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Zitat 1 des Monats, 6 / 2018
Liebe für die, die der Welt nutzlos erscheinen
„Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der wir Menschen nur noch optimiert werden. In einer Welt, wo zwischen lebenswertem und lebensunwertem menschlichen Leben unterschieden wird.“
Rainer Maria Kardinal Woelki,
https://www.domradio.de/radio/sendungen/wort-des-bischofs/vom-kinderwunsch-zum-wunschkind-wort-des-bischofs, vom 22.4.2018, abgerufen am 25.11.2018
Zitat 2 des Monats, 6 / 2018
„Selbst die allerschlechteste christliche Welt würde ich der besten heidnischen vorziehen, weil es in einer christlichen Welt Raum gibt für die, denen keine heidnische Welt je Raum gab: für Krüppel und Kranke, Alte und Schwache, und mehr noch als Raum gab es für sie: Liebe für die, die der heidnischen wie der gottlosen Welt nutzlos erschienen und erscheinen“.
Heinrich Böll, Eine Welt ohne Christus, in: Karlheinz Deschner (Hrsg.) Was halten Sie vom Christentum? München 1957, Seite 22.
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Nachricht des Monats, 6 / 2018
Anfang 2019 wird der Deutsche Bundestag auf Drängen von 118 Bundestagsabgeordneten eine Orientierungsdebatte zu den umstrittenen nichtinvasiven pränatalen Bluttests (NIPD) veranstalten.[i]Mit ihnen kann seit einigen Jahren im Blut von schwangeren Frauen nach autosomalen Trisomien ihrer ungeborenen Kinder wie beispielsweise dem Down-Syndrom (Trisomie 21) gefahndet werden. Ein positiver Befund führt in aller Regel zur Abtreibung des Kindes. Der genaue Termin für die Debatte steht nach IDAF-Recherchen noch nicht fest.
Der Grund: Im August 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, ein sogenanntes Methodenbewertungsverfahren eingeleitet [ii], an dessen Ende darüber entschieden werden soll, ob die nichtinvasiven Tests beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft künftig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufgenommen werden. Bislang stellen diese Tests, der erste wurde 2012 in Deutschland zugelassen, eine „individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) dar und sind daher von den Paaren selbst zu bezahlen.
Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen wollen eine Diskussion anstoßen |
Als „Risikoschwangerschaft“ gelten Schwangerschaften, bei denen Schwangere zwei von mittlerweile 52 Risikofaktoren, wie chronische Erkrankungen, Übergewicht oder Heuschnupfen, aufweisen. Ab einem Alter von 35 Jahren gilt jede Schwangere als Risikoschwangere – unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung und dem Verlauf möglicher früherer Schwangerschaften. Der Grund hier: Statistisch gesehen besitzen Frauen ab diesem Alter ein höheres Risiko im Laufe der Schwangerschaft eine Gestose oder Schwangerschaftsdiabetes auszubilden. Auch das statistische Risiko, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, steigt. Beträgt dieses bei einer 20-jährigen 1:1400, so steigt es bei einer 35-Jährigen auf 1:350 an. [iii] Obwohl in Deutschland rund 97 Prozent aller Kinder gesund auf die Welt kommen [iv], werden rund 80 Prozent ihrer Mütter als Risikoschwangere eingestuft und bekommen den Vermerk „Risikoschwangerschaft“ in ihren Mutterpass eingetragen. Ergo: Würden die umstrittenen Gentests in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen, erwürben gewissermaßen vier von fünf Schwangeren einen Rechtsanspruch auf diese Kassenleistung. [v]
Befürworter der NIPD argumentieren, die neuartigen Bluttests ersparten schwangeren Frauen eine deutlich risikoreichere Amniozentese. Für eine solche Fruchtwasseruntersuchung durchsticht der Arzt unter Ultraschallansicht mit einer Hohlnadel die Bauchdecke und die Gebärmutterwand der Schwangeren und entnimmt etwa 15 bis 20 ml Fruchtwasser aus der Fruchtblase. Anschließend werden im Labor die im Fruchtwasser schwimmenden fetalen Zellen isoliert, aufbereitet und untersucht. Statistisch gesehen endet jede hundertste Fruchtwasseruntersuchung mit einer Fehlgeburt. [vi]
Kritiker weisen hingegen darauf hin, dass der Test eine Falsch-Positiv-Rate von 0,3 Prozent besitzt. Das bedeutet: Würden sich 30.000 Frauen, die ein erhöhtes Risiko besitzen, ein Kind mit Down-Syndrom zu gebären, dem Test unterziehen, würde dieser neben den 300 tatsächlich Betroffenen (1 Prozent von 30.000) auch 89 Kinder (0,3 Prozent von 29.700) falsch-positiv auf das Down-Syndrom testen, die dieses Merkmal in Wirklichkeit gar nicht besitzen. Von 389 Testergebnissen, die ein Kind mit Down-Syndrom ermittelten, wären also fast ein Viertel (22,9 Prozent) tatsächlich falsch. [vii]
Dieses Verhältnis würde sich gewissermaßen umkehren, „falls künftig fallende Testkosten und der frühzeitig mögliche Zugang zum Test dazu verleiten würden, den Test auch bei Schwangeren mit geringem Trisomie-Risiko einzusetzen.“ So rechnet der Deutsche Ethikrat etwa vor, dass bereits bei einem Risiko für Trisomie 21 von 1:700, rund Zweidrittel der Trisomie-Diagnosen „falsch positiv“ ausfielen und „nur ein Drittel korrekt“ wären. [viii]
In einem Positionspapier, das den Titel „Vorgeburtliche Bluttests – wie weit wollen wir gehen?“ trägt, beklagen die 118 Abgeordneten, dass „eine Debatte darüber, was denn eigentlich der Nutzen solcher Tests ist, bislang nicht erfolgt“ sei. Auch werde „die Perspektive von Menschen mit Down-Syndrom zu wenig einbezogen“. Zudem sei „nicht sichergestellt, dass Schwangere bei der Inanspruchnahme des Tests eine genetische Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz angeboten wird“, auf das sie „eigentlich Anspruch“ hätten. [ix]
Wie mehrheitsfähig diese und andere Bedenken im Parlament sind sowie ob und welche konkreten Gesetzesvorschläge aus der bevorstehenden Orientierungsdebatte erwachsen werden, bleibt abzuwarten. Unterschiede bei der ethischen Sensibilisierung lassen sich indes bislang kaum leugnen. So gehören ganze 74 der 118 Unterzeichner des Positionspapiers der Bundestagsfraktion von CDU/CSU an, 19 der SPD-Fraktion, 15 der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, acht der Fraktion der Partei Die Linke und nur zwei der FDP-Faktion.
Und auch zwischen den beiden großen christlichen Kirchen herrscht in dieser Frage keine Einigkeit. Während der Rat der EKD eine Aufnahme der NIPD in den GKV-Leistungskatalog unter der Voraussetzung befürwortet [x], dass der Staat Paaren, die von den Tests Gebrauch machen wollen, eine umfassende, kostenlose ethische Beratung anbietet, lehnt die Deutsche Bischofskonferenz eine Übernahme der Kosten für die Tests durch die Gesetzlichen Krankenkassen ab. [xi]
[i] Vgl. „Organisierte Eugenik“, Die Tagespost v. 15. November 2018, S. 25. https://www.die-tagespost.de/feuilleton/Organisierte-Eugenik;art310,193397
[ii] Vgl. Pressemitteilung v. 18.8.2016 https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/635/, Upload zuletzt am 25.11.2018
[iii] Vgl. Hook EB, Cross PK, Schreinemachers DM. Chromosomal abnormality rates at amniocentesis and in live-born infants. JAMA.1983 Apr 15; 249(15): 2034–2038. https://jamanetwork.com/journals/jama/article-abstract/385946
[iv] https://www.leading-medicine-guide.de/Brustkrebs-Gynaekologie-Reproduktion/Risikoschwangerschaft, upload zuletzt am 25.11.2018
[v] Vgl. Anm. 1.
[vi]Vgl. Bundesärztekammer: Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen, In: Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 50, 11. Dezember 1998, A-3240. https://www.aerzteblatt.de/archiv/14769/Richtlinien-zur-praenatalen-Diagnostik-von-Krankheiten-und-Krankheitsdispositionen
[vii] Vgl. Deutscher Ethikrat: Die Zukunft genetischer Diagnostik – von der Forschung in die klinische Anwendung, Berlin 2013. 212 Seiten. Hier S. 65.
[viii] Ebenda.
[ix] Vgl. „Vorgeburtliche Bluttests – wie weit wollen wir gehen?“ Dokumentation in: LebensForum Nr. 127, 3/2018 S. 26f. http://www.netzwerk-praenataldiagnostik.de/fileadmin/praenatal-diagnostik/bilder/180703_Interfraktionelles_Positionspapier_NIPD.pdf
[x] Vgl. Nichtinvasive Pränataldiagnostik – Ein evangelischer Beitrag zu ethischen Urteilsbildung und zur politischen Gestaltung: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/NIPD-2018.pdf. Upload zuletzt am 25.11.2018.
[xi] Vgl. Anm. 1.
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