Kommunalpolitischer Infodienst des Kommunalpolitischen Büros der ÖDP
Ausgabe IV/2011 Dezember 2011
Verantwortlich für den Inhalt:
Walter Konrad
Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP
Neckarstraße 27—29, 55118 Mainz, Tel.: 06131-27 55 64
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
1. Allgemeine Informationen
1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.3 Bildungsförderung in Kommunen
1.4 Ausbau von Krippenplätzen für Kinder
1.5 Spielhallen und Spielautomaten
2. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern
2.1 Daten zu kommunalen Haushalten
3. Umweltfragen
3.1 Lärmkataster für deutsche Städte
3.2 Bürgeraktion „Mein Baum – meine Stadt“
3.3 Umweltzonen in Deutschland
3.4 Leitfaden zur Modellierung verkehrsbedingter Immissionen
3.5 Heizspiegel 2011
3.6 Greenpece-Studie zu Kosten von Strom und Wasser
4. Kommunale Verwaltung
4.1 Rekommunalisierung
4.2 100 % Erneuerbare Energie Regionen
4.3 Helmpflicht für Radfahrer
4.4 Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens
5. Musteranträge/Musteranfragen/Muster-PM´s
5.1 Geburtenkontrolle bei Tauben
5.2 Verringerung von Taubenbeständen – Taubenhäuser
5.3 Fair-trade-Stadt
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
6.1 Umweltzone Wiesbaden/Klagerecht DUH
6.2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren Braunkohlekraftwerk
7. Publikationen
7.1 Umwelt im Unterricht
7.2 Klimawandel als Herausforderung
7.3 Rekommunalisierung
7.4 Deutsch-afrikanische Partnerschaften von Kommunen
7.5 Spurwechsel – Ideen für einen innovativen ÖPNV
7.6 Konsumgesellschaft in der ökologischen Krise
8. Termine
7.1 ÖDP-Termine allgemein 22
7.2 Andere Termine 23
Vorwort
Liebe Mandtsträger/-innen der ÖDP, liebe Mitglieder von Kreis- und Landesverbänden, wenn ich auf das heutige Datum schaue, kann ich fast nicht glauben, dass das Jahr 2011 in gut 20 Tagen wieder vorbei ist. Viele Ereignisse scheinen erst gestern gewesen zu sein, und liegen doch schon viele Monate zurück. So war es z.B. mit dem Kirchentag in Dresden im Mai, bei dem die ÖDP durch den Arbeitskreis „Christen und Ökologie“ mit einem Stand vertreten war. Beeindruckend war für mich das Engagement aller Standmitarbeiter und das harmonische Zusammenwirken bei der Begegnung mit vielerlei Menschen am Stand.
Mit dem Katholikentag im Mai 2012 in Mannheim steht das nächste derartige Großereignis bevor. Auch hier wird der Arbeitskreis „Christen und Ökologie“ teilnehmen, um die Menschen über das politische Konzept der ÖDP zu informieren.
Im September die sehr erfolgreiche – erstmalige – gemeinsame Sitzung des Bundesvorstandes mit dem bayerischen Landesvorstand. Von dieser Sitzung ging das Signal aus, dass im direkten Gespräch sehr viel Kraft und Motivation für die tägliche Arbeit enthalten ist und auch über den Tag hinaus wirksam wird. Diese Gespräche sollen nach dem Willen beider Gremien zur regelmäßigen Einrichtung werden. Gespräche dieser Art sollen auch mit den Vorständen anderer Landesverbände stattfinden.
Im Januar 2012 soll der geplante Redaktionskreis für den kommunalpolitischen Infodienst aktiviert werden, um die Arbeit auf eine breitere personelle Basis zu stellen und neue Ideen in die Arbeit mit einzubringen. Außerdem soll die Einbindung in die neu gestaltete Webseite des Bundesverbandes realisiert werden.
Allen Leser/-innen des Infodienstes wünsche ich eine geruhsame Adventszeit sowie besinnliche und friedvolle Weihnachtstage.
Viele herzliche Grüße sendet
Walter Konrad, kommunalpolitischer Referent beim ÖDP-Bundesvorstand
1. Allgemeine Informationen
1.1 Kompromiss zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Bundesregierung bewegt sich in die richtige Richtung
Das Rosinenpicken privater Firmen zu Lasten öffentlich- rechtlicher Entsorger und damit der Gebührenzahler wird durch das neue Abfallgesetz erschwert. Den Resolutionen und Aktionen der Mitglieder des Bayerischen Städtetags ist es mit zu verdanken, dass in die Diskussion um die Einführung der gewerblichen Sammlung im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Bewegung gekommen ist. Ursprüngliche Pläne zur Liberalisierung der Abfall-wirtschaft werden damit gebremst.
Die Kommunalen Spitzenverbände und der VKU einigten sich mit der Bundesregierung auf einen Kompromiss zur Regelung für die gewerbliche Sammlung. Diesem Kompromissvorschlag hat der Deutsche Bundestag zugestimmt. Im Gegensatz zum früheren Gesetzentwurf enthält der Kompromissvorschlag kommunalfreundlichere Regelungen. So können gewerbliche Sammlungen untersagt werden, wenn sie die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers wesentlich beeinträchtigen. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltsnahe oder hochwertige Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt oder, wenn die Stabilität der Gebühren gefährdet wird.
Dies stellt eine Verschärfung gegenüber dem früheren Entwurf dar, bei dem eine Untersagung nur dann möglich gewesen wäre, wenn die Erfüllung der Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen verhindert worden wäre. Bei der Bewertung der Auswirkungen auf Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wird nunmehr nicht allein auf die konkrete Sammlung abgestellt, sondern es werden auch kumulative Effekte berücksichtigt, die sich durch mehrere gewerbliche Sammlungen ergeben.
Der Kompromissvorschlag enthält eine Gleichwertigkeitsklausel, nach der ein privater Sammler auch im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung die Sammlung durchführen kann, wenn die Kommune die von der gewerblichen Sammlung angebotenen Sammel- und Verwertungsleistungen nicht mindestens in gleicher Weise erbringt.
Neu ist, dass nun genügt, wenn die Kommune die Erbringung gleichwertiger Leistung konkret beabsichtigt. Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit ist neben Qualität, Effizienz und Dauer der Leistungen auch der Umfang der gemeinwohlorientierten Servicegerechtigkeit zu berücksichtigen. Damit wird - auch in der Gesetzesbegründung - der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Bürger und des universellen Zugangs zur Daseinsvorsorge besonders betont.
Gewerbliche Sammlungen, die nur für die einzelnen Bürger Vorteile bringen, der Allgemeinheit allerdings Nachteile bringen, können mit der vorgeschlagenen Formulierung kaum gerechtfertigt werden.
Kontakt: claudia.ganslmeier@bay-staedtetag.de
Aus: Informationsbrief Bayerischer städtetag 11/2011 November
1.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Bundestag gibt grünes Licht
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist vom Bundestag angenommen worden. Nicht zuletzt wegen begrifflicher Unklarheiten geht der Streit um Zuständigkeiten bei der Aufgabenteilung kommunaler und privater Entsorgungsbetriebe weiter.
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in zweiter/dritter Lesung gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Erst wenige Tage zuvor hatte der zuständige Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nachbesserungen am KrWG vorgenommen, die von den kommunalen Spitzenverbänden als Kompromiss mitgetragen wurden. Diese wurden von der gewerblichen Entsorgungswirtschaft während der Debatte stark kritisiert.
Das Gesetz ist nun an den Bundesrat geleitet. Am 10. November muss nun der Umweltausschuss des Bundesrates über Änderungsanträge beraten und eine Empfehlung an den Bundesrat abgeben. Am 25. November muss dann der Bundesrat dem KrWG zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Mit dem neuen KrWG wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2008 in nationales Recht umgesetzt. Gleichzeitig löst es das derzeitige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahr 1996 ab. Das Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine Stärkung des Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzes – mit erheblichen Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft in Deutschland.
Fünfstufige Abfallhierarchie
Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes steht der Übergang von der heutigen dreistufigen Abfallhierarchie (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) zur neuen fünfstufigen Hierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung), wie sie die Abfallrahmenrichtlinie vorsieht. Mit der fünfstufigen Abfallhierarchie sollen die Wiedergewinnung (Recycling) von eingesetzten Ressourcen gestärkt und dem Ziel eines effizienten Umgangs mit knappen Ressourcen ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.
Die hierzu vorgeschriebenen Recyclingquoten von 65 Prozent für Papier, Metall, Kunststoff und Glas sowie von 80 Prozent für Bau- und Abbrauchabfälle wurden in der Bundestagsdebatte von der Opposition als wenig ambitioniert kritisiert, da diese Werte in Deutschland heute schon nahezu erreicht werden. Ferner soll bis 2015 flächendeckend die Getrenntsammlung von Bioabfällen eingeführt werden, um dadurch das bisher noch im Restabfall erfasste Bioabfallpotenzial zu gewinnen. Hierzu sieht das Gesetz für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die heute noch keine getrennte Sammlung von Bioabfällen anbieten, einen umfassenden ökologischen und ökonomischen Vergleich der heutigen Sammlung und Verwertung der Bioabfälle im Restabfall mit einer alternativen Getrenntsammlung und Verwertung in modernen Vergärungsanlagen vor.
Und das Gesetz sieht ab 2015 die Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung vor. Damit sollen die heute von DSD und anderen Systembetreibern („grüner Punkt“) im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelten Kunststoffverpackungen mit sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ wie Spielzeug und andere Gegenstände aus Kunststoff erfasst werden.
Neben der Einführung einer Wertstofftonne lässt das Gesetz nun, anders als der Erstentwurf, auch andere Sammelsysteme zu wie etwa die in Süddeutschland stark verbreiteten Wertstoffhöfe.
Zuständigkeit der Kommunen gestärkt
Auch nach der Gesetzesannahme besteht der Streit um Zuständigkeiten bei der Aufgabenteilung kommunaler und privater Entsorgungsbetriebe fort. Dabei wurde die Zuständigkeit der Kommunen für die Entsorgung der Abfälle aus Haushalten kurz vor dem Bundestagsbeschluss gestärkt. Eine Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung, die sich auf die Wertstoffe in den Haushalten konzentriert, darf die kommunale Sammlung nicht gefährden; damit soll die „Rosinenpickerei“ der gewerblichen Entsorger verhindert werden.
In letzter Sekunde wurden Kriterien zum Schutz der gewerblichen Sammlung eingeführt, die begrifflich jedoch so unbestimmt sind, dass sie schon jetzt zu Unklarheiten in der rechtlichen Auslegung und damit zu Unsicherheiten bei kommunalen und gewerblichen Entsorgern führen.
Diese Kriterien können jedoch durch die „Gleichwertigkeitsklausel“ außer Kraft gesetzt werden. Diese sieht vor, dass eine gewerbliche Sammlung zugelassen werden muss, wenn diese höherwertiger ist als die gewerbliche Sammlung. So ist ein Holsystem höherwertiger als ein Bringsystem – und damit können die süddeutschen Wertstoffhöfe doch wieder gefährdet sein.
Frank Wißkirchen
Der Autor
Dr. Frank Wißkirchen ist Bereichsleiter Public Management bei TIM Consult in Mannheim
Aus: Der Gemeinderat 11-2011
1.3 Bildungsförderung in Kommunen
Bildungsförderung
Partner vor Ort einbeziehen
Dr. Heike Kahl, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, über die Bildungsförderung, die Initiative Bündnisse für Chancengerechtigkeit und ihr Angebot an die Kommunen.
der gemeinderat: Frau Dr. Kahl, die Bildungsförderung ist eine zentrale politische Aufgabe. Jede Stadt und Gemeinde, jede Partei will auf diesem Gebiet das Beste erreichen. Wie definiert die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ihre Rolle im Bildungssektor?
Kahl: Seit 15 Jahren erarbeitet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung innovative Lösungen für drängende Probleme im Bildungsbereich. Wir vermitteln keine „fertigen Modelle“ an die Praxis, sondern setzen darauf, wirksame Handlungsansätze im Dialog mit allen Beteiligten prozessorientiert zu entwickeln. Wir sind auch keine Lückenbüßer für staatliche Leistungen, aber wir können durch unser Wissen Druck auf öffentliches Handeln ausüben und gemeinsam mit öffentlichen und privaten Partnern Lösungen erarbeiten. Peter Fauser hat mal gesagt: „Die gesamte deutsche Gesellschaft verhält sich wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.“ Jeder spricht von Verantwortung und Vernetzung, aber die findet in der Praxis oft nicht genug statt. Dieser Lücke nimmt sich die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung an.
der gemeinderat: Die Bundesregierung will Kindern und Jugendlichen aus finanziell schlecht gestellten Familien mit dem Bildungspaket bessere Lebens- und Entwicklungschancen eröffnen. In welcher Weise unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung dieses Ziel?
Kahl: Gute Bildungs- und Teilhabechancen sind eines der drängendsten Probleme in Deutschland. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung sich mit dem Bildungs- und Teilhabepaket dem Thema angenommen hat, das Paket ist aber nur ein Baustein unter vielen. Jetzt kommt es darauf an, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket klug einzusetzen. Mit der Initiative Bündnisse für Chancengerechtigkeit wollen wir einen Impuls setzen. Uns geht es nicht darum, die Verteilungsmechanismen zu vereinfachen. Die Initiative ist eine Einladung an alle, die an Bildung beteiligt sind, zu überlegen, wie man über das eng geschnürte Bildungspaket hinaus die Chancen für jedes einzelne Kind verbessern kann.
der gemeinderat: Bildungspolitik ist in Deutschland Ländersache. Würde mehr zentrale Steuerung die Bildungsförderung nicht erleichtern?
Kahl: Bildungspolitik muss die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen, unabhängig davon, auf welcher Ebene sie gesteuert wird. Dafür ist es wichtig, die Bildungspartner einzubeziehen, die vor Ort sind und den Bedarf im Bundesland oder der Kommune kennen. Im Ganztagsschulprogramm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ beispielsweise kooperieren wir mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und bilden mit den Serviceagenturen „Ganztägig lernen!“ in den Ländern die Verbindung zwischen Land und Bund. Im Schulerfolgsprogramm in Sachsen-Anhalt ist das Land unser Partner, die Serviceinitiative Bündnisse für Chancengerechtigkeit richten sich an Bund, Länder und Kommunen.
der gemeinderat: Mangelnde Ausdrucksfähigkeit verhindert vielfach das Fortkommen in Schule und Ausbildung. Reichen die vorhandenen Programme zur Sprachförderung, zum Beispiel bereits in den Kindergärten, aus, um Kindern und Jugendlichen aus Einwandererfamilien die nötigen Kenntnisse zu vermitteln?
Kahl: Eine gute Sprachförderung im Kindergarten gehört zu den drängendsten Aufgaben, und zwar nicht nur für Kinder aus Familien, in denen Deutsch nicht die Muttersprache ist. Leider bleiben Förderprogramme meist wirkungslos, wenn es nicht gelingt, Sprachförderung in den Alltag einer Einrichtung zu integrieren. Deshalb brauchen wir gute Unterstützungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher. Geeignete Anlässe, sich mit Kindern über Beobachtungen, Gedanken, Ideen oder Meinungen auszutauschen, gibt es in Kitas genug. Sie müssen nur erkannt und genutzt werden. Wir haben in der DKJS mit Ansätzen, die auf eine veränderte Alltagskultur abzielen, sehr gute Erfahrungen gemacht, nicht nur beim Thema Sprachförderung.
der gemeinderat: Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bietet den Kommunen Beratung zu Konzepten für mehr Chancengerechtigkeit an. Welche Bestandteile umfasst diese Serviceinitiative konkret?
Kahl: Die Kommunen sind der Kern unserer Initiative, nicht nur als Zielgruppe, sondern weil sie selbst das Praxiswissen haben und es an andere Kommunen weitergeben können. In Wiesbaden hat beispielsweise das Amt für Soziale Arbeit einen Gemeinschaftsantrag für das Mittagessen gestellt, in Weiterstadt gibt es in den Kitas Personal, das schaut, welche Kinder von Armut gefährdet sind und eine besondere Förderung brauchen. Die Kommunen wollen sich austauschen, wie sie Chancengerechtigkeit vor Ort umsetzen können. Deswegen geben wir den Kommunen die Möglichkeit, sich in Beratungssalons oder bei Hospitationen kollegial zu beraten und voneinander zu lernen. Unser Servicebüro arbeitet die Fragen und Praxisbeispiele aus den Kommunen auf. Über unser Infotelefon können sich die Kommunen dann über Konzepte und Praxisbeispiele informieren.
der gemeinderat: Das Angebot an die Kommunen besteht seit Mitte Juli. Wie sind die Reaktionen im Beratungsbüro?
Kahl: Anfangs konzentrierte sich unser Servicebüro vor allem darauf, Beispielkommunen zu gewinnen. Bei unserem ersten Beratungssalon Anfang Juli haben wir gemerkt, dass das Bedürfnis der Kommunen, sich über Herausforderungen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets auszutauschen, sehr groß ist. Sie wollen die Mittel in bestehende Strategien integrieren, schließlich ist Chancengerechtigkeit in vielen Kommunen schon einige Zeit auf der Agenda. Leider sind nicht alle Modelle kompatibel mit der Verwaltung des Bildungs- und Teilhabepakets. In Kassel beispielsweise hatte die Kommune einen Bildungsfonds eingerichtet, der muss jetzt aufgelöst werden. Viele Kommunen haben uns rückgemeldet, dass Lernförderung eine große Herausforderung ist. Deshalb veranstalten wir Mitte Oktober einen Beratungssalon zum Thema. Im Oktober und Dezember planen wir Regionalkonferenzen, bei denen Experten aus Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam überlegen, wie kommunale Strategien für Chancengerechtigkeit aussehen können.
der gemeinderat: Die 1994 gegründete Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hat den Fokus ihrer Arbeit am Anfang auf Ostdeutschland gelegt. Heute ist sie im Ost und Westen gleichermaßen tätig. Haben sich die Lebens- und Lernbedingungen angeglichen?
Kahl: Damals ging es darum, die Kinder- und Jugendarbeit in den ostdeutschen Bundesländern wieder aufzubauen, erfolgreiche Programme zu multiplizieren und in die Breite zu tragen. Aber relativ rasch fragten auch die alten Bundesländer: „Brauchen wir solche Projekte nicht auch im Ruhrgebiet? Ist ein arbeitsloser Jugendlicher in Nordrhein-Westfalen weniger wert als einer in Waren an der Müritz?“ Wir sind heute bundesweit mit unseren Programmen vertreten, weil Ost- und Westdeutschland vor gemeinsamen Problemen stehen.
Interview: Jörg Benzing
Info: Mehr Informationen zur Initiative erhalten Sie hier und über das Infotelefon: 0800/6647157
aus: Der Gemeinderat 11-2011
Als beim Krippengipfel des Bundes 2007 – ohne Beteiligung der Kommunen – Bund und Länder hehre Ziele formuliert haben, wurden die Ausbaukosten viel zu niedrig angesetzt und der tatsächliche Ausbaubedarf drastisch unterschätzt. Unabhängig davon besteht ab 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Damit besteht die Gefahr, dass Städte und Gemeinden von Eltern mit Klagen und Forderungen zum Schadenersatz überzogen werden, ohne dass sie überhaupt eine reelle Möglichkeit gehabt hätten, mehr Betreuungsplätze einzurichten.
Die Länder müssen sich noch stärker an der Finanzierung beteiligen: Sie haben über den Bundesrat den Ausbau der Betreuung mit beschlossen und dürfen sich nun nicht vor der Finanzierung davon stehlen. Die als durchschnittliche Zielmarke angenommene Quote von 35 Prozent zur Versorgung von Kindern unter drei Jahren bis zum 1. August 2013 wird erheblichüberschritten, sowohl im Landesdurchschnitt als auch in besonders betroffenen Städten. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren erheblich stärker gestiegen, als noch vor wenigen Jahren gedacht worden ist – vor allem in größeren Städten ist mit höheren Betreuungsquoten zu rechnen, zum Beispiel mit über 40 Prozent in Augsburg, über 50 Prozent in München oder Nürnberg. Die Kommunen haben innerhalb von fünf Jahren das Angebot für Kinderbetreuung kräftig erweitert.
Damit ist Bayern aus der Schlusslichtposition nach vorne gerückt. Der Freistaat hat nicht zuletzt durch die Vorleistung der bayerischen Städte und Gemeinden aufgeholt. Im Jahr 2006 betrug der Versorgungsgrad landesweit 7 Prozent, 2011 sind es 24 Prozent: Aktuell gibt es in Bayern rund 76.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Das Bayerische Sozialministerium geht davon aus, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2013 rund 110.000 Plätze notwendig sein werden.
Die Kommunen haben einen Großteil der Kosten getragen - und zwar bei Investitionskosten und Betriebskosten. Bei den Investitionskosten für den Bau neuer Krippen haben Bund und Freistaat die Kommunen gut unterstützt. Bei den Betriebskosten hat der Freistaat die Kommunen im Regen stehen lassen. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sollten sich Bund, Freistaat und Kommunen die Betriebskosten dritteln. Bei den Investitionskosten brauchen die Kommunen eine Fortsetzung der bisherigen Förderung.
Ein weiteres Problem stellt sich beim Personal und beim Bau von Krippen: Vor allem in Großstädten fehlen Fachkräfte. Wegen der hohen Kosten für Miete und Lebenshaltung sind Erzieherinnen und Erzieher kaum bereit, in die Stadt zu ziehen. Der Personalnotstand ist enorm. Doch damit nicht genug: Wegen der hohen Immobilienpreise und dem Mangel an Grundstücken oder geeigneten Gebäuden ist es in Großstädten besonders schwer, zusätzliche Krippenplätze zu bauen.
Kontakt: julius.forster@bay-staedtetag.de
achim.sing@bay-staedtetag.de
aus: Informationsbrief Bayerischer Städtetag 11/2011 November
1.5 Spielhallen und Spielautomaten
Städte brauchen wirksame rechtliche Instrumente Spielhallen und Spielgeräte eindämmen
Die Zahl von Spielhallen und Spielgeräten nimmt in bayerischen Städten zu. Die Städte verändern ihr Gesicht, die Lebensqualität sinkt, Anwohner klagen über die Verdrängung von Handel und Gewerbe („Trading-Down-Effekt“). Im Gefolge siedeln sich Internet- Cafes, Mobilfunkläden, Fastfood-Theken, Wettbüros und Billigläden an. Anwohner beklagen die reduzierte Wohnqualität und die Zunahme von Schmutz und Lärm. Allerdings können Städte und Gemeinden kaum etwas gegen die Ansiedlung von Spielhallen unternehmen: Weder das Glückspielrecht, das Gewerberecht noch das Bauplanungsrecht geben den Kommunen wirksame Instrumente an die Hand. So ermöglicht es etwa das Baugesetzbuch nicht, Spielhallen vollständig auszuschließen oder zahlenmäßig zu beschränken, zum Beispiel durch Festlegung von Mindestabständen zwischen Spielhallen.
Der Städtetag fordert rechtliche Grundlagen, um die Ausweisung und Errichtung von Spielhallen zu bremsen. Kommunen brauchen wirksame rechtliche Instrumente, um die Ausbreitung von Spielhallen eindämmen zu können. Daher hat der Städtetag bereits im April 2010 eine Spielautomatensteuer als Instrument gegen Spielhallen gefordert.
Die Zahl der Spielhallen in Bayern hat dramatisch zugenommen - laut Landesstelle für Glückspielsucht in Bayern ist zwischen dem Jahr 2000 und 2010 die Anzahl der Spielhallenkonzessionen um 106 Prozent gestiegen; die Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen hat eine Steigerung von 177 Prozent verzeichnet. Zwei Beispiele: Die Stadt Augsburg meldet eine Verdreifachung der konzessionierten Spielhallen: Gab es im Jahr 2000 noch 348 Geldspielgeräte, so standen im Jahr 2011 nun 1072 Geldspielgeräte in Augsburger Spielhallen. Die Stadt Nürnberg zählte im Jahr 1998 noch 55 Standorte und 488 Spielgeräte; im Jahr 2011 waren es schon 144 Spiel-hallen mit knapp 1400 Geldspielgeräten.
Möglich wurde dieser alarmierende Anstieg der Zahl von Spielhallen nicht zuletzt durch die zum 1.1.2006 veränderte Spielverordnung des Bundes, die den Spiel- hallenbetreibern Erleichterungen für das Aufstellen von Spielgeräten in Gaststätten, Hotels, Wettannahmestellen und Spielhallen verschaffte.
Der Vorstand des Bayerischen Städtetags fordert: Die Spielverordnung des Bundes soll novelliert werden und die Erleichterungen für die Aufstellung von Spielgeräten sollen rückgängig gemacht werden. Die jetzige Entwicklung mit einem Wildwuchs an Spielhallen muss gebremst werden. Daher fordert der Bayerische Städtetag, dass der Freistaat Bayern ein bayerisches Spielhallengesetz erlässt und den Glücksspielstaatsvertrag umsetzt.
Den Kommunen wäre auch schon damit geholfen, dass zwischen Spielhallen Mindestabstandsflächen festgelegt werden können. Steuerungsmöglichkeiten nach dem Bauplanungsrecht müssen ausgebaut werden. Für Spielhallen muss es in Bayern eine längere Sperrzeit von mindestens sechs Stunden geben.
Kontakt: thomas.kostenbader@bay-staedtetag.de
achim.sing@bay-staedtetag.de
aus: Informationsbrief Bayerischer Städtetag 11/2011 November
2. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern
Daten zu kommunalen Haushalten (Hinweis von Franz Hofmaier, ÖDP-Stadtrat Ingolstadt)
Im Rahmen der Haushaltsdebatte im Stadtrat von Ingolstadt macht Franz Hofmaier, ÖDP-Stadtrat, auf eine Webseite aufmerksam, die interessante Fakten zu den Finanzdaten der deutschen Städte und Gebietskörperschaften liefert und sicherlich gute Dienste bei der Vorbereitung der ja nun anstehenden Haushaltsberatungen leistet.
Diese Seite wurde von der Bertelsmann Stiftung eingerichtet und enthält wesentliche Finanzdaten pro Kopf zu allen Städten und Gebietskörperschaften, allerdings derzeit nur bis 2009 - vermutlich, weil noch nicht von allen Kommunen die endgültigen Ist- Zahlen für 2010 vorliegen. Es wird auch noch unterschieden nach dem Kernhaushalt und dem Konzernhaushalt. Wer nähere Informationen hierzu erhalten will, möge sich bitte direkt an Franz Hofmaier erkundigen.
Franz Hofmaier, ödp-Stadtrat
Tel. 0841/59626 eMail: franz.hofmaier@ingolstadt-mail.de
3. Umweltfragen
3.1.Lärmkataster für deutsche Städte
Lärm jeglicher Art ist inzwischen eines der prägenden Themen für die Kommunalpolitik. An den Standorten der großen Verkehrsflughäfen ist Fluglärm ein zunehmend wichtiges Thema, speziell im Rhein-Main-Gebiet oder in Berlin und München. Ein weiteres Thema, dessen Bandbreite noch nicht überall im Blick ist, ist der Straßenlärm. Die Geers-Stiftung, die vor allem Forschungen auf dem Gebiet der Hörbehinderungen unterstützt, hat nun ihr neues „Lärmranking der deutschen Städte“ erarbeitet vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik - vorgelegt. Für dieses Ranking werden die Lärmkataster der 27 größten deutschen Städte ausgewertet. Die Lärmkataster findet man unter hier.
Kontakt zur Geers-Stiftung ist möglich über Geers-Stiftung, Frau Caroline Dietl, Otto-Hanhn-Str. 35, 44227 Dortmund
3.2 Bürgeraktion „Mein Baum - meine Stadt“
In Hamburg sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, für mehr Grün in der Stadt im Rahmen der Aktion „Mein Baum – meine Stadt“ Geld zu spenden, mit dem im Stadtgebiet Bäume neu gepflanzt oder kranke Bäume ersetzt werden sollen. Die Aktion wird von der Umweltbehörde koordiniert und von der Loki-Schmidt- Stiftung ideel unterstützt.
Informationen zur Aktion
Direktkontakt zur Umweltbehörde über dem zuständigen Mitarbeiter volker.dumann@bsu.hamburg.de
3.3 Umweltzonen in Deutschland
Seit einiger Zeit ist im Internet ein Verzeichnis der Umweltzonen in deutschen Städten abrufbar.
3.4 Leitfaden zur Modellierung verkehrsbedingter Immissionen
Die Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg hat einen 80-seitigen Leitfaden erstellt, der Hinweise zu Eingangsdaten, Berechnungsansätzen und Vorgehensweisen enthält. Mit Hilfe des Leitfadens soll es Verwaltungen und sonstigen Behörden, aber auch interessierten Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Emissionen und Immissionen des Straßenverkehrs besser zu beurteilen und zu erfassen. Der Leitfaden ist kostenlos als PDF erhältlich. Rückfragen auch direkt beim zuständigen Referenten Dr. Werner Scholz werner.scholz@lubw.bwl.de
3.5 Heizspiegel 2011
Heizkosten sind für viele Mieter inzwischen ein bedeutender Kostenfaktor für viele Mieter und Hausbesitzer. Hier liefert der Heizspiegel 2011 eine Möglichkeit, seine Heizkosten im Vergleich mit bundesweit erhobenen Werten zu vergleichen. Der Heizspiegel enthält Angaben zu Heizkosten, Verbrauch und die CO 2-Emissionen zentral beheizter Gebäude für das Jahr 2010. Er kann entweder als PDF unter www .heizspiegel .de oder heruntergeladen oder gegen einen frankierten Rückumschlag (0,90 €) angefordert werden bei Deutscher Mieterbund, 10169 Berlin (Kennwort: Heizspiegel)
4. Kommunale Verwaltung
4.1 Rekommunalisierung
In vielen Kommunen wird über die Vor- und Nachteile diskutiert, die ein Rückkauf der Netze für Strom, Fernwärme, Gas und Wasser haben kann. In Hamburg wurden nun Gutachten zu den verschiedenen Teilbereichen vorgelegt, die die Rekommunalisierung für machbar haltenund auch die Finanzierung durch die Kommunen - bei Beachtung gewisser Vorgaben – sinnvoll finden.
Die Gutachten stehen als downloads zu Verfügung.
Zum Thema „Rekommunalisierung“ siehe auch unter 6.3 Publikationen
4.2 100 % Erneuerbare Energien Regionen
Auf einem Kongress in Kassel trafen sich zum 3. Mal die Vertreter der sogenannten 100-Prozent-Erneuerbare-Energie-Regionen (100ee-Regionen). Inzwischen gibt es bundesweit 118 Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, ihren Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Zum Kongress gibt es umfangreiches Informationsmaterial:
a) „Charta der 100ee-Regionen“ online unterzeichnen unter
b) Broschüre „Energiegenossenschaften“ können als download bezogen werden
c) Broschüre „Regionale Erfolgsbeispiele auf dem Weg zu 100 % EE
d) Das Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologie ist erreichbar postalisch deENet, Dr. Peter Moser, Ständeplatz 15, 34117 Kassel, Tel.: 0561-788096-16, p.moser@deenet.org
ödp-Stadtrat XXXXXXXX
Herrn(Ober)bürgermeister
Antrag zur Einführung einer Geburtenkontrolle bei Stadttauben in der
Stadt XXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr (Ober)bürgermeister,
Die ödp XXXXXX stellt den Antrag das in vielen Städten schon mit Erfolg praktizierte Konzept zur Geburtenkontrolle bei Stadttauben auch in XXXXXXX einzuführen.
Begründung:
Ein Füttterungsverbot oder gar das Töten der Stadttauben ist keine tierschutzgerechte Lösung. Da Stadttauben einen beschränkten Aktionsradius von wenigen hundert Metern haben, sind sie bei der Einstellung der Fütterung durch den Menschen dem langsamen Hungertod ausgeliefert. Durch die jahrhundertelange Bindung an den Menschen und seine Städte sind sie in ihrem Nahrungserwerb völlig auf ihn angewiesen. Ein .Vertreibungseffekt ist durch Fütterungsverbote nicht zu erzielen, da die Stadttauben an Gebäude gebunden sind und nicht in die freie Landschaft ausweichen können."
(Prof.Dr. J. Nicolai, Institut für Vogelforschung, Wilhelmshaven)
Notwendig ist vielmehr, wieder Bedingungen zu schaffen, die einen möglichst gesunden und stadtverträglichen Bestand gewährleisten. Futterangebot, Zahl der Nistplätze und Größe des Taubenbestandes müssen in das richtige Verhältnis gebracht werden, und zwar durch kontrollierte und sauber gehaltene Taubenschläge und kontrollierte, artgerechte Fütterung (Getreide, Leguminosen, Sämereien) an geeigneten Plätzen sowie durch Austausch von Bruteiern gegen Gipseier durch berufene Personen. Falsches Füttern mit altem Brot, Speiseresten etc. ist, weil krankheitsverursachend, zu unterbinden.
Eine erst kürzlich durchgeführte Städtebefragung der Organisation „Menschen für Tierrechte“ bestätigt den Erfolg dieses Tierschutz-Konzeptes, in das bisher über 30 deutsche Städte eingestiegen sind. Er stellt sich bereits ein, sobald nur ein Prozent von der Gesamtzahl der Tauben in einer Stadt an einen Schlag gebunden ist. Weitere Informationen
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
5.2 Veringerung von Taubenbeständen – Taubenhäuser (zugesandt von ÖDP München; Antrag ist schon etwas älter)
ödp. Mechthild v. Walter, M.A., Klugstraße 38, 80638 München
Herrn Oberbürgermeister Christian Ude
Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
12. November 2004
Antrag
Humane und effiziente Verringerung der Taubenbestände durch Errichtung von Taubenhäusern und regelmäßige Eierentnahme
Um die Taubenbestände in München auf humane und effiziente Weise zu verringern, werden wie in anderen bayerischen Städten, zum Beispiel in Augsburg und Erlangen, Taubenhäuser gebaut, aus denen dann in regelmäßigen Abständen die Eier entnommen werden.
Begründung:
Tauben gehören zum Stadtbild Münchens und tragen zum liebenswerten Flair dieser Stadt bei. Allerdings hat das übermäßige Füttern dazu geführt, dass sie sich zu stark vermehrt haben und stellenweise zur Plage wurden, weil der Taubenkot an Gebäuden und Anlagen erhebliche Schäden anrichtet.
Um diesem Übel abzuhelfen ist es aber nicht notwendig, die Tauben abzuschießen. Es gibt eine humane und effiziente Methode, die Taubenbestände zu verringern: Den Bau von Taubenhäusern. Aus diesen kann man dann die Eier entnehmen, ohne zu waghalsigen Kletterpartien gezwungen zu sein. In Augsburg und Erlangen wird das bereits praktiziert.
Diese Taubenschläge könnten ansprechend gestaltet werden – historische Beispiele gibt es – und so eine Bereicherung des Stadtbildes sein. Die Kosten für die Errichtung und Pflege können durch freiwillige Leistungen etwa beim Bau, durch Sponsoren und Tierschützer aufgebracht werden.
Mechthild v. Walter
Stadträtin
5.3 Fair-trade –Stadt (zugesandt von der ÖDP Straubing
Fraktion der ödp/PU im Stadtrat Straubing
Vorsitzende Maria Stauber
Steinhauffstr. 14, 94315 Straubing
Tel. 09421/30230
Email: Mariastauber@gmx.de
Herrn Oberbürgermeister 19. Aug. 2011
Markus Pannermayr
Rathaus
94315 Straubing
Bewerbung um den Titel „Fairtrade-Stadt“ - Ausschank und Verzehr fair gehandelter Waren
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen der ödp/PU Fraktion beantrage ich, dass der Stadtrat beschließt, dass bei Stadtratssitzungen, in den Bürgermeisterbüros, in den Referaten der Stadtverwaltung und bei Empfängen der Stadt fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird, sowie mindestens ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird.
Zusätzlich wird die Entscheidung getroffen, dass die Stadt Straubing den Titel „Fairtrade-Stadt“ anstrebt.
Die fünf Kriterien für eine Bewerbung als Fair-Trade-Stadt lauten:
1. entsprechender Beschluss der Gemeinde
2. Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, in der folgende Bereiche vertreten sind: Städtische Verwaltung, Vertreter aus dem Einzelhandel oder Handel, Vertreter aus Kirchen, Vereine, Medien
3. in den örtlichen Einzelhandelgeschäften werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten, in der Gastronomie mindestens zwei Produkte ausgeschenkt; die Anforderung an die Zahl der Geschäfte richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Straubing müssen 9 Einzelhandelsgeschäfte und 5 Gastronomiebetriebe z. B. Kaffee, Tee oder Orangensaft anbieten.
4. in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fair-Trade Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt. Auch hier sind die Anforderungen gestaffelt, in Straubing müsste es jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde sein.
5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fair-Trade- Stadt“; als Ergebnis sollten mindestens vier Artikel pro Jahr veröffentlicht werden Das Bewerbungsformular und der Aktionsleitfaden von TransFair e.V.
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
Den genauen Wortlaut der einzelnen Urteile findet man, wenn man die jeweilige Gerichtsinstanz bei google eingibt und dort dann unter dem angegebenen Az nach dem jeweiligen Urteil sucht.
6.1. Umweltzone Wiesbaden/Klagerecht Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Land Hessen aufgegeben, für die Stadt Wiesbaden einen Luftreinhalteplan mit einer Umweltzone aufzustellen. Ziel soll es sein, den seit 2010 geltenden EU-weiten Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten. Das Gericht hat außerdem der DUH ein eigenständiges Klagerecht eingeräumt. Dabei stützt sich das Gericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die allerdings noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Da das Land Hessen Widerspruch eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. VG Wiesbaden Az.: 4 K 757/11
7. Rezensionen/Publikationen
7.1 Umwelt im Unterricht
„Umwelt im Unterricht“ – unter diesem Stichwort werden auf der Homepage des Umweltministeriums Materialien zu Themen mit Umweltbezug eingestellt. Die Informationen werden wöchentlich aktualisiert; ältere Beiträge können über ein Archiv erschlossen werden.
Das Angebot ist zwar vorrangig für Lehrkräfte an Schulen gedacht, um aktuelle Themen direkt in den Unterricht hinein zu nehmen., es ist aber auch für „Normalbürger“ und Lokalpolitiker als Fundgrube brauchbar. Infos über: Bundesumweltministerium, Tina Gebhardt, Stresemannstr. 128- 130,10117 Berlin, Tel.: 030-18 305-2029, Fax -2016 tina.gebhardt@bmu.bund.de
7.2 Klimawandel als Herausforderung für Bevölkerungsschutz
In einer Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird dargestellt, dass der Klimawandel auch die Hilfsdienste, wie z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste und THW, vor neue Herausforderungen stellt. Die Broschüre“Klimawandel- Herausforderung für den Bevölkerungsschutz gibt es als PDF oder in gedruckter Version unter
bestellservice@bbk.bund.de
7.3 Rekommunalisierung
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in einem Papier die Chancen und Risiken der Rekommunalisierung untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass die einzelnen Bereiche jeweils separat betrachtet werden müssen. Die Kommunen sollten jeweils entscheiden, ob sie alleine wieder Eigner werden oder ob sie diese Aufgaben mit je unterschiedlichen Partnern übernehmen. Das Papier „Rekommunalisierung – eine Bestandsaufnahme“ gibt es gedruckt für 5,00 € zzgl. Versandkosten bei Difu, Angelika Meller, Zimmerstraße 13 – 15, 10969 Berlin, Tel.: 030-39001-253, verlag@difu.de
7.4 Deutsch-afrikanische Partnerschaften von Kommunen
Es gibt eine ganze Reihe von deutschen Kommunen, die Partnerschaften mit afrikanischen Partnern unterhalten. Bei einem Treffen wurden Themen wie Klimawandel, Migration, Verwaltungsstrukturen etc. erörtert. Die Ergebnisse sind in einem Tagungsband zusammengefasst, der (>publikationen) als PDF erreichbar ist. Eine Druckversion kann bezogen werden bei: Servicestelle Kommunen in der einen Welt, GIZ, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn oder über info@service-eine-welt.de
Die Broschüre gibt es als PDF oder gedruckt bei Spurwechsel-Projekt, raumkom Institut für Raumentwicklung und Kommunikation, Nikolausstr. 14, 54290 Trier.
Infos bei matthias.philippi@raumkom.de
8. Termine
8.1 ÖDP-Termine allgemein
---- ÖDP-Bundesverband
21.04.12 - 22.04.12
Bundesparteitag Hannoversch Münden (Landkreis Göttingen)
10.11.12 - 11.11.12
Bundesparteitag Erding
----ÖDP Bayern
03.12.11 Studierendentag an der Uni Augsburg einen Vortrag zur Ökologisch-Sozialen Marktwirtschaft
20.01.12 Neujahrsempfang des Stadtverbands München, mit Ansprache des Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger
14.02.12 „Bahnkonzept München - Ein ökologisches Konzept aus einem Guß“: Vortrag und Diskussion in München
13.03.12 „Militarismus und Frieden im Spiegel des Rechts“ - Vortrag und Diskussion in München
10.04.12 Vortrag in München: Durchblick im „Bio-Dschungel“
28.04.12 Fachtagung „Zweite Kraft in Grundschulklassen“ in Nürnberg
----ÖDP Niedersachsen
21.12.2011
19:30 Uhr Stammtisch des KV Hannover, Paulaner am Thielenplatz
8.2 Andere Termine
---- Das städtische Energiekonzept von morgen
Berlin, 11. Januar 2012 - kostenloses Seminar
Das städtische Energiekonzept von morgen
Difu-Dialog: Welche Aufgaben kommen auf Städte und Stadtwerke bei der Realisierung der Energiewende zu
Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu),
Infos und Anmeldung: Cornelia Schmidt, Tel.: 030-39001-208, schmidt@difu.de
---- Energiewende vor Ort
Veranstaltungsreihe über kommunale Wertschöpfung und Bürgerpartizipation mit Erneuerbaren Energien
Gummersbach, 19.01.2012 kostenloses Seminar
Veranstalter: Energie-Agentur NRW
---- Elektromobilität in Kommunen
Veranstaltung mit den Ministern H. Voigtsberger (Wirtschaft) und J. Remmel (Umwelt)
Düsseldorf, 24. Januar 2012 kostenlos
Veranstalter: Stadtwerke Düsseldorf, Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
Tel.: 0211-821-8176 sglockmann@swd-ag.de
---Biologische Vielfalt in Kommunen
Kongreß mit Schwerpunkt Natur in der Stadt, - Gründung des Bündnisses Kommunen für biologische Vielfalt
Frankfurt/Main, 01./02.02.2012, Kosten 15,00 bzw. 30,00 Euro
Veranstalter: DUH, Tobias Herbst Tel.: 07732-9995-55 herbst@duh.de
Ausgabe IV/2011 Dezember 2011
Verantwortlich für den Inhalt:
Walter Konrad
Kommunalpolitischer Referent beim Bundesvorstand der ÖDP
Neckarstraße 27—29, 55118 Mainz, Tel.: 06131-27 55 64
Inhaltsverzeichnis:
Vorwort
1. Allgemeine Informationen
1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
1.3 Bildungsförderung in Kommunen
1.4 Ausbau von Krippenplätzen für Kinder
1.5 Spielhallen und Spielautomaten
2. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern
2.1 Daten zu kommunalen Haushalten
3. Umweltfragen
3.1 Lärmkataster für deutsche Städte
3.2 Bürgeraktion „Mein Baum – meine Stadt“
3.3 Umweltzonen in Deutschland
3.4 Leitfaden zur Modellierung verkehrsbedingter Immissionen
3.5 Heizspiegel 2011
3.6 Greenpece-Studie zu Kosten von Strom und Wasser
4. Kommunale Verwaltung
4.1 Rekommunalisierung
4.2 100 % Erneuerbare Energie Regionen
4.3 Helmpflicht für Radfahrer
4.4 Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens
5. Musteranträge/Musteranfragen/Muster-PM´s
5.1 Geburtenkontrolle bei Tauben
5.2 Verringerung von Taubenbeständen – Taubenhäuser
5.3 Fair-trade-Stadt
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
6.1 Umweltzone Wiesbaden/Klagerecht DUH
6.2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren Braunkohlekraftwerk
7. Publikationen
7.1 Umwelt im Unterricht
7.2 Klimawandel als Herausforderung
7.3 Rekommunalisierung
7.4 Deutsch-afrikanische Partnerschaften von Kommunen
7.5 Spurwechsel – Ideen für einen innovativen ÖPNV
7.6 Konsumgesellschaft in der ökologischen Krise
8. Termine
7.1 ÖDP-Termine allgemein 22
7.2 Andere Termine 23
Vorwort
Liebe Mandtsträger/-innen der ÖDP, liebe Mitglieder von Kreis- und Landesverbänden, wenn ich auf das heutige Datum schaue, kann ich fast nicht glauben, dass das Jahr 2011 in gut 20 Tagen wieder vorbei ist. Viele Ereignisse scheinen erst gestern gewesen zu sein, und liegen doch schon viele Monate zurück. So war es z.B. mit dem Kirchentag in Dresden im Mai, bei dem die ÖDP durch den Arbeitskreis „Christen und Ökologie“ mit einem Stand vertreten war. Beeindruckend war für mich das Engagement aller Standmitarbeiter und das harmonische Zusammenwirken bei der Begegnung mit vielerlei Menschen am Stand.
Mit dem Katholikentag im Mai 2012 in Mannheim steht das nächste derartige Großereignis bevor. Auch hier wird der Arbeitskreis „Christen und Ökologie“ teilnehmen, um die Menschen über das politische Konzept der ÖDP zu informieren.
Im September die sehr erfolgreiche – erstmalige – gemeinsame Sitzung des Bundesvorstandes mit dem bayerischen Landesvorstand. Von dieser Sitzung ging das Signal aus, dass im direkten Gespräch sehr viel Kraft und Motivation für die tägliche Arbeit enthalten ist und auch über den Tag hinaus wirksam wird. Diese Gespräche sollen nach dem Willen beider Gremien zur regelmäßigen Einrichtung werden. Gespräche dieser Art sollen auch mit den Vorständen anderer Landesverbände stattfinden.
Im Januar 2012 soll der geplante Redaktionskreis für den kommunalpolitischen Infodienst aktiviert werden, um die Arbeit auf eine breitere personelle Basis zu stellen und neue Ideen in die Arbeit mit einzubringen. Außerdem soll die Einbindung in die neu gestaltete Webseite des Bundesverbandes realisiert werden.
Allen Leser/-innen des Infodienstes wünsche ich eine geruhsame Adventszeit sowie besinnliche und friedvolle Weihnachtstage.
Viele herzliche Grüße sendet
Walter Konrad, kommunalpolitischer Referent beim ÖDP-Bundesvorstand
1. Allgemeine Informationen
1.1 Kompromiss zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Bundesregierung bewegt sich in die richtige Richtung
Das Rosinenpicken privater Firmen zu Lasten öffentlich- rechtlicher Entsorger und damit der Gebührenzahler wird durch das neue Abfallgesetz erschwert. Den Resolutionen und Aktionen der Mitglieder des Bayerischen Städtetags ist es mit zu verdanken, dass in die Diskussion um die Einführung der gewerblichen Sammlung im Gesetzgebungsverfahren zum neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Bewegung gekommen ist. Ursprüngliche Pläne zur Liberalisierung der Abfall-wirtschaft werden damit gebremst.
Die Kommunalen Spitzenverbände und der VKU einigten sich mit der Bundesregierung auf einen Kompromiss zur Regelung für die gewerbliche Sammlung. Diesem Kompromissvorschlag hat der Deutsche Bundestag zugestimmt. Im Gegensatz zum früheren Gesetzentwurf enthält der Kompromissvorschlag kommunalfreundlichere Regelungen. So können gewerbliche Sammlungen untersagt werden, wenn sie die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers wesentlich beeinträchtigen. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltsnahe oder hochwertige Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt oder, wenn die Stabilität der Gebühren gefährdet wird.
Dies stellt eine Verschärfung gegenüber dem früheren Entwurf dar, bei dem eine Untersagung nur dann möglich gewesen wäre, wenn die Erfüllung der Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen verhindert worden wäre. Bei der Bewertung der Auswirkungen auf Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wird nunmehr nicht allein auf die konkrete Sammlung abgestellt, sondern es werden auch kumulative Effekte berücksichtigt, die sich durch mehrere gewerbliche Sammlungen ergeben.
Der Kompromissvorschlag enthält eine Gleichwertigkeitsklausel, nach der ein privater Sammler auch im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der Planungssicherheit und Organisationsverantwortung die Sammlung durchführen kann, wenn die Kommune die von der gewerblichen Sammlung angebotenen Sammel- und Verwertungsleistungen nicht mindestens in gleicher Weise erbringt.
Neu ist, dass nun genügt, wenn die Kommune die Erbringung gleichwertiger Leistung konkret beabsichtigt. Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit ist neben Qualität, Effizienz und Dauer der Leistungen auch der Umfang der gemeinwohlorientierten Servicegerechtigkeit zu berücksichtigen. Damit wird - auch in der Gesetzesbegründung - der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Bürger und des universellen Zugangs zur Daseinsvorsorge besonders betont.
Gewerbliche Sammlungen, die nur für die einzelnen Bürger Vorteile bringen, der Allgemeinheit allerdings Nachteile bringen, können mit der vorgeschlagenen Formulierung kaum gerechtfertigt werden.
Kontakt: claudia.ganslmeier@bay-staedtetag.de
Aus: Informationsbrief Bayerischer städtetag 11/2011 November
1.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Bundestag gibt grünes Licht
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist vom Bundestag angenommen worden. Nicht zuletzt wegen begrifflicher Unklarheiten geht der Streit um Zuständigkeiten bei der Aufgabenteilung kommunaler und privater Entsorgungsbetriebe weiter.
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in zweiter/dritter Lesung gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Erst wenige Tage zuvor hatte der zuständige Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Nachbesserungen am KrWG vorgenommen, die von den kommunalen Spitzenverbänden als Kompromiss mitgetragen wurden. Diese wurden von der gewerblichen Entsorgungswirtschaft während der Debatte stark kritisiert.
Das Gesetz ist nun an den Bundesrat geleitet. Am 10. November muss nun der Umweltausschuss des Bundesrates über Änderungsanträge beraten und eine Empfehlung an den Bundesrat abgeben. Am 25. November muss dann der Bundesrat dem KrWG zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Mit dem neuen KrWG wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2008 in nationales Recht umgesetzt. Gleichzeitig löst es das derzeitige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aus dem Jahr 1996 ab. Das Ziel des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine Stärkung des Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutzes – mit erheblichen Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft in Deutschland.
Fünfstufige Abfallhierarchie
Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes steht der Übergang von der heutigen dreistufigen Abfallhierarchie (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung) zur neuen fünfstufigen Hierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung), wie sie die Abfallrahmenrichtlinie vorsieht. Mit der fünfstufigen Abfallhierarchie sollen die Wiedergewinnung (Recycling) von eingesetzten Ressourcen gestärkt und dem Ziel eines effizienten Umgangs mit knappen Ressourcen ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.
Die hierzu vorgeschriebenen Recyclingquoten von 65 Prozent für Papier, Metall, Kunststoff und Glas sowie von 80 Prozent für Bau- und Abbrauchabfälle wurden in der Bundestagsdebatte von der Opposition als wenig ambitioniert kritisiert, da diese Werte in Deutschland heute schon nahezu erreicht werden. Ferner soll bis 2015 flächendeckend die Getrenntsammlung von Bioabfällen eingeführt werden, um dadurch das bisher noch im Restabfall erfasste Bioabfallpotenzial zu gewinnen. Hierzu sieht das Gesetz für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die heute noch keine getrennte Sammlung von Bioabfällen anbieten, einen umfassenden ökologischen und ökonomischen Vergleich der heutigen Sammlung und Verwertung der Bioabfälle im Restabfall mit einer alternativen Getrenntsammlung und Verwertung in modernen Vergärungsanlagen vor.
Und das Gesetz sieht ab 2015 die Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung vor. Damit sollen die heute von DSD und anderen Systembetreibern („grüner Punkt“) im gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelten Kunststoffverpackungen mit sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ wie Spielzeug und andere Gegenstände aus Kunststoff erfasst werden.
Neben der Einführung einer Wertstofftonne lässt das Gesetz nun, anders als der Erstentwurf, auch andere Sammelsysteme zu wie etwa die in Süddeutschland stark verbreiteten Wertstoffhöfe.
Zuständigkeit der Kommunen gestärkt
Auch nach der Gesetzesannahme besteht der Streit um Zuständigkeiten bei der Aufgabenteilung kommunaler und privater Entsorgungsbetriebe fort. Dabei wurde die Zuständigkeit der Kommunen für die Entsorgung der Abfälle aus Haushalten kurz vor dem Bundestagsbeschluss gestärkt. Eine Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung, die sich auf die Wertstoffe in den Haushalten konzentriert, darf die kommunale Sammlung nicht gefährden; damit soll die „Rosinenpickerei“ der gewerblichen Entsorger verhindert werden.
In letzter Sekunde wurden Kriterien zum Schutz der gewerblichen Sammlung eingeführt, die begrifflich jedoch so unbestimmt sind, dass sie schon jetzt zu Unklarheiten in der rechtlichen Auslegung und damit zu Unsicherheiten bei kommunalen und gewerblichen Entsorgern führen.
Diese Kriterien können jedoch durch die „Gleichwertigkeitsklausel“ außer Kraft gesetzt werden. Diese sieht vor, dass eine gewerbliche Sammlung zugelassen werden muss, wenn diese höherwertiger ist als die gewerbliche Sammlung. So ist ein Holsystem höherwertiger als ein Bringsystem – und damit können die süddeutschen Wertstoffhöfe doch wieder gefährdet sein.
Frank Wißkirchen
Der Autor
Dr. Frank Wißkirchen ist Bereichsleiter Public Management bei TIM Consult in Mannheim
Aus: Der Gemeinderat 11-2011
1.3 Bildungsförderung in Kommunen
Partner vor Ort einbeziehen
Dr. Heike Kahl, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, über die Bildungsförderung, die Initiative Bündnisse für Chancengerechtigkeit und ihr Angebot an die Kommunen.
der gemeinderat: Frau Dr. Kahl, die Bildungsförderung ist eine zentrale politische Aufgabe. Jede Stadt und Gemeinde, jede Partei will auf diesem Gebiet das Beste erreichen. Wie definiert die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ihre Rolle im Bildungssektor?
Kahl: Seit 15 Jahren erarbeitet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung innovative Lösungen für drängende Probleme im Bildungsbereich. Wir vermitteln keine „fertigen Modelle“ an die Praxis, sondern setzen darauf, wirksame Handlungsansätze im Dialog mit allen Beteiligten prozessorientiert zu entwickeln. Wir sind auch keine Lückenbüßer für staatliche Leistungen, aber wir können durch unser Wissen Druck auf öffentliches Handeln ausüben und gemeinsam mit öffentlichen und privaten Partnern Lösungen erarbeiten. Peter Fauser hat mal gesagt: „Die gesamte deutsche Gesellschaft verhält sich wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.“ Jeder spricht von Verantwortung und Vernetzung, aber die findet in der Praxis oft nicht genug statt. Dieser Lücke nimmt sich die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung an.
der gemeinderat: Die Bundesregierung will Kindern und Jugendlichen aus finanziell schlecht gestellten Familien mit dem Bildungspaket bessere Lebens- und Entwicklungschancen eröffnen. In welcher Weise unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung dieses Ziel?
Kahl: Gute Bildungs- und Teilhabechancen sind eines der drängendsten Probleme in Deutschland. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung sich mit dem Bildungs- und Teilhabepaket dem Thema angenommen hat, das Paket ist aber nur ein Baustein unter vielen. Jetzt kommt es darauf an, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket klug einzusetzen. Mit der Initiative Bündnisse für Chancengerechtigkeit wollen wir einen Impuls setzen. Uns geht es nicht darum, die Verteilungsmechanismen zu vereinfachen. Die Initiative ist eine Einladung an alle, die an Bildung beteiligt sind, zu überlegen, wie man über das eng geschnürte Bildungspaket hinaus die Chancen für jedes einzelne Kind verbessern kann.
der gemeinderat: Bildungspolitik ist in Deutschland Ländersache. Würde mehr zentrale Steuerung die Bildungsförderung nicht erleichtern?
Kahl: Bildungspolitik muss die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen, unabhängig davon, auf welcher Ebene sie gesteuert wird. Dafür ist es wichtig, die Bildungspartner einzubeziehen, die vor Ort sind und den Bedarf im Bundesland oder der Kommune kennen. Im Ganztagsschulprogramm „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ beispielsweise kooperieren wir mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und bilden mit den Serviceagenturen „Ganztägig lernen!“ in den Ländern die Verbindung zwischen Land und Bund. Im Schulerfolgsprogramm in Sachsen-Anhalt ist das Land unser Partner, die Serviceinitiative Bündnisse für Chancengerechtigkeit richten sich an Bund, Länder und Kommunen.
der gemeinderat: Mangelnde Ausdrucksfähigkeit verhindert vielfach das Fortkommen in Schule und Ausbildung. Reichen die vorhandenen Programme zur Sprachförderung, zum Beispiel bereits in den Kindergärten, aus, um Kindern und Jugendlichen aus Einwandererfamilien die nötigen Kenntnisse zu vermitteln?
Kahl: Eine gute Sprachförderung im Kindergarten gehört zu den drängendsten Aufgaben, und zwar nicht nur für Kinder aus Familien, in denen Deutsch nicht die Muttersprache ist. Leider bleiben Förderprogramme meist wirkungslos, wenn es nicht gelingt, Sprachförderung in den Alltag einer Einrichtung zu integrieren. Deshalb brauchen wir gute Unterstützungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher. Geeignete Anlässe, sich mit Kindern über Beobachtungen, Gedanken, Ideen oder Meinungen auszutauschen, gibt es in Kitas genug. Sie müssen nur erkannt und genutzt werden. Wir haben in der DKJS mit Ansätzen, die auf eine veränderte Alltagskultur abzielen, sehr gute Erfahrungen gemacht, nicht nur beim Thema Sprachförderung.
der gemeinderat: Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bietet den Kommunen Beratung zu Konzepten für mehr Chancengerechtigkeit an. Welche Bestandteile umfasst diese Serviceinitiative konkret?
Kahl: Die Kommunen sind der Kern unserer Initiative, nicht nur als Zielgruppe, sondern weil sie selbst das Praxiswissen haben und es an andere Kommunen weitergeben können. In Wiesbaden hat beispielsweise das Amt für Soziale Arbeit einen Gemeinschaftsantrag für das Mittagessen gestellt, in Weiterstadt gibt es in den Kitas Personal, das schaut, welche Kinder von Armut gefährdet sind und eine besondere Förderung brauchen. Die Kommunen wollen sich austauschen, wie sie Chancengerechtigkeit vor Ort umsetzen können. Deswegen geben wir den Kommunen die Möglichkeit, sich in Beratungssalons oder bei Hospitationen kollegial zu beraten und voneinander zu lernen. Unser Servicebüro arbeitet die Fragen und Praxisbeispiele aus den Kommunen auf. Über unser Infotelefon können sich die Kommunen dann über Konzepte und Praxisbeispiele informieren.
der gemeinderat: Das Angebot an die Kommunen besteht seit Mitte Juli. Wie sind die Reaktionen im Beratungsbüro?
Kahl: Anfangs konzentrierte sich unser Servicebüro vor allem darauf, Beispielkommunen zu gewinnen. Bei unserem ersten Beratungssalon Anfang Juli haben wir gemerkt, dass das Bedürfnis der Kommunen, sich über Herausforderungen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets auszutauschen, sehr groß ist. Sie wollen die Mittel in bestehende Strategien integrieren, schließlich ist Chancengerechtigkeit in vielen Kommunen schon einige Zeit auf der Agenda. Leider sind nicht alle Modelle kompatibel mit der Verwaltung des Bildungs- und Teilhabepakets. In Kassel beispielsweise hatte die Kommune einen Bildungsfonds eingerichtet, der muss jetzt aufgelöst werden. Viele Kommunen haben uns rückgemeldet, dass Lernförderung eine große Herausforderung ist. Deshalb veranstalten wir Mitte Oktober einen Beratungssalon zum Thema. Im Oktober und Dezember planen wir Regionalkonferenzen, bei denen Experten aus Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam überlegen, wie kommunale Strategien für Chancengerechtigkeit aussehen können.
der gemeinderat: Die 1994 gegründete Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hat den Fokus ihrer Arbeit am Anfang auf Ostdeutschland gelegt. Heute ist sie im Ost und Westen gleichermaßen tätig. Haben sich die Lebens- und Lernbedingungen angeglichen?
Kahl: Damals ging es darum, die Kinder- und Jugendarbeit in den ostdeutschen Bundesländern wieder aufzubauen, erfolgreiche Programme zu multiplizieren und in die Breite zu tragen. Aber relativ rasch fragten auch die alten Bundesländer: „Brauchen wir solche Projekte nicht auch im Ruhrgebiet? Ist ein arbeitsloser Jugendlicher in Nordrhein-Westfalen weniger wert als einer in Waren an der Müritz?“ Wir sind heute bundesweit mit unseren Programmen vertreten, weil Ost- und Westdeutschland vor gemeinsamen Problemen stehen.
Interview: Jörg Benzing
Info: Mehr Informationen zur Initiative erhalten Sie hier und über das Infotelefon: 0800/6647157
aus: Der Gemeinderat 11-2011
1.4 Ausbau von Krippenplätzen für Kinder
Bund, Länder und Kommunen müssen sich an einen Tisch setzenAls beim Krippengipfel des Bundes 2007 – ohne Beteiligung der Kommunen – Bund und Länder hehre Ziele formuliert haben, wurden die Ausbaukosten viel zu niedrig angesetzt und der tatsächliche Ausbaubedarf drastisch unterschätzt. Unabhängig davon besteht ab 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Damit besteht die Gefahr, dass Städte und Gemeinden von Eltern mit Klagen und Forderungen zum Schadenersatz überzogen werden, ohne dass sie überhaupt eine reelle Möglichkeit gehabt hätten, mehr Betreuungsplätze einzurichten.
Die Länder müssen sich noch stärker an der Finanzierung beteiligen: Sie haben über den Bundesrat den Ausbau der Betreuung mit beschlossen und dürfen sich nun nicht vor der Finanzierung davon stehlen. Die als durchschnittliche Zielmarke angenommene Quote von 35 Prozent zur Versorgung von Kindern unter drei Jahren bis zum 1. August 2013 wird erheblichüberschritten, sowohl im Landesdurchschnitt als auch in besonders betroffenen Städten. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren erheblich stärker gestiegen, als noch vor wenigen Jahren gedacht worden ist – vor allem in größeren Städten ist mit höheren Betreuungsquoten zu rechnen, zum Beispiel mit über 40 Prozent in Augsburg, über 50 Prozent in München oder Nürnberg. Die Kommunen haben innerhalb von fünf Jahren das Angebot für Kinderbetreuung kräftig erweitert.
Damit ist Bayern aus der Schlusslichtposition nach vorne gerückt. Der Freistaat hat nicht zuletzt durch die Vorleistung der bayerischen Städte und Gemeinden aufgeholt. Im Jahr 2006 betrug der Versorgungsgrad landesweit 7 Prozent, 2011 sind es 24 Prozent: Aktuell gibt es in Bayern rund 76.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Das Bayerische Sozialministerium geht davon aus, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2013 rund 110.000 Plätze notwendig sein werden.
Die Kommunen haben einen Großteil der Kosten getragen - und zwar bei Investitionskosten und Betriebskosten. Bei den Investitionskosten für den Bau neuer Krippen haben Bund und Freistaat die Kommunen gut unterstützt. Bei den Betriebskosten hat der Freistaat die Kommunen im Regen stehen lassen. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sollten sich Bund, Freistaat und Kommunen die Betriebskosten dritteln. Bei den Investitionskosten brauchen die Kommunen eine Fortsetzung der bisherigen Förderung.
Ein weiteres Problem stellt sich beim Personal und beim Bau von Krippen: Vor allem in Großstädten fehlen Fachkräfte. Wegen der hohen Kosten für Miete und Lebenshaltung sind Erzieherinnen und Erzieher kaum bereit, in die Stadt zu ziehen. Der Personalnotstand ist enorm. Doch damit nicht genug: Wegen der hohen Immobilienpreise und dem Mangel an Grundstücken oder geeigneten Gebäuden ist es in Großstädten besonders schwer, zusätzliche Krippenplätze zu bauen.
Kontakt: julius.forster@bay-staedtetag.de
achim.sing@bay-staedtetag.de
aus: Informationsbrief Bayerischer Städtetag 11/2011 November
1.5 Spielhallen und Spielautomaten
Städte brauchen wirksame rechtliche Instrumente Spielhallen und Spielgeräte eindämmen
Die Zahl von Spielhallen und Spielgeräten nimmt in bayerischen Städten zu. Die Städte verändern ihr Gesicht, die Lebensqualität sinkt, Anwohner klagen über die Verdrängung von Handel und Gewerbe („Trading-Down-Effekt“). Im Gefolge siedeln sich Internet- Cafes, Mobilfunkläden, Fastfood-Theken, Wettbüros und Billigläden an. Anwohner beklagen die reduzierte Wohnqualität und die Zunahme von Schmutz und Lärm. Allerdings können Städte und Gemeinden kaum etwas gegen die Ansiedlung von Spielhallen unternehmen: Weder das Glückspielrecht, das Gewerberecht noch das Bauplanungsrecht geben den Kommunen wirksame Instrumente an die Hand. So ermöglicht es etwa das Baugesetzbuch nicht, Spielhallen vollständig auszuschließen oder zahlenmäßig zu beschränken, zum Beispiel durch Festlegung von Mindestabständen zwischen Spielhallen.
Der Städtetag fordert rechtliche Grundlagen, um die Ausweisung und Errichtung von Spielhallen zu bremsen. Kommunen brauchen wirksame rechtliche Instrumente, um die Ausbreitung von Spielhallen eindämmen zu können. Daher hat der Städtetag bereits im April 2010 eine Spielautomatensteuer als Instrument gegen Spielhallen gefordert.
Die Zahl der Spielhallen in Bayern hat dramatisch zugenommen - laut Landesstelle für Glückspielsucht in Bayern ist zwischen dem Jahr 2000 und 2010 die Anzahl der Spielhallenkonzessionen um 106 Prozent gestiegen; die Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen hat eine Steigerung von 177 Prozent verzeichnet. Zwei Beispiele: Die Stadt Augsburg meldet eine Verdreifachung der konzessionierten Spielhallen: Gab es im Jahr 2000 noch 348 Geldspielgeräte, so standen im Jahr 2011 nun 1072 Geldspielgeräte in Augsburger Spielhallen. Die Stadt Nürnberg zählte im Jahr 1998 noch 55 Standorte und 488 Spielgeräte; im Jahr 2011 waren es schon 144 Spiel-hallen mit knapp 1400 Geldspielgeräten.
Möglich wurde dieser alarmierende Anstieg der Zahl von Spielhallen nicht zuletzt durch die zum 1.1.2006 veränderte Spielverordnung des Bundes, die den Spiel- hallenbetreibern Erleichterungen für das Aufstellen von Spielgeräten in Gaststätten, Hotels, Wettannahmestellen und Spielhallen verschaffte.
Der Vorstand des Bayerischen Städtetags fordert: Die Spielverordnung des Bundes soll novelliert werden und die Erleichterungen für die Aufstellung von Spielgeräten sollen rückgängig gemacht werden. Die jetzige Entwicklung mit einem Wildwuchs an Spielhallen muss gebremst werden. Daher fordert der Bayerische Städtetag, dass der Freistaat Bayern ein bayerisches Spielhallengesetz erlässt und den Glücksspielstaatsvertrag umsetzt.
Den Kommunen wäre auch schon damit geholfen, dass zwischen Spielhallen Mindestabstandsflächen festgelegt werden können. Steuerungsmöglichkeiten nach dem Bauplanungsrecht müssen ausgebaut werden. Für Spielhallen muss es in Bayern eine längere Sperrzeit von mindestens sechs Stunden geben.
Kontakt: thomas.kostenbader@bay-staedtetag.de
achim.sing@bay-staedtetag.de
aus: Informationsbrief Bayerischer Städtetag 11/2011 November
2. Hinweise von ÖDP-Mandatsträgern
Daten zu kommunalen Haushalten (Hinweis von Franz Hofmaier, ÖDP-Stadtrat Ingolstadt)
Im Rahmen der Haushaltsdebatte im Stadtrat von Ingolstadt macht Franz Hofmaier, ÖDP-Stadtrat, auf eine Webseite aufmerksam, die interessante Fakten zu den Finanzdaten der deutschen Städte und Gebietskörperschaften liefert und sicherlich gute Dienste bei der Vorbereitung der ja nun anstehenden Haushaltsberatungen leistet.
Diese Seite wurde von der Bertelsmann Stiftung eingerichtet und enthält wesentliche Finanzdaten pro Kopf zu allen Städten und Gebietskörperschaften, allerdings derzeit nur bis 2009 - vermutlich, weil noch nicht von allen Kommunen die endgültigen Ist- Zahlen für 2010 vorliegen. Es wird auch noch unterschieden nach dem Kernhaushalt und dem Konzernhaushalt. Wer nähere Informationen hierzu erhalten will, möge sich bitte direkt an Franz Hofmaier erkundigen.
Franz Hofmaier, ödp-Stadtrat
Tel. 0841/59626 eMail: franz.hofmaier@ingolstadt-mail.de
3. Umweltfragen
3.1.Lärmkataster für deutsche Städte
Lärm jeglicher Art ist inzwischen eines der prägenden Themen für die Kommunalpolitik. An den Standorten der großen Verkehrsflughäfen ist Fluglärm ein zunehmend wichtiges Thema, speziell im Rhein-Main-Gebiet oder in Berlin und München. Ein weiteres Thema, dessen Bandbreite noch nicht überall im Blick ist, ist der Straßenlärm. Die Geers-Stiftung, die vor allem Forschungen auf dem Gebiet der Hörbehinderungen unterstützt, hat nun ihr neues „Lärmranking der deutschen Städte“ erarbeitet vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik - vorgelegt. Für dieses Ranking werden die Lärmkataster der 27 größten deutschen Städte ausgewertet. Die Lärmkataster findet man unter hier.
Kontakt zur Geers-Stiftung ist möglich über Geers-Stiftung, Frau Caroline Dietl, Otto-Hanhn-Str. 35, 44227 Dortmund
3.2 Bürgeraktion „Mein Baum - meine Stadt“
In Hamburg sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, für mehr Grün in der Stadt im Rahmen der Aktion „Mein Baum – meine Stadt“ Geld zu spenden, mit dem im Stadtgebiet Bäume neu gepflanzt oder kranke Bäume ersetzt werden sollen. Die Aktion wird von der Umweltbehörde koordiniert und von der Loki-Schmidt- Stiftung ideel unterstützt.
Informationen zur Aktion
Direktkontakt zur Umweltbehörde über dem zuständigen Mitarbeiter volker.dumann@bsu.hamburg.de
3.3 Umweltzonen in Deutschland
Seit einiger Zeit ist im Internet ein Verzeichnis der Umweltzonen in deutschen Städten abrufbar.
3.4 Leitfaden zur Modellierung verkehrsbedingter Immissionen
Die Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg hat einen 80-seitigen Leitfaden erstellt, der Hinweise zu Eingangsdaten, Berechnungsansätzen und Vorgehensweisen enthält. Mit Hilfe des Leitfadens soll es Verwaltungen und sonstigen Behörden, aber auch interessierten Fachleuten und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Emissionen und Immissionen des Straßenverkehrs besser zu beurteilen und zu erfassen. Der Leitfaden ist kostenlos als PDF erhältlich. Rückfragen auch direkt beim zuständigen Referenten Dr. Werner Scholz werner.scholz@lubw.bwl.de
3.5 Heizspiegel 2011
3.6 Greenpeace-Studie zu Kosten von Strom aus Windenergie
Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hat im Auftrag von Greenpeace eine Studie erarbeitet, mit der belegt wird, dass Strom aus Windenergie schon jetzt preiswerter produziert wird als Energie aus Atomkraft- und Kohlekraftwerken. Die Studie kann heruntergeladen werden 4. Kommunale Verwaltung
4.1 Rekommunalisierung
In vielen Kommunen wird über die Vor- und Nachteile diskutiert, die ein Rückkauf der Netze für Strom, Fernwärme, Gas und Wasser haben kann. In Hamburg wurden nun Gutachten zu den verschiedenen Teilbereichen vorgelegt, die die Rekommunalisierung für machbar haltenund auch die Finanzierung durch die Kommunen - bei Beachtung gewisser Vorgaben – sinnvoll finden.
Die Gutachten stehen als downloads zu Verfügung.
Zum Thema „Rekommunalisierung“ siehe auch unter 6.3 Publikationen
4.2 100 % Erneuerbare Energien Regionen
Auf einem Kongress in Kassel trafen sich zum 3. Mal die Vertreter der sogenannten 100-Prozent-Erneuerbare-Energie-Regionen (100ee-Regionen). Inzwischen gibt es bundesweit 118 Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, ihren Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien zu decken. Zum Kongress gibt es umfangreiches Informationsmaterial:
a) „Charta der 100ee-Regionen“ online unterzeichnen unter
b) Broschüre „Energiegenossenschaften“ können als download bezogen werden
c) Broschüre „Regionale Erfolgsbeispiele auf dem Weg zu 100 % EE
d) Das Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologie ist erreichbar postalisch deENet, Dr. Peter Moser, Ständeplatz 15, 34117 Kassel, Tel.: 0561-788096-16, p.moser@deenet.org
4.3 Helmpflicht für Radfahrer bietet nur Scheinsicherheit
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub warnt vor den negativen Folgen einer Helmpflicht für Radfahrer. Eine Pflicht würde dazu führen, dass Radfahrer verstärkt auf das Auto umstiegen. Viel wichtiger sei es, durch Tempolimits für den Autoverkehr, bessere Sicherheitstechnik für LKW sowie optimierte Ampelschaltungen und Radwegenetze für eine verbesserte Einbindung der Radfahrer in den Straßenverkehr zu sorgen. Vorschläge des ADFC.
4.4 Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens
Die Auftragsvergabe durch öffentliche Verwatungen wird oft durch komplizierte und wenig transparente Verfahren erschwert. Das EU-Parlament hat Ende Oktober einige Vorgaben gemacht, die dazu führen sollen, die Auftragsvergabe „schlanker, gerechter, kostengünstiger und mittelstandsfreundlicher „ zu machen. Das Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, tätig zu werden und die Vorschläge zügig in rechtliche Vorschriften zu gießen. Die Entschließung des EU-Parlaments kann man nachlesen
5. Musteranträge/Musteranfragen/Muster-PM´s
5.1 Geburtenkon trolle bei Tauben (zugesandt von Paul Fiegert, ÖDP KV Freising)ödp-Stadtrat XXXXXXXX
Herrn(Ober)bürgermeister
Antrag zur Einführung einer Geburtenkontrolle bei Stadttauben in der
Stadt XXXXXXXXXX
Sehr geehrter Herr (Ober)bürgermeister,
Die ödp XXXXXX stellt den Antrag das in vielen Städten schon mit Erfolg praktizierte Konzept zur Geburtenkontrolle bei Stadttauben auch in XXXXXXX einzuführen.
Begründung:
Ein Füttterungsverbot oder gar das Töten der Stadttauben ist keine tierschutzgerechte Lösung. Da Stadttauben einen beschränkten Aktionsradius von wenigen hundert Metern haben, sind sie bei der Einstellung der Fütterung durch den Menschen dem langsamen Hungertod ausgeliefert. Durch die jahrhundertelange Bindung an den Menschen und seine Städte sind sie in ihrem Nahrungserwerb völlig auf ihn angewiesen. Ein .Vertreibungseffekt ist durch Fütterungsverbote nicht zu erzielen, da die Stadttauben an Gebäude gebunden sind und nicht in die freie Landschaft ausweichen können."
(Prof.Dr. J. Nicolai, Institut für Vogelforschung, Wilhelmshaven)
Notwendig ist vielmehr, wieder Bedingungen zu schaffen, die einen möglichst gesunden und stadtverträglichen Bestand gewährleisten. Futterangebot, Zahl der Nistplätze und Größe des Taubenbestandes müssen in das richtige Verhältnis gebracht werden, und zwar durch kontrollierte und sauber gehaltene Taubenschläge und kontrollierte, artgerechte Fütterung (Getreide, Leguminosen, Sämereien) an geeigneten Plätzen sowie durch Austausch von Bruteiern gegen Gipseier durch berufene Personen. Falsches Füttern mit altem Brot, Speiseresten etc. ist, weil krankheitsverursachend, zu unterbinden.
Eine erst kürzlich durchgeführte Städtebefragung der Organisation „Menschen für Tierrechte“ bestätigt den Erfolg dieses Tierschutz-Konzeptes, in das bisher über 30 deutsche Städte eingestiegen sind. Er stellt sich bereits ein, sobald nur ein Prozent von der Gesamtzahl der Tauben in einer Stadt an einen Schlag gebunden ist. Weitere Informationen
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
5.2 Veringerung von Taubenbeständen – Taubenhäuser (zugesandt von ÖDP München; Antrag ist schon etwas älter)
ödp. Mechthild v. Walter, M.A., Klugstraße 38, 80638 München
Herrn Oberbürgermeister Christian Ude
Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
12. November 2004
Antrag
Humane und effiziente Verringerung der Taubenbestände durch Errichtung von Taubenhäusern und regelmäßige Eierentnahme
Um die Taubenbestände in München auf humane und effiziente Weise zu verringern, werden wie in anderen bayerischen Städten, zum Beispiel in Augsburg und Erlangen, Taubenhäuser gebaut, aus denen dann in regelmäßigen Abständen die Eier entnommen werden.
Begründung:
Tauben gehören zum Stadtbild Münchens und tragen zum liebenswerten Flair dieser Stadt bei. Allerdings hat das übermäßige Füttern dazu geführt, dass sie sich zu stark vermehrt haben und stellenweise zur Plage wurden, weil der Taubenkot an Gebäuden und Anlagen erhebliche Schäden anrichtet.
Um diesem Übel abzuhelfen ist es aber nicht notwendig, die Tauben abzuschießen. Es gibt eine humane und effiziente Methode, die Taubenbestände zu verringern: Den Bau von Taubenhäusern. Aus diesen kann man dann die Eier entnehmen, ohne zu waghalsigen Kletterpartien gezwungen zu sein. In Augsburg und Erlangen wird das bereits praktiziert.
Diese Taubenschläge könnten ansprechend gestaltet werden – historische Beispiele gibt es – und so eine Bereicherung des Stadtbildes sein. Die Kosten für die Errichtung und Pflege können durch freiwillige Leistungen etwa beim Bau, durch Sponsoren und Tierschützer aufgebracht werden.
Mechthild v. Walter
Stadträtin
5.3 Fair-trade –Stadt (zugesandt von der ÖDP Straubing
Fraktion der ödp/PU im Stadtrat Straubing
Vorsitzende Maria Stauber
Steinhauffstr. 14, 94315 Straubing
Tel. 09421/30230
Email: Mariastauber@gmx.de
Herrn Oberbürgermeister 19. Aug. 2011
Markus Pannermayr
Rathaus
94315 Straubing
Bewerbung um den Titel „Fairtrade-Stadt“ - Ausschank und Verzehr fair gehandelter Waren
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen der ödp/PU Fraktion beantrage ich, dass der Stadtrat beschließt, dass bei Stadtratssitzungen, in den Bürgermeisterbüros, in den Referaten der Stadtverwaltung und bei Empfängen der Stadt fair gehandelter Kaffee ausgeschenkt wird, sowie mindestens ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird.
Zusätzlich wird die Entscheidung getroffen, dass die Stadt Straubing den Titel „Fairtrade-Stadt“ anstrebt.
Die fünf Kriterien für eine Bewerbung als Fair-Trade-Stadt lauten:
1. entsprechender Beschluss der Gemeinde
2. Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe, in der folgende Bereiche vertreten sind: Städtische Verwaltung, Vertreter aus dem Einzelhandel oder Handel, Vertreter aus Kirchen, Vereine, Medien
3. in den örtlichen Einzelhandelgeschäften werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten, in der Gastronomie mindestens zwei Produkte ausgeschenkt; die Anforderung an die Zahl der Geschäfte richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Straubing müssen 9 Einzelhandelsgeschäfte und 5 Gastronomiebetriebe z. B. Kaffee, Tee oder Orangensaft anbieten.
4. in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fair-Trade Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt. Auch hier sind die Anforderungen gestaffelt, in Straubing müsste es jeweils eine Schule, ein Verein und eine Kirchengemeinde sein.
5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fair-Trade- Stadt“; als Ergebnis sollten mindestens vier Artikel pro Jahr veröffentlicht werden Das Bewerbungsformular und der Aktionsleitfaden von TransFair e.V.
6. Urteile bzw. rechtliche Hinweise zu kommunalpolitischen Sachverhalten
Den genauen Wortlaut der einzelnen Urteile findet man, wenn man die jeweilige Gerichtsinstanz bei google eingibt und dort dann unter dem angegebenen Az nach dem jeweiligen Urteil sucht.
6.1. Umweltzone Wiesbaden/Klagerecht Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Land Hessen aufgegeben, für die Stadt Wiesbaden einen Luftreinhalteplan mit einer Umweltzone aufzustellen. Ziel soll es sein, den seit 2010 geltenden EU-weiten Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten. Das Gericht hat außerdem der DUH ein eigenständiges Klagerecht eingeräumt. Dabei stützt sich das Gericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die allerdings noch nicht in deutsches Recht umgesetzt ist. Da das Land Hessen Widerspruch eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. VG Wiesbaden Az.: 4 K 757/11
6.2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren eines Braunkohlekraftwerks
Die Verwaltung der Stadt Frankfurt darf sich nicht zu den Umwelt- und Gesundheitsgefahren eines 20-MW-Kohlekraftwerks äußern. Das in Rede stehende Objekt ist in einem Industriepark im Bereich der Stadt angesiedelt. Genehmigungsbehörde und Prüfinstanz war das Regierungspräsidium Darmstadt. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied, sei ein Umweltverträglichkeitsprüfung, in deren Rahmen auch der Stadt Frankfurt ein Votum zusteht, erst ab 50 MW vorgeschrieben. VGH Hessen 19.09.2011, Az.: 8 B 1595/117. Rezensionen/Publikationen
7.1 Umwelt im Unterricht
„Umwelt im Unterricht“ – unter diesem Stichwort werden auf der Homepage des Umweltministeriums Materialien zu Themen mit Umweltbezug eingestellt. Die Informationen werden wöchentlich aktualisiert; ältere Beiträge können über ein Archiv erschlossen werden.
Das Angebot ist zwar vorrangig für Lehrkräfte an Schulen gedacht, um aktuelle Themen direkt in den Unterricht hinein zu nehmen., es ist aber auch für „Normalbürger“ und Lokalpolitiker als Fundgrube brauchbar. Infos über: Bundesumweltministerium, Tina Gebhardt, Stresemannstr. 128- 130,10117 Berlin, Tel.: 030-18 305-2029, Fax -2016 tina.gebhardt@bmu.bund.de
7.2 Klimawandel als Herausforderung für Bevölkerungsschutz
In einer Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird dargestellt, dass der Klimawandel auch die Hilfsdienste, wie z.B. Feuerwehr, Rettungsdienste und THW, vor neue Herausforderungen stellt. Die Broschüre“Klimawandel- Herausforderung für den Bevölkerungsschutz gibt es als PDF oder in gedruckter Version unter
bestellservice@bbk.bund.de
7.3 Rekommunalisierung
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in einem Papier die Chancen und Risiken der Rekommunalisierung untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass die einzelnen Bereiche jeweils separat betrachtet werden müssen. Die Kommunen sollten jeweils entscheiden, ob sie alleine wieder Eigner werden oder ob sie diese Aufgaben mit je unterschiedlichen Partnern übernehmen. Das Papier „Rekommunalisierung – eine Bestandsaufnahme“ gibt es gedruckt für 5,00 € zzgl. Versandkosten bei Difu, Angelika Meller, Zimmerstraße 13 – 15, 10969 Berlin, Tel.: 030-39001-253, verlag@difu.de
7.4 Deutsch-afrikanische Partnerschaften von Kommunen
Es gibt eine ganze Reihe von deutschen Kommunen, die Partnerschaften mit afrikanischen Partnern unterhalten. Bei einem Treffen wurden Themen wie Klimawandel, Migration, Verwaltungsstrukturen etc. erörtert. Die Ergebnisse sind in einem Tagungsband zusammengefasst, der (>publikationen) als PDF erreichbar ist. Eine Druckversion kann bezogen werden bei: Servicestelle Kommunen in der einen Welt, GIZ, Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn oder über info@service-eine-welt.de
7.5 Spurwechsel – Ideen für einen innovativen öffentlichen Verkehr
Geographiestudenten der Uni Trier haben in einer Broschüre aktuelle Angebotsformen des ÖPNV zusammengestellt.Die Broschüre gibt es als PDF oder gedruckt bei Spurwechsel-Projekt, raumkom Institut für Raumentwicklung und Kommunikation, Nikolausstr. 14, 54290 Trier.
Infos bei matthias.philippi@raumkom.de
7.6 Konsumgesellschaft in der ökologischen Krise
Der Autor Oliver Stengel hat sich Gedanken darüber gemacht, wie Menschen ihr Verhalten ändern, um den Ressourcenverbrauch zu senken. Das Buch mit dem Titel Oliver Stengel, „Suffizienz – Konsumgesellschaft in der ökologischen Krise, 394 Seiten, 39,95 Euro, kann beim Oekom Verlag München bestellt werden .8. Termine
8.1 ÖDP-Termine allgemein
---- ÖDP-Bundesverband
21.04.12 - 22.04.12
Bundesparteitag Hannoversch Münden (Landkreis Göttingen)
10.11.12 - 11.11.12
Bundesparteitag Erding
----ÖDP Bayern
03.12.11 Studierendentag an der Uni Augsburg einen Vortrag zur Ökologisch-Sozialen Marktwirtschaft
20.01.12 Neujahrsempfang des Stadtverbands München, mit Ansprache des Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger
14.02.12 „Bahnkonzept München - Ein ökologisches Konzept aus einem Guß“: Vortrag und Diskussion in München
13.03.12 „Militarismus und Frieden im Spiegel des Rechts“ - Vortrag und Diskussion in München
10.04.12 Vortrag in München: Durchblick im „Bio-Dschungel“
28.04.12 Fachtagung „Zweite Kraft in Grundschulklassen“ in Nürnberg
----ÖDP Niedersachsen
21.12.2011
19:30 Uhr Stammtisch des KV Hannover, Paulaner am Thielenplatz
8.2 Andere Termine
---- Das städtische Energiekonzept von morgen
Berlin, 11. Januar 2012 - kostenloses Seminar
Das städtische Energiekonzept von morgen
Difu-Dialog: Welche Aufgaben kommen auf Städte und Stadtwerke bei der Realisierung der Energiewende zu
Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu),
Infos und Anmeldung: Cornelia Schmidt, Tel.: 030-39001-208, schmidt@difu.de
---- Energiewende vor Ort
Veranstaltungsreihe über kommunale Wertschöpfung und Bürgerpartizipation mit Erneuerbaren Energien
Gummersbach, 19.01.2012 kostenloses Seminar
Veranstalter: Energie-Agentur NRW
Dr. Joachim Frielingsdorf Tel.: 0202-24552-19 und 0172-2616577 pressestelle@energieagentur.nrw.de
---- Elektromobilität in Kommunen
Veranstaltung mit den Ministern H. Voigtsberger (Wirtschaft) und J. Remmel (Umwelt)
Düsseldorf, 24. Januar 2012 kostenlos
Veranstalter: Stadtwerke Düsseldorf, Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
Tel.: 0211-821-8176 sglockmann@swd-ag.de
---Biologische Vielfalt in Kommunen
Kongreß mit Schwerpunkt Natur in der Stadt, - Gründung des Bündnisses Kommunen für biologische Vielfalt
Frankfurt/Main, 01./02.02.2012, Kosten 15,00 bzw. 30,00 Euro
Veranstalter: DUH, Tobias Herbst Tel.: 07732-9995-55 herbst@duh.de
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