NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 17. November 2011

Volksentscheid vor Bundesverfassungsgericht?

Hallo Herr Staratschek,

die INITIATIVE VOLKSENTSCHEID zieht vor das Bundesverfassungsgericht, damit die Bürgerinnen und Bürger Volksentscheide auf Bundesebene nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz durchführen können.

Die Staatsverschuldung droht außer Kontrolle zu geraten, weil die Zinsbelastung für die Schulden der Vergangenheit die heutige Verschuldung in die Höhe treibt. Dieses gefährdet die Zukunft unserer Kinder und der künftigen Generationen. Deshalb hat die Initiative Volksentscheid beim Bundesinnenminister am 31.10.2011 einen Antrag (s. www.initiative-volksentscheid.de ) auf Durchführung einer bundesweiten Volksabstimmung nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz eingereicht, der abgelehnt wurde. Zu der folgenden Frage sollten sich die Bürger/innen entscheiden können:



Wollen Sie, dass Deutschland sich das von ihm benötigte Geld zinslos selber erschafft, statt es von Privatbanken gegen Zins zu leihen?

Wir haben dieses Thema deswegen in unseren Antrag genommen, weil in diesem Falle nur noch die Bürger/innen mit einer Volksabstimmung Verbesserungen herbeiführen können. Jedoch geht es uns generell um die Durchsetzung von Volksabstimmungen auf Bundesebene über die verschiedenen Probleme. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls das Thema Ihnen nicht gefallen sollte. Leider kann man nicht mit einem Antrag den Wünschen jeder Organisation oder Initiative gerecht werden. Wir sind bis jetzt die erste Initiative in Deutschland, die wegen der Durchsetzung des Rechts auf Volksabstimmungen auf Bundesebene vor Bundesverfassungsgericht zieht. Diesmal ist das Thema der Volksabstimmungen also nicht das Wichtigste, sondern der Akt selbst. Das Sachthema brauchen wir als Ausgangspunkt.

Diese wichtige Verfassungsbeschwerde kann nur dann funktionieren, wenn viele dahinter stehen. Deshalb erhalten Sie heute das Formular für den Beitritt zur Verfassungsbeschwerde. Wir bitten um Ihre Unterstützung, Verbreitung und Vervielfältigung des Formulars. Da wir die Verfassungsbeschwerde am Anfang Dezember einreichen müssen, bitten wir um die Rücksendung des Formulars bis zum 1. Dezember 2011 auf die im Formular angegebene Adresse. Wir müssen versuchen, in unserem gemeinsamen Interesse endlich gemeinsam zu handeln.

Außerdem regen wir an, dass Sie mit dem eigenen Anliegen oder dem Anliegen Ihrer Organisation bzw. Initiative ein gleiches Antragsverfahren starten, damit das Bundesinnenministerium und das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Thema „Volksabstimmung“ fortdauernd befassen. Das Antragsverfahren kann jeder also ganz allein starten. Wir helfen Ihnen gern und das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Für Ihre Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein
Sprecherin von INITIATIVE VOLKSENTSCHEID
www.initiative-volksentscheid.de  

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