Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
Hier reagiert Dr. Buchner auf einen Text von mir. Die Antwort von mir vom 1.8.12 wurde in der Rüge des Bundesvorstandes der ÖDP vom August 2012 aufgeführt, mit der Aussage dass ich es an Sachlichkeit und Fairness fehlen ließe und Gesprächsangebote nicht annehmen würde. Fakt ist, dass ich auch in dieser Mail die Bereitschaft zu Gesprächen kund getan habe - der Landesvorstand war ja schon am vermitteln und hatte Kontakt mit Sebastian Frankenberger aufgenommen - , ich habe aber auch gesagt, dass ich bis zu so einem Gespräch nicht schweigen kann. Aber Sebastian Frankenberger war nie daran gehindert, durch eine gute Antwort auf meine Mails mich Lügen zu strafen und eines besseren zu belehren. Aber statt sich ehrlich der Diskussion zu stellen, begründet er die Rüge wissentlich mit einer Falschaussage.
Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html
Liebe ÖDP- Mitglieder!
Wir wollen nicht mehr in einer Partei mit Sebastian Frankenberger sein, so die entschiedene Aussage von Volker Reusing am Telefon. Und er führte sinngemäß weiter aus: Wir haben rechtzeitig vor der Klage von "Mehr Demokratie" gewarnt und wir haben darauf hingewiesen, dass wir an einer umfassenden Klage arbeiten, sowohl bei Mehr Demokratie, als auch bei der ÖDP.
Nun sieht es so aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing unter den Tisch fallen lässt. Die unten aufgeführten Fragen eines Journalisten machen dies deutlich und ebenso das verlinkte Video.
Ich fordere den Bundesvorstand der ÖDP auf, von der Klage von "Mehr Demokratie" zurück zu treten. Ich habe in mehreren Schreiben dargelegt, dass die "Mehr Demokratie" Klage mit der ÖDP- Satzung unvereinbar ist, was sofort zu einer Korrektur der Politik des Vorstandes hätte führen müssen.
http://viertuerme.blogspot.com/2012/07/austritt-aus-der-verfassungsbeschwerde.html
Ich habe Volker schon lange nicht mehr so aufgelöst am Telefon erlebt, wie beim letzten Telefongespräch, weil es anscheinend der "Mehr Demokratie"- Mafia gelingt, mit ihrer Klage die Richter von tiefer gehenden Klagen abzuhalten. Außerdem scheint es egal zu sein, wie die Klage ausgeht, da Politiker wie Schäuble und Steinbrück schon verstanden haben, dass diese über eine neue Verfassung jedes Urteil unterwandern können, wenn die eine
Abstimmung nach Artikel 146 gewinnen. Auf diesen Volksentscheid kann sich die ÖDP schon mal einstellen, sofern das BVG die Hürden zur ESM- Umsetzung nicht noch niedriger setzt.
Die ÖDP steht laut Satzung auf dem Boden des Grundgesetzes, beteiligt sich aber durch den Bundesvorstand an der Abschaffung unseres Grundgesetzes!
Dazu hat es keinen Auftrag durch einen Parteitag gegeben. Spätestens nach der Veröffentlichung des Klagetextes von Mehr Demokratie wäre es die Aufgabe des Vorstandes gewesen. die Reißleine zu dieser Aktion von "Mehr Demokratie" zu ziehen und gemäß des Parteitagsbeschlusses die Bekanntheit
der Reusingklage zu fördern..
Geschieht dies nicht, werde ich versuchen, vor dem Parteischiedsgericht die Reißleine zu diesem Vorstand zu ziehen. Die Zerstörung unseres Grundgesetzes kann kein noch so schöner Nichtraucherschutz ausgleichen.
Nicht Fehler sind schlimm, sondern nur, wenn man da drin verharrt. In NRW gab es schon mal ein Ämterverbot für den Landesvorsitzenden Walter Philipp für weit harmlosere Fehler, was ich nicht gefordert hätte.
Die ÖDP hat auf dem Bundesparteitag beschlossen, die Reusingklage zu unterstützen, zu der es immer wieder aktuelle Infos im Netz gab, zu der die Reusings die ÖDP mehrfach schon vor dem Bundesparteitag informierten und zu der ich Rundbriefe geschrieben habe.
Ich würde gerne mit Sebastian Frankenberger als Vorsitzender weiter machen.
Er soll nicht nach Canossa gehen und barfuss im Schnee ausharren. Aber er soll sich von "Mehr Demokratie" emanzipieren und eine eigenständige ÖDP- Linie vertreten, die immer nach der besten Lösung sucht. Und die ist hier nicht bei "Mehr Demokratie", sondern bei der Klage der Reusings! Das weitern unten folgende Video sagt es noch mal deutlich. Ich hoffe es löst einen
Bewusstseinswandel aus, der zur Heilung der Wunden beitragen kann, die Sebastian Frankenberger den Reusings und dem KV Bergisches Land zugefügt hat. Worte helfen jetzt nichts, sondern nur Taten und dass das ÖDP- Logo bei der Verfassungsbeschwerde verschwindet. Hinter Piratenopartei und den Olaf Henkel- Freien Wählern gewinnen wir da eh keine Wähler, aber wir verlieren unsere Identität:
http://www.verfassungsbeschwerde.eu/die-unterstuetzer.html
Ich bitte alle ÖDP- Mitglieder durch die Funktion "Allen Antworten" ebenfalls beim Bundesvorstand gegen diese Eigenmächtigkeit in Sachen "Mehr Demokratie" zu protestieren, da es dazu nie einen Parteitagsbeschluss gab, obwohl der zeitlich in Hann Münden möglich gewesen wäre. Ohne Debatte wurde die ÖDP in diesen Irrweg gelenkt. Bitte diese Mail weit streuen und durch Solidarisierung die Reusingklage unterstützen. Dazu würde ich auch aufrufen, wenn von einer anderen Partei wären, weil ich deren Wirken einfach als das beste ansehe und immer unterstützen werde, solange ich das gut finde.
Ich weiß auch, das Sebastian Frankenberger gerne einen Gesprächstermin haben will, worauf ich gerne eingehe. Das kann aber nicht zum Stillhalten meinerseits führen, weil der Kampf um unser Grundgesetz jetzt statt findet und Sebastian Frankenberger jetzt entscheiden muss, ob er auf der wertkonservativen Seite der Bewahrer des Grundgesetzes stehen will oder ob er weiter auf der Seite der neoliberalen Zerstörer stehen will. Ich habe hier noch einen alten ÖDP- Aufkleber mit Schwalbe aus der Gruhlzeit: Bewahren, nicht plündern! Das gilt auch für die Grundwerte und Menschenrechte!
Mit bestem Gruß, Felix Staratschek
Am 1. August 2012 00:03 schrieb Klaus Buchner
Lieber Felix,
zuerst zum Bundesverfassungsgericht: Normalerweise werden dort eingegangene Klagen überhaupt nicht in einer mündlichen Verhandlung behandelt, sondern schriftlich beantwortet. Nur unter besonderen Umständen findet eine mündliche Verhandlung statt, und zwar auch nur unter Beteiligung einiger, nicht aller Klageparteien. Wir als ÖDP wurden z.B. in der 5%-Klage bei der Europawahl nicht ausgewählt, obwohl wir Hauptbetroffene waren und auch vollständig Recht bekommen haben. Das kann mehrere Gründe haben: Entweder war unsere Klage so klar formuliert, dass das Gericht keine Fragen an uns hatte. Für diese These spricht die Tatsache, dass bei den letzten mündlichen Verhandlungen, die ich miterlebt habe, nie Klagen behandelt wurden, die Prof. Schachtschneider formuliert hat. Oder die Fragen, die das Gericht stellen wollte, traten in anderen Klagen noch deutlicher zutage. Es könne auch sein, dass bei einer Rede und Gegenrede, die zu bestimmten, für das Gericht noch unklaren Punkten geführt werden sollte, die Bereiche in anderen Klagen kompakter zusammengefasst waren. Aber eines ist sicher: Ob eine Klage für die mündliche Verhandlung aufgerufen wird, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie Aussicht auf Erfolg hat. Natürlich stürzt sich die Presse auf diejenigen, die im Verhandlungsraum anwesend sind. Insofern hat die Einladung zur mündlichen Verhandlung eine Bedeutung, wenn auch nicht für das Gerichtsverfahren selbst.
Wie ich schon wiederholt betont habe, teile ich inhaltlich Deine und Reusings Kritik an der Mehr-Demokratie-Klage. Das heißt aber nicht, dass ich es für richtig halte, den Bundesvorstand und auch "Mehr Demokratie" derart zu bekämpfen. Denn was erwarten wir vom Bundesverfassungsgericht? Es könnte sein - das kann ich nicht vorhersehen - dass es tatsächlich urteilt, dass unser Grundgesetz durch einen Volksentscheid nach Art. 146 GG durch eine echte Verfassung ersetzt werden müsste, wenn man den ESM einführen will. (Meiner Meinung nach wird es das aber nicht tun, denn die "Ewigkeitsklauseln" des GG sprechen dagegen. Das ist aber kein Konsens unter den Juristen.) Es könnte sogar sein, dass die Bundesregierung darauf eingeht und auf diese Weise große Teile unserer Demokratie abschaffen wollte. Das käme den Aussagen von Schäuble sehr entgegen. Trotz dieses Schreckgespensts ist die Chance sehr klein, dass es wirklich so weit kommt. Denn erstens käme eine Volksabstimmung für den ESM zu spät. Den Euro-Ländern geht jetzt schon das Geld aus. Zweitens kann man das Volk zwar durch Falschinformationen verwirren. Aber wir sollten doch noch an eine gewisse Intelligenz der Leute glauben. Für die Regierung könnte der Schuss nach hinten losgehen, und das wissen sie auch.
Insofern können wir die ganze Sache gelassen sehen. Auf jeden Fall ist es falsch, durch die e-Mails den Widerstand gegen den ESM zu schwächen, indem man eine Gruppe gegen die andere aufhetzt. Das schadet der Sache sehr. Deshalb bitte ich Dich herzlich, gegen den ESM und nicht gegen einige Gegner des ESM zu arbeiten.
Viele Grüße
Klaus Buchner
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Felix Staratschek
Datum: 1. August 2012 17:24
Betreff: Werden ESM und Fiskalpakt vom Bundesverfassungsgericht zugelassen? ÖDP kehre um!
An: klausbuchner, ÖDP Bundesvorstand, umweltsparen.de, Mitarbeiter oedp.de, rosemarie.buchner
Lieber Klaus!
Danke erst mal für die Antwort.
"Aber wir sollten doch noch an eine gewisse Intelligenz der Leute glauben."
ich glaube mittlerweile nur noch an die Intelligenz der Leute die uns ....... . Wie kommt es sonst zu so guten Umfragewerten für Frau Merkel!
Wenn ich den ESM richtig einschätze, geht es gar nicht um den EURO, sondern darum, durch Mechanismen die Staaten auszunehmen. Was sich in diesem Prozess Konzerne und Milliardäre an Sachkapital zugelegt haben, wird zu einem großen Teil die kommende Inflation überstehen. Die brauchen den EURO daher nicht zu retten, sondern die müssen nur kurzfristig Geld scheffeln.
Sollte der ESM jetzt scheitern, steht als nächstes die Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung an. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dies die Bundesversammlung ausarbeitet, als neuer Parlamentarischer Rat und dass das dann am Ende per Volksentscheid über Artikel 146 läuft! "Mehr Demokratie" benimmt sich hier wie der Zauberlehrling! Die werden die Geister, die diese jetzt rufen nicht mehr unter Kontrolle bringen.
Schon der Titel "Volksentscheid- sonst klagen wir" ist doch falsch, heißt doch die Negativ- Variante "Wir klagen nicht, wenn es einen Volksnetscheid gibt". Fakt ist also, dass schon der Klagetitel den ESM gar nicht inhaltlich angeht und sich nur auf das Verfahren bezieht. In der ÖDP- Zeitung schreibt Roman Huber ja auch, dass er über diesen ESM abstimmen will! Wie passt das zusammen mit der Forderung nach einem Konvent, zumal der letzte Konvent ja laut Jean Claude Juncker die dunkelste Dunkelkammer war, die er je gesehen hat! Und das sagte er als Befürworter der EU- Verfassung!
Auch die Pressemitteilung zu Irland zeigt doch, dass es "Mehr Demokratie" gar nicht gegen den ESM geht [Das hier verlinkte ÖDP- Forum wurde gelöscht]: http://forum.oedp.de/showthread.php?tid=599&pid=2226#pid2226
Was die Reusings erstellt haben, hat den Umfang von mehreren Bundespolitischen Programmen der ÖDP und ist textlich ca. 7 mal umfangreicher, als die Klage von Mehr Demokratie. Alle Arbeitskreise der ÖDP bringen zusammen nicht diese Leistung, die die Reusings hier erbracht haben und der ÖDP zur Verfügung stellen wollten.
Rückblickend kann ich Sebastian Frankenbergers Verhalten so sehen, er wollte nicht, dass die "Mehr Demokeratie"- Klage im Schatten einer besseren Klage steht und er wolte nicht, dass der Bundesparteitag dies unterstützt. Denn für sein Vorgehen mit "Mehr Demokratie" hat er sich auch keine Bestätigung vom Bundesparteitag geholt, obwohl dies in Hann Münden zeitlich möglich gewesen wäre! Für eine demokratische Basispartei ist das ein unmögliches Vorgehen. "Mehr Demokratie" muss auch in der eigenen Partei praktiziert werden.
Hoffen wir, dass deine Ausführungen zum Bundesverfassungsgericht zutreffen. Aber was ist, wenn U- Boote vom ESM im Gerichtsverfahren beteiligt sind: Richter Huber war bis vor kurzem im Beirat von "Mehr Demokratie" und hat in Interviews die Revolution emfohlen, dass Grundgesetz durch eine Verfassung auszuhebeln. Er ist gleichzeitig Berichterstatter für Menchenrechtsbelange im Verfahren und Mitglied der Zulassungskommission. Wenn das nicht ein Paradebeispiel von Befangenheit ist! Fakt ist, mein Ausschussvorsitzender in Radevormwald klingt sich aus dem Ausschuss aus, wenn über die Region gesprochen wird, wo er wohnt, weil er sich dann für befangen hält! Um wieviel mehr müsste ein Richter so handeln, der vorher einen der Kläger intensiv beraten hat und das, was die Klage fordert in Interviews empfohlen hat.
Es mag in "Mehr Demokratie" viele gute Demokraten geben und man kann nach Einzelfallprüfung immer mit denen zusammen arbeiten. Aber hier kann ich die Gegnerschaft zum ESM nicht mehr sehen, die in der Klageankündigung immerhin noch etwas vorkam.
Bei einer Kehrtwende verliert keiner in der ÖDP sein Gesicht! genauso wie ich, kann auch der BUVO gehofft haben, dass die "Mehr Demokratie"- Klage gegen den ESM gerichtet ist. Nachdem aber der Klagetext lesbar ist, kann sich keiner, der darauf hingewiesen wurde, mehr herausreden: Hier geht es gegen das Grundgesetz! Und damit es wenige merken, steht das ganz weit hinten! Ich gehöre zu denen, die gerne mal von Hinten nach Vorne lesen. Die Mehrheit wird andersherum lesen und gar nicht mehr zur Seite 102 kommen. Sie bleibt bei den Nebelkerzen hängen, die schön formuliert sind, aber keine juristische Relevanz haben, wenn das mit Artikel 146 Realität wird. Das ist ein grausiger Inhalt in einer wunderbaren Verpackung, das ist also Irreführung der Unterstützer oder kurz gesagt Betrug.
Viele Grüße, Felix
Datum: 29. Juli 2012 14:49
Betreff: [ÖDP BERGISCHLAND] Werden ESM und Fiskalpakt vom Bundesverfassungsgericht zugelassen?
Eingestellt von Felix Staratschek
Werden beim Bundesverfassungsgericht Klagen zum ESM ignoriert? Ein Journalist hat Fragen. Es geht um die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing.
Lieber Felix,
zuerst zum Bundesverfassungsgericht: Normalerweise werden dort eingegangene Klagen überhaupt nicht in einer mündlichen Verhandlung behandelt, sondern schriftlich beantwortet. Nur unter besonderen Umständen findet eine mündliche Verhandlung statt, und zwar auch nur unter Beteiligung einiger, nicht aller Klageparteien. Wir als ÖDP wurden z.B. in der 5%-Klage bei der Europawahl nicht ausgewählt, obwohl wir Hauptbetroffene waren und auch vollständig Recht bekommen haben. Das kann mehrere Gründe haben: Entweder war unsere Klage so klar formuliert, dass das Gericht keine Fragen an uns hatte. Für diese These spricht die Tatsache, dass bei den letzten mündlichen Verhandlungen, die ich miterlebt habe, nie Klagen behandelt wurden, die Prof. Schachtschneider formuliert hat. Oder die Fragen, die das Gericht stellen wollte, traten in anderen Klagen noch deutlicher zutage. Es könne auch sein, dass bei einer Rede und Gegenrede, die zu bestimmten, für das Gericht noch unklaren Punkten geführt werden sollte, die Bereiche in anderen Klagen kompakter zusammengefasst waren. Aber eines ist sicher: Ob eine Klage für die mündliche Verhandlung aufgerufen wird, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie Aussicht auf Erfolg hat. Natürlich stürzt sich die Presse auf diejenigen, die im Verhandlungsraum anwesend sind. Insofern hat die Einladung zur mündlichen Verhandlung eine Bedeutung, wenn auch nicht für das Gerichtsverfahren selbst.
Wie ich schon wiederholt betont habe, teile ich inhaltlich Deine und Reusings Kritik an der Mehr-Demokratie-Klage. Das heißt aber nicht, dass ich es für richtig halte, den Bundesvorstand und auch "Mehr Demokratie" derart zu bekämpfen. Denn was erwarten wir vom Bundesverfassungsgericht? Es könnte sein - das kann ich nicht vorhersehen - dass es tatsächlich urteilt, dass unser Grundgesetz durch einen Volksentscheid nach Art. 146 GG durch eine echte Verfassung ersetzt werden müsste, wenn man den ESM einführen will. (Meiner Meinung nach wird es das aber nicht tun, denn die "Ewigkeitsklauseln" des GG sprechen dagegen. Das ist aber kein Konsens unter den Juristen.) Es könnte sogar sein, dass die Bundesregierung darauf eingeht und auf diese Weise große Teile unserer Demokratie abschaffen wollte. Das käme den Aussagen von Schäuble sehr entgegen. Trotz dieses Schreckgespensts ist die Chance sehr klein, dass es wirklich so weit kommt. Denn erstens käme eine Volksabstimmung für den ESM zu spät. Den Euro-Ländern geht jetzt schon das Geld aus. Zweitens kann man das Volk zwar durch Falschinformationen verwirren. Aber wir sollten doch noch an eine gewisse Intelligenz der Leute glauben. Für die Regierung könnte der Schuss nach hinten losgehen, und das wissen sie auch.
Insofern können wir die ganze Sache gelassen sehen. Auf jeden Fall ist es falsch, durch die e-Mails den Widerstand gegen den ESM zu schwächen, indem man eine Gruppe gegen die andere aufhetzt. Das schadet der Sache sehr. Deshalb bitte ich Dich herzlich, gegen den ESM und nicht gegen einige Gegner des ESM zu arbeiten.
Viele Grüße
Klaus Buchner
---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Felix Staratschek
Datum: 1. August 2012 17:24
Betreff: Werden ESM und Fiskalpakt vom Bundesverfassungsgericht zugelassen? ÖDP kehre um!
An: klausbuchner, ÖDP Bundesvorstand, umweltsparen.de, Mitarbeiter oedp.de, rosemarie.buchner
Lieber Klaus!
Danke erst mal für die Antwort.
"Aber wir sollten doch noch an eine gewisse Intelligenz der Leute glauben."
ich glaube mittlerweile nur noch an die Intelligenz der Leute die uns ....... . Wie kommt es sonst zu so guten Umfragewerten für Frau Merkel!
Wenn ich den ESM richtig einschätze, geht es gar nicht um den EURO, sondern darum, durch Mechanismen die Staaten auszunehmen. Was sich in diesem Prozess Konzerne und Milliardäre an Sachkapital zugelegt haben, wird zu einem großen Teil die kommende Inflation überstehen. Die brauchen den EURO daher nicht zu retten, sondern die müssen nur kurzfristig Geld scheffeln.
Sollte der ESM jetzt scheitern, steht als nächstes die Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung an. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dies die Bundesversammlung ausarbeitet, als neuer Parlamentarischer Rat und dass das dann am Ende per Volksentscheid über Artikel 146 läuft! "Mehr Demokratie" benimmt sich hier wie der Zauberlehrling! Die werden die Geister, die diese jetzt rufen nicht mehr unter Kontrolle bringen.
Schon der Titel "Volksentscheid- sonst klagen wir" ist doch falsch, heißt doch die Negativ- Variante "Wir klagen nicht, wenn es einen Volksnetscheid gibt". Fakt ist also, dass schon der Klagetitel den ESM gar nicht inhaltlich angeht und sich nur auf das Verfahren bezieht. In der ÖDP- Zeitung schreibt Roman Huber ja auch, dass er über diesen ESM abstimmen will! Wie passt das zusammen mit der Forderung nach einem Konvent, zumal der letzte Konvent ja laut Jean Claude Juncker die dunkelste Dunkelkammer war, die er je gesehen hat! Und das sagte er als Befürworter der EU- Verfassung!
Auch die Pressemitteilung zu Irland zeigt doch, dass es "Mehr Demokratie" gar nicht gegen den ESM geht [Das hier verlinkte ÖDP- Forum wurde gelöscht]: http://forum.oedp.de/showthread.php?tid=599&pid=2226#pid2226
[Hier ist der Text erhalten geblieben: http://viertuerme.blogspot.de/2014/07/mein-beitrag-im-odp-forum-zu-irland-und.html ]
Sowas kann doch keiner schreiben, der gegen den ESM ist!
Ich habe den Eindruck, dass hier riesige Nebelkerzen im Einsatz sind! Das klingt nicht mehr nach einer Bürgerinitiative, sondern nach einer verdeckt fremd gesteuerten Organisation. Die einzelnen Glieder mögen in bester Absicht gegen den ESM handeln. Ihr Aktivität wird aber als Sperrspitze gegen das Grundgesetz gebündelt. Nur die Abstimmung über das Grundgesetz ist eine sichere Folge, die die Annahme der "Mehr Demokratie"- Klage hat. Weder kann über die Klage geregelt werden, wie die neue Verfassung entsteht, noch sind weitere Volksentscheide über ESM und Fiskalpakt dann sicher.
Vor allem kann man die Verfassung so verkaufen, dass das, was man damit erreichen will, nicht vorkommt. Das haben Wolfgang Schäuble (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) erkannt. Letzterer sprach laut Rheinischer Post, dass man den Entscheid gewinnen könne, wenn es zum Bündnis aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien käme!
Die Klage von "Mehr Demokratie" ist das Trojanische Pferd der Demokratiezerstörer. Über 30.000 erfreute trojanische Bürger ziehen dieses Pferd nun vor das Bundesverfassungsgericht und trotz Warnungen schaut da keiner richtig rein, bevor man es durch die Stadttore schiebt.
Mich hat das Verhalten von Sebastian Frankenberger in Hann Münden geweckt! Als die Standpunkte in voller gegensätzlich ausgesprochen waren, aber keine Seite eine Chance hatte auf die andere einzugehen, wurde die per GO- Antrag die Debatte beendet. Gerade hier hätte eine Debatte stattfinden müssen. Sebastian hat bisher nicht gesagt, woher er seine Aussagen hatte, für die er sich formell entschuldigt hat. Das muss ihm von "Mehr Demokratie" eingeimpft worden sein. Er hat im [mittlerweile gelöschten] ÖDP- Forum immer gegen die Reusinganträge gesprochen und meine Mahnung ignoriert: http://forum.oedp.de/showthread.php?tid=110&pid=555#pid555
Ich habe den Eindruck, dass hier riesige Nebelkerzen im Einsatz sind! Das klingt nicht mehr nach einer Bürgerinitiative, sondern nach einer verdeckt fremd gesteuerten Organisation. Die einzelnen Glieder mögen in bester Absicht gegen den ESM handeln. Ihr Aktivität wird aber als Sperrspitze gegen das Grundgesetz gebündelt. Nur die Abstimmung über das Grundgesetz ist eine sichere Folge, die die Annahme der "Mehr Demokratie"- Klage hat. Weder kann über die Klage geregelt werden, wie die neue Verfassung entsteht, noch sind weitere Volksentscheide über ESM und Fiskalpakt dann sicher.
Vor allem kann man die Verfassung so verkaufen, dass das, was man damit erreichen will, nicht vorkommt. Das haben Wolfgang Schäuble (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) erkannt. Letzterer sprach laut Rheinischer Post, dass man den Entscheid gewinnen könne, wenn es zum Bündnis aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien käme!
Die Klage von "Mehr Demokratie" ist das Trojanische Pferd der Demokratiezerstörer. Über 30.000 erfreute trojanische Bürger ziehen dieses Pferd nun vor das Bundesverfassungsgericht und trotz Warnungen schaut da keiner richtig rein, bevor man es durch die Stadttore schiebt.
Mich hat das Verhalten von Sebastian Frankenberger in Hann Münden geweckt! Als die Standpunkte in voller gegensätzlich ausgesprochen waren, aber keine Seite eine Chance hatte auf die andere einzugehen, wurde die per GO- Antrag die Debatte beendet. Gerade hier hätte eine Debatte stattfinden müssen. Sebastian hat bisher nicht gesagt, woher er seine Aussagen hatte, für die er sich formell entschuldigt hat. Das muss ihm von "Mehr Demokratie" eingeimpft worden sein. Er hat im [mittlerweile gelöschten] ÖDP- Forum immer gegen die Reusinganträge gesprochen und meine Mahnung ignoriert: http://forum.oedp.de/showthread.php?tid=110&pid=555#pid555
[Siehe auch hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/europapolitik-im-fruhjahr-2012-vom.html ]
Was die Reusings erstellt haben, hat den Umfang von mehreren Bundespolitischen Programmen der ÖDP und ist textlich ca. 7 mal umfangreicher, als die Klage von Mehr Demokratie. Alle Arbeitskreise der ÖDP bringen zusammen nicht diese Leistung, die die Reusings hier erbracht haben und der ÖDP zur Verfügung stellen wollten.
Rückblickend kann ich Sebastian Frankenbergers Verhalten so sehen, er wollte nicht, dass die "Mehr Demokeratie"- Klage im Schatten einer besseren Klage steht und er wolte nicht, dass der Bundesparteitag dies unterstützt. Denn für sein Vorgehen mit "Mehr Demokratie" hat er sich auch keine Bestätigung vom Bundesparteitag geholt, obwohl dies in Hann Münden zeitlich möglich gewesen wäre! Für eine demokratische Basispartei ist das ein unmögliches Vorgehen. "Mehr Demokratie" muss auch in der eigenen Partei praktiziert werden.
Hoffen wir, dass deine Ausführungen zum Bundesverfassungsgericht zutreffen. Aber was ist, wenn U- Boote vom ESM im Gerichtsverfahren beteiligt sind: Richter Huber war bis vor kurzem im Beirat von "Mehr Demokratie" und hat in Interviews die Revolution emfohlen, dass Grundgesetz durch eine Verfassung auszuhebeln. Er ist gleichzeitig Berichterstatter für Menchenrechtsbelange im Verfahren und Mitglied der Zulassungskommission. Wenn das nicht ein Paradebeispiel von Befangenheit ist! Fakt ist, mein Ausschussvorsitzender in Radevormwald klingt sich aus dem Ausschuss aus, wenn über die Region gesprochen wird, wo er wohnt, weil er sich dann für befangen hält! Um wieviel mehr müsste ein Richter so handeln, der vorher einen der Kläger intensiv beraten hat und das, was die Klage fordert in Interviews empfohlen hat.
Es mag in "Mehr Demokratie" viele gute Demokraten geben und man kann nach Einzelfallprüfung immer mit denen zusammen arbeiten. Aber hier kann ich die Gegnerschaft zum ESM nicht mehr sehen, die in der Klageankündigung immerhin noch etwas vorkam.
Bei einer Kehrtwende verliert keiner in der ÖDP sein Gesicht! genauso wie ich, kann auch der BUVO gehofft haben, dass die "Mehr Demokratie"- Klage gegen den ESM gerichtet ist. Nachdem aber der Klagetext lesbar ist, kann sich keiner, der darauf hingewiesen wurde, mehr herausreden: Hier geht es gegen das Grundgesetz! Und damit es wenige merken, steht das ganz weit hinten! Ich gehöre zu denen, die gerne mal von Hinten nach Vorne lesen. Die Mehrheit wird andersherum lesen und gar nicht mehr zur Seite 102 kommen. Sie bleibt bei den Nebelkerzen hängen, die schön formuliert sind, aber keine juristische Relevanz haben, wenn das mit Artikel 146 Realität wird. Das ist ein grausiger Inhalt in einer wunderbaren Verpackung, das ist also Irreführung der Unterstützer oder kurz gesagt Betrug.
Viele Grüße, Felix
Datum: 29. Juli 2012 14:49
Betreff: [ÖDP BERGISCHLAND] Werden ESM und Fiskalpakt vom Bundesverfassungsgericht zugelassen?
Eingestellt von Felix Staratschek
Werden beim Bundesverfassungsgericht Klagen zum ESM ignoriert? Ein Journalist hat Fragen. Es geht um die Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing.
Das Ehepaar Reusing versucht nun alles öffentlich zu machen und zu belegen, worüber das Verfassungsgericht informiert wurde. Volker Reusing am 29.07.zu mir am Telefon sinngemäß: Wenn die Richter mir im Verfahren nachweisen, dass ich im Irrtum bin, will ich meine Niederlage eingestehen. Aber ich will dass geklärt wird, was ich juristisch anfrage. Die Öffentlichkeit muss es wissen, was die Richter ausblenden, damit diese später für ihr Tun zur
Verantwortung gezogen werden können. Volker Reusing sieht sich damit im Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz. Folgend ein Video mit Volker Reusing die Fragen eines Journalisten an das Bundesverfassungsgericht.
http://www.youtube.com/watch?v=qvRfPbZ3cF4
Zur Klage der Hassel Reusings, die jetzt besonders viel Unterstützung bei der Solidarisierungsaktion brauchen:
http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/
An
Bundesverfassungsgericht
Pressestelle
Schloßbezirk 3,
76131 Karlsruhe
Postfach 1771
Hier meine Anfragen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung. Die Kopie meines Presseausweises ist als Anlage beigefügt. Ich gehe davon aus, daß die Beantwortung der Fragen von höchstem öffentlichem Interesse sind.
•
Warum erscheint am 02.07.2012 in der Pressemitteilung des
Bundesverfassungsgerichts am 02.07.2012 eine Nachricht, daß ausschließlich über die Eilanträge der Klägen mit den Aktenzeichen 2 BvR 1390/12; 2 BvR 1421/12;
2 BvR 1438/12;
2 BvR 1439/12;
2 BvR 1440/12 und
Verantwortung gezogen werden können. Volker Reusing sieht sich damit im Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz. Folgend ein Video mit Volker Reusing die Fragen eines Journalisten an das Bundesverfassungsgericht.
http://www.youtube.com/watch?v=qvRfPbZ3cF4
Zur Klage der Hassel Reusings, die jetzt besonders viel Unterstützung bei der Solidarisierungsaktion brauchen:
http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/
An
Bundesverfassungsgericht
Pressestelle
Schloßbezirk 3,
76131 Karlsruhe
Postfach 1771
Hier meine Anfragen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung. Die Kopie meines Presseausweises ist als Anlage beigefügt. Ich gehe davon aus, daß die Beantwortung der Fragen von höchstem öffentlichem Interesse sind.
•
Warum erscheint am 02.07.2012 in der Pressemitteilung des
Bundesverfassungsgerichts am 02.07.2012 eine Nachricht, daß ausschließlich über die Eilanträge der Klägen mit den Aktenzeichen 2 BvR 1390/12; 2 BvR 1421/12;
2 BvR 1438/12;
2 BvR 1439/12;
2 BvR 1440/12 und
2 BvE 6/12
verhandelt wird?
•
Hat jeder Bundesverfassungsrichter des 2. Senats nach dem 05.07.2012 Kenntnis darüber, daß eine weitere Klage (Hassel-Reusing, Aktenzeichen 2 BVR 1445/12) und weitere 28 Eilanträge vorliegend sind und einen groben Überblick darüber, wie weitreichend diese Klage ist?
•
Wer hat am 02.07.2012 dafür gesorgt, daß die Pressemitteilung ohne Hassel-Reusings Klage erschienen ist.
•
Wer trägt dafür Sorge und Hauptverantwortung, welche Form und welchen Inhalt eine solche Presseerklärung, wie die vom 02.07.2012 hat?
•
Wurde von einer der Klägerparteien ein Antrag auf Befangenheit gegen einen oder mehrere Bundesverfassungsrichter des 2. Senats in diesem Klageverfahren eingereicht?
•
Wurde darüber im Senat verhandelt und welche Schlüsse zog man daraus?
•
Wer hat dafür Sorge getragen, daß nicht spätestens am 05.07.2012, also dem Datum der Erstveröffentlichung eines Aktenzeichens, auf Nachfrage eines Journalisten beim Bundesverfassungsgericht und 5 Tage vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu den zusätzlich in der Hassel-Reusing-Klage eingereichten 28 Eilanträgen keine weitere Pressemitteilung erschienen ist, und daß oder ob man darüber in dieser oder anderer Verhandlung entscheiden wird?
•
Warum wurden diese 28 Eilanträge und die Klage Hassel Reusing mit öffentlichem Interesse vom Bundesverfassungsgericht bis heute nicht erwähnt? – Immerhin solidarisierten sich bis zum heutigen Tage über 1700 Bürger mit der Klageschrift und es wurde mündliche und öffentliche Verhandlung beantragt dazu (siehe Klageschrift und Klagebegründung, welche seit dem 30.06.2012 – dem Datum der Einreichung 0.23 Uhr - öffentlich nachlesbar ist.).
•
Warum also, ist bis zum heutigen Tage beim Bundesverfassungsgericht in keiner einzigen öffentlichen Meldung das Aktenzeichen 2 BVR 1245/12 aufgeführt?
•
Wer legt die Reihenfolge der Aktenzeichen fest und woraus begründet sich die Reihenfolge in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht und wer ist dafür hauptverantwortlich?
•
Ist beabsichtigt, über die in der Klage Hassel Reusing komplett
veröffentlichten (unter Punkt römisch I.2) ersichtlichen Klageschrift und deren 28 Eilanträge entscheiden zu wollen und wann genau soll das passieren?
•
Warum wird in der Öffentlichkeit so getan, als gäbe es diese Klage nicht?
•
In der Verhandlung am 10.07.2012 zu den eingereichten Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht, wurden die Inhalte der 28 Eilanträge Hassel-Reusings weder beachtet, diese weder erwähnt noch darüber verhandelt und warum?
•
Warum wurde nach der Diskussion im Bundesverfassungsgericht, also der Verhandlung über die Eilanträge der anderen Klägerschaft und dem ins Kalkül ziehen eines Volksentscheids und der “Öffnung” (Anpassung) des Grundgesetzes, nicht auf den Eilantrag Hassel-Reusings hingewiesen, welcher die Unantastbarkeit des Grundgesetzes bis zum Richterspruch in der Hauptverhandlung gefordert hat?
•
In mehreren Artikeln wurden Fragen zur Befangenheit des Richters Prof. Peter Michael Huber (Berichterstatter Europafragen) am
Bundesverfassungsgericht und Vorsitz 3. Kammer, bis Juni diesen Jahres Mitglied im Kuratorium im Verein Mehr Demokratie e.V. gestellt. Inwieweit ist hier die Betroffenheit direkter Befangenheit in einem solchen Verfahren gegeben, wo quasi widerspruchslos die Aufweichung und Öffnung des Grundgesetzes gefordert wird, ohne daß man auf maßgebliche Menschenrechts-, Grundrechte- und Menschenwürdeverletzungen, als auch auf die Verletzung der im Grundgesetz fixierten Gewaltenteilung von EU-Seite her vorher
korrektiven Einfluß nimmt? Prof. Peter Michael Hubers öffentliche
Einlassung in der Süddeutschen Zeitung, Printausgabe am 19.09.2011 und Onlineausgabe 18.09.2011 ist nahezu mit der Forderung des Vereins Mehr Demokratie e.V. (www.verfassungsbeschwerde.eu ) nach Aufweichung des
Grundggesetzes entsprechend Artikel 146 GG für eine Fiskalunion geradezu deckungsgleich.
•
Warum wird Eilantrag und Klageschrift des Vereins Mehr Demokratie e.V. überhaupt zugelassen und dazu auch noch an erster Stelle in der Presseerklärung am 02.07.2012 des Bundesverfassungsgerichts benannt?
•
Warum gibt es aus der Richterschaft keine klare und ablehnende Haltung dazu?
•
Und nochmals die Frage, warum werden die 28 Eilanträge der Klägerin Hassel-Reusing in einer Presseerklärung noch in der Verhandlung am 10.07.2012 weder erwähnt, noch verhandelt, obwohl diese am Anfang der Klage beigefügt sind und dem Bundesverfassungsgericht ein offener Fragenkatalog in einem offenem Brief auf der Netzwerk Volksentscheidseite angetragen
worden ist?
•
Für wen oder was arbeitet das Bundesverfassungsgericht? Dafür, daß man das Grundgesetz schützt oder dafür, daß man es für eine Fiskalunion aufweichen kann oder wird?
Dank im Voraus für die Beantwortung des Fragenkatalogs
M.B.
freier Journalist
--
Von Viertürmeblog am 7/29/2012 05:49:00 AM unter ÖDP
BERGISCHLAND http://oedpbergischland.blogspot.com/2012/07/werden-esm-und-fiskalpakt-vom.html eingestellt
•
Hat jeder Bundesverfassungsrichter des 2. Senats nach dem 05.07.2012 Kenntnis darüber, daß eine weitere Klage (Hassel-Reusing, Aktenzeichen 2 BVR 1445/12) und weitere 28 Eilanträge vorliegend sind und einen groben Überblick darüber, wie weitreichend diese Klage ist?
•
Wer hat am 02.07.2012 dafür gesorgt, daß die Pressemitteilung ohne Hassel-Reusings Klage erschienen ist.
•
Wer trägt dafür Sorge und Hauptverantwortung, welche Form und welchen Inhalt eine solche Presseerklärung, wie die vom 02.07.2012 hat?
•
Wurde von einer der Klägerparteien ein Antrag auf Befangenheit gegen einen oder mehrere Bundesverfassungsrichter des 2. Senats in diesem Klageverfahren eingereicht?
•
Wurde darüber im Senat verhandelt und welche Schlüsse zog man daraus?
•
Wer hat dafür Sorge getragen, daß nicht spätestens am 05.07.2012, also dem Datum der Erstveröffentlichung eines Aktenzeichens, auf Nachfrage eines Journalisten beim Bundesverfassungsgericht und 5 Tage vor der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu den zusätzlich in der Hassel-Reusing-Klage eingereichten 28 Eilanträgen keine weitere Pressemitteilung erschienen ist, und daß oder ob man darüber in dieser oder anderer Verhandlung entscheiden wird?
•
Warum wurden diese 28 Eilanträge und die Klage Hassel Reusing mit öffentlichem Interesse vom Bundesverfassungsgericht bis heute nicht erwähnt? – Immerhin solidarisierten sich bis zum heutigen Tage über 1700 Bürger mit der Klageschrift und es wurde mündliche und öffentliche Verhandlung beantragt dazu (siehe Klageschrift und Klagebegründung, welche seit dem 30.06.2012 – dem Datum der Einreichung 0.23 Uhr - öffentlich nachlesbar ist.).
•
Warum also, ist bis zum heutigen Tage beim Bundesverfassungsgericht in keiner einzigen öffentlichen Meldung das Aktenzeichen 2 BVR 1245/12 aufgeführt?
•
Wer legt die Reihenfolge der Aktenzeichen fest und woraus begründet sich die Reihenfolge in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht und wer ist dafür hauptverantwortlich?
•
Ist beabsichtigt, über die in der Klage Hassel Reusing komplett
veröffentlichten (unter Punkt römisch I.2) ersichtlichen Klageschrift und deren 28 Eilanträge entscheiden zu wollen und wann genau soll das passieren?
•
Warum wird in der Öffentlichkeit so getan, als gäbe es diese Klage nicht?
•
In der Verhandlung am 10.07.2012 zu den eingereichten Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht, wurden die Inhalte der 28 Eilanträge Hassel-Reusings weder beachtet, diese weder erwähnt noch darüber verhandelt und warum?
•
Warum wurde nach der Diskussion im Bundesverfassungsgericht, also der Verhandlung über die Eilanträge der anderen Klägerschaft und dem ins Kalkül ziehen eines Volksentscheids und der “Öffnung” (Anpassung) des Grundgesetzes, nicht auf den Eilantrag Hassel-Reusings hingewiesen, welcher die Unantastbarkeit des Grundgesetzes bis zum Richterspruch in der Hauptverhandlung gefordert hat?
•
In mehreren Artikeln wurden Fragen zur Befangenheit des Richters Prof. Peter Michael Huber (Berichterstatter Europafragen) am
Bundesverfassungsgericht und Vorsitz 3. Kammer, bis Juni diesen Jahres Mitglied im Kuratorium im Verein Mehr Demokratie e.V. gestellt. Inwieweit ist hier die Betroffenheit direkter Befangenheit in einem solchen Verfahren gegeben, wo quasi widerspruchslos die Aufweichung und Öffnung des Grundgesetzes gefordert wird, ohne daß man auf maßgebliche Menschenrechts-, Grundrechte- und Menschenwürdeverletzungen, als auch auf die Verletzung der im Grundgesetz fixierten Gewaltenteilung von EU-Seite her vorher
korrektiven Einfluß nimmt? Prof. Peter Michael Hubers öffentliche
Einlassung in der Süddeutschen Zeitung, Printausgabe am 19.09.2011 und Onlineausgabe 18.09.2011 ist nahezu mit der Forderung des Vereins Mehr Demokratie e.V. (www.verfassungsbeschwerde.eu ) nach Aufweichung des
Grundggesetzes entsprechend Artikel 146 GG für eine Fiskalunion geradezu deckungsgleich.
•
Warum wird Eilantrag und Klageschrift des Vereins Mehr Demokratie e.V. überhaupt zugelassen und dazu auch noch an erster Stelle in der Presseerklärung am 02.07.2012 des Bundesverfassungsgerichts benannt?
•
Warum gibt es aus der Richterschaft keine klare und ablehnende Haltung dazu?
•
Und nochmals die Frage, warum werden die 28 Eilanträge der Klägerin Hassel-Reusing in einer Presseerklärung noch in der Verhandlung am 10.07.2012 weder erwähnt, noch verhandelt, obwohl diese am Anfang der Klage beigefügt sind und dem Bundesverfassungsgericht ein offener Fragenkatalog in einem offenem Brief auf der Netzwerk Volksentscheidseite angetragen
worden ist?
•
Für wen oder was arbeitet das Bundesverfassungsgericht? Dafür, daß man das Grundgesetz schützt oder dafür, daß man es für eine Fiskalunion aufweichen kann oder wird?
Dank im Voraus für die Beantwortung des Fragenkatalogs
M.B.
freier Journalist
--
Von Viertürmeblog am 7/29/2012 05:49:00 AM unter ÖDP
BERGISCHLAND http://oedpbergischland.blogspot.com/2012/07/werden-esm-und-fiskalpakt-vom.html eingestellt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen