NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 25. März 2018

Verena Föttinger (ÖDP): „Menschen mit Down-Syndrom haben ein gleichwertiges Recht auf Leben!“

22. März 2018
Pressemitteilung der ÖDP
Bild und Verlinkungen durch Felix Staratschek

Verena Föttinger (ÖDP): „Menschen mit Down-Syndrom haben ein gleichwertiges Recht auf Leben!“

ÖDP lehnt Kostenübernahme von Bluttests bei allen Schwangeren durch gesetzliche Krankenkassen ab



Mit einem Bluttest können Frauen während der Schwangerschaft feststellen, ob ihr Kind das Down-Syndrom hat. Der Test ist bereits heute erhältlich. Ursprünglich war dieser für Risikoschwangerschaften gedacht. Bald könnte er auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden mit der Folge, dass dieser in sehr viel mehr Schwangerschaften zum Einsatz käme und die Angst der Schwangeren weiter erhöht. 

„Im menschlichen Embryo ist von Anfang an, das heißt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, der gesamte Mensch angelegt. Deshalb ist der menschliche Embryo von Anfang an als Subjekt zu verstehen und darf niemals zum bloßen Objekt erniedrigt werden, über das andere verfügen. Dies gilt auch für Behinderungen wie dem Down-Syndrom“, so Verena Föttinger, Mitglied im Bundesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). „Eine pauschale Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen lehnen wir ab. Hier wird suggeriert, das Down-Syndrom sei eine Behinderung ohne Option auf ein gutes Leben, dabei sind Menschen, die mit dem Syndrom geboren werden oft sehr selbständige und höchst kreative Menschen, also vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft“, so Föttinger.

 
Wir haben alle mal ganz klein angefangen.
In der 12. Woche unseres Lebens waren wir keliner als eine geballte Faust.
Und Eltern mit behinderten Kindern brauchen Unterstützung und
keine Empfehlung zur Abtreibung. Vor allem wo man
heute Menschen mit Trisomie 21 gut fördern kann
und die zu den freundlichsten Menschen gehören.
Leider ist eine vorgeburtlichen Diagnose für diese Menschen
meist das Todesurteil durch Abtreibung.
Der Plakatspruch ist eine Spiegelung einer Parole von
Befürwortern der Abtreibung und soll deren Verursacher
nachdenklich machen.
Bild und Text: Felix Staratschek 


„Ein solcher Test verunsichert schwangere Frauen und deren Partner und beeinflusst die Eltern indirekt in ihrer Meinung, dass ein Kind mit Down-Syndrom eine nicht zu bewältigende Aufgabe ist“, so Föttinger. Dabei sei es oft das gesellschaftliche Umfeld, das werdende Eltern belastet die ein Kind mit Behinderung annehmen.

In Deutschland leben Millionen Menschen mit Behinderung - nur ca. 4% davon haben ihre Behinderung bereits seit der Geburt - mit denselben Rechten und Pflichten wie alle Bürgerinnen und Bürger. In unserer Leistungsgesellschaft sind sie oft mit gesellschaftlicher Ausgrenzung konfrontiert, weil ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse nicht genügend wahrgenommen werden.


Wird erst einmal ein Bluttest durchgeführt und fällt dieser positiv aus, wird mit wenigen Ausnahmen eine Abtreibung des ungeborenen Kindes vorgenommen ohne dass es eine umfassende Beratung der werdenden Eltern zu den Untersuchungen oder zum Down-Syndrom gegeben habe. 

„Die Selektion erwünschter Embryonen ist mit der Würde des Menschen und mit dem grundsätzlichen Lebensrecht, das auch Menschen mit Behinderung einschließt, nicht vereinbar und daher von den gesetzlichen Kassen auch nicht zu fördern!“, betont Verena Föttinger abschließend.

Link zur Pressemitteilung

Internetseite von Verena Föttinger: 

Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-klaus-buchner


Beispiele von sieben Lebensläufen, gelungene Inklusion von Menschen mit Down-Syndrom:


Der "Schwer in Ordnung"- Ausweis zeigt wie kreativ Menschen mit Trisomie 21 sein können: 

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