Die EU will eine neue Urheberrechtsrichtlinie schaffen (Az. 2016/280 (COD)). Deren Art. 13 würde die Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, welche große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Daten speichern oder öffentlich zugänglich machen, verpflichten. Das sind die Firmen, bei denen viele Menschen Texte, Audios und Videos ins Internet hochladen können.
Sogenannte „Uploadfilter“ sollen das schon beim Hochladen erkennen. Das Zitatrecht will die Richtlinie nicht abschaffen. Eine entscheidende Frage ist jedoch, wie lange Zitate die Richtlinie noch erlauben würde.
Art. 13 der Richtlinie würde diesen Unternehmen nun vorschreiben, sicherzustellen, dass die bei ihnen hochgeladenen Daten keine geistigen Eigentumsrechte verletzen. Bei entdeckten Verstößen müssten sie diese den Rechteinhabern berichten.
Anbieter von Blogs und Video-Plattformen würden dann anhand von durch die Rechteinhaber zur Verfügung gestellten Daten maschinell abgleichen, ob bestimmte urheberrechtlich geschützte Inhalte in hochgeladenen Texten, Videos oder Audios enthalten sind.
Anbieter von Blogs und Video-Plattformen würden dann anhand von durch die Rechteinhaber zur Verfügung gestellten Daten maschinell abgleichen, ob bestimmte urheberrechtlich geschützte Inhalte in hochgeladenen Texten, Videos oder Audios enthalten sind.
Sogenannte „Uploadfilter“ sollen das schon beim Hochladen erkennen. Das Zitatrecht will die Richtlinie nicht abschaffen. Eine entscheidende Frage ist jedoch, wie lange Zitate die Richtlinie noch erlauben würde.
Muss man für eine heute noch erlaubte Zitatlänge künftig Bußgeld und Schadensersatz zahlen?
Wird der Schutz des geistigen Eigentums zur Zensur missbraucht werden?
Der Ministerrat und das Europaparlament verhandeln noch über den Entwurf. Das Parlament will in seinem Änderungsentwurf zumindest festlegen, dass man weiterhin Links als Quellen angeben darf.
Eine EU-Richtlinie steht zwar vom Rang über den einfachen Gesetzen, sie ist aber anders als eine EU-Verordnung, nicht unmittelbar anwendbar, sondern verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis zu einem bestimmten Termin ihre Gesetze an die EU-Richtlinie anzupassen.
Falls es Ministerrat und Europaparlament nicht gelingen sollte, eine gerechte Balance zwischen dem geistigen Eigentum und dem vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gechützten Zitatrecht zu finden, so wird bei der Anpassung des Urhebergesetzes und möglicherweise weiterer Gesetze an die EU-Richtlinie in Deutschland eine weitere Chance bestehen, das Zitatrecht wenigstens für Deutschland zu sichern.
Links:
Verfahrensakte des EU-Ministerrats zu dem Richtlinienentwurf
https://eur-lex.europa.eu/procedure/EN/2016_280
Verfahrensakte des Europaparlaments zu dem Richtlinienentwurf
http://www.europarl.europa.eu/oeil-mobile/fiche-procedure/2016/0280(COD)
Entwurf der EU-Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52016PC0593
Änderungsentwurf des Europaparlaments
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0337+0+DOC+XML+V0//DE
deutsches Urhebergesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/UrhG.pdf
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Unser Politikblog
https://unser-politikblog.blogspot.com/2018/10/eu-urheberrechtsreform-gefahrdet.html
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Verfahrensakte des EU-Ministerrats zu dem Richtlinienentwurf
https://eur-lex.europa.eu/procedure/EN/2016_280
Verfahrensakte des Europaparlaments zu dem Richtlinienentwurf
http://www.europarl.europa.eu/oeil-mobile/fiche-procedure/2016/0280(COD)
Entwurf der EU-Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52016PC0593
Änderungsentwurf des Europaparlaments
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0337+0+DOC+XML+V0//DE
deutsches Urhebergesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/UrhG.pdf
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