Strommarkt - Netzausbau - Protest [sfv-rundmail] 4.4.2017
1. Für einen Gerichtshof der Naturgesetze
1. Für einen Gerichtshof der Naturgesetze
Strom: Vom Primat des Freien Marktes und der Vernachlässigung des technisch Realisierbaren
2. Kritik des SFV an Befürwortung des Netzausbaus durch Umweltbundesamt
1. Für einen Gerichtshof für Naturgesetze
2. Kritik des SFV an Befürwortung des Netzausbaus durch Umweltbundesamt
1. Für einen Gerichtshof für Naturgesetze
Strom: Vom Primat des Freien Marktes und der Vernachlässigung des technisch Realisierbaren
Von Eberhard Waffenschmidt
Ein Apfel hat es einfach: Wenn er reif ist, fällt er einfach vom Baum. Die Naturgesetze, hier die Schwerkraft, sorgen einfach dafür. Er bekommt dafür kein Geld, braucht keinen Anreiz oder muss dazu irgendwelche Verordnungen einhalten. Genauso fließt eigentlich der elektrische Strom vom Generator zum Verbraucher. Das tut er eigentlich mit derselben Selbstverständlichkeit der Naturgesetze, wie der Apfel vom Baum fällt. Nur manchmal hat man den Eindruck, dass dieser einem Ingenieur selbstverständliche Sachverhalt von Wirtschaftsfachleuten und Politikern gerne vernachlässigt wird.
Offensichtlich werden technische Einrichtungen als derart selbstverständlich angenommen, dass Prämissen unter Vernachlässigung von Naturgesetzen gesetzt werden. Das Dogma des „Freien Marktes“ führt regelrecht zu einer Umkehrung von Kausalitäten. Kürzlich nahm ich an einer Tagung zum Thema „Zukünftige Stromnetze für Erneuerbare Energien“ in Berlin teil. Die Eröffnungsrede durfte Herr Raimund Baake, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium und Mitglied der Grünen-Partei halten. Seine Rede war dermaßen vom Primat des Freien Stromhandels bestimmt, dass am Ende seine Schlussfolgerung war: „Das europäische Stromnetz muss weiter ausgebaut werden, damit es einen freien, einheitlichen, europäischen Strommarkt ermöglicht.“ Der Stromnetz-Ausbau ist also nicht für die Energiewende, auch nicht für die Versorgungssicherheit notwendig: Nein, für den Freien Markt!
Bisher war ich als Ingenieur davon ausgegangen, dass eine Marktordnung eingerichtet wird, um damit einen bestimmten Zweck zu verfolgen. In dem Zusammenhang hätte ich angenommen, verantwortliche Entscheider überlegen: Was ist technisch, physikalisch oder auch gesellschaftlich sinnvoll und wie kann ich nun eine Marktordnung machen, die diese Ziele unterstützt. Ein Beispiel: Im Stromnetz fehlen Anreize für Speicher und andere Flexibilitätsoptionen. Und bevor der Strom über teure Leitungen quer durchs Land geschickt wird, sollte man vor Ort alle Optionen zur Stromerzeugung (natürlich mit Erneuerbaren Energien) nutzen. Da würden regionale Strom-Märkte mit höherer Preisvolatilität und entfernungsabhängige Leitungstarife die richtigen Anreize setzen, um die notwendige technische Umsetzung zu fördern. Stattdessen wird der freie, einheitliche Strommarkt als grundlegendes Ziel angesehen. Die technische Umsetzung dazu wird schon irgendwie funktionieren, koste es was es wolle.
Ich war nicht der einzige Ingenieur auf der Tagung. In der Pause waren wiruns im kleinen Kreise einig: Es wird Zeit für die Einrichtung eines Gerichtshofs für Naturgesetze. Vielleicht könnte man dann dort eine Klage gegen das Primat des Freien Marktes und der Vernachlässigung der technischen Realisierbarkeit einreichen.
2. Kritik des SFV an Befürwortung des Netzausbaus durch Umweltbundesamt
Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes findet man unter
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/netzausbau#textpart-1
Ein irreführender Text zur Notwendigkeit des Ausbaus des Übertragungsnetzes.
Die Kurzkritik des SFV finden Sie unter
http://www.sfv.de/artikel/umweltbundesamt_zum_ausbau_der_uebertragungsnetze.htm
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV) Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
http://www.sfv.de
Von Eberhard Waffenschmidt
Ein Apfel hat es einfach: Wenn er reif ist, fällt er einfach vom Baum. Die Naturgesetze, hier die Schwerkraft, sorgen einfach dafür. Er bekommt dafür kein Geld, braucht keinen Anreiz oder muss dazu irgendwelche Verordnungen einhalten. Genauso fließt eigentlich der elektrische Strom vom Generator zum Verbraucher. Das tut er eigentlich mit derselben Selbstverständlichkeit der Naturgesetze, wie der Apfel vom Baum fällt. Nur manchmal hat man den Eindruck, dass dieser einem Ingenieur selbstverständliche Sachverhalt von Wirtschaftsfachleuten und Politikern gerne vernachlässigt wird.
Offensichtlich werden technische Einrichtungen als derart selbstverständlich angenommen, dass Prämissen unter Vernachlässigung von Naturgesetzen gesetzt werden. Das Dogma des „Freien Marktes“ führt regelrecht zu einer Umkehrung von Kausalitäten. Kürzlich nahm ich an einer Tagung zum Thema „Zukünftige Stromnetze für Erneuerbare Energien“ in Berlin teil. Die Eröffnungsrede durfte Herr Raimund Baake, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium und Mitglied der Grünen-Partei halten. Seine Rede war dermaßen vom Primat des Freien Stromhandels bestimmt, dass am Ende seine Schlussfolgerung war: „Das europäische Stromnetz muss weiter ausgebaut werden, damit es einen freien, einheitlichen, europäischen Strommarkt ermöglicht.“ Der Stromnetz-Ausbau ist also nicht für die Energiewende, auch nicht für die Versorgungssicherheit notwendig: Nein, für den Freien Markt!
Bisher war ich als Ingenieur davon ausgegangen, dass eine Marktordnung eingerichtet wird, um damit einen bestimmten Zweck zu verfolgen. In dem Zusammenhang hätte ich angenommen, verantwortliche Entscheider überlegen: Was ist technisch, physikalisch oder auch gesellschaftlich sinnvoll und wie kann ich nun eine Marktordnung machen, die diese Ziele unterstützt. Ein Beispiel: Im Stromnetz fehlen Anreize für Speicher und andere Flexibilitätsoptionen. Und bevor der Strom über teure Leitungen quer durchs Land geschickt wird, sollte man vor Ort alle Optionen zur Stromerzeugung (natürlich mit Erneuerbaren Energien) nutzen. Da würden regionale Strom-Märkte mit höherer Preisvolatilität und entfernungsabhängige Leitungstarife die richtigen Anreize setzen, um die notwendige technische Umsetzung zu fördern. Stattdessen wird der freie, einheitliche Strommarkt als grundlegendes Ziel angesehen. Die technische Umsetzung dazu wird schon irgendwie funktionieren, koste es was es wolle.
Ich war nicht der einzige Ingenieur auf der Tagung. In der Pause waren wiruns im kleinen Kreise einig: Es wird Zeit für die Einrichtung eines Gerichtshofs für Naturgesetze. Vielleicht könnte man dann dort eine Klage gegen das Primat des Freien Marktes und der Vernachlässigung der technischen Realisierbarkeit einreichen.
2. Kritik des SFV an Befürwortung des Netzausbaus durch Umweltbundesamt
Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes findet man unter
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energieversorgung/netzausbau#textpart-1
Ein irreführender Text zur Notwendigkeit des Ausbaus des Übertragungsnetzes.
Die Kurzkritik des SFV finden Sie unter
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Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV) Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
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https://www.facebook.com/sfv.de
Telefonische Beratung: Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr
*Mitglied im SFV werden?*
http://www.sfv.de/lokal/mails/infos/beitritt.htm
*Finanzielle Unterstützung des SFV?*
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BIC: GENODED1PAX IBAN: DE16 3706 0193 1005 4150 19
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