[sfv] Stellungnahme des SFV zu den geplanten EEG-Änderungen im Energiesammelgesetzes
[sfv-rundmail] 6.11.2018
Die Welt erwärmt sich drastisch, aber die verantwortlichen Minister bremsen weiterhin beim Klimaschutz.
Stellungnahme des SFV zu den geplanten EEG-Änderungen im Energiesammelgesetz
Der aktuelle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zu Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im „Energiesammelgesetz“ zeigt, dass die Bundesregierung nicht ernsthaft gewillt ist, die Energiewende in Deutschland voranzubringen. Stattdessen plant sie offensichtlich, den Vorrang von Kohle im deutschen Energiemix noch für viele Jahrzehnte festzuschreiben.
Dies geschieht:
- entgegen der von Deutschland unterzeichneten Verpflichtungen zur Einhaltung des 1,5 ° Grad Ziels im Pariser Klimaschutzabkommen,
- entgegen immer energischer werdenden Protesten der Bevölkerung, der Umweltschutzorganisationen und der nachdenklichen Gruppierungen in den Regierungsparteien,
- entgegen der Arbeit der von der Bundesregierung beauftragten Kohlekommission und der von dort in Kürze zu erwarteten Ergebnisse zum zügigen Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung und zur Energiewende und
- entgegen der sogar selbst erkannten Verfehlung der Bundesregierung bei der Erreichung minimal gesteckter Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgase bis zum Jahr 2020.
(Ergänzung: Auch die Zerstörung der Landschaften und ihrer Kultur und Geschichte sowie das Freisetzen von Schadstoffen bei der Kohleverbrennung sprechen für die Energiewende.)
Die geplanten EEG-Änderungen reihen sich nahtlos in die bisherige Geschichte zur Kapitulation vor der alten Energiewirtschaft ein.
Zubaudeckel bei Wind- und Solar werden im Referentenentwurf weder aufgehoben noch investitionshemmende Regelungen wie z.B. die EEG-Umlage auf Eigenversorgung abgeschafft. Auch die bürokratischen, im Kern vorrangig deckelnden Verfahren der Ausschreibung für Wind- und Solar sollen fortgesetzt werden. Ergänzend hinzu kommen nun noch Vergütungskürzungen bei größeren Solarinvestitionen, um den Zubau einzuschränken.
Letzteres ist ein besonders perfider Anschlag auf die Solarbranche! Unter dem Vorwand, EU-beihilferechtliche Belange einhalten zu müssen, plant die Bundesregierung, den anzulegenden Wert, der die Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung, des Marktpreises und des Mieterstromzuschlages darstellt, für Anlagen über 40 kW - einschließlich 750 kW schnellstmöglich um 20 % zu kürzen. Bereits ab 1. Januar 2019 soll dieser massive Einschnitt gelten.
Man muss kein Prophet sein, um die Auswirkungen abzuschätzen: Die wirtschaftliche Attraktivität größerer Dachflächen in Gewerbegebieten, auf Mehrfamilienhäusern und Lärmschutzwänden wird abnehmen und der solare Zubau abermals einbrechen. Solarunternehmen äußern bereits jetzt die Sorge, dass die in den letzten Monaten umfangreich geplanten Solar-Großanlagen nicht mehr bis zum 31.12.2018 fertiggestellt werden können und die Gefahr bestünde, dass Investoren abspringen. Damit wären weitere Firmenpleiten vorprogrammiert.
Ebenso wird die mit der 20%igen Reduzierung des anzulegenden Wertes verbundene Absenkung des Mieterstromzuschlages zu weiteren Rückschlägen führen. Damit könnte die auf Grund der hohen EEG-Umlagelast und Bürokratie ohnehin schon unattraktive Mieterstromförderung endgültig beerdigt werden.
Auch die Regelungen zur Einhaltung des Vorrangs Erneuerbarer Energien sind der Bundesregierung offensichtlich ein Dorn im Auge. Gesetzliche Vorgaben zur Abregelungen von EE-Anlagen bei Netzengpässen sollen aus dem EEG gestrichen und ins Energiewirtschaftsgesetz verlagert werden. Damit werden sie für Anlagenbetreiber noch undurchsichtiger. Entschädigungsrechte für Abregelungen von Wind- und Solaranlagen, die in den nächsten Jahren im Rahmen von Sonderausschreibungen in Betrieb gesetzt werden sollen, werden sogar ganz gestrichen.
Die aktuellen Planungen zur Novellierung des EEG sind ein Beleg dafür, wie die schwarz/rote Bundesregierung nichts unversucht lässt, die dezentrale Energiewende weiterhin massiv zu behindern und die Energiepolitik so lange wie möglich in den Händen der Energiemonopole zu belassen. Diese Haltung ist angesichts des drohenden Klimawandels grobfahrlässig und gefährdet die demokratischen Strukturen unserer Gesellschaft. Die Fülle der Änderungen (nicht nur im EEG) und die Kürze der zur Diskussion stehenden Zeit sind ein Hinweis darauf, dass eine sachliche Diskussion nicht gewünscht ist und der Parlamentsvorbehalt in einer dermaßen grundlegenden Abkehr vom Pariser Klimaabkommen wieder einmal übergangen werden soll.
Den Referentenentwurf zum "Energiesammelgesetz" finden Sie unter
http://www.sfv.de/pdf/RefE_Energiesammelgesetz_1_Nov.pdf
(Susanne Jung)
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[sfv-rundmail] 6.11.2018
Die Welt erwärmt sich drastisch, aber die verantwortlichen Minister bremsen weiterhin beim Klimaschutz.
Stellungnahme des SFV zu den geplanten EEG-Änderungen im Energiesammelgesetz
Der aktuelle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zu Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im „Energiesammelgesetz“ zeigt, dass die Bundesregierung nicht ernsthaft gewillt ist, die Energiewende in Deutschland voranzubringen. Stattdessen plant sie offensichtlich, den Vorrang von Kohle im deutschen Energiemix noch für viele Jahrzehnte festzuschreiben.
Dies geschieht:
- entgegen der immer deutlich werdenden Warnungen der Klimaforscher über eine Überhitzung des Planeten mit katastrophalen Auswirkungen für Mensch und Natur,
- entgegen der von Deutschland unterzeichneten Verpflichtungen zur Einhaltung des 1,5 ° Grad Ziels im Pariser Klimaschutzabkommen,
- entgegen immer energischer werdenden Protesten der Bevölkerung, der Umweltschutzorganisationen und der nachdenklichen Gruppierungen in den Regierungsparteien,
- entgegen der Arbeit der von der Bundesregierung beauftragten Kohlekommission und der von dort in Kürze zu erwarteten Ergebnisse zum zügigen Ausstieg aus der fossilen Energieerzeugung und zur Energiewende und
- entgegen der sogar selbst erkannten Verfehlung der Bundesregierung bei der Erreichung minimal gesteckter Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgase bis zum Jahr 2020.
(Ergänzung: Auch die Zerstörung der Landschaften und ihrer Kultur und Geschichte sowie das Freisetzen von Schadstoffen bei der Kohleverbrennung sprechen für die Energiewende.)
Kreativer Protest durch einen Landwirt für die Energiewende und gegen den Braunkohlentagebau Hambach am 6.10.18 auf der Demo am Hambacher Wald. |
Die geplanten EEG-Änderungen reihen sich nahtlos in die bisherige Geschichte zur Kapitulation vor der alten Energiewirtschaft ein.
Zubaudeckel bei Wind- und Solar werden im Referentenentwurf weder aufgehoben noch investitionshemmende Regelungen wie z.B. die EEG-Umlage auf Eigenversorgung abgeschafft. Auch die bürokratischen, im Kern vorrangig deckelnden Verfahren der Ausschreibung für Wind- und Solar sollen fortgesetzt werden. Ergänzend hinzu kommen nun noch Vergütungskürzungen bei größeren Solarinvestitionen, um den Zubau einzuschränken.
Letzteres ist ein besonders perfider Anschlag auf die Solarbranche! Unter dem Vorwand, EU-beihilferechtliche Belange einhalten zu müssen, plant die Bundesregierung, den anzulegenden Wert, der die Grundlage für die Berechnung der Einspeisevergütung, des Marktpreises und des Mieterstromzuschlages darstellt, für Anlagen über 40 kW - einschließlich 750 kW schnellstmöglich um 20 % zu kürzen. Bereits ab 1. Januar 2019 soll dieser massive Einschnitt gelten.
Man muss kein Prophet sein, um die Auswirkungen abzuschätzen: Die wirtschaftliche Attraktivität größerer Dachflächen in Gewerbegebieten, auf Mehrfamilienhäusern und Lärmschutzwänden wird abnehmen und der solare Zubau abermals einbrechen. Solarunternehmen äußern bereits jetzt die Sorge, dass die in den letzten Monaten umfangreich geplanten Solar-Großanlagen nicht mehr bis zum 31.12.2018 fertiggestellt werden können und die Gefahr bestünde, dass Investoren abspringen. Damit wären weitere Firmenpleiten vorprogrammiert.
Ebenso wird die mit der 20%igen Reduzierung des anzulegenden Wertes verbundene Absenkung des Mieterstromzuschlages zu weiteren Rückschlägen führen. Damit könnte die auf Grund der hohen EEG-Umlagelast und Bürokratie ohnehin schon unattraktive Mieterstromförderung endgültig beerdigt werden.
Auch die Regelungen zur Einhaltung des Vorrangs Erneuerbarer Energien sind der Bundesregierung offensichtlich ein Dorn im Auge. Gesetzliche Vorgaben zur Abregelungen von EE-Anlagen bei Netzengpässen sollen aus dem EEG gestrichen und ins Energiewirtschaftsgesetz verlagert werden. Damit werden sie für Anlagenbetreiber noch undurchsichtiger. Entschädigungsrechte für Abregelungen von Wind- und Solaranlagen, die in den nächsten Jahren im Rahmen von Sonderausschreibungen in Betrieb gesetzt werden sollen, werden sogar ganz gestrichen.
Die aktuellen Planungen zur Novellierung des EEG sind ein Beleg dafür, wie die schwarz/rote Bundesregierung nichts unversucht lässt, die dezentrale Energiewende weiterhin massiv zu behindern und die Energiepolitik so lange wie möglich in den Händen der Energiemonopole zu belassen. Diese Haltung ist angesichts des drohenden Klimawandels grobfahrlässig und gefährdet die demokratischen Strukturen unserer Gesellschaft. Die Fülle der Änderungen (nicht nur im EEG) und die Kürze der zur Diskussion stehenden Zeit sind ein Hinweis darauf, dass eine sachliche Diskussion nicht gewünscht ist und der Parlamentsvorbehalt in einer dermaßen grundlegenden Abkehr vom Pariser Klimaabkommen wieder einmal übergangen werden soll.
Den Referentenentwurf zum "Energiesammelgesetz" finden Sie unter
http://www.sfv.de/pdf/RefE_Energiesammelgesetz_1_Nov.pdf
(Susanne Jung)
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
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