Kommunalpolitischer Infodienst des Kommunalpolitischen Büros der ÖDP
Ausgabe I/II 2014
Mai/Juni 2014
Verantwortlich für den Inhalt:
Walter Konrad Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP
Neckarstraße 27—29
55118 Mainz Tel.: 06131-27 55 64
walter.konrad@oedp.de
Inhaltsverzeichnis:
2 Vorwort
3 1.Allgemeine Informationen
1.1 Wohnmodelle für die Zukunft
1.2 Freihandelsabkommen
2. Informationen/Anregungen von ÖDP-Gremien vor Ort
2.1 Statement der ÖDP zur Behindertenhilfe der Zukunft
2.2 Information von Friedrich Layher (BaWü)
2.3 Informationen zu kommunalpolitischen Seminaren
2.4 Pestizidfreie Kommune
3. Anträge/Anfragen von ÖDP-Gremien
3.1 Antrag zum LHA Bayern
3.2 Antrag zum TTIP (ÖDP Kreistag Ansbach)
3.3 Antrag zum Thema Windkraft und Breitbandversorgung (ÖDP Kreistag Straubing-Bogen)
3.4 Antrag zum Thema Heizungspumpen (ÖDP Passau)
3.4.1 PM zu 3.4
3.5 Antrag zum Thema Mobiler Heimservice (ÖDP Passau)
4. Umweltfragen
4.1 Benutzung von russarmen Baumaschinen
4.2 Klimabericht für Rheinland-Pfalz
4.3 Verpackungsverordnung
5. Kommunale Verwaltung
5.1 Bürgerhaushalt-Barometer
5.2 Handbuch „Klimaschutz trotz knapper Kassen“
5.3 Breitbandausbau auf kommunaler Ebene
5.4 EU- Förder- und Strukturpolitik (Teil I)
---EU- Förder- und Strukturpolitik (Teil II)
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
6.1 Geräusche bei Windkraftanlagen
6.2 Abwägung bei im B-Plan festgelegten Verkaufsflächen
7. Publikationen
7.1 Energieanbieterinformation
7.2 KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung
7.3 Auswirkungen des demografischen Wandels
7.4 Kommunale Bürgerbeteiligungsprojekte
7.5 Alternativen zur Wachstumsgesellschaft
7.6 Energiesparverordnung
8. Termine
8.1 ÖDP-Bundesverband
8.2 ÖDP-Landesverbände
8.2.1 Bayern
8.2.2 Baden-Württemberg
8.3 Sonstige Termine
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalpolitischen Infodienstes, ES IST GESCHAFFT !!!!!! Die ÖDP hat es geschafft und wird mit Klaus Buchner einen Abgeordneten in das Europaparlament entsenden. Hierzu gehen besonders an Klaus die allerbesten Glückwünsche. Eine große Aufgabe liegt vor ihm, die zarte Stimme der ökologisch-demokratischen Bewegung im großen europäischen Konzert hörbar zu machen. Dazu sind ihm Standfestigkeit, Geduld und eine gehörige Portion Selbstvertrauen zu wünschen. Ein dickes Lob haben sich auch die vielen Menschen vor Ort verdient, die sich im Europa- und Kommunalwahlkampf in den letzten Wochen für die Ziele der ÖDP eingesetzt haben. Hier wird in den nächsten Tagen Zeit sein für Analysen und Schlussfolgerungen aus den einzelnen Ergebnissen in den Kommunen. Wer arbeitet, der soll auch feiern. Genauso braucht derjenige, vor dem eine große Anstrengung liegt, Phasen der Ruhe und Erholung, aus denen die Kraft für weitere Taten erwächst. So wünsche ich allen ÖDP-Aktiven, die sich im Wahlkampf engagiert haben, dass sie nun ausspannen können, sich einen Moment aus der Hektik ausklinken und dann mit neuem Schwung weitermachen.
Ich grüße Sie sehr herzlich aus Mainz
Walter Konrad
Kommunalpolitischer Referent
1. Allgemeine Informationen
1.1 Wohnmodelle für die Zukunft Gemeinschaftliche Wohnformen gewinnen an Bedeutung. Sie sind ein wichtiger Ansatz zur Bewältigung des demografischen Wandels. Im In- und Ausland gibt es eine Reihe von erfolgreichen Praxisbeispielen. Der demografische Wandel mit all seinen Facetten wird zunehmend in den Städten und Gemeinden sichtbar. Er stellt uns vor nie gekannte Herausforderungen, die beim Grundbedürfnis „Wohnen“ ganz real und greifbar werden. Deutschland steht unmittelbar vor einer demografischen Wohnrevolution. Entsprechend der Faktenlage zur Bevölkerungsentwicklung in Deutschland – „wir werden älter, weniger und bunter“ verändern sich Bedürfnisse und Anforderungen an das Wohnen in gravierender Weise. Bereits im Jahr 2030 werden die über 65-Jährigen rund ein Drittel der Bevölkerung stellen. Das stärkste Wachstum findet in der Gruppe der über 80-Jährigen statt. Demgegenüber gibt es heute nur 600.000 Wohnungen, die dem Anspruch „barrierearm“ genügen. Das entspricht einem Anteil von rund 1,5 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes. Bereits im Jahr 2020 wird mit mindestens drei Millionen solcher Wohnungen die fünffache Anzahl benötigt.
Weitere Veränderungen sind bei den Familienstrukturen (z. B. Single-Haushalte, Patchwork- Familien, Kleinfamilien) und Lebensformen (z. B. hohe Mobilität durch die Anforderungen der modernen Arbeitswelt) festzustellen. Beziehungs-, Bindungs- und Unterstützungssysteme entstehen zunehmend außerhalb der Familie als Gegenpool zur Tendenz einer wachsenden Individualisierung bis hin zur Vereinsamung. Diesen Prozess gilt es in Einklang zu bringen mit der neuen Vielfalt von Alter und Altern in einem Miteinander der Generationen. Im Ergebnis ist ein Paradigmenwechsel vom „Wohnen im Alter“ zum „Wohnen für alle“ überfällig. National und international gibt es bereits erfolgreiche Beispiele für gemeinschaftliche Wohnformen. Anforderungen von Jung und Alt Wohnungen, Wohnumfeld, Wohnformen und Quartiere müssen gleichermaßen den Anforderungen von Jung und Alt entsprechen und dazu beitragen, dass sie die spezifischen Kompetenzen aller Generationen und aller Bewohner wechselseitig unterstützen.
Wohnimmobilien – im Bestand und im Neubau – sollten in ihrem Lebenszyklus stärker wechselnden Bedürfnissen, unterschiedlichen Bewohnern und Nutzungen gerecht werden können, als dies bislang der Fall ist. Die Politik sollte ein besonderes Augenmerk auf bezahlbaren Wohnraum legen. Brennpunkte sind bekanntermaßen die Ballungsgebiete, in denen die Miet-und Immobilienpreise seit einigen Jahren kontinuierlich steigen. Mehrgenerationenhäuser haben sich flächendeckend zum Erfolgsmodell entwickelt, sei es als Begegnungszentrum in einem Quartier oder als Ort des Wohnens in nachbarschaftlichen Gemeinschaften von Familien, Alleinstehenden und Älteren in separaten, abgeschlossenen Wohneinheiten. Alleine im Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhaus“ des Bundesfamilienministeriums sind 450 Projekte aufgenommen und veröffentlicht. In privat- und trägerinitiierten gemeinschaftlichen Wohnprojekten engagieren sich Menschen, um gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu realisieren. Das in der Rechtsform eines Vereins organisierte Mehrgenerationenprojekt „Heller Wohnen“ in Schwäbisch Hall zum Beispiel ist Heimat für Familien, Alleinstehende und Menschen mit Behinderung, die in individuellen Wohnungen leben und Gemeinschaftsräume nutzen können. Integriert ist eine Wohngemeinschaft für Studenten und Auszubildende. Vorgesehen und bei Bedarf aktiviert werden kann eine Pflegewohngemeinschaft. Die Zusammenarbeit und der Dialog der Generationen prägt die Hausgemeinschaft und strahlt auch auf die Nachbarschaft im Wohngebiet aus. Im Beginenhaus in Tübingen leben Frauen unterschiedlichster Herkunft zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Das Haus wird von einer Stiftung getragen. Unterstützung in der Nachbarschaft Eigenständiges Wohnen und Unterstützung in der Nachbarschaft, sei es bei der Kinderbetreuung, bei handwerklichen Aufgaben oder beim Einkaufen, sind gefragt. Gerade in diesen nachbarschaftlichen Netzwerken liegt eine große Chance zur Gestaltung von Wohnen und Leben im demografischen Wandel. Zeitgemäße Impulse für Architektur und Wohnungsbau setzt das Netzwerk Wohnen unter der Federführung des Deutschen Architekturmuseums in Frankfurt am Main. Unter demografischen Aspekten wurden gelungene Projekte im Neubau und im Bestand national und international zusammengestellt. In Eschweiler zum Beispiel wurde das ehemalige Kaufhaus Breuer als Wohn- und Geschäftshaus mit barrierefreien Wohnungen umgebaut. In der Innenstadt von St. Gallen (Schweiz) wurde eine leer stehende Stickerei in 17 Wohnungen umgebaut. Die Wohnfabrik Solinsieme ist so konzipiert, dass für Hausarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten und Gästeempfang gemeinsam genutzte Räume in der Hausgemeinschaft zur Verfügung stehen. Kommunen und Bürger, Planer, Architekten, Stadtentwickler, Wohnungswirtschaft und Kreditinstitute sind gemeinsam gefordert, nach realisierbaren Lösungen für das Generationen- Wohnen zu suchen und diese umzusetzen. Im Fokus muss der Aufbau von interdisziplinären Netzwerken stehen. Daraus können neue Verantwortungsbündnisse für das Wohnen der Generationen wachsen, in denen sich Einzelne für das Gemeinwohl engagieren, um die Zukunft des „Wohnens für alle“ zu bauen.
Sabine Neumann-Braun Die Autorin Sabine Neumann-Braun, Besigheim, ist Betriebswirtin, Betriebspädagogin und Demografieberaterin (INQA)
Info: Das Sozialministerium Baden Württemberg und die Ev. Akademie Bad Boll haben die Tagungsreihe Demografie mit Schwerpunkt Wohnen aufgelegt.
Der nächste Tagungstermin am 30. Juni 2014 in der Ev. Akademie Bad Boll ist dem „Generationenwohnen“ gewidmet.
aus: Der Gemeinderat 3/2014
1.2 Freihandelsabkommen (Info des Bayerischen Städtetages) Freihandelsabkommen bedroht die kommunale Daseinsvorsorge
Bürgerschaft, Kommunen, Bund und Freistaat müssen auf der Hut sein
Im Herbst 2013 hat der Bayerische Städtetag fast allein auf weiter Flur vor einer transatlantischen Liberalisierungswelle gewarnt, die durch ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA eintreten könnte. Inzwischen ist die Öffentlichkeit sensibilisiert. Standards für Lebensmittel, Gesundheit, Datenschutz, Umwelt oder Investorenschutzklauseln sind breit diskutierte Themen. Die Bayerische Staatsregierung verspricht ebenso wie alle Fraktionen im Bayerischen Landtag, die kommunale Daseinsvorsorge zu schützen. Die Menschen in Europa müssen weiterhin auf der Hut sein, um die Errungenschaften der kommunalen Daseinsvorsorge zu bewahren. Die Bundesregierung und die Staatsregierung müssen aufmerksam bleiben, damit eine Aushöhlung der kommunalen Daseinsvorsorge, gerade bei Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung, gar nicht erst möglich wird. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung in Europa muss gewahrt bleiben.
Anlass zur Sorge bieten die seit Juli 2013 laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Freihandelsabkommen, die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Die EU- Kommission führt im Auftrag des Europäischen Rats die Verhandlungen mit den USA. Das Mandat umfasst auch kommunal-relevante Handlungsbereiche, wie das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik, Umweltschutz und öffentliche Dienstleistungen. Eine Freihandelszone mit 800 Millionen Einwohnern und einem Drittel des Welthandelsvolumens wird die Welt verändern, gerade deshalb ist Transparenz im Verfahren unerlässlich.
Eine Mitwirkung der Kommunen ist nicht vorgesehen. Derzeit finden die Verhandlungen unter Ausschluss der europäischen Bürgerschaft statt. Diese Geheimniskrämerei weckt Misstrauen bei den Menschen, dass Investorenprivilegien und Konzerninteressen an erster Stelle stehen, während die Belange der Bürgerschaft unter den Tisch fallen. Das EU-Parlament hat gefordert, dass die EU-Kommission bei der Aushandlung von Marktzugangsverpflichtungen sensible Anliegen bei öffentlichen Dienstleistungen sicherstellen soll, etwa für öffentliche Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Abfallwirtschaft.
Bei einem Gespräch mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden versicherten Vertreter der EU-Kommission, dass die gesamte kommunale Daseinsvorsorge nicht Bestandteil der Verhandlungsmasse sei und die Organisationsstrukturen der Kommunen durch das Abkommen nicht angetastet werden sollen. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung bekennt sich, allerdings nur in einer kurzen Passage, zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge. Nach Abschluss der Verhandlungen stimmen das Europäische Parlament und der Europäische Rat über die Verträge ab, bei Zustimmung wird das Freihandelsabkommen für alle EU-Mitgliedstaaten bindend. Am Schluss könnte die Bürgerschaft Europas vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Umso notwendiger ist, dass Kommunen, Freistaat, Bund und die gesamte Bürgerschaft wachsam bleiben und sich nicht in den Schlaf wiegen lassen. Wer heute den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge verschläft, wacht morgen ohne Daseinsvorsorge auf.
Kontakt: achim.sing@bay-staedtetag.de thomas.kostenbader@bay-staedtetag.de
8 2. Informationen/Anregungen von ÖDP-Gremien vor Ort
2.1 Statement der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zur Behindertenhilfe der Zukunft
(Beitrag für die Zeitschrift „Orientierung 3/2014 – Fachzeitschrift des Bundesverbandes der Ev. Behindertenhilfe)
ÖDP: Nicht gegen, sondern gemeinsam mit Behinderten die Zukunft gestalten
Die ÖDP bekennt sich zur gleichberechtigen Teilnahme aller Gruppen der Gesellschaft an der Gestaltung der Zukunft. Hierzu gehört es auch, behinderte Menschen in ihren Fähigkeiten zu entdecken und nach besten Kräften zu fördern. Dabei gibt es keine Königswege, sondern gemäß dem Motto „Nicht Allen das Gleiche, sondern Jedem das Seine“ gilt es, aufmerksam zu schauen, welche Talente in den behinderten Menschen schlummern.
Die ÖDP hält deshalb nichts davon, mit dem Argument der Inklusion den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten in den absoluten Focus zu stellen, wie dies z.B. die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz tut. Die ÖDP ist nicht gegen Inklusion, aber für viele Behinderte ist die Förderschule die ideale Möglichkeit, eine ihnen gemäße schulische Ausbildung zu erhalten. Manche unangenehme Erfahrung, in der „normalen“ Schulklasse überfordert zu werden, lässt sich so vermeiden.
Eine gelungene Einbeziehung von behinderten Menschen in alle Bereiche der Gesellschaft erfordert nach Meinung der ÖDP eine vorausschauende Planung. Zugänge zu Bauwerken benötigen ggf. Rampen, Eingänge brauchen eine bestimmte Breite, sanitäre Anlagen sind größer zu planen, Verkehrsanlagen müssen akustische Signale aussenden. Diese kurze Aufzählung macht deutlich, dass das Umdenken gerade erst begonnen hat.
Behinderte sind zu außerordentlichen Leistungen fähig. Augenfällig wurde dies erst Anfang dieses Jahres wieder bei den Paralympics. Sie bereichern die Gesellschaft, weil sie oft unkonventionelle Lösungen finden. Diese Vielfalt an Ideen zu erhalten und zu fördern, dazu kann man „die Normalos“ nur ermutigen.
Für die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Walter Konrad, Pfarrer i.E.
Mitglied der ÖDP-Fraktion im Rat der Stadt Mainz
Vorsitzender des Fördervereins Ev. Behindertenhilfe Mainz e.V.
2.2 Information von Friedrich Layher (Baden-Württemberg)
Hier wurde in Baden-Württemberg seitens der evangelischen und katholischen Kirchen eine Broschüre veröffentlicht, die Praxisbeispiele von Kooperationsprojekten aufzeigt sowie die Rahmenbedingungen darstellt. Die Beispiele sind sicher auch auf andere Bundesländer übertragbar. Die Broschüre ist kostenlos unter "Kirche-Jugendarbeit-Schule" anzusehen und zu bestellen. Auf der Homepage findet sich auch noch Zusatzmaterial sowie Links. Vielleicht können Sie darauf im nächsten Infodienst hinweisen. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Layher
2.3 Informationen zu kommunalpolitischen Seminaren
An alle Mandatsträger, Landesvorstandsmitglieder, Bezirks-, Kreis- und Ortsvorsitzenden
Liebe Mandatsträger und Vorstandsmitglieder, zu Beginn der Amtsperiode in den kommunalen Gremien werden wieder von mehreren Bildungsträgern Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen für neu- und wiedergewählte Mandatsträger angeboten:
Bayerisches Selbstverwaltungskolleg (kostenlos)
Die Kommunalakademie der Friedrich Ebert Stiftung (offen für alle)
Hans Seidel Stiftung
Außerdem gibt es den kommunalpolitischen Infodienst der ÖDP Bayern (Passwort wurde hier gelöscht, da nicht öffentlich, bei Interesse bitte mit der ÖDP Bayern Kontakt aufnehmen) Mit freundlichem Gruß Urban Mangold ÖDP-Landesgeschäftsstelle Bayern tel. 0851/931131 10
2.4 Pestizidfreie Kommune (Anregung von Marcus Eschborn)
Dieses Thema sollte die Mainzer ÖDP aufgreifen und auch alle anderen ÖDP Kommunalpolitiker. Wäre schön, wenn dies im kommunalpolitischen Rundbrief aufgenommen wird. Viele Grüße Marcus
Facebookgruppe
11 3. Anträge/Anfragen von ÖDP-Gremien
3.1 Antrag zum LHA Bayern Antrag an den Landeshauptausschuss der ÖDP Bayern am 10.5.2014 Politik für Menschen statt Konzerndiktat
Die bayerische ÖDP fordert, die laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP einzustellen. Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, das soziale und ökologische Standards gefährdet und staatliches Handeln durch eine von Konzernen dominierte parallele Schiedsgerichtsjustiz einschränkt, lehnen wir kategorisch ab.
Der Landeshauptausschuss der bayerischen ÖDP fordert die Europakandidaten aller Parteien auf, vorab zu erklären, ob sie einem TTIP mit den bereits bekannten Zielsetzungen im Falle ihrer Wahl zustimmen werden.
Begründung:
TTIP steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“. Bereits der Titel ist eine Mogelpackung. Es geht eben nicht wie bei Freihandelsabkommen üblich um den Abbau von Zollschranken. Derartige Zollschranken zwischen der EU und den USA bestehen bereits heute praktisch nicht mehr. Es geht um so genannte „nichttarifäre Handelshindernisse“. Mindestlohn, die Mitbestimmung im Rahmen der Sozialpartnerschaft, die kommunale Daseinsvorsorge, Verbraucher- und Umweltschutzvorschriften - aus Sicht der neoliberalen Lobbyisten sind dies alles „nichttarifäre Handelshindernisse“.
Aber nicht nur der Vertragsinhalt ist ein Skandal, auch die Art und Weise der Verhandlung ist skandalös. Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt, es verhandeln keine gewählten Vertreter, die Lobbyisten geben sich die Klinke in die Hand und die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Die öffentliche Debatte zum Freihandelsabkommen wird derzeit von den bekannten Themen wie Hormonfleisch, chlorgebadetes Geflügel, genmanipulierte Lebensmittel bestimmt.
Noch bedeutender ist die Absicht, eine private Sondergerichtsbarkeit durch geheim tagende Schiedsgerichte für internationale Konzerne einzurichten. Dieser Generalangriff auf unsere Demokratie steckt in dem Investitionsschutzabkommen, das in dem Vertrag beinhaltet ist. Europäische Unternehmen sollen dann die Möglichkeit haben, die USA vor einem Schiedsgericht zu verklagen und umgekehrt amerikanische Unternehmen die Staaten der Europäischen Union.
Ursprünglich waren Investitionsschutzabkommen dafür gedacht, Investoren vor willkürlichen Enteignungen in solchen Staaten zu schützen, in denen die Unparteilichkeit der Gerichte und das Rechtsstaatsprinzip zumindest zweifelhaft waren. So hat Deutschland 1959 sein erstes Investitionsschutzabkommen mit Pakistan unterzeichnet. Pakistan gab ein Stück seiner staatlichen Souveränität ab, in dem es die Entscheidungskompetenz bei derartigen Streitigkeiten an ein so genanntes Schiedsgericht abgetreten hat. Im Gegenzug wurde Pakistan für Investoren attraktiver.
Wie arbeitet dieses Schiedsgericht (offizielle Bezeichnung Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten)?
Erster Unterschied zu herkömmlichen Gerichtsverfahren:
Es gibt keine festen Richter, es werden jeweils drei juristische Fachleute aus vielen verschiedenen Ländern für das jeweilige Verfahren berufen.
Zweiter Unterschied:
Die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Dritter Unterschied:
Gegen ein Urteil kann man kein Rechtsmittel vor einer höheren Instanz einlegen, keine Berufung, keine Revision. Der Urteilsspruch der ersten Instanz ist rechts- und bestandskräftig und muss von den Vertragsstaaten anerkannt werden. Die Gesetze des beklagten Staates spielen dabei keine Rolle mehr.
Vierter Unterschied:
Der Staat ist immer der Beklagte, Kläger kann nur ein Investor sein, in der Praxis die internationalen Konzerne. Der Staat kann nur Geld verlieren, nicht gewinnen.
Wenn dieses Investitionsschutzabkommen im Rahmen von TTIP beschlossen wird, stehen wir vor einer gigantischen Selbstentmachtung der Politik.
Was kann sich ein Staat noch erlauben, ohne verklagt zu werden?
Wenig bis gar nichts! Übrigens ziehen andere Staaten wie Australien, Brasilien, Indien bereits Konsequenzen. Sie schließen keine neuen Abkommen ab und kündigen alte Verträge auf. Ganz anders die EU.
Unterzeichnet von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern des LHA Klaus Mrasek Agnes Becker Jörn Rüther Urban Mangold
3.2 Antrag zum Freihandelsabkommen TTIP ( ÖDP Kreistag Ansbach ÖDP-Fraktion im Kreistag Ansbach
Dr.med. Hermann Schweiger
Museumstraße 16
D-91555 Feuchtwangen T (09852) 6707-0, F -67 26.02.14
Mit Mail an
Herrn Landrat Dr. Jürgen LUDWIG die Fraktions-Vorsitzenden
die Redaktion der FLZ
Antrag zur Interessenwahrnehmung der Kommunen im Vorfeld der Verhandlungen für das EU/USAFreihandelsabkommen TTIP
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,
die Kreisräte der ÖDP stellen folgenden Antrag für die nächste Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages:
Dem Kreistag möge dargestellt werden, wie die Landkreisverwaltung die Bemühungen der EU beurteilt, ein Freihandelsabkommen mit den USA zu erreichen. Insbesondere ist darzustellen, ob durch ein solches Abkommen und insbesondere durch den geplanten „Investorenschutz“ die Interessen der kommunalen Wertstoffwirtschaft, der Erhalt der kommunalen Trinkwasserversorgungen und die Zukunftschancen der kommunalen Kliniken berührt sein könnten. Auch die Auswirkungen auf die bäuerliche Landwirtschaft mögen geprüft werden.
Sollten diese Prüfaufträge für unsere Verwaltung nicht durchführbar sein, beantragen wir, dass der Kreistag diese Anliegen an den Landkreistag weiterleitet mit der Vorgabe, dort in geeigneter Form die Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf die Kommunen und die oben genannten kommunalen Einrichtungen beurteilen zu lassen.
Begründung:
1. Der für das geplante Freihandelsabkommen vorgesehene Investorenschutz könnte erhebliche Gefahren für den Fortbestand kommunaler Aktivitäten wie Wertstoffwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Betrieb von eigenen Kliniken bringen. Es könnte als Behinderung global operierender Konzerne gewertet werden, dass deutsche Gesetze und Verordnungen die Kommunalwirtschaft schützen.
2. Auch die für unsere regionale Landwirtschaft typischen bäuerlichen Familienbetriebe könnten durch das Freihandelsabkommen geschädigt werden, weil bislang geltende Verbraucherschutzregeln abgeschafft oder abgeschwächt werden könnten und dann Nahrungsmittel aus der eher industriell geprägten US-Agrarwirtschaft verstärkt Zugang zu den europäischen Märkten erhalten würden.
3. Insgesamt ist es wichtig, dass sich die Kommunen rechtzeitig in den Prozess der Verhandlung einbringen und ihre Interessen deutlich vortragen.
Dr. Hermann SCHWEIGER
3.3 Antrag zum Thema Windkraft und Breitbandversorgung (ÖDP Kreistag Straubing-Bogen)
Antragsidee aus Straubing-Bogen: Fraktion der ÖDP/PU im Kreistag des Landkreises Straubing-Bogen
Vorsitzender Bernhard G. Suttner,
Dorfplatz 9,
94336 Windberg Tel.: 09422-2651 Fax.09422-6186
Herrn Landrat 15. 1. 2014
Alfred Reisinger
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kostenerstattung für vergebliche Planungen „Teilflächennutzungsplanung Windkraft“ und Breitbandversorgung
Sehr geehrter Herr Landrat,
so wie es jetzt aussieht, dürften die Bemühungen um eine integrierte Teilflächennutzungsplanung Windkraft und ebenso die Planungen für die Breitbandversorgung im Landkreis Straubing-Bogen hinfällig sein.
Aus diesem Grund beantrage ich:
1. Der Kreistag möge darüber informiert werden, welche Kosten für die Teilflächennutzungsplanung Windkraft und für die Breitbandplanungen bei Landkreis, Gemeinden und regionalem Planungsverband bisher angefallen sind und welche Kosten noch zu erwarten sind. Bei der überschlagsmäßigen Kostenermittlung sind Zahlungen an externe Planungsbüros ebenso zu berücksichtigen wie der Arbeitsaufwand von MitarbeiterInnen des Landratsamts.
2. Der Kreistag möge beschließen, diese Kosten von der Staatsregierung nach dem Verursacherprinzip zurückzufordern.
Begründung:
Die Planungen für eine integrierte Flächennutzungsplanung Windkraft und für die Breitbandversorgung wurden in gutem Glauben nach den damaligen Vorgaben der Staatsregierung getätigt. Dass jetzt völlig andere Vorgaben gelten und viele Planungen sinnlos geworden sind, geht nicht auf Rechnung der Kommunen sondern ist ausschließlich von der Staatsregierung zu verantworten. Eine Kostenerstattung scheint nicht unbillig zu sein, zumal besonders bei der Windkraft keine Gegenleistung seitens der Staatsregierung zu sehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Suttner
3.4 Antrag zum Thema Heizungspumpen (ÖDP Passau)
ÖDP-Stadtratsfraktion
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Dupper Rathaus Passau
Förderung des Austauschs verbrauchsintensiver Heizungspumpen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der ÖDP-Fraktion bitten wir Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:
Die Stadt Passau fördert den Austausch verbrauchsintensiver Heizungspumpen durch neue stromsparende Heizungspumpen mit 100,- Euro pro Pumpenwechsel. Antragsberechtigt sind alle Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften im Passauer Stadtgebiet. Die Verwaltung wird beauftragt, die technischen Details für die Antragsbearbeitung vorzubereiten. Im Haushalt 2012 sind hierfür 50.000 Euro einzustellen.
Begründung:
Allein durch den Austausch alter Heizungspumpen lässt sich der für die Pumpen notwendige Strom auf einen Bruchteil des ursprünglichen Verbrauchs reduzieren. Es soll also eine kleinere Maßnahme speziell zur Stromeinsparung gefördert werden, die man auch anpacken kann, wenn man gerade keine Modernisierung der gesamten Heizung möchte. Die früheren KfW-Zuschüsse speziell für den Heizungspumpenaustausch gibt es nicht mehr. Auch das Land Bayern hat hierfür keinen eigenen Förderansatz. Daher bietet sich diese Kleinmaßnahme für eine kommunale Förderung der Stromeinsparung geradezu an. Eine weitgehende Umstellung auf regenerative Energien nur möglich ist, wenn absurde Stromverschwendung (Beispiel standby-Schaltungen, alte Heizungspumpen) vermieden wird. Stromsparen ist also eine Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende.
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes kann beispielsweise Bayern seinen überhöhten Stromverbrauch bis 2050 um ein Viertel reduzieren. Das ist machbar, ohne dass die Lichter ausgehen und Wohnungen kalt bleiben. Dennoch spielt die Stromeinsparung in den aktuellen Energieplänen nicht die notwendige Rolle. Sehr schnell ist im Zusammenhang mit der Energiewende von der Notwendigkeit neuer Gaskraftwerke die Rede, ohne flankierend auch im Sinne des Klimaschutzes auf eine Senkung des Verbrauchs hinzuwirken. Deshalb will die ÖDP-Stadtratsfraktion mit kommunalen Anreizen einen bewussteren Umgang mit Energie begünstigen. Wir meinen: In der Kombination von Einsparen, Effizienzsteigerung und erneuerbaren Energien liegt der Königsweg zur Energiewende.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Kastner / Urban Mangold für die ÖDP-Stadtratsfraktion
3.4.1 PM zum vorigen Antrag Pressemitteilung [bei Gebrauch bitte lokalisieren!]
ÖDP will Anreizprogramm zur Stromeinsparung im Stadtgebiet: Bei Heizungspumpentausch soll es Geld vom Landkreis geben!
XY: "Zur Energiewende gehört eine Reduzierung unnötigen Verbrauchs" Die Dorfhausener ÖDP will Anreize zum Stromsparen einführen. Für den Austausch alter stromfressender Heizungspumpen soll es einen Zuschuss von der Stadt/vom Landkreis geben. Auch die Stadt/der Landkreis Dorfhausen selbst soll Heizungspumpen in ihren eigenen Gebäuden austauschen und Schritt für Schritt durch energiesparende Geräte den Strombedarf nach unten fahren, meint ÖDP-Kreisrätin XY.
In der Stadt Passau läuft das Heizungspumpen-Förderprogramm seit Anfang Februar 2012. 100 Euro pro ausgewechselter Pumpe übernimmt die Stadt. 50.000 Euro sind für 2012 zunächst eingeplant. „Die Nachfrage in Passau ist enorm“, sagt Passaus 2. Bürgermeister Urban Mangold (ÖDP), der die Aktion initiiert hat: „Auch deswegen, weil bei dieser Energiesparaktion auch alle mitmachen können, die nicht gleich ihre ganze Heizung erneuern wollen. Mit einer sehr überschaubaren Ausgabe kann jeder einen deutlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten“. Denn schließlich gehören die alten Heizungspumpen zu den größten Stromfressern im Haushalt.
„Eine weitgehende Umstellung auf regenerative Energien wird nur möglich sein, wenn die absurde Stromverschwendung zum Beispiel durch standby-Schaltungen oder alte Heizungspumpen vermieden wird. Wir müssen bewußter mit Strom umgehen“, begründet XY ihren Vorstoß. Zwar seien heute viele Haushaltsgeräte schon effizienter. Aber das wirke sich kaum aus, „weil diese Erfolge durch versteckte Stromfresser und allgemein zunehmenden Verbrauch wieder zunichte gemacht werden. Würde man alle alten Pumpen in Deutschland austauschen, hätten wir den Strom von einem Atomkraftwerk eingespart“, so XY. Die ÖDP-Fraktion bedauert, dass die Stromeinsparung in den aktuellen Energieplänen der Regierungen „nicht die notwendige Rolle spielt“. „Sehr schnell ist im Zusammenhang mit der Energiewende von der Notwendigkeit neuer Gaskraftwerke die Rede, ohne vorrangig im Sinne des Klimaschutzes auf eine Senkung des Stromverbrauchs hinzuwirken“, kritisiert XY. Deshalb will die ÖDP mit kommunalen Initiativen einen bewußteren Umgang mit Strom begünstigen. XY: „In der Kombination von Einsparen, Effizienzsteigerung und erneuerbaren Energien liegt der Königsweg zur Energiewende“.
3.5 Antrag zum Thema Mobiler Heimservice (Anregung von ÖDP Passau)
ÖDP-Stadtratsfraktion
Herrn Oberbürgermeister …………………… ……………………
Antrag:
Mobiler Heimservice für ältere Dorfhausener
Sehr geehrter Herr (Ober)bürgermeister,
bitte legen Sie den folgenden Antrag dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf eines Heimservice nach dem „Passauer Modell“ für Seniorinnen und Senioren der Stadt Dorfhausen zu prüfen, Erfahrungen aus anderen Städten vorzustellen und ein Konzept zur Umsetzung vorzuschlagen.
Begründung:
Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Lebensumfeld wohnen können. Hierzu brauchen Sie in vielen Fällen Unterstützung. Die Kirchen und Wohlfahrtsverbände sind in diesem Bereich zwar schon länger engagagiert und aktiv, aber wir sollten uns auch um ältere Menschen kümmern, die dadurch noch nicht erreicht wurden. Es geht also um eine eventuelle Ergänzung des Angebots und idealerweise auch um eine Vernetzung bestehender Hilfen.
Ein von der Stadt organisierter Heimservice für Senioren sollte über eine Nummer im Rathaus telefonisch bestellbar sein. Eine geeigneter Mitarbeiter (z.B. Bürgerarbeiter oder ähnliche Modelle) sollte Arbeiten ausführen, die älteren Menschen schwer fallen, für die aber kein Handwerker kommt: Schränke verschieben, Glühbirnen einschrauben, Besorgungen … (Passauer Modell)
Die Problematik wird sich in den nächsten Jahren angesichts der demographischen Entwicklung verschärfen. Auch können sich immer häufiger die Angehörigen älterer Menschen nicht um die kleinen Dinge des Alltags kümmern, weil sie berufsbedingt in einer anderen Stadt leben. Dieser Service für ältere Bürger wäre ein weiterer wichtiger Baustein für ein seniorenfreundliches Dorfhausen.
Mit freundlichen Grüßen
4. Umweltfragen
4.1 Benutzung von russarmen Baumaschinen
Die Hansestadt Bremen hat in ihren Ausschreibungen festgelegt, dass städtische Bauaufträge nur noch mit russarmen Baumaschinen ausgeführt werden dürfen. So soll der Einsatz von Partikelfiltern forciert werden, mit denen sich bis zu 90 % der bisherigen Emissionen vermeiden lassen.
Infos hierzu bei der Pressestelle der Hansestadt Bremen, Herrn Hermann Kleen, Tel.: 0421-361-2396,
hermann.kleen@sk.bremen.de
4.2 Klimabericht für Rheinland-Pfalz
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung von Rheinland-Pfalz hat einen Klimawandelbericht verfasst, der auch im Internet abgerufen werden kann. Rheinland-Pfalz ist vom Klimawandel stark betroffen. Der Bericht kann herunter geladen werden.
4.3 Verpackungsverordnung
Die Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll hat für kommunale und private Entsorger ein Gutachten erarbeitet, mit dem die Abschaffung des dualen Systems gefordert wird. Informationen zum Thema bei Euwid-Recycling
5. Kommunale Verwaltung
5.1 Bürgerhaushalt-Barometer
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein neues Online-Tool entwickelt, mit dessen Hilfe es den Bürgerinnen und Bürgern leichter gemacht wird, den kommunalen Haushalt standardisiert zu bewerten. Mit Barometer-Bürgerhaushalt ist der Zugang zum neuen Instrument möglich.
5.2 Handbuch Klimaschutz trotz knapper Kassen
Wie trotz knapper kommunaler Kassen der Klimaschutz in Kommunen weiter verbessert werden kann dokumentiert das Bundesministerium für Umweltschutz in einem Handbuch „Klimaschutz trotz knapper Kassen“. Das Handbuch kann kostenlos als PDF herunter geladen werden unter Publikationen) oder als Druckwerk angefordert werden bei BMU, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin
5.3 Breitbandausbau auf kommunaler Ebene Modelle unter der Lupe
In verstärktem Maß wollen Städte und Gemeinden selbst in den Aufbau und Betrieb von Netzen auf Glasfaserbasis einsteigen. In diesem Beitrag werden zwei Geschäftsmodelle betrachtet und auf ihre Erfolgschancen hin untersucht. Aktuell gibt es in Deutschland unterschiedliche Bestrebungen, Glasfasernetze zu realisieren. Diese Vorhaben bewegen sich vor dem Hintergrund gemischter Erfahrungen: Die bisher gestarteten Glasfaserprojekte haben (bis auf wenige Ausnahmen) nicht immer den Markterfolg gehabt, den sich die Initiatoren erhofft haben. Gleichzeitig führt der Wettbewerbsdruck dazu, dass die erzielbaren Endkundenerlöse weiter sinken. Aktuell sind Städte, Gemeinden und Landkreise (also kommunale Gebietskörperschaften) dabei, neue Glasfasernetze zu realisieren. Ein Geschäftsmodell ist die Verpachtung passiver Infrastruktur an einen privaten Betreiber, der anschließend das Netz im Open Access betreiben muss, sowie in der Regel auch eigene Produkte darüber vermarktet. Seit Langem bekannt sind die Glasfaserinvestitionen durch Stadtwerke. Diese werden, teilweise bereits seit der Liberalisierung 1996, realisiert und vermarktet. Dabei wiederum sind zwei Ansätze feststellbar:
1.1.) Das Stadtwerk vermietet (ggf. über eine Tochtergesellschaft oder Beteiligung) seine Lichtwellenleiter (LWL)-Infrastruktur weiter an Carrier. Oft ist dieser Ansatz verknüpft mit der Vermarktung von Rechenzentrumskapazität an größere Geschäftskunden und Systemhäuser. Beispiele für diese Vorgehensweise sind zum Beispiel TMR (Bochum) oder Telemark (Menden).
1.2.) Das Stadtwerk (oder eine Tochtergesellschaft) vermarktet ein (flächendeckendes) LWLNetz an Privat- wie Geschäftskunden inklusive der dazu gehörenden Dienste (Internet, Tele20 fonie, TV). Beispiele dafür sind die Stadtwerke Schwerte, Netcologne (Köln) oder M-Net (München, Erlangen, Nürnberg, Augsburg).
2.) Ein etwas anders gelagerter Ansatz ist der Bau von Glasfasernetzen durch kommunale Gebietskörperschaften (Kommunen, Kreise) oder Zweckverbände, die diese Infrastrukturen (meist sogenannte FTTC-Netze) anschließend weiter vermieten, in der Regel über die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession. Beispiele sind Telkos (Landkreis Osnabrück), Brenergo (Odenwaldkreis) oder der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg.
Versuche, mittels einer Genossenschaft Breitbandnetze zu realisieren, ließen sich nach Kenntnis des Autors bisher nicht erfolgreich umsetzen. Die Breitband eG Herrieden beispielsweise, 2012 gegründet, wurde 2013 wieder aufgelöst. Nach der Devise „Wir lernen von anderen“ werden nachfolgend zwei Geschäftsmodelle analysiert, um zu untersuchen, ob sie jeweils Erfolg hatten und was die Gründe dafür sind. Modell Eigenbetrieb Die folgenden Angaben gelten für Situationen, in denen eine kommunale Betriebsgesellschaft oder ein Stadtwerk überlegt, mithilfe von Dienstleistern den Betrieb eines kommunalen Breitbandnetzes zu realisieren. Der Markt hier ist durch sehr heterogene Preise gekennzeichnet, abhängig vom insgesamt benötigten Leistungsportfolio (u. a. Produkte, IT-Support, CRMSysteme, Billing, NOC).
Vereinfachend zusammengefasst lässt sich sagen, dass Beträge zwischen 4000 und 100 000 Euro als Einmalkosten für die Inbetriebnahme des Netzes in Rechnung gestellt werden. Dies umfasst den Grundbetrieb des Netzes, das heißt insbesondere Netzüberwachung, Störungsannahme und -beseitigung, abhängig von der Größe des Netzes und der Vertragsdauer. Der große Unterschied begründet sich durch unterschiedliche Mitwirkung bei der Erstinbetriebnahme. Für die laufenden Kosten des Betriebs sind aktuell zwei Modelle zu finden: Preis pro Kunde und Monat (immer mit einer Mindestanzahl Kunden) und Monatsbeträge für das jeweilige Netz (4000 bis 25 000 Euro). Die Kosten pro Kunde/Monat betragen etwa 1,50 bis 2,00 Euro. Damit sind die Grundbetriebsleistungen in der Regel abgedeckt. Die Mindestzahl für Kunden beginnt, abhängig vom Dienstleister, bei rund 1000 Kunden. Preise für White-Label-Produkte (Vorprodukte) bewegen sich ebenfalls in großen Spannweiten. Für die eigene Wertschöpfung sind entsprechende Margenaufschläge zu kalkulieren, um zu einem auskömmlichen Endkundenpreis zu gelangen. In wie weit der so entstehende Preis für den Nutzer konkurrenzfähig ist, muss jeder selbst beurteilen. Es ist dringend dazu zu raten, über (europaweite) Ausschreibungen für ausreichend Markttransparenz und Wettbewerb zu sorgen und dabei die Fachkunde und finanzielle Stabilität des neuen Partners eingehend zu prüfen.
Fazit
Endkundengeschäft mit Dienstleister: Unabhängig davon, wie das Modell im Detail umgesetzt wird: Es sind Vermarktungsquoten von mehr als 30 Prozent erreichbar, wenngleich mit Mühen. Höhere Quoten finden sich nur in wenigen Fällen. Gleichwohl zeigt die Vergangenheit, dass es zwingend einer aggressiven Vorvermarktung bedarf (siehe z.B. Reggefiber in 21 den Niederlanden und aktuell in Deutschland Dt. Glasfaser als Tochter der Reggeborgh). Das Modell hat sicherlich die größeren Ertragschancen. Inwieweit jedoch die damit verbundenen Risiken nachhaltig bewältigt werden können, müssen die kommenden zwei Jahre zeigen. Ausreichende Größe ist zwingende Voraussetzung. Modell Verpachtung Die Alternative zur „Eigenproduktion“ mit Dienstleistern ist die Verpachtung des passiven Netzes, gegebenenfalls ergänzt um die Investition in aktive Technik. Hier gibt es eine Vielzahl von Modellen, die sich bei FTTC-Netzen jedoch alle daran orientieren, dass ein Teilnehmeranschluss der Deutschen Telekom ab dem Hauptverteiler aktuell 10,19 Euro und ab dem Kabelverzweiger 6,79 Euro kostet. Von daher sind Pachtpreise bekannt, die sich an der Differenz von etwa 3 bis 3,30 Euro orientieren, oft ergänzt um Zusatzregelungen für geringe Kundenzahlen, die den Pachtpreis wiederum reduzieren. Für FTTB/FTTH-Netze existieren Pachtpreise, die sich am Preis der Kupferdoppelader ab Hauptverteiler orientieren (10,19 Euro), gegebenenfalls erhöht um einen Anteil für aktive Infrastruktur. Mietpreise höher als 15 Euro sind dem Autor aktuell nicht bekannt, wobei sich bei diesem Grundpreis gerade noch ein konkurrenzfähiger Preis für ein „DSL-Ersatz-Produkt“ realisieren lässt. Bewertend lässt sich zu diesem Modell Folgendes sagen: Es ist erfolgreich im Markt etabliert, die „Spielregeln“ haben sich mittlerweile im Zusammenspiel von Notifizierungen und Marktergebnissen entwickelt und sind auf Basis einer Vielzahl von Erfahrungen kopierbar. Das Modell funktioniert in Deutschland vermutlich am überzeugendsten in bandbreitenhungrigen ländlichen Regionen. Bei ausreichender Reife und Größe sind wirtschaftlich stabile Lösungen für einen mittleren Betrachtungshorizont (bis zu sieben Jahre) umsetzbar. Fazit Verpachtung FTTC-Netz: Das Geschäftsmodell ist erfolgreich im Markt etabliert. Die „Spielregeln“ haben sich mittlerweile im Zusammenspiel von Notifizierungen und Marktergebnissen entwickelt und sind auf Basis einer Vielzahl von Erfahrungen kopierbar. Das Modell funktioniert in Deutschland vermutlich am überzeugendsten in bandbreitenhungrigen ländlichen Regionen. Bei ausreichender Reife und Größe sind wirtschaftlich stabile Lösungen für einen mittleren Betrachtungshorizont (bis zu sieben Jahre) umsetzbar. Kai Seim Der Autor Kai Seim ist Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Seim & Partner in Taunusstein Info:
Das aktuelle 20 Seiten umfassende „Spezial Breitbandausbau“ in der Mai-Ausgabe des Fachmagazins der gemeinderat bietet viel Nutzwert für politische Entscheidungsträger und Breitbandverantwortliche. Unter anderem bewerten Experten die Chancen von Kooperationen zur Erfüllung der wichtigen Infrastrukturaufgabe und analysieren Glasfaser- Geschäftsmodelle. Wie immer wird auch die kommunale Praxis des Breitbandausbaus beleuchtet.
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Der Gemeinderat 5/2014, Seiten 42/43 22
5.4. EU-Förder- und Strukturpolitik
Neue Förderperiode startet
Die Kohäsions- und Strukturpolitik der EU soll in der Periode 2014 bis 2020 für mehr Beschäftigung und Wachstum sorgen. Dieser zweiteilige Beitrag gibt einen Überblick über die Schwerpunkte des Programms und die Bedeutung für die Kommunen. Auch in der neuen siebenjährigen Förderperiode, die am 1. Januar 2014 begonnen hat, verfolgt die Europäische Union unter dem Schlagwort Kohäsionspolitik weitreichende Ziele zur Verbesserung der Situation in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel, Energieabhängigkeit und soziale Ausgrenzung. Um diese Ziele in allen Mitgliedstaaten zu erreichen, sind Investitionen von 325 Milliarden Euro vorgesehen. Dies entspricht einem Drittel des EU-Gesamtbudgets für 2014 bis 2020.
Investitionen in alle Regionen der EU
Alle Regionen der EU sollen auch künftig von einer finanziellen Unterstützung (Kofinanzierung) der EU für die Umsetzung von Vorhaben profitieren können. Dabei richtet sich der Grad dieser Unterstützung (nationaler Kofinanzierungssatz) nach dem jeweiligen Entwicklungsniveau der Regionen.
Unterschieden werden:
– weniger entwickelte Regionen, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) beträgt weniger als 75 Prozent des EU-28-Durchschnitts: 75 bis 85 Prozent Kofinanzierungsrate (d. h. lediglich 15 bis 25 % der Projektkosten müssen durch Eigenmittel erbracht werden)
– Übergangsregionen (das BIP liegt zwischen 75 % und 90 % des EU-28-Durchschnitts): 60 Prozent Kofinanzierungsrate
– stärker entwickelte Regionen (das BIP beträgt mehr als 90 % des EU-28-Durchschnitts): 50 Prozent Kofinanzierungsrate
Gemeinsame Strategie
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen bildet die Grundlage für eine bessere Koordinierung der einzelnen Maßnahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Diese sind gegliedert in die drei Fonds für die Kohäsionspolitik, nämlich Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Kohäsionsfonds und Europäischer Sozialfonds (ESF), sowie in die Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) und Fischerei (EMFF). Damit wird auch eine bessere Verknüpfung mit anderen EU-Instrumenten wie dem Programm Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“(CEF) oder dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation geschaffen. Gemeinsame Regeln für alle europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie vereinfachte Buchhaltungsvorschriften, gezieltere Berichterstattung und ein stärkerer Einsatz digitaler Technologie („E-Kohäsion“) sollen den Verwaltungsaufwand sowohl auf Projekt- als auch auf Programmebene verringern und die Inanspruchnahme von EU-Mitteln erleichtern. Aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland werden Programme, die Fördermittel aus den genannten Fonds ausschütten, je nach Themenschwerpunkt entweder vom Bund oder durch die Länder umgesetzt. Grundlage ist hierbei jeweils ein Operationelles Programm (OP), das Ziele und thematische Prioritäten sowie die Förderkonditionen festlegt. Investitionen in strategische Wachstumssektoren Nicht nur für die Mitgliedstaaten, auch für jedes Programm werden spezielle Ziele und Prioritäten definiert, an denen sich die Förderung orientiert. Im Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden Investitionen, abhängig von der Regionenkategorie (weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen), auf vier Schlüsselprioritäten konzentriert:
– Innovation und Forschung
– digitale Agenda
– Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
– CO2-arme Wirtschaft
Wie schon in der Förderperiode 2007 bis 2013 werden auch künftig Investitionen in Forschung und Innovation sowie Telekommunikationsinfrastrukturen erfolgen. Auch der Bereich Umwelt bleibt, wobei nun der Fokus auf CO2-Reduktion liegt. Die explizite Förderung von KMU stellt eine Neuerung dar. Durch Zweckbindung eines Mindestbetrags an EFRE-Mitteln für integrierte Projekte in Städten soll die städtepolitische Dimension gestärkt werden: In den Operationellen Programmen der Mitgliedstaaten soll eine Liste der Städte enthalten sein, in denen umfassende Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung durchgeführt werden sollen. Im Europäischen Sozialfonds (ESF) soll der Fokus auf folgenden Prioritäten liegen:
– Beschäftigung und Mobilität
– Bildung
– soziale Inklusion
– effiziente öffentliche
Verwaltung Mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel müssen in jedem Mitgliedstaat für die Förderung dieser Ziele ausgegeben werden. Die ESF-Zuteilungen erfolgen gemäß den Bedürfnissen jedes Mitgliedstaates, wobei ein allgemeiner vordefinierter Mindestbetrag pro Staat gilt. Zudem ist an den ESF die neue Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gekoppelt. Diese soll die Umsetzung der Jugendgarantie unterstützen und hat zum Ziel, dass alle jungen Menschen spätestens vier Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit (wieder) arbeiten können. Die Umsetzung der ELER-Förderung (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) erfolgt dezentral durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage gesamtstaatlicher Planungen. In Deutschland werden diese durch jedes Bundesland spezifisch in den „Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum“ umgesetzt. Die gesamtstaatlichen und die regionalen Planungen bedürfen der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Die sechs europaweiten ELER-Prioritäten sind:
– Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
– Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben
– Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
– Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
– Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
– Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten
Verstärkte Unterstützung von KMU
Ein wichtiger Punkt der neuen Förderperiode ist die Unterstützung der Wirtschaft. Künftig soll kleinen und mittleren Unternehmen der Zugang zu Krediten erleichtert werden. Darlehen, Garantien und Beteiligungs- beziehungsweise Risikokapital sollen aus EU-Fonds unterstützt werden, und zwar mittels gemeinsamer Regeln, der Ausweitung ihres Verwendungsbereiches und durch Anreize (z. B. höhere Kofinanzierungssätze). Der Schwerpunkt auf Darlehen statt Finanzhilfen soll die Projektqualität erhöhen und Subventionsabhängigkeit verhindern.
Lydia Möller Die Autorin Lydia Möller ist Projektmanagerin bei Atene Kom, Agentur für Kommunikation, Organisation und Management in Berlin Info: Teil 2 dieses Beitrags (Teilnahmemöglichkeiten für Kommunen an EU-Programmen) erscheint in der April-Ausgabe des Fachmagazins der gemeinderat aus: Der Gemeinderat 3/2014
Zuschuss zur Entwicklung
Wenn das Geld knapp ist, können europäische Förderprogramme helfen, Vorhaben jenseits der kommunalen Pflichtaufgaben umzusetzen. Der bürokratische Aufwand darf nicht schrecken. Zweiter Teil unseres Beitrages über die neue EU-Förderperiode. Will die Kommune EU-Fördermittel nutzen, ist hoher bürokratischer Aufwand nötig: Antragsformulare sind auszufüllen (vielfach in Englisch), alle Arbeiten ausführlich zu dokumentieren und die Ausgaben detailliert nachzuweisen. Jedoch stehen professionelle Dienstleister bereit, um Antragstellern unter die Arme zu greifen. Deren Honorare sind sogar teils förderfähig. Darüber hinaus unterstützen Programme (z. B. „Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit“) die Vorbereitung europäischer Projekte.
Doch welches sind die Programme, die sich anzusehen lohnt?
Ein Überblick: Horizont 2020 – Forschung, Entwicklung und Innovation
Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation will eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufbauen und die nachhaltige Entwicklung fördern. Bestehende Fördermaßnahmen für diese Bereiche werden zusammengefasst.
weiterlesen + Programmsteckbrief Kreatives Europa
– Kultur- und Kreativbranche
Unter dem Titel „Creative Europe“ und mit einem Budget von 1,46 Milliarden Euro über die nächsten sieben Jahre fasst die EU die bisherigen Programme „Kultur 2007– 2013“ sowie „MEDIA“ zusammen.
Gefördert werden zum Beispiel grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen kulturellen und kreativen Organisationen, Kultur- und Kreativnetzwerke, Übersetzung und Verbreitung literarischer Werke sowie Plattformen für Kulturschaffende. Auch Filmfestivals und internationale Koproduktionen von Filmen fallen in den Förderbereich des Creative-Europe-Programms.
weiterlesen + Programmsteckbrief EASI
– Beschäftigung und soziale Innovation
Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation bildet gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) die dritte Säule der EU-Initiative für Beschäftigung und soziale Eingliederung 2014–2020.
weiterlesen + Programmsteckbrief Erasmus plus
– Bildung, Jugend und Sport
Seit Anfang 2014 sind die bisherigen Programme Lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion, Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink und das Programm für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern hier integriert. Es werden nun auch Sportinitiativen, vor allem im Bereich Breitensport, finanziert. Die Projekte können von Kommunen, Vereinen oder losen Zusammenschlüssen Jugendlicher und junger Erwachsener umgesetzt werden. In der neuen Förderperiode werden außerdem Wissensallianzen (europäische Netzwerke, an denen sich auch Kommunen beteiligen können) zu Themen der Jugendarbeit gefördert.
weiterlesen + Programmsteckbrief Connecting Europe Facility
– Infrastruktur
Ein neues Programm zur Finanzierung des Ausbaus der transeuropäischen Verkehrs-, Energie- und digitalen Netze. Investitionen sollen als Katalysator für weitere Förderungen durch den privaten Sektor oder andere Akteure des öffentlichen Bereichs wirken. Gerade der Bereich der digitalen Infrastrukturen ist kommunalrelevant.
weiterlesen + Programmsteckbrief Life
– Umwelt und Klima
Das neue Programm mit Hauptadressat Kommune setzt zwei Prioritäten: Umwelt und Klima. Innerhalb der Umwelt-Priorität werden unter anderem Umweltschutzprojekte und Projekte zur Verbesserung der Ressourceneffizienz finanziert. Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Klimaanpassungsmaßnahmen werden innerhalb der Klima-Priorität gefördert. Förderfähig sind hier auch investive Vorhaben, beispielsweise im Zuge von Renaturierungsmaßnahmen.
weiterlesen + Programmsteckbrief Europa für Bürgerinnen und Bürger
Bekannteste Aktivität des Programms ist die Förderung von Städtepartnerschaften. Ein weiterer Programmbestandteil ist die Förderung des Gedenkens insbesondere an Deportationen und die Euthanasie-Verbrechen des Nationalsozialismus.
weiterlesen + Programmsteckbrief URBACT
– Zusammenarbeit europäischer Städte
In diesem Programm wird jede Projektpartnerschaft von Experten moderierend begleitet. Die Prozesse zielen auf Studien und Konzepte zu Themen der Stadtentwicklung. Eine Besonderheit ist, dass als partizipatorisches Element sogenannte Lokale Unterstützungsgruppen („Local Support Groups“) in die gesamte Projektumsetzung einbezogen sind. Das sind je nach gewähltem Arbeitsschwerpunkt Einwohnergruppen, Vereine und andere Akteure, die regelmäßig informiert werden und auch an Workshops und Seminaren innerhalb des Projektes teilnehmen können.
weiterlesen + Programmsteckbrief INTERREG Europe
– Interregionale Zusammenarbeit
Die thematische Zusammenarbeit verschiedener europäischer Regionen (bisher INTERREG C) wird in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 unter dem Namen „Interreg Europe“ fortgeführt, jedoch ist das Arbeitsprogramm noch nicht öffentlich verfügbar.
weiterlesen + Programmsteckbrief Interreg VA
– Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Im Rahmen von INTERREG A werden auch in der neuen Förderperiode gemeinschaftliche Vorhaben von benachbarten Grenzregionen gefördert. Die Diskussionen zur zukünftigen Gestaltung des Programms laufen noch.
weiterlesen + Programmsteckbrief Interreg VB
– Transnationale Zusammenarbeit
Die transnationale Zusammenarbeit ist im Rahmen des EU-Programms INTERREG B in verschiedenen Programmräumen organisiert, die jeweils ein eigenes Entwicklungs- und Handlungsprogramm (Operationalles Programm) erarbeiten und umsetzen. Insgesamt ist Deutschland Teil von sechs Interreg-VB-Kooperationsräumen: Ostseeraum, Alpenraum, Nordwesteuropa, Nordseeraum, Mitteleuropa und Donauraum. weiterlesen + Programmsteckbrief Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI, bisher: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS) unterstützt ausgewählte INTERREG- B-Projekte mit thematischen und räumlichen Schwerpunkten von besonderem Bundesinteresse.
weiterlesen + Programmsteckbrief
Die Fördermöglichkeiten der EU sind vielfältig. Für die Auswahl eines geeigneten Programms sind jedoch stets die Rahmenbedingungen genau zu betrachten. So werden etwa in europäischen Projekten immer nur diejenigen Ausgaben kofinanziert, die zusätzlich und aufgrund der Arbeit in einem EU-finanzierten Projekt entstanden sind. Die Vorfinanzierung der Ausgaben kann den Haushalt stark belasten:
Oftmals werden Kosten erst nach einem Jahr von der EU erstattet. Deshalb muss abgewogen werden, ob eine Beteiligung in einem EU-Programm für eine Kommune überhaupt realisierbar ist. Dem gegenüber stehen die vielfältigen Möglichkeiten, die sich dank europäischer Fördermittel öffnen:
Vorhaben, die in nationalen Förderprogrammen ausgeschlossen sind, lassen sich vielleicht mit europäischen Mitteln finanzieren. Ebenso können zusätzliche Stellen innerhalb der Verwaltung (anteilig) finanziert werden. Zu den materiellen Werten kommt der Mehrwert der europäischen Kooperation und des Austauschs mit anderen Kommunen – oft eine unschätzbare Quelle für zukünftige Ideen, Vorhaben und Partnerschaften, von denen Kommunen lange zehren können.
Lydia Möller Die Autorin Lydia Möller ist Projektmanagerin bei Atene Kom, Agentur für Kommunikation, Organisation und Management in Berlin Info: Teil 1 dieses Beitrags
weiterlesen aus: Der Gemeinderat 4/2014
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
Den genauen Wortlaut der einzelnen Urteile findet man, wenn man die jeweilige Gerichtsinstanz bei Google eingibt und dort dann unter dem angegebenen Az nach dem jeweiligen Urteil sucht.
6.1 Geräusche von Windkraftanlagen
Wenn Windkraftanlagen die Vorgaben der TA Lärm einhalten, dann ist nicht davon auszugehen, dass von den Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Auch eine optische „Belästigung“ ist ausgeschlossen, wenn der Abstand der Windkraftanlage mehr als das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage ausmacht. VG Saarlouis, Az.: 5 K 515/13
6.2 Abwägung bei im Bebauungsplan festgelegten Verkaufsflächen
Die Kommunen haben bei der Festlegung von Verkaufsflächen in einem Bebauungsplan die Möglichkeit, zwischen zentrenrelevanten und nicht –zentrenrelevanten Sortimenten zu unterscheiden und Höchstgrenzen für die einzelnen Bereiche festzulegen. Sollte in der Satzung über den Bebauungsplan nun keine eindeutige Festlegung stattfinden und somit dem erklärten Willen des Rates nicht entsprochen werden, dann ist der Bebauungsplan unwirksam, weil er einen für den Einzelhandel essentiellen Gesichtspunkt der Planung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. VGH Baden-Württemberg vom 28. August 2013 – AZ 8 S 3408/11 29
7. Publikationen
7.1 Energieanbieterinformation
Für die optimale Planung des Wechsels von einem Energieanbieter zum anderen bietet die Internetseite Energieanbieterinformation nützliche Informationen. Informationen gibt es bei: Bund der Energieverbraucher, Tel.: 02224/92270 info@energieverbraucher.de
7.2 KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung
Infos zu allen Aspekten der energetischen Stadtsanierung
7.3 Auswirkungen des demographischen Wandels
Die Ausgabe 2/2014 der Zeitschrift für alternative Kommunalpolitik (AKP) befasst sich mit den Aspekten des demographischen Wandels auf die Kommunen – vor allem im ländlichen Raum. Informationen bei akp@akp-redaktion.de oder Tel.: 0521-177517
7.4 Kommunale Bürgerbeteiligungsprojekte
Für das Projekt „Zukunfts-Werk-Stadt“ wurden 15 Beteiligungsprozesse analysiert. Eine Ergebnisübersicht (Projekte & ZukunftsWerkStadt)
7.5 Alternativen zur Wachstumsgesellschaft
Im Heft 135 befasst sich das Magazin „Politische Ökologie“ damit, welche Alternativen es zum Dogma des steten Wachstums gibt. Vorgestellt werden u.a. Tauschbörsen und Genossenschaften. Das Heft 135 kostet 16,95 € und hat 144 Seiten. Bestellungen bei: Oekom Verlag, Waltherstr. 29, 80337 München Tel.: 089/544184-0;
7.6 Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2013c in Kraft getreten. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat hierzu in einem Dossier Materialien zusammengestellt. Das Dossier kann angefordert werden bei: BBSR, Wissenschaftliche Dienste, Christian Schlag, Deichmanns Aue 31 – 37, 53179 Bonn, Tel.: 0228/99401-1484, christian.schlaf@bbr.bund.de 30
8. Termine
8.1 ÖDP-Bundesverband
28.06.14 Bundeshauptausschuss Neumarkt
29.06.14 Landesvorständetreffen Neumarkt
24.07.14 Sitzung des Bundesarbeitskreises Familie, Soziales, Gesundheit Neu-Ulm
19.09.14 - 21.09.14 Herbstmitgliederversammlung des Bundesarbeitskreis Christen und Ökologie Zisterzienserinnenabtei Lichtenthal in Baden-Baden
15.11.14 - 16.11.14 ÖDP-Bundesparteitag Erlangen
8.2 ÖDP-Landesverbände
8.2.1 Bayern
27.09.14 Landesparteitag der bayerischen ÖDP in Schwabmünchen
8.2.2 Baden-Württemberg
19.07.2014 Landesvorstandssitzung
20.09.2014 Landesvorstandssitzung
8.3 Sonstige Termine
25.06.2014, Dresden Die „grüne Stadt“ – vom Schlagwort zum Konzept Jahrestagung des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR) Preis: 50,00 bzw. 80,00 Euro Info bei: IÖR, Dr. Stefanie Rößler, Tel.: 0351-4679-268 S.Roessler@ioer.de
26.06.2014, Crailsheim Klimaschutz durch Solarwärme SK:KK-Fachseminar: Kommunale Beispiele guter Praxis Preis:Kostenlos Info: Difu, Tel.: 0221-340308-12, lieder@difu.de
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