Das Urteil der Richter beim Bundesverfassungsgericht hat einige Schwächen. Vielleicht sind diese Schwächen auch darin grundgelegt, wie die Politiker das Betreuungsgeld begründen, aber dann hätten die Richter um der Familien willen auch darlegen können, mit welcher Begründung eine Geldzahlung, wie das Betreuungsgeld, möglich würde. Fakt ist, das Erziehen der Kinder ist eine Leistung. Und bei jedem Arbeiter würde man sagen, es ist richtig, wenn der für seine Leistung bezahlt wird. Anders ist das bei der gesellschaftlich extrem wichtigen Familienarbeit, die sollen die Eltern gratis erbringen. Zum Dank müssen diese dann den Profit nicht nur mit den Kinderlosen teilen, nein, dieser Profit in der Form von Rente wird überwiegend nach der geleisteten Erwerbsarbeit berechnet.
Jetzt fördert der Stadt die Fremdbetreuung von Kindern. Die Eltern, die das nutzen haben dann nicht nur ein höheres Einkommen, sie bekommen indirekt vom Staat auch noch eine geldwerte Leistung geboten. Längst nicht alle Eltern, die die Fremdbetreuung nutzen sind davon begeisterte Anhänger, aber entweder erlauben die Lebensumstände nicht den Verzicht auf das zweite Einkommen oder aber sie haben Angst später nicht mehr in den Beruf einsteigen zu können. In beiden Fällen ist es aber der innere Wunsch der Eltern, dass diese gerne mehr Zeit hätten, für ihre Kinder da zu sein.
Anderen Eltern ist es aber so wichtig, für ihre Kinder da zu sein, dass diese dafür auch auf ein zweites Einkommen verzichten und dafür viele Einschränkungen in Kauf nehmen. Warum ist die Erziehungsleistung nur etwas wert, wenn Kinder in Fremdbetreuung gegeben werden und nicht auch dann, wenn Eltern diese Aufgabe selber ausführen wollen?
Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich um diese Fragen nicht. Statt als symbolische Vergütung von Leistung bezeichnen die Richter das Betreuungsgeld mehrfach als "Fürsorge" und ordnen es damit der Zuständigkeit der Länder und den Sozialhilfen zu. Hätten die Richter nicht auch urteilen können, dass die einseitige Krippenförderung die Autonomie der Eltern untergräbt und dass statt Krippenfördrung und Betreuungsgeld ein rentenwirksames Erziehungsgehalt für alle Eltern angesagt wäre? Sagt nicht Artikel 1 des Grundgesetzes, "die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt." Eine der drei staatlichen Gewalten ist die richterliche Gewalt. Kommt das Bundesverfassungsgericht diesem Auftrag nach, den das Grundgesetz an erster Stelle formuliert und damit diese Forderung zur obersten Maxime des Grundgesetzes macht? Ist es nicht gegen die Würde des Menschen, die Leistung der Eltern zu ignorieren und die für ihr vorbildliches Verhalten im Rentensystem zu bestrafen? Wie passt es zur Menschenwürde, wenn die Ergebnisse der Bindungsforschung ignoriert werden? Papst Benedikt sagte im Bundestag, es gibt auch eine Ökologie des Menschen. Gehört es nicht dazu, das Wesen des Menschen zu erkunden, seine Bedürfnisse zu ermitteln und dann die Welt so zu gestalten, dass diese den Bedürfnissen der Menschen entspricht, so auch dem Bedürfnis der Säuglinge und Kleinkinder nach Vater und Mutter als feste Bezugspersonen um ein Urvertrauen aufzubauen?
All das scheint die Richter nicht zu interessieren. Schon beim ESM- Urteil haben die Richter den Artikel 1 des Grundgesetzes verraten. Denn die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing, die den Schutz der Menschenwürde vor überzogenen Reaktionen der damals geplanten Mechanismen durch ein Gerichtsurteil absichern wollte, wurde zwar angenommen aber dann bis heute zurück gestellt und verstaubt anscheinend unbehandelt im Keller des Bundesverfassungsgerichtes. Statt dessen haben die Richter gesagt, wir kümmern uns nur um das Demokratieprinzip, das im Grundgesetz erst im im Artikel 20 vorkommt. Damals und heute haben die Richter sich um ihre Aufgabe gedrückt, als ein Teil der staatlichen Gewalt die Menschenwürde zu achten und zu schützen.
Die Richter betreiben sogar das Gegenteil und bringen Behauptungen, die von Industrielobbyisten nicht besser formuliert werden könnten. In der Pressemitteilung zum Urteil schreiben diese: "Das Untätigbleiben der Länder hat keine erkennbaren Nachteile für die Gesamtwirtschaft gebracht." Und später: "Während das Kinderförderungsgesetz auf den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuung und Beteiligung von Eltern am Arbeitsleben abgestellt ist und damit die Bedeutung der Regelungen als Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsfaktor angeknüpft wurde, fördert das hier zu beurteilende Betreuungsgeld die Erwerbsbeteiligung von Eltern nicht."
Also nicht das Wohl der Kinder ist den Richtern wichtig, sondern ob erreicht wird, dass eine möglichst große Zahl von Eltern wieder auf den Arbeitsmarkt kommt. Die Richter scheinen gar nicht auf den Gedanken zu kommen, dass das Betreuungsgeld eine Erwerbsbeteiligung der Eltern ist, weil diese die gesellschaftlich so wichtige Erziehungsleistung erbringen. Und je mehr Eltern das gut erbringen, um so besser ist das langfristig auch für den Arbeitsmarkt. Jetzt müssen viele Familien ihren oft auf Kante genähten Haushalt neu justieren und Kinder werden wieder zu einem höheren Armutsrisiko. Und Eltern sind wirklich die heutigen Helden. Für das bisschen Geld, dass die Verfassungsrichter nun den Familien weggenommen haben, würden diese Richter nicht mal einen einzigen Satz eines Urteils formulieren. Die leben in einer Einkommensebene, wo 150 Euro mehr oder weniger im Monat keine Rolle spielen. Die haben jede Empathie verloren für Menschen, die deutlich weniger verdienen und die letztlich mit ihren Steuern auch ihre Richtergehälter und Pensionen finanzieren. Eigentlich haben die Richter den eigenen Ast abgesägt. auf dem diese Sitzen. Und mit ihrem agieren gegen das Betreuungsgeld haben SPD, Grüne und Linke den Richtern die Säge in die Hand gedrückt. Leider haben auch CDU und CSU nicht den Mut von der Objektförderung der Betreuungseinrichtungen in die Subjektförderung der Kinder und Eltern umzustellen. Laut Artikel 6 Grundgesetz ist es Aufgabe der Eltern die Kinder zu erziehen. Die können auch ein Erziehungsgehalt nutzen, um damit eine Krippe zu bezahlen, wenn beide Arbeiten wollen. Und das Grundgesetz sagt auch, über diese Erziehungsarbeit der Eltern "wacht die staatliche Gemeinschaft." Bei einem Versagen der Eltern kann also der Staat korrigierend eingreifen und zur Finanzierung dieser Maßnahmen dann auch das Erziehungsgehalt kürzen. Aber es gehört auch zur Menschenwürde, dass den Eltern die Chance gegeben wird, so wie es optimal sinnvoll ist, für ihre Kinder da zu sein. Müsste eine Mutter oder ein Vater von 3 und mehr Kindern nicht genau so viel Geld bekommen, wie Angestellte einer Kinderkrippe? Müsste dieses Geld nicht wie die Rente per Umlage von allen finanziert werden? Nur wenn alle die Kindererziehung mittragen haben auch alle einen Anspruch auf Rente. Wenn es ökonomisch vorteilhaft ist, keine Kinder zu haben, wie zur Zeit, dann geht unser Land langsam vor die Hunde. Dann haben wir hier irgendwann auch griechische Verhältnisse und dann dürfen sich die Richter nicht wundern, wenn eine Troika auftritt und Deutschland verpflichtet, die Richterpensionen um 90% zu kürzen. Mit einem anderen ESM- Urteil und der Einforderung einer echten Familienpolitik statt einer Familien- Ersetzungspolitik, hätten die Richter unser Land vor solchen Gefahren bewahren können. Meine Antwort darauf ist, ich wähle künftig die Familienpartei oder ÖDP oder eine kleine christliche Partei, da diese ein echtes Erziehungsgehalt schon im Programm haben.
Abs.
Felix Staratschek
Freiligrathstraße 2
42477 Radevormwald
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