich das Deutsche Volk nicht mehr zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten? Sollen die Menschenrechte nicht mehr Grundlage unserer menschlichen Gemeinschaft sein und sind Frieden und Gerechtigkeit in der Welt kein Staatsziel mehr?
Sollen die auf Artikel 1 folgenden Grundrechte nicht mehr als unmittelbar geltendes Recht Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung binden?
Was soll im Artikel 20 anders werden?
Ist die Bundesrepublik kein sozialer und demokratischer Bundesstaat mehr?
Soll die Staatsgewalt nicht mehr vom Volke ausgehen und sollen Wahlen und Abstimmungen keine Bedeutung mehr haben? Wird es noch die Gewaltenteilung geben durch Organe der Gesetzgebung (Parlament), der vollziehenden Gewalt (Regierung) und der Rechtsprechung (Gerichte)?
Ist die Gesetzgebung nicht mehr an die verfassungsgemäße Ordnung gebunden und müssen sich vollziehende Gewalt und Rechtsprechung noch an Recht und Gesetz halten?
Wird es noch ein Widerstandsrecht geben gegen jeden, der versucht, diese Ordnung zu beseitigen?
Einen Volksentscheid muss es nur geben, wenn nach Artikel 146 das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt. Dann verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit. Da aber das ganze Grundgesetz vom Bundestag geändert werden kann, bis auf diese zwei Ausnahmen, fragt man sich doch, was Steinbrück ändern will? Was ist das für ein Vertrag über die europäische Union, wenn dieser mit der Aussagen kollidiert, die in den Artikeln 1 und 20 stehen?
Die Staaten sollen nationale Rechte abgeben, heißt es. Diese Rechte stehen in Deutschland im Rechtsrahmen des Grundgesetzes und sind damit einer Kontrolle durch das Volk unterworfen - die verbessert werden kann. Aber wird es diese Kontrolle noch bei der Europäischen Union geben?
Was wird noch alles geschliffen, wenn es diese neue Verfassung gibt? Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage des Grundgesetzes dem Vertrag von Lissabon Grenzen gesetzt oder das Maastricht- Urteil gesprochen. Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben, die Verfügung der EU über die Bundeswehr, die Unterordnung der EU- Grundrechtecharta unter die Wirtschaftsinteressen der EU, die fehlende demokratische Kontrolle über die Sicherheits- und Außenpolitik der EU, all dass könnte ungebremst auf Deutschland durchschlagen, wenn es das Grundgesetz nicht mehr gibt.
Wie kommt Peer Steinbrück auf diese Idee? Seine SPD- Parteifreundin Herta Däubler Gmelin trat als Verfassungsklägerin für den Verein Mehr Demokratie e.V. auf. Unterstützt von Piratenpartei, ÖDP, Freien Wählern und vor allem Sebastian Frankenberger betrieb dieser Verein eine große Irreführung. Die Beitrittserklärungen zur Klage und Aussagen von Vereinsfunktionären, zu denen auch der ÖDP- Chef Sebastian Frankenberger gehört, klangen so, als ginge es darum, eine Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu erreichen. So wurden 37.000 Mitkläger gewonnen und zahlreiche Spendengelder aquiriert von Leuten, die mit einer Volksabstimmung ESM und Fiskalpakt verhindern wollten. Diese Aktion begann im März 2012 , erst Ende Juni 2012 wurde der Text der Klage veröffentlicht. Und da ist die einzige eingeklagte Forderung die, die auch der SPD- Politiker Peer Steinbrück hier äußert. Denn nur durch eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung kann man laut Mehr Demokratie e.V. den Verträgen "demokratische Legitimation" verschaffen. Wollen das die Unterstützer von deren Verfassungsbeschwerde?
Immerhin gibt es auch eine wenig beachtete Pressemitteilung vom 9.07.12, wo klar drin steht, was Mehr Demokratie e.V. fordert: "Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge. Die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf." Das ist doch genau das, was auch Peer Steinbrück wenige Tage zuvor laut Rheinischer Post sagte und im Mai 2013 wieder auf die Tagesordnung bringt.
Die Revolution - vom Parlamentarischen Rat 1949 befürchtet, von einem Verfassungsrichter 2011 vorgeschlagen!
Interessant ist, wer diese Idee zuerst geliefert hat. Ausgerechnet der im ESM- Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beteiligte Verfassungsrichter Peter Michael Huber (ehemals Justizminster (CDU) von Thüringen) sagte in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung 2011, dass man die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes nur für Verträge wie ESM und Fiskalpakt öffnen müsse. In der Sache sei das eine Revolution, sagte er wörtlich!
Das Wort Revolution fiel auch im Parlamentarischen Rat. Der FDP- Politiker Thomas Dehler meinte, man könne mit der Ewigkeitsklausel eine Revolution nicht verhindern, aber man könne ihr die Maske der Legalität vom Gesicht reißen, indem die Revolutionäre nie sagen können, sie wären rechtmäßig an die Macht gekommen. Dank Peter Michael Huber und dem Verein Mehr Demokratie und den Helfershelfern aus der ÖDP (dort initiiert vor allen durch Sebastian Frankenberger!), der Piratenpartei und den Freien Wählern haben die Revolutionäre gelernt, wie man die Maske der Legalität aufbehalten kann, indem man die Ewigkeitsklausel zusammen mit dem Grundgesetz auf den Müllhaufen der Geschichte wirft und dem Volk eine alternativlose Verfassung präsentiert, die wir dringend brauchen, um in den Euro- und Schuldenkrisen- Stürmen bestehen zu können. Es besteht da die große Gefahr, dass eine desinformierte oder durch Krisenwellen bewusst verängstigte Bevölkerung so einem demokratischen Selbstmord zustimmen wird. Wie tief ist die SPD gefallen, die doch 1933 so standhaft war und sich mutig gegen das Ermächtigungsgesetz stellte. Es wäre schön, wenn die SPD an diese Tradition anknüpfen könnte und wenn ÖDP, Freie Wähler und Piratenpartei den Irrweg erkennen würden und sich nun klar als Freunde des Grundgesetzes gegen alle Versuche positionieren würden, unser Grundgesetz und den darin enthaltenen Grundrechteschutz abzubauen.
Bleibt noch die Frage, wie ehrlich sind unsere Politiker? Peer Steinbrück war, wie seine Parteifreundin Däubler Gmelin, schon bei Treffen der Bilderberger. Dort treffen sich die Mächtigen der Welt und verhandeln hinter verschlossenen Türen darüber, wie sie uns ihre Absichten verkaufen wollen und wie sie uns dazu bringen wollen, ihren Zielen zu dienen. Die dafür benötigten Politiker werden zu den Tagungen bedarfsgerecht eingeladen.
Zur aktuellen Politik im Jahr 2013 schreibt das P.T.-Magazin in "Der Untertan- Teil 2" in Anspielung auf einen Heinrich Mann Roman:
"Man muss sich in der Tat die Frage stellen, welche Mentalität die Deutschen dazu treibt, unter allen Umständen gleichsam ruhig zu bleiben und alles was von oben kommt hinzunehmen, so wie die große Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages alle Maßnahmen zur Enteignung der Bürger ebenfalls durchwinkten und abnickten, wie es auch das Bundesverfassungsgericht tat."
Und später schreibt der Autor Volker Gallandi:
"Die Unfähigkeit der Politik und Regierung trägt auch Namen. Sie sind öffentlich bekannt, sogar im Lobbyistenverzeichnis. Genau diese Berater- und Anwaltskanzleien, die die Gesetze zur Deregulierung des Finanzmarktes für die deutschen Ministerien entwickelt haben.... bekamen bei der Finanzkrise den Auftrag, die Rettungspakete auszuarbeiten."
Wie die Politik vorgeht, hat der Luxemburger Europapolitiker Jean Claude Juncker anlässlich der Debatten um die EU- Verfassung überdeutlich gesagt:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Warum muss man das Grundgesetz überhaupt in Frage stellen? In Artikel 23 gibt einen Rahmen für Europa vor. Das Grundgesetz bekennt sich zum Ziel des "vereinten Europa" und sagt, das Deutschland an der Entwicklung der EU mitwirken soll. Aber es soll nicht irgendein Europa sein, sondern ein Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. Vor allem soll Europa einen dem Grundgesetz vergleichbaren Grundrechtschutz gewährleisten.
Reicht das nicht? Gibt das Grundgesetz nicht genug Spielraum für eine sinnvolle europäische Zusammenarbeit? Warum will der SPD- Kanzlerkandidat und Teilnehmer der Bilderbergkonferenz das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen?
Von Felix Staratschek
Am 15.05.2013 berichtete die Rheinische Post / Bergische Morgenpost unter der Schlagzeile "Steinbrück will Volksabstimmung über EU- Vertrag" über sein Ziel das Grundgesetz abzuschaffen. Neu ist das nicht. Bereits am 2.07.12 sagte Steinbrück, zitiert von der Rheinischen Post, das man einen Volksentscheid über eine neue Verfassung gewinnen könne, wenn Politik, Wirtschaft Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, um Europa als die richtige Antwort für das 21. Jahrhundert zu erklären. Peer Steinbrück sagt natürlich nicht wörtlich, dass er das Grundgesetz beseitigen will, aber es ist die logische Konsequenz seiner Aussagen. Der SPD- Kanzlerkandidat meint, dass es wegen der Euro- Schuldenkrise für die Europäische Union einen neuen grundlegenden Vertrag geben muss. Dafür müssten die Staaten erheblich mehr an nationalen Rechten abgeben, als bisher. An wen diese Rechte gegeben werden und was er unter Europa versteht, wird dabei nicht deutlich. Da die SPD bisher weitgehend eine EU- Kritik- freie Zone ist, in der CDU, CSU und FDP gibt es da mehr mutige Politiker, die sich dem Fraktionszwang widersetzen, befürchte ich, dass dieses Europa, das Peer Steinbrück will, nichts Gutes verheißt und ein deutliches weniger an Demokratie bedeutet.
Und Peer Steinbrück wird am 15.05.13 weiter: "Das ist verbunden mit einer Änderung des Grundgesetzes, die wiederum durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss."
Dieser Satz ist entlarvend. Es gibt keine Grundgesetzänderung, die durch eine Volksabstimmung herbei geführt werden muss, da der Bundestag nach heutiger Rechtslage das ganze Grundgesetz ändern kann. Es gibt nur eine Einschränkung, den Artikel 1 und Artikel 20 darf nichts weggenommen werden (Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3). Außerdem muss Deutschland ein Bundesstaat bleiben, bei dem die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sicher gestellt ist.
In der Rheinische Post steht dann der Satz: "Bisher sind Referenden auf Bundesebene nicht vorgesehen." Wer auch immer diese Aussage getroffen hat, das geht aus dem Zeitungsartikel nicht klar hervor, die ist falsch. Artikel 20 Absatz 2 sagt klar, dass alle Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen vom Volke ausgeht. Und durch die Ewigkeitsklausel aus Artikel 79 Absatz 3 bekommt diese Aussage besondere Bedeutung, da die niemand mehr streichen kann, außer, man schafft das Grundgesetz als Ganzes ab. Das Grundgesetz sagt, dass es neben den Wahlen Abstimmungen gibt und durch beide geht alle Staatsgewalt aus. Im Parlamentarischen Rat gab es Versuche, das Wort "Abstimmungen" aus dem Grundgesetz zu streichen. Aber alle Anträge in diese Richtung fanden keine Mehrheit. Worüber sich der Parlamentarische Rat nicht einigen konnte ist, wieviele Abstimmungen aus welchen Anlässen es geben soll. Aber man kann von den Debatten ausgehen, dass es mehr Volksabstimmungsgründe geben sollte, als diese im Grundgesetz verpflichtend genannt sind. Deshalb müsste der Artikel 20 ausreichen, Volksentscheide und Referenden durch ein einfaches Gesetz zu regeln. Denn wenn alle Staatsgewalt auch durch Abstimmungen ausgeübt wird, kann das Volk auch über alles entscheiden, was der Bundestag entscheiden darf, wenn der Bundestag dazu ein Gesetz erlässt. Das wird von der angeblich großen Lobby für mehr Volksentscheide "Mehr Demokratie e.V." ignoriert. Die beharren darauf, dass es für mehr Volksentscheide einer Grundgesetzänderung bedarf. Da diese aber nur mit einer 2/3- Mehrheit möglich ist und es bisher immer mehr als ein Drittel der Abgeordneten gab, die das nicht wollen, bedeutet dies, dass wir auf den Sankt Nimmerleinstag warten müssen. Den naheliegenden Weg, es mit einem einfachen Gesetz zu versuchen, wofür es eine Mehrheit geben könnte, wenn die Politiker ehrlich zu ihren Aussagen stehen, scheut der Verein "Mehr Demokratie" wie der Teufel das Weihwasser. Will dieser Verein überhaupt die Volksentscheide oder wollen die Hintermänner im Verein das Engagement für mehr Demokratie nur von diesem Ziel auf Bundesebene ablenken und ins leere laufen lassen?
Wie kommt es nun, das der SPD- Politiker Peer Steinbrück sagt, es "muss" einen Volksentscheid bei einer Änderung des Grundgesetzes geben, wo doch der Bundestag alles alleine ohne das Volk ändern kann, bis auf wenige Ausnahmen?
Und warum kommt er ausgerechnet jetzt mit dieser Aussage?
Nachdem im September 2012 das Bundesverfassungsgericht den ESM und Fiskalpakt als höchst wahrscheinlich grundgesetzkonform bezeichnet hat und passieren ließ, sah es so aus, als sei das Grundgesetz als solches gerettet (was der Kommentar im Deutschlandfunk sehr deutlich sagt!). Reicht das nicht, was die Politiker bekommen haben? Was wollen die noch alles beschließen und was steht uns noch alles ins Haus?
Es lohnt sich diese Ausnahmen näher zu betrachten, die der Bundestag nicht ändern kann und die man nur los werden kann, wenn wir das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen:
Was soll im, Artikel 1 anders werden?
Soll die Würde des Menschen antastbar werden? Ist es nicht mehr Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, sie zu achten und zu schützen?
Bekennt sich das Deutsche Volk nicht mehr zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten? Sollen die Menschenrechte nicht mehr Grundlage unserer menschlichen Gemeinschaft sein und sind Frieden und Gerechtigkeit in der Welt kein Staatsziel mehr?
Sollen die auf Artikel 1 folgenden Grundrechte nicht mehr als unmittelbar geltendes Recht Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung binden?
Was soll im Artikel 20 anders werden?
Ist die Bundesrepublik kein sozialer und demokratischer Bundesstaat mehr?
Soll die Staatsgewalt nicht mehr vom Volke ausgehen und sollen Wahlen und Abstimmungen keine Bedeutung mehr haben? Wird es noch die Gewaltenteilung geben durch Organe der Gesetzgebung (Parlament), der vollziehenden Gewalt (Regierung) und der Rechtsprechung (Gerichte)?
Ist die Gesetzgebung nicht mehr an die verfassungsgemäße Ordnung gebunden und müssen sich vollziehende Gewalt und Rechtsprechung noch an Recht und Gesetz halten?
Wird es noch ein Widerstandsrecht geben gegen jeden, der versucht, diese Ordnung zu beseitigen?
Einen Volksentscheid muss es nur geben, wenn nach Artikel 146 das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt. Dann verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit. Da aber das ganze Grundgesetz vom Bundestag geändert werden kann, bis auf diese zwei Ausnahmen, fragt man sich doch, was Steinbrück ändern will? Was ist das für ein Vertrag über die europäische Union, wenn dieser mit der Aussagen kollidiert, die in den Artikeln 1 und 20 stehen?
Die Staaten sollen nationale Rechte abgeben, heißt es. Diese Rechte stehen in Deutschland im Rechtsrahmen des Grundgesetzes und sind damit einer Kontrolle durch das Volk unterworfen - die verbessert werden kann. Aber wird es diese Kontrolle noch bei der Europäischen Union geben?
Was wird noch alles geschliffen, wenn es diese neue Verfassung gibt? Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage des Grundgesetzes dem Vertrag von Lissabon Grenzen gesetzt oder das Maastricht- Urteil gesprochen. Die Privatisierung hoheitlicher Aufgaben, die Verfügung der EU über die Bundeswehr, die Unterordnung der EU- Grundrechtecharta unter die Wirtschaftsinteressen der EU, die fehlende demokratische Kontrolle über die Sicherheits- und Außenpolitik der EU, all dass könnte ungebremst auf Deutschland durchschlagen, wenn es das Grundgesetz nicht mehr gibt.
Wie kommt Peer Steinbrück auf diese Idee? Seine SPD- Parteifreundin Herta Däubler Gmelin trat als Verfassungsklägerin für den Verein Mehr Demokratie e.V. auf. Unterstützt von Piratenpartei, ÖDP, Freien Wählern und vor allem Sebastian Frankenberger betrieb dieser Verein eine große Irreführung. Die Beitrittserklärungen zur Klage und Aussagen von Vereinsfunktionären, zu denen auch der ÖDP- Chef Sebastian Frankenberger gehört, klangen so, als ginge es darum, eine Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu erreichen. So wurden 37.000 Mitkläger gewonnen und zahlreiche Spendengelder aquiriert von Leuten, die mit einer Volksabstimmung ESM und Fiskalpakt verhindern wollten. Diese Aktion begann im März 2012 , erst Ende Juni 2012 wurde der Text der Klage veröffentlicht. Und da ist die einzige eingeklagte Forderung die, die auch der SPD- Politiker Peer Steinbrück hier äußert. Denn nur durch eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung kann man laut Mehr Demokratie e.V. den Verträgen "demokratische Legitimation" verschaffen. Wollen das die Unterstützer von deren Verfassungsbeschwerde?
Immerhin gibt es auch eine wenig beachtete Pressemitteilung vom 9.07.12, wo klar drin steht, was Mehr Demokratie e.V. fordert: "Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge. Die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf." Das ist doch genau das, was auch Peer Steinbrück wenige Tage zuvor laut Rheinischer Post sagte und im Mai 2013 wieder auf die Tagesordnung bringt.
Die Revolution - vom Parlamentarischen Rat 1949 befürchtet, von einem Verfassungsrichter 2011 vorgeschlagen!
Interessant ist, wer diese Idee zuerst geliefert hat. Ausgerechnet der im ESM- Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beteiligte Verfassungsrichter Peter Michael Huber (ehemals Justizminster (CDU) von Thüringen) sagte in einem Interview in der Süddeutschen Zeitung 2011, dass man die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes nur für Verträge wie ESM und Fiskalpakt öffnen müsse. In der Sache sei das eine Revolution, sagte er wörtlich!
Das Wort Revolution fiel auch im Parlamentarischen Rat. Der FDP- Politiker Thomas Dehler meinte, man könne mit der Ewigkeitsklausel eine Revolution nicht verhindern, aber man könne ihr die Maske der Legalität vom Gesicht reißen, indem die Revolutionäre nie sagen können, sie wären rechtmäßig an die Macht gekommen. Dank Peter Michael Huber und dem Verein Mehr Demokratie und den Helfershelfern aus der ÖDP (dort initiiert vor allen durch Sebastian Frankenberger!), der Piratenpartei und den Freien Wählern haben die Revolutionäre gelernt, wie man die Maske der Legalität aufbehalten kann, indem man die Ewigkeitsklausel zusammen mit dem Grundgesetz auf den Müllhaufen der Geschichte wirft und dem Volk eine alternativlose Verfassung präsentiert, die wir dringend brauchen, um in den Euro- und Schuldenkrisen- Stürmen bestehen zu können. Es besteht da die große Gefahr, dass eine desinformierte oder durch Krisenwellen bewusst verängstigte Bevölkerung so einem demokratischen Selbstmord zustimmen wird. Wie tief ist die SPD gefallen, die doch 1933 so standhaft war und sich mutig gegen das Ermächtigungsgesetz stellte. Es wäre schön, wenn die SPD an diese Tradition anknüpfen könnte und wenn ÖDP, Freie Wähler und Piratenpartei den Irrweg erkennen würden und sich nun klar als Freunde des Grundgesetzes gegen alle Versuche positionieren würden, unser Grundgesetz und den darin enthaltenen Grundrechteschutz abzubauen.
Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
Bleibt noch die Frage, wie ehrlich sind unsere Politiker? Peer Steinbrück war, wie seine Parteifreundin Däubler Gmelin, schon bei Treffen der Bilderberger. Dort treffen sich die Mächtigen der Welt und verhandeln hinter verschlossenen Türen darüber, wie sie uns ihre Absichten verkaufen wollen und wie sie uns dazu bringen wollen, ihren Zielen zu dienen. Die dafür benötigten Politiker werden zu den Tagungen bedarfsgerecht eingeladen.
Zur aktuellen Politik im Jahr 2013 schreibt das P.T.-Magazin in "Der Untertan- Teil 2" in Anspielung auf einen Heinrich Mann Roman:
"Man muss sich in der Tat die Frage stellen, welche Mentalität die Deutschen dazu treibt, unter allen Umständen gleichsam ruhig zu bleiben und alles was von oben kommt hinzunehmen, so wie die große Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages alle Maßnahmen zur Enteignung der Bürger ebenfalls durchwinkten und abnickten, wie es auch das Bundesverfassungsgericht tat."
Und später schreibt der Autor Volker Gallandi:
"Die Unfähigkeit der Politik und Regierung trägt auch Namen. Sie sind öffentlich bekannt, sogar im Lobbyistenverzeichnis. Genau diese Berater- und Anwaltskanzleien, die die Gesetze zur Deregulierung des Finanzmarktes für die deutschen Ministerien entwickelt haben.... bekamen bei der Finanzkrise den Auftrag, die Rettungspakete auszuarbeiten."
Wie die Politik vorgeht, hat der Luxemburger Europapolitiker Jean Claude Juncker anlässlich der Debatten um die EU- Verfassung überdeutlich gesagt:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Warum muss man das Grundgesetz überhaupt in Frage stellen? In Artikel 23 gibt einen Rahmen für Europa vor. Das Grundgesetz bekennt sich zum Ziel des "vereinten Europa" und sagt, das Deutschland an der Entwicklung der EU mitwirken soll. Aber es soll nicht irgendein Europa sein, sondern ein Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist. Vor allem soll Europa einen dem Grundgesetz vergleichbaren Grundrechtschutz gewährleisten.
Reicht das nicht? Gibt das Grundgesetz nicht genug Spielraum für eine sinnvolle europäische Zusammenarbeit? Warum will der SPD- Kanzlerkandidat und Teilnehmer der Bilderbergkonferenz das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzen?
Die ÖDP hat Weise entschieden und im November 2013 den Europa- Fachmann Dr. Klaus Buchner zur EU- Parlamentswahl (die oft Europawahl genannt wird) auf Platz 1 gestellt. Dr. Buchner wäre eine echte Bereicherung für das EU- Parlament, so dass ich trotz meiner Kritik am ÖDP- Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger alle die dies hier lesen bitte, die ÖDP zu wählen. AFD, Freie Wähler, Piratenpartei und andere Gruppen werden genug Stimmen bekommen von Leuten, die meinen Blog nicht lesen. Aber die ÖDP hatte 2009 ein sehr knappes Ergebnis und hätte ohne 5%- Hürde gerade noch einen Sitz bekommen. Ihre Stimme kann hier ausschlaggebend sein, dass eine gute Person in Straßburg einen Platz bekommt. Das wäre auch ein Segen für alle, die AfD, Piratenpartei oder Freie Wähler mögen, weil dies eine Stimme mehr im parlament für eine konstruktive EU- Kritik wäre. dr. Buchner war Kläger gegen den Vertrag von Lissabon und immerhin Teilerfolge erreicht. er dürfte der einzige Spitzenkandidat sein, der so einen Erfolg in seiner Vita aufweisen kann! Es lohnt sich wirklich ihn zu wählen.
AntwortenLöschenLeider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend.... Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (weiteres unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm ). Dass der Rechtsstaat nur auf dem Papier steht, wird z.B. auch unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html, http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf und http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 sowie auch http://www.taz.de/Neues-Brandgutachten-im-Fall-Jalloh/!127318/ bestätigt .
AntwortenLöschenAlle Regierungen versprechen offenbar in ihren Verfassungen die Einhaltung der Menschenrechte. Art. 19 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 legt fest: „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe …..“ Das Verhalten hatte etwas anderes daraus gemacht. Nach der Verfassung der Volksrepublik Nordkorea achtet und schützt der Staat auch die Menschenrechte (siehe http://www.naenara.com.kp/de/great/constitution.php?2 ). Die Menschenrechte sind auch in der Verfassung der Volksrepublik China verankert (vgl. http://german.cri.cn/21/2004/03/15/1@6870.htm ).
Die Ordnung des deutschen Grundgesetzes kann nicht hergestellt werden, wenn nicht den bekannten Verhaltensgesetzen mit den Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram-Experiment), dem Gruppenverhalten und anderen nachteiligen egoistischen Verhaltensweisen durch staatliche Strukturen entgegengewirkt wird. Herrschende haben es weitestgehend in der Hand, ob sie die für Herrschende nachteiligen Schutzbestimmungen den Untertanen gewähren und Macht abgeben wollen. Dem müsste mit anderen Strukturen entgegengewirkt werden.
Das wird aber nicht durchführbar sein, weil Herrschende und ihre Freunde einschließlich der Medienbosse sich im Grunde gleich verhalten, sich lieber mit Ablenkungsthemen zwecks Machterhalt beschäftigen und Machteinbußen nicht zulassen werden. Wenn Bürger nicht mehr zu den Wahlen gehen würden, könnte sich etwas ändern. Dann müsste nämlich von an Machtbesitz uninteressierten Wissenschaftlern über neue Strukturen nachgedacht werden! Die Zeit ist leider noch nicht reif. Lügen und Wunschdenken helfen nicht weiter.
Natürlich gibt es auch mit dem Grundgesetz Probleme, es wurde ja nie per Volksabstimmung angenommen. Aber ich glaube, dass der parlamentarische Rat bestrebt war, etwas gutes zu schaffen. Trotz des fragwürdigen Umgangs mit dem Grundgesetz, der heute schon betrieben wird, scheint es noch immer für Sand im Getriebe der Mächtigen zu sorgen. Deshalb, solange wir nicht die Chance haben, was besseres durchzusetzen, müssen wir von dem bestehenden das verteidigen, was gut ist. (Sie dazu auch die Beiträge zum Buch "Unser Land unterm Hammer" hier im Blog.)
AntwortenLöschenWenn die Bürger nicht mehr wählen gehen, wählen sich die mächtigen selber, dann ändert sich gar nichts zum besseren! Ich gehe wählen, damit die FDP nicht wieder einzieht - außer die 5%- Hürde fällt - und damit die NPD und ähnliche Gruppen nicht zu stark werden. Deswegen wähle ich immer sonstige Gruppen, statt meine Stimme an eine etablierte Partei zu verlieren. Würden nur noch 10% zur Wahl gegen, aber alle NPD- Wähler zur Wahl gehen, könnten die die 5%- Hürde schaffen.
Beim Wählen gebe ich meine Stimme nicht ab, sondern setze die ein. Nichts wird besser, wenn ich nicht wählen gehe, aber wenn ich wählen gehe, kann ich dazu beitragen, dass es nicht noch schlimmer wird.