Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html
Über 37.000 Menschen haben im Jahr 2012 eine Verfassungsbeschwerde des Vereins "Mehr Demokratie als Mitkläger unterstützt, in der Hoffnung, so zum Widerstand gegen den ESM und Fiskalpakt beizutragen. Aber in den Antworten auf "Häufige Fragen" der Info- Seite von "Mehr Demokratie" zu ihrer Klage stehen einige Falschaussagen und Aussagen, die einem das kalte Entsetzen ins Gesicht bringen. Ich werde folgend in den Kästen zu einigen dieser Antworten Stellung nehmen. Die Hervorhebungen in den Texten sind vom Autor dieser Zeilen und nicht vom Verein "Mehr Demokratie", um wichtige Aussagen hervorzuheben. |
Wir wenden uns mit der Klage gegen die Verletzung unserer demokratischen Rechte in fünfzehn Punkten. Zusammenfassend wird in der Beschwerdeschrift folgende Aussage getroffen: Wir wenden uns gegen die Verlagerung von Souveränitätsrechten auf demokratisch nicht legitimierte Institutionen wie den ESM.
"Was bezweckt "Mehr Demokratie""? Das ist eine sehr gute Frage, auf die ich auch sehr gerne die Antwort wüsste. Wie sich "Mehr Demokratie" gegen die Verlagerung dieser Rechte wendet, wird leider an keiner Stelle deutlich. Aber darum geht es dem Verein nicht, den der Schwerpunkt dieser Aussage ist, dass die Souveränitätsrechte nur an demokratisch legitimierte Institutionen abgegeben werden dürfen. Und was steht auf Seite 102 der Klage von "Mehr Demokratie"?: "Nur auf diesem [von "Mehr Demokratie" aufgezeigten] Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechselin der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden." Alles klar? Also liefert "Mehr Demokratie" die Lösung, wie man die Souveränitätsrechte übertragen kann, statt den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen! Lesen Sie selber, was "Mehr Demokratie" weiter dazu schreibt. Das alles scheint laz dem Verlag zulässig zu sein, wenn man dem irgendwie eine demokratische Legitimation verleiht. |
Wir sehen damit die vom Grundgesetz geschützte Demokratie gefährdet.
Also greift "Mehr Demokratie" sehenden Auges das Grundgesetz und damit die von diesem Gesetz geschützte Demokratie an (S. 102): "Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen. Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen." Wo werden hier Grundgesetz und Demokratie verteidigt? Aber das "Mehr Demokratie" das Grundgesetz verteidigt steht gar nicht in dem Text. Die schreiben nicht, was die tun, die schreiben nur was die sehen. Und wir gutgesinnten Bürger sollen dann meinen, dass diese sich gegen das wenden, was "Mehr Demokratie" sieht. So kann uns "Mehr Demokratie" in die Irre führen, ohne direkt zu lügen, indem diese speziell für uns solche Sätze formulieren, die nichts über das Handeln des Vereins aussagen, die aber wir mit unseren Wünschen füllen. So merken viele nicht, dass dieser Aussage jede aktive Forderung fehlt, die jeder vernünftige Mensch mit so einer Aussage verbinden würde. Es ist schon ein Euphemismus, wenn hier von "Bestimmungen" gesprochen wird, um die "das Grundgesetz" "ergänzt" werden soll. Wenn für die Einfügung dieser Bestimmungen in unser höchstes Gesetz eine Neufassung der Verfassung per Volksabstimmung nach Artikel 146 nötig ist, muss es sich um etwas handeln, was innerhalb des Grundgesetzes nicht möglich ist. Und zu dem, was im Grundgesetz nicht beschädigt werden darf, weil es durch die Ewigkeitsklausel geschützt wird, gehört die Demokratie, da laut Artikel 20 alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen muss! |
Unser Wahlrecht wird entwertet, wenn die, die wir wählen, auf Teile des Haushaltes keinen Zugriff mehr haben.
Und genau das soll die neue Verfassung ermöglichen, die "Mehr Demokratie" zur Abstimmung stellen will, dass unser Wahlrecht entwertet ist. Ich fühle mich hier wie im Theaterstück Biedermann und die Brandstifter. "Mehr Demokratie" will m.E. das Zündholz an die Demokratie legen und lullt die Menschen mit umschweifigen und nichtssagenden Aussagen so ein, dass die im Inhalt klar genannten Aussagen übersehen werden. Und als Dank dafür, dass ich davor warne, werde ich aus der ÖDP ausgeschlossen, weil der Bundesvorsitzende der ÖDP, Sebastian Frankenberger, Vorstandsfunktionär bei "Mehr Demokratie" ist und jede Abgabe von Rechenschaft verweigert. |
Die Eingriffe sind so massiv, dass sie nur der Souverän selbst, also die Bürgerinnen und Bürger, beschließen könnten. Das bedeutet: Wenn weitere Souveränitätsübertragungen stattfinden, kann das nur mit der Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum geschehen.
"Mehr Demokratie" sagt doch vorher, dass diese Souveränitätsrechte an Institutionen übertragen werden, die keiner oder nur einer sehr minimalen demokratischen Kontrolle unterliegen. Es geht hier nicht darum, dass im Sinne der Subsidiarität Kompetenze an die demokratische Ebene gebenen werden, wo die am besten aufgehoben sind, sondern darum, Entscheidungen ohne demokratische Kontrolle zu ermöglichen. "Mehr Demokratie" geht es also nicht darum, was die Politik hier beschließt, sondern alleine um das "Wie"! Das heißt, "Mehr Demokratie" hätte sich 1933 nicht gegen das sogenannte Ermächtigungsgesetz der NSDAP gestellt, sondern es hätte gesagt, dass darf nicht der Reichstag entscheiden, das muss das Volk entscheiden. Und deswegen gibt es im Grundgesetz eine Ewigkeitsklausel, die sicherstellt, dass niemand beschließen darf, dass künftig Teile der Staatsgewalt nicht mehr vom Volke ausgehen. Das passt auch zum Prinzip des Naturrechts, dass es ein Recht gibt, das nicht vom positven Recht geändert werden kann. Passt so ein Verhalten zur "goldenen Regel" der ÖDP, dürfen wir es riskieren, das künftigen Generationen unwiderruflich die Demokratie geraubt wird? "Goldene Regel der ÖDP-Politik Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Menschen auf diesem Planeten und an die zukünftigen Generationen. Darüber hinaus sind wir uns bewusst, dass wir in die belebte und unbelebte Natur um uns herum eingebettet sind und für sie Verantwortung haben. Das politische Programm der ÖDP leitet sich von diesem ethischen Grundsatz ab. Wir überprüfen alle unsere Forderungen und Handlungsweisen auf der Grundlage dieser Aspekte. Jede Programmaussage und Forderung der ÖDP auch außerhalb dieses Grundsatzprogramms soll von dieser „Goldenen Regel“ abgeleitet werden können." Kann man die Unterstützung der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" von dieser goldenen Regel ableiten? Wurde das je überprüft, ob die Forderungen und Handlungsweisen auf deren Grundlage beruhen? Fragen für die Überprüfung habe ich u.a. im März 2013 geliefert, zwei Wochen bevor der Antrag auf Parteiausschluss vom Hauptadressaten der Fragen, dem ÖDP- Bundesvorstand, gegen mich gestellt wurde. Oder sind diese Aussagen des Grundsatzprogramms der ÖDP nichts als Propaganda, um Wählerinnen und Wähler der ÖDP zu betrügen, da hier bisher nichts überprüft wurde? Das Grundsatzprogramm sagt doch das alles überprüft wird, dass die ÖDP hier aktiv handelt. Wo kann ich das sehen? Laut Satzung hat jedes Mitglied der ÖDP die Pflicht, das Grundsatzprogramm zu vertreten. |
Deshalb fordern wir eine Volksabstimmung über ESM- und Fiskalvertrag, so wie wir uns grundsätzlich für Volksabstimmungen im Zusammenhang mit der Änderung von EU-Verträgen aussprechen.
Dies ist wieder eine Falschaussage. "Mehr Demokratie fordert eine Volksabstimmung lediglich "in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge". Das steht in einer Pressemitteilung vom 9. Juli 2012 und das habe ich schriftlich vorliegen durch einen "Mehr Demokratie"- Text in einen Brief der ÖDP vom September 2012. Beide Quellen sagen in Form einer Klarstellung gegen mögliche irrtümliche Sichtweisen, dass über eine neu gefasste Verfassung abgestimmt werden soll und nicht über ESM und Fiskalpakt!!!!!! Diese neue Verfassung würde nur dem Zweck dienen, den ESM und Fiskalpakt demokratisch zu legitimieren. Und dann hätte "Mehr Demokratie keine Bedenken mehr, dass der Bundestag unwiderruflich seine Macht abgibt an Institutionen, die keine Rückkopplung mehr zum Wähler haben. Interessant ist die Sprache. Die Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt wird hier gefordert. Das klingt einklagend, auch wenn das, wie Seite 102 der Klage und die Pressemitteilung zeigen, inhaltlich gar nicht zutrifft. Aber für Volksabstimmungen bei Änderungen von EU- Verträgen spricht sich "Mehr Demokratie" lediglich aus! Sich für etwas aussprechen ist eine viel schwächere Kategorie, als etwas zu fordern. Aber das passt zum Klagetext, wo dass ja auch nicht gefordert wird. Ich bekomme hier den Eindruck, es mit einer genau geplanten Semantik zu tun zu haben, die für den unbedarften Laien die wahren Absichten verschleiern soll. Das lässt befürchten, dass, wenn es um wichtige, aber fatale Entscheidungen geht, der Widerstand ins leere geführt werden soll, indem man diesen mit solchen gut geplanten Pseudoaktionen auffängt oder so spaltet, dass er keine ausreichende Kraft mehr entwickeln kann. |
Eine Volksabstimmung, so wie wir sie verstehen, würde eine intensive und mit ausreichend Zeit geführte mehrmonatige Debatte voraussetzen, an der sich die gesamte Bevölkerung beteiligen können müsste.
Das wurde nicht eingeklagt. "Mehr Demokratie" hat zwar Wünsche, wie so eine neue Verfassung erstellt werden soll, aber der Weg dahin war nicht Inhalt der verbindlichen Forderungen der Klage. Deswegen wird hier auch korrekt im Konjunktiv, der Möglichkeitsform, geschrieben, damit man diesen Aspekt den Lesern vorstellen kann, ohne dass dieser Teil der eingeklagten Forderungen ist. Und ob es in der neuen Verfassung, über die es einen einmaligen Volksentscheid geben müsste, dann noch die Pflicht zum Volksentscheid gibt oder diese Verfassung den Parlamenten den Handlungsspielraum gibt, sich selbst zu entmachten - den das Grundgesetz zum Glück verwehrt!!!!! - das ist völlig offen. "Mehr Demokratie" fordert faktisch die Katze im Sack, von einem Tierhändler, von dem ich kein Tier annehmen würde. Die neue Verfassung könnte auch durch eine Streichung oder Abschwächung der Ewigkeitsklausel gute Formulierungen der künftigen Willkür des Parlamentes oder der EU aussetzen, so dass dass, was verschlechtert werden soll, dann erst in einem weiteren Schritt nachgereicht werden müsste. Die Möglichkeiten der Manipulation sind hier riesig, ebenso die Chancen, den Menschen Angst um ihre Zukunft zu machen, damit diese nicht die Verfassung verhindern, die laut Werbeaussagen der Lösung vieler Probleme dienen soll. |
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Eine Volksabstimmung offenbart den Willen der Bürgerinnen und Bürger. Ihr Ergebnis ist zu akzeptieren, auch wenn es einer individuellen Einstellung zuwider läuft.
Auch Volksabstimmungen sind manipulierbar. Sie müssen sich im Rahmen des geltenden Rechtes bewegen und sind genauso beklagbar, wie Entscheidungen des Bundestages. Auch kann mit Volksentscheiden nur über Dinge abgestimmt werden, die auch für Parlamente zulässig seien, sagt der Verfassungsrichter i.R. Papier. |
Juristisch begründen wir die Forderung nach einem Volksentscheid über den Art. 146 GG. Mit einer weiteren Übertragung von Hoheitsrechten sind die Integrationsgrenzen des GG ausgeschöpft. Wenn es gelänge, eine solche Volksabstimmung herbeizuführen, wäre dies ein Riesenerfolg. Erstmalig dürften die Bürgerinnen und Bürger über ihre Zukunft verbindlich abstimmen.
Die Betonung liegt auf "eine.... Volksabstimmung", nämlich auf der über eine neu gefasste Verfassung, die dem ESM, dem Fiskalpakt und weiteren künftigen Mechanismen keine Hindernisse mehr in den Weg legen würde. Und dazu sagte Peer Steinbrück (SPD) 2012, dass man mit einem Bündnis aus Politik, Medien, Wissenschaft und Wirtschaft so einen Volksentscheid gewinnen könne. Ob in der neuen Verfassung dann Volksentscheide vorkommen, ist nicht Thema der Klage. Der erste Volksentscheid könnte auch der letzte sein und in der neuen Verfassung könnten im Artiekl 20 des Grundgesetzes die Abstimmungen neben den Wahlen entfallen. Das verhindert heute zum Glück die Ewigkeitsklausel! |
Das Ergebnis würden wir als Demokraten selbstverständlich akzeptieren, auch wenn es den Überzeugungen einzelner widerspräche. Der Verein Mehr Demokratie verhält sich konsequent themenneutral.
Wie kann ein Verein, der sich "Mehr Demokratie" nennt, hier themenneutral verhalten? Der Verein beschreibt selber, wie der demokratische Einfluss hier unwiderruflich reduziert wird. Mit seiner Verfassungsklage wird der Weg gezeigt, wie "weniger Demokratie" realisierbar sein soll durch eine demokratische Legitimation!!! Der Vereinsname "Mehr Demokratie" ist demnach Betrug! Denn im Handeln lässt sich hier nicht erkennen, was der Name für die Leser aussagt. Aber das könnte Absicht sein. |
Wir kämpfen für einen Ausbau und eine Stärkung der Einflussrechte der Bürgerinnen und Bürger, so auch hier mit unserer Verfassungsbeschwerde.
Um sich ein vollständiges Bild zu machen, können Sie unsere Verfassungsbeschwerde im Original unter www.verfassungsbeschwerde.eu/fileadmin/pdf/2012-06-29_Verfassungsbeschwerde.pdf nachlesen.
Wo wird in dieser Klage eine "Stärkung der Einflussrechte der Bürgerinnen....." gefordert? Fakt ist doch, dass nur unser heutiger Zustand mit dem Grundgesetz und ein Zustand unter einer neu gefassten Verfassung zur Auswahl des Referendum stehen sollen. Diese neu gefasste Verfassung soll aber genau das ermöglichen, was der Verein "Mehr Demokratie" hier und an anderer Stelle wortreich korrekt beschreibt, den massiven Abbau von Bürgereinfluss durch eine vermeintliche "demokratische Legitimation" von ESM und Fiskalpakt. Es kann bei dieser geforderten Abstimmung nichts besser werden, wen wir großes Glück haben, gelingt es, die Menschen davon zu überzeugen, den aktuellen Zustand zu retten, indem die die neu gefasste Verfassung abzulehnen. Aber wehe, wenn die Lobby es schafft, mehr Menschen zu erreichen. Dieses Risiko darf niemand eingehen, der mehr oder echte Demokratie will. |
2. Wie stellen wir uns einen Volksentscheid über ESM und Fiskalvertrag vor?
Dass bundesweite Volksentscheide grundsätzlich möglich sind, ist in Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG) angelegt. Dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Zur Realisierung einer Volksabstimmung bedarf es noch einer Änderung des Grundgesetzes, in der solche direktdemokratischen Verfahren in Grundzügen geregelt werden.
Dass bundesweite Volksentscheide grundsätzlich möglich sind, ist in Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG) angelegt. Dort heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Zur Realisierung einer Volksabstimmung bedarf es noch einer Änderung des Grundgesetzes, in der solche direktdemokratischen Verfahren in Grundzügen geregelt werden.
Es ist sehr umstritten, ob es wirklich einer Grundgesetzänderung bedarf, weil es das natürliche Recht des Souverän ist, Entscheidungen zu treffen. Wenn alle Staatsgewalt auch in Abstimmungen vom Volke ausgehen soll, hat diese Aussage nur dann einen Wert, wenn wirklich über alles, was der Gesetzgeber entscheiden darf es auch Abstimmungen geben kann. Im diesen Sinne haben sich Vertreter im "Parlamentarischen Rat" geäußert, die das Grundgesetz erarbeitet haben. Warum versucht man es nicht, durch ein einfaches Gesetz Volksentscheide und Referenden einzuführen? |
Dazu, wie wir uns das genau vorstellen, gibt es hier einen Überblick: http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html
Ein Gesetzentwurf sowie ein Schaubild ist hier zu finden http://www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf.html .
Bekanntlich gibt es auf Bundesebene diese Rechte noch nicht. Unsere Forderung nach einer Volksabstimmung zu ESM und Fiskalvertrag ist laut unseren juristischen Experten nur über den „Umweg“ des Artikels 146 GG einklagbar.
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Eine neue Verfassung im Sinne von Art. 146 GG würde aus Sicht unserer Rechtsexperten dann nicht bedeuten, dass das Grundgesetz komplett verändert wird.
Gibt es auch die Sicht von anderen Experten als von "unseren Experten"? Auch kleinste Veränderungen im Text des heutigen Grundgesetzes könnten als neue Verfassung massive rechtliche Folgen haben. Diese Aussage erinnert mich, wie so viele Aussagen in dieser Klage, fatal an das Neusprech bei George Orwell oder die neurolinguale Programmierung, womit die Menschen desinformiert werden sollen, ohne es zu merken. |
So schreibt Prof. Kahl in einem FAZ-Artikel unter dem Titel "Nicht ohne uns" vom 8.3.2012: "Vom Vorliegen einer ‚neuen Verfassung‘ ist vielmehr bereits bei Antastung auch nur eines einzigen im Sinne von Artikel 79 Absatz 3 GG identitätsstiftenden Artikels des Grundgesetzes auszugehen."
Und was schützt Artikel 79 Absatz 3? Das ist der Artikel der als Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes bekannt ist und die Inhalte von Artikel 1 und 20 für unantastbar erklärt. Er erkennt hier richtig, dass diese beiden Artikel die Identität des Grundgesetzes stiften. Und er sagt hier, wenn man nur einen Inhalt davon antasten will, dann ist das eine neue Verfassung, die nur durch eine Volksabstimmung nach Artikel 146 das Grundgesetz ablösen kann. Dr. Wolfgang Kahl war schon 2009 für eine Beschränkung der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes. Das ist wirklich ein guter Zeuge für die Ziele von "Mehr Demokratie". |
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Was bringt eine Verfassungsbeschwerde gegen den ESM- und Fiskalvertrag?
Wir bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor, um einen bundesweiten Volksentscheid über den ESM- und Fiskalvertrag zu erreichen. Um das politische Gewicht der Klage zu erhöhen, ermutigen wir die Bürgerinnen und Bürger, sich der Beschwerde anzuschließen.
Wir bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor, um einen bundesweiten Volksentscheid über den ESM- und Fiskalvertrag zu erreichen. Um das politische Gewicht der Klage zu erhöhen, ermutigen wir die Bürgerinnen und Bürger, sich der Beschwerde anzuschließen.
Wie bereits weiter oben dargelegt ist ein Volksentscheid über den ESM und Fiskalpakt nicht Ziel von "Mehr Demokratie". Warum dann hier diese Falschaussage? Ist diese Irreführung oder gar Lüge als Köder wichtig, um Mitkläger zu gewinnen? Gibt es wirklich 37.000 Mitkläger, die eine neu gefasste Verfassung zugunsten von ESM und Fiskalpakt zur Abstimmung stellen wollen? Oder sollten die Menschen und Medien davon abgehalten werden, sich mit anderen Verfassungsbeschwerden auseinander zu setzen, die wirklich die Inhalte von ESM und Fiskalpakt angehen? Vom ÖDP- Bundesparteitag vom April 2012 gibt es den Beschluss, sich mit so einer inhaltlichen Klage zu solidarisieren. Diese Klage wurde 2012 vom Bundesverfassungsgericht als zulässig angenommen aber bei der Behandlung bis heute (Juli 2014) zurück gestellt. "Mehr Demokratie" war ein Entwurf dieser inhaltsreiche Klage zur Kenntnis gegeben worden, so dass diese die Chance gehabt haben, sich dahinter zu stellen und dioese durch eine massive Aktion bekannt zu machen. Leider gab es keinen Protest durch den ÖDP- Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger gegen diese Zurückstellung der einzigen ESM- Klage, die das Votum eines ÖDP- Parteitages hat. Was "Mehr Demokratie" wollte, wurde keinem ÖDP- Parteitag inhaltlich vorgestellt und der Partei einzig durch einen Vorstandsbeschluss von oben aufgedrückt. Mehr Demokratie geht aber anders, das müsste Sebastian Frankenberger wissen, der auch Vereinsfunktionär ist und das Buch geschrieben hat (Partei-)"Volk entscheide" -- und nicht "Bundesvorstand entscheide". |
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11. Gehört das Bündnis zu den EU-Skeptikern?
Dem Bündnis geht es nicht um eine inhaltliche Beurteilung des ESM- und Fiskalvertrags. Wir klagen gegen die Verletzung demokratischer Grundregeln. Denn durch den ESM- und Fiskalvertrag werden aus unserer Sicht die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes überschritten. Der Bundestag würde sich weiter wesentlicher Rechte entäußern und sich selbst entmachten. Dies darf nur mit expliziter Zustimmung der Bürger erfolgen. Nur die Bürger selbst haben das Recht, so weitgehende Rechte unwiederbringlich an eine Institution abzugeben, die noch weniger demokratische Legitimation hat als die Europäische Union.
Dem Bündnis geht es nicht um eine inhaltliche Beurteilung des ESM- und Fiskalvertrags. Wir klagen gegen die Verletzung demokratischer Grundregeln. Denn durch den ESM- und Fiskalvertrag werden aus unserer Sicht die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes überschritten. Der Bundestag würde sich weiter wesentlicher Rechte entäußern und sich selbst entmachten. Dies darf nur mit expliziter Zustimmung der Bürger erfolgen. Nur die Bürger selbst haben das Recht, so weitgehende Rechte unwiederbringlich an eine Institution abzugeben, die noch weniger demokratische Legitimation hat als die Europäische Union.
Also, die Bürger sollen beschließen dürfen, dass der Bundestag wesentlicher Rechte entäußert wird und entmachtet wird. Die Bürger dürfen "so weitgehende Rechte an eine Institutionn abgeben, die noch weniger demokratische Legitimation hat, als die Europäische Union"! Ist das ein Klagen "gegen die Verletzung demokratischer Grundregeln" oder ist das eine Abschaffung der Demokratie unter nur formal korrekten, aber dann einmaligen demokratischen Spielregeln? Demokratischen Einfluss auf diese Weise abzugeben an nicht mehr kontrollierbare Institutionen, heißt doch diese zu einem unkontrollierbaren Handeln zu ermächtigen! "Mehr Demokratie" fordert nichts anderes, als eine Abstimmung über eine Verfassung, die wie ein Ermächtigungsgesetz wirkt! Lernen wir nichts aus unserer Geschichte und aus 1933? Wofür haben die Väter und eine Mutter des Grundgesetzes die Ewigkeitsklausel geschaffen und auch die Demokratie unter deren Schutz gestellt? Was hat das mit mehr oder echter Demokratie zu tun? Es ist hochgradig seltsam, das "Mehr Demokratie" als Verletzung demokratischer Grundregeln betrachtet, dass die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes überschritten sind. Das die anderen Aussagen dieses Abschnittes gegen Artikel 20 verstoßen, der von der Ewigkeitsklausel Artikel 79 Absatz 3 geschützt wird, scheint "Mehr Demokratie" keine Erwähnung wert zu sein. Geht es denen nur darum, die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes zu schleifen, damit die Entmachtung des Bundestages legal fortschreiten kann? Ist das mehr Demokratie? |
Wenn der Bundestag dies dennoch ohne Referendum, also ohne die Bürger tut, werden wir uns durch Verfassungsbeschwerden dieses Recht erkämpfen und solange die Ratifizierung der Verträge verhindern. Wir wollen die parlamentarische Demokratie in den einzelnen Mitgliedstaaten und Europa stärken. Wir kämpfen für ein Europa, in dem sich die Bürger aller Nationen mit Respekt und Wohlwollen begegnen. Mehr Demokratie - Initiator des Bündnisses – hatte so etwa in Zusammenarbeit mit anderen Europäischen Demokratieinitiativen erheblichen Anteil an der Einführung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI).
Zunächst zur "Europäischen Bürgerinitiative". Dies ist ein zahnloser Tiger. Von den Zulassungsregeln ist dies für viele Organisationen kaum zu schaffen und die EU wird zu nichts verpflichtet. Aber man kann damit eine schöne pseudodemokratische Schaufassade machen. Aber nun zum Anfang des vorhergehenden Textabschnitts: Wo werden diese Aussagen zur Stärkung der Demokratie eingeklagt? Man kann ja vieles wollen. Wenn aber der Demokratieabbau, den "Mehr Demokratie" unbedingt per Volksabstimmung eine Chance auf Umsetzung einräumen will, die Mehrheit bekommt, dann hilft alles "Wollen" von "Mehr Demokratie" nichts mehr. Dann bestimmt nicht mehr das Volk, sondern die, die das Volk, warum auch immer, zum unkontrollierten Bestimmen ermächtigt hat. Alles, was hier von "Mehr Demokratie" steht, wird von der ÖDP, der Piratenpartei und den Freien Wählern unterstützt. Diese Infragestellung des Grundgesetzes ist gefährlicher als eine von der NPD geführte Bundesregierung. Denn eine NPD könnte auch mit 65% der Sitze nicht das Grundgesetz ändern und schon gar nicht die Ewigkeitsklausel antasten, so dass die Menschen und die Opposition sich mit Verfassungsklagen gegen diese Politik wehren könnten. Wer aber die Verfassung neu fasst, nur um so etwas fragwürdigen, wie dem ESM und Fiskalpakt und noch gar nicht absehbaren Mechanismen eine demokratische Legitimation zu ermöglichen und damit dem Demokratieabbau Verfassungsrang einräumt, den darf kein Freund der Demokratie und keine sich demokratisch nennende Organisation unterstützen. Wer hier inhaltlich neutral bleibt, ist kein echter Demokrat mehr, sondern ein Zuarbeiter einer neuen Diktatur. Die ÖDP hat eine große Chance, dass die Basis endlich aufsteht und dem Bundesvorstand klar macht, dass dieser die Partei nicht als Unterstützer solcher fragwürdigen und schizophrener Ziele sehen wollen, die durch keine Beschlusslage der Partei abgedeckt sind. Die Basis der ÖDP muss die Treue zum Grundgesetz von ihrem Vorstand einfordern, damit die Partei nicht in eine schlechte Schnittmenge mit allen Parteien kommt, die die Ordnung des Grundgesetzes in Frage stellen. Bei früheren Parteitagen hat niemand meine als Flugblatt verteilten Fragen aufgegriffen, weder in Coburg (Mai 2013) noch in Eichstätt (November 2013) oder Heilbronn (April 2014). Ich zwinge auch niemanden dazu. Aber diese Passivität sagt auch, dass man den Verrat am Grundgesetz toleriert und somit mitträgt. Ich habe mir wegen meinen Widerstand gegen diesen Verrat den Parteiausschluss eingehandelt. Damit kann ich nicht mehr direkt in der ÖDP wirken. Aber jeder Einzelne kann seine Verantwortung wahrnehmen und Sebastian Frankenberger zur Rede stellen. Und jeder KV kann einen Antrag für den Bundesparteitag fordern, dass die ÖDP die Ziele der Klage von "Mehr Demokratie" verurteilt und der Bundesvorstand dafür sorgen muss, dass die ÖDP nicht mehr auf der Seite der Klage und in Pressemitteilungen zu dieser Klage von "Mehr Demokratie" als Unterstützer erwähnt wird. Und alle Mitteilungen der ÖDP, die es bisher zu dieser Klage gab, müssen entsprechend kommentiert werden, dass die ÖDP es bedauert, auf diesen Schwindel hereingefallen zu sein. Ehrliche Politik steht zu ihren Fehlern und löscht nichts. Übrigens, kein Parteitag darf einen Beschluss fassen, der im Widerspruch zur Satzung und zum Grundsatzprogramm steht. Für den Fall der Ablehnung der Trennung von dieser Klage sollte beantragt werden, dass der Bundesvorstand detailliert darlegt, aufgrund welcher Beschlusslagen er es meinte verantworten zu können, dass die ÖDP diese Anti- Grundgesetz- Klage unterstützen durfte. Diese Stellungnahme soll ausformuliert in der Ö+P und im Netz veröffentlicht werden. Und die Bundesprogramm- und Satzungskommission sollen diese Aussagen überprüfen und ebenfalls dazu eine Stellungnahme veröffentlichen. Demokratisch wäre es gewesen, wenn meine Fragen in Coburg beantwortet worden wären, es war für die Formulierung der Antwort ein Monat Zeit. Auch die Mitglieder der ÖDP bekamen über meine Adressensammlung diese Fragen zugesendet, so dass es mich schwer enttäuscht hat, dass niemand in der Aussprache zur Arbeit des Bundesvorstandes diese Fragen aufgegriffen hat. Ist ein ÖDP- interner fauler Frieden den meisten wichtiger, als die Klärung, ob das Handeln des Bundesvorstandes zu Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP passt? Was ist eine Partei noch wert, die so gleichgültig gegenüber ihren eignen Beschlusslagen ist? Kann man deren beschlossenen Aussagen noch trauen? |
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