NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Samstag, 12. März 2016

Sollen wir noch 200 Jahre auf die endgültige Energiewende warten? - Täuschung der Wahlbürger

[sfv] Sollen wir noch 200 Jahre auf die endgültige Energiewende warten? - Täuschung der Wahlbürger



[sfv-rundmail] 11.03.2016


1. Referentenentwurf zum EEG 2016

2. Wie starteten die Erneuerbaren Energien ihren Siegeszug in Deutschland?

3. Wie reagierte die Bundesregierung auf das rasche Wachstum der Solarenergie?

4. Wie wurde das Wachstum der Windenergie gedrosselt?

5. Welches sind die wichtigsten Änderungen im EEG 2016

6. Welchen Bezug hat die Landespolitik zur Energiewende?

7. Konfrontation oder Konsens in der Klimapolitik? (Kolumne ÖKOSEX der taz)



1. Referentenentwurf zum EEG 2016

Wir kennen die Weise, wir kennen den Text, wir kennen die Herren Verfasser. In Paris, da schworen sie Klimaschutz und in Deutschland fällt dieser ins Wasser.

Link zum EEG-Entwurf:
http://www.freunde-von-prokon.de/uploads/Die%20Freunde%20von%20Prokon%20e.V./EEG_2016_16-02-29.pdf

Bei der Klimakonferenz in Paris drängte insbesondere auch die deutsche Delegation auf eine Beschleunigung der Dekarbonisierung. Auf Deutsch: Die Energieversorgung sollte so rasch wie möglich mit CO2-freien Techniken wie Wasserkraft, Windenergie und Solarenergie durchgeführt werden.

Die geplante Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2016) reduziert jedoch zuverlässig das weitere Wachstum der Erneuerbaren Energien auf ein Schneckentempo, mit dem die in Paris öffentlich als dringlichste Aufgabe beschlossene Dekarbonisierung der Energieversorgung noch länger als 200 Jahre dauern würde.

Wir empfinden dies als Täuschung der Wahlbürger.



2. Wie starteten die Erneuerbaren Energien ihren Siegeszug in Deutschland?
Vielleicht erinnern Sie sich noch: das erste EEG aus dem Jahr 2000 und das verbesserte zweite EEG aus dem Jahr 2004 sind wegen ihrer überragenden Erfolge weltweit kopiert worden. Ihre Besonderheit lag darin, dass sie den Besitzern von sonnenbestrahlten Dächern und windgünstigen Landflächen im Außenbereich erlaubten, Solaranlagen und Windkraftanlagen zu errichten, um den Solar- oder Windstrom gegen eine staatlich festgelegte kostendeckende Einspeisevergütung ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Die daraufhin in Deutschland einsetzende begeisterte Nachfrage nach Solar- und Windanlagen führte weltweit zum Aufbau von Massenproduktionsstätten und einer nicht vorhergeahnten Verbilligung der Solar- und Windstromtechnik.


3. Wie reagierte die Bundesregierung auf das rasche Wachstum der Solarenergie?
Allein im Jahr 2009 wurden in Deutschland 3,9 GW und im Folgejahr wurde sogar 7,4 GW Solarleistung zusätzlich neu errichtet. (Anmerkung: 1 Gigawatt (GW) ist etwa die Leistung eines Atomkraftwerksblocks)

Das ging der Regierung zu schnell. Sie erkannte die Bedrohung der Atom- und der Kohlekraftwerke und hat deshalb die Attraktivität des Gesetzes für die Erneuerbaren Energien seit 2009 mehrfach verschlechtert.

Zunächst stoppte die Regierung das weitere Wachstum der Photovoltaik durch übermäßige Senkung der gesetzlichen Einspeisevergütung - im Jahr 2009 allein um 9 Prozent.

Anmerkung: Anfangs war die Einspeisevergütung jährlich nur um 5 Prozent vermindert worden. Diese moderate jährliche Verminderung stellte einen Anreiz dar, sich noch vor Jahresende zu entscheiden.

Dann aber vernichtete die Bundesregierung durch weitere rücksichtslose Senkungen der Einspeisevergütungen von 2012 bis 2014 insgesamt 64.000 Arbeitsplätze in der deutschen Solarhersteller- und Zulieferindustrie sowie im Solarinstallateurshandwerk.

Seitdem ist der jährliche Zubau bei der Solarenergie auf unter 20% gegenüber dem Jahr 2012 abgesunken.

Um auch noch den Idealisten, die unbeeindruckt von der unzureichenden Einspeisevergütung ihre PV-Anlage aus Sorge um Umwelt- und Klimaschutz betreiben, die Lust am Betrieb einer privaten Solaranlage zu nehmen, wurde das Gesetz von ursprünglich 12 Paragrafen auf über 104 Paragrafen aufgestockt und mit komplizierten Ausnahmevorschriften, Berichtspflichten und Sonderabgaben überfrachtet. So lässt sich aus den Wirren des Gesetzes bei genügend Böswilligkeit sogar herleiten, dass Betreiber von Solaranlagen für den Solarstrom, den sie ihrer Ehefrau überlassen, EEG-Umlage für die Förderung des Solarstroms zahlen müssen. (Dieser Fall wartet noch auf höchstrichterliche Entscheidung)

Zu toppen sind solche Schikanen allenfalls noch durch den hasserfüllten Vorschlag des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) Ende 2013, Steine auf die PV-Anlagen zu werfen.

4. Wie wurde das Wachstum der Windenergie gedrosselt?
Das rasche Wachstum der Windenergie begann bereits etwas früher mit dem Stromeinspeisungsgesetz, weil die dort vorgesehene Vergütung für Windanlagen im Küstenbereich ausreichte.
Die Windindustrie und Ihre Montagefirmen konnten bereits im Jahr 2002 nachweisen, dass sie jährlich über 3200 MW installieren konnten. Nach diesem ersten Hochpunkt wurden vor dem bürgernahen Ausbau der Windenergie jedoch Hindernisse hauptsächlich genehmigungsrechtlicher Art aufgetürmt.

Ein besonders krasses Beispiel stellt die in Bayern eingeführte 10 H Grenze dar. Sie untersagt grundsätzlich den Bau von Windanlagen, wenn das nächste bewohnte Gebäude einen Abstand von weniger als zehnmal H hat, wobei H die Höhe der Windanlage inklusive eines hochgereckten Flügels angibt.

Gut vernetzte von "interessierter Seite" gesteuerte "Bürgerbewegungen" wie "Vernunftkraft" und manche Gruppierungen des NABU beendeten dann viele hoffnungsvoll begonnene Projekte. Erst im Jahr 2014 konnte die Windenergie mit einem Zubau von 4.500 MW ihr Ausbauergebnis vom Jahr 2002 endlich übertreffen.

Doch dann ging es mit dem EEG 2014 - regierungsseitig gewollt - wieder abwärts.

Die Tatsache, dass seit dem EEG 2014 erstmalig die gesetzlich festgesetzte Einspeisevergütung als "Förderung" bezeichnet wird, ist blanker Zynismus, denn hier geht es nicht um Förderung, sondern um Sabotage und Demontage.
Bezeichnend: Im EEG 2014 befassen sich alleine 8 Paragrafen mit der Verminderung oder Absenkung der Förderung.


5. Welches sind die wichtigsten Änderungen im EEG 2016
Und nun soll im Jahr 2016 das EEG noch einmal grundlegend umgestellt werden. Wichtigstes Ziel der Umstellung ist die Begrenzung des Zubautempos bei gleichzeitiger Verminderung der Einnahmen für die Betreiber. Es sollen nur noch soviele Solar- und Windanlagen mit einer Leistung von über ein MW gebaut werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium öffentlich ausschreibt und diese Anlagen sollen dann auch nur noch die im Wettbewerb um die Ausschreibung nach unten gedrückte Einspeisevergütung für ihren Strom erhalten.
Solaranlagen über 1 MW sind nicht mehr vorgesehen und bei der Gesamtheit aller Windanlagen über 1 MW ist eine Obergrenze von nur noch insgesamt 2.500 MW (netto) vorgesehen (Also fast eine Halbierung gegenüber 2014).

(Anmerkung: Solaranlagen bis zur Größe von 1 Megawatt sind kleiner als 100 m x 100 m. Windanlagen unter 1 MW werden heute kaum noch gebaut; die übliche Größe liegt bei 5 MW)

Werden unerwartet viele Solar- und "Kleinwindanlagen" unter 1 MW gebaut, wird die Ausschreibungsmenge für die großen Windanlagen entsprechend weiter verringert.

(Anmerkung: mehr Solaranlagen führen also dazu, dass insgesamt noch weniger Windanlagen gebaut werden. Die beiden Techniken sollen sich nach der vorgesehenen Planung nicht jahreszeitlich ergänzen, sondern sich gegenseitig ruinieren)

Wir wollen niemand mit weiteren Details schockieren, wissen auch nicht, was am Gesetzentwurf noch verändert werden soll. Aber das Ziel der Regierungsarbeit ist eindeutig erkennbar:

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll noch stärker verlangsamt werden.
(Anmerkung: Wir werden in einer Folge-Rundmail vorrechnen, dass er bei den vorgelegten Eckwerten sogar über 200 Jahre benötigen wird, dass also die Bundesregierung ihre in Paris erklärten Ziele nicht im geringsten einhalten kann.)

6. Welchen Bezug hat die Landespolitik zur Energiewende?
In den Landtagswahlkämpfen wird auffällig wenig Bezug auf die Energiepolitik genommen. Dabei wird es in der zukünftigen Landespolitik aller drei Bundesländer genügend Gelegenheiten geben, Hindernisse bei der Genehmigung neuer Windanlagen aus dem Weg zu räumen.

In Sachsen-Anhalt wird es zusätzlich um die Fortsetzung der Braunkohleverstromung gehen. Die regierende CDU und SPD befürworten die Fortsetzung. Konsequenter Weise setzen sie sich dann auch für die Fernübertragungstrassen ein, ohne die der Braunkohlestrom weder nach Süddeutschland noch nach Norddeutschland verkauft werden kann.

Auf all diese Punkte sollten energieinteressierte Wähler besonders achten.


7. Konfrontation oder Konsens in der Klimapolitik? (Kolumne ÖKOSEX der taz)

Den folgenden beeindruckenden Beitrag von Martin Unfried empfehlen wir unseren Lesern:
http://oekotainment.eu/archiv/html/brauchen-wir-2016-konfrontation-statt-konsens-in-der-klimapolitik/




Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
 http://www.sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen