[sfv] Klimaklage: Bundesverfassungsgericht setzt Bundesregierung und Bundestag Frist für Stellungnahme
u.a. [sfv-rundmail] 26.8.2019
1. Klimaklage: Bundesverfassungsgericht setzt Bundesregierung und Bundestag Frist für Stellungnahme
2. *Stellungnahme zur Klimaklage*
(Video von Volker Quaschning)
3. Webinar zur Klimaklage
4. Bearbeitung der Stellungnahmen zur Klimaklage
1. Klimaklage: Bundesverfassungsgericht setzt Bundesregierung und Bundestag Frist für Stellungnahme
Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke und dem Ex-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) hat im November 2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.
Das Gericht hat in diesen Tagen mit einem Schreiben des Ersten Senats Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Gelegenheit gegeben, bis Mitte November zur Klage Stellung zu nehmen. Dies erfolgt normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit einer Klage vertieft auseinandersetzen will. Für Menschenrechtsklagen auf einen besseren Umweltschutz ist das eine Premiere und ein großer Erfolg. Das Gericht hat solchen Klagen in der Vergangenheit kaum Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nach knapper Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen.
„Wir freuen uns, dass das oberste deutsche Gericht offenbar die Dringlichkeit des Klimaschutzes erkannt hat. Wir sind gespannt, ob und wie Bundesregierung und Bundestag ihre grundrechtswidrige Klimapolitik rechtfertigen wollen“, erklären der SFV und BUND für die Klägergemeinschaft. Professor Volker Quaschning (Facebook), Energieexperte an der HTW und einer der Einzelkläger, ergänzt: „Aktuelle Entwicklungen wie Dürresommer und immer neue Hitzerekorde zeigen, dass der Klimawandel schon heute schwerwiegende Auswirkungen hat. Angesichts der immer größer werdenden Bedrohung sind wir zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Gefahr erkennt und die nötigen Gegenmaßnahmen einfordert.“
Die Klage hat folgenden Hintergrund: Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU sein Gewicht dafür in die Waagschale werfen und die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null bringen. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiert aber die unambitionierte deutsche Klimapolitik.
Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen. Sollte das Karlsruher Gericht der Klage stattgeben, wäre in Deutschland, europa- und weltweit verdeutlicht: Das Klimathema ist ein massives Menschenrechtsproblem und steht nicht im Belieben der jeweiligen politischen Mehrheit.
Die Klage wurde vom SFV initiiert und wird vom SFV mit Spendengeldern finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten durch die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.
Klageschrift und Klägerinnen und Kläger: www.klimaklage.com
Pressemitteilung zur Klage: www.bund.net/klimaklage
Information zur Klage: www.sfv.de/artikel/verfassungsbeschwerde_klimapolitik_-_kurzinfo.htm
Hintergrund (basierend auf SFV-Gutachten): www.mdpi.com/2071-1050/10/8/2812/htm
Kontakt: Felix Ekardt, Tel.: 0341/ 49 27 78 66, E-Mail: felix.ekardt@uni-rostock.de
SFV- Kontakt: Wolf von Fabeck und Susanne Jung, Tel.: 0241-511616, E-Mai l: zentrale@sfv.de
2. Stellungnahme zur Klimaklage(Video von Volker Quaschning)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des SFV, des BUND und mehrerer Einzelkläger der Bundesregierung, dem Bundestag und Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt (s. Rundmail vom 26.8.2019).
Prof. Dr. Volker Quaschning, einer der Einzelkläger, hat zu dieser neuen Entwicklung in einem Video Stellung bezogen. Es ist zu finden unter
www.klimaklage.com/stellungnahme-zu-den-neuen-entwicklungen/
3. Webinar zur Klimaklage
Termin: 11. September 2019 um 18 Uhr
Anmeldungen bitte bis zum 10. September per Mail an zentrale@sfv.de
Referenten: Susanne Jung und Wolf von Fabeck
Unser zweites Webinar zur Klimaklage wird die Hintergründe der Verfassungsbeschwerde erläutern, über Aktionen informieren und zum Unterstützen anregen.
4. Bearbeitung der Stellungnahmen zur Klimaklage
Eingehende Stellungnahmen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung werden der Kanzlei Baumann, die uns rechtlich vertritt, zugeleitet. Es ist absehbar eine anspruchsvolle Aufgabe für Frau Dr. Heß oder Prof. Ekardt, auf diese Stellungnahmen die passende Entgegnung zu formulieren. Gute juristische Arbeit muss selbstverständlich bezahlt werden. Der SFV bittet dafür um Ihre Spende.
Vereins- und Spendenkonto:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Pax-Bank e.G.
BIC: GENODED1PAX
IBAN: DE16 3706 0193 1005 4150 19
Verwendungszweck: "Spende Klimaklage"
5. Impressum und Datenschutz
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
www.sfv.de
SFV bei Twitter: @sfv_de
www.facebook.com/sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Homepage, speziell zur Verfassungsbeschwerde des SFV
klimaklage.com
Wenn Sie Mitglied im SFV werden möchten, finden Sie unter
www.sfv.de/lokal/mails/infos/beitritt.htm
alle notwendigen Informationen.
Vereins- und Spendenkonto:
Pax-Bank e.G., BLZ: 37060193, Kto: 1005415019
BIC: GENODED1PAX
IBAN: DE16370601931005415019
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter
www.sfv.de/artikel/datenschutzerklaerung.htm
u.a. [sfv-rundmail] 26.8.2019
1. Klimaklage: Bundesverfassungsgericht setzt Bundesregierung und Bundestag Frist für Stellungnahme
2. *Stellungnahme zur Klimaklage*
(Video von Volker Quaschning)
3. Webinar zur Klimaklage
4. Bearbeitung der Stellungnahmen zur Klimaklage
1. Klimaklage: Bundesverfassungsgericht setzt Bundesregierung und Bundestag Frist für Stellungnahme
Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und vielen Einzelklägern wie dem Schauspieler Hannes Jaenicke und dem Ex-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel (CSU) hat im November 2018 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.
Das Gericht hat in diesen Tagen mit einem Schreiben des Ersten Senats Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Gelegenheit gegeben, bis Mitte November zur Klage Stellung zu nehmen. Dies erfolgt normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit einer Klage vertieft auseinandersetzen will. Für Menschenrechtsklagen auf einen besseren Umweltschutz ist das eine Premiere und ein großer Erfolg. Das Gericht hat solchen Klagen in der Vergangenheit kaum Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nach knapper Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen.
Klimaschutz satisch, aber leider ist das, was die PARTEI hier plakatiert, oft Realpolitik bei CDU, CSU und SPD. Und die Grün*innen haben hier leider aus ihren Regierungszeiten keine reione Weste. |
„Wir freuen uns, dass das oberste deutsche Gericht offenbar die Dringlichkeit des Klimaschutzes erkannt hat. Wir sind gespannt, ob und wie Bundesregierung und Bundestag ihre grundrechtswidrige Klimapolitik rechtfertigen wollen“, erklären der SFV und BUND für die Klägergemeinschaft. Professor Volker Quaschning (Facebook), Energieexperte an der HTW und einer der Einzelkläger, ergänzt: „Aktuelle Entwicklungen wie Dürresommer und immer neue Hitzerekorde zeigen, dass der Klimawandel schon heute schwerwiegende Auswirkungen hat. Angesichts der immer größer werdenden Bedrohung sind wir zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Gefahr erkennt und die nötigen Gegenmaßnahmen einfordert.“
Die Klage hat folgenden Hintergrund: Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU sein Gewicht dafür in die Waagschale werfen und die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null bringen. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiert aber die unambitionierte deutsche Klimapolitik.
Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen. Sollte das Karlsruher Gericht der Klage stattgeben, wäre in Deutschland, europa- und weltweit verdeutlicht: Das Klimathema ist ein massives Menschenrechtsproblem und steht nicht im Belieben der jeweiligen politischen Mehrheit.
Die Klage wurde vom SFV initiiert und wird vom SFV mit Spendengeldern finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten durch die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.
Klageschrift und Klägerinnen und Kläger: www.klimaklage.com
Pressemitteilung zur Klage: www.bund.net/klimaklage
Information zur Klage: www.sfv.de/artikel/verfassungsbeschwerde_klimapolitik_-_kurzinfo.htm
Hintergrund (basierend auf SFV-Gutachten): www.mdpi.com/2071-1050/10/8/2812/htm
Kontakt: Felix Ekardt, Tel.: 0341/ 49 27 78 66, E-Mail: felix.ekardt@uni-rostock.de
SFV- Kontakt: Wolf von Fabeck und Susanne Jung, Tel.: 0241-511616, E-Mai l: zentrale@sfv.de
2. Stellungnahme zur Klimaklage(Video von Volker Quaschning)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des SFV, des BUND und mehrerer Einzelkläger der Bundesregierung, dem Bundestag und Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt (s. Rundmail vom 26.8.2019).
Prof. Dr. Volker Quaschning, einer der Einzelkläger, hat zu dieser neuen Entwicklung in einem Video Stellung bezogen. Es ist zu finden unter
www.klimaklage.com/stellungnahme-zu-den-neuen-entwicklungen/
3. Webinar zur Klimaklage
Termin: 11. September 2019 um 18 Uhr
Anmeldungen bitte bis zum 10. September per Mail an zentrale@sfv.de
Referenten: Susanne Jung und Wolf von Fabeck
Unser zweites Webinar zur Klimaklage wird die Hintergründe der Verfassungsbeschwerde erläutern, über Aktionen informieren und zum Unterstützen anregen.
4. Bearbeitung der Stellungnahmen zur Klimaklage
Eingehende Stellungnahmen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung werden der Kanzlei Baumann, die uns rechtlich vertritt, zugeleitet. Es ist absehbar eine anspruchsvolle Aufgabe für Frau Dr. Heß oder Prof. Ekardt, auf diese Stellungnahmen die passende Entgegnung zu formulieren. Gute juristische Arbeit muss selbstverständlich bezahlt werden. Der SFV bittet dafür um Ihre Spende.
Vereins- und Spendenkonto:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Pax-Bank e.G.
BIC: GENODED1PAX
IBAN: DE16 3706 0193 1005 4150 19
Verwendungszweck: "Spende Klimaklage"
5. Impressum und Datenschutz
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Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
www.sfv.de
SFV bei Twitter: @sfv_de
www.facebook.com/sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
Homepage, speziell zur Verfassungsbeschwerde des SFV
klimaklage.com
Wenn Sie Mitglied im SFV werden möchten, finden Sie unter
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