NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 23. Dezember 2012

Energiewende, Netzsicherheit, Klimaschutz - Rundmail des Solarenergie- Fördervereins

[sfv] 17.12.2012 und  19.12.2012

1. SFV unterstützt Aufruf von Hans-Josef Fell (Die Grünen) zum Boykott weiterer Klimakonferenzen
2. Solarbrief 4/12 und viele neue Artikel im Internet
3. SFV bei Twitter (@sfv_de)
4. "Blackout" eine Buchempfehlung (last minute vor Weihnachten)
5. Stromversorgung muss selbststabilisierend sein
6. Falsch verstandene Potentialstudie des Bundesverband Windenergie
7. DIW gegen Quotenregelung
8. Abrechnung des geringfügigen Strombezugs von Wechselrichtern
9. Nachrüstung von Solaranlagen hat begonnen (50,2 Hertz)



1. Hans-Josef Fell (Grüne Bundestagsfraktion) ruft Umweltvereine zum Boykott weiterer Klimakonferenzen auf - SFV unterstützt diesen Aufruf

In einem
flammenden Aufruf fordert Hans-Josef Fell (energiepolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag) den Boykott weiterer Klimakonferenzen. Er wendet sich an die Öffentlichkeit und insbesondere an die Umweltorganisationen, sich nicht länger an dem "unwürdigen und verantwortungslosen Handeln der Regierungskonferenzen [zu] beteiligen".

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) unterstützt diesen Aufruf aus voller Überzeugung und mit aller Kraft! Wer auch nach der nunmehr 18. vergeblichen internationalen Klimakonferenz immer noch nicht begriffen hat, dass diese Konferenzen nur die Untätigkeit und Abhängigkeit der beteiligten Regierungen gegenüber der Energielobby im eigenen Land bemänteln sollen, der setzt sich dem Verdacht aus, dass er selber abhängig ist.

Jedes Land, das dazu noch die Kraft findet, soll bei sich die Umstellung auf 100 Prozent Erneuerbare vorantreiben.

Was ist zu tun?

----Neubau von Kohle- und Atomkraftwerken verbieten!
----Keine Erkundungs- und Fördergenehmigungen mehr für fossile Energien!
----Alle Subventionen für die fossilen und atomaren Energien streichen!
----Lohnende Anreize zum Bau von Solar- und Onshore-Windkraftwerken geben!
----Markteinführungsprogramme für Pufferspeicher und Langzeitspeicher in Gang setzen!

2. Solarbrief 4/12 und viele neue Artikel im Internet

Die aktuelle Ausgabe unserer Zeitschrift Solarbrief können Sie ab sofort als kostenlose pdf-Version
downloaden.

Wer den Solarbrief lieber als Papierversion lesen oder an Dritte weitergeben möchte, kann bei uns ein kostenloses Probeheft (ohne spätere Abo-Verpflichtung) bestellen. Bei Bestellungen bis Dienstag, den 19.12.12, erfolgt die Zusendung noch vor Weihnachten (sofern die Post schnell genug ist).

Viele Artikel des Solarbriefs sind auch direkt als html-Version zu lesen, z.B.

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Zunahme der Höchsttemperaturen
Die Kinder ahnen noch nicht, was auf sie zukommt:
Editorial des Solarbrief 4/12: Von Wolf von Fabeck

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Klimaschutz darf nicht länger Kompromissen zum Opfer fallen!Die Frage nach der Geschwindigkeit der Umstellung auf Erneuerbare Energien bekommt eine zentrale Bedeutung: Von Alfons Schulte

-
Energiewende auf dem falschen Pfad
Entwicklung der Stromerzeugung aus großen konventionellen Kraftwerken:
Eine Auswertung von Daten der EEX-Transparenzplattform: Von Alfons Schulte

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Nur noch „Hartz IV“ für Solarenergie?
Marktintegrationsmodell und Direktvermarktung bremsen Ausbau der Solarenergie aus und sollen das Ende des EEG einläuten: Von Susanne Jung

3. SFV bei Twitter: @sfv_de

Je mehr uns die ungeheure Gefahr bewusst wird, in die wir durch die rücksichtslose Verschmutzung der Atmosphäre mit CO2 und anderen Klimagasen sowie die Vermehrung der Radioaktivität geraten, desto häufiger befassen sich die Medien mit dem Thema.

So bestürmt uns ein wirres Sammelsurium von sinnvollen und unsinnigen Mitteilungen, Vorschlägen und Neuigkeiten rund um den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien.

Auf Infos, die uns besonders interessant erscheinen, wollen wir zukünftig auf dem Twitter-Kanal des SFV (@sfv_de) hinweisen.



4. "Blackout" eine Buchempfehlung (last minute)

Wie lange würde es wohl brauchen, einen "unvorhergesehenen Betriebszustand" in einem großen Stromnetz mit 100 Kraftwerken und Speichern telefonisch zu regeln? Fast 5000 Telefongespräche müssten geführt werden, bis jeder mit jedem nur einmal gesprochen hätte und dann möglicherweise über die Ursachen der Unregelmäßigkeit informiert wäre!

Das Europäische Stromnetz von Portugal bis Polen und Griechenland ist sogar noch erheblich größer. Regelungen erfolgen hier vollautomatisch nach einem ausgeklügelten Regelkonzept, das europaweit die Reaktionen der Kraftwerke, Speicher und wichtigen Verbraucher mess- und regelungstechnisch aufeinander abstimmt - IT-Wissenschaft pur!

Ein dermaßen wichtiges Konzept wird selbstverständlich vor der praktischen Anwendung und bei jeder Veränderung auf alle denkbaren Entwicklungen und kritischen Vorkommnisse hin getestet. Naturgemäß umfassen diese Tests aber nur solche Fälle, die die Fantasie der Tester sich ausdenken kann. Sabotage oder menschliches Versagen oder große Naturkatastrophen oder kriegerische Ereignisse sind dabei nicht unbedingt inbegriffen. Schließlich gibt es immer noch Möglichkeiten, an die man lieber nicht denken will.

Marc Elsberg hat in seinem spannenden Buch "Blackout" einen solchen Fall geschildert, der in "unserem" UCTE-Netz in unserer Welt schon in wenigen Jahren auftreten könnte. Gleich vorab: Und die Erneuerbaren Energien sind nicht die Ursache!

Wer heute noch ein Weihnachtsgeschenk für einen technisch interessierten Leser sucht, dem sei dieser Thriller empfohlen!
Was sagt der Autor zu seinem Buch?


5. Stromversorgung muss selbststabilisierend sein

Nach dem Lesen des oben empfohlenen Buchs "Blackout".

Ceterum censeo:
- Eines steht für uns beim SFV fest: Ein großes Stromnetz muss selbststabilisierend sein und muss sich im Katastrophenfall von alleine in kleinere Netzbereiche zerlegen, die ihrerseits selbststabilisierend arbeiten.

- Jeder zusätzliche Speicher im Netz macht den betreffenden Netzbereich sicherer.

- Verstärkungen der grenzüberschreitenden Stromleitungen erleichtern den internationalen Handel, aber sie erleichtern auch das Übergreifen gefährlicher Störungen auf die Nachbarländer.

6. Falsch verstandene Potentialstudie des Bundesverband Windenergie

Zwei Prozent der Landesfläche reichen keinesfalls für Windenergie - Eine falsch verstandene BWE-Potentialstudie führt zu unzureichenden Planungsvorgaben.

Der SFV fordert 10 Prozent der Landesfläche für Windparks. Lesen Sie dazu
unsere Begründung.

4. DIW gegen Quotenregelung

Unterstützung erhält das System festgesetzter Einspeisevergütungen (wie im EEG) nunmehr auch durch das DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

5 Abrechnung des geringfügigen Strombezug von Wechselrichtern

Einige Netzbetreiber (z.B. E.ON edis AG) haben in den letzten Wochen Betreiber von Solaranlagen darüber informiert, dass der geringfügige Strombezug von Wechselrichtern (bei Anlagen bis 30 kW i.d.R. unter 10 kWh/a) zukünftig nicht mehr über einen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre erfasst werden dürfte. Nach Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) müssten angeblich in jedem Fall gesondere Messeinrichtungen genutzt werden, um den Wechselrichter-Bezugsstrom exakt zu erfassen. Hierzu müsste zunächst ein Vertrag mit einem Stromlieferanten geschlossen und eine zusätzliche Messeinrichtung eingerichtet werden. Für die Messeinrichtungen würden dann die im Unternehmen üblichen und von der BNetzA genehmigten Gebührensätzen für Miete und Abrechnung des Stroms in Ansatz gebracht werden.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hält diese Vorgehensweise für ungerechtfertigt, da der Aufwand zur Nutzung einer weiteren Zähleinrichtung in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht.

Auch die Clearingstelle EEG empfahl im
Empfehlungsverfahren 2008/20 , dass "bei einer oder mehreren Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30kW wegen des allenfalls geringfügigen Strombezugs Einspeise- und Bezugsstrom über einen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre oder den Bezugsstrom durch eine pauschale Abrechnung" erfasst werden könnte.

Wir haben uns nun schriftlich an die BNetzA gewandt, um klarstellen zu lassen, ob und wenn ja, welche Empfehlungen die BNetzA zur Abrechnung des geringfügigen Stromverbrauchs von Wechselrichtern kleiner Solaranlagen erteilt hat.

Wir werden per Rundmail weiter darüber berichten.

6. Nachrüstung von Solaranlagen hat begonnen

Um die Stabilität unseres Versorgungsnetzes sicherzustellen, müssen bis Ende 2014 die Solaranlagen, deren Wechselrichter noch mit einer (alten) Überfrequenz-Abschaltung ausgestattet sind, auf Grundlage der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) auf die neue Abschalttechnik umgerüstet werden. Die gesetzliche Pflicht zu dieser Umrüstung betrifft ca. 315.000 Solarstromanlagen. Die Umrüstung muss durch eine Elektrofachkraft (fachkundige Person) durchgeführt werden (siehe § 8 SysStabV).

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat durch ein von ihm finanziertes Gutachten erreicht, dass nicht die Solaranlagenbetreiber die
Kosten der notwendigen Umrüstung tragen müssen.

Zwar gehen die Kosten für diese notwendige Umrüstung nunmehr nicht zu Lasten der Solaranlagenbetreiber, allerdings sind diese gesetzlich zur Mithilfe verpflichtet. Sollte die Mithilfe verwehrt werden, ist der Netzbetreiber nach § 66 Nr. 14 EEG 2012 berechtigt, die Vergütung des eingespeisten Stroms auf NULL zu setzen, bis die Umrüstaktion durchgeführt wurde.

Viele Solaranlagenbetreiber erhielten bereits von ihrem Netzbetreiber Fragebögen, in denen sie über die verwendete Wechselrichtertechnik Auskunft erteilen sollen. Nach § 8 (2)SystStabV müssen sie diese Informationspflicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen erbringen. Ausfüllhilfen und Antworten auf häufig gestellte Fragen findet man 
hier.

Schlägt der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber schlussendlich einen Zeitpunkt zur Durchführung der Nachrüstung vor, so muss er diesen mindestens 4 Kalenderwochen im Voraus schriftlich ankündigen. Sollte der Termin nicht einzuhalten sein, müssen Anlagenbetreiber mindestens eine Kalenderwoche vor dem Termin einen neuen Zeitpunkt zur Nachrüstung vorschlagen. Der neue Zeitpunkt darf nicht mehr als drei Wochen nach dem vom Termin des Verteilnetzbetreiber vorgeschlagenen Zeitpunkt liegen.

Alle Anlagenbetreiber sollten im Interesse der Allgemeinheit und im eigenen Interesse die Fragebögen rasch zurück senden und zur reibungslosen Umrüstaktion beitragen.
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
zentrale@sfv.de,
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr

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