Lieber Felix Staratschek,
anonyme Geldgeber, die Wahlkämpfe finanzieren und Parteien und Kandidaten mit Millionen überschütten, kennen wir aus den USA. Aber das Phänomen gibt es auch in Deutschland. Bei der Landtagswahl im Saarland hat der mysteriöse „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ erneut massiv Wahlwerbung für die AfD gemacht. Der Verein, dessen Geldgeber der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, ließ teure Wurfsendungen drucken, entwarf Plakate und schaltete Google-Anzeigen. Wie bereits zuvor bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Und da AfD und der Verein sich in dieser Angelegenheit zugeknöpft geben und behaupten, sich dabei nicht abzusprechen, ist das womöglich legal.
Die verdeckte AfD-Wahlwerbung nutzt eine Lücke in den Transparenz-Vorschriften für Parteien. Denn während Spenden an Parteien über 10.000 Euro offen gelegt werden müssen, gilt dies für den Verein nicht. Für uns ist klar: Das muss sich dringend ändern. Denn die Beeinflussung von Wahlen durch anonyme Akteure ist schädlich für die Demokratie.
Die „Rent-a-Sozi-Affäre“ der SPD hat eine neue Debatte um Parteisponsoring und eine Reform des Parteiengesetzes angestoßen. Bei dieser Gelegenheit muss auch das Schlupfloch für Wahlwerbung durch Dritte geschlossen werden. In unserer Unterschriften-Aktion fordern wir die Parteien auf, verdeckter Wahlwerbung einen Riegel vorzuschieben. Möglich wäre das relativ einfach, wie das Beispiel Großbritannien zeigt. Machen Sie deshalb mit bei unserer Aktion und sorgen Sie für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung!
Jetzt unterschreiben: Schlupflöcher bei der Parteienfinanzierung schließen!
Besten Dank und viele Grüße
Sebastian Meyer, Pressesprecher
https://www.lobbycontrol.de/2016/11/politik-darf-nicht-kaeuflich-sein/
anonyme Geldgeber, die Wahlkämpfe finanzieren und Parteien und Kandidaten mit Millionen überschütten, kennen wir aus den USA. Aber das Phänomen gibt es auch in Deutschland. Bei der Landtagswahl im Saarland hat der mysteriöse „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ erneut massiv Wahlwerbung für die AfD gemacht. Der Verein, dessen Geldgeber der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, ließ teure Wurfsendungen drucken, entwarf Plakate und schaltete Google-Anzeigen. Wie bereits zuvor bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Und da AfD und der Verein sich in dieser Angelegenheit zugeknöpft geben und behaupten, sich dabei nicht abzusprechen, ist das womöglich legal.
Die verdeckte AfD-Wahlwerbung nutzt eine Lücke in den Transparenz-Vorschriften für Parteien. Denn während Spenden an Parteien über 10.000 Euro offen gelegt werden müssen, gilt dies für den Verein nicht. Für uns ist klar: Das muss sich dringend ändern. Denn die Beeinflussung von Wahlen durch anonyme Akteure ist schädlich für die Demokratie.
Die „Rent-a-Sozi-Affäre“ der SPD hat eine neue Debatte um Parteisponsoring und eine Reform des Parteiengesetzes angestoßen. Bei dieser Gelegenheit muss auch das Schlupfloch für Wahlwerbung durch Dritte geschlossen werden. In unserer Unterschriften-Aktion fordern wir die Parteien auf, verdeckter Wahlwerbung einen Riegel vorzuschieben. Möglich wäre das relativ einfach, wie das Beispiel Großbritannien zeigt. Machen Sie deshalb mit bei unserer Aktion und sorgen Sie für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung!
Jetzt unterschreiben: Schlupflöcher bei der Parteienfinanzierung schließen!
Besten Dank und viele Grüße
Sebastian Meyer, Pressesprecher
https://www.lobbycontrol.de/2016/11/politik-darf-nicht-kaeuflich-sein/
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