NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Montag, 27. Juli 2015

Radevormwald: Dokumentation wichtiger Ratsentscheidungen und Aussagen von Bürgermeisterkandidaten 2015 - Teil 2

Teil 1 siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2015/07/radevormwald-dokumentation-wichtiger.html

Teil 2 für den Zeitraum vom 28.06.2011 bis 18.09.2012

Doku wichtiger oder interessanter Ratsnetscheidungen von 2011 bis 2012. Angesichts der Bürgermeisterwahl im September 2015 soll sich so jeder informieren können, welche Politik Bürgermeisterkandidaten oder deren Gruppen gemacht haben. Hier Infos zum Kandidat Johannes Mans, den die AL aufgestellt hat: www.bm-fuer-rade.de

Aus dem Inhalt:
Falschaussagen zum Thema Ortsbus statt Schulbus (auch Schulausschuss)
Intransparenz bei der Life Ness Bäder GmbH
Baublock Nordstraße
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Namenszusatz für Radevormwald
Neubau Sportplatz Hermannstraße
Haushaltsreden 2012 (CDU und AL)
Vorplanung Innenstadtsanierung
Antrag von "Wir sind Radevormwald"
Zaun an der Wupper / Schnellental
WFG und Nordstraße

10. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 28.06.2011
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=41

Herr Müller (SPD) beantragt, dass der TOP 15 (Resolution zur Aufhebung der Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasseranlagen (Antrag der AL Fraktion vom 15.06.2011)von der Tagesordnung genommen wird, da bereits im Bauausschuss mit der Verwaltung vereinbart wurde, diesen bis zum Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung zurückzustellen.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) wirft ein, dass es sich hierbei um eine Ratsresolution handelt, die dem Bauauschuss freundlicherweise vorgelegt wurde.
Die Abstimmung über den Antrag von Herrn Müller ergibt folgendes Ergebnis:


Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen
8 SPD,
6 FDP,
4 UWG,
1 Bürgermeister

22 Nein-Stimmen
14 CDU,
2 UWG,
3 AL,
2 pro NRW,
1 fraktionslos)
(welch seltenes Ereignis, die CDU mit AL und den Linken)


15. Resolution zur Aufhebung der Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasseranlagen (Antrag der AL Fraktion vom 15.06.2011) AN/0041/2011
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erläutert den hierzu vorliegenden Antrag der AL-Fraktion. http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/resolution_dichtigkeitspr%C3%BCfung_oU.pdf
Herr Christian Viebach (CDU) erklärt, dass die anwesende CDU-Fraktion diesem Resolutionsantrag komplett zustimmen wird. Er betont, dass auch von seitens der CDU-Fraktion mehrere Anträge in den Fachausschüssen zu dieser Thematik gestellt worden sind. Zudem begrüßt er es, dass neue Möglichkeiten der Dichtheitsprüfung angeboten werden sollen, die sich zurzeit auf Landesebene im Gesetzgebungsverfahren befinden. Nach Meinung von Herrn Viebach dürfen die Bürger nicht weiter zur Kasse gebeten werden.
Herr Dietmar Stark (SPD) merkt an, dass derzeit neue Möglichkeiten zur Durchführung dieser Prüfung untersucht werden. Er ist ebenfalls der Auffassung, dass die angesprochene Dichtheitsprüfung nicht nur private Haushalte betrifft, sondern auch Gewerbebetreibende. Dadurch läuft der Resolutionsantrag der AL-Fraktion ins Leere. Entgegen dem vorliegenden Antrag, sollte man aufgrund der derzeitigen Prüfung neuer Möglichkeiten zur Durchführung der Dichtheitsprüfung, die Landesregierung unterstützen.
Herr Klaus Haselhoff (UWG, heute RUA) teilt mit, dass die UWG-Fraktion diesem Resolutionsantrag zustimmen wird, da es wichtig ist, weitere Kosten für die Bürger zu verhindern.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, die Landesregierung und den Landtag Nordrhein- Westfalen aufzufordern, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 LWG aufzuheben.

Abstimmungsergebnis:
30 Ja-Stimmen
13 CDU,
5 FDP,
6 UWG,
3 AL,
2 pro NRW,
1 fraktionslos

8 Nein-Stimmen
8 SPD

3 Enthaltungen (1 SPD, 1 FDP, 1 Bürgermeister)


17. Einführung eines Schülertickets BV/0224/2011
Frau Butz (Stadt) berichtet über die geplanten Änderungen zum Schülerticket.
Herr Lorenz (CDU, heute RUA) teilt mit, dass in dem Schulausschuss schon seit längerer Zeit Beratungen und Gespräche bezüglich der Schülerbusfahrten stattgefunden haben. Anfang des Jahres berichtete ein Vertreter der OVAG im Schulausschuss über die wahrscheinlich eintretenden Änderungen. Da zu dieser Zeit noch keine abschließende Entscheidung ergangen war, wurde die Verwaltung beauftragt den Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen auszuhandeln. Der Vertrag konnte aufgrund der Dringlichkeit, da zu Anfang des kommenden Schuljahres eine Lösung gefunden werden muss, nicht mehr im Schulausschuss vorberaten werden. Herr Lorenz weist darauf hin, dass bei einem Zustandekommen dieses Vertrages, alle freifahrtberechtigten Schüler, die im Linieverkehr fahren, dazu verpflichtet sind, dieses Ticket mit einem Eigenanteil zu erwerben. Es ist ärgerlich, dass Schüler, die im Schülerspezialverkehr unterwegs sind, nun 12 € anstatt 6 € zahlen müssen und keine Ermäßigungen für Geschwister erhalten. Über diesen Punkt wurde eingehend mit der OVAG verhandelt. Hier besteht jedoch seitens der OVAG zurzeit kein Verhandlungsspielraum. Es werden aber Nachverhandlungen diesbezüglich angestrebt.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Axel Michalides (AL), erklärt Frau Butz, dass der Vertrag grundsätzlich im Schulausschuss intensiv vorberaten worden ist. Jedoch war es bei einigen speziellen Bedingungen, die mit der Lage der Stadt Radevormwald zusammenhängen, nicht möglich, diese abschließend im Fachausschuss zu beraten. Frau Butz teilt mit, dass der Vertrag schon optimiert worden ist und weitere Nachverhandlungen nicht möglich sind, da der Vertrag auf Tarifbestimmungen beruht, die nicht ohne weiteres außer Kraft oder geändert werden können.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) merkt an, dass der eigentliche Ansatz der Verhandlungen über die Einführung eines neuen Systems für die Schülerbusfahrten eigentlich der war, den Schülerspezialverkehr komplett aufzulösen und einen Linienverkehr zu bilden, der von allen Bürgern mitgenutzt werden kann. Des Weiteren wird von Frau Ebbinghaus angefragt, ob die Fahrstrecken des Schülerspezialverkehrs beibehalten werden und sich die Kosten für die Stadt Radevormwald durch diesen neuen Vertrag ändern.
Frau Butz erläutert daraufhin, dass die Öffnung des Schülerspezialverkehrs für die Nutzung durch Bürger bereits in dem Fachausschuss mit Vertretern des Verkehrsunternehmens eingehend erörtert worden ist und man diesen Ansatz daraufhin verworfen hat. Veränderungen von Fahrstrecken sind zurzeit nicht vorgesehen; diese werden jedes Jahr neu überprüft. Die Kosten der Stadt Radevormwald werden sich durch den neuen Vertrag nicht ändern.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) ist sehr verwundert, dass so viel Zeit für das Aufsetzen dieses Vertrags benötigt worden ist. Darüber hinaus, ist seiner Ansicht nach der Vertrag nicht klar genug formuliert.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Einführung des Schüler-Tickets zum Schuljahr 2011/2012 mit den VRS-Partnerunternehmen abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Einführung eines Eigenanteils für die Nutzung von Schüler-Tickets entsprechend der vorgegebenen Preistafel zu den Tarifbestimmungen (Anlage 1)
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Einführung eines ÜT-Tickets die notwendigen Verträge abzuschließen und stimmt einer Änderung des Eigenanteils zu.

Abstimmungsergebnis:
37 Ja-Stimmen
13 CDU,
9 SPD,
6 FDP,
6 UWG,
1 pro NRW,
1 fraktionslos,
1 Bürgermeister

3 Nein-Stimmen (3 AL)

Anmerkung:
Lügt Frau Butz? Sie wird hier so zitiert: "Frau Butz erläutert daraufhin, dass die Öffnung des Schülerspezialverkehrs für die Nutzung durch Bürger bereits in dem Fachausschuss mit Vertretern des Verkehrsunternehmens eingehend erörtert worden ist und man diesen Ansatz daraufhin verworfen hat."
Im Verkehrsausschuss wurde das Thema nicht diskutiert, weil das (auch) in den Schulausschuss gehöre. Und im Protokoll des letzten Schulausschuss ist kein Beschluss dokumentiert, dass der Fachausschuss die Umwandlung des Schulbusses nur für Schüler in einen Ortsbus für alle abgelehnt hat. 

Hier die Protokollaussagen dazu von 2 Schulausscuhusssitzungen:


3. Schülerbeförderung IV/0088/2011
Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 28.02.2011
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=71
Als Gäste zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Stock von der OVAG und Herr Gesenberg vom Busunternehmen "Der Radevormwalder" eingeladen.
Herr Stock (OVAG) erläutert, dass es das Schülerjahresticket mit Wirkung zum Schuljahr 2011/2012 nicht mehr geben wird. Die Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein- Sieg (VRS) hat ein neues Tarifkonzept für den Ausbildungsverkehr beschlossen. Neu ist, dass es ab kommendem Schuljahr ein SchülerTicket gibt, mit dem die Kinder und Jugendlichen an 365 Tagen im Jahr ohne zeitliche Einschränkung mit Bussen und Bahnen fahren dürfen. Das Schülerjahresticket, das nur für Fahrten zwischen Wohnort und Schule gilt, läuft zum 31. Juli aus, JuniorTickets werden noch bis 31. August verkauft und gelten im
ABO bis 31. August 2012.
Das neue SchülerTicket bedeutet für die Eltern der Kinder, die zurzeit den Linienbusverkehr nutzen, dass sie sechs Euro pro Monat für das erste Kind zuzahlen müssen, für das zweite drei Euro, das dritte Kind ist kostenfrei. Die Schüler im Schülerspezialverkehr können sich auf Wunsch für zwölf Euro zusätzlich ein Schüler- Ticket kaufen, hier gilt die Reduzierung bei mehreren Kindern nicht. Nachteil für alle Schüler, die in Radevormwald den Bus benutzen, um zum Unterricht zu kommen: Fahrten auch außerhalb der Schulzeit sind nur innerhalb des VRS möglich. Nach Wuppertal müssen sich die Schüler ein Einzelticket kaufen. Wer nach
Köln will, darf mit dem Ticket nicht über Remscheid fahren. Die Verwaltung, einige Fraktionenund OVAG hatten gehofft, dass es ein Übergangs-Schüler-Ticket VRS/VRR geben wird. Das wurde von der Verbandsversammlung abgelehnt.
Zur Schaffung der Möglichkeit der Nutzung der neuen Tickets ist ein weiterer Vertrag zwischen der Stadt und der OVAG zu schließen. Über die Tarifbedingungen wurden den Ausschussmitgliedern Unterlagen von Herrn Stock (OVAG) ausgehändigt. Der zu tätigende Vertragsabschluss ist noch zu beraten.
Alles weitere Wissenswerte über die künftigen Veränderungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Und das ist das Protokoll eine Sitzung früher:

3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am Montag, 12.07.2010
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=23
2. Beförderung von Schülern außerhalb von Schulzeiten
3. Schülerbeförderung (Antrag der AL-Fraktion)
Der Vorsitzende erläutert zunächst noch einmal die Begriffe Schülerspezial- und Linienbusverkehr, wobei es im Linienbusverkehr die unterschiedlichsten Tickets gibt.
Er unterteilt in 3 Beratungspunkte:
• Schülerspezialverkehr in 2010/2011
• Linienbus für den „Rest“
• Rückführung in den Linienbusverkehr (Strategie AL)
Frau Greif (CDU) schlägt vor, dass die Verwaltung erklärt, warum die Schülerbeförderung gegenwärtig ein Problem ist.
Daraufhin führt Frau Butz (Stadt) aus, dass sich die Unterrichtsstruktur in letzter Zeit durch den Nachmittagsunterricht sehr geändert hat und deshalb eine Anpassung der Schülerbeförderung notwendig geworden ist. Ab 16.00 Uhr fährt bis dato nur ein Schulbus, der die Kinder in alle Außenbereiche Radevormwalds befördert. Dadurch dauert es für einige Kinder unverhältnismäßig lange, bis sie zu Hause sind. Dem soll Abhilfe durch einen weiteren Schulbus geschaffen werden. Dafür entfallen 150 Linienbuskarten. Das ergibt eine Kostenersparnis von 58.000 € für die Stadt. 90 SchülerInnen erhalten allerdings auch im nächsten Schuljahr aus organisatorischen Gründen (und weil die Schulbusse morgens sonst an der Wupper überfüllt wären) das Schülerjahresticket, und zwar die SchülerInnen, die in Dahlhausen-Brücke zusteigen, sowie SchülerInnen aus Wuppertal, Krebsöge, vom Wupperdamm, Niedernfeld und Hückeswagen.
Das Ordnungsamt überprüft z. Z., ob die Linie zwischen Remlingrade und Radevormwald eingestellt werden bzw. ob die Tour evtl. vom Bürgerbus übernommen werden kann. Das wäre eine weitere Einsparung von ca. 7.000 €.
Die vielen Fragen aus den Reihen der Ausschussmitgliedern werden ausführlich von den Herren Schütz und Stock von der OVAG beantwortet.
Auf die Frage, warum es nicht möglich ist, so viele Schüler wie möglich im Linienverkehr zu befördern, erklärt Herr Stock, dass eine Änderung im Schülerspezialverkehr innerhalb von drei Tagen umgesetzt werden kann, im Linienverkehr aber eine Vorlaufzeit von sechs Monaten nötig ist. Tarif- und Preisvorschläge will das Busunternehmen OVAG in den kommenden Monaten für Radevormwald entwickeln.

Sodann bittet der Vorsitzende um folgende Beschlussfassung:
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die wirtschaftlichste Beförderung zu wählen, wird ab dem Schuljahr 2010/2011 ein zusätzlicher Bus im Schülerspezialverkehr eingesetzt. Die Linienbuskarten entfallen mit Ausnahme der Karten, die im Schreiben der OVAG vom 15.06.2010 aufgeführt sind.
Der Ausschuss für Schule und Kultur beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der OVAG ein Konzept zu entwickeln, das es ermöglicht, den Schülerverkehr weitgehend in den Linienverkehr zu integrieren. Dieses Konzept sollte im Frühjahr 2011 dem Ausschuss vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Herr Lorenz (CDU, heute RUA) möchte festgehalten haben, dass es für die OVAG unkritisch ist, wenn Sie ihr Angebot bezüglich des Linienbusverkehrs für das darauffolgende Schuljahr 2011/2012 erst im Februar 2011 vorlegt.

Wie kann die Frau Butz in der Ratssitzung einfach das Gegenteil behaupten, wenn hier im Prokoll klar steht, dass der Ausschuss ein Konzept will, dass den Schulbusverkehr in einen Linienverkehr umwandelt? Ist das die mehrfache Ablehnung, von der der CDU- Bürgermeisterkandidat Viebach faselt?

Soweit ein kleiner Ausflug in den Schulaussschuss und in die Beschlussverdrehungen, mit denen in Radevormwald Politik betrieben und begründet wird.




11. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 27.09.2011
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=42


Der Bürgermeister  verweist auf den nachträglichen Antrag der AL-Fraktion und auf die vorliegende Tischvorlage, die einen Änderungsantrag von Herrn Ullmann zu TOP 9 beinhaltet.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung merkt Herr Rolf Ebbinghaus (AL) an, dass der nachträgliche Antrag der AL-Fraktion für den öffentlichen Teil der Sitzung angedacht war. Er räumt zwar ein, dass eine Verlegung in den nichtöffentlichen Teil teilweise nachvollziehbar sei, ist aber der grundsätzlichen Meinung, dass durch diesen Antrag keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Daher sollte man dem Grundsatz folgen, grundsätzlich alles öffentlich abzuhandeln.
Der Bürgermeister entgegnet darauf hin, dass er den Antrag an den Geschäftsführer der Bäder Radevormwald GmbH, Herrn Eden, weitergeleitet hat und dieser die gewünschten Auskünfte nur im nichtöffentlichen Teil zur Wahrung der Unternehmensinteressen erteilen will.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) wirft ein, dass die Bäder Radevormwald GmbH zu 100% kommunal ist und der Bürgermeister der Vertreter dieser Gesellschaft sei. Der Antrag begehrt Auskünfte vom Vertreter, nicht vom Geschäftsführer.
Der Bürgermeister erklärt Herrn Ebbinghaus, dass die Stadt der Gesellschafter ist, nicht er selbst. Zudem merkt er an, dass Herr Eden, als Geschäftsführer der Bäder GmbH, das benötigte Fachwissen besitzt, um die geforderten Informationen zu liefern. Die entsprechende Gesellschaftssatzung sieht vor, dass nur Herr Eden über die Art der Berichterstattung entscheiden kann.
Nachdem der Bürgermeister zu einer Abstimmung aufrufen will, ob Herr Eden die Auskünfte zu TOP 18 nun öffentlich oder nichtöffentlich erteilen soll, weist Herr Dietmar Stark (SPD) darauf hin, dass es bei der herrschenden Rechtslage dem Rat durch einen Beschluss nicht möglich ist, diese Entscheidung des Geschäftsführers zu ändern.
Daher erfolgt keine Abstimmung.
(An dieser Aussage von Herrn Stark habe ich große Zweifel, weil doch der Hund mit dem Schwanz wedeln soll und nicht umgekehrt. Herr Eden ist ein Angestellter des Gesellschafters und ist doch wohl an die Weisungen des Gesellschafters gebunden. Will er das nicht tun, sollte man ihn wegen Arbeitsverweigerung kündigen. Aber in Rade scheinen alle dessen Verhalten zu decken, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!)


9. Gedenken zum 70. Jahrestag der Ermordung von 27  Franzosen durch deutsche Faschisten in Châteaubriant  (Antrag von Herrn Ullmann vom 14.09.2011) AN/0049/2011

Herr Ullmann erläutert seinen Antrag und weist auf den vorliegenden Änderungsantrag hin. Er betont noch einmal explizit die Wichtigkeit einer solchen Würdigung.
Der Bürgermeister Dr. Korsten erwähnt, dass es bereits in der Vergangenheit vielfache Würdigungen gegeben hat.
Herr Ronsdorf beantragt, dass das Wort „Faschismus“ im Änderungsantrag von Herrn Ullmann durch das Wort „Nationalsozialismus“ ersetzt werden soll.
Es erfolgt nun die Abstimmung über den Antrag von Herrn Ullmann mit der beantragten Änderung
von Herrn Ronsdorf.

Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald beauftragt die Verwaltung der Stadt Radevormwald, in Absprache mit den Fraktionen einen Vertreter der Stadt Radevormwald im Rahmen der offiziellen Delegation zwischen dem 6. und dem 11. Oktober zu bestimmen, um zeitnah zum 22.Oktober 2011, dem 70. Jahrestag der Erschießung von 27 französischen Gefangenen aus dem Internierungslager Châteaubriant, an der Gedenkstätte „Carrière des Fusillés“ einen Kranz zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im Namen der der Stadt Radevormwald, ihrer Bürger und des Rates der Stadt Radevormwald niederzulegen. Es wird dementsprechend beantragt, die Kosten für einen angemessenen Kranz aus Mitteln des laufenden Haushalts zu finanzieren.

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen
3 AL,
1 pro NRW,
1 fraktionslos


34 Nein-Stimmen
15 CDU,
9 SPD,
4 FDP,
5 UWG,
1 Bürgermeister



12.2. Beendigung bzw. Auflösung des mit der Stadtwerke Radevormwald GmbH abgeschlossenen Konzessionsvertrages Gas, Strom aus dem Jahr 2003 BV/0247/2011
Der Bürgermeister Dr. Korsten betont, dass die Initiative zur Auflösung des Konzessionsvertrages von den Stadtwerken kommt.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) gibt zu Bedenken, dass die Sachlage mit der neuen Geschäftsführung im Jahr 2012 eine ganz andere sein könnte. Sie schlägt daher vor, die endgültige Entscheidung bis zur Einführung der neuen Geschäftsführung zu verschieben.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den aus dem Jahr 2003 mit der Stadtwerke Radevormwald GmbH bestehenden Konzessionsvertrag für Strom und Gas vorzeitig zu beenden bzw. aufzulösen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte zur kurzfristigen Umsetzung eines wettbewerblichen Verfahrens gem. den Vorgaben des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG) einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
34 Ja-Stimmen
15 CDU,
9 SPD,
4 FDP,
5 UWG,
1 Bürgermeister

5 Nein-Stimmen
3 AL,
1 pro NRW,
1 fraktionslos

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass durch die getroffene Entscheidung zur Beendigung des Konzessionsvertrages auch über die Bürgeranregung entschieden wurde. Der Antragssteller wird eine entsprechende Stellungnahme vom Bürgermeister erhalten.


12. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, dem 13.12.2011
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=43


10. Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes zur Ideenfindung für den Baublock Markt/Kotten-/Burg- und Nordstraße (Antrag der CDU-Fraktion vom 30.11.2011) AN/0058/2011
(Hier mein bericht zur vorausgehenden Sitzung des Ausschuss für Stadtentwivklung: http://viertuerme.blogspot.de/2011/11/ausschuss-fur-umwelt-stadtentwicklung.html )
Frau Gottlieb (Stadt) informiert, wie von der CDU-Fraktion beantragt, anhand einer Power-Point- Präsentation den gesamten Rat über die Ideenfindung für den Baublock Markt/ Kotten-/ Burg-/ Nordstraße. Es wurden durch eine Mehrfachbeauftragung - die Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt und somit der Förderung ist - drei renommierte Planungs-/Architekturbüros ausgewählt und beauftragt, für den genannten Bereich Handlungsmöglichkeiten und Spielräume für eine gezielte, nachhaltig konzipierte und mit hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität versehene Neustrukturierung des Blockes aufzuzeigen. In der heutigen Sitzung soll nur das Konzept vorgestellt werden, das von dem Auswahlgremium einstimmig empfohlen wurde.
Zu Beginn erinnert Frau Gottlieb an die Ausgangssituation, weshalb gerade dieser Baublock als Neuordnungsbereich im Integrierten Handlungskonzept definiert wurde und eine sehr wichtige Funktion für die Innenstadt darstellt. Frau Gottlieb erläutert, dass vor allem der bereits seit 2008 bestehende Leerstand des ehemaligen Rewe aber auch der sukzessive Nutzungsverfall in der Nordstraße die Auslöser zur Einleitung dieses Planungsverfahrens waren, da diese zu einer Häufung von weiteren Leerständen und somit nicht nur zu einem Funktionsverlust- und Frequenzverlustes des Standortes Markt, sondern auch zu einer Schwächung des Stadtbildes geführt hatten. Seit 2008 hat merklich eine Verlagerung des Einzelhandelsschwerpunktes in den östlichen Bereich (östliche Kaiserstraße/Schloßmacherplatz-/zentrum) stattgefunden und eine Vermarktung von Leerständen im westlichen Innenstadtbereich (westl. Kaiserstraße/Markt) wurde aufgrund der abnehmenden Fußgängerfrequenz deutlich schwieriger. Zur Stärkung und Attraktivierung des Standortes Innenstadt ist die Neuordnung des beschriebenen Baublockes - der ca. 3.600 m² umfasst - zwingend erforderlich.
Frau Gottlieb erläutert folgende Ziele, die mit dem Planungsverfahren verfolgt wurden:
− Auslotung der Bandbreite der Entwicklung des Baublockes
− Verdeutlichung der Potentiale für die Entwicklung der Altstadt
− Hoher Anspruch an Funktionalität und Flexibilität der Entwürfe
− Hoher Anspruch an die städtebauliche und architektonische Qualität der Entwürfe
− Vermittlung der potentiellen Qualitäten und Nutzungsmöglichkeiten für Eigentümer, potentielle Investoren und Nutzer
− Vorbildfunktion für die Entwicklung anderer Standorte in der Altstadt
Bevor Frau Gottlieb in die nähere Erläuterung des vom Auswahlgremium einstimmig ausgewählten Entwurfes des Büros pesch partner architekten stadtplaner aus Herdecke geht, betont Sie, dass dieser lediglich eine Möglichkeit/ eine Idee zur Entwicklung des Baublockes darstellt. Dieses ist auch dem Mitglied der Eigentümerfamilie, der der größte Bereich gehört, bekannt; dieser war intensiv an dem Verfahren beteiligt - von der Abstimmung der Auslobungsbroschüre bis hin zur Auswahlgremiumssitzung, Entscheidung und Formulierung des diesbzgl. Protokolls. Die Vorschläge der Büros und somit auch das ausgewählte Konzept sollen den Eigentümern, potentiellen Investoren und Nutzern „Bilder“ vermitteln, welche Qualitäten und Nutzungen hier entstehen können und welche vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Es bleibt den Eigentümern unbenommen, den Bestand zu nutzen/ zu vermieten; es sollen lediglich wirtschaftliche, städtebauliche und architektonische Vorschläge aufgezeigt werden.
Im Folgenden stellt Frau Gottlieb den Entwurf des Büros pesch partner vor. Sie geht zunächst auf die vorgesehenen Nutzungen ein:
Ehemaliger Rewe:
UG: Nutzung des Bestandes durch weitere Stellplätze
EG: Aufgrund schwieriger Vermarktungserfahrungen des rückwärtigen Einzelhandelsbereichs
Vorschlag der Verkaufsflächenreduzierung, dafür Teilnutzung als Quartiersgarage;
vorderer Bereich für Einzelhandels-/Gastronomienutzung. Frau Gottlieb betont, dass der Vorschlag der Reduzierung der Verkaufsfläche als flexibel handhabbar anzusehen ist. Es soll hier nur aufgezeigt werden, wie der rückwärtige Bereich genutzt werden könnte, sollte die Nachfrage nach der Gesamtfläche nicht bestehen.
Bereich Kottenstraße: Ebenso ist der Vorschlag zu verstehen, den Bereich zur Kottenstraße hin durch einen Teilabriss „abzukoppeln“ und hier eine unabhängig vermarktbare Fläche, z.B. für Dienstleistung (die bestehende Arztpraxis könnte aus dem OG in das EG ziehen; dann könnte das OG für attraktives innerstädtisches Wohnen zur Verfügung gestellt werden), zu schaffen.
Nordstraße: T.w. Abriss und Neubau von Wohn-/Stadthäusern mit Gärten; ebenso Möglichkeit der Verbindung von Wohnen und Arbeiten (EG: Laden/Büro, Garage; OG: Wohnen) Burgstraße, auf jetziger Brachfläche (Parkplatz): Neubebauung für Wohnen bzw. Kombination Wohnen/Arbeiten oder Aufwertung des Parkplatzes
Für den Innenblockbereich wurde eine Nutzungsvariante entwickelt, die eine maßvolle Innenverdichtung mit Stadthäusern darstellt.
Frau Gottlieb betont, dass die Stärke des Entwurfs darin liegt, dass der Entwurfsverfasser ein Konzept mit drei unabhängig voneinander funktionierenden und realisierbaren Teilbausteinen mit einem ausgeprägten Grundstücks- und Bestandsbezug entwickelt hat. Somit ergibt sich aus den Teilbausteinen eine hohe Flexibilität der Entwicklung, die sowohl auf die räumliche und zeitliche Entwicklung bezogen ist (z.B. kann die Neubebauung der Nordstraße unabhängig von der anderen Blockentwicklung erfolgen).
Indem der Entwurfsverfasser die Grundstruktur des Baublocks und die Raumkanten aufnimmt, störende Anbauten und Nebengebäude im Innenblockbereich entfernt und damit einen hochwertigen Freiraum im Blockinneren schafft, wird die Funktion von qualitätvollem Wohnen in der Innenstadt nachhaltig gestärkt.
Durch die Orientierung am Bestand des ehem. Rewe-Gebäudes werden der Eigentümerfamilie flexible und wirtschaftliche Lösungsansätze im Umgang mit der bestehenden Immobilie aufgezeigt. Das Planungsbüro legt dar, wie eine architektonische Aufwertung der Fassade zum Markt, aber auch im rückwärtigen Bereich aussehen und erreicht werden könnte.
Mit der Wahl einer zurückhaltenden, kleinteiligen Fassadengestaltung der Neubebauung in der Nordstraße, die in der Materialwahl den Gestaltkanon im Bergischen Land berücksichtigt, wird ein neues und dennoch behutsam in den Altstadtbereich integriertes Stadtbild erreicht. Die Würdigung des Auswahlgremiums fasst Frau Gottlieb folgendermaßen zusammen:
− Konzept beruht auf drei unabhängig voneinander entwickelbaren Teilbausteinen mit ausgewogener Nutzungsmischung
− Qualitätvolles Wohnen mit hochwertigem privatem Freiraum wird geschaffen
− Fassadengestaltung des Gebäudes Markt 13 und der Neubauten an der Nordstraße führt zu deutlicher Aufwertung
− Anforderung des Denkmalbereiches werden in besonderer Weise berücksichtigt
− Schaffung einer marktgerechten und benutzerfreundlichen Immobilienstruktur
− Hohe Flexibilität ist gewährleistet
Herr Schröder (FDP) vertritt die Ansicht, dass die im Konzept vorgeschlagene Reduzierung der Einzelhandelsfläche dem Ziel entgegensteht, die Kaufkraft in der Innenstadt und v.a. die Frequenz am Markt zu steigern.
Frau Gottlieb betont, dass dies nur eine Möglichkeit darstellt. Da die bisherigen Vermarktungsbemühungen gezeigt haben, dass die Wiedervermietung der bestehenden Gesamtfläche nicht einfach ist und v.a. der rückwärtige Bereich mit der Fläche zur Kottenstraße hin von Interessenten/Entwicklern als problematisch angesehen wurde, hat das Büro Pesch und Partner diese Nutzungsvariante entwickelt. Letztendlich entscheidet der zukünftige Mieter, wie viel Fläche er benötigt.
Auf Frage von Herrn Rolf Ebbinghaus (AL) erklärt Frau Gottlieb, dass – wie beschrieben - ein Mitglied der Eigentümerfamilie von Beginn an intensiv an dem Prozess beteiligt war.
Herr Christian Viebach (CDU) führt an, dass die CDU-Fraktion sich mit der vorgestellten Planung einverstanden erklärt. Des Weiteren betont er, dass der Aspekt der Wirtschaftlichkeit eine Grundvoraussetzung zur erfolgreichen Umsetzung des Konzeptes ist. Es wird davon ausgegangen, dass keine öffentlichen Parkplätze in der Nordstraße wegfallen werden. Er bittet die Verwaltung zu Beginn des nächsten Jahres ein Gespräch mit der Eigentümerfamilie zu führen, um mit dieser ein einvernehmliches Ergebnis zur weiteren Vorgehensweise zu erzielen.
Auf eine entsprechende Nachfrage von Herrn Schröder teilt Frau Gottlieb mit, dass noch nicht geprüft wurde, ob das ausgewählte Konzept ohne eine Änderung des Bebauungsplanes umgesetzt werden kann. Diese Prüfung wird zeitnah erfolgen; eine Umsetzung des Bereichs Nordstraße könnte evtl. ohne Bebauungsplanänderung möglich sein. Aber auch dieses ist nur eine Einschätzung Ihrerseits, eine genaue Prüfung steht noch aus.
Herr Müller (SPD) befindet, im Namen der SPD-Fraktion, das gesamte Planungsverfahren und den ausgewählten Entwurf als eine sehr positive Zielsetzung für die Stadt Radevormwald.
Herr Dr. Axel Michalides (AL) fragt, ob die Entwürfe die Kriterien/ Vorgaben der bestehenden Denkmalbereichssatzung einhalten.
Frau Gottlieb erklärt hierzu, dass das Rheinische Amt für Denkmalpflege von Beginn an in den Planungsprozess einbezogen und somit auch Teil des Auswahlgremiums war. Insofern hat eine enge Abstimmung stattgefunden.
(Und was ist daraus geworden? Herr Lahme hat an der Stadt vorbei seinen Laden zum Rossmann entwickelt, die Stadt hat überteuert Häuser gekauft und aus einem noch intakten Haus die Bewohner hinaus gedrängt und jetzt Ende Juli 2015 gammelt nach über 3,5 Jahren noch immer alles vor sich hin. Siehe auch: http://viertuerme.blogspot.de/2011/11/karl-heinz-lahme-contra-stadt.html )



23. 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Radevormwald

Herr Klaus Haselhoff (UWG, heute RUA) erklärt, dass die UWG-Fraktion dieser Beschlussvorlage zwar zustimmen wird, jedoch noch immer Verbesserungsbedarf gesehen wird.
Herr Schäfer (CDU) stimmt den Ausführungen von Herrn Haselhoff zu, sieht die Fortschreibung aber als eine Verbesserung zum bisherigen Einzelhandelskonzept an.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) merkt an, dass dieses Konzept das Dritte seiner Art ist. Die letzten beiden Fortschreibungen waren seiner Ansicht nach in ihren Ausführungen wirkungslos. Aus diesem Grund fordert er die Verwaltung auf, diesbezüglich neue Ideen zu entwickeln anstatt auf den alten aufzubauen. Er befürchtet, dass durch das vorliegende Konzept die Kaufkraft der Stadt stark zurückgehen wird. Zudem ist Herr Ebbinghaus der Meinung, dass die Verwaltung nur den Zustand der Innenstadt verbessern will; andere Ortschaften seien hier nicht berücksichtigt worden. Des Weiteren ist er nicht der Meinung, dass eine rechtliche Notwendigkeit zur Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes besteht.
Frau Gottlieb (Stadt) stellt klar, dass ein Einzelhandelskonzept immer die Gesamtstadt betrachtet und umfasst, so auch diese Fortschreibung. Sie erinnert daran, dass der Auslöser der vorliegenden Fortschreibung die explizite Betrachtung der Wupperortschaften war. Frau Gottlieb weist darauf hin, dass u.a. Rechtsprechungen zahlreicher Obergerichte und auch des Bundesverwaltungsgerichts die Erstellung und den Ratsbeschluss eines Einzelhandelskonzeptes als zwingend erforderlich definieren, wenn eine Kommune die Einzelhandelsentwicklung steuern will. Zudem würden ohne ein Einzelhandelskonzept z.B. auch keine Fördermittel zur Innenstadtsanierung fließen; diese Voraussetzung ist Bestandteil der Bewilligungsprüfung
des Fördergebers.

23.2. Beschluss der strategischen Bausteine BV/0275/2011/1

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt mit den strategischen Bausteinen der 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes die Entwicklungsziele und Steuerungsgrundsätze für den Einzelhandel als Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben.

Abstimmungsergebnis:
39 Ja-Stimmen
16 CDU,
10 SPD,
6 FDP,
5 UWG,
1 pro NRW

5 Nein-Stimmen
3 AL,
 1 pro NRW,
1 fraktionslos


1 Enthaltung (1 UWG)


24. Beschluss des Verkehrs- und Gestaltungskonzepts Innenstadt BV/0280/2011
Frau Gottlieb (Stadt) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation das Verkehrs- und Gestaltungskonzept Innenstadt, die Bedeutung der Einbeziehung der Hohenfuhrstraße, die Kostensituation, die geplanten Umsetzungsschritte und den zu treffenden Beschluss.
Das Verkehrs- und Gestaltungskonzept Innenstadt besteht zusammengefasst aus drei Sanierungsschwerpunkten:
- Altstadtachse (Kaiserstraße und Marktplatz) und -eingänge (West und Ost)
- Hohenfuhrstraße (Unterschied Stand 2010/ Stand 2011)
- Schlossmacherplatz/-zentrum.
Hinsichtlich des Beschlusses verdeutlicht Frau Gottlieb den Ratsmitgliedern den Unterschied des Umgestaltungsumfangs der Hohenfuhrstraße zwischen dem Planungs- und Beantragungsstand 2010 und dem von 2011. Sie weist darauf hin, dass im Jahr 2010 nur punktuelle Umgestaltungsbereiche (an) der Hohenfuhrstraße vorgesehen waren. Innerhalb der im Februar 2011 stattgefundenen Bürgerwerkstatt stellte sich die Bedeutung und Notwendigkeit der darüber hinaus gehenden städtebaulichen Umgestaltung der Hohenfuhrstraße heraus. Dieses wurde im Juli 2011 stattgefundenen Bürgerforum als wichtige Maßnahme nochmals bestätigt.
Da diese weitergehende Umgestaltung noch nicht Bestandteil der „Gesamt“- Förderzusage des Ministeriums von 2010 war, muss - nach Rücksprache mit der Bezirksrgierung Köln - der Beschluss des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes die Einbeziehung der Hohenfuhrstraße explizit erfassen. Dieser Beschluss dient der Willensbekundung des Rates gegenüber dem Fördergeber, dass der Bereich der Hohenfuhrstraße mit in das integrierte Handlungskonzept Innenstadt und somit in den Rahmenplan aufgenommen wird (Anmerkung:
Die Beschlussempfehlung an den Rat über die Aufnahme der Hohenfuhrstraße in das Verkehrs- und Gestaltungskonzept ist durch den AUStV am 24.11.2011 erfolgt.). Auf dieser Basis können dann die weiteren Gespräche bzgl. einer Aufstockung der Förderung mit dem Fördergeber stattfinden.
Frau Gottlieb betont, dass hinsichtlich der Hohenfuhrstraße hiermit noch keine genaue Ausgestaltung bzw. Maßnahmen zur Umgestaltung beschlossen werden. Zunächst einmal muss mit einem Ratsbeschluss die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme durch die Städtebauförderung geklärt werden. Wenn dieses erfolgt ist, kann im zuständigen Fachausschuss ein Beschluss über den Einstieg in die weiteren Planungen erfolgen, die dann - wie üblich - in Schritten (je nach Leistungsphase) in den Fachausschüssen (AUStV, BA) und mit Bürgerbeteiligung vorgestellt/ beraten/ erarbeitet werden.
Die einzelnen Sanierungsschwerpunkte betreffend gibt es für die Umgestaltung des Marktplatzes und der östlichen Kaiserstraße bereits Beschlüsse des Bauausschusses. Für die anderen Bereiche stehen die Planungen noch aus.
Gegenstand des Beschlusses sind - über die grundsätzliche Einbeziehung der Hohenfuhrstraße hinaus gehend - folgende Elemente des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes: - Umkehrung der Fahrtrichtung Kaiserstraße/ Bischof-Bornewasser-Straße/ Oststraße
- Ausgestaltung des östlichen Innenstadteingangs als Kreisverkehr
- Umgestaltung Einmündung Oststraße
- Umgestaltung Freifläche Burgstraße
- Umgestaltung des westlichen Innenstadteingangs unter Beibehaltung der Lichtsignalanlage im westlichen Innenstadteingang
Für das bessere Verständnis des Gesamtzusammenhangs und der Gesamtkosten sowie der Kostenansätze für die einzelnen Sanierungsschwerpunkte erläutert Frau Gottlieb im Folgenden diese für die Altstadtachse und die Hohenfuhrstraße.
Der Kostenansatz für die Altstadtachse (Marktplatz, östliche Kaiserstraße, Eingangsbereich West, Eingangsbereich Ost) lag mit Förderantragstellung im Jahr 2010 bei 1,7 Mio. €. Nach Kostenstand 2011 liegt dieser bei 1,65 Mio. €, woraus sich ein rechnerischer Puffer von ca. 50.000 € ergibt, der für die westliche Kaiserstraße verwendet werden soll. Frau Gottlieb erläutert, dass sich dieser Puffer aus Einsparungen in den Eingangsbereichen West (Verzicht auf den Bau eines Kreisverkehrs aus verkehrstechnischen Gründen) und Ost (Einsparungen durch vertiefende Planung ersichtlich) ergibt, die die erhöhten Kostenansätze (Marktplatz, östliche Kaiserstraße; entstanden durch Auswahl von zusätzlichen Sonderelementen, die Vergrößerung des Ausbaubereichs aufgrund besserer Anschlüsse an den Bestand sowie aktuelle Erkenntnisse zum Untergrund) auffangen.
Der Kostenansatz für die Hohenfuhrstraße lag mit Förderantragstellung im Jahr 2010 bei 332.000,- €. Die damaligen Planungen sahen allerdings nur punktuelle Aufwertungen/ Umgestaltungen vor, die mit der Aufwertung/Umgestaltung der Hohenfuhrstraße selbst nicht in Verbindung standen. Erst mit der Bürgerwerkstatt (und bestätigt durch das Bürgerforum) kam die Überlegung der Einbindung der kompletten Hohenfuhrstraße zwischen den Eingangsbereichen West und Ost. Der hierfür gebildete Kostenansatz (inklusive der bisher punktuell vorgesehenen Maßnahmen) liegt mit Stand 2011 bei 1.210.000,- €. Zieht man den bisherigen Kostenansatz von 332.000,- € ab (der über das Gesamttestat fördertechnisch „gesichert“ ist), so ergibt sich ein zusätzlicher Kostenansatz für die Hohenfuhrstraße von 878.000,- €. Je nachdem welche Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt für die Umgestaltung der Hohenfuhrstraße beschlossen werden, verändert sich dieser Ansatz. Hierüber muss heute kein Beschluss erfolgen.
Grundsätzlich stellt Frau Gottlieb heraus, dass zum Zeitpunkt der Förderantragstellung in 2010 (es handelte sich um den sog. Erstförderantrag) noch keine detaillierten Planungen vorlagen und daher die Ansätze nur grob nach Erfahrungs- und Flächenwerten ermittelt werden konnten. Erst nach Förderzusage werden die notwendigen politischen Beschlüsse zur Vertiefung der Planungsphasen für die einzelnen Sanierungsbereiche getroffen und somit kann immer erst mit der Beauftragung und Umsetzung der konkretisierenden Leistungsphasen tiefer in die Planung eingestiegen und konkretere Kosten ermittelt werden.
Abschließend erläutert Frau Gottlieb den Ratsmitgliedern den geplanten Umsetzungsfahrplan der kommunalen Maßnahmen:
2012 Aufwertung Marktplatz (vorauss. ab April)
2013 Umgestaltung östliche Kaiserstraße; Innenstadteingang Ost
2014 Umgestaltung/ Aufwertung westliche Kaiserstraße (bei Beibehaltung eines „Puffers“), Innenstadteingang West
2015/16 Flächen Schlossmacherplatz/-zentrum
2016/17 Umgestaltung Hohenfuhrstraße (bei Förderzusage)
Herr Schröder (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion gegen die Verwaltungsvorlage stimmen wird. Seiner Meinung nach verschlechtert die Änderung der Verkehrsführung in der Hohenfuhrstraße - u.a. durch ein 30km/h-Tempolimit und die Abschaffung der Bushaltestelle und stattdessen Installation eines Buskaps - die Erreichbarkeit der Innenstadt sowie der übrigen Bereiche. Dies führt seiner Ansicht nach zum einen zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und zum anderen, vor allem im Bereich REWE-Markt und Lidl, aufgrund eines großen Verkehrsaufkommens zu einer Gefährdung. Er hält die vorgesehenen Maßnahmen für die Hohenfuhrstraße für nicht optimal und bittet darum, das Konzept noch einmal zu überarbeiten.
Herr Klaus Haselhoff (UWG, heute RUA) sieht in dem Verkehrs- und Gestaltungskonzept durchaus Vorteile für die Stadt. Besonders vom finanziellen Standpunkt aus gesehen, plädiert er für die Einbeziehung der Hohenfuhrstraße in das Gesamtkonzept, da über kurz oder lang ohnehin eine Instandhaltung/Sanierung erforderlich wäre. Jetzt wäre die einmalige Chance die Aufwertung in die Fördermaßnahme aufzunehmen.Herr Haselhoff regt an, die Bauarbeiten in dem Bereich Schloßmacherplatz/-straße vorzuziehen, da die dortige Pflasterung bereits heute viele Unfallgefahren birgt.
Herr Christian Viebach (CDU) gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion sich grundsätzlich für den Verwaltungsvorschlag ausspricht. Die Mitaufnahme der Hohenfuhrstraße in das Konzept ist notwendig. Allerdings sollten damit noch keine Entscheidungen über Einzelmaßnahmen getroffen werden. Den in der Verwaltungsvorlage aufgeführten vier Positionen (Reduzierung von Durchgangsverkehren, Dämpfung der Geschwindigkeiten sowie Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und zentrale, niederflutgerechte Haltestellen für den Busverkehr) wird die CDUFraktion derzeit nicht zustimmen. Weiterhin wünscht er eine ausreichende Einbeziehung der Einzelhändler während der Umbaumaßnahme.
Frau Gottlieb verdeutlicht, dass die in der Vorlage aufgeführten Vorschläge zunächst einmal nur als Grundlage zur Erstellung eines ersten Konzeptes und Kostenansatzes dienten. Die angesprochenen vier Positionen sind heute nicht Gegenstand des Beschlusses; diese stellen nur Anregungen zum Einstieg in die Thematik der Umgestaltung dar. .
Herr Müller (SPD) stimmt den Ausführungen von Herrn Viebach hinsichtlich der Notwendigkeit der Berücksichtigung der Hohenfuhrstraße zu.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erinnert an das eigentliche Ziel dieses Konzepts, die Funktionsfähigkeit der Innenstadt und der ortsansässigen Wirtschaft zu stärken. Es ist für ihn nicht nachvollziehbar, inwiefern der Umbau der Hohenfuhrstraße die Innenstadt beleben soll. Aus diesem Grund wird die AL-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen.
Herr Fritz Ullmann schließt sich den Ausführungen der AL- Fraktion an.
Bezugnehmend auf die Ausführungen von Herrn Ebbinghaus erklärt Frau Gottlieb noch einmal, dass durch die Beschlussfassung noch keine abschließende Entscheidung getroffen wird. Das heutige Bekenntnis des Rates dient lediglich als Grundlage für zukünftige Gespräche mit dem Fördergeber.
Herr Lorenz (CDU, heute RUA) bittet die Verwaltung vor der Abstimmung um Umformulierung der Beschlussvorlage. Es soll erkennbar sein, dass der Rat die Hohenfuhrstraße grundsätzlich mit einbeziehen möchte; in der Maßnahmenwahl zur Umgestaltung sollte der Beschluss allerdings offen sein.
Der Bürgermeister betont noch einmal den Charakter des Rahmenplans und verweist auf die detaillierten Ausführungen von Frau Gottlieb den Beschluss betreffend. Er erklärt, dass die vier Positionen nicht Bestandteil des Beschlussentwurfes sind und es sich hinsichtlich der Einbeziehung der Hohenfuhrstraße lediglich um eine erste Grundsatzentscheidung handelt.
.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt das Verkehrs- und Gestaltungskonzept Innenstadt (Rahmenplan) unter Einbeziehung der Attraktivierung der Hohenfuhrstraße als Grundlage für die weiteren Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßen- und Platzraum des Sanierungsgebietes Innenstadt.

Abstimmungsergebnis:
33 Ja-Stimmen
16 CDU,
10 SPD,
6 UWG,
Bürgermeister)

12 Nein-Stimmen
6 FDP,
3 AL,
2 pro NRW,
1 fraktionslos


26. Änderung der "Verordnung über das Offenhalten vonVerkaufsstellen aus besonderem Anlass" (Antrag der ALFraktion vom 13.11.2011) Dringlichkeitsentscheidung AN/0052/2011/1
Beschluss:
Der Rat der Stadt Radevormwald genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 15.11.2011 über die 1. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Stadtgebiet von Radevormwald vom 26.06.2007. http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/Ha_rat1111.pdf

Abstimmungsergebnis: einstimmig
(Damit hat die AL dem Handel in der ganzen Stadt geholfen, der teilweise von verkaufsoffenen Sonntagen ausgeschlossen war.)



13. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, dem 13.03.2012
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=256

Diese Ratssitzung kommt in einem Youtubevideo vor, wo ich zur 4. Minute als besorgter Bürger erscheine:  https://www.youtube.com/watch?v=sa7sZUqHu7s

Herr Rolf Ebbinghaus (AL) beantragt ergänzend hierzu, dass der TOP „Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2012-2017“ ebenfalls von der Tagesordnung genommen werden sollte, da dieser unmittelbar mit dem Haushalt zusammenhängt. Dieser TOP sollte in der Sondersitzung, die für die Haushaltsberatungen angesetzt wird , behandelt werden.
Es folgt nun die Abstimmung über diesen Antrag.

Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
3 AL,
1 fraktionslos

37 Nein-Stimmen
15 CDU,
9 SPD,
6 FDP,
6 UWG,
Bürgermeister


2 Enthaltungen (2 proNRW)



14. Sitzung des Rates der Stadt am Donnerstag, dem 26.04.2012
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=332



8. Namenszusatz "Stadt auf der Höhe" Radevormwald (Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2012) AN/0097/2012
Herr Christian Viebach (CDU) erläutert die Vorlage und macht klar, dass eine Umsetzung zum Beispiel mit dem Austausch der Ortsschilder erfolgen kann. Aufgrund der Kosten ist dieser Austausch sukzessiv vorzunehmen.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) meint, dass der Namenszusatz insbesondere als Identifikationsbasis für die Bürger dienen soll; daher sollte man die Bevölkerung an dieser Entscheidung teilhaben lassen. Der Antrag sollte bis dahin zurückgenommen werden.
Herr Dietmar Stark (SPD) stimmt den Ausführungen von Herrn Ebbinghaus zu. Eine entsprechende Bürgerbeteiligung etwa in Form einer Befragung wäre zu begrüßen. Sollte die CDU den Antrag jedoch nicht zurückziehen, würde die SPD diesem trotzdem zustimmen.
Herr Christian Viebach (CDU) erklärt, dass dies auch fraktionsintern diskutiert wurde. Er weist darauf hin, dass der Namenszusatz „Stadt auf der Höhe“ inoffiziell bereits seit Jahren besteht und damals durch eine entsprechende Bürgerbeteiligung zustande gekommen ist. Aus diesem Grund kann auf eine erneute Befragung verzichtet werden.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) merkt an, dass der Namenszusatz nicht unbedingt ein positives Signal setzen muss.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung; der Antrag der CDU soll von der Tagesordnung abgesetzt werden, bis die Bürger an einer Namensfindung entsprechend beteiligt worden sind.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen
2 FDP,
3 AL,
1 fraktionslos

35 Nein-Stimmen
16 CDU,
7 SPD,
4 FDP,
6 UWG,
1 proNRW,
Bürgermeister


1 Enthaltung (SPD)


15. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, dem 19.06.2012
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=257


8.1.5. Herstellung/Reparatur der Zaunanlage Schnellental (Antrag der AL-Fraktion vom 21.02.2012) AN/0078/2012
Frau Petra Ebbinghaus (AL) erläutert den Antrag der AL-Fraktion. http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/rat0912a.pdf
Frau Grüterich und Herr Ullmann erklären, dass sie die Notwendigkeit hierfür ebenfalls als gegeben ansehen.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass im Haushalt 2012 Mittel zur Herstellung bzw. Reparatur einer Zaunanlage entlang der Straße zwischen dem Beginn der Wülfingstraße und dem Schnellental veranschlagt werden.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen
10 SPD,
4 UWG,
3 AL,
2 proNRW,
fraktionslos

25 Nein-Stimmen
16 CDU,
6 FDP,
2 UWG,
Bürgermeister

(Dieser Antrag wurde später von der UWG wieder aufgefrischt. Danach hat der Versicher der Stadt bei einer Ortsbegehung festgestellt, dass hier eine Sicherungs stattfinden muss.)



8.1.8. Änderung der zeitlichen Abfolge der Umsetzung der Bauabschnitte beim Innenstadtumbau; Umbau Schlossmacherzentrum direkt nach Sanierung Marktplatz (Antrag der UWG-Fraktion vom 25.01.2012)
AN/0072/2012
8.1.9. Änderung der zeitlichen Abfolge der Umsetzung der Bauabschnitte beim Innenstadtumbau; Beginn des Umbaus Schlossmacherplatz im Frühjahr 2013 (Antrag der CDU-Fraktion vom 13.02.2012) AN/0077/2012
8.1.10. Oberflächensanierung des Schlossmacherplatzes als einzige Maßnahme der Innenstadtsanierung 2013 ( Antrag der AL-Fraktion vom 21.02.2012) AN/0080/2012
8.1.11. Stopp aller Maßnahmen der Innenstadtsanierung (Antrag der FDP- Fraktion vom 29.02.2012) AN/0089/2012
Es wird einvernehmlich beschlossen die TOPe 8.1.8, 8.1.9, 8.1.10 sowie 8.1.11 aufgrund ihrer ähnlichen Thematik gemeinsam zu beraten.
Herr Schröder (FDP) erläutert den Antrag der FDP-Fraktion (TOP 8.1.11). Er betont, dass der Ausbau der Innenstadtsanierung nicht weiter finanzierbar sei.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) macht deutlich, dass der Umbau des Marktplatzes von seiten der ALFraktion von Beginn an nicht gewollt wurde. Er stimmt den Ausführungen von Herrn Schröder zu und macht klar, dass lediglich eine oberflächliche Reparatur des Schloßmacherplatzes dringend notwendig ist.

Es folgt nun die Abstimmung über die einzelnen Anträge. Über die weitestgehenden Anträge wird hierbei zuerst abgestimmt.
1. TOP 8.1.11
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass alle Maßnahmen der Innenstadtsanierung unverzüglich gestoppt werden.
Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen (6 FDP, 2 proNRW)

33 Nein-Stimmen (16 CDU, 9 SPD, 6 UWG, fraktionslos, Bürgermeister)

3 Enthaltungen (3 AL)

2. TOP 8.1.10
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass die Mittel, die im Rahmen der sogenannten Innenstadtsanierung im Jahre 2013 vorgesehen sind, soweit wie erforderlich für die Oberflächensanierung des Schloßmacherplatzes eingesetzt werden. Auf alle anderen Maßnahmen, die im Innenstadtkonzept vorgesehen sind, wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen (6 FDP, 3 AL, fraktionslos)

32 Nein-Stimmen (16 CDU, 9 SPD, 6 UWG, Bürgermeister)

2 Enthaltungen (2 proNRW)

3. TOP 8.1.8 und 8.1.9
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass der Umbau des Schloßmacherplatzes auf das Jahr 2014 vorgezogen wird.

Abstimmungsergebnis:

33 Ja-Stimmen
(16 CDU, 10 SPD, 6 UWG, Bürgermeister)

12 Nein-Stimmen
(6 FDP, 3 AL, 2 proNRW, fraktionslos)




8.1.16. Verzicht auf die Erstellung eines Sportplatzes an der Hermannstraße (Antrag der AL-Fraktion vom 21.02.2012) AN/0095/2012
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erläutert den Antrag der AL-Fraktion.
Herr Dr. Rieger (SPD) erklärt, dass seit Jahren ein Mangel an offenen Sportstätten besteht. Daher wird die SPD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen.
Auf Nachfrage von Herrn Hoffmann (UWG) erklärt Herr Nipken, dass die Finanzierungslücke in Höhe von ca. 1,5 Mio. € insbesondere durch die Schulpauschale gedeckt werden soll.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Mittel, die zur Erstellung eines Sportplatzes an der Hermannstr. an diversen Stellen des Haushaltsplanentwurfes vorgesehen sind, ersatzlos zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimmen (3 AL)

42 Nein-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 6 FDP, 6 UWG, 2 proNRW, fraktionslos, Bürgermeister



8.2.2. Stellenplan 2012 BV/0314/2012
Der Bürgermeister Dr. Korsten erklärt, dass der Antrag der CDU-Fraktion bezüglich der Schaffung einerzusätzlichen hauptamtlichen Stelle im Bereich der Feuerwache bereits durch entsprechende Aufnahme in den vorliegenden Stelleplan erledigt ist.
Herr Christian Viebach (CDU) erläutert den Antrag für den Bereich der Stadtplanung. Aufgrund des ausführlichen Vortrags von Frau Gottlieb im Hauptausschuss möchte die CDU-Fraktion lediglich die unbefristete halbe Stelle für eine Verwaltungskraft aus dem Stellenplan streichen.
Herr Dietmar Stark (SPD) erklärt, dass im Hauptausschuss deutlich gemacht wurde wie notwendig diese halbe Verwaltungsstelle ist. Er bittet Frau Gottlieb, hierzu noch einmal kurz Stellung zu nehmen.
Frau Gottlieb (Stadt) stellt klar, dass durch die Verwaltungskraft eine Entlastung der Planer erfolgensoll. Der gesamte Fachbereich muss unterstützt werden, damit alle anliegenden Projekte möglichst termingerecht erledigt werden können.
Es folgt nun die Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die unbefristete halbe Stelle für den Verwaltungsbereich im Bereich der Stadtplanung ersatzlos aus dem vorliegenden Stellenplan zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimmen (16 CDU, 5 UWG)

18 Nein-Stimmen (10 SPD, 1 UWG, 3 AL, 2 proNRW, fraktionslos, Bürgermeister)


6 Enthaltungen (6 FDP)



8.4. Haushaltssatzung 2012 und Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022 BV/0350/2012
Es folgen die Reden der Fraktionsvorsitzenden zum Haushalt 2012.
Herr Christian Viebach (CDU) führt aus, dass der städtische Haushalt so prekär wie nie zuvor ist. Auch die sich erholenden Gewerbesteuereinnahmen reichen nicht für eine deutliche Verbesserung der Situation aus. Dieses Jahr stand die Stadt erstmalig vor der Aufgabe, ein 10jähriges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Die Kommunen sollen dadurch dazu bewegt werden, den Verzehr des Eigenkapitals zu stoppen; dies sieht die CDU als richtig und notwendig an. Die Bürger sollen durch permanente Steuererhöhung nicht länger zur Kasse gebeten werden. Herr Viebach erwartet von seiten der Verwaltung mehr Impulse in Form von Vorschlägen für den Haushaltsentwurf 2013, um die weitere Verschuldung zu verhindern. Der Rat ist für die Festsetzung der Ziele zuständig und die Verwaltung für die Ausführung. Einen Schwerpunkt sieht die CDU-Fraktion besonders bei der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes. Herr Viebach fordert zudem vom Bürgermeister dasselbe Engagement, wie er selbst von allen Bürgern und Bürgerinnen erwartet. Darüber hinaus sollten alle Mitarbeiter mehr gefördert und gefordert werden; die CDU-Fraktion wird die Mitarbeiter soweit es geht unterstützen. Abschließend bedankt sich Herr Viebach bei der Kämmererei und allen Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit und erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Haushalt zustimmen wird.


Laut Herrn Rolf Ebbinghaus (AL) befindet sich der Haushalt seit Jahren in einem schlechten finanziellen Zustand. Er beklagt, dass diese prekäre Lage aber nicht davon abhält, vor Fertigstellung laufender Projekte, schon neue zu planen; man sollte sich stattdessen auf die Bewahrung des Bestehenden beschränken. Auch wenn man grundsätzlich nicht gegen den Bau der Sportplatzes Hermannstraße eingestellt ist, müsste allen Beteiligten klar sein, dass auch hierfür die benötigten 1,2 – 1,5 Mio. € nicht zur Verfügung stehen. Er merkt an, dass die Bäder GmbH weiterhin eher zum Schuldenstand der Stadt beitragen wird; dies wird jedoch von den anderen Ratsmitgliedern nicht so empfunden. Obwohl die Funktionsfähigkeit der Innenstadt enorm wichtig ist, ist die Reaktion der Stadt und des Rates auf die schwindende Kaufkraft suboptimal. Herr Ebbinghaus lobt Frau Gottlieb für ihr Engagement, findet jedoch, dass man im Bezug auf die Innenstadtsanierung weniger auf Optik setzen sollte, als auf ökonomische Gesichtspunkte. Auch die Bürger dürfen nicht noch stärker zur Kasse gebeten werden, wie etwa in Form von Steuererhöhungen. Abschließend macht Herr Ebbinghaus klar, dass die AL-Fraktion den Haushaltsentwurf und das Haushaltssicherungskonzept nicht mittragen kann. http://www.alternative-liste-radevormwald.de/node/193

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung, einschließlich der Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2012 und das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 - 2022 auf der Basis des Haushaltsentwurfs vom 22.11.2011 einschließlich der Änderungen des Ergebnis und Finanzplans (Stand: 08.05.2012), der Änderungen der Fraktionsanträge und sonstigen Anlagen sowie den Stellenplan in der geänderten Form.

Abstimmungsergebnis:

33 Ja-Stimmen
16 CDU,
10 SPD,
6 UWG,
Bürgermeister

12 Nein-Stimmen
6 FDP,
3 AL,
2 proNRW,
fraktionslos



16. Sitzung des Rates der Stadt am Dienstag, den 18.09.2012
http://session.radevormwald.de/bi/to0040.php?__ksinr=258


4. Moratorium für die Sanierungsmaßnahmen der Innenstadt Radevormwald (Antrag von Herrn Ullmann vom 19.08.2012 und Bürgeranregung gem. § 24 GO) AN/0106/2012
Herr Ullmann ist der Auffassung, dass sein Antrag und die Bürgeranregung inhaltlich nicht identisch sind. Seiner Meinung nach ist die Forderung der Bürgerinitiative „Wir sind Radevormwald“ weitestgehender und deshalb sollte hierüber zuerst abgestimmt werden. Er beantragt, dass die anwesenden Mitglieder der Bürgerinitiative die Möglichkeit haben sollen, Stellung zu ihrer Anregung zu nehmen.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
 (1 FDP, 3 UWG, 3 AL, 2 proNRW, 1 fraktionslos)

29 Nein-Stimmen
(16 CDU, 10 SPD, 2 UWG, Bürgermeister)

6 Enthaltungen
(5 FDP, 1 UWG)


Herr Fritz Ullmann erläutert seinen Antrag. Er macht deutlich, dass seiner Meinung nach die vom Rat getroffene Entscheidung bei der Mehrheit der Bürger keine Zustimmung findet. Daher sollte eine erneute Befragung der Bürger stattfinden.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erklärt sich mit dem Moratorium einverstanden, da eine komplette Einstellung der Baumaßnahmen, die einen Mehrheitsbeschluss des Rates benötigt, nicht zustande kommen wird. Einer etwaigen Marktöffnung für den Verkehr steht Herr Ebbinghaus jedoch kritisch gegenüber; diese wäre kein Allheilmittel für den Einzelhandel.
Herr Dr. Axel Michalides (AL) sieht in dem Moratorium einen Kompromiss; den ortsansässigen Einzelhändlern und Marktbeschickern würde die vorübergehende Pause eine Steigerung des Umsatzes bringen, da dieser während der Umbauarbeiten zurückgegangen ist. Er ist der Meinung, dass die Überfahrung des Marktes einen Versuch wert ist.
Herr Schröder (FDP) betont noch mal, dass die FDP-Fraktion sich grundsätzlich gegen die Sanierung der Innenstadt ausgesprochen hat; lediglich der Schloßmacherplatz soll saniert werden.
Herr Ullmann merkt an, dass beide Anträge die Instandsetzung des Schloßmacherplatzes berücksichtigen. Der Unterschied liegt in der Befahrbarkeit des Marktplatzes. Er macht zudem darauf aufmerksam, dass die ohnehin schon hohen Mieten der Geschäfte in der Innenstadt durch die Verschönerung bzw. Attraktivierung des Marktplatzes höchstwahrscheinlich noch teurer werden.
Auf Nachfrage von Herrn Christian Viebach (CDU) führt Frau Gottlieb aus, dass bei einem Moratorium eventuelle Konsequenzen in der Maßnahmenförderung nicht absehbar sind. Sie macht deutlich, dass nie behauptet wurde, dass durch den Marktumbau die Leerstandsproblematik gelöst wird. Hierdurch werden jedoch die Vermarktungschancen erhöht.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) vertritt die Meinung, dass bezüglich der Innenstadtsanierung in der Vergangenheit immer von „der letzten Chance für Radevormwald“ gesprochen worden ist.
Der Bürgermeister betont, dass immer von einem Beitrag zur Attraktivierung gesprochen wurde.

Es folgt nun zunächst die Abstimmung über den Bürgerantrag.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Innenstadtsanierung zu unterbrechen und nach neuen zukunftsfähigen Lösungen zu suchen. Zudem soll der Markt versuchsweise zur Überfahrung als Einbahnstraße geöffnet werden.

Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen (1 FDP, 1 AL, 2 proNRW, 1 fraktionslos)

33 Nein-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 6 UWG, Bürgermeister)

7 Enthaltungen (5 FDP, 2 AL)

Nun folgt die Abstimmung über den Antrag von Herrn Ullmann.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, der Forderung der Initiative „Wir sind Radevormwald“ insoweit zu entsprechen, als dass ein Moratorium von 1,5 Jahren nach Abschluss der Umbauarbeiten am Marktplatz der Stadt Radevormwald eingeräumt wird. Die Sanierungsarbeiten werden in diesem Zeitraum unterbrochen. Witterungsbedingt kann dieser Zeitraum verlängert werden. In dieser Zeit sollen lediglich die weitestgehend unstrittigen Umbaumaßnahmen am Schloßmacherplatz durchgeführt, und, unter Einbeziehung der Einwohner, weitere Beratungen zu sonstigen Maßnahmen zur Sanierung des Innenstadtbereiches erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen (1 FDP, 3 AL, 1 fraktionslos)

33 Nein-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 6 UWG, Bürgermeister)

7 Enthaltungen (5 FDP, 2 AL)



8. Einrichtung einer Zaunanlage entlang der Straße zwischen Schnellental und Wülfingstraße (Antrag der AL-Fraktion vom 05.09.2012) AN/0112/2012
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erläutert den Antrag der AL-Fraktion.
Herr Eric Hoffmann (UWG) macht deutlich, dass sich im Bauausschuss darauf geeinigt worden ist, mit dem öffentlichen Versicherungsträger abzuklären, ob der Bereich weiterhin versichert ist bzw. ob hier entsprechender Handlungsbedarf besteht. Falls es notwendig ist, werden die notwendigen Arbeiten unverzüglich erledigt. Sollte es nicht notwendig sein, wird die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen für 2013 mit einbezogen.
Herr Fritz Ullmann betont, dass der Zaun von den Bürgern in den Wupperorten gewünscht ist. Die damals getroffenen Feststellungen sind nicht richtig. Der nicht vorhandene Zaun birgt gefährliches Potential u.a. für dort spielende Kinder. Abschließend erklärt er, dass der vorliegende Antrag der AL-Fraktion sinnvoll und notwendig ist.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass im Frühjahr 2013 an der Straße zwischen Schnellental und dem Beginn der Wülfingstraße zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt eine Zaunanlage auf der der Wupper zukehrenden Straßenseite errichtet wird. Die notwendigen Mittel sind in der Haushaltsplanung des Jahres 2013 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen (4 UWG, 3 AL, 1 fraktionslos)

37 Nein-Stimmen (16 SPD, 10 CDU, 6 FDP, 2 UWG, 2 proNRW, Bürgermeister)



10. Weisung an den Aufsichtsrat der WFG zum geplanten Abriss der Häuser in der Nordstraße (Antrag der AL-Fraktion vom 06.09.2012) AN/0113/2012
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) erläutert den Antrag der AL-Fraktion. Er verweist zudem auf einen Vortrag des Bergischen Geschichtsvereins, bei dem betont wurde, dass die Beibehaltung des historischen Baustils sehr gewünscht ist. Des Weiteren macht er deutlich, dass nicht alle Hauseigentümer gewillt waren, ihr Eigentum zu verkaufen. Ziel dieses Antrags ist es, eine alternative Planung zu dem angestrebten Abriss zu erstellen. http://www.alternative-liste-radevormwald.de/sites/default/files/pdf/rat0912b.pdf
Der Bürgermeister macht klar, dass die WFG auf Wunsch der Politik diese Häuser erworben hat. Ziel hierbei war die Attraktivierung im Bereich der Innenstadt. Zudem weist er darauf hin, dass, obwohl die WFG Eigentümer ist, für alle weiteren Entscheidungen die Gremien des Rates zuständig sind. Eine der Denkmalbereichssatzung entsprechende Gestaltung wird angestrebt; Herr Dr. Thiel vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege ist von Anfang an in die Planungen – das Verfahren der Mehrfachbeauftragung zur Ideenfindung für den Baublock Nordstr./Burgstr./Kottenstr./Markt - involviert worden.
Herr Klaus Haselhoff (UWG, heute RUA) spricht sich ebenfalls für eine umfassende Beteiligung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege aus; der typische Baucharakter sollte beibehalten werden.
Frau Petra Ebbinghaus (AL) empfindet den Antrag für sinnvoll; der Abriss soll aufgehalten werden.
Frau Bartholomäus (CDU) betont, dass hier zwar großer Handlungsbedarf bestand und weiterhin besteht, aber dass kein ehemaliger Eigentümer zu einer Verkaufsentscheidung gedrängt worden ist.
Herr Schröder (FDP) bittet die Verwaltung um Auskunft, inwiefern das Baurecht in diesen Bereich - im Hinblick auf einen möglichen Abriss - greift.
Frau Gottlieb (Stadt) führt hierzu aus, dass für den Bereich Nordstraße ein Bebauungsplan und eine Denkmalbereichssatzung bestehen. Des Weiteren wird bei Bauvorhaben das Rheinische Amt für Denkmalpflege beteiligt; diese überprüfen, ob Bausubstanz erhaltenswert ist oder nicht sowie ob eine Sanierung noch möglich bzw. wirtschaftlich zumutbar ist. Abschließend weist sie darauf hin, dass kein Eigentümer ohne entsprechende Genehmigung - mit denkmalrechtlicher Erlaubnis - mit der Sanierung oder ggf. einem Abriss beginnen kann.
Herr Eric Hoffmann (UWG) möchte wissen, wie der Zeitplan aussieht.
Frau Gottlieb erklärt, dass zunächst von dem im Verfahren einstimmig empfohlenen Entwurfsverfasser die Planung konkretisiert und verschiedene Fassadenalternativen erstellt werden. Diese werden dann in den Fachausschüssen sowie im Rat beraten. Sobald eine politische Entscheidung hinsichtlich einer weiter zu verfolgenden Planungsalternative getroffen wurde, kann ein entsprechender Investor gesucht werden. Dieser würde dann die erforderlichen Genehmigungsunterlagen erstellen lassen und einreichen. Erst nach erfolgter Genehmigung (z.B. Abbruchgenehmigung) – unter Beteiligung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege – kann der Investor den Abriss und Neubau vornehmen.
Herr Dr. Axel Michalides (AL) hat den Eindruck, dass es nicht ausdrücklich geplant ist, die neuen Häuser im bergischen Baustil zu errichten. Er befürchtet, dass es hier ähnlich wie in der Burgstraße laufen könnte.
Frau Gottlieb macht noch einmal deutlich, dass der Rat die letzte Instanz ist und daher die endgültige Entscheidung über die Art der Baumaßnahme trifft. Im Hinblick auf das Bauvorhaben Burgstraße wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt, der im Fachausschuss und Rat beraten und beschlossen wurde. Die Architekturgestaltung und die Materialien wurden in diesem Zuge vom ausführenden Architekten ausführlich vorgestellt und präsentiert.
Herr Schröder (FDP) ist der Meinung, dass es nicht vertretbar ist, wenn einzelne Bürger dazu verpflichtet sind ihre Denkmalfläche so beizubehalten und die Stadt nicht.
Herr Lorenz (CDU, heute RUA) berichtet, dass in einem Zeitungsartikel geschildert wurde, dass ein Haus in derNordstraße auf Antrag unter Denkmalschutz gestellt werden soll.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Bürgerinitiative einen entsprechenden Antrag an den Kreis gestellt hat. Jedoch hat der Kreis mitgeteilt, dass er hierfür nicht zuständig ist und gleichzeitig den Bürgermeister gebeten, ihn über das weitere Verfahren zu unterrichten.
Auf Nachfrage von Frau Petra Ebbinghaus (AL) erklärt Frau Gottlieb, dass der Zeitplan für das gesamte Verfahren von dem Zeitpunkt der politischen Entscheidungen abhängt. Voraussichtlich werden Anfang 2013 die Planungsvarianten in den entsprechenden Gremien vorgestellt und beraten.
Auf Nachfrage von Herrn Fritz Ullmann führt Frau Gottlieb aus, dass Pläne zur Sanierung der Häuser nicht bestehen; da zwei Gebäude eine wirtschaftlich zumutbare Sanierung nicht mehr zulassen.
Herr Christian Viebach (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion sich der Weisung an den Aufsichtsrat der WFG nicht anschließen wird. Er räumt jedoch ein, dass man bezüglich der Beibehaltung des historischen Baustils einen Kompromiss eingehen könnte. Man könnte sich darauf einigen nur Planungen anzustreben, bei denen die Berücksichtigung dieses Stils erfolgt.
Frau Gottlieb (Stadt) betont, dass dem Entwurfsverfasser aufgetragen wurde auch Fassadenvarianten mit bergischen Materialien zu erarbeiten.
Herr Christian Viebach (CDU) beantragt, dass festgelegt werden soll, dass nur Planungen erstellt werden, die den bergischen Baustil berücksichtigen.
Herr Rolf Ebbinghaus (AL) hebt hervor, dass eine Beauftragung lediglich durch den Eigentümer, also die WFG erfolgen kann. Er ist der Ansicht, dass zwischen WFG und Stadtverwaltung nicht ausreichend unterschieden wird.
Der Bürgermeister macht deutlich, dass die WFG auf Weisung der Stadt handelt und arbeitet. Die WFG wurde gebildet um die Interessen der Stadt in verschiedenen Bereichen zu vertreten und zu wahren.
Es folgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der AL-Fraktion.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den Aufsichtsrat der WFG Radevormwald GmbH & Co. KG anzuweisen, dem Geschäftsführer der Gesellschaft folgende Aufträge zu erteilen:
1. Der geplante Abriss, der im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Häuser in der Nordstraße wird zunächst zurückgestellt.
2. Die Gesellschaft lässt Plane zur Sanierung der Häuser im historischen Stil erarbeiten.
3. Dem Geschäftsführer wird aufgetragen, über das Ergebnis auch im Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligungen zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

 3 Ja-Stimmen (3 AL)

41 Nein-Stimmen (16 CDU, 10 SPD, 6 FDP, 6 UWG, 2 proNRW, Bürgermeister)

1 Enthaltung (1 fraktionslos)


Nun folgt die Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, dass die weiteren Planungen bezüglich der Nordstraße ausschließlich auf die Erhaltung bzw. Entwicklung von Gebäuden mit einem bergischen Baustil ausgerichtet werden.

Abstimmungsergebnis:

44 Ja-Stimmen
(16 CDU, 10 SPD, 6 FDP, 6 UWG, 3 AL, 2 proNRW, Bürgermeister)

1 Enthaltung (1 fraktionslos)

Titel eines Tagesordnungspunktes im nicht-öffentlichen Teil:

Darlehensangelegenheiten, Genehmigung der Gewährung eines befristeten Gesellschafterdarlehens an die Bäder GmbH

Sie dazu auch meine Frage an Ratsleute, die im Aufsichtsrat sitzen, in der ich auf diese Sitzung Bezug nehme: http://viertuerme.blogspot.de/2012/09/kommunalpolitik-radevormwald-antwort.html


Fortsetzung: http://viertuerme.blogspot.de/2015/07/radevormwald-dokumentation-wichtiger_28.html


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