Anne Will zu Abtreibung - jetzt Programmbeschwerde einlegen!
Bei der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will (Hinweis: alle Beleglinks finden Sie wie immer in der verlinkten Petition) wurde in eklatanter Weise gegen den seitens des Bundesverfassungsgerichtes an die Rundfunkanstalten gerichteten Auftrag, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“, verstoßen.
Das Bundesverfassungsgericht legte in seinen Urteilen, hier vor allem in BVErfGE 88, 203 fest:
Bei der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will (Hinweis: alle Beleglinks finden Sie wie immer in der verlinkten Petition) wurde in eklatanter Weise gegen den seitens des Bundesverfassungsgerichtes an die Rundfunkanstalten gerichteten Auftrag, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“, verstoßen.
Das Bundesverfassungsgericht legte in seinen Urteilen, hier vor allem in BVErfGE 88, 203 fest:
„Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“
Die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ hat nicht nur bei „sogenannten“ Lebensschützern für Empörung gesorgt. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, räumt der Gesetzgeber den Bürgern das Recht auf eine offizielle Programmbeschwerde ein. Solche Programmbeschwerden müssen dann vom zuständigen Rundfunkrat – im Falle der Sendung Anne Will ist das der NDR – behandelt werden.
http://www.citizengo.org/de/lf/168604-so-nicht-programmbeschwerde-zur-anne-will-sendung-vom-03-februar-2019
Die Hauptkritikpunkte an der Sendung sind:
Die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ hat nicht nur bei „sogenannten“ Lebensschützern für Empörung gesorgt. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, räumt der Gesetzgeber den Bürgern das Recht auf eine offizielle Programmbeschwerde ein. Solche Programmbeschwerden müssen dann vom zuständigen Rundfunkrat – im Falle der Sendung Anne Will ist das der NDR – behandelt werden.
http://www.citizengo.org/de/lf/168604-so-nicht-programmbeschwerde-zur-anne-will-sendung-vom-03-februar-2019
Die Hauptkritikpunkte an der Sendung sind:
Eine Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einer Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Frau Will war dazu offensichtlich befangen, denn sie moderierte durchgängig in einer Weise, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ nicht entsprach. Letztlich hat sie diesen Anspruch die gesamte Sendung hindurch nicht ein einziges Mal thematisiert.
Das wäre ein gutes Testbild für die ARD, um Aufklärung über Abtreibungen zu leisten. Aber leider gibt es keinen Sendeschluss mehr, statt dessen werden solche Fernsehsendungen meist mehrmals gesendet. |
Die Sendung bagatellisierte das Thema Abtreibung auf eine subtile Art, auch indem die Konsequenz einer Abtreibung überhaupt nicht thematisiert wurde.
In der gesamten Sendung wurde nicht nur unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, sondern auch, dass Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ ist, sondern eine geduldete Straftat bleibt. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, FÜR das Lebensrecht des Kindes zu beraten. Der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Niemand dachte 1995 daran, dass 97 Prozent der Abtreibungen aus “sozialer Indikation” erfolgen und deswegen pro Werktag alleine in Deutschland zwischen 360 und 400 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden.
Die Schlussaussagen der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänels Schlussbotschaft:
Die Schlussaussagen der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänels Schlussbotschaft:
„Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen. …. dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…. das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“ wurde von Moderatorin Anne Will so kommentiert: „Das ist aber ein sehr, sehr schöner Schlusssatz“. Dieser Satz ist schockierend. Denn dass Abtreibung nun ein „schöner Traum“ sein soll, dürfte weder in der ARD noch in unserem Land Konsens sein. Diese Schlusssequenz ist ein Offenbarungseid an Unmenschlichkeit und ethischer Schieflage.
http://www.citizengo.org/de/lf/168604-so-nicht-programmbeschwerde-zur-anne-will-sendung-vom-03-februar-2019
Mit unserer Petition bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gegen die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ vom 3. Februar 2019 eine Programmbeschwerde einzulegen. Durch Ihre Unterzeichnung lösen Sie eine Beschwerde-E-Mail in Ihrem Namen aus.
Bitte helfen Sie mit, dass eine möglichst hohe Anzahl an Programmbeschwerden eingelegt wird!
http://www.citizengo.org/de/lf/168604-so-nicht-programmbeschwerde-zur-anne-will-sendung-vom-03-februar-2019
Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich an dieser Protestaktion beteiligen und dazu beitragen, den Programmverantwortlichen beim NDR und der gesamten ARD deutlich zu machen, dass mit der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung - die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will eindeutig Grenzen überschritten worden sind.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Eduard Pröls und das Team von CitizenGO
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Bitte helfen Sie mit, dass eine möglichst hohe Anzahl an Programmbeschwerden eingelegt wird!
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Mit herzlichen Grüßen
Ihr Eduard Pröls und das Team von CitizenGO
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