[sfv-rundmail] 17.06.2014
1. Krise der Energiewende - eine Krise der Demokratie
2. Grundrecht auf Leben und Gesundheit einfordern - SFV beschreitet den Rechtsweg mit vier Rechtsgutachten
3. Abwehr der Braunkohle-Enteignungen
4. Energiewende durch Kohleausstiegsgesetz absichern -
Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE an den Bundestag
5. EUROSOLAR: Bundestag und Bundesrat entscheiden über historische Zäsur
6. Protestbrief des Photovoltaikforums unterschreiben
1. Krise der Energiewende - eine Krise der Demokratie
In einer zunehmend von Gewinninteressen bestimmten Welt ist die Bewahrung einer lebensfreundlichen Umwelt für uns, unsere Kinder und Enkel und alle Mitmenschen die wichtigste Menschheitspflicht!
Klimawandel, Atommüll und drohende Kriege um die zu Ende gehenden Kohle-, Erdgas- und Erdölvorkommen lassen der Menschheit keine andere Wahl als die schnelle Umstellung der Energieversorgung auf heimische erneuerbare Energien und Energiespeicher.
Doch die Vorstellung, dass in einem Rechtsstaat die vom Volk in freier Wahl gewählte Regierung den „richtigen Weg“ zur Abwehr der Gefahren einschlagen würde, stößt offenbar immer mehr an ihre Grenzen:
-----Die technisch wirtschaftlichen Zusammenhänge der Energiepolitik werden der Wählerschaft nicht mehr korrekt vermittelt.
-----Die Medien versagen zunehmend und beugen sich dem Druck ihrer großen Anzeigenkunden aus der Energiewirtschaft oder dem Druck der Parteien im Rundfunk-Aufsichtsrat.
Sachlich zutreffende Informationen finden sich in den Medien nur noch selten. Medienwirksame Ereignisse, die die vom Gesetzgeber betriebene wirtschaftliche Knebelung der Erneuerbaren Energien deutlich machen könnten, z.B. die große Demonstration mit zwölftausend Teilnehmern zugunsten der Energiewende am 10. Mai 2014 in Berlin werden regelrecht „totgeschwiegen“.
Der Regierung fällt es deshalb leicht, den Wählern einzureden, es werde alles Erforderliche getan, die Energiewende so preiswert und geordnet wie möglich durchzuführen und angeblich Tausende von Arbeitsplätzen (bei der Braunkohle und der energieintensiven Industrie) zu erhalten. Die Tatsache, dass aber in den letzten zwei Jahren durch völlig unverhältnismäßige und vertrauenswidrige Vergütungskürzungen erheblich mehr, nämlich über 50.000 Arbeitsplätze bei der Solarindustrie und im Solarhandwerk mit Wissen und Wollen der Bundesregierung verloren gegangen sind, und dass die sogenannte „Strompreisbremse“ nur für Großkunden gilt, wurde vor der Wahl verschwiegen. Eine sachgerechte Wahl der Parteien, die sich ernsthaft und redlich für den Umstieg auf erneuerbare Energien einsetzen, war unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Die etablierte Energiewirtschaft hat seit 1935 - dem Geburtsjahr des Energiewirtschaftsgesetzes - ein Privileg nach dem anderen errungen und besitzt eine noch nie dagewesene wirtschaftliche und politische Machtfülle.
----Ihre Fachleute beraten die Ministerien und "informieren" die Medien.
----Durch ein System gut bezahlter und begehrter „Aufsichtsratposten“, die von den politischen Parteien an ihre einflussreichen Politiker vergeben werden, nimmt die Energiewirtschaft Einfluss auf die Parteien.
----Nicht die Aufsichtsräte beaufsichtigen die Konzerne, sondern die Konzerne erklären den Aufsichtsräten, welche Maßnahmen „die Gewinne erhöhen“.
Die Stadtwerke z.B. sollen Geld für den öffentlichen Nahverkehr, für die Schwimmbäder und andere wichtige kommunale Aufgaben erwirtschaften. Einspeisung von Wind- und Solarstrom in ihr Stromnetz würde jedoch ihre Gewinne vermindern. Deshalb wehren die Stadtwerke unter dürftigen Vorwänden einen Ausbau insbesondere der Windenergie im Einverständnis mit den Parteien seit über 10 Jahren ab.
Die Zusammenarbeit zwischen der etablierten Energiewirtschaft und der Regierung ist auf allen Ebenen bestens eingespielt. Nicht selten kommt es vor, dass Regierungsvertreter nach ihrem Ausscheiden eine Anschlussverwendung bei der Energiewirtschaft erhalten (Wolfgang Clemens, Gerhard Schröder, Fritz Vahrenholt). Es gilt ganz offensichtlich der warnende Satz: „Macht, die nicht kontrolliert wird, macht sich selbständig.“
Das Gleichgewicht zwischen den Staatsorganen,
--dem Volk (der Souverän),
--dem Gesetzgeber (der Legislative),
--der Regierung (der Exekutive),
--der Presse (den Medien - auch die „vierte Gewalt“ genannt)
geht verloren. Der Gesetzgeber gefährdet mit den Energiegesetzen Leben und Gesundheit der eigenen Bevölkerung.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hat sich deshalb entschieden, den Schutz der Verfassungsgerichte anzurufen, die für die Abwehr solcher Angriffe zuständig sind. Dies ist allerdings zunächst auf direktem Wege nicht möglich. Die Verfassungsgerichtsbarkeit, die dritte Gewalt im Staat, überlässt es dem Gesetzgeber, mit welcher Politik, d.h. mit welchen Gesetzen, er anstehende Aufgaben löst und möglichen Gefährdungen begegnet. Die Verfassungsgerichte sollen keine politischen Entscheidungen treffen. Sie sollen allenfalls die Rechte von Minderheiten schützen.
Möglicherweise haben sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht vorstellen können, dass die Bevölkerung in freier Wahl ein Parlament wählt, das Gesetze verabschiedet, die Leben und Gesundheit der GESAMT-Bevölkerung bedrohen. Mit einem im Auftrag des SFV erstellten Gutachten vom 21.05.14 hat der unseren Lesern nicht unbekannte Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Felix Ekardt nun aber gezeigt, dass dieser bis dahin undenkbare Fall doch eingetreten ist. Das vorgesehene EEG 2014 gefährdet in mehreren Bestimmungen Leben und Gesundheit der gesamten Weltbevölkerung, indem es den Klimawandel noch weniger bremst als das Vorgängergesetz und ihn nun sogar noch durch Bevorzugung der
fossilen Stromerzeugung beschleunigt. Der SFV hat deshalb Herrn Prof. Ekardt beauftragt, mit zwei weiteren Gutachten aufzuzeigen, wie das Bundesverfassungsgericht trotz der oben angedeuteten Probleme zur verfassungsrechtlichen Prüfung des EEG 2014 gebracht werden könnte.
Davon handeln die nächsten Beiträge.
2. Grundrecht auf Leben und Gesundheit einfordern - SFV beschreitet den Rechtsweg mit vier Rechtsgutachten
Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Felix Ekardt hat für den SFV bereits zwei Gutachten zum Thema Abwehr des Klimawandels erstellt. Beide Gutachten wurden durch Spenden aus dem Umfeld des SFV finanziert.
Im ersten Gutachten aus dem August 2010 befasste sich Prof. Dr. Ekardt mit der Frage, in welcher Hinsicht der gesetzliche Klimaschutz verbessert werden müsste, um überhaupt praktische Wirksamkeit zu erreichen.
Außerdem zeigte er auf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, um bei mangelndem Klimaschutz die zuständigen nationalen und europäischen Gerichte anrufen zu können.
Zum damaligen Zeitpunkt rechtfertigten die festgestellten Mängel im EEG allerdings noch keine direkte Klage beim Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten befasste sich auch mit der Frage, ob und wie der der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Angelegenheit befasst werden könnten.
Im zweiten Gutachten vom 21.05.2014 stellte Prof. Dr. Ekardt fest, dass das neue - nunmehr im Parlament zur Abstimmung stehende - EEG 2014 deutlich weniger Klimaschutz als das ohnehin schon mangelhafte Vorgängergesetz vorsieht und damit eindeutig nicht mehr dem Schutzbedürfnis des Grundrechts auf Leben und Gesundheit genügt. Allerdings bietet das zweite Gutachten noch keine Lösung an, wie das Verfassungsgericht mit der Untersuchung der Angelegenheit befasst werden könnte. Es ist der von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes offenbar nicht vorhergesehene Fall eingetreten, dass das frei gewählte Parlament sich anschickt, ein Gesetz zu verabschieden, dass Leben und Gesundheit der eigenen Bevölkerung und ihrer Nachkommen und der gesamten Menschheit bedroht.
Ein drittes und viertes Gutachten: Im Verlauf der weiteren öffentlichen Diskussion, wie man mit dieser neuen Situation umgehen könne, und bei einer gründlichen Analyse des BVerfG-Garzweiler-Braunkohle-U
ist nun eine Idee aufgekommen, zu deren Überprüfung der SFV ein drittes und viertes Gutachten von Herrn Prof. Dr. Ekardt erbeten hat.
Im Folgenden soll ausführlicher erörtert werden, worum es dabei geht.
3. Abwehr der Braunkohle-Enteignungen
Der Schutz vor grundrechtswidrigen Gesetzen ist prinzipiell Aufgabe der nationalen und europäischen Gerichte. Diese werden jedoch nur auf Antrag (bzw. Klage oder Beschwerde) tätig. Nur Personen, die akut und persönlich betroffen sind, dürfen nach bisheriger Meinung deutscher Gerichte ohne Weiteres klagen. Klagen auf mehr Umweltschutz auf der Basis des Grundrechts auf Leben und Gesundheit werden bislang regelmäßig abgewiesen, auch dann, wenn es um offenkundig vorhersehbare Gefährdungen geht.
Etwas überspitzt ausgedrückt bedeutet das: Erst wer in einer Überschwemmung um sein Leben kämpft und beweisen kann, dass diese Überschwemmung durch die vom Staat vernachlässigte Markteinführung der Erneuerbaren Energien mit verursacht wurde, ist klageberechtigt, doch seine Klage würde ihm naturgemäß dann nicht mehr nützen.
Die hier angedeutete Rechtspraxis wird dem tatsächlichen Problem also nicht gerecht, bedeutet sie doch, dass jede Klage eines akut Betroffenen in vergleichbaren Fällen zu spät käme. Denn der Klimawandel entsteht nicht plötzlich, sondern er entsteht durch Aufsummierung ständiger übermäßiger CO2-Emissionen, die im Verlauf von Jahrzehnten das Klima negativ beeinflussen. Diese Entwicklung ist auch nicht in absehbaren Zeiträumen rückgängig zu machen. Sie muss also rechtzeitig vorhergesehen und gestoppt werden, bevor sie überhaupt in Gang kommt. Es spricht für eine bedauerliche Lebensfremdheit des Rechtssystems, wenn eine juristische Abwehr der derzeit größten überhaupt für die Menschheit denkbaren Gefahr praktisch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht eingeklagt werden kann. Wenn das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gegenüber dem Klimawandel aus Verfahrensgründen nicht einklagbar ist dann muss das Rechtssystem offenbar weiter entwickelt werden.
Doch wir können und wollen das Endergebnis einer solchen juristischen Fortentwicklung nicht abwarten. Der galoppierende Klimawandel lässt uns dafür keine Zeit mehr. Und ständig wird er weiter angeheizt. Auch in diesen Tagen verschafft sich die etablierte Energiewirtschaft durch ENTEIGNUNGEN von Grund und Boden fortlaufend weitere Rechte zum Abbau von Braunkohle, zur Errichtung von fossilen Kraftwerken und für die Errichtung weiterer Hochspannungstrassen zur Weiterleitung von umweltschädlich erzeugtem Braunkohlestrom. Dabei wird sie regierungsseitig aktiv unterstützt. Dies wollen wir nicht weiter hinnehmen.
Das Recht auf Eigentum ist ebenfalls als Grundrecht geschützt. Wir sehen es als einen glücklichen Umstand an, dass die Verfahrensregeln zum Schutz des Grundrechts auf Eigentum praxisnäher ausgebildet sind als die zum Schutz von Leben und Gesundheit.
So ergibt sich möglicherweise eine Chance, die Gefährdung von Leben und Gesundheit im Zusammenhang mit der Abwehr der vorgesehenen Enteignungen zu unterbinden. Dazu soll uns ein drittes Gutachten von Prof. Dr. Felix Ekardt verhelfen.
In Artikel 14 Grundgesetz heißt es: „(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. (...)“.
Berücksichtigt man die Ergebnisse der Klimaforschung, so dürfte es einer Landesregierung oder der Bundesregierung wohl kaum gelingen, die vorgesehene Enteignung einer Braunkohle-Lagerstätte zum Zweck des Braunkohleabbaus mit dem Gemeinwohl zu begründen.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland ist entschlossen, diese Argumentationslinie weiter zu verfolgen, denn letztlich führt sie zu dem von uns gewünschten Ziel, auch solche Versäumnisse des Gesetzgebers zum Gegenstand verfassungsrechtlicher Überprüfungen zu machen, die Leben und Gesundheit der gesamten Erdbevölkerung und ihrer Nachkommen gefährden.
Wir haben Herrn Prof. Dr. Ekardt, der uns - wie oben erwähnt - die Verfassungswidrigkeit der EEG-2014-Neufassung in seinem zweiten Gutachten bereits dargelegt hat, deshalb mit einem dritten und einem vierten Gutachten beauftragt, die auf den bisherigen zwei Gutachten aufbauend die Möglichkeit erläutern, wie mittels einer Klage gegen die erwähnten Enteignungen letztlich ein Verfassungsgericht dazu gebracht werden könnte, die Frage nach der Gefährdung von Leben und Gesundheit eingehender zu untersuchen.
Das dritte Gutachten soll in einem oder mehreren Prozessen gegen die Enteignungen in den Lausitzer Braunkohlegebieten Welzow-Süd und Nochten Verwendung finden. Hier werden unter anderem zwei BUND-Landesverbände mit Unterstützung weiterer Umweltverbände aktiv werden.
Der SFV liefert mit dem Gutachten das geistige Rüstzeug.
Das vierte Gutachten wollen wir für den Fall bereithalten, dass sich Grundbesitzer gegen die Enteignungen zum Bau der Höchstspannungsleitungen wehren wollen. Wir wollen ihnen damit Mut machen, diese Enteignungen nicht hinzunehmen. Im Wesentlichen wird es um den Nachweis gehen, dass die Höchstspannungsleitungen der Auslastung der Braunkohlekraftwerke dienen. Kläger werden sich naturgemäß erst melden, wenn der Verlauf der Trasse und damit ihre persönliche Betroffenheit festliegt.
Weitere Fragen zum Thema beantwortet der SFV gerne unter fabeck@sfv.de
Wir bitten unsere Freunde und Mitstreiter um Spenden zur Finanzierung des dritten und vierten Gutachtens. Bitte geben Sie im Verwendungszweck auf der Überweisung Ihre Adresse für die Spendenbescheinigung an: „Spende zur Rettung der Energiewende von ...“ Da es viele Menschen mit dem gleichen Nachnamen gibt, tragen Sie bitte an Stelle der Pünktchen Ihre unverwechselbare Anschrift ein.
Wenn Sie oder Ihre Organisation Ihre Beteiligung öffentlich machen wollen, geben Sie bitte an: „ÖFFENTLICHE Spende zur Rettung der Energiewende von ...“ Wir werden dann Ihren Namen bzw. Ihre Organisation als Unterstützer nennen. Die Höhe der einzelnen Spendenbeträge werden wir natürlich nicht veröffentlichen.
Bankverbindung: Pax-Bank Aachen,
BLZ 37060193, KtoNr.: 100 541 50 19,
BIC: GENODED1PAX,
IBAN: DE16 3706 0193 1005 4150 19
4. Energiewende durch Kohleausstiegsgesetz absichern - Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE an den Bundestag
Auszug: "Jede vierte in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde Elektrizität ist inzwischen Ökostrom. Dies ist eine Erfolgsgeschichte des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Gleichzeitig verharrt jedoch die emissionsintensive Kohleverstromung auf einem hohen Niveau und stieg zuletzt sogar an, anstatt im Umfang des Ökostromwachstums abzunehmen. Seit 2010 erlebt insbesondere die Stromerzeugung aus Braunkohlekraftwerken eine Renaissance. Moderne hocheffiziente und klimafreundlichere Anlagen auf Gasbasis kommen dagegen immer weniger zum Zuge.
In der Folge wurden Erzeugungsüberschüsse in einem erheblichen Maße exportiert. Diese Entwicklung schlägt sich auch in der deutschen Treibhausgasbilanz nieder. Die temperaturbereinigten energiebedingten CO2-Emissionen lagen 2013 rund 23 Mio. t höher als 2010.
Die ungebremste Kohleverstromung ist nicht nur fatal, weil sie das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele gefährdet. Wird der Trend nicht gebrochen, so wird es unmöglich, die Bundesrepublik zu einem weltweiten Vorbild für die Energiewende zu machen. Schließlich ist ein weitgehend regeneratives Energiesystem mit einem dauerhaft hohen Sockel an inflexiblen Kohlekraftwerken – insbesondere Braunkohlekraftwerken – unvereinbar.
Das EU-Emissionshandelssystem – als nach Auffassung der EU-Kommission und der Bundesregierung wichtigstes klimapolitisches Steuerungsinstrument im Stromsektor – hat hier bislang gänzlich versagt und wird auch in Zukunft nicht verhindern, dass die Braunkohleverstromung in Deutschland noch bis Mitte des nächsten Jahrhunderts einen maßgeblichen Anteil am Strommix haben wird. Darum sind zusätzliche nationale Instrumente notwendig, um in der Bundesrepublik einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung zu vollziehen – beginnend heute, mit dem Ziel der vollständigen Abschaltung von Kohlekraftwerken spätestens im Jahr 2040. Dabei müssen die inneffizientesten Braunkohlekraftwerke am ehesten vom Netz. Der entsprechend geringere Bedarf an Braunkohle muss sich auch angesichts der verheerenden Begleitschäden des Bergbaus in einem Verbot des Neuaufschlusses von Braunkohletagebauen widerspiegeln."
Lesen Sie die Begründung weiter.
5. EUROSOLAR: Bundestag und Bundesrat entscheiden über historische Zäsur
Pressemitteilung vom 16.06.14 "EEG- Reform vor dem Abbruch
Auszug:
„Die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) hat mit Unterstützung des grünen Staatssekretärs Rainer Baake und seinem Think-Tank „Agora Energiewende“ ein Gesetz zur Abschaffung aller wesentlichen Grundsätze der bislang erfolgreichen dezentralen Energiewende vorgelegt. Die Bundesregierung nennt den vorliegenden Gesetzentwurf Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das ist Etikettenschwindel. Sogar der Vorrang der erneuerbaren Energien wird abgeschafft.
Vorrang hat nun die Marktintegration, was praktisch die Unterordnung der erneuerbaren Energien unter das herrschende fossil-atomare Energiesystem bedeutet. Dazu passen unter anderem die Abschaffung der Vergütungspflicht für Erneuerbaren Strom und deren Ersetzung durch die verpflichtende Direktvermarktung genauso wie die schamlose Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage („Sonnensteuer“) sowie die Einführung von Zubau-Deckeln (genannt „Korridore“) für alle Erneuerbaren, die aktuell den Solarstrom-Ausbau abwürgen."
(...)
6. Protestbrief des Photovoltaikforums unterschreiben
Dieser Protestbrief gegen die Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch greift unter den vielen verfassungsfeindlichen Bestimmungen des EEG 2014 einen besonders leicht erklärbaren Verfassungsverstoß heraus und ist deshalb sicher besonders geeignet, Abgeordnete zum Nachdenken und Innehalten zu bringen.
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786
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Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
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