NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 8. September 2019

Deutschland erreicht seine versprochenen CO2-Reduktionsziele nicht: [sfv] Europäische Kommission rügt Deutschland - Verschlimmbesserungen beim Mieterschutzgesetz?

[sfv] Europäische Kommission rügt Deutschland - Verschlimmbesserungen beim Mieterschutzgesetz?
[sfv-rundmail] 27.06.2019
(Bedingt durch den Sommerurlaub komme ich erst im September dazu, diesen Text zu verbreiten. Ein Großteil der Verlinkung und Bild (Copyleft) von Felix Staratschek)

1. Europäische Kommission rügt Deutschland

2. Novelle zum Mieterstromgesetz angekündigt

3. Impressum und Datenschutz


1. Europäische Kommission rügt Deutschland wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik
Die Bundesregierung verpflichtete sich als Mitgliedsstaat der Europäischen Union im Rahmen des Paris-Abkommens, einen national bestimmten Beitrag zur Treibhausgasreduzierung zu leisten. Auf Basis einer EU-internen Abstimmung müssten bis 2030 im Vergleich zu 1990 mindestens 40 % des Treibhausgasausstoßes zurückgefahren werden. Im deutschen Energiekonzept aus dem Jahr 2010 wurde dieses Ziel sogar noch ergänzt. Hier versprach die Bundesregierung, bis 2030 sogar mindestens 55 %, bis 2040 70 % und bis 2050 weitgehende Treibhaus-Neutralität zu erreichen.

Von der Einhaltung dieser Verpflichtungen ist Deutschland weit entfernt. Nach Informationen des Umweltbundesamtes sanken die Treibhausgasemissionen bis Ende 2017 im Vergleich zu 1990 allenfalls auf 27,5 %; seit 2014 stiegen sie sogar wieder leicht an. Auch 2018 war laut vorläufiger Abschätzung kein deutlicher Rückgang der Treibhausgase zu verzeichnen.

Allen Verantwortlichen ist klar, dass das Ziel nicht zu erreichen ist, wenn man weiter macht wie bisher.

So belasten die verfehlten europäischen Klimaziele bereits den bundesdeutschen Haushalt. Im Finanzplan 2019 – 2023 wurden für 2020 – 2022 jährlich 100 Millionen Euro vorgesehen, um Emissionszertifikate von anderen EU-Ländern zu kaufen. Doch wer glaubt, sich mit dem Kauf solcher zusätzlichen Verschmutzungsrechte aus der Klimaverantwortung stehlen zu können, irrt.

Am 18. Juni 2019 hagelte es aus Brüssel deutliche Kritik. Die Europäische Kommission ermahnte Deutschland wegen unzureichender Klimaschutzpolitik. In einem offiziellen Schreiben forderte man, dass sich Deutschland dringend dafür einsetzen soll, den deutschen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase bis 2030 rechtzeitig zu erreichen. Ansonsten verletze Deutschland die europäischen Vereinbarungen und die EU-Zielvorgaben zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens wären nicht haltbar.

Die Europäische Kommission stellte außerdem konkrete Forderungen auf, u.a.

- soll ein nationaler Energie- und Klimaschutzplan fertiggestellt sowie die Schwerpunkte auf den Ausstieg aus der Kohle und den Ausbau erneuerbarer Energien gelegt werden, (Punkt 11 des EU-Schreibens)

- alle Energiesubventionen benannt werden, insbesondere Subventionen für fossile Brennstoffe. Maßnahmen und Pläne zur Beendigung der Subventionen müssten dargelegt werden. (Punkt 9)

- Die Vorgaben der EU-Richtlinie von Ende letzten Jahres (EU-Winterpaket) zur Umlagebefreiung von Eigenversorgungs- und Mieterstromanlagen von unzulässigen Belastungen sollten zügig umgesetzt werden (Punkt 2),

- intensive Anstrengungen bei der Verbesserung der Luftqualitäts- und Luftemissionspolitik vorgenommen werden (Punkt 10).

Aus Berlin hört man, dass ein „Klimakabinett“ daran arbeite, bereits bis September konkrete Ansätze für einen Klimaschutzplan zu liefern. Dies ist drängender denn je. Die Erderhitzung schreitet rasant voran. Sie gefährdet die menschliche Zivilisation und jegliches Leben auf diesem Planeten. Mitte Mai diesen Jahres wurde von der Forschungsstation Mauna Loa mit 415 ppm schon wieder ein neuer alarmierender Wert zur CO2-Konzentration in der Atmosphäre gemeldet.

Der SFV hält weiterhin an der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik fest, die im November 2018 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. Wir fordern das Gericht auf, sich zügig mit unserer Beschwerde zu befassen, um die Bundesregierung schnellstmöglich aus der Klimaschutzstarre zu lösen und zu umfassenden Anstrengungen zu verpflichten. Für Ausflüchte ist jetzt keine Zeit mehr. Die ständigen Verzögerungen durch die Bundesregierung haben inzwischen dazu geführt, dass die bisherigen Parisverpflichtungen nicht einmal mehr ausreichen.

Die anwachsenden Proteste zeigen, dass die Bevölkerung durchaus erkannt hat, wer die Schuldigen für die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen sind. Zur letzten Großdemonstration von Fridays for Future waren es diesmal sogar schon ca. 40.000 Menschen, die die Bundesregierung aufforderten, endlich tätig zu werden.
(SJ)

 
Die PARTEI nimmt die Politik von CDU, CSU und SPD aufs Korn
und will Klimaziele schnell erecihbar machen. 



2. Peter Altmaier (CDU) kündigt Novelle des Mieterstromgesetzes für September an
Ende diesen Monats wird das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom bereits zwei Jahre alt. Bis heute hat es kaum Wirkung entfacht. Vom jährlichen 500-MW-Fördervolumen wurden gerade mal 12 MW errichtet. Ein Desaster!

Vielen von uns werden die zahlreichen Kritikpunkte zu den Plänen des zutiefst bürokratischen und auf zügige Förderkürzung ausgelegten Mieterstromgesetzes noch in Erinnerung sein. Weder der Protest der Experten, die gemeinsame Stellungnahme der Umweltvereine noch die detaillierte Kritik in der öffentlichen Anhörung zum Gesetz konnte die Politik 2017 zu Änderungen bewegen.

Gestern nun kündigte der Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) an, das Mieterstromgesetz zu novellieren. Ob damit die zahlreichen Hürden beseitigt werden, bleibt abzuwarten. Bürokratie, Antragstellung für die viel zu geringe Mieterstromförderung und die Verpflichtung zur Zahlung der vollen EEG-Umlage müssten dringend beseitigt werden. Ebenso der solare 52-GW-Ausbaudeckel, ansonsten könnte der geförderte Zubau von PV-Anlagen schon nächstes Jahr beendet sein.


-----------
3. Impressum und Datenschutz

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
www.sfv.de
SFV bei Twitter: @sfv_de
www.facebook.com/sfv.de

Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr

Homepage, speziell zur Verfassungsbeschwerde des SFV
klimaklage.com

Wenn Sie Mitglied im SFV werden möchten, finden Sie unter
www.sfv.de/lokal/mails/infos/beitritt.htm
alle notwendigen Informationen.

Vereins- und Spendenkonto:
Pax-Bank e.G., BLZ: 37060193, Kto: 1005415019
BIC: GENODED1PAX
IBAN: DE16370601931005415019

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter
www.sfv.de/artikel/datenschutzerklaerung.htm

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen