NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 25. März 2018

Kinderrechte ins Grundgesetz? ÖDP: Elternrecht nicht relativieren!

23. März 2018

Kinderrechte ins Grundgesetz?
ÖDP: Elternrecht nicht relativieren!


Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde vereinbart die „Kinderrechte“ ins Grundgesetz (GG) aufzunehmen. Dazu äußert sich Verena Föttinger vom Bundesvorstand der ÖDP: 
„Die Rechte der Kinder sind schon heute im Rahmen des Artikel 1 GG geschützt, der die Menschenwürde für alle Menschen fordert. Tatsächlich geht es aber weniger um die Kinderrechte selbst, sondern mehr um die Frage, wer für die Rechte der Kinder sorgen soll, die Eltern oder der Staat. In der deutschen Verfassung wird diese Aufgabe vorrangig den Eltern zugeordnet (Grundgesetz Artikel 6, Abs. 2 GG, Satz 1 GG). Erst wenn Eltern versagen oder ihren Pflichten nicht nachkommen hat der Staat das Recht und die Pflicht einzugreifen (Satz 2).“ Föttinger weiter: „Eine etwaige Einfügung von Kinderrechten im Grundgesetz darf nicht den Vorrang der Eltern in der Erziehung relativieren. Ansonsten könnte das den Staat ermutigen, die Elternrechte noch weiter einzuschränken, als er das ohnehin schon tut. Das dürfte dem Kindeswohl eher schaden als nutzen.“

 
"Erziehungsgehalt jetzt! Keine Zeit für Kinder ist sowas von gestern!"
wirbt die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP)
für ihre Familienpolitik. Das sei wirksamer, als eine
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, meint die ÖDP,
da Kinderrechte schon durch die Menschenrechte abgedeckt seien.
Allerdings würde die ÖDP die Erwähnung der Kinderrechte im
Grundgesetz akzeptieren, wenn damit die Abwehrrechte der Eltern
gegen den Staat gestärkt würden. 
 


Die zunehmende Kinderarmut zeigt tatsächlich, dass die Rechte der Kinder in unserer Gesellschaft zu wenig beachtet werden. Das erfolgt mittelbar über eine Benachteiligung der elterlichen Erziehungsleistung in unserem Sozial- und Steuerrecht, die Elternarmut und damit auch Kinderarmut fördert, weil aufgrund der hohen Arbeitnehmerabgaben und Ungleichbehandlung z.B. auch bei der Mehrwertsteuer am Ende des Monats in vielen Familien nicht einmal das Existenzminimum für jedes Familienmitglied übrig bleibt. 

https://www.youtube.com/watch?v=Lp18KKbRovE&t=63s

Viele Familien geraten dadurch auf Hartz-IV-Niveau. Von einer Relativierung des Vorrangs der Eltern zugunsten des Staates ist daher keine spürbare Verringerung der Kinderarmut zu erwarten. Eher ist das Gegenteil der Fall, wie wir es beispielsweise beim seit 2007 geltenden Elterngeld erlebt haben. Das Elterngeld führte zu einer weiteren Benachteiligung der ohnehin schon tendenziell ärmeren Eltern, nämlich solchen, die noch in Ausbildung sind oder im Jahr vor einer Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kinder nicht oder nur wenig erwerbstätig waren. Deren Ansprüche wurden gegenüber dem zuvor geltenden Erziehungsgeld meist halbiert.


„Eine Förderung des Kindeswohls durch Erwähnung der Kinderrechte im GG kann nur dann erreicht werden, wenn die Elternrechte nicht relativiert sondern eher gestärkt werden, so dass Eltern die Rechte ihrer Kinder gegenüber dem Staat besser vertreten können, als ihnen das bisher möglich ist“, ist sich Föttinger sicher. Die Forderung nach Erwähnung von Kinderrechten im GG werde auch damit begründet, dem Kindesmissbrauch entgegenzuwirken. Hier sei aber gar keine Änderung zu erwarten, da der Staat nach Art. 6, Abs. 2, Satz 2 des GG in diesen Fällen, im Rahmen seiner Wächterfunktion, eingreifen muss. „Dazu ist der Staat heute schon verpflichtet!“, so Föttinger.


Link zur Pressemitteilung
https://www.oedp.de/index.php?id=1659&tx_ttnews[tt_news]=49925&cHash=e2b961be0ae7615d08565bf46f1bedbb

Weitere Beiträge zum Thema Kindeswohl: 
http://viertuerme.blogspot.de/search?q=kinderrechte


Seite von Verena Föttinger
http://www.verena-foettinger.de/

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner

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