Dem Sternsingen soll es nach dem Willen der "Arbeitsgemeinschaft der Berufsgenossenschaften an den Kragen gehen. Das Sternsingen verstoße gegen viele Regeln und Vorschriften,
Das sind u.a.:
--das Vermummungsverbot
--das mitführen von Gegenständen, die als gefährliche Waffe gebraucht werden können
--das Nutzen von Gegenständen, dessen Spitzen zu gefährlichen Unfällen führen können
--das Verherrlichen autoritärer monarchischer Herrschaft in der Demokratie
--Kinderarbeit
--Sammlung ungesunder kalorienreicher Nahrungsmittel
--teilweise Sonntagsarbeit
--kein Mindestlöhn
--keine Zuschläge für die Arbeit vor Sonntagen
--ungebetene Hausbesuche
--Kreidegraphiti an unzähligen Türschwellen
--Durchführung unangemeldeter Demos und Umzüge
Das alles geschehe angeblich unter dem Schutz der Religionsfreiheit. Für das Hantieren mit gefährlichen Dingen, wie dem Stern, müsse es zwingend eine Unterweisung geben. Ähnlich wie beim Führerschein sei für das Stern-Führen eine Altersgrenze festzulegen. Um Unfällen vorzubeugen müssten die Sternsinger Schutzbrillen und Schutzhelme tragen und eine Sternstablänge Abstand zu anderen Personen einhalten. Damit andere Personen nicht ausversehen dem Stern zu nahe kommen müssen alle Sternsinger Warnwesten tragen und von der Polizei begleitet werden. Das sei aber unmöglich, da dies nur umsetzbar sei, wenn man aus anderen Ländern Polizeikräfte zur Hilfe rufe. So ein Polizeieinsatz würde aber mehr kosten, als die Sternsinger für Projekte sammeln. Deshalb fordern die Berufsgenossenschaften ein Verbot des Sternsingens und eine Kompensation aus dem Bundeshaushalt für das entgangene Sammelergebnis. Die Berufsgenossenschaften stünden für sichere und rechtmäßige Arbeitsplätze ein und wollen es nicht weiter hinnehmen, dass beim Sternsingen ihre Regeln keine Anwendung finden. Sie wollen für ihre Ziele bis nach Karlsruhe gehen.
Das sind u.a.:
--das Vermummungsverbot
--das mitführen von Gegenständen, die als gefährliche Waffe gebraucht werden können
--das Nutzen von Gegenständen, dessen Spitzen zu gefährlichen Unfällen führen können
--das Verherrlichen autoritärer monarchischer Herrschaft in der Demokratie
--Kinderarbeit
--Sammlung ungesunder kalorienreicher Nahrungsmittel
--teilweise Sonntagsarbeit
--kein Mindestlöhn
--keine Zuschläge für die Arbeit vor Sonntagen
--ungebetene Hausbesuche
--Kreidegraphiti an unzähligen Türschwellen
--Durchführung unangemeldeter Demos und Umzüge
Die Anbetung der Könige in den Bayernfenstern des Kölner Domes ist nach Ansicht der Berufsgenossenschaften keine Rechtfertigung für die mit dem Sternsingen verbunden Regelverstöße. |
Das alles geschehe angeblich unter dem Schutz der Religionsfreiheit. Für das Hantieren mit gefährlichen Dingen, wie dem Stern, müsse es zwingend eine Unterweisung geben. Ähnlich wie beim Führerschein sei für das Stern-Führen eine Altersgrenze festzulegen. Um Unfällen vorzubeugen müssten die Sternsinger Schutzbrillen und Schutzhelme tragen und eine Sternstablänge Abstand zu anderen Personen einhalten. Damit andere Personen nicht ausversehen dem Stern zu nahe kommen müssen alle Sternsinger Warnwesten tragen und von der Polizei begleitet werden. Das sei aber unmöglich, da dies nur umsetzbar sei, wenn man aus anderen Ländern Polizeikräfte zur Hilfe rufe. So ein Polizeieinsatz würde aber mehr kosten, als die Sternsinger für Projekte sammeln. Deshalb fordern die Berufsgenossenschaften ein Verbot des Sternsingens und eine Kompensation aus dem Bundeshaushalt für das entgangene Sammelergebnis. Die Berufsgenossenschaften stünden für sichere und rechtmäßige Arbeitsplätze ein und wollen es nicht weiter hinnehmen, dass beim Sternsingen ihre Regeln keine Anwendung finden. Sie wollen für ihre Ziele bis nach Karlsruhe gehen.
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