Baustellen dürfen das Schienennetz nicht lahmlegen. |
Allgemein, 13.11.2018
VDV zum Bahnausbau: Vorschläge zur Ausgestaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III)
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) erarbeitet. Der Branchenverband sieht dabei einen wichtigen Schwerpunkt in der dauerhaften Verfügbarkeit des Schienennetzes für einen störungsfreien Betrieb, gerade auch während notwendiger Baumaßnahmen. VDV-Vizepräsident Joachim Berends weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Berücksichtigung und Umsetzung der im Runden Tisch Baustellenmanagement vereinbarten Maßnahmen hin: „Im Rahmen der neuen LuFV müssen entsprechende finanzielle Anreize für DB Netz zum kundenfreundlichen Bauen berücksichtigt werden, insbesondere bei Baumaßnahmen unter rollendem Rad, damit weniger gesperrt und umgeleitet werden muss. Zudem müssen die Mittel insgesamt an die erhöhten Planungs- und Baukosten angepasst werden.“, so Berends weiter.
Auch der nach wie vor immense Investitionsstau bei der Modernisierung des gesamten Schienennetzes muss nach Ansicht des VDV im Fokus der neuen Vereinbarung zwischen Bund und Deutscher Bahn stehen. Vor allem die hohen Sanierungskosten für die zahlreichen zu erneuernden Brücken sind entsprechend zu berücksichtigen. „Der ausdrückliche Wille der Politik und der Branche ist es, bis spätestens 2030 deutlich mehr Verkehr über die Schiene abzuwickeln. Das geht aber nur in einem modernen, leistungsstarken Netz. Jetzt ist deshalb der richtige Zeitpunkt, um die Modernisierung und den Ausbau des gesamten Netzes mit ausreichenden Finanzmitteln entscheidend voranzubringen. Schon in der LuFV II gab es deutlich mehr Mittel für Infrastrukturinvestitionen, doch der Bedarf ist auch aufgrund der zunehmenden Belastung des Netzes weiter gestiegen. Das gilt es zu berücksichtigen, damit uns die Wachstumserfolge bei der Eisenbahn nicht bei deren Infrastruktur wieder auf die Füße fallen“, so Berends weiter.
Ersatzinvestitionen in Anschlussweichen und Nachjustierung der Qualitätskriterien
Ersatzinvestitionen in Anschlussweichen und Nachjustierung der Qualitätskriterien
Ganz konkret benennt der VDV zudem zwei Punkte, die seiner Meinung nach in der neuen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung erstmals berücksichtig bzw. deutlich überarbeitet werden müssen. So fordert der Verband die Neuaufnahme von Ersatzinvestitionen in Anschlussweichen in den Anwendungsbereich der LuFV und die Nachjustierung der vereinbarten Qualitätskennzahlen, zum Beispiel beim ‚theoretischen Fahrzeitverlust‘ und bei einem Kriterium zur Kapazität des Netzes. „Es gibt eine Reihe ganz konkreter Punkte, die insgesamt dazu führen, dass im Rahmen der LuFV III noch mehr Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit entstehen. Das ist für die Unternehmen, die täglich im Schienennetz unterwegs sind wichtig, denn wir und unsere Kunden benötigen maximale Zuverlässigkeit und Planbarkeit unserer Verkehre“, so Berends abschließend.
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