NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 24. Juli 2014

Beschluss des Bundesschiedsgericht der ÖDP gegen Felix Staratschek vom 30. Juni 2014



Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernnehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werden zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 





Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Seit dem 23. Juli 2014 liegt mir das Urteil des Schiedsgerichtes nun auch schriftlich vor. Dieses war am 30. Juni 2014 gefällt worden, an dem Tag, an dem vor genau 80 Jahren mein Vorbild Fritz Gerlich von den Nazis in Dachau ermordet wurde. Ich habe Fritz Gerlich immer wieder in dieser Auseinandersetzung erwähnt und da ist es schon sonderbar, dass das Urteil ausgerechnet auf diesen denkwürdigen Tag fiel. Bevor mir das bewusst wurde, hatte ich andere Termine vorgeschlagen, aber die Schiedsrichter sagten sinngemäß, dieser Termin sei alternativlos.

Ich werde das Urteil hier komplett wieder geben und kommentieren. 

Redaktionell werde ich zwei Dinge verändern, um es für alle lesbarer zu machen:


1. Ich werde das Wort "Beschwerdeführer" durch "Felix Staratschek" ersetzen.

2. Ich werde das Wort "Beschwerdegegner" durch "ÖDP- Bundesvorstand" ersetzen. 

Redaktionelle Einschübe und Veränderungen im Text werden in eckige Klammern gesetzt, damit jede Veränderung des Originaltextes erkennbar ist. 
Es kann sein, dass ich einige Abkürzungen ausschreibe, um den Text für alle verständlicher zu machen. Punkte "...." deuten, wenn ich aus dem "Beschluss" zitiere, keine Auslassung an, sondern nur eine Unterbrechung des Textes.

Das Urteil wird eingerahmt und in Schrägschrift geschrieben, meine Kommentare in Normalschrift. 


Zunächst greift das Urteil über 5 Seiten den Beschluss des Landesschiedsgerichtes der ÖDP in Nordrhein Westfalen und den Werdegang  auf, um dann zum eigentlich Beschluss zu kommen. 


Aus Zeitgründen kann ich das nicht an einem Stück schaffen, das Urteil hier einzustellen und zu kommentieren. Außerdem ist Recherche nötig, um zu allen Aussagen auch die Originaltexte zu finden und zu verlinken. 


"Bundesschiedsgericht der ÖDP

Beschluss in dem Beschwerdeverfahren mit dem Az.: 1/1/2014 


Beschwerdeführer:
Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald

gegen

Beschwerdegegner:
Bundesvorstand der Ökologisch Demokratischen Partei, Neckarstraße 27-29, 55148 Mainz

hat das Bundesschiedsgericht nach mündlicher Verhandlung am 30.06.2014 in Fulda durch seinen Vorsitzenden Ulrich Krähe und die beisitzenden  Richter Dr. Björn Benken und Paul Holmes beschlossen:

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Das verfahren ist gebührenfrei.
3. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten und Auslagen.

Gründe

A.

I.

Der am 17.10.1966 geborene - somit heute 47 jährige - [Felix Staratschek] wendet sich gegen den Beschluss des Landesschiedsgerichtes Nordrhein Westfalen vom 27.01.2014, mit dem er auf Antrag des [Bundesvorstandes der ÖDP] aus der Ökologisch Demokratischen Partei, der er seit 1.1.1987 angehört, ausgeschlossen ist.

II.

[Felix Staratschek] ist seit längeren Vorsitzender des Kreisverbandes "Bergisches Land" und führt seit Frühjahr 2012 eine Auseinandersetzung mit dem [Bundesvorstand der ÖDP]:


Er kritisiert inhaltlich sinngemäß zusammengefasst, dass der [Bundesvorstand der ÖDP] entgegen der Beschlussfassung auf dem Bundesparteitag in Hannoversch Münden (April 2012) die von dem damaligen Parteimitglied Sarah Luzia Hassel Reusing initiierte Verfassungsbeschwerde gegen den ESM nicht bzw. nur marginal unterstützt habe, ..... "


Natürlich kritisiere ich das die Reusingklage nicht entsprechend ihrer Bedeutung und entsprechend der Beschlusslage unterstützt wird, aber das steht nicht an erster Stelle und würde als einzige Unterlassung nicht meinen Widerstand rechtfertigen! 

Dieser Widerstand ist erst im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" zu sehen, die.....

....... massiv unterstützt wurde, ohne dass es da eine Beschlusslage für gab und 

...... ohne dass das der ÖDP inhaltlich vorgestellt wurde und 

........ ohne das je überzeugend dargelegt wurde, wie diese Aktion mit der Beschlusslage der ÖDP vereinbar ist. 

Denn die Klage von "Mehr Demokratie" stellt das Grundgesetz und die Demokratie in Frage, statt gegen den ESM und Fiskalpakt vorzugehen. Das werde ich später noch ausführlich darlegen.



"...sondern sich später stattdessen ohne Mandat des Bundesparteitages der diesbezüglichen Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. angeschlossen habe. Damit würde sich der [Bundesvorstand der ÖDP] gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) wenden, weil dieses die von Mehr Demokratie e.V. in Zusammenhang mit dem ESM- Vertrag angestrebte Volksabstimmung nicht vorsehe bzw. zulasse. ...."


Hier liegt die Schiedsgericht der ÖDP mit dieser Formulierung voll daneben. Ich weiß nicht, aus welchen Texten von mir die NRW- Richter die Ansicht genommen haben, ich kritisiere die Volksabstimmung formal als grundgesetzwidrig. Das dies auch das Bundesschiedsgericht so falsch zu sehen scheint, wird später noch deutlich. 

Meine Kritik richtet sich gegen die irrige Auffassung, die meint, dass das Grundgesetz keine Volksabstimmungen zulasse. Das Gegenteil ist der Fall und steht es steht sogar später hier in dem Beschluss, dass die Schiedsrichter das genauso sehen und meinen mir erklären zu müssen! Aber der Bundesvorsitzende der ÖDP, Sebastian Frankenberger, und sein Verein "Mehr Demokratie" vertreten die Auffassung, dass Volksentscheide nur durch eine Grundgesetzänderung möglich sind. Was ich kritisiere ist der Inhalt des Volksentscheid, den "Mehr Demokratie" anstrebt, sowie die irreführende Werbung für diese Klage, die Sebastian Frankenberger ständig und "Mehr Demokratie" überwiegend betrieben haben. 

"Mehr Demokratie" - und damit auch die als Unterstützerin auftretende ÖDP - fordert eine Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung. Diese soll so formuliert sein, dass diese dem ESM demokratische Legitimation gibt und diese würde das Grundgesetz ablösen, wenn diese angenommen würde.  Wo bitte ist die Beschlusslage der ÖDP, so etwas gefährliches aktiv zu fördern und riskieren zu wollen?

Einer der mir vorliegenden Belege, dass Frankenberger für Volksentscheide eine Grundgesetzänderung für nötig hält:

Am 12. Oktober 2011 17:51 schrieb Sebastian Frankenberger
Hallo Felix,
Mehr Demokratie hat das mit der Klage schon mal geprüft. Das klappt nicht. Und das Parlament braucht eine 2/3 Mehrheit für die Verfassungsänderung des § 73 oder 74.
Welche Weg meinst Du?
Sebastian Frankenberger
Milchgasse 3
D-94032 Passau

Sebastian Frankenberger im April 2012 am Mikrofon beim Bundesparteitag in Hann Münden.
So kann den Aussagen genau widersprochen werden.

" ..... Ich spreche jetzt kurz als Vorstandsmitglied von "Mehr Demokratie Bayern" und auch im erweiterten Bundesvorstand von "Mehr Demokratie".
Wir haben mit dem Netzwerk Volksentscheid massive Probleme. Es passt nämlich nicht zusammen, beide Gesetzesentwürfe gehen nicht. Der Gesetzesentwurf von Mehr Demokratie ist an der Verfassung dran, der Gesetzentwurf funktioniert einfach nicht. Wenn dieser Gesetzesentwurf durchkommen sollte, dann wird es sicherlich Klagen vorm Bundesverfassungsgericht geben. Denn wir brauchen eine parlamentarische Abstimmung mit 2/3 Mehrheit. Ganz kurz: Was der Bundesvorstand von "Mehr Demokratie dazu sagt: Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabonurteil klargestellt, dass eine Einführung direktdemokratischer Verfahren nur durch eine Änderung des Grundgesetzes möglich ist. Artikel 20 Grundgesetz stellt kein Ermächtigungsgrundlage für ein Ausführungsgesetz dar, weil der übliche Terminus, "das nähere regelt ein Bundesgesetz" fehlt. [Das lese ich ich nicht aus diesem Urteil, dass dieses Thema nur gestreift, aber nicht intensiv behandelt hat.] Das ist im Übrigen der Unterschied zum Wahlrecht Artikel 38 Grundgesetz. Langsamer? Mehr Demokratie hat rein rechtliche Bedenken und Probleme mit dem Netzwerk Volksentscheid, warum das nicht funktionieren kann. .... ...... und so kann ich als "Mehr Demokratie"- Mitglied nur sagen, man kann sich nicht für beide Sachen solidarisieren. ...... ......"


"... Letztlich fordere Mehr Demokratie e.V. mit seiner Klage eine Volksabstimmung darüber, ob unser Grundgesetz dahin geändert werden solle, das ESM und Fiskalpakt umsetzbar würden. ....." 


Auch das ist Falsch. "Mehr Demokratie" fordert. die Abstimmung über eine "neu gefasste Verfassung". Die sind der Auffassung dass nur damit dem ESM "demokratische Legitimation" verschafft werden kann.  Wäre dies eine zulässige Änderung des Grundgesetzes, könnte diese der Bundestag ohne Volksabstimmung beschließen. Nur die neue Verfassung zugunsten von ESM und Fiskalpakt, die das Grundgesetz ersetzen würde, bedarf einer Volksabstimmung! 

---Hat die ÖDP jemals beschlossen, eine demokratische Legitimierung des ESM auch nur riskieren zu wollen? 

---Hat jemals ein ÖDP- Parteitag beschlossen, eine andere Verfassung, als das Grundgesetz zu wollen? 

---Darf ein Bundesvorstand einer Partei dieser von oben Aufdrücken, so eine Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung zu wollen?

---Darf ein Bundesvorstand so eine Aktion mit 10.000 Euro der ÖDP unterstützen und dafür Spendengelder sammeln?

---Sind nicht sogar die Satzung und das Grundsatzprogramm so formuliert, dass diese selbst einen Parteitag - wie an anderer Stelle auch, so einen satzungs- und grundsatzprogrammwidrigen Beschluss verbieten?

"... Da der Bundesvorsitzende [der ÖDP, Sebastian Frankenberger] zugleich Vorstandsmitglied bei Mehr Demokratie e.V. sei, sei er eigentlich so befangen, dass er sich bei Abstimmungen in Zusammenhang mit Mehr Demokratie e.V. enthalten müsse. Unklar sei daher, ob der Beschluss des [Bundesvorstandes der ÖDP], die Verfassungsklage des Vereins Mehr Demokratie e.V. zu unterstützen, ordnungsgemäß zustande gekommen sei. Außerdem trage der Bundesvorsitzende [Sebastian Frankenberger] diesen Verein in die ÖDP hinein, statt ÖDP- Positionen in diesen Verein zu tragen. Zusammenfassend stehe die ÖDP [nach Felix Staratschek] aufgrund dieser Vorgänge nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Wie das mit Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP vereinbar sei, könne oder wolle der [Bundesvorstand der ÖDP], vor allem der Bundesvorsitzende [Sebastian Frankenberger], nicht darlegen. Schließlich zog [Felix Staratschek] seine zuvor erklärte Unterstützung für die Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. im Juli 2012 zurück und publizierte einen entsprechenden Aufruf im Internet

Diese Entwicklung nahm der [Bundesvorstand der ÖDP] zum Anlass, [Felix Staratschek] am 22.08.2012 förmlich zu rügen

Denn [Felix Staratschek] verstoße gegen seine satzungsgemäße Pflicht, innerparteiliche Auseinandersetzungen sachlich und fair zu führen und satzungsgemäß zustande gekommene Beschlüsse anzuerkennen. ..." 



Wer den Link zur Rüge anklickt ( http://viertuerme.blogspot.de/2014/07/der-text-der-ruge-des-odp.html ) kann die Texte lesen, die per Datum aufgeführt werden und von mir großteils verlinkt wurden. Aber es fehlen in der Rüge alle konkreten Inhalte und Zitate, die die Behauptungen in der Rüge belegen. Vieles, was mir als unfaires Verhalten später in dem Beschluss des Bundesschiedsgerichtes vorgeworfen wird, ist nach der Rüge datiert und letztlich durch die Weigerung des Bundesvorstandes, klare Fakten zu nennen, erst hervorgerufen worden. Jeder kann die in der Rüge angeführten Texte, soweit mir eine Verlinkung gelungen ist, nachlesen und selber prüfen, ob ich unsachlich und unfair diskutiert habe. Das in diesem Zusammenhang mein Austritt der der Verfassungsbeschwerde besonders erwähnt wird (Link siehe im letzten Kasten), finde ich sehr sonderbar! 

 "... Mit der Rüge wolle der [Bundesvorstand der ÖDP den Felix Staratschek], der sich in  der Vergangenheit als langjähriges ÖDP- Mitglied manche Verdienste erworben habe, veranlassen, von weiteren Pflichtverletzungen abzusehen und wieder zu einer sachlichen und fairen Kommunikation zurückzukehren...."  


Wie soll ich zu etwas zurück kehren, was der Bundesvorstand nie geführt hat. Es zieht sich durch alle Texte des ÖDP- Bundesvorstandes im Umfeld dieses Verfahrens, dass meine Texte detailliert aufgeführt werden, während beim Bundesvorstand der ÖDP simple unbegründete und unbelegte Behauptungen ausreichen. 

---Wo sind die Angaben, die belegen, dass der Bundesvorstand eine "faire Kommunikation" führen wollte, auf die ich nicht reagiert haben soll? 

Fakt ist doch, dass diese Rüge eine extrem unfaire Kommunikation ist, da ich dem Landesvorstand von Nordrhein Westfalen einige Zeit vorher zugesagt hatte, dass ich zu einem Gespräch mit Sebastian Frankenberger bereit bin. Der Landesvorstand war zum Zeitpunkt, als die Rüge beschlossen wurde, schon im Austausch mit Frankenberger, das ist belegt. Wer in so einer Situation zum Machtmittel der Rüge greift, um seinen Gesprächspartner psychisch einzuschüchtern, bevor er zum Gespräch kommt, der zeigt ganz deutlich, wes Geistes Kind er ist. Darüber hinaus konnte auf jeden Text von mir direkt reagiert werden, da ich nie hinter dem Rücken des Bundesvorstandes gearbeitet habe.    


"...darüber hinaus sollte durch die Rüge weiterer Schaden von der ÖDP abgewendet werden..."


---Was heißt denn hier Schaden für die ÖDP? 
---Ist es schon ein Schaden für die Partei, wenn der Bundesvorstand seinen Willen nicht mehr von oben her durchsetzen kann? 
---Ist das die Demokratie von Sebastian Frankenberger? 

Es geht mir um nichts anderes, als Schaden von der ÖDP abzuwenden. Und wenn ich da im Irrtum bin, dann muss das so begründet werden, wie ich meine Aussagen begründe. Und es muss nachvollziehbar gezeigt werden, was wann vom Bundesvorstand vor der Rüge als Aussage gekommen ist, um zu versuchen, mir den Sachstand richtig zu vermitteln. Dann könnten die Leser entscheiden, wer besser argumentiert. 


Bereits am 29. April 2012 versuchte Sebastian Frankenberger die Diskussion zu beenden:  http://viertuerme.blogspot.de/2014/07/ende-april-2012-klaus-lohfing-blanke.html . Auf die Idee, mal darüber nachzudenken, warum er so einen Eindruck auf Klaus Lohfing Blanke gemacht hat, ist er nie gekommen. 


(Fortsetzung am 25.7.14:)

"...Auf dem folgenden Bundesparteitag (November 2012 in Erding) trug [Felix Staratschek] seine Position vor. Gleichwohl wurden die seinerzeit amtierenden Mitglieder des [Bundesvorstandes der ÖDP] entlastet und - sofern sie sich erneut zur Wahl stellten - für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Die Bewerbung des Beschwerdeführers für das Amt des Bundesvorsitzenden blieb erfolglos. ....."


Meine Bewerbung hatte das Ziel Themen zu setzen. Das ich nicht gewählt werde, war mir klar und ich habe auch beim Auftreten einige Fehler gemacht, wenn ich die Rückmeldungen richtig deute. Das die Kandidatur mich nicht zum Bundesvorsitzenden machte, war daher für mich kein Misserfolg. Für mich ist der Misserfolg, das Frankenberger den ganzen Parteitag alle Aussagen von mir ausgesessen hat, er hat auf keine Aussage inhaltlich reagiert und er hat kurze Zeit später das, was ich mit Zitaten belegt in Erding als Falschaussage entlarvt hatte, wieder verkündet. Seit dem wirkt auf mich Sebastian Frankenberger wie ein Lügner, weil er es besser wissen müsste. 

---Ist so ehrliche Politik wählbar?

Eine Entlastung eines Vorstandes schafft kein Unrecht aus der Welt! Allenfalls die Verantwortung für die Fehlleistungen geht vom Vorstand auf die Gesamtpartei über. Aber gerade bei einer Partei, die wie die ÖDP viele christliche Mitglieder hat, gibt es bei Fehlern auch die Einstellung "Schwamm drüber"! Das heißt, man ist zwar nicht mit allem einverstanden, aber man ist bereit zu verzeihen, hofft aber, sofern Fehler angesprochen wurden entweder auf Besserung oder darauf, da die Situationen, in denen falsch gehandelt wurde einmalige Singularitäten sind. Eine Zustimmung ist damit mit einer Entlastung nicht zwingend verbunden. 


Genauso wenig, wie der Bundestag gesetzeswidrige Beschlüsse fällen darf, darf ein Parteitag oder ein Vorstand Beschlüsse fällen, die den Aussagen von Grundsatzprogramm und Satzung widersprechen. Die Entlastung schützt die Personen des Vorstands eventuell vor den rechtlichen Folgen ihrer Arbeit, sie schützt aber nicht die widerrechtlichen Entscheidungen als solche, wenn diese auffliegen. Und eine Entlastung rechtfertigt nicht automatisch Verhalten nach der Entlastung.

"...Trotzdem setzte [Felix Staratschek] seine Aktivitäten in hoher Intensität fort und versandte Rundmails, die an hunderte von Adressen gerichtet waren; zudem veröffentlichte er umfangreiche Stellungnahmen im Internet ("Viertürmeblog). Vermittlungsversuche des Landesvorstandes Nordrhein Westfalen scheiterten, den [Felix Staratschek] erklärte, er wolle sich nicht einschüchtern lassen und sei daher, solange die Rüge aufrechterhalten werde, nur unter der Bedingung der vollen Öffentlichkeit zu einem klärenden Gespräch bereit. ....."


Diese Aussage des Schiedsgerichtes grenzt an Böswilligkeit! Die Rüge wurde in eine Vorbereitung der Gespräche gesetzt, in die Sebastian Frankenberger eingebunden war. Und auf die Rüge habe ich dann mit Bedingungen reagiert. Man schlägt nicht den, mit dem man reden will. Ich habe natürlich gesagt, dass das Gespräch nicht dazu dienen darf, dass ich im Vorfeld Mundtod bin. Zumal jeden jederzeit die direkte Antwort auf meine Mails oder Kommentare im Viertürmeblog möglich waren und auch jetzt möglich sind. Diese konnte jeder zu Hause in alle Ruhe bei sich am Sofa ausarbeiten und mir zusenden. Da ist nichts inhaltliches gekommen. Ich betreibe da keine Zensur.


"...Im Januar 2013 wies [Felix Staratschek] sodann ein Mediationsangebot des [Bundesvorstandes der ÖDP] zurück, ein solches Verfahren sei vielleicht in Ehe- und Beziehungskrisen geeignet, diene aber nicht zur Lösung politischer Fragen. ...."


Und wieder eine Falschaussage! Wie gründlich hat das Schiedsgericht sich eigentlich vorbereitet, da die Mediation die gut gemeinte Initiative eines ÖDP- Mitgliedes war? Siehe die folgende Mail vom 11. Januar 2013:


"Liebe ödp-ler,

meines erachtens sehe ich nur eine Möglichkeit den Streit zwischen Felix und Sebastian bei zu legen (wie das dann geschehen kann ist ausdrücklich offen !) und zwar eine Mediation !
Für diesen Zweck möchte ich mich anbieten.
Ich kenne beide Personen und bin viele Jahre ödp-Mitglied und war schon Bundparteitagsdeligierter und Bezirksvorsitzender in Oberfranken.
Meine Entfernung zu beiden sichert die Neutralität !
...... (persönliche Aussagen zur hier schreibenden Person habe ich gelöscht)........
Ich fordere hiermit Felix und Sabastian auf zu meinem Vorschlag Stellung zu nehmen !
Mit ökologischen Grüßen aus Oberfranken

Frank Rösner"

Ich habe deshalb die Mediation abgelehnt, weil es um ganz klare Fragen geht, die im Sinne der politischen Transparenz jederzeit öffentlich beantwortet werden können und von einem ehrlichen Politiker auch beantwortet werden müssen. Hier gibt es keine Gründe zur Geheimhaltung und zum Vertuschen. Wer so agiert handelt nicht besser, als die EU- Funktionäre bei TISA und TTIP. Erst wenn es nach der inhaltlichen Beantwortung der Fragen noch Differenzen gibt, wäre eine Mediation sinnvoll, wenn die Inhalte der Beantwortung zeigen, dass es der Bundesvorstand ernst meint. 


"...Auch eine nochmalige [mündliche] Rüge [durch den Landesvorsitzenden Gert Kersting überbracht] (Februar 2013) bewirkte keine Entspannung, im Gegenteil: Im Februar 2013 rückte  [Felix Staratschek] den amtierenden Partei- bzw. Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] in die Nähe der NPD und wies auf angebliche Schnittmengen zwischen beiden hin. ...."


Wie kann man nur erwarten, dass Rügen Entspannung bringen? Mit Benzin löscht man kein Feuer!
Die NPD arbeitet laut Verfassungsschutz gegen die Ordnung des Grundgesetzes. Und "Mehr Demokratie" stellt mit seiner Verfassungsbeschwerde ebenfalls die Ordnung des Grundgesetzes in Frage, weil die meinen, mit dem Grundgesetz seien ESM und Fiskalpakt nicht vereinbar. Deshalb müsse es eine einzige Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung geben, die so formuliert ist, dass deren Ordnung keine Einwände mehr gegen den ESM und Fiskalpakt liefert. 

Also hat hier "Mehr Demokratie" eine Schnittmenge mit der NPD. Sebastian Frankenberger ist Funktionär von "Mehr Demokratie" und hat die ÖDP der Anti- Grundgesetz- Aktion dieses Vereins angeschlossen. Damit hat er eine inhaltliche Schnittmenge geschaffen zwischen dem Verein, der ÖDP, Sebastian Frankenberger und der NPD. Damit ich nicht in dieser Schnittmenge mitgefangen bin und damit Sebastian Frankenberger und weitere ÖDP- Mitglieder die Chance haben, diese gefährliche Schnittmenge zu erkennen, habe ich das geäußert, um den Schaden abzuwenden, den ein Verbleib in dieser Schnittmenge bedeutet.   

"...[Felix Staratschek] bezeichnete den Bundesvorsitzenden [der ÖDP Sebastian Frankenberger] als Eiskalten Lügner und Gegenlobbyisten zum ÖDP- Programm. ..."


Wie würden Sie, liebe Leserinnen und Leser jemanden nennen, der ständig die Unwahrheit behauptet, obwohl ihm auf verschiedensten Weg die Wahrheit mitgeteilt wurde. Und falls diese Wahrheit doch ein Irrtum ist, wie es der Kölner katholische Pastoralreferenet Werner Roleff im Februar 2013 meinte, dann kann man doch die Begründung dafür liefern. Aber von Seiten des Bundesvorstandes der ÖDP wird nur behauptet und nichts begründet. Und so wirkt das auf mich wie eine große Lügerei!


"....Ferner schrieb [Felix Staratschek], die Leser seines Blogs dürften sich freuen, noch rechtzeitig vor der ÖDP gewarnt worden zu sein. ....."


Wären Sie nicht froh, davor bewahrt zu werden, auf einen Betrug hereinzufallen? Und wenn es kein Betrug war, wäre es immerhin eine irregeleitete ÖDP, die durch ihr Auftreten andere in die Irre leitet. Da ich der ehrlichen Politik verpflichtet bin, kann ich niemals schweigen, wenn ich so etwas bemerke, egal bei welcher Partei.

"... Die entsprechenden Links waren auch an eine Reihe von Zeitungs- und Rundfunkredaktionen gerichtet. ...."


Da Parteien das öffentliche Leben gestalten wollen, geht es auch die Öffentlichkeit etwas an, was Parteien tun. Und das bot auch die Chance, die Journalisten und Redakteure auf die Gefährdung unseres Grundgesetzes hinzuweisen. Das Aussitzen des Themas durch Sebastian Frankenberger und den ÖDP- Bundesvorstand bis heute, lässt mir ja keine andere Wahl, als an die Öffentlichkeit zu gehen. 

"... Darüber hinaus demonstrierte [Felix Staratschek] [im Frühjahr 2014]vor Parteiveranstaltungen [in Bottrop, Mainz, Heilbronn und Münster] u.a. mit einem umgehängten Plakat, auf dem ein Foto des Bundesvorsitzenden [der ÖDP Sebastian Frankenberger] mit dem Slogan "Stoppt Frankenberger - Rettet ÖDP und Grundgesetz" abgebildet war. ..."  


Dazu habe ich ein Flugblatt verteilt:
http://viertuerme.blogspot.de/2014/03/entwurf-fur-ein-flugblatt-zum.html . Die Grundlage für mein Umhängeplakat hat Sebastian Frankenberger selber geliefert, weil auf Testplakaten nicht irgend ein ÖDP- Mitglied zu sehen war, wie dies früher üblich war, sondern der große Frankenberger selber, in vierfacher Ausfertigung. So hatte ich vier Motive von ihm vom Parteitag in Hann Münden in meinem Bestand, die jeweils genau auf meine Pappe passten.


Dieses schöne Foto hat der große Parteivorsitzende selber geliefert, indem er mit seinem Konterfei das neue Design- Konzept versuchte zu verzieren. Frei nach der Redensart: "Der Esel nennt sich zuerst immer selbst". Mit etwas mehr sinnvoller Bescheidenheit bei Frankenberger hätte ich diese Bildvorlage nicht gehabt.

"......
III.


Am 16.04.2013 beschloss der [ÖDP- Bundesvorstand] ohne Nein-Stimmen oder Enthaltungen das für [Felix Staratschek] zuständige Schiedsgericht Nordrhein Westfalen anzurufen. ..."


Am 30. März 2013 habe ich meine Kritik an der Politik des ÖDP- Bundesvorstandes in Fragen gefasst, um diesen die Möglichkeit zu geben, bis zum Parteitag Anfang Mai 2013 dazu die Antworten zu formulieren. Statt einer Antwort gab es den Antrag auf Parteiausschluss: http://viertuerme.blogspot.de/2013/03/sind-satzung-und-grundsatzprogramm-fur.html 

".....(Schriftsatz des [ÖDP- Bundesvorstandes] an das Landesschiedsgericht vom 25.04.2013): Da die Rügen keinen Erfolg gehabt hätten und zwischenzeitlich noch weitere Fakten hinzugekommen seien, werde nun als letztes Mittel der Parteiausschluss [von Felix Staratschk] beantragt, um wirksam den immer wiederkehrenden Attacken gegen die ÖDP und den [ÖDP- Bundesvorstand], vor allem aber den ständigen Anwürfen gegen den Vorsitzenden [des ÖDP- Bundesvorstandes, Sebastian Frankenberger], zu begegnen. ....."   


---Wie wäre es mit einer Beantwortung der Fragen? 

---Was hat der ÖDP- Bundesvorstand wann vor den Rügen versucht? 
Nichts! Mit der Rüge hat der ÖDP- Bundesvorstand Benzin in das Feuer gegossen, als der Landesvorsitzende von Nordrhein Westfalen, Gert Kersting, sich als Feuerwehrmann anbot. Wie sollen eine Rüge oder auch ein Parteiausschluss meine Überzeugungen beenden? Das einzige, was der Parteiausschluss beendet, sind meine Mitwirkungsrechte in der ÖDP. Immerhin steht hier nicht dass der Bundesvorstand der ÖDP unberechtigten "Attacken" begegnen will. Dies lässt also offen, ob das, was hier als Attacke potentiell diffamiert wird in Wirklichkeit gut begründet ist.

"....Es gehe dem [ÖDP- Bundesvorstand] nicht darum, eine kritische inhaltliche Auseinandersetzung zu unterbinden."


Diesem Satz kann ich voll zustimmen! Wie will der Bundesvorstand etwas unterbinden, was dieser nie geführt hat und demnach nicht vorhanden ist. Im ganzen Verfahren gibt es für eine kritische inhaltliche Auseinandersetzung von Seiten des Bundesvorstandes keinen einzigen Beleg! Aber es gibt einen Beleg für Inhaltslosigkeit. Denn Sebastian Frankenberger schrieb in seinem Tätigkeitsbericht für den Bundesparteitag in Erding 2012  über die Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie", die einzig der Bundesvorstand die ÖDP durch seinen Beschluss unterstützen lässt: "Der Ansatz .... war, sich nicht inhaltlich mit ESM und Fiskalpakt auseinander zu setzen." Und das hat der Bundesvorstand der ÖDP dann konsequent durchgehalten. Dabei galt die ÖDP bis zu dieser Verfassungsbeschwerde immer als die Partei der Inhalte!

"..... [Felix Staratschek] habe auf dem Bundesparteitag in Erding (November 2012) und einem Landesparteitag in Nordrhein Westfalen (Februar 2013) ausreichend Gelegenheit gehabt, seinen Standpunkt darzulegen....."


Fakt ist, dass dies nie ein besonderes Thema war, sondern ich nur die Chance hatte, dies in vorhandene Themen einzubringen. Dabei war in Erding meine Strategie auf Sebastian Frankenberger einzuwirken, dass er künftig sein Verhalten ändert. Diese Erwartung dürften da auch viele bei seiner Wiederwahl gehabt haben. In Nordrhein Westfalen habe ich zum Parteitag vom Februar 2013  einen Bericht geschrieben (Siehe Link im Kasten). Bei beiden Terminen haben die Mitglieder des Bundesvorstandes (in NRW der katholische Kölner Theologe Werner Roleff) sich der inhaltlichen Auseinandersetzung verweigert und eine Mauer des Schweigens errichtet. 

Man könnte es verkürzt so beschreiben:
Ich auf der einen Seite:
"Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir!"
Auf der anderen Seite der ÖDP- Bundesvorstand: 
"Hier sitzen wir, wir können auch ganz anders, Gott helfe Dir!"

"....Trotzdem sei bisher weder auf einem Bundesparteitag noch auf einem Landesparteitag, beschlossen worden, dass sich die ÖDP - wie von [Felix Staratschek] gewünscht - von der kritisierten Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. distanzieren solle. ....."


---Kann man noch perfider Argumentieren? 


---Wann hat ein Bundesparteitag je beschlossen, dass die ÖDP das anstrebt, was "Mehr Demokratie" einklagt, nämlich eine Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung, die bei Annahme das Grundgesetz ablösen würde, um so ESM und Fiskalpakt demokratische Legitimation zu verschaffen? 

---Wie passt dieses Ziel zu Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP? 

Wenn etwas nicht zu Satzung und Grundsatzprogramm passt, kann das kein Gremium der Partei befürworten, außer es werden Satzung und Grundsatzprogramm gezielt geändert, um dieses Ziel künftig möglich zu machen. 
---Wenn es aber keine Beschlusslage der ÖDP gibt, dass diese eine Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung will, dann hat der Bundesvorstand seine Kompetenzen deutlich überschritten. 
---Der Bundesvorstand der ÖDP muss bei jeder Handlung nachweisen können, das sein Tun zu Satzung, Grundsatzprogramm und weiteren Beschlusslagen kompatibel ist. 

Sich statt dessen darauf zurück zu ziehen, dass kein Parteitag die Trennung von einer Klage gefordert hat, zu der kein Parteitag zuvor die Zustimmung geben durfte und es auch nicht getan hat, das ist eine Methode die bei Unrechtsstaaten und Diktaturen gang und gäbe ist. Wenn sich also Sebastian Frankenberger und der Bundesvorstand der ÖDP selber auf die Seite der Unrechtsstaaten stellen und diktatorisch, besten falls oligarchisch, aber auf keinen Fall demokratisch handeln, dann ist das ein schwerer Verrat an den Grundprinzipien der ÖDP. Wenn das auch noch ein Schiedsgericht toleriert, dann frage ich mich, zu welcher Art von Justiz die sich hinzugesellen wollen?

"... Nichtsdestotrotz schüre [Felix Staratschek] mit seinen sehr umfassenden E- Mail- Verkehr und seinen Beiträgen im Viertürmeblog weiterhin innerparteiliche Unruhe mit immer wiederkehrenden E-Mails zum gleichen Thema. ...."


Wenn Unrecht zu recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, heißt ein Spruch. Wieder wird hier nur ein Faktum, das Unruhestiften, als Anklagepunkt hingestellt. Nicht die Treue zum Programm und zur Satzung sind demnach entscheidend, sondern nur, dass es in der Partei keine Unruhe gibt, vollkommen egal, wie der Bundesvorstand der ÖDP sich verhält. 

---Muss ein Parteivorstand nur die Partei mit seinen Machtmitteln und Handlungsmonopolen genug manipulieren und schon kann er losgelöst von Satzung und Grundsatzprogramm agieren und sich die Entlastungen verschaffen, die dann jedes Verbrechen und jeden Verstoß legalisieren? 

Wenn das die ÖDP ist und die Schiedsgerichte und ÖDP- Mitglieder das akzeptieren, dann brauchen wir die ÖDP nicht mehr, dann ist die ÖDP eine etablierte Partei im Kleinformat und keine politisch echt- demokratische Reformgruppe mehr. 

Ich hatte zu besten Zeiten 600 mühsam recherchierte Adressen im Verteiler. Der Bundesvorstand erreicht über die Parteidateien und Parteimedien (Zeitung, Homepage, Facebook, Rundbriefe,....) 6.000 ÖDP- Adressen und zusätzlich viele Interessenten. Die Personen des Bundesvorstandes müssen da oft nur Beschlüsse fassen, die Arbeit machen dann die Partei- Angestellten und die Partei trägt die Kosten. Ich mache alles in der Freizeit und auf eigene Kosten.

Zwischenzeitlich wurden fast alle Adressen mit oedp . de für mich abgeschaltet, so dass ich noch ca. 300 Leute von einst über 600 im Verteiler habe. Das heißt, ich kann 95% der ÖDP-Mitglieder meine Informationen nur durch Veröffentlichung meiner Positionen im Netz zugänglich machen.



".....
IV.


Diesem Antrag hat das Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (4.11.2013) mit Beschluss vom 27.01.2014 (zur Post gebracht am 13.02.2014) stattgegeben und den Beschwerdeführer mit sofortiger Wirkung aus der ÖDP ausgeschlossen:


In den angeführten E- Mails habe der Beschwerdeführer den Vorsitzenden [der ÖDP, Sebastian Frankenberger,] mehrfach persönlich diffamiert, indem er ihn beispielsweise als greußlichen Populisten bezeichnet habe, der Stasimethoden anwende, kein Demokrat sei und Falschaussagen getätigt habe (Februar 2013). Darüber hinaus habe [Felix Staratschek] bezüglich des Bundesvorsitzenden [der ÖDP, Sebastian Frankenberger,] Bezüge zur NPD hergestellt und auf angebliche Schnittmengen des Bundesvorsitzenden mit der NPD hingewiesen und formuliert, auch wenn dieser keinen völkischen Rassismus pflege, sie die Art der Grundgesetz- Gefährdung umfassender, als bei der NPD. ....."  


---Wie würden Sie liebe Leserinnen und Leser jemanden nennen, der ständig Unwahrheiten wiederholt und Menschen und eine ganze Partei in die Irre führt?

---Und warum steht hier nicht, warum ich die Grundgesetzgefährdung durch "Mehr Demokratie" und die Unterstützer (ÖDP, Freie Wähler, Piratenpartei) als schwerwiegender ansehe, die die Infragestellung der Ordnung des Grundgesetzes durch eine gedachte NPD- Regierung? 


Dabei ist das ganz einfach! Solange die NPD keine 2/3- Mehrheit hat, kann diese das Grundgesetz nicht ändern und die Opposition kann sich mit Hilfe des Grundgesetzes hoffentlich wirksam gegen Gesetze der NPD wehren. 
Die neu gefasste Verfassung, die auf ESM und Fiskalpakt zugeschnitten ist, würde uns der Möglichkeit berauben, uns vor Gericht gegen das Handeln der durch diese Verträge entstandenen Instanzen zu wehren. Anderes zum Thema habe ich schon weiter vorne gesagt.

"... [Felix Staratschek] müsse weiter vorgeworfen werden, dass er nicht mehr zwischen persönlicher und sachlicher Kritik unterscheide und sich nicht nur an Parteimitglieder wende, sondern seine Ausführungen auch öffentlich mache, indem er E- Mails an Presseorgane sende. Zusammenfassend überschreite [Felix Staratschek] daher die grenzen sachlicher und fairer Auseinandersetzung noch immer und füge der ÖDP durch die Verbreitung seiner Ansichten in einem öffentlichen Raum großen Schaden zu. Dies sei der Partei nicht weiter zuzumuten."


Wie schon gesagt, Sebastian Frankenberger und der Bundesvorstand der ÖDP haben sich die ganze Zeit der Diskussion entzogen, aber gleichzeitig ihre Falschaussagen im Namen der ÖDP an die Öffentlichkeit gebracht. Mir wird dann vorgeworfen, dass ich Richtigstellungen dazu öffentlich verbreite! 

---Was ist den unsachlich und unfair daran, wenn ich versuche, über die Öffentlichkeit möglichst vielen ÖDP- Mitgliedern und ÖDP- Interessenten Zugang zu dieser Debatte zu schaffen und wenn ich im Sinne der ÖDP- Slogans "ehrliche Politik ist wählbar" und "Werte sind wählbar" eine wertgebundene ehrliche und wahrhaftige Politik einfordere? 

Wieder ist hier nichts begründet.    
-----------------------------------------------------------
Bis hierhin bezieht sich das Bundesschiedsgericht vor allem auf den bisherigen Verlauf. Inwieweit sich die Schiedsrichter dies alles zu eigen machen, ist teilweise schwer zu sagen. Ich habe aber den Eindruck, dass diese in der Regel mit zu wenig Distanz zu diesen Aussagen schreiben, u.a. weil diese viele Zusammenhänge falsch oder unvollständig wieder geben, was bei einer ordentlichen Einarbeitung in die Materie nicht nötig gewesen wäre.

Nun geht es über in meine Berufung gegen das Urteil.

(Fortsetzung vom 26. Juni 2014)



"...
V.

Gegen diesen Beschluss hat [Felix Staratschek] am 11. 03.2014 das Bundesschiedsgericht angerufen:

Die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes enthalte seines Erachtens entscheidende Schwächen, denn das Landesschiedsgericht habe versäumt zu überprüfen, ob die inhaltlichen Einwendungen zuträfen. Er bewege sich mit seinem Standpunkt in der Tradition der ÖDP und folge daher seiner satzungsgemäßen Pflicht, das Grundsatzprogramm der Partei zu vertreten. Die Ursache seines Verhaltens sei, dass er dies im Handeln des [Bundesvorstandes der ÖDP] nicht erkennen könne. Da der Vorsitzende des [Bundesvorstandes der ÖDP, Sebastian Frankenberger,] ihm inhaltlich nicht antworte, habe er gar keine andere Wahl. Nach der Satzung stehe die ÖDP auf dem Boden des Grundgesetzes, wer aber der ÖDP den Boden wegziehe, drohe damit, alle Inhalte der ÖDP zum Einsturz zu bringen. Wenn nur noch die Fassade übrig bliebe, wäre dies nicht mehr die ÖDP, die für eine menschlichere und ehrlichere Politik stehe. Auch frage er sich, wie es ein schwerer Schaden für die ÖDP seien könne, wenn er die Satzung, das Grundsatzprogramm und das Grundgesetz verteidige. Der Schaden liege vielmehr darin, dass der [ÖDP- Bundesvorstand] frei von Bezügen zu Satzung und Grundsatzprogramm nach belieben agiere. Hiermit gefährde der [Bundesvorstand der ÖDP] die Ordnung des Grundgesetzes. Dies begründe sogar ein Widerstandsrecht nach Artikel 20 Grundgesetz.


Somit beantragt der Beschwerdeführer sinngemäß gefasst, 

den Beschluss des Landesschiedsgerichtes vom 27. 01.2014 aufzuheben und den Antrag des [ÖDP- Bundesvorstandes] vom 16.04.2013 zurück zu weisen.

Der [Bundesvorstand der ÖDP] beantragt sinngemäß gefasst, 

die Beschwerde zurück zu weisen.

Er führt aus, [Felix Staratschek] rechtfertige sein parteischädigendes Verhalten unverändert mit angeblichen Verstößen des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] gegen die Satzung und Nichtbeantwortung seiner Fragen. ..."

Das ist richtig formuliert. Aber warum wurde vom Bundesvorstand keine schriftliche Stellungnahme verlangt, die allen Beteiligten vor dieser Gerichtssitzung zugeleitet wurde. Warum wird an keiner Stelle vom Bundesvorstand der ÖDP verlangt, dass dieser darlegt, wie das bei ihm kritisierte Handeln mit Satzung und Beschlusslage im Einklang steht. Aber diese Aussage bleibt wie alles, was hier vom Bundesvorstand kommt inhaltsleer und unbegründet. 

"... [Felix Staratschek] setzt dabei voraus, dass einzig ausschließlich seine Sichtweise richtig sein könne. ...."

Das ist doch unglaublich! Jetzt habe ich wirklich den Eindruck, bei Sebastian Frankenberger und großen teilen des Bundesvorstandes, wie dem hier anwesenden Vorstandsmitglied Dr. Karl Heinz Jobst handelt es sich um ein entsetzliches Lügenpack. Denn wenn ich Fragen stelle wie hier im Urteil erwähnt und von mir verlinkt, dann will ich vor allem Antworten. Ich habe eine Sichtweise und habe die mit den mir zugänglichen Fakten und Indizien begründet. Und ich habe immer gesagt, dass ich entweder durch bessere Antworten überzeugt werden will oder aber, wenn diese Antworten ausbleiben, ich eine Verhaltenskorrektur des Bundesvorstandes der ÖDP wünsche. Diese Aussage ist wirklich sowas von verlogen, dass die ÖDP, wenn die sowas zulässt, nicht mehr den Anspruch stellen kann, das mit ihr Handeln mit "ehrliche Politik ist wählbar" zu bewerben. 

Natürlich bin ich von meinen Ausführungen überzeugt, sonst wäre ich ein grauenhafter Mensch. Aber ich weiß auch von den Möglichkeiten des Irrtums. Aber der Bundesvorstand der ÖDP, der hier diese Unterstellung und Diffamierung aufstellt, "dass einzig ausschließlich seine Sichtweise richtig sein könne", scheint davon auszugehen, dass  er selber unfehlbar ist und sein Handeln nicht begründen muss. Damit ist der kirchenkritische gläubige Katholik Sebastian Frankenberger päpstlicher und unfehlbarer als der Papst. Er legt selber ein Verhalten vor, dass er bei seinem Bischof niemals akzeptieren würde und macht sich so zu einer Person, die nach seiner Meinung "Jesus aus der Kirche werfen würde".  

"... Dabei hat er im langen Verlauf der Auseinandersetzung von Seiten des ÖDP- Bundesvorstandes kommunizierten anderen Argumente nicht zur Kenntnis genommen. ...."

---Wäre hier nicht eine Aufzählung geboten, welche "anderen Argumente" vom Bundesvorstand wann "kommuniziert" wurden? 

---Oder ist das auch nichts anderes als eine verlogene Falschaussage oder bestenfalls Selbsttäuschung? 

---Warum macht Dr. Karl Heinz Jobst so eine Aussage ohne Belege? 

Das einzige was der Bundesvorstand belegt anführt, ist doch, dass die Rügen nicht gewirkt haben. Diese Rügen enthalten aber ebenfalls keine inhaltlichen belegten Aussagen, weder über meine Vergehen, noch über das vorhergehende Handeln des Bundesvorstandes. Rundmails an die ÖDP und Antworten von Sebastian Frankenberger bei Abgeordnetenwatch stellen unbegründete Behauptungen auf, die klar im Widerspruch zu Aussagen von "Mehr Demokratie" stehen oder es wird als Antwort auf Texte verwiesen, wo doch alles drinnen stehe, die die gleichen von mir kritisierten Aussagen enthalten und nichts an weiteren Inhalten liefern.  

"... Auf die eigentliche Ausschlussgründe, nämlich den ungerechtfertigten Vergleich mit einer rechtsradikalen Partei, gehe [Felix Staratschek] nicht ein. ..." 

Wenn diese Aussage von mir unbegründet ist, muss das inhaltlich begründet werden. Diese Aussage ist nur dann unzulässig und damit ein Grund zur Verurteilung, wenn diese falsch ist. Die ÖDP, die sich laut vieler Aussagen als Partei versteht, die unbequeme Wahrheiten ausspricht, muss auch in der Lage sein, unbequeme Wahrheiten auszuhalten. Ich sehe hier nach wie vor eine Schnittmenge von allen Gruppen, die irgendwie die Ordnung unseres Grundgesetzes infrage stellen. Zur Schnittmenge mit der NPD habe ich mich ja schon vorher hier geäußert. 

Und als ich gerügt wurde, hatte ich noch nicht auf diese immer noch bestehende  Schnittmenge von ÖDP und NPD hingewiesen. Ich bin mir daher sicher, dass der Antrag auf Parteiausschluss auch ohne den Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Sebastian Frankenberger und der NPD gekommen wäre, weil mir ja auch vorgeworfen wird, nicht auf die Rügen den Wünschen des Vorstandes entsprechend reagiert zu haben.

"... Stattdessen wiederhole er auch jetzt immer wieder die bereits geäußerten und bekannten Vorwürfe. Hierzu werde sich der [Bundesvorstand der ÖDP] nicht äußern. ...."

---Wie kann das Bundesschiedsgericht ein Urteil fällen wenn Sachen im Raum stehen, zu denen sich der Bundesvorstand nie geäußert hat und jetzt nicht äußern will? 

---Woher soll man dann ermitteln, wie begründet und schwerwiegend meine "bekannten Vorwürfe" sind? 

Das ist doch das Aussitzen pur, nach dem Prinzip der "Arroganz der Macht". Man lässt die Vorwürfe gegen sich anbranden ohne darauf zu reagieren und hofft, dass die Masse der Mitglieder dies nicht mitbekommt oder versteht, dass der Kritiker irgendwann resigniert oder dass er in seiner Verzweiflung irgendwann eine Aussage macht, die man zur Begründung seiner Enthauptung anführen kann. Diese Verweigerung von Rechenschaft ist aber schon diktatorisch und nicht mehr demokratisch. Irgend wann reicht es dann aus, wenn man endlich rufen kann, "er hat Jehova gesagt"!

"... Im übrigen beschloss der [ÖDP-Bundesvorstand], nach Rücksprache mit dem zuständigen Landesvorstand dem [Felix Staratschek] vorläufig seine Mitgliederrechte und sein Amt als Kreisvorsitzender zu entziehen. Denn [Felix Staratschek] setze auch nach seinem vom Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen angeordneten Parteiausschluss seine Angriffe fort und streue diese medial breit. ...."

Wundert das jemand, dass ich nicht aufgebe? Schließlich verstehe ich mein Handeln nicht als Angriff, sondern als Verteidigung dessen, was die ÖDP bisher ausgemacht hat, dass diese gute Beschlüsse fasst und der Bundesvorstand nur auf Grundlage dieser guten Beschlüsse handelt und der Partei nichts von oben aufoktruiert wird, erst recht nicht dann, wenn es im Widerspruch zur Beschlusslage steht. Ein Parteiausschlussverfahren ist nicht das geeignete Mittel, dies abzustellen. Seltsam ist aber, dass mir nach meinen Ausschluss meine Mitgliederrechte entzogen werden sollen, das aber nicht vollzogen wurde. Ich dachte immer, die verliert man mit dem Ausschluss, so dass weitere Handlungen nicht nötig sind. Das sind hier sehr seltsame Aussagen. 

"... Der Beschluss sei jedoch aufgrund der ausstehenden Rückäußerung des Landesvorstandes bisher noch nicht vollzogen worden. 

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogene Akte des Landesschiedsgerichtes Nordrhein Westfalen  und die vorliegende Verfahrensakte Bezug genommen. ..."

Nun folgt das Urteil gegen mich:

...
"B.

I.

Das zulässige Rechtsmittel (II.) ist unbegründet (III.). Das Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen hat [Felix Staratschek] daher zu Recht aus der ÖDP ausgeschlossen.


II. 

Bei dem Rechtsmittel des Beschwerdeführers handelt es sich entgegen dessen Bezeichnung nicht um eine Berufung, sondern um eine Beschwerde nach § 25 Satz 1 der Schiedsgerichtsordnung (SGO). [Wobei das hier keine inhaltliche Kritik ist, sondern eine formal regelgemäße Einordnung des Verfahren.] 

Da der Beschluss des Landesschiedsgerichtes Nordrhein Westfalen vom 27.01.2014 erst am 13.02.2014 zur Post gegeben worden ist, ist die einmonatige Rechtsmittelfrist aus § 25 Satz 2 SGO gewahrt.

Sonstige Gesichtspunkte, die gegen die Zulässigkeit der Beschwerde sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.

III.

1.

Nach § 7 SGO ist das Landesschiedsgericht Nordrhein Westfalen Eingangsinstanz für Verfahren nach § 19.1 Abs. 2, § 20.1 d) und § 3.4 c der Satzung, also für Parteiausschluss. 

Verfahrensmängel (unterlassene Anhörung, etc.) sind in Bezug auf die Entscheidung des Landesschiedsgerichtes NRW vom 27.01.2014 nicht ersichtlich, so dass der Beschluss vom 27.01.2014 formell rechtmäßig ist. ...."

Immerhin ist es fraglich, ob das Landesschiedsgericht sich gemäß der Satzung verhalten hat, da es laut Satzung 4 Monate nach Antragstellung tätig werden muss. Der Antrag wurde im April 2013 gestellt, die Anhörung war im November 2013. Von einem Sitzungstermin bis August oder September, gemäß der Forderung der ÖDP- Satzung, habe ich nie etwas gehört.

"... 
2. 

Die Parteien haben in der Bundesrepublik Deutschland eine herausgehobene Stellung, denn sie wirken an der politischen Willensbildung mit. Das Grundgesetz ordnet in diesem Zusammenhang ausdrücklich an, dass ihre innere Ordnung "demokratischen Grundsätzen" entsprechen muss (Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz). Nähere Regelungen hierzu enthält das Parteiengesetz (ParteienG), das in § 10 Absatz 4 den Ausschluss aus einer Partei nur unter engen Voraussetzungen vorsieht. ...."

Passt es zu diesen "demokratischen Grundsätzen", wenn der Bundesvorstand etwas beschließt, von dem er nicht bereit darzulegen, wie dass zu den demokratisch von der Basis beschlossenen Beschlusslagen der ÖDP passt? Außerdem sagt Artikel 21 Absatz 3 Grundgesetz, Das Parteien schon dann verfassungswidrig sind, wenn das "Verhalten der Mitglieder" darauf abzielt, die "freiheitlich demokratische Grundordnung" auch nur zu beeinträchtigen. Wenn man sich also durchliest, warum "Mehr Demokartie" bedenken hat gegen den ESM und Fiskalpakt, dann stellen diese Verträge aus der Vereinssicht eine Beeinträchtigung der demokratischen Grundordnung dar. Der Versuch, diesem Einbruch in die Grundordnung eine demokratische Legitimation zu verschaffen oder das Aufzeigen eines Weges dahin, dürften demnach verfassungswidrig sein.  

".... Hiernach ist ein Parteiausschluss nur dann möglich, wenn das Mitglied 
---vorsätzlich gegen die Satzung oder
---erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen und 
---damit der Partei einen schweren Schaden zugefügt hat. ...."

Alle drei Punkte sehe ich beim Verhalten des Bundesvorstandes der ÖDP voll erfüllt. Aber wenn man dann gegen mich  "Haltet den Dieb ruft", weil ich das, was  als Verstoß konkret vorliegt belegt ausformuliere, dann wird statt dem Dieb der Whistleblower (Skandalaufdecker) ausgeschlossen. Ich habe immer die Satzung eingehalten, ich habe immer die Grundsätze der ÖDP verteidigt und ich habe immer versucht den Schaden abzuwenden, den der Bundesvorstand der ÖDP mit seinen bisher unbegründeten Verhalten hervorgerufen hat. 

"... Diese Regelung greift die Satzung in § 3.4c) ohne wesentliche Abweichungen auf. 

Der Parteiausschluss ist die schärfste Form einer Parteiordnungsmaßnahme (so auch Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.09.2013 - 7 U 131/12). Für das Verfahren bei einem Parteiausschluss gelten die Satzung und die Nebenordnungen der ÖDP mit Satzungsrang unmittelbar. Bei Parteiausschlussverfahren muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Seine Einhaltung ist im Rahmen des den Parteiorganen zustehenden Ermessens sicherzustellen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.09.2013 - U 131/12). Der Parteiausschluss muss daher zunächst die Erreichung eines legitimen Ziels bezwecken. er muss dafür geeignet und erforderlich sein. ..."

Damit ist der Antrag ungültig, weil dieser nicht erreichen kann, dass ich schweige. Der Parteiausschluss ist daher zur Erreichung des Zieles "Schaden von der ÖDP abzuwenden", nicht geeignet.

".... Andere gleichermaßen geeignete, aber mildere Mittel dürfen demnach nicht zur Verfügung stehen. ..."

Diese Mittel stehen aber zur Verfügung. Die bestehen darin, dass der Bundesvorstand mich mit überzeugenden Argumenten widerlegt oder sein Verhalten ändert. Es hätte zumindest vor dem Schiedsgericht der Darlegung aller Argumente bedurft, die der Bundesvorstand meinen Sichtweisen entgegen setzt. Ein solches Verhalten hat der Bundesvorstand der ÖDP an keiner Stelle für die Vergangenheit belegt und daher ist hier ein Parteiausschluss unzulässig, weil nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel angewendet wurden. Und das gilt im Prinzip schon für die Rüge.  


"... Nicht zuletzt muss der Parteiausschluss bei einer Abwägung der wechselseitigen schutzwürdigen Belange im Einzelfall angemessen sein. Somit kommt ein Parteiausschluss nur dann in betracht, wenn in Anlehnung an die Begrifflichkeit eines zivilrechtlichen Dauerschuldverhältnisses (bspw. Miet- oder Arbeitsvertrag) ein "wichtiger Grund" gegeben ist und der Parteiausschluss "ultima ratio" ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Saarland (Beschluss vom 20.04.2012 - 2 B 105/12) für den Ausschluss aus einer Gemeinderatsfraktion so ausdrücklich formuliert. ...."

Das bestätigt noch einmal die Unzulässigkeit dieses Parteiausschlusses, weil es unterlassen wurde, mir auf der Anhörung noch mal die Gründe des Bundesvorstandes vorzutragen, warum er so gehandelt hat und dies als vereinbar mit Satzung und Grundsatzprogramm ansieht. Dazu hat der Bundesvorstand der ÖDP genug Chancen gehabt, da er genauso öffentlich wie ich die ÖDP und alle anderen Interessierten über seine gute Politik informieren könnte. Nur Argumente bringen mir die Chance, meine Sichtweisen zu hinterfragen und können so, wenn die überzeugen, mein Verhalten ändern. Aber ein Ausbleiben der Argumente macht mir den Gesinnungswandel unmöglich, so dass der Bundesvorstand durch seine Verweigerung, inhaltlich zu antworten erst das hervorruft, was dieser als Schaden ansieht. Ein Parteiausschluss kann meine Überzeugung nicht ändern, außer er liefert die Fakten, die mich zum Eingeständnis eines Irrtums meinerseits zwingen. 

Der Parteiausschluss ist also sowohl ungeeignet, als auch unzulässig, da hier noch keine "ultima ratio" vorliegt.

"... Diese Grundsätze sind aber auch für den Parteiausschluss gültig. Denn jede Partei ist aufgrund ihrer im Grundgesetz hervorgehobenen öffentlichen Aufgabe und wegen ihrer Bedeutung zur Gewährleistung der Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer Staat auf "gegenseitiges Vertrauen, Loyalität, Diskretion und ein zumindest verträgliches Miteinander" der Mitglieder angewiesen. Eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses kann demnach einen wichtigen Grund darstellen, der als das letzte Mittel auch einen Parteiausschluss rechtfertigen kann (Oberverwaltungsgericht für das Saarland, Beschluss vom 20.04.2012 - 2 B 105/12). ...." 

Also sind Vertrauen, Loyalität (zu was oder wem?), Diskretion (wann und wo?) und ein verträgliches Miteinander die Heiligtümer einer Partei?  

So wird die Partei im Wahrig- Wörterbuch definiert: 

"Partei: Vereinigung von Personen der gleichen politischen Überzeugung, die sie im politischen Leben durchzusetzen suchen."

Dieser Definition nach ist das wichtigste in einer Partei die politische Überzeugung, die die Partei durchzusetzen versucht. Und diese politische Überzeugung ist abgesichert durch das Grundsatzprogramm und die Satzung. Diese sind durch eine 2/3- Mehrheit geschützt, damit eine Umpolung einer Partei durch Unterwanderung nicht zu leicht möglich ist. Alle Mitglieder, auch die der Vorstände, sind an diese Beschlusslage zwingend gebunden. Nur solange sich die Mitglieder im Rahmen dieser Beschlusslage bewegen gelten die Forderungen nach Loyalität und Diskretion für Personen, weil an erster Stelle die Loyalität zum durch Beschlüsse manifestierten Parteiwillen steht. 

---Wie kann es gegenseitiges Vertrauen geben, wenn ich nicht mehr erkennen kann, dass der Bundesvorstand in einem politischen Kernthema noch auf Grundlage einer Beschlusslage der Parteibasis agiert? 

----Wie soll es ein "gegenseitiges Vertrauen" geben, wenn klare Fragen nicht beantwortet werden?    

Zumindest der Ehrenkodex der ÖDP fordert bei Verstößen keine Diskretion: 

"12. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Verstöße unverzüglich und offiziell der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden." 


Nichts anderes habe ich getan, als die Verweigerung von Rechenschaft durch den ÖDP- Bundesvorstand in die Öffentlichkeit zu bringen. Ein parteiinternes Aussitzen würde nur dazu führen, dass der Bundesvorstand mit seiner Weigerung wegen seiner hervorgehobenen Machtposition Erfolg hat. Bei parteiinterner nicht- Öffentlichkeit - die auch der absoluten Mehrheit der  Parteimitglieder die Chance nimmt, hiervon zu erfahren -  wäre es so, als hätte ich meine Kritik nie formuliert und der Bundesvorstand könnte einfach weiter agieren und das aussitzen. Nur weil ich an die Öffentlichkeit gegangen bin und gehe, konnte meine Kritik weitere Wellen schlagen und eine Chance bekommen, Druck auszulösen, dass endlich die überzeugende Antwort oder die Verhaltensänderung kommt. Das nichts von beiden kommt und nur mit einem Parteiausschluss reagiert wird, spricht Bände. Wenn das die ÖDP akzeptiert, ist diese inhaltlich aushöhlt und Pleite. Dann hat Sebastian Frankenberger sein Werk gut vollendet! Brave new ÖDP!  

Was die Gemeinderatsfraktion angeht, gibt es da einen anderen Rahmen, als bei Parteien. Bei Fraktionen ist die Diskretion zum einen geboten, wenn Anträge und Vorhaben nicht vor der strategisch vorgesehenen Zeit bekannt werden sollen oder wenn die Gesetze die Nicht- Öffentlichkeit eines Themas fordern. Da ist ja Sebastian Frankenberger ein gebranntes Kind, denn nachdem, was aus Passau da über sein Verhalten als ÖDP-Fraktionsmitglied berichtet wurde, könnte er nach diesem Parametern aus der Fraktion der Passauer ÖDP ausgeschlossen werden. Möglicherweise hat er sich durch seinen Fraktionsaustritt diese Blamage erspart.  


"... Zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des Parteiausschlusses hat die Rechtsprechnung folgende Kriterien entwickelt (vgl. hierzu ausführlich Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.10.2006 - U 47/05):

Ein Satzungsverstoß begründet nur bei Vorsatz den Parteiausschluss. Vorsatz meint "Wissen und Wollen". Anders stellt sich dies bei einem Verstoß gegen die Grundsätze und Ordnungen der Partei dar. Bei dieser Variante reicht auch ein fahrlässiges Verhalten ("Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt") aus. ...."


---Ist es kein Verstoß gegen die Grundsätze der Partei, wenn der Bundesvorstand der ÖDP die Partei in eine Aktion führt, die unser Grundgesetz infrage stellt, um etwas umzusetzen, wogegen sich die ÖDP klar ausgesprochen hat oder durch die Logik der Beschlusslage aussprechen muss?


"... Zu den Ordnungen der Partei rechnen ihre politischen Ziele und ihr allgemeines Selbstverständnis, also vor allem das Parteiprogramm. Seine Beachtung muss aufgrund der freien Überzeugung der beitretenden Mitglieder allen selbstverständlich sein. Die Vertretung - oder wenigstens die stillschweigende Akzeptanz - wichtiger politischer Positionen der Partei durch ihre Mitglieder ist für die Partei von wesentlicher Bedeutung, so dass ein erhebliche, wenn auch nur fahrlässig verursachter Verstoß hiergegen, der zu einem schweren Schaden führt, für einen Parteiausschluss ausreichen kann. Allerdings muss bei einem nur fahrlässig verursachten Verstoß das Gewicht der Verletzungshandlung so erheblich und die Bedeutung des hierauf beruhenden Schadens für die Partei so gravierend sein, dass das Geschehen in der Gesamtschau einem vorsätzlich begangenen Satzungsverstoß gleichgestellt werden kann. Mit anderen Worten: Je schwerwiegender das angeschuldigte Verhakten und je größer der hierauf beruhende Schaden für die Partei sind, desto geringere Anforderungen sind an die Schwere des Verschuldens zu stellen. ..."



Ich bin erstaunt, wie gering die Anforderungen sind, um Sebastian Frankenberger aus der ÖDP auszuschließen. Noch mehr erstaunt es mich aber, dass das Bundesschiedsgericht der ÖDP dies nicht erkennt. Denn genau das, was hier als Grund für einen Parteiausschluss genannt ist, werfe ich gut belegt dem Bundesvorstand und Sebastian Frankenberger vor und der Bundesvorstand weigert sich, zu diesen Argumenten Stellung zu nehmen.

Zunächst Aussagen der ÖDP- Satzung:

"§ 1.1 Die ... Ökologisch-Demokratische Partei... ÖDP ... ist eine politische Partei, die auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht."

Das ist der erste Paragraph der Satzung, der sich dazu bekennt, dass die ÖDP auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Das deutet auch eine Wichtigkeit dieser Aussage an. Wie kann man dann eine Aktion unterstützen, die die Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung fordert, deren einzige sichere Vorgabe es ist, dass diese auf ESM und Fiskalpakt zugeschnitten ist. Politiker sollten nie die Katze im Sack kaufen, vor allem dann nicht, wenn es sich bei der Katze um die Grundlage aller staatlichen Politik handelt, die Verfassung.   


"§ 2.1 Die Partei strebt eine ökologisch und sozial orientierte Gesellschaft an." 

Ist das mit einer Verfassung möglich, die ESM und Fiskalpakt demokratische Legitimation geben soll?

"§ 2.2 (1) Sie will das politische Leben in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union mitgestalten auf der Grundlage einer freiheitlichen, demokratischen und sozialen Grundordnung im Geiste der Menschlichkeit und Verantwortung für die gegenwärtigen und kommenden Generationen."

---Erfüllen ESM und Fiskalpakt diese Forderungen? 
---Sind diese mit einer freiheitlich, demokratischen und sozialen Grundordnung im Geiste der Menschlichkeit etc. vereinbar oder zerstören diese Verträge nicht genau das, wozu sich hier die ÖDP bekennt und durch die Satzung zwingend verspflichtet ist? 

Davon darf niemand in der ÖDP abweichen, auch nicht der Bundesvorstand und auch kein Parteitag!

"(2) Sie will die ökologischen Grundlagen unseres Lebens erhalten und pflegen oder wiederherstellen, wo sie zerstört sind. Sie will Leben schützen und die Menschenrechte verwirklichen. Sie lehnt jedes totalitäre System ab."

Schon jetzt töten die Auflagen der EURO- Rettungspolitik. Und ESM und Fiskalpakt sind doch totalitär, weil diese ohne demokratische Kontrolle in unsere Politik hinein befehlen können.


"(3) Die ÖDP wirkt an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie die politische Bildung anregt und vertieft, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördert, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbildet, ....."

---Wo können die Menschen noch beim ESM und Fiskalpakt am politischen Leben teilnehmen? 
---Was ist das für eine Bildung, wenn die ÖDP mit Falschaussagen arbeitet? 

Das ganze Vorgehen zur Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" konterkariert diesen Bildungsauftrag. 

"§ 2.3 Die programmatische und politische Arbeit der Partei wird im Rahmen des Grundsatzprogramms entwickelt."


§ 4.2 Jedes Mitglied hat die Pflicht,
a) das Grundsatzprogramm der Partei zu vertreten,
b) öffentliche und innerparteiliche Auseinandersetzungen, auch solche zwischen einzelnen Mitgliedern, sachlich und fair zu führen,

c) die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse anzuerkennen,

Auch hiergegen liegen Verstöße des ÖDP- Bundesvorstandes vor. 

Mit der Aktion von "Mehr Demokratie", eine Verfassung für den ESM und Fiskalpakt zur Abstimmung zu stellen, riskiert die ÖDP die Annahme dieser neuen Verfassung und in deren Folge die Annahme von ESM und Fiskalpakt. Auch wenn diese Aktion als gescheitert angesehen werden muss, macht es noch immer die ÖDP unglaubwürdig, wenn die da als Unterstützerin aufgeführt wird. Und die Spätfolgen dieser Aktion sind unabsehbar und vergleichbares kann jederzeit wieder auf uns hereinbrechen. 

ESM und Fiskalpakt setzen auf unbegrenztes ewiges Wirtschaftswachstum.

Das Grundsatzprogramm der ÖDP lehnt das ab: 

"Dabei übersehen sie, dass ständiges Wachstum unmöglich ist."

Und etwas später:
"Immer mehr Menschen wird bewusst, dass die einseitig materialistische, auf ständiges Wirtschaftswachstum ausgerichtete Politik keine Zukunft hat. Sie suchen nach einem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem, das statt an kurzfristiger Gewinnmaximierung an dem Gemeinwohl orientiert ist und Wohlstand nicht nur materiell definiert. Diesen Menschen bietet die ÖDP eine Heimat."

---Wie wollte die ÖDP diesen Menschen eine Heimat geben, wenn die neue Verfassung zugunsten von ESM und Fiskalpakt durchkäme? 

Die Aktion von "Mehr Demokratie" ist ein Verrat an dieser Aussage des Grundsatzprogrammes.


ESM und Fiskalpakt sollen vor allem sogenannte systemrelevante Banken und die Forderungen der Gläubiger retten. Das fördert genau dass, was das Grundsatzprogramm kritisiert:

"Zwar haben die Geldvermögen und der materielle Wohlstand in den Industrienationen einen historischen Höchststand erreicht, doch sind Vermögen und Wohlstand ungleich verteilt. Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter auseinander. Insbesondere Familien und Kinder sind von Armut betroffen."




Die ÖDP hat sich eine Goldene Regel der ÖDP-Politik als oberstes Gesetz gegeben:  

"Der oberste Grundsatz unseres politischen Handelns ist, dass wir nicht nur an uns selbst denken, sondern auch solidarisch an alle Menschen auf diesem Planeten und an die zukünftigen Generationen. Darüber hinaus sind wir uns bewusst, dass wir in die belebte und unbelebte Natur um uns herum eingebettet sind und für sie Verantwortung haben."

Ist eine neu gefasste Verfassung zur Umsetzung von ESM und Fiskalpakt geeignet, Solidarität mit allen Menschen zu ermöglichen und Verantwortung für die Natur zu übernehmen oder fördert dies nicht eine Wirtschaft, die einseitig auf Wachstum und Profit für wenige ausgerichtet ist?

Und es geht direkt weiter:

"Das politische Programm der ÖDP leitet sich von diesem ethischen Grundsatz ab. Wir überprüfen alle unsere Forderungen und Handlungsweisen auf der Grundlage dieser Aspekte. Jede Programmaussage und Forderung der ÖDP auch außerhalb dieses Grundsatzprogramms soll von dieser „Goldenen Regel“ abgeleitet werden können." 

Hier wird im ÖDP- Grundsatzprogramm ein Versprechen gegeben, dass sich alles, was die ÖDP tut, von dieser "goldenen Regel" ableitet und dass alle Forderungen der ÖDP überprüft werden, ob diese im Sinne dieser Regel sind. 

---Können wir es wirklich verantworten, es zu riskieren, das künftige Generationen mit einer neu gefassten Verfassung leben müssen, die dem ESM, dem Fiskalpakt und uns heute noch nicht ausdenkbaren Mechanismen und Verträgen Tür und Tor öffnet? 
---Wann wurde die Aktion von "Mehr Demokratie" der hier im Grundsatzprogramm versprochenen und damit verpflichtenden Prüfung unterzogen?

Da das Grundsatzprogramm dies fordert, müsste es sehr leicht für den ÖDP- Bundesvorstand sein,  auf Grundlage der durchgeführten Prüfung meine Fragen zu beantworten. 

Ist, wenn der ESM und Fiskalpakt zuschlagen, die in Grundsätzen im Grundsatzprogramm formulierte Sozialpolitik und Familienpolitik der ÖDP noch finanzierbar und realisierbar? 


Sehr klar sind die Aussagen des Grundsatzprogramms zum Grundgesetz, so dass diese die Aussagen aus der Satzung bekräftigen:

"Bekenntnis zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat
Wir bekennen uns entschieden zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassungen der Länder vorgeben.
Das Grundgesetz setzt auf Demokratie, auf den bestimmenden Einfluss durch Bürgerinnen und Bürger. Dies hat den Menschen in Deutschland ein Maß an Freiheit, Rechtssicherheit und Gestaltungsmöglichkeit gegeben, das nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. 

Die ÖDP stellt sich jeglichen politischen Kräften entgegen, die diese freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen oder gefährden."

---Ist das Grundgesetz "hoch genug eingeschätzt" wenn man eine Aktion unterstützt, die es in Frage stellt?
---Ist die Unterstützung der Aktion von "Mehr Demokratie" nicht ein Verstoß gegen den letzten Satz, dass die ÖDP sich allen Kräften entgegen stellt, die unsere Grundordnung auch nur gefährden? 

Ich habe nichts anderes getan, als diesen Absatz mit Leben zu füllen und bin dafür aus der Partei ausgeschlossen worden. Und dieses Grundsatzprogramm ist maßgeblich von Sebastian Frankenberger mit entworfen worden. Sebastian Frankenberger müsste daher eine überdurchschnittliche Kenntnis der Inhalte des Grundsatzprogrammes haben, so dass bei ihm fahrlässiges Handeln so gut wie ausgeschlossen werden kann. 

---Warum verstößt er gegen sein eigens Werk? 
---Warum verstößt er gegen den Titel seines Buches, der lautet "Volk entscheide", indem er das Parteivolk in dieser Sache nichts entscheiden lässt, aber von oben der Partei per Vorstandsbeschluss eine Aktion aufdrückt, die allen seinen eigenen Texten widerspricht? 
---Sind diese Texte nur ein unverbindliches Blendwerk um die Wähler zu betrügen? 
---Sieht so wählbare ehrliche Politik aus? 

Die Schiedsrichter haben klar mitgeteilt, dass ich darauf in Erding und in zahlreichen Mails hingewiesen habe. Es kann hier also auch keine Unwissenheit von Sebastian Frankenberger vorliegen, außer, er ist ein extremer, mutmaßlich narzistischer Ignorant, der geistig gar nicht in der Lage ist, konstruktive Kritik, die ihn vor Schaden bewahren soll, zu erfassen. Dann gehört er aber nicht an die Spitze der ÖDP, sondern in eine Therapie.   

---Warum werde ich aus der ÖDP ausgeschlossen, wo ich ganz klar Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP vertrete, während Sebastian Frankenberger mit seinem Handeln all die guten Aussagen der ÖDP zu Makulatur macht? 

Er hält sich bei der Verfassungsbeschwerde an keine der hier zitierten Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm und niemand in der ÖDP steht auf und sagt öffentlich: Stopp - so geht es nicht weiter! 

(Fortsetzung der Texteinstellung am 27.7.14)

Das dem ÖDP- Bundesvorstand die Problematik von ESM und Fiskalpakt bewusst ist zeigen von Susann Mai unterschriebene Postbriefe an alle ÖDP- Mitglieder und Interessenten:

Juni 2012:
"Wenn die Bundesrepublik im Ernstfall wirklich haftet, bedeutet das z.B., dass der Sozialstaat kaum noch aufrecht erhalten werden kann, weil das Geld fehlt."

September 2012:
"Denn die Konsequenzen des ESM und Fiskalpaktes für unsere und die folgende Generation können heute noch nicht abgeschätzt werden. ......  ........
Klären Sie ihre Freunde darüber auf ..... wie die Geschicke unseres Landes von einem Bürokratengremium mit dem Namen "Gouvernörsrat" gelenkt würden....."

Diesem Brief lag eine Beilage von "Mehr Demokratie" bei, die anführte:
---"Parlamente werden entmachtet"
--- der "ESM .... einen internationale Finanzorganisation ..... die dem Einfluss der Mitgliedsstaaten nahezu entzogen ist"
---der "ESM ist keiner anderen Organisation rechenschaftspflichtig und genießt weitgehende gerichtliche Immunität"
---"Der Fiskalvertrag ermöglicht den europäischen Institutionen weitgehende  Kontrolle .... bei den Haushaltsplanungen der Mitgliedsstaaten"
---eine Kündigung sei einem einzelnen Staat nicht möglich
---die Anteile von zahlungsunfähigen Ländern müssen die verbleibenden zahlungsfähigen Länder übernehmen.

Damit hat "Mehr Demokratie" vieles gar nicht im Blick, was hier anzuführen wäre, aber das reicht trotzdem schon, um auf Grundlage der oben zitierten ÖDP- Texte alles zu bekämpfen,  was eine Realisierung von ESM und Fiskalpakt ermöglicht oder auch nur riskiert. 

Aber statt nun festzustellen, dies darf nicht umgesetzt oder unterstützt werden, weil unvereinbar mit dem Grundgesetz und bei der ÖDP unvereinbar mit den in diesem Abschnitt zitierten Grundlagentexten der Partei, kommt "Mehr Demokratie" in dieser Beilage in dem ÖDP- Brief zu diesem Schluss:

"Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die diese Verträge ...... die politischen Folgen aber [sind] in diesem Fall so weitreichend, dass es .... einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf."

Sollten die Mitglieder des Bundesvorstandes in guten Vertrauen auf den Verein "Mehr Demokratie" gar nicht gelesen haben, was diese da als Beilage dem ÖDP- Brief hinzufügten, so wurden diese doch spätestens durch meine E- Mails und durch das Vorlesen dieser Zeilen beim Bundesparteitag 2012 in Erding darüber sicher informiert. Unwissenheit kann hier spätestens ab November 2012 nicht mehr  gegeben sein, sondern nur Ignoranz oder viel schlimmer, ein sich ertappt fühlen bei seinen Parteiprogramm- widrigen Handlungen.   

Obwohl der Bundesvorstand diese Klarstellung von "Mehr Demokratie" am 1. September 2012 tausendfach an die Öffentlichkeit brachte, ignorierte er diese. Auch nachdem ich den Bundesvorstand mehrfach auf diese von ihm verbreitete Aussage hingewiesen habe, behauptete Sebastian Frankenberger bei fast jeder sich bietenden Gelegenheit das Gegenteil, wie hier in seinem Tätigkeitsbericht für den Bundesparteitag in Erding im November 2012 (an alle ÖDP- Mitglieder mit der Parteizeitung und per Rundmail im Oktober 2012 versendet!):

"[Wir fordern ein] Referendum nach der Abstimmung im Bundestag über ESM und Fiskalpakt.
.... ......
Deshalb fordern wir .... Volksabstimmungen über solche Vertragsveränderungen" 

Nach Erding schrieb Sebastian Frankenberger persönlich in einem Postbrief an die ÖDP und ihr Umfeld:

"Diesen "Hafen" steuerten wir mit unserer Klage gegen den ESM und Fiskalpakt an. Durch ein Bündnis mit Mehr Demokratie e.V. wollten wir eine Volksabstimmung über beide Verträge initiieren."

Selbst, wenn er das bis Erding ehrlichen Herzens gewollt haben sollte, hat er spätestens in Erding die von "Mehr Demokratie" selber formulierte Klarstellung mitgeteilt bekommen, das "Mehr Demokratie" klargestellt hat, dass nicht über diese Verträge, sondern über eine neue Verfassung abgestimmt werden soll. Wie kann er dann auf dieser Falschaussage hier beharren?

Und selbst die Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verträge ist hier schon in einer kritischen Lage in Beziehung zu den oben zitierten Aussagen der ÖDP. Denn die ÖDP darf nichts aktiv unterstützen, dass die Umsetzung von Zielen auch nur riskiert, die der Beschlusslage der ÖDP entgegen stehen. Bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Möglichkeit von Volksentscheiden muss sich die ÖDP allen Volksentscheiden entgegen stellen, deren Alternativvariante zum heutigen gesetzlichen oder politischen Zustand der eigenen Beschlusslage der ÖDP widerspricht. Denn dann steht aus Sicht der ÖDP einzig eine Verschlechterung zur Abstimmung, die ohne diesen Volksentscheid keine Chance auf Umsetzung hätte. Vielmehr ist ein inhaltliches Angreifen der Verträge geboten, wie es die Reusings getan haben und dafür sogar die Zustimmung des Bundesparteitages in Hann Münden im April 2012 bekamen. Dieser Beschluss des ÖDP- Parteitages hat der ÖDP un Alleinstellungsmerkmal gegeben, dass man sehr gut hätte nach außen tragen können!



Der Deutschlandfunk hat es auf den Punkt gebracht, welche Gefahr "Mehr Demokratie" zusammen mit der ÖDP, der Piratenpartei und den Freien Wählern da in das Bewusstsein der Politiker getragen haben:
"..... Das öffentliche Nachdenken über Verfassungsreformen und -referenden im Vorfeld der ESM Entscheidung war deshalb auch ein subtiles aber offenkundig wirksames Signal an das Bundesverfassungsgericht: Die Richter wissen seitdem, dass eine große politische Koalition in Deutschland bereit ist, die Verfassung dieses Landes neu zu schreiben....."

Seit der Aktion von "Mehr Demokratie kennen die Politiker die Lösung ihrer Probleme: 
Ist einer den etablierten Politikern sehr wichtige Maßnahme mit dem Grundgesetz unvereinbar, braucht man dieses nur durch eine Volksabstimmung durch eine neuen Verfassung zu ersetzen, die den eigenen politischen Zielen keine Hindernisse mehr in den Weg legt. Die Verfassungsrichter können daher in solchen Situationen das Grundgesetz gar nicht mehr schützen, da diese bei einem Urteil, das konsequent im Sinne unseres Grundgesetzes ist befürchten müssen, in Kürze durch die etablierten Politiker des Grundgesetzes beraubt zu werden. 
Das die ÖDP diese fatale Idee durch logistische und finanzielle Leistungen unterstützt hat, wird künftig als das größte Versagen der ÖDP in den Geschichtsbüchern stehen.  Ist das kein Schaden für die ÖDP, der einen Parteiausschluss rechtfertigt?

Mein Ziel ist, dass dieser Schaden minimiert wird, in dem die ÖDP von solchen Zielen nicht mehr als Unterstützerin auftritt und das Grundgesetz entsprechend den oben zitierten Parteiaussagen gegen jeden verteidigt, der es auch nur infrage stellt.


"... Bei Meinungsäußerungen, die im Gegensatz zu der Programmatik der Partei stehen, hat es daher eine entscheidende Bedeutung, an welchen Adressatenkreis sich diese richten: Diskussionsbeiträge im "Innern der Partei" sind zur Gewährleistung einer gewissen Binnenpluralität und der Parteiinternen Meinungsbildung weitgehend geschützt. Eine Gefährdung der "inneren Harmonie" rechtfertigt einen Parteiausschluss daher in der Regel nicht. Anders ist dies zu beurteilen, wenn es um Veröffentlichungen außerhalb der Partei (Presse, Fernsehen, Internet) geht. Hier können von der Parteilinie abweichende Meinungsäußerungen im Einzelfall durchaus geeignet sein, einen Parteiausschluss zu begründen.  ..."

Auch diese Aussage zeigt, der Bundesvorstand könnte aus der Partei ausgeschlossen werden. Wie zuvor dargelegt, handelt der Bundesvorstand jenseits der grundlegenden Parteiaussagen, die ich gerade zitiert habe und gegen die kein Beschluss, weder vom Vorstand noch von einem Parteitag, verstoßen darf. Der Bundesvorstand hat diese von der Parteilinie "abweichenden Meinungsäußerungen" über alle ihm zur Verfügung stehenden Kanäle an die Öffentlichkeit getragen. Dem habe ich auf die gleiche Weise Paroli geboten, indem ich diesem unter Bezugnahme auf diese Beschlusslage der ÖDP widersprochen habe. Insofern verstehe ich nicht, warum das Bundesschiedsgericht der ÖDP diese Aussagen in einem Urteilsbeschluss gegen mich anführt. Denn die Meinungsäußerungen, die "im Gegensatz zu der Programmatik der Partei stehen" stammen nicht von mir, sondern überwiegend von Sebastian Frankenberger. Die anderen Mitglieder des Bundesvorstandes, darunter auch katholische Pastoralreferent aus Köln, Werner Roleff, wirken auf mich eher wie Mitläufer, die den psychologischen Manipulierungsfähigkeiten von Sebastian Frankenberger nicht gewachsten zu sein scheinen. Vor diesen Fähigkeiten hat mich auch eine ausgebildete Psychologin gewarnt, die Frankenberger erlebt hat.  


"....

3. 

Übertragen aus den vorliegenden Sachverhalt ergibt sich aus diesen Grundsätzen folgendes:

a)

Die Frage, ob das Verhalten des [Felix Staratschek] gegen die Satzung bzw. gegen die Grundsätze und Ordnungen der ÖDP verstößt und parteischädigend ist, kann nach Auffassung des Bundesschiedsgerichtes nicht nur anhand der Art und Weise, in der [Felix Staratschek] die Auseinandersetzung führt, beantwortet werden. Denn eine solche Betrachtung blendet die Möglichkeit aus, dass [Felix Staratschek] in Wahrnehmung berechtigter Interessen handeln, bzw dass seine Vorgehensweise aus einem wichtigen Grund gerechtfertigt sein könnte. Der oben dargestellte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert daher entgegen der von der Vorsitzenden des Landesschiedsgerichtes NRW [Ingrid Hill] in der mündlichen Verhandlung am 4.11.2013 geäußerten Auffassung (Niederschrift Seite 3 Absatz 8) durchaus eine Bewertung der inhaltlichen Zusammenhänge, in denen die angeschuldigten Äußerungen des Beschwerdeführers stehen.


Denn die Beantwortung der Frage, ob der [ÖDP-Bundesvorstand] die Kritik des [Felix Staratschek] hinzunehmen hat oder ob das Verhalten von [Felix Staratschek] so unsachlich, unfair und parteischädigend ist, spielt es eine entscheidende Rolle, ob seine Einwände inhaltlich berechtigt oder unberechtigt sind. Insoweit moniert [Felix Staratschek] aus der Sicht des Bundesschiedsgerichtes zu Recht, dass sich das Landesschiedsgericht NRW mit dieser Frage nicht befasst hat. ...." 

Es wird spannend sein, zu sehen, ob das Bundesschiedsgericht hier seinen eigenen Aussagen gerecht wird, oder ob es sich geschickt aus der Pflicht herausstiehlt, dass, was es hier als "entscheidende Rolle" anführt genau zu prüfen. 


"... In diesem Zusammenhang kann aus heutiger Sicht letztlich offenbleiben, ob der [ÖDP-Bundesvorstand] mit dem Beitritt zu der gegen den ESM- Vertrag gerichteten Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. bzw. mit der Unterstützung dieser Verfassungsbeschwerde das Votum des Bundesparteitages in Hannoversch Münden  (April 2012) missachtet und seine Kompetenzen überschritten hat. ...."


---Für wie blöd hält mich eigentlich das Bundesschiedsgericht der ÖDP?

1. Mit dieser Aussage führt das Bundesschiedsgericht seine genau davor gemachte, sehr lobenswerte Erkenntnis bereits zur Farce. Das ist ein Verhalten, dass ich genau so auch von Sebastian Frankenberger erlebe. Innerhalb von Minuten kann der gegenteiliges behaupten und ein gerade gegebenes Versprechen brechen. (Sie dazu den Bericht zum Bundesparteitag in Eichstätt.)

2. Das Bundesschiedsgericht verdreht meine Aussagen total und urteilt dann auf Grundlage dieser Verdrehung:

a) Die Unterstützung der einen Klage schließt die Unterstützung der anderen Klage erst mal vom Prinzip her nicht aus.

b) Es geht nicht darum, ob die Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen einen  Beschluss des Parteitages in Hann Münden steht.

c) Völlig anders ist aber die Frage, ob der Bundesvorstand mit diesem Handeln seine Kompetenzen überschritten hat, die sich aus der Satzung und dem Grundsatzprogramm ergeben?  

d) Das Votum von Hann Münden wurde nicht dadurch missachtet, dass eine andere Klage unterstützt wurde, sondern nur dadurch, dass man später im Handeln des Bundesvorstandes nichts finden konnte, dass im Sinne des Parteitagsbeschlusses ist.


"... Denn der nachfolgende Bundesparteitag in Erding (November 2012) hat dem [ÖDP- Bundesvorstand] in Kenntnis der vorangegangenen  Redebeiträge des [Felix Staratschek] für seine Amtsführung ausdrücklich Entlastung erteilt. Mit anderen Worten: Der Bundesparteitag hat als höchstes Parteiorgan hiermit rückwirkend sein Einverständnis mit der Amtsführung des [ÖDP- Bundesvorstandes] erteilt und zudem darauf verzichtet, den [ÖDP- Bundesvorstand] wegen möglicher Amtsverstöße zur Rechenschaft zu ziehen (zur Bedeutung der Entlastung des Vorstandes eines Vereins im Allgemeinen vgl. Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 2000, Randnummer 315). Damit hat der Bundesparteitag unter anderem nachträglich legitimiert, dass der [ÖDP- Bundesvorstand] von der früheren Beschlusslage im Hinblick auf die aktive Unterstützung der Verfassungsbeschwerde abgewichen ist. Die Entlastung des [ÖDP- Bundesvorstandes] im November 2012 zeigt nachträglich, dass der [ÖDP- Bundesvorstand] sich hierbei zu Recht eine Befugnis nach § 27 Abs. 3,  [und §]665 [des] Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Anspruch genommen habe. ..."


Da ist sie wieder, die Falschbewertung der Reusingklage in Zusammenhang mit diesem Verfahren. Dass der ÖDP- Bundesvorsitzende Sebastian Frankenberger sich gegen die Behandlung des Antrages der Reusings ausgesprochen hat, diese Klage zu unterstützen und dass er trotz des Votums des Parteitages dessen Beschluss nicht mit Leben gefüllt ist, spricht schon Bände, ist aber rechtlich nur eine Unterlassung und kein aktives programmwidriges Verhalten. 
Das Entscheidende an meiner Kritik ist aber der Widerspruch des Handelns des ÖDP- Bundesvorstandes zu grundlegenden Basistexten der ÖDP.

---Glaubt das Bundesschiedsgericht der ÖDP wirklich, das eine Entlastung des Bundesvorstandes die Forderungen dieser Texte an alle ÖDP- Mitglieder aufhebt?

---Glaubt das Schiedsgericht, dass mit der Entlastung durch den Bundesparteitag alle Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm aufgehoben sind und damit belanglose Makulatur sind? 

---Wäre damit nicht die gesamte Glaubwürdigkeit der ÖDP zerstört?

---Zeigt nicht gerade die Tatsache, dass Grundsatzprogramm und Satzung nur durch eine 2/3- Mehrheit geändert werden können, dass diese Texte eine herausragende Bedeutung haben und daher in ihrer Wirkung nicht im Nebenschluss durch andere Entscheidungen aufgehoben werden können und dürfen?

---Gilt nicht auch anlog beim Bundestag, dass sich alle dessen Beschlüsse am Grundgesetz messen lassen müssen, egal mit welcher Mehrheit dies akut höchste Gremium unserer Demokratie Gesetze beschlossen hat?    

Das Schiedsgericht führt den § 665 BGB an:

"§ 665 Abweichung von Weisungen
Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist."


Fakt ist, dass die Unterstützung der Klage von "Mehr Demokratie" keine Abweichung von dem Beschluss ist, die Reusingklage zu unterstützen. Es ist vielmehr eine Abweichung von den Aussagen, die zur Verfasstheit der ÖDP gehören. Wenn der Auftraggeber, sprich die ÖDP- Basis, wirklich die Erkenntnis hätte, worum es hier geht, dann glaube ich nicht, dass dieser diese Aktion des Bundesvorstandes genehmigt hätte. Zum Parteitag in Hann Münden im April 2012 bestand die Chance die Inhalte der Klage von "Mehr Demokratie" ausführlich vorzustellen. Wenn Sebastian Frankenberger dort nicht gelogen hat - was mich mittlerweile nicht mehr verwundern würde - dann kannte er die Inhalte oder hatte die Chance, diese zu kennen, da er sagte, er sei immer involviert gewesen. Des weiteren gehört er zu den führenden Funktionären des Vereins "Mehr Demokratie" durch das Mitarbeiten in zwei Vorständen (Bayern und Deutschland).

---Und wann hat der ÖDP- Bundesvorstand seinem Auftraggeber, der ÖDP- Basis dem Bundesparteitag, Anzeige gemacht, dass er von einer Beschlusslage abweicht? 

Dazu hat der Bundesvorstand jederzeit die Chance, dies über die Parteizeitung oder das Internet (Homepage und Rundbriefe) zu tun. Wenn hier eine Abweichung vorlag, wurde die Basis darüber gar nicht informiert. 

Und dann kommt hinzu, dass es, wie bereits erwähnt, auch bei einer Entlastung Gründe gibt, dass man trotz der Kritik an einzelnen Handlungsweisen die Entlastung ausspricht.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Parteitag überfordert war, weil die Delegierten mehrheitlich mit den Vorwürfen, die gegen den ÖDP- Bundesvorstand im Raum stehen, erstmals konfrontiert waren und die Zusammenhänge nicht so schnell fassen konnten. Bei einem vorhandenen Grundvertrauen in den Vorstand, dass ÖDP- Mitglieder gar nicht in der Lage seien, so eklatant gegen die Satzung zu verstoßen, wird den Aussagen des Kritikers misstraut und deshalb trotz der angesprochenen Sachverhalte die Entlastung ausgesprochen.

Hinzu kommt, dass ich es auch auf dem Parteitag ausgesprochen habe, dass ich hoffe, dass Sebastian Frankenberger, wenn er wieder gewählt wird, aus dem was ich vorgetragen habe, die Konsequenzen zieht. Denn der Schaden der Vergangenheit könne geheilt werden, wenn von nun an in Zukunft die ÖDP wieder vollständig auf der Grundlage der Satzung geführt werde. Aufgrund dieser Aussage von mir können auch sehr viele Mitglieder gehofft haben, Sebastian Frankenberger bessert sein Verhalten und kann deswegen gefahrlos entlastet und wieder gewählt werden. 

Aber Fakt ist, die Basistexte der ÖDP sind für alle Mitglieder bindend. Diese können nicht im Nebenschluss durch eine Entlastung entkräftet werden. Nur durch genau formulierte Anträge, die mit 2/3- Mehrheit angenommen werden müssen, können diese Leitplanken für alle ÖDP- Politik verändert werden. Wer die Leitplanken durchbricht verlässt den Boden der ÖDP! Und hier meint das Bundesschiedsgericht der ÖDP, dass es gar nicht von Bedeutung ist, festzustellen, ob der Bundesvorstand diese Leitplanken durchbrochen hat. 

Wenn das wirklich so ist, wäre es ehrlichsten die Leitplanken (Satzung und Grundsatzprogramm) abzuschaffen.



"... Wenn [Felix Staratschek] vorträgt, diese Entlastung sei folgenlos, weil der [ÖDP- Bundesvorstand] und der Bundesvorsitzende [Sebastian Frankenberger] noch immer die "wahren Ziele" von Mehr Demokratie e.V. und der betreffenden Verfassungsbeschwerde vernebele und falsch darstelle, folgt hieraus nichts anderes. Denn wesentlicher Kern des vorliegenden Streits ist die Unterstützung der angeführten Verfassungsbeschwerde durch die ÖDP bzw. den [ÖDP- Bundesvorstand]. Für diese Handlung ist dem Beschwerdefüher in Erding Entlastung erteilt worden. ...."    


Auch hier liegt wieder die falsche Einstellung des Bundesschiedsgerichtes der ÖDP vor, worum es geht. Es geht primär darum dass etwas unterstützt wurde und noch immer (Stand 27. Juni 2014) auf dem Papier unterstützt wird, das vom Inhalt her als unvereinbar mit den Basistexten der ÖDP gesehen wird. Wenn das zutrifft, kann das keine Entlastung durch einen Parteitag aufheben, weil das die Grundlagentexte der ÖDP in die Belanglosigkeit abstürzen ließe. 

Es muss doch auch geprüft werden, ob die Inhalte der "Mehr Demokratie"- Klage und die Art, wie diese in die ÖDP getragen wurden, dem Selbstverständnis der ÖDP entsprechen. Große Menschengruppen und -massen, dazu zählen auch Parteitagsversammlungen, sind manipulierbar oder von Wunschträumen oder Erwartungen beeinflusst. Jeder einzelne ist manipulierbar, es ist unmöglich jeden Versuch der Manipulation, der auf einen einwirkt, zu erkennen. In Kenntnis dieser Tatsache darf sich das Schiedsgericht nicht vor der Aufgabe drücken, zu prüfen, ob meine Standpunkte zutreffen.   

Das Selbstverständnis der ÖDP wird auch in ihren Wahlkampfslogans deutlich:

"Werte sind Wählbar!"
"Ehrliche Politik ist wählbar!" 

---Wie ist es mit diesem Slogans vereinbar, Unwahrheiten zu verbreiten und mit Falschaussagen - die nur behauptet aber in keiner Weise begründet werden, Wähler zu gewinnen? 

Oder es wird die Antwort verweigert! Wenn ich daneben liege, wäre doch meine Frage auf Abgeordnetenwatch die Chance hier ein für alle Mal Punkt für Punkt meinen Standpunkt zu widerlegen. Ich habe bei Abgeordnetenwatch immer alle Fragen beantwortet, auch die, wo ich den Eindruck ´hatte, dass die in einer eher gegnerischen Absicht formuliert wurden.  


"... Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Bundesvorsitzende [Sebastian Frankenberger] gleichzeitig ein Amt [es sind oder waren mindestens 2 Vorstandsämter] bei Mehr Demokratie e.V. bekleidet. Dies begründet nicht automatisch seine Befangenheit in Bezug auf die vorstandsinterne Willensbildung zur Unterstützung der von Mehr Demokratie e.V. geführten Verfassungsklage. Denn ein Stimmrechtsausschluss tritt nach § 28 Absatz 1 BGB und dem § 34 BGB nur dann ein, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm persönlich und der Partei betroffen hätte. Im Übrigen wäre auch ein solcher Mangel durch die oben ausführlich dargestellte Entlastung des [ÖDP- Bundesvorstandes] auf dem Parteitag in Erding gegenstandslos. ..."


---Ist das für eine Partei kein Rechtsgeschäft, wenn beschlossen wird, wir binden uns an diese Aktion und werden dafür auf deren Aktionsseite als Unterstützer aufgeführt?
---Ist es kein Rechtsgeschäft, wenn das die ÖDP 10.000 Euro kostet?

Außerdem gilt doch für Parteivorstände zuerst das Parteiengesetz § 11
"Absatz (3): Der Vorstand leitet den Gebietsverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe. Er vertritt den Gebietsverband gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft."


Also laut Parteiengesetz binden Satzung und die auf dem Bundesparteitagen geschaffene Beschlusslage der Partei - hier vor allem das in der Satzung in § 4 hervorgehobene Grundsatzprogramm - zwingend das Handeln des Bundesvorstandes der ÖDP. Der Vorstand schafft sich keine eigene Handlungslegitimation und ist verpflichtet, jederzeit darlegen zu können, wie sein Handeln im Sinne dieses Gesetzes ausgeführt wurde. 

Das Schiedsgericht hat es versäumt, hier eine schriftliche Erklärung des Bundesvorstandes zu verlangen, die nicht nur Behauptungen enthält, sondern logische Begründungen.

"... 

b. 


Die Selbsteinschätzung von [Felix Staratschek], er handele aus Treue zum Grundgesetz und habe ein Widerstandsrecht, ja sogar eine ethische Pflicht, sich dem grundgesetzgefährdenden Verhalten des [ÖDP- Bundesvorstandes] und des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] entgegenzustellen, hat nach Auffassung des Bundesschiedsgerichtes keine objektive Berechtigung. Daher kann sich [Felix Staratschek] zur Rechtfertigung seines Handelns nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen oder ähnliches berufen. Zwar bestimmt § 1.1 der Satzung der ÖDP, dass die ÖDP auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Hieraus kann jedoch nicht geschlussfolgert werden, das es der ÖDP verwehrt ist, sich für politische Forderungen einzusetzen, die eine Veränderung oder Weiterentwicklung des Grundgesetzes erfordern.  ....."


Es ist ein sehr seltsames Demokratieverständnis, dass das Bundesschiedsgericht der ÖDP hier äußert. Dieses halte ich mit dem Prinzipien der ÖDP für unvereinbar: 

1. Es geht hier nicht um eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes, sondern - das betont der Verein "Mehr Demokratie", um eine "neu gefasste Verfassung". Und das geht über das hinaus, was die Satzung akut zulässt. Will man das, muss man erst die Satzung ändern, weil die Satzung auf das Grundgesetz Bezug nimmt, dass zu deren Erstellung vor 30 Jahren galt.

2. Die Weiterentwicklung des Grundgesetzes steht akut dem Bundestag und teilweise auch dem Bundesrat als Co- Entscheider zu. Dafür ist akut keine Volksabstimmung nötig, die nur dann gebraucht wird, wenn man will, dass durch eine neue Verfassung dieses Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Die Klage von "Mehr Demokratie" geht also weit über das hinaus, was das Schiedsgericht hier anführt.

3. Forderungen für Verbesserungen des Grundgesetzes sind grundsätzlich mit dem ÖDP- Grundprinzipien vereinbar, das habe ich nie in Frage gestellt. Aber diese Forderungen müssen auf einer gültigen Beschlusslage der ÖDP aufbauen. Und eine so grundlegende Sache, wie eine Verfassungsänderung muss von einem Parteitag als Parteiziel beschlossen werden, das darf kein Bundesvorstand aus der Luft greifen. 

Das Bundesschiedsgericht führt hier etwas gegen meinen Standpunkt an, was ich nicht in Frage stelle und nicht Gegenstand meiner Kritik ist. Es weicht somit meinen Forderungen geschickt aus, prüfen zu lassen, ab das Handeln des Bundesvorstandes hier mit den Basistexten der ÖDP kompatibel ist.

"... Denn mit "Boden" des Grundgesetzes ist nicht der Wortlaut der Verfassung im Sinne eines unabänderlichen Kanons gemeint. Vielmehr wird hiermit der Kern der staatlichen Verfassung angesprochen, wonach die Bundesrepublik Deutschland ein auf Unantastbarkeit der Menschenwürde basierender rechtsstaatlicher verfasster demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, der die Grundrechte seiner Bürger achtet und gewährleistet (vgl.hierzu Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes). Diesen Prinzipien werden in der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes  (Artikel 79 Absatz 3) besonders betont und der Verfassungsänderung entzogen. Über diesen Kernbereich hinaus beinhaltet das Grundgesetz eine dynamische Verfassung, die Änderungen mit (2/3- Mehrheit) durchaus zulässt. Das Grundgesetz geht sogar noch weiter: In Artikel 46 sieht es ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass sich das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland eine neue Verfassung gibt, die das Grundgesetz ersetzen kann. Daher begegnet die in der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. vertretene Auffassung, dass die Beteiligung an dem ESM- Vertrag so tief in die Staatlichkeit der Bundesrepublik eingreife, dass hierfür zumindest eine Verfassungsänderung, wenn nicht sogar eine Ablösung des Grundgesetzes durch die neue Verfassung geboten sei (vgl. hierzu Seite 102 der Verfassungsbeschwerde,
 http://www.verfassungsbeschwerde.eu/fileadmin/pdf/2012-06-29_Verfassungsbeschwerde.pdf ) aus der Sicht des Bundesschiedsgericht keinen verfassungs- oder rechtsstaatlichen Bedenken. ....."

Die paraolympische Disziplin im Eulen nach Athen tragen hat das Bundesschiedsgericht der ÖDP mit diesen Sätzen gewonnen. Denn es erklärt hier etwas, dass auch in meinen Texten so steht,vermischt das aber mit einer dem Verfahren nicht angemessenen Betrachtungsweise. 

Fakt ist, dass das ganze Grundgesetz umgeschrieben werden kann, sofern die Texte dem hier genannten Artikel 1 und 20 Grundgesetz nicht widersprechen. Wenn "Mehr Demokratie" diese beiden Artikel nicht antasten will oder durch weitere Artikel oder Einschränkungen der Ewigkeitsklausel aufweichen will, dann braucht es keine neue Verfassung und damit keine Volksabstimmung. 

Zwar ist es globalrechtlich nicht unzulässig, eine neue Verfassung zu fordern, aber die ÖDP ist in dem, was diese fordern darf an ihre Satzung und ihre Beschlusslagen gebunden. Sie bekennt sich ausdrücklich zur demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft des Grundgesetzes und damit auch dazu, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Wenn künftig Staatsgewalt vom ESM oder Fiskalpakt ausgehen soll, ohne eine ausreichende demokratische Rückbindung, dann passt das nicht zu dieser schriftlichen Verfasstheit der ÖDP.  

Ob die Mittel einer Verfassung dazu da sind, deren auf dem Naturrecht basierende Aussagen durch eine formalrechtliche Aktion außer Kraft zu setzen, das muss wahrscheinlich juristisch erst mal diskutiert werden. Zumindest kommt die von "Mehr Demokratie" dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten von 1933 sehr nahe. Denn damals wurde der NSDAP geführten Regierung unter Adolf Hitler erlaubt, das Land ohne Parlamentsbeschlüsse zu regieren, wenn nur der Reichstag als solches nicht angetastet wurde. 

Fast genauso sieht es heute aus! Diese neue Verfassung, die "Mehr Demokratie" hier riskieren will und dabei die Unterstützung durch den ÖDP- Bundesvorstand bekommen hat, dient einzig dazu, Befugnisse vom Parlament an nicht mehr kontrollierbare Mächte zu geben, deren Machtfülle danach sogar noch wachsen kann. Ein nicht kontrollierbarer juristisch vollkommen imuner Gouvernörsrat soll dort die Entscheidungen fällen. Gouvernöre waren in der Vergangenheit die obersten Vertreter eines Landes in deren Kolonien. 

---Welche Macht will hier unsere Demokratien entmachten und in ihrem Sinne kolonialisieren? 

Wie schon zuvor dargelegt steht das im Widerspruch zu den Aussagen von Grundsatzprogramm und Satzung der ÖDP, so dass der ÖDP- Bundesvorstand, wenn der diese Basistexte der ÖDP ernst nähme, diese Aktion mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen müsste. 

Immerhin gibt es den Europaartikel 23 im Grundgesetz, wo es im Absatz 1 heißt:

"Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die
---demokratischen, 
---rechtsstaatlichen, 
---sozialen und 
---föderativen Grundsätzen und 
---dem Grundsatz der Subsidiarität
verpflichtet ist und 
---einem diesem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechteschutz gewährleistet."

Das legt immerhin auch Nahe, dass die Aussagen der Ewigkeitsklausel auch für eine neu gefasste Verfassung gelten müssen, die ja unter der Gültigkeit des Grundgesetzes erstellt werden müsste. Eine Ausarbeitung einer neu gefassten Verfassung, die die Ewigkeitsklausel angreift, wäre nach dieser Logik ein grundgesetzwidriges Handeln, weil das Grundgesetz sein Schutzniveau hier im Artikel 23 als Messlatte für die übergeordnete Politik sieht. Da außer dem Naturrecht alles auf der Welt, vergänglich ist, auch Staaten, wie die Bundesrepublik Deutschland, kann es sein, dass die Deutschen beschließen, in einer neuen Verfasstheit, wie der in Europaartikel erwähnten EU leben wollen. Aber diese Verfasstheit darf nicht zu einem schlechteren Grundrechteschutz führen. Der Artikel 23 Absatz 1 nimmt deswegen, um das zu betonen - obwohl das formal gar nicht nötig wäre - , direkt Bezug zur Ewigkeitsklausel.  Die Ewigkeitsklausel bezieht sich sowieso auf alle Gesetze, die in Deutschland wirken, so dass diese Erwähnung nicht zwingend nötig wäre.

Fassen wir zusammen: 

1. Das Grundgesetz kann heute bis auf die Artikel 1 und 20 von den parlamentarischen Mehrheiten verändert werden.   

2. Eine Volksabstimmung ist nur zwingend vorgeschrieben, wenn man das ganze Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzt. Das ist aber nicht nötig, solange man die Ewigkeitsklausel nicht antasten will.

3. Das Grundgesetz stellt hohe Forderungen an die europäische Einigung, dass dessen neue Verfasstheit in ihrer Schutzwirkung nicht schwächer ist, als die des Grundgesetzes.

Fakt ist, eine neu gefasste Verfassung, die ESM und Fiskalpakt Handlungsmacht überträgt, widerspricht diesen hohen im Grundgesetz genannten Anforderungen. Dieses Ziel anzustreben, unsere Verfassung diesen Verträgen anzupassen, statt die Verträge an das Grundgesetz anzupassen, ist daher grundgesetzwidrig. Andernfalls wäre die Ewigkeitsklausel sehr schwach, wenn man die so einfach ausschalten könnte.


" .... Dabei ist es unerheblich, das das Grundgesetz in seiner derzeitigen Fassung keine plebiszitären Elemente beinhaltet. [Das ist falsch, wie so vieles in diesem Text, aber es sind sehr wenige wie Bundesländergrenzen und die neue Verfassung!] Denn Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und (unter anderem) auch in Abstimmungen ausgeübt werden kann. Das Grundgesetz ist daher im Rahmen des Demokratieprinzipes durchaus für Plebiszite offen, solche könnten sogar ohne eine Verfassungsänderung durch ein einfaches (Bundes-) Gesetz eingeführt werden (so ausdrücklich bspw. Jarass/Pieroth, GG 10. Auflage 2009, Artikel 20 Randnumer 7). Somit verlässt die vom [ÖDP-Bundesvorstand] unterstützte Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. den im Grundgesetz besonders geschützten Raum der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht. Sie gefährdet ihn nicht einmal. Die gegenteilige Auffassung von [Felix Staratschek] beruht daher auf einem Rechtsirrtum und kann sein Verhalten damit bei objektiver Sicht nicht legitimieren. ...."

Auch hier werden Eulen nach Athen getragen. Denn dieser Abschnitt enthält die beste Aussage dieses Urteils, die dem Bundesvorsitzenden der ÖDP, Sebastian Frankenberger, arge Bauchschmerzen bereiten dürfte. Denn hier sagt das Bundesschiedsgericht genau das, was die Reusings und ich über einen Antrag der ÖDP- Bergisches Land in die ÖDP tragen wollten und im Frühjahr 2012 auf einen scharfen Widerstand von Sebastian Frankenberger traf. 

Ich wäre den Schiedsrichtern der ÖDP sehr dankbar, wenn diese alle Quellen, die diese hierzu kennen, dem Bundesvorstand und der ganzen ÖDP bekannt machen. Denn sie schrieben ja bei der Literaturstelle ein "beispielsweise", was nahelegt, dass hier einige weitere Quellen genannt werden können. 

Da ich diese Sichtweise des Schiedsgerichtes immer schon geteilt habe und dies aus meinen Texten ersichtlich ist, interessieren mich diese Literaturstellen ebenfalls sehr. 

Was ich nicht teilen kann, ist die Einschätzung der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie", weil die den massiven Demokratieabbau zur Abstimmung stellen. Aber das habe ich gerade zuvor schon behandelt.

Aber ergänzend dazu:

In einer Pressemitteilung vom 9. Juli 2012 schreibt "Mehr Demokratie" bereits ganz ehrlich, was ich erst nach dem 1. September 2012 durch den Postbrief der ÖDP mitgeteilt bekam, das "Mehr Demokratie" sich dazu bekennt, nicht über die Verträge abstimmen zu wollen, sondern über eine  neue Verfassung. Wenn auch diese Pressemitteilung hier sehr ehrlich ist, war dies der Rest der Kampagne nach meinem Eindruck in der Regel nicht. Egal, ob Sebastian Frankenberger oder der Vereinsfunktionär Roman Huber im August 2012 in der ÖDP- Zeitung, alle haben uns die wahre Absicht des Vereins vorenthalten und davon gesprochen, dass sie über diesen ESM abstimmen wollen. 

---Wurde hier bewusst gelogen,weil man mit der wahren Zielsetzung kaum 37.000 Unterstützer angelockt hätte? 

---Wie passt diese Irreführung zu dem ÖDP- Slogan "Ehrliche Politik ist wählbar!"?

Das Hauptproblem ist, dass sich "Mehr Demokratie", wie es Sebastian Frankenberger in seinem Tätigkeitsbericht sagte, die Idee hatte sich nicht mit den Inhalten zu befassen. Statt dessen ist es dem Verein ganz egal, wie gefährlich das ist, was er zur Abstimmung stellt, Hauptsache es findet eine Volksabstimmung statt, die den schrecklichen Schönheiten, die da kreiert werden, formal eine demokratische Legitimation geben. 

Da muss man schon genau hinsehen, um zu bemerken, dass die bereit sind, es zuzulassen, dass die Demokratie auf diesem Wege zu Grabe getragen wird. Das ist unvereinbar mit den Verfassten ÖDP- Positionen. 

Wenn man also die Pressemitteilung dieses obskuren Vereins liest, kann man lesen, was die alles für demokratisch legitimierbar halten:

"Die Euro- und Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden: Parlamente werden entmachtet,...."

Und hier ein ungekürzter Textblock:

"Mit dem dauerhaften Eurorettungsschirm ESM wird eine internationale Finanzorganisation geschaffen, die dem Einfluss der Mitgliedstaaten nahezu entzogen ist. Hier werden nicht veröffentlichungspflichtige Investitionsentscheidungen getroffen und über die Milliarden des Rettungsschirms verfügt. Diese Finanzorganisation ist nur in Teilen demokratisch legitimiert, ist keiner anderen Organisation rechenschaftspflichtig, und genießt weitgehende gerichtliche Immunität.

Zudem soll der dauerhafte Rettungsschirm ESM zeitweise parallel mit dem bisherigen temporären Rettungsschirm EFSF laufen. Damit erhöht sich die Summe, mit der die Mitgliedstaaten letztlich haften, die Risiken sind kaum mehr einschätzbar. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit einzelner Länder werden die Haftungsrisiken auf die übrigen Länder umverteilt. Im Übrigen ist bisher noch jede „rote Linie“ überschritten worden, und die Mitgliedstaaten des ESM werden sich weitergehenden Zahlungsanforderungen schwerlich widersetzen können.

Der Fiskalvertrag ermöglicht den europäischen Institutionen weitgehende Kontrolle und Mitspracherechte bei den Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten. Dadurch wird die Budgethoheit des Bundestags eingeschränkt. Andererseits bleibt auch das Europäische Parlament außen vor, es erlangt keine Mitspracherechte.

Einem einzelnen Mitgliedsstaat ist es nicht möglich, den Fiskalvertrag zu kündigen. Der Vertrag kann nur in Einstimmigkeit aller Vertragspartner beendet werden.

Sollten die Verträge so ratifiziert werden, verliert die Bundesrepublik an Souveränität und Haushaltsautonomie. Bürgerinnen und Bürger wählen ein Parlament, das immer weniger zu sagen hat."


Also, "Mehr Demokratie" ist bereit, dem Demokratieabbau durch eine Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung eine demokratischen Legitimation zu verschaffen, infolge dessen das Parlament immer weniger zu sagen hat. 


---Ist das noch die freiheitlich demokratische Grundordnung, die die ÖDP anstrebt.?

"Mehr Demokratie" arbeitet hier genauso für die Demokratie, wie "Pro Familia" für den Schutz der ungeborenen Kinder, nämlich gar nicht. Beide Namen sind ein Etikettenschwindel. und wenn die ÖDP solche Etikettenschwindler unterstützt, macht sich diese denen gleich. 

---Ist das kein Schaden für die ÖDP?

---Was kritisiert "Mehr Demokratie" an den hier zuvor zitierten Aussagen?  

"immer mehr Entscheidungen auf die europäische Ebene verlagert, ohne dass die Bürger als Souverän dem zugestimmt hätten."

Ja, unglaublich, nicht der Demokratieabbau an sich, den "Mehr Demokratie" klar erkennt, wird bekämpft, sondern nur das Faktum, dass dies nicht in einem Volksentscheid passiert. Wenn die Bürger dem zustimmen, sind alle die Übel, die zuvor genannt sind, für den Verein hinnehmbar. Für die ÖDP dürfte das nach ihrer schriftlich festgehaltenen Verfasstheit nicht der Fall sein.


Wer mir bei diesen klaren Aussagen einen "Rechtsirrtum" vorwirft, der müsste das sehr gut begründen. Aber es bleibt bei einem unbegründeten Vorwurf.

" ..... Letztlich beruht die Auseinandersetzung, die dieses Parteiausschlussverfahren veranlasst hat, also schlicht darauf, dass es in der politischen Bewertung der in Rede stehenden Verfassungsbeschwerde unterschiedliche Sichtweisen geben kann, nämlich ob diese notwendig, klug, geschickt formuliert, juristisch bis ins Detail korrekt etc. gewesen ist. Über solche Fragen lässt sich bekanntlich trefflich streiten. Jedenfalls müssen aber innerparteiliche Meinungsverschiedenheiten wie diese fair und sachlich ausgetragen werden - so verlangt es auch die ÖDP-Satzung in § 4.2b) von jedem Parteimitglied. ....." 

Auch dieser kurze Abschnitt hat es in sich!

---Will das Bundesschiedsgericht der ÖDP hier prüfen, ob ich auch aufpasse?

Bei den Gründen, über die man streiten kann, prüft das Schiedsgericht gar nichtmeine Fragen, ob die angestrebten Inhalte dieser Verfassungsbeschwerde mit der schriftlichen Verfasstheit der ÖDP vereinbar sind. 

Es wäre die oberste Pflicht des Bundesschiedsgericht, sich damit zu befassen und es grenzt an grobste Fahrlässigkeit, dass dieser Aspekt hier ausgeblendet wird. Nach belieben werden die Satzungsartikel zitiert, die dem Schiedsgericht gefallen. Aber da steht im § 4 der ÖDP- Satzung auch, dass jedes Mitglied die Pflicht hat, das Grundsatzprogramm der ÖDP zu vertreten. Und auch die Forderung nach einer fairen und sachlichen Diskussion hat der Bundesvorstand der ÖDP nie eingehalten oder auch nur versucht, sondern sofort zu extrem schlecht begründeten Rügen gegriffen. 

Alle Mitglieder des Bundesvorstandes hatten genug Zeit meine Texte zu beantworten oder mir Verständnisfragen zu schicken. Wäre da was gewesen, könnten die das dem Schiedsgericht vorlegen. Aber das habe ich ja hier auch schon behandelt.  

Eine Sache könnte man mir auslegen als Diskussionsverweigerung, als Frankenberger anbot in den Kreisverband zu kommen. Das habe ich als sinnlos angesehen, da im Somer 2012 einige noch- Mitglieder im KV ihm nicht mehr begegnen wollten. Ich habe ihm aber Vorschläge unterbreitet, wie er den Schaden kitten könnte, den er verursacht hat, damit bei allem KV- Mitgliedern  wieder eine Gesprächsbereitschaft besteht. Als der Landesvorstand ein persönliches Gespräch losgelöst vom Kreisverband organisieren wollte, habe ich dazu ja gesagt, trotz der Warnungen, die mir einige davor mit auf dem Weg gegeben haben. Aber die Rüge, die in diese Gesprächsvorbereitung platziert wurde, hat dann diese Warnungen bestätigt.

An die Öffentlichkeit bin ich erst gegangen, als ich vom Bundesvorstand keine Antworten bekam, während dieser sein öffentliches satzungs- und gundsatzprogrammwidriges Verhalten ungeniert fortsetzte.  



"...

c,


Das Verhalten des Beschwerdeführers wiegt in diesem Zusammenhang besonders schwer, da er mit seinem Versuch, seine Auffassung innerparteilich durchzusetzen, gescheitert ist. ...."

Ich habe nie versucht, meine Privatmeinung durchzusetzen, sondern dass, was nach der schriftlichen Verfasstheit der ÖDP zwingend geboten ist. Darauf geht das Schiedsgericht hier nicht ein. 

---Darf der Bundesvorstand der ÖDP Erfolg dabei haben, gegen den Sinn der Aussagen aus Satzung und Grundsatzprogramm zu agieren? 

Rechtsstaatliche Demokratie ist keine Diktatur der Mehrheit. Jede Minderheit hat das Recht dass ihre Sichtweise ordentlich geprüft wird und es sind in der Regel parlamentarische Minderheiten, die vor Gerichten Gesetze zu Fall bringen. Die Mehrheit darf nicht widerrechtlich agieren!


"...Denn auf dem gesagten Erdinger Parteitag hat er als Gegenkandidat zu dem amtierenden Bundesvorsitzenden nur 12 von 151 abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. ....."

Es stimmt zwar, dass ich kandidiert habe, um Themen zu setzen, aber ich habe das ja bereits erläutert. 

Fakt ist, dass die personale Abstimmung keine Abstimmung über Inhalte war und auch andere Faktoren da hinein wirken, wie ein sehr unvollkommenes Auftreten - dass muss ich nach den Rückmeldungen, die ich bekommen einfach eingestehen - und weil es meine Argumentationsstrategie war, auf den aussichtsreichen Kandidaten Sebastian Frankenberger inhaltlich einzuwirken. 

Von daher kann davon ausgegangen werden, dass auch viele, evt. mit Bauschmerzen, Sebastian Frankenberger gewählt haben, weil die dachten, dass der die ÖDP in der Öffentlichkeit ansprechender vertritt und dass er sich das, was ich sagte zu Herzen nimmt. Ich bin von dem ÖDP- Schiedsgericht sehr enttäuscht, dass es solche unwissenschaftlichen und unjuristischen Korrelationen herstellt. Es kommt noch hinzu, dass ein Teil meiner Aussagen wegen den begrenzten Redezeiten (Maximal 3 Minuten) erst nach der Entlastung des Bundesvorstandes vortragen konnte bei der Vorstandswahl und somit nicht alles, was ich auf dem gesamten Parteitag vortragen konnte, in die Entlastung des Vorstandes einfließen konnte.


"... Zudem hat er sich dort  - erfolglos -  gegen die Entlastung des Vorstandes ausgesprochen. ...."

Dazu habe ich auch schon Stellung genommen. Die Auffassung, dass man mit einer Entlastung die fundamentalen Aussagen aus Satzung und Grundsatzprogramm außer Kraft setzen kann, halte ich für juristisch unhaltbar und extrem gefährlich, da dann diese Texte keinen eigenen Wert mehr hätten und in die Bedeutungslosigkeit abstürzen. 

Vor allem schafft die Entlastung keine in die Zukunft gerichtete Beschlusslage, da gerade bei dem harmoniefreudigen ÖDP- Mitglieder die Einstellung sehr stark ist, es ist alles gesagt, Schwamm drüber und weiter machen. Die Entlastung mag den Vorstand vor Ordnungsmaßnahmen bezogen auf die Vergangenheit schützen - sonst wäre diese bedeutungslos. Das schließt aber nicht aus, dass es Fehlverhalten gibt, dass vielen erst nachher klar ist und nur eine Minderheit verstanden, das formell getadelt werden muss mit der Aufforderung, zur Vermeidung von im Prinzip damit verbundenen Ordnungsmaßnahmen dieses Verhalten in Zukunft einzustellen. 

Mit seinem Herumreiten auf der Entlastung des ÖDP- Bundesvorstandes entzieht sich das Bundesschiedsgericht der ÖDP seiner Pflicht, zu prüfen, ob meine Aussagen zum Verstoß gegen die Aussagen der Basistexte der ÖDP zutreffen. 


"... Mit seiner fortgesetzten, über das Internet breit gestreuten polemischen Kritik erweist sich [Felix Staratschek] als schlechter Verlierer, der unbeirrbar und trotzig an seinem Standpunkt festhält und daher jeden Respekt vor dem Mehrheitswillen der Partei vermissen lässt. ...."

Zunächst ein mal Danke für das Lob, dass ich polemische Kritik habe. Denn ein Blick in das Wahrig- Wörterbuch, der bei solchen Fremdworten geboten ist, zeigt, dass dies eine Auszeichnung für mich ist: "Polemik: Wissenschaftlicher, meist publizistisch ausgetragener Streit." In diesem Sinne wünsche ich mir einen sehr polemischen Bundesvorstand. Auch bei Wikipedia kommt der Begriff recht gut weg, da Polemik nicht ohne sachliche Argumente geht. 

Statt das das Schiedsgericht seiner  Pflicht nachkommt und meine sachlichen Argumente prüft, greift es hier zum Mittel der Diffamierung und stellt mich als schlechten Verlierer da. 

---Wenn man behauptet, dass ich trotzig und stur meine Argumente vertrete, dann ist doch zuerst mal die Frage geboten, wo dazu die Gegenargumente sind? 

Inhaltlich ist auf dem Erdinger Parteitag im November 2012 nichts abgestimmt worden, so dass ich thematisch nicht verlieren konnte. 

---Und es sind die Minderheitsfraktionen oder Oppositionspolitiker, die im Bundestag gegen Beschlüsse der Regierungskoaltion klagen auch alles schlechte Verlierer, die gegen eine Mehrheitsentscheidung angehen? 

---Ist es das gute Recht von jedem Demokraten auf sachliche Kritik sachliche Antworten zu bekommen?


".... Das der [Felix Staratschek] seine Anwürfe auch nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 12.09.2012 - 2 BvR 1438/12) fortgesetzt hat, offenbart, dass es ihm gar nicht mehr um die Sache selbst, sondern einzig darum geht, den ÖDP- Bundesvorstand, vor allem aber den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] persönlich anzugreifen und herabzuwürdigen. Denn seit der Eilentscheidung war es absehbar, dass die von Mehr Demokratie e.V. betriebene Verfassungsbeschwerde mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin keinen Erfolg haben würde. ....."

Und wieder diffamiert das Schiedsgericht. Die grundsatzprogramm- und satzungswidrigen Inhalte, die ich hier schon dargelegt habe, sind durch die Ablehnung vor Gericht nicht beseitigt. Das Schiedsgericht hat nicht zu Prüfen, was generell gesellschaftlich und politisch erlaubt ist - da ist viel mehr möglich, als die ÖDP im Programm stehen hat - sondern einzig, ob das etwas ist, dass von den Zielen und Inhalten her vereinbar ist mit den Inhalten der Basistexte der ÖDP. 

Wie schon mit dem angeführten Kommentar vom Deutschlandfunk zu genau diesem Urteil besteht sogar ein ernster Verdacht, das die inhaltslose, populistische Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" den Richtern klar gemacht hat, dass diese hier nicht mehr Urteilen können, wie es geboten wäre, weil dann mit großer Sicherheit die Abstimmung über eine neu gefasste Verfassung gekommen wäre. Dafür war ein Erfolg von "Mehr Demokratie" nicht mehr nötig. Wolfgang Schäuble (CDU), Peer Steinbrück (SPD), Rainer Brüderle (FDP) und andere redeten plötzlich davon, Volksentscheide über eine neue Verfassung abzuhalten.  damit ist die Saat der Mammutkampagne von "Mehr Demokratie" auch ohne Erfolg vor Gericht längst aufgegangen. oder mit Friedrich Dürrenmatts Aussage aus dem Drama "Die Physiker":  "Was einmal gedacht wurde kann nicht mehr zurück genommen werden." Die Weltformel zur Demokratiezerstörung wurde entwickelt, ihr Bekanntheitsgard von der ÖDP gefördert - und nun kann diese jederzeit aufgegriffen werden.


".... Damit ist aber der vom [Felix Staratschek] unverändert heftig vorgetragenen Kritik letztlich die sachliche Grundlage entzogen worden. Denn die vom [Felix Staratschek] aus subjektiver Überzeugung (objektiv aber gar nicht bestehende) ins Feld geführte Gefahr für das Grundgesetz hat sich damit erledigt.  ....."

Meine sachliche objektive Grundlage ist, dass die Aussagen der Aktionstexte unvereinbar sind mit den Aussagen der ÖDP- Basistexten. Selbst wenn "Mehr Demokratie" vor Gericht gescheitert ist, enthält diese Aktion nichts, was die ÖDP unterstützen darf, wenn diese ihre bisherigen Beschlüsse ernst nimmt, die zu diesen Basistexten geführt haben. Im Gegenteil, angesichts der potentiellen Spätwirkung der "Mehr Demokratie"- Klage auf die Politik, muss jetzt die ÖDP davor warnen, welche Gefährdungen unseres Grundgesetzes hier ausgedacht worden sind. 

Am 15. Mai 2013 hatte nämlich Peer Steinbrück (SPD) die Forderung nach der Abschaffung des Grundgesetzes per Volksabstimmung wieder aufgegriffen. Das deutet an, dass die Folgen der Verfassungsbeschwerde noch immer virulent sind und die ÖDP steht da als Unterstützerin im Internet. 


"...Dies hat den [Felix Staratschek] allerdings nicht davon abgehalten, seine Aktionen gegen Repräsentanten der Partei fortzusetzen - so z.B. noch anlässlich des Bundesparteitages in Heilbronn im April 2014, wo er vor der Tagungshalle demonstrierte und Flugblätter verteilte. Die vom [Felix Staratschek] in der mündlichen Verhandlung am 30.06.2014 zur Rechtfertigung seines Tuns ins Feld geführte Wiederholungsgefahr ändert daran nichts. Zum einen ist ein mögliches satzungs- bzw. beschlusswidriges Verhalten des [ÖDP- Bundesvorstandes] geheilt. Zum anderen bestehen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass tatsächlich eine Wiederholungsgefahr bestehen könnte. Die entsprechenden Ausführungen sind vielmehr rein spekulativ. ....."

Wortreich drückt sich hier das Schiedsgericht vor seiner Pflicht, zu prüfen, ob meine Darlegungen zutreffen. Diesen Ausführungen nach ist eine Vorstandsentlastung rechtlich höherwertiger als Satzung und Grundsatzprogramm. Wenn das wirklich so ist, sind diese Basispapiere der ÖDP bedeutungslos und taugen nur noch zum Wahlbetrug, weil der Vorstand machen kann, was er will, wenn ihm nur die Manipulierung des Parteitages gelingt, dass er eine Entlastung bekommt. Und da ist Sebastian Frankenberger als ausgebildeter Praktiker der Neurolingualen Programmierung den meisten Mitgliedern der ÖDP haushoch überlegen.   


"... Indem der [Felix Staratschek] auch heute noch darauf beharrt, dass nur eine Distanzierung von der bereits erledigten Verfassungsbeschwerde geeignet sein könne, die von ihm postulierte grundgesetzwidrige Gesinnung de [ÖDP- Bundesvorstandes] und des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] zu widerlegen, nimmt die Auseinandersetzung zunehmend den Charakter eines Machtspiels an. ..

Diesen Satz muss man zwei mal lesen, um ihn zu verstehen. Aber die Gesinnung des Bundesvorstandes kenne ich nicht. Ich kenne nur die Texte von "Mehr Demokratie" und der ÖDP. Und die passen nach meiner Erkenntnis nicht zusammen. 


Das Schiedsgericht sagt aber hier grob fahrlässig die Unwahrheit, da es die von mir immer genannte Alternative verschweigt, dass ich bessere inhaltliche Argumente akzeptieren würde, wenn die Überzeugen. Aber im ganzen Verfahren weigerte sich Dr. Karl Heinz Jobst diese Argumente zu liefern. Deren Existenz wurde lediglich behauptet, aber nie belegt. Von daher kann ich hier nicht erkennen, wie das mehr und mehr ein Machtspiel werden kann, wo ich doch von Anfang an den Eindruck habe, der Bundesvorstand nutzt seinen Amtsbonus und seine Position, um mir gegenüber ein Machtspiel zu führen. Das belegen die Rügen, die statt sinnvoller Argumente formuliert wurden.


" .... Denn einer solchen Distanzierung würde kein realpolitischer Effekt zukommen, wohl aber ein beträchtlicher Imageverlust des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] und des [ÖDP- Bundesvorstandes]. ...."

---Also ist ehrliche Politik mit einen Imageverlust verbunden?

---Darf man Fehler nicht eingestehen? 

Ein Austritt aus der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" - den ich ja auch vollzogen habe - wäre ein Zeichen von Größe gewesen, weil nur ideologische Sturköpfe und Volksverführer sich weigern, aus falschen Verhalten zu lernen. 

Es hätte ja gereicht, wenn Sebastian Frankenberger nach dem Bundesparteitag von Erding einfach zur Aktion von "Mehr Demokratie" geschwiegen hätte. Dann hätte ich keinen Anlass gehabt, hier weiter zu agieren. Mit seinem Brief vom 6.12.2012 hat er aber die Irreführung der Öffentlichkeit wieder aufgenommen, was ich als Anhänger einer echten ehrlichen Politik auf der Basis der ÖDP-Grundlagentexte, nicht hinnehmen kann. Außerdem hätte ein Austritt aus der Klage durch Pressemitteilungen und Forderungen an andere, dies auch zu tun gute Auswirkungen auf den Verein "Mehr Demokratie" haben können und auf die dann besser informierte Öffentlichkeit. 

An Falschaussagen festzuhalten, nur weil man einen fiktiven Imageverlust fürchtet, dass passt nicht zu einer ehrlichen ÖDP- Politik. 


".... Dem Bundesschiedsgericht erschließt sich daher nicht, welches sachliche und berechtigte Interesse der [Felix Staratschek] mit dem von ihm mit fanatischer Hartnäckigkeit eingeforderten "Geständnis" (vgl, seinen Forderungskatalog in der E- Mail vom 9.2.13) neben seiner persönlichen Befriedigung verfolgen könnte. ...."

Und wieder greift das Schiedsgericht zu einer Diffamierung. Beim Einsatz für die Ziele der ÖDP nehme ich auf mich selber am wenigsten Rücksicht, warne aber alle davor, es mir gleich zu tun - wegen der Gefahr des Ausbrennens. Ich setze dafür meinen Urlaub und meine Freizeit ein, ich trage dafür Kosten. Das einzige was ich will, ist eine von A bis Z ehrliche ÖDP. Mir macht es keine Befriedigung, gegen Personen vorzugehen, aber das lässt sich nicht immer vermeiden, wenn Personen Träger und Förderer von Fehlentwicklungen sind. 

Nur mal eine Zahl, von 2009 bis 2014 habe ich für die ÖDP 80.000 Flugblätter verteilt, ich habe auf vielen Demos, oft als einziger - das sogar in Münster! - eine ÖDP- Fahne hoch gehalten. ich stelle mich da wirklich ganz hinten an. Aber gerade wegen diesem Einsatz will ich eine ÖDP haben, die zu ihren Basistexten steht. Alles andere ist Betrug, wie diesen die etablierten Parteien zu genüge betreiben. Seit August 1986 kenne ich die ÖDP und war bereits als Interessant sehr aktiv. Und ich habe kein anderes Interesse, als diese Welt gegen ihre Zerstörer zu verteidigen. 


"... Der Charakter einer nicht mehr sachbezogenen "Privatfehde" gegen den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] persönlich wird auch dadurch unterstrichen, dass sich die Anwürfe des [Felix Staratschek] fast ausschließlich gegen den Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger richten. Nur einmal ist in die Kritik der beisitzende Bundesvorstand Werner Roleff, welcher demselben Landesverband wie [Felix Staratschek] angehört, einbezogen worden. ...." 

Fakt ist, dass Sebastian Frankenberger sich auf Parteitagen, in Rundbriefen und in seinem Tätigskeitsbericht ausführlicher als alle anderen mit diesem Thema dargestellt hat. Da kann man davon ausgehen, dass ohne ihm  dieses Thema gar nicht in die ÖDP gekommen wäre oder dort nicht so vehemment gegen alle Fakten vertreten würde. 

Der Kölner katholische Theologe und Pastoralreferent Werner Roleff war als einziges Mitglied des Bundesvorstandes auf Mitgliederversammlungen und Parteitagen in Nordrhein Westfalen anwesend und hat so die Fragen bekommen, die ich jeden Vertreter des Bundesvorstandes gestellt hätte. Ich habe da den Verdacht, Sebastian Frankenberger hat die Parteitage in Nordrhein Westfalen gemieden, wie der Teufel das Weihwasser, weil er wusste, dass ich auf diesen Veranstaltungen anwesend bin. 

Aber Frankenberger stellt sich doch selber auf jede nur erdenkliche Art in den Mittelpunkt, dass zeigen doch die Layout- Probe- Plakate von Hann Münden, die unbedingt sein Konterfei tragen musste. Dabei wäre das zu verzeihen, wenn er dahinter wirklich authentisch und sachorientiert agiert und immer nach seinem Buchtitel handelt "Volk entscheide" statt "Bundesvorstand befiehl!"
Ich habe über sein Buch eine Rezension geschrieben, die klar zeigt, welches Kapital Sebastian Frankenberger bei mir verspielt hat.  http://viertuerme.blogspot.de/2011/10/buchbesprechung-volk-entscheide.html . Damals habe ich gehofft, dass er Schwung in die ÖDP bringt und so deren politische Aussagen mit Leben füllt, statt diese mit einer Aktion von "Mehr Demokratie" zu ersticken. 



"... Für die Beschlüsse, die [Felix Staratschek] angreift, ist jedoch der Beschwerdegegner bzw. der Bundesvorstand als Gesamtgremium verantwortlich. Die zunehmende Unsachlichkeit des [Felix Staratschek] zeigt sich auch darin, dass seine Ausführungen immer mehr auf bestimmte angebliche Persönlichkeitsmerkmale des Bundesvorsitzenden fokussieren. dies wird z.B. besonders deutlich, wenn er ausführlich die Charaktereigenschaften beschreibt, die der Bundesvorsitzende [Sebastian Frankenberger] mit einem Narzisten gemeinsam haben soll (vgl. Mail vom 10.09.2013) oder wenn über dessen Fähigkeiten im Neuronalen Programmieren spekuliert wird (vgl. Mail vom 13.10.2012). Die mehrfach verwendeten Ausdrücke  wie "Lügner", "Schwafler" usw.belegen daher, dass hier eine reine Schmähkritik vorliegt, die den Angegriffenen als Person herabwürdigen und in der Öffentlichkeit verächtlich machen soll (vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7.12.2011 - 1 BvR 2678/10). Unerheblich ist nach Auffassung des Bundesschiedsgerichtes, dass diese Beleidigungen teilweise mit Sachaussagen verknüpft sind, denn letztere sind wie oben aufgeführt unberechtigt. Zudem stehen die verbalen Attacken des [Felix Staratschek] nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der oben dargestellten Sachfrage, die den Streit ausgelöst hat.  ...."

Interessant ist hier, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes herangezogen wird, um mir Schmähkritik zu unterstellen. Zu diesem Urteil schreibt der Warnow-Kurier:

"Nach dem BVG-Urteil dürfe Bergstedt jetzt sogar verfassungsrechtlich geprüft die Macher in den Gentechnikseilschaften als „rücksichtslos“ und „profitorientiert“ bezeichnen. Ebenso bleibe erlaubt, die „Seilschaften“ und „undurchsichtigen Firmengeflechte“ als „Gentechnikmafia“ zu kritisieren.
Gleiches gelte für den Vorwurf, es seien Demonstranten „gekauft“ worden. Das BVG habe außerdem bestätigt, dass Bergstedts Schriften eine „Auseinandersetzung in Bezug auf ein Sach­thema“ seien – und damit keine Schmäh­kritik."

Letztlich lässt das Bundesschiedsgericht hier wieder außer acht, dass ich nur wieder gebe, wie Sebastian Frankenberger auf mich wirkt. Wenn ich das mitteile ist das auch ein "Feed Back", wie es heute auf Denglisch heißt, über das man immer erst mal Nachdenken sollte, wie es dazu kam und ob man selber dazu beigetragen hat. 

Die meisten der hier genannten Äußerungen fielen erst im Jahr 2013, nachdem ich seit Anfang Juli 2012 keine inhaltlichen Antworten bekam und der Bundesvorstand ab August 2012 versuchte, mich mit Rügen einzuschüchtern. Und in Erding wurde mir bereits im November 2012 ein Ausschlussverfahren angedroht.

---Und wie, liebe Leserinnen und Leser, würden Sie jemanden nennen, der permanent Falschaussagen verbreitet und eine Klage, die eine Abstimmung über einen schlechteren Ersatz für das Grundgesetz fordert als Klage für eine Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt verkauft? 

Ich habe Sebastian Frankenberger die Klarstellung von "Mehr Demokratie" in Erding 2012 vorgelesen. Eine inhaltliche Erläuterung, wie ich hier was falsch verstehe, was ja denkbar ist, habe ich nie bekommen. Sind da Bezeichnungen wie Lügner, Schwafler oder greußlicher Populist fehl am Platze? 


(Fortsetzung am 28. Juli 2014)


"...

d.

Naturgemäß ist es von außen schwierig zu beurteilen, ob der [Felix Staratschek] mit Vorsatz handelt. Wenigstens ein Indiz belegt, dass sich der Beschwerdeführer sehr wohl darüber im klaren ist, das sein Tun die Qualität von Satzungsverstößen aufweist und somit zum Parteiausschluss führen kann. So schreibt er nämlich in seiner E-Mail vom 20.02.2013: "Eine Rüge schockt mich nicht, mich würde es auch nicht schocken, aus der ÖDP ausgeschlossen zu zu werden". ..."

Diese Aussage ist wieder eine Mutmaßung. Wenn mich etwas nicht (mehr) schockt. dann liegt das daran, dass ich bei dem Verhalten der ÖDP- Funktionäre einfach damit rechnen musste, dass es dazu kommt. 

Im Juni 2012 testete Christian Tischler aus Ingolstadt, ob ich auf seine Falschaussage hereinfalle:

"Ich beziehe mich hier auf ihren Blogeintrag "Warnung vor einer ÖDP Aktion". Das was Sie dort schreiben, kann durchaus aus parteischädigendes Verhalten ausgelegt werden. Darauf habe ich Sie höflich hingewiesen, nicht mehr und nicht weniger. .... ....
Hier wurde ein eindeutiger Mehrheitsbeschluss gefällt, an den wir uns als Partei halten müssen, ......"


Seit wann muss sich die Partei an einen willkürlichen Beschluss des Vorstandes halten? Oder meinte Christian Tischler gar einen Parteitagsbeschluss, den es nie gab?


Auch beim Bundesparteitag in Erding wurde ich im November 2012 angesprochen, dass ich mit einem Ausschlussverfahren rechnen können, wenn ich so weiter mache. Wenn ich dann gut 3 Monate später die oben zitiere Aussage mache, zeugt das nur von Realismus und ist kein Indiz für irgend einen Vorsatz, satzungswidrig zu handeln. 

"...Unabhängig hiervon liegt aber ein fahrlässiges Verschulden aus der Sicht des Bundesschiedsgerichts auf der Hand, nachdem sich der [Felix Staratschek] auch nach der im August 2012 ausgesprochenen Rüge nicht gemäßigt hat, sondern im Gegenteil, sein Handeln intensiviert hat und seine parteischädigenden Aktivitäten noch immer fortsetzt. ...."

Hier erklärt das Bundesschiedsgericht der ÖDP die Rüge des ÖDP- Bundesvorstandes zum dogmatischen Text, der nicht hinterfragt werden darf. Das ich von einem Beteiligten am Schiedsverfahren gerügt wurde wird als Beweis dafür genommen, dass ich im Unrecht bin, anstatt die Rüge inhaltlich aufzuarbeiten und zu prüfen, ob die Inhalte berechtigt sind und der Bundesvorstand auch alles gebotene getan hat, die Rüge zu vermeiden. Denn davon ist in der Rüge nichts belegt. 

Es wäre auch zu prüfen, ob die Rüge eine Ursache meines "intensivierten" Verhaltens ist. 

Und was das Schädigen der Partei angeht, gibt es da zwei Ebenen: Natürlich bringen meine Äußerungen kein gutes Zeugnis für die ÖDP. Und wenn der gute Ruf und der Wahlerfolg, losgelöst von den Inhalten betrachtet werden, dann schädige ich die Partei in der Struktur. Aber die Struktur einer Partei hat nur eine Aufgabe, dem Programm und den Beschlüssen zu dienen. Und wer diese Beschlusslagen missachtet, macht die Partei objektiv unglaubwürdig, unabhängig davon, ob das die einzelnen Subjekte erfassen oder auf diese Täuschung oder Entwertung hereinfallen. 

Noch einmal die kurze Definition vom Wahrig- Wörterbuch:

"Partei: Vereinigung von Personen mit der gleichen politischen Überzeugung, die sie im politischen Leben durchzusetzen suchen."

Das wichtigste einer Partei ist damit die "gleiche politische Überzeugung". Und die entsteht nicht im kleinen Bundesvorstand, sondern durch Parteitage und Urabstimmungen. Satzung und Grundsatzprogramm sind so eine Überzeugung. Und wer gegen deren Inhalte agiert, der schädigt die Partei in ihrem Kern. Die Verteidigung dieses Kerns kann kurzfristige negative Folgen im Erscheinungsbild haben, die aber behoben sind, wenn die Sache geklärt ist. 

Das fortgesetzte positionieren der ÖDP bei Zielen, die den Basistexten der ÖDP widersprechen, macht die diese Partei ausmachenden "gleichen politischen Überzeugungen"  wertlos. 

---Oder ist es die gemeinsame politische Überzeugung der ÖDP- Mitglieder, dass das Grundgesetz in einer Volksabstimmung gegen eine Verfassung antreten soll, die ESM und Fiskalpakt demokratisch legitimiert?   

"... Für ein wenigstens fahrlässiges Verschulden des [Felix Staratschek] spricht auch, dass er seine unumstößliche Einschätzung, die Passage auf Seite 102 der Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. gefährde das Grundgesetz, ohne juristische Beratung gefasst hat. In diesem Zusammenhang weist der [ÖDP- Bundesverstand] nachvollziehbar darauf hin, dass die in der Verfassungsbeschwerde verwendete juristische Argumentation sehr kompliziert sei und letztlich auch nicht Gegenstand des Parteiausschlussverfahren ist. ...."

Da die ÖDP- Unterstützung dieser Verfassungsbeschwerde durch einen Beschluss des ÖDP- Bundesvorstandes beschlossen, der Grund aller meiner  Aktionen ist, ist es unmöglich zu behaupten, die sei nicht Gegenstand des Parteiausschlusses. Sie ist der Kernpunkt des Parteiausschlusses und daher müssen alle Aussagen zu dieser Klage von mir und vom Bundesvorstand vom Gericht bewertet werden. Auch scharfe Aussagen können im Recht sein und sogar gut begründet. 

Aber hier kommt die Frage auf, wie kann der Bundesvorstand etwas unterstützen, wenn ihm die "verwendete juristische Argumentation" sehr kompliziert sind. Ich empfinde die gar nicht kompliziert, auch wenn da etwas französisch drinnen vorkommt.

Hier das was für den Bundesvorstand der ÖDP eine sehr komplizierte juristische Argumentation ist:  

"...Den Weg für eine Anrufung des Souveräns [also für einen Volksentscheid] eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant [die verfassungsgebende Gewalt] des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen. Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.

Zum Verfahren
Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene Verfahren ist hierzu nicht geeignet."


Auf gut 100 Seiten beschreibt her ein Verein, der sich "Mehr Demokratie" nennt, wie schlimm das ist, wo man "im Zusammenhang mit" klagt, um dann zu sagen, dieser Verlust an Demokratie kann aber nur eine "demokratische Legitimation" bekommen, wenn es dafür eine neue Verfassung gibt, weil es mit dem Grundgesetz nicht gehe.

Hierzu hat der ÖDP- MdeP Prof. Dr. Klaus Buchner auf Abgeordnetenwatch geantwortet: 

"Eine demokratische Legitimation für den ESM halte ich persönlich für absurd, weil er nach Meinung einiger Verfassungsrechtler sittenwidrig ist."

---Also will die ÖDP etwas unterstützen, was ihr ehemaliger Bundesvorsitzender und Kläger gegen den Vertrag von Lissabon und jetzt einziger Parlamentarier für absurd hält? 


---Oder wird Dr. Buchner jetzt wegen dieser Aussage aus der Partei ausgeschlossen? 

---Hat er dafür schon die Rüge bekommen?

Ich erinnere noch mal an den Kommentar vom Deutschlandfunk, die die Wirkung dieser Aussagen auf den Punkt gebracht hat und hier  schon zitiert wurde. 

Perfide ist die Aussage mit der juristischen Beratung. Wenn ich die Aussagen der Klage falsch verstehe, dann muss doch derjenige, der beschlossen hat, die ÖDP unterstützt das, auch in der Lage sein, das inhaltlich zu erfassen und auf Einwände mit guten Gründen zu reagieren. Fakt ist, ich habe viele Bekannte, die das auch sehen, wie z.B. das Ehepaar Reusing, die Verfassungsbeschwerden formulieren, die zwar zurück gestellt werden, aber nicht abgewiesen werden können. Und zu den Berichten, die ich gelesen habe, gehört auch ein Artikel der "Legal Tribune", wo die Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" nicht gut weg kommt:  

"Das Phänomen Massenverfassungsbeschwerde

Frau Hassel-Reusing ist vermutlich ein Opfer der Massenverfassungsbeschwerden gegen den ESM. Die Unsitte, Vollmachten zu sammeln, greift immer mehr um sich. Damit soll wohl Bedeutung signalisiert werden. Aber selbst 37.500 Vollmachten (wie im ESM-Verfahren) sind, bezogen auf eine 80 Millionen Bevölkerung, eine Marginalie. Menge verbessert auch die Qualität nicht. Im Übrigen vermag das BVerfG auch ohne Waschkörbe mit Vollmachten zu erkennen, wann eine Sache die Öffentlichkeit bewegt.

Ganz interessant sind auch die Hintergründe solcher populistischen Aktionen. Müssen die 37.500 Auserwählten Anwaltskosten tragen? Der Mindestgegenstandswert in Verfassungsbeschwerdesachen beträgt nach § 37 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 4.000 Euro. Nach dem anzuwendenden Berechnungsfaktor 1,6 ist die Verfahrensgebühr (einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen) je Beschwerdeführer mit rund 500 Euro zu veranschlagen. Der Gebührenverzicht ist berufsrechtlich nicht ganz unproblematisch.

Und wissen die Beschwerdeführer eigentlich, woran sie sich beteiligt haben? Dazu müsste jeder von ihnen zumindest den Verfassungsbeschwerdeschriftsatz in Händen halten.
[Ein Großteil der Beteiligungen wurde gesammelt, als noch kein Schriftsatz veröffentlicht war, so auch im April 2012 auf dem ÖDP- Parteitag.] Auch das Einsammeln von Vollmachten kostet Geld. Mit anderen Worten: Die 37.500 Beschwerdeführer sind eigentlich nur die Tentakeln eines einzigen Finanziers."

Hinzu kommt, dass ich diese Zusammenhänge hier einem Juristen der Landesregierung in Mainz vorgetragen habe, den ich bei einer Familienfeier getroffen habe. Seine Antwort war, "du bist gut informiert".


".... Da die vom [Felix Staratschek] gewählte Form der Auseinandersetzung aber sehr scharf ist und zudem erhebliche Angriffe auf den [ÖDP- Bundesvorstand], vor allem auf die Person des Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] beinhaltet, wäre von ihm zu fordern gewesen, dass er sich zuvor unter fachkundiger Beratung über die Richtigkeit seiner Einschätzung vergewissert hätte. ...."

---Von welcher Diktatur hat das Bundesschiedsgericht der ÖDP den den letzten Satz dieses Abschnittes gestohlen? 
---Was ist das für eine perfide Umkehr? 
Der Bundesvorstand der ÖDP hat doch beschlossen, das zu unterstützen. 
1.: Wenn der so etwas entscheidet, muss dieser wissen, was er tut.
2.: Und wenn das Schiedsgericht der Meinung ist, ich könnte irren, müsste es Indizien anführen, die in diese Richtung deuten. 

Vor allem muss doch der Bundesvorstand in der Lage sein, falsches an meiner Sichtweise zu erkennen und darzulegen, denn der hat ja gesagt, das unterstützt die ÖDP. Immerhin, ich habe darüber mit einem ausgebildeten Juristen gesprochen und damit diese perfide Forderung des Schiedsgerichtes sogar erfüllt. Darüber hinaus kann jeder die entscheidenden Sätze der Verfassungsbeschwerde von Seite 102 lesen, ich habe diese ja bereits hier zitiert.  


".....

e)

Der [Felix Staratschek] hat sich zu keinem Zeitpunkt daran interessiert gezeigt, das Verhältnis zu verbessern, ....."

Ich habe hier schon erläutert, dass dies eine ganz brachiale Falschaussage, wenn nicht sogar Lüge ist, da ich vor der Rüge.... 

.....dazu Vorschläge unterbreitet habe und 
....zu einem Gespräch bereit war und 
....es jederzeit die Chance der privaten und öffentlichen Reaktion gab, sowohl auf den Internetseiten, zu denen der Vorstand Zugang hat, als auch in meinem Blog. 

Bei letzteren wäre es sogar anonym möglich, mir überlegen zu widersprechen, so dass niemand dort ein persönliches Risiko eingehen musste.  Ohne sich zu dem Text als Autor zu bekennen, hätten die Mitglieder des ÖDP- Bundesvorstandes sich auf dessen Inhalte berufen können, denn es geht hier um nichts anderes als Inhalte.

---Warum hat der Bundesvorstand der ÖDP nie durch eine Beantwortung der Fragen gezeigt, dass er an einer Sachdiskussion interessiert ist? 

Die ganzen ausweichenden Antworten haben mir gezeigt, dass es da nicht um ein echtes Interesse an den Inhalten geht. 


"..... Ein Angebot des [ÖDP- Bundesvorstandes] hinsichtlich einer Mediation durch eine neutrale Person hat er ausgeschlagen (Januar 2013). ...."

Ab wievielen Falschaussagen ist ein Urteil eigentlich ungültig? Korrekt müsste es heißen:

"Während der Bundesvorstand auf das Angebot eines nicht an der Auseinandersetzung beteiligten ÖDP- Mitgliedes einging, lehnte Felix Staratschek dieses Mediationsverfahren ab. Das zum einen, weil er nach der Rüge Bedingungen gestellt habe und zum anderen, weil er immer wieder Fragen verschickt hatte, die jederzeit beantwortet werden konnten. Nur auf der Basis der Beantwortung dieser Fragen hätte für ihn die Meditaion einen Sinn gehabt." 


"... Weder in seiner schriftlichen Korrespondenz noch in Gesprächen mit ÖDP- Mitgliedern lässt er Kompromissbereitschaft erkennen, sondern beharrt auf der Erfüllung seiner Forderungen. ...."

Zu jeden Kompromiss gehören mindestens zwei und alle Beteiligten müssen bei einem Kompromiss Abstriche bei ihren Anliegen hinnehmen. 

---Gibt es Indizien, dass der Bundesvorstand Kompromissbereitschaft zeigte? 

---Oder belegt nicht die mitten in eine Gesprächsanbahnung platzierte Rüge, dass der Bundesvorstand der ÖDP keine Abstriche von seinem Tun akzeptieren wollte und nur an mich die Botschaft sendete: "Widerrufe oder brenne!"?

Alle meine Vorschläge an Sebastian Frankenberger, wie Schäden, die dieser verursacht hatte, behoben werden können, hat dieser nicht beachtet. 

Es gibt natürlich auch Dinge, da kann man keinen Kompromiss schließen, da es nicht ein bisschen Wahrheit und ein bisschen Lüge gibt. 

---Und ist es eine unlautere Forderung zu sagen, wenn ihr nicht darlegen könnt, wie diese Aktion zu den Basistexten der ÖDP passt, müsst ihr Euch davon trennen und die ÖDP da wieder raus nehmen?

Für diese Forderung gibt es zwei Wege, diese zu erfüllen:

1. Herr Staratschek, sie haben Zusammenhänge gebracht, die wir leider zu spät entdeckten, wir ziehen uns aus der Aktion zurück.
2. Herr Staratschek, ihr Anliegen das Grundgesetz zu verteidigen ist ehrenhaft, aber wir sehen die Gefahren nicht, weil.......

Da der ÖDP-Bundesvorstand an der Aktion festgehalten hat, hätte das Schiedsgericht zwingend schriftlich hier die zweite Antwortvariante einfordern müssen. 

***Eine solche Antwort hätte zwingend der Rüge vorausgehen müssen, wenn der Vorstand demokratisch handelt. 

***Eine solche Antwort muss dem Vorstand leicht fallen, da dieser immer nach der verfassten Beschlusslage der ÖDP- Basis und des ÖDP- Bundesparteitages handeln muss. 

***Eine solche Antwort hätte dem Vorstand leicht fallen müssen, weil die Überprüfung des eigenen Handelns in Zusammenhang mit der goldenen Regel des ÖDP- Grundsatzprogramms zwingend gefordert ist. 

Da man nicht alles gleichzeitig überprüfen kann, wäre es logisch, dass man mit den Themen beginnt, wo anfragen vorliegen. Und da der Bundesvorstand an der Erarbeitung des neuen Grundsatzprogrammes beteiligt war, hätte er sich daran auch schon orientieren können, als es bereits im Entwurf vorlag.  


"... Soweit der [Felix Staratschek] eine völlige Dialogverweigerung seitens des [ÖDP- Bundesvorstandes] beklagt hat, ist diese objektiv nicht gegeben (vgl. z.B. die Antwort von Sebastian Frankenberger auf eine Frage des [Felix Staratschek] am 29.01.2014 auf Abgeordnetenwatch). ...."

Das ist ein Grund sich mal mit der Antwort zu befassen:

Zunächst meine Frage:


"Sehr geehrter Herr Frankenberger!

Im September 2012 bekam ich einen Brief von der ÖDP mit einer Beilage des Vereins "Mehr Demokratie". Dieser Verein hat dort ganz ehrlich wieder gegeben, was ich auch auf Seite 102 von deren Klageschrift gelesen habe:

"Wir fordern eine Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge..... die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf....".

Ich möchte keine Partei wählen, die das Grundgesetz in Frage stellt.

---Warum hat die ÖDP (zusammen mit Piratenpartei und Freien Wählern) so ein Ziel unterstützt, wo doch Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP sich klar zum Grundgesetz bekennen und mir keine Beschlusslage bekannt ist, dass die ÖDP das Grundgesetz auch nur riskieren will?

---Wie kommen sie zur Bundestagwahl 2013 hier auf A-Watch zu der leider nicht weiter begründeten Aussage, es sollte nicht über das Grundgesetz abgestimmt werden, sondern über die Verträge, wo doch "Mehr Demokratie" hier eine gegenteilige Klarstellung geschrieben hat, um alle Missverständnisse auszuschließen.

---Sind Sie sich im Klaren, dass mit der Idee, mit einer neuen Verfassung den ESM, den Fiskalpakt und viele noch gar nicht absehbare rechtliche Konstrukte durchsetzbar zu machen sich Politiker wie Schäuble und Steinbrück angefreundet haben und deshalb notfalls genau diesen Weg gehen wollten, um im Falle eines zu kritischen BVG- Urteils das heutige Grundgesetz auszuhebeln? http://www.rp-online.de/politik/grundgesetz-fuer-europa-aid-1.2894086 .

---Ist die ÖDP noch glaubwürdig, wenn Handlungen nicht begründet werden und es so aussieht, als hätten die Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm keine Bedeutung für das handeln des ÖDP- Bundesvorstandes?

Mit bestem Gruß,
Felix Staratschek"
Ich teile mal die Antwort und nummeriere die Abschnitte:




"Lieber Felix,

1. ich und auch der Bundesvorstand haben Dir bereits mehrfach geantwortet.

2. Leider hast Du kein einziges Mal unsere Antworten akzeptierst, verdrehst weiterhin die Tatsachen und hast erst vor wenigen Wochen mich als Verbrecher beschimpft und mich mit rechts- und linksextremen Parteien verglichen.

3.: Solange Du nicht zu einem sachlichen Dialog bereit bist und Deine Diffamierungen und Verleumdungen gegen mich einstellst, beantworte ich Deine Fragen nicht.

4.: Ich verweise hier nochmals auf meinen Kommentar zur ESM-Klage von 2012: https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/vor-de...

5.: Außerdem möchte ich darauf hinweise, dass alle Beschlüsse innerhalb der ÖDP satzungsgemäß gefasst wurden und inhaltlich dem Grundsatzprogramm entsprechen und auch begründet wurden.

Gruß
Sebastian Frankenberger"


zu 1.: Sehr schlau, mit dem Satz, er habe schon mehrfach geantwortet, sagt er in Wirklichkeit, ich antworte dir nicht. Und mir ist auch nicht bekannt, wann er diese hier gestellten Fragen jemals beantwortet hat. Die Antworten gehen immer vom Thema weg oder wenn diese widerlegt wurden bleibt eine weitere Antwort aus oder es wird aus fadenscheinigen Gründen die Diskussion abgebrochen. Das passiert später auch noch in dieser Antwort.
zu 2.: Das wäre doch jetzt die Gelegenheit, der Öffentlichkeit darzulegen, was ich verdrehe. Ich halte es für ein politisches Verbrechen das Grundgesetz in Gefahr zu bringen. Und Antworten, die man akzeptieren soll müssen auch akzeptabel sein. Es wird hier nicht deutlich, was er geantwortet hat und ob das zum Inhalt gehörte.

zu 3.) Waren das keine sachlichen Fragen da oben? Oder war eine ehrliche Antwort nicht möglich, so dass eine Ausflucht gesucht werden musste? Das ist typisch für die Neurolinguale Programmierung. 

zu 4.: Was Sebastian Frankenberger hier als Pseudoantwort anbietet ist keine. Denn die Fragen, die ich oben in meinem Text stehen habe, habe ich auch zu diesem von Sebastian Frankenberger hier verlinkten Text. Zu diesem hatte ich damals mit den gleichen Inhalten, wie in meiner obigen Frage, Stellung genommen . Der Text wurde auch als E- Mail versandt, die ich dann kommentiert habe. Ich würde es niemals wagen, jemanden einen Text als Antwort noch mal vorzulegen, der mir so zerlegt wurde, sondern wenn ich meine, dass ich im Recht bin, würde ich auf die Einwände eingehen.

zu 5. Das sind nur Behauptungen. Wenn dem so wäre, wie er es sagt, hätte er es begründen können, wie die Beschlüsse zu den Basistexten der ÖDP passen und wer was wann beschlossen hat. 

Warum erkennt das Schiedsgericht nicht, dass hier von Sebastian Frankenberger ein Paradebeispiel für eine sehr gut aufgemachte Gesprächsverweigerung vorgeführt wird. Er sagt zwar die Wahrheit, aber so in die Worte verpackt, dass man die beim oberflächlichen Lesen übersehen kann. Und das wiederum ist die besagte Neurolinguale Programmierung:

--- ein Manipulationsverfahren, das in der politischen Propaganda häufig verwendet wird.

--- Die Methode ist geeignet, neue Ideen als hypnotische Botschaften unbemerkt einzupflanzen und Wertvorstellungen umzupolen.

--- Die Sprache ist nicht als Medium der Mitteilung und Verständigung, sondern nur als Instrument der Ablenkung und Beeinflussung zu nutzen.

--- Auf rein emotionaler Ebene wird mit ihnen Stimmung gemacht, um eine ehrliche demokratische Diskussion zu unterdrücken.


Genau diese Kriterien erfüllt Sebastian Frankenberger in seiner Pseudo- Antwort.

Weitere Antworten bleibt er schuldig: 
---Frage vom 2.05.2014
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-frankenberger/question/2014-05-02/7180
---Frage vom 20.05.2014
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-frankenberger/question/2014-05-20/7822


"...  Wenn der [Felix Staratschek] in der geschehenen Form immer wieder stereotyp die selben Vorwürfe und Forderungen erhebt, hat er es sich aus der Sicht des Bundesschiedsgerichts selbst zuzuschreiben, wenn er auf der Gegenseite die Bereitschaft zum neuerlichen Antworten immer mehr abnimmt. ...."
Woher nimmt das Schiedsgericht die Gewissheit, dass die Aussagen die Sebastian Frankenberger bei Abgeordnetenwatch macht stimmen? Ein Gericht muss nicht nur nach Zeugenaussagen suchen, sondern auch prüfen, ob die Aussagen wahr sind. 

Und was soll hier der Vorwurf der Stereotypität? Die ÖDP rühmt sich, seit 30 Jahren keine ihrer politischen Forderungen geräumt haben zu müssen und sie fordert seit 30 Jahren stereotyp eine umweltfreundliche ehrliche Politik, könnte man dann auch sagen. 

Außerdem ist es bei einem Gericht üblich, dass die Zeugenaussagen in den Sitzungen getätigt und protokolliert werden. Ich bekomme hier laufend Aussagen vorgesetzt, die nicht in der Sitzung des Schiedsgericht in Fulda gefallen sind. Ich hatte damit keine Möglichkeit, dazu im Verfahren Stellung zu nehmen, weil die Aussagen gar nicht vorkamen. Ein solches Vorgehen ist ein Hohn auf die Juristerei. Zusammen mit unzähligen Falschaussagen und Unterstellungen kann es einen nur erschüttern, was hier zusammengetragen wurde. Das wirft kein gutes Licht auf den inneren Zustand der ÖDP!

(Fortsetzung vom 29. Juli 2014)


"... 

f.

Mit seinem Verhalten hat der Beschwerdeführer eine erhebliche destruktive Unruhe in die Partei hineingetragen. Zur Verbreitung seiner Positionen hat er sich unter anderem eines von ihm selbst zusammengestellten Mailverteilers aus vielen 100 Adressaten (ÖDP- Mitgliedern und Nicht- ÖDP- Mitgliedern) bedient. Auch hat er an ihn geschickte private E- Mails - mutmaßlich ohne Zustimmung der Verfasser - veröffentlicht. Zudem hat er die Außenwirkung seines Tuns dadurch vergrößert, dass er seine Texte auch in seinem Viertürmeblog im Internet zugänglich gemacht hat. Dadurch erreicht er eine nicht eingrenzbare Öffentlichkeit, die über den Kreis der ÖDP- Mitglieder weit hinaus geht. Letzteres muss als besonders schwer angesehen werden. Dies um so mehr, als er mit dem Vorsitz des Kreisverbandes "Bergisches Land" (bzw. bis 2012 als stellvertretender Kreisvorsitzender) eine besondere Verantwortung trägt, die ÖDP nach außen möglichst positiv zu vertreten und für sie zu werben. ......"

Auch hierzu habe ich schon einiges bei ähnlichen Aussagen im bisherigen Text geschrieben. Faktisch stellt hier das Schiedsgericht die Pflicht, die Partei nach außen schön zu reden, höher ein, als die Pflicht aus der Satzung, das Grundsatzprogramm zu vertreten und sich an die Aussagen der Satzung zu halten. Gleichzeitig war die Seite der ÖDP Bergisches Land eine der aktivsten ÖDP- Seiten mit positiven ÖDP- Themen. 

Was das Schiedsgericht hier anführt, ist mein Versuch der öffentlichen und parteiinternen Desinformation paroli bieten zu können und über Hintergründe aufzuklären. Aber das habe ich bereits beschrieben. Letztlich geht es hier auch um eine Aussage der 10 Gebote, dass man gegenüber seinen Nächsten kein falsches Zeugnis geben soll. 

---Wie soll ich also etwas schön reden, was nicht schön ist? 
 
"... Im Gegensatz hierzu hat öffentlich vor der ÖDP gewarnt (E- Mail vom 2.03.2013) und sich mit seinen E- Mails z.T. auch an konkurrierende Parteien oder Personen gewandt (z.B. Repräsentanten der Partei Die Linke, der Freien Wähler, der AfD, der AUF-Partei und der PBC. ...."   

Es ging um Politik rings um den ESM und Fiskalpakt und da haben meine Texte Themen transportiert, die  interessant sind. Die Linken waren z.B. im Bundestag die einzige Partei, die geschlossen gegen den ESM agierte, in allen anderen Parteien waren es nur Abweichler. Mit einem PBC- Funktionär hatte ich durch eine EU- politische Veranstaltung des ÖDP- KV- Bergisches Land Kontakt, da dieser zu diesem Thema auch sehr aktiv war. Bei den Freien Wählern war es der Versuch, diese wie die ÖDP und auch die Piratenpartei zu überzeugen, sich von der Anti- Grundgesetz- Klage von "Mehr Demokratie" zu trennen. 

Und was konkurierende Parteien angeht, hat sich der ÖDP- MdeP Prof. Dr. Klaus Buchner doch der  grünen EU- Fraktion angeschlossen, wo mindestens zwei mit der ÖDP konkurierende Parteien (Die Grünen und die Piratenpartei) vertreten sind.

Die oben erwähnte E- Mail vom 2.3.13 war übrigens bis auf eine Person aus Radevormwald nur an ÖDP- Mitglieder oder Gäste vom Hann Mündender Parteitag gesendet. Sie endet mit diesem Satz:

"Es ist jetzt noch früh genug, den Frankenberger zur Ordnung zu rufen oder auszutauschen und so als glaubwürdige Ökologen 2013 und 2014 tolle Wahlerfolge zu schaffen. Das ist das Hauptziel meiner Aktivität: Glaubwürdigkeit und Wahlerfolg. Aber niemand der unglaubwürdig ist, darf Wahlerfolg haben."


"... Auch hat er gezielt Personen und Institutionen angesprochen, denen gegenüber die ÖDP um ein gutes Erscheinungsbild bemüht ist (z.B. das Bundesverfassungsgericht oder auch jene Persönlichkeiten, die von der Partei mit der "goldenen Schwalbe" ausgezeichnet worden sind.) ...."

Es ist ja wohl der Hammer, wenn mein Austritt aus der Verfassungsbeschwerde hier aufgeführt wird, den ich dem Gericht mitgeteilt habe. 

Und was die Personen betrifft, die die goldene Schwalbe bekommen sollten, wurden dort vor allem der Einsatz gegen die Gentechnik geehrt. Wäre ich ein Preisempfänger, wäre ich dankbar für diese Warnung gewesen. Was ich in dem Brief zu wenig betont habe, ist, dass mit der Riskierung des Grundgesetzes auch der Einführung der Gentechnik über die EU Tür und Tor geöffnet werden können.


(Fortsetzung vom 30. Juli 2014)


"... Nicht zuletzt hat der [Felix Staratschek] der ÖDP dadurch besonderen Schaden zugefügt, dass er seine Veröffentlichungen auch an Presseorgane und Rundfunkstationen gerichtet hat. Denn wenn ein Funktionsträger in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne seinen Lesern dezidiert erklärt, warum er die ÖDP als nicht wählbar ansieht, wird die Grenze parteischädigenden Verhaltens überschritten. Diesen Schaden hat der [Felix Staratschek] offenkundig auch bewusst einkalkuliert. Er geht jedenfalls davon aus, dass er mit seinen Aktionen eine große Zahl von Menschen erreicht hat und deren Einstellung gegenüber der ÖDP und ihren Zielen beeinflussen kann. So rühmt er sich beispielsweise damit, dass seine Kampagne möglicherweise dreitausend Personen mehr die - auch vom [ÖDP- Bundesvorstand] unterstützte  - Verfassungsklage von Mehr Demokratie e.V. unterschrieben hätten, zumindest habe er mehrere Anrufe von Personen bekommen, die aus der Verfassungsbeschwerde wieder ausgetreten oder ihr aufgrund der Warnungen des Beschwerdeführers gar nicht erst beigetreten seien (gl. Mail vom 18.07.2012). ....."

Bei diesen Zeilen weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Ist das Bundesschiedsgericht der ÖDP jetzt schon gegen die freie Meinungsäußerung? Gut, ich habe den Bericht auf meinen Blog Nachbearbeitet und im Winter Anfang 2014 da das Bild mit Anmerkung von Sebastian Frankenberger hinzugefügt. Die ÖDP kommt aber in dem Text, der als E- Mail versendet wurde, nicht vor. Immerhin wurde dieser Text in mehreren Rundbriefen von anderen Personen verbreitet und ist auch auf der Seite vom Netzwerk Volksentscheid zu finden. Ich habe den Text bei Gloria.tv ( http://gloria.tv/?media=313497 ) eingestellt. 

Und wenn ich "dezidiert erklärt" habe, warum man die ÖDP nicht wählen soll, wäre doch das Schiedsgericht hier aufgerufen, dies zu zitieren und zu bewerten. Schließlich können die Gründe ja zutreffen. Unklar ist bei allen Aussagen dieses Abschnittes, worauf diese sich beziehen. Da ich die meisten Mails im BCC- Modus versendet habe, ist das Bundesschiedsgericht gar nicht in der Lage, festzustellen, an wenn ich die Mails versendet habe. Aber bei Fragen hätte ich in der Sitzung mein Postfach öffnen können, um zu zeigen, an wenn ich welche Mail versendet habe. 

Die zuvor erwähnte Mail vom 2.3.13 ging eben fast ausschließlich an ÖDP- Mitglieder und nicht an die Medien. Sollten sich die Aussagen des Schiedsgerichtes auf diese Mail beziehen, sind die Aussagen des Gerichtes Unterstellungen. Man kann mein Verhalten durchaus als eine "breit angelegte Öffentlichkeitskampagne"  bezeichnen, da ich täglich nach ÖDP- Meldungen gesucht habe und dazu, wenn es Ansatzpunkte gab, Kommentare zu schreiben. Aber das scheint das Schiedsgericht hier nicht zu meinen und bezieht sich nur auf diese eine Mail. 

Und ich habe das nicht getan, weil ich einen "Schaden .... offenkundig auch bewusst einkalkuliert" habe, sondern weil ich auf einen Schaden aufmerksam machen wollte, zu dessen Behebung ich keinen anderen Weg mehr sah, als durch Information der Öffentlichkeit Druck auf den Bundesvorstand der ÖDP aufzubauen, hier endlich inhaltlich Stellung zu nehmen. 

---Wo hat das Gericht die teilweise vom Bundesvorstand behaupteten Stellungnahmen vorliegen und hier zitiert? 

In meinem Brief an die ÖDP- Mitglieder steht auch, wie eine ÖDP sein muss, die wählbar ist. Dieser wählbaren ÖDP bin ich vor über 25 Jahren beigetreten und habe als Funktionär dieser ÖDP diese alten Werte verteidigt, die damals zu meinen Beitritt führten. 

Warum das Schiedsgericht hier den "Funktionsträger" so betont, weiß ich nicht! Ich könnte auch zu Sebastian Frankenberger schreiben: 

"Wenn ein Funktionsträger wie beschrieben in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne seinen Lesern dezidiert Aktionen nahelegt, die mit den Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm unvereinbar sind, wird die Grenze parteischädigenden Verhaltens überschritten". 

Und weil ich das genau so sehe, habe ich vor dieser verführten ÖDP gewarnt, in der Hoffnung, dass die Warnung zur Behebung dieser Parteischädigung führt. 


"... Das die Publikationen des [Felix Staratschek] durchaus Außenwirkung entfalteten und nach außen hin ein schlechtes Licht auf die ÖDP geworfen haben, zeigt sich unter anderem darin, dass das Mitglied des Bundesvorstandes Werner Roleff in Folge des an ihn gerichteten offenen Briefes vom 30.09.2012 von seinem Arbeitgeber einbestellt und um Stellungnahme zu diesem Vorfall gebeten worden ist. ....."

Das spricht doch nur für den Arbeitgeber, das Erzbistum Köln, wenn es sich informiert, was da los ist, wenn ein Pastoralreferent und katholischer Theologe aus Köln Schagzeilen macht. 

Hier ein Auszug aus dem Brief:

"Aber als mir der Bundesvorstand eine Rüge erteilte, war Deine Stimme bei den Rügenden dabei. Ich muss also davon ausgehen, dass Du hinter dem stehst, was der Bundesvorstand tut und ich entschieden ablehne. Ich fragte in Münster im September 2012 auf der Mitgliederversammlung der ÖDP- Nordrhein Westfalen nach, wie die zur Wahl stehenden Kandidaten der NRW- Landesliste zur Bundestagswahl zum Grundgesetz stehen und wie zu der Klage des Vereins "Mehr Demokratie", welche auf Seite 102 unser Grundgesetz mindestens riskiert."

Seine Antwort war, "Ich antworte nicht auf Unterstellungen". Damit liegt hier ein klarer Fall von Diskussionsverweigerung durch ein Mitglied des ÖDP- Bundesvorstandes vor, als ich ihm die Chance gab, sein Handeln zu begründen und mich vor der Mitgliederversammlung der ÖDP, die die Liste zur Bundestagswahl aufstellte, zu widerlegen. 

Schlimmer noch, mit dem Wort Unterstellungen wurde ich vor der Versammlung öffentlich als eine Art Lügner dargestellt, dessen Aussagen man nicht Ernst nehmen kann. Werner Roleff schaffte es mit dieser Diskussionsverweigerung auf die Landesliste der ÖDP Nordrhein Westfalen. Er ist damit als Kandidat eine Person des öffentlichen Lebens, der man auch öffentliche Briefe schreiben kann, weil die Person ja von der Öffentlichkeit gewählt werden will. 

Es wäre mal interessant zu erfahren, was Werner Roleff in der Personalabteilung des Erzbistum Köln über mich erzählt hat. Leider wurde ich nie eingeladen, dazu Stellung zu nehmen, so dass es nicht sehr schlimm für Werner Roleff gewesen sein kann. Im Vatikan wurde der offene Brief nur einmal gelesen.


"...  Einen äußerst schwerwiegenden Schaden hat der Beschwerdeführer dadurch angerichtet, dass er wiederholt auf angebliche Gemeinsamkeiten zwischen dem ÖDP- Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] und der NPD bzw. Nazis hingewiesen hat. ....."

---Was wäre, wenn das wahr wäre? 

---Ist das dem ÖDP- Schiedsgericht egal? 

Wenn diese Aussage zu einer Verurteilung führt, muss klar belegt werden, dass die falsch ist. Wird die Botschaft an sich verurteilt, riskiert das Schiedsgericht, dass die Schnittmenge zwischen der ÖDP und der NDP, zu der nach meiner Sichtweise Sebastian Frankenberger maßgeblich beigetragen hat, fortbesteht und politische Wirkungen entfaltet!


"... Aufgrund der deutschen Geschichte ist es für eine wertkonservative Partei wie der ÖDP nämlich unerlässlich, auf eine scharfe Abgrenzung mach rechtsaußen zu achten. ...."

---Merkt das Schiedsgericht der ÖDP nicht, dass die ÖDP keine wertkonservative Partei mehr ist, wenn diese eine Aktion zur Riskierung des Grundgesetzes unterstützt? 

---Ist das Grundgesetz politisch gesehen nicht das wertvollste, das wir haben, das gerade Wertkonservative mit allen angemessenen Mitteln verteidigen müssen? 


"... Schon der - wenn auch sachlich nicht begründete - Anschein, sie [die ÖDP] würde nationalsozialistischen Gedankengut nahe stehen, kann jeder Partei politisch gefährlich werden, diesen Gesichtspunkt betont das Kammergericht Berlin ausdrücklich in Bezug auf die sogenannte "Hohmann- Rede", in der ein Bundestagsabgeordneter der CDU durch das Äußern tendenziell antisemitscher Gedanken Schaden zugefügt hat (KG Berlin, Urteil  vom 27.10.2006 - 3 U 47/05). ..."

Ich sehe eine Gemeinsamkeit zwischen Sebastian Frankenberger und der NPD darin, dass beide gegen die Ordnung des Grundgesetzes agieren bzw. das Frankenberger diese mindestens riskiert. 

---Was bitte ist darin antisemitisch? 

---Muss hier nicht vielmehr das Schiedsgericht sagen, "ja das stimmt, weil ....." oder "nein das stimmt nicht weil ....." ? 

Nur wenn es nicht stimmt, kann diese Aussage als Schaden für die Partei gewertet werden. Wenn es stimmt, ist es eine Warnung vor dem Schaden, der die Partei trifft, wenn diese weiter in dieser Schnittmenge verweilt.


"...Während allerdings die CDU als Volkspartei kaum in den Verdacht geraten würde, insgesamt eine rechtsextreme Partei zu sein, kann ein solches Gerücht für eine Kleinpartei wie der ÖDP sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. ....."

---Ist es ein Gerücht oder eine Tatsache? 

Wenn das Urteil hier die Behauptung aufstellt, es sei ein Gerücht, muss es beweisen, dass es keine Tatsache ist. Und ich gehe nicht davon aus, die die Zahl meiner Blogaufrufe für die ÖDP existenzbedrohende Ausmaße hat. Der Artikel "Was haben Sebastian Frankenberger und die NPD gemeinsam" vom 20. Februar 2013, hat bis zum 30. Juli 2014 nur 64 Aufrufe verzeichnet. Die meisten Leser dieses Textes dürften die ca. 600 direkt angeschriebenen ÖDP- Mitglieder gewesen sein.  


"... Vergleiche mit einer mutmaßlich verfassungsfeindlichen, rechtsradikalen Partei verbieten sich daher für ÖDP- Mitglieder von vornherein. ...."

Das erinnert mich an eine Aussage aus der Rheinischen Post, die Grünern seien eine Verbotspartei, "eine Art ÖDP mit Dienstwagen". 

---Ist dem Schiedsgericht eigentlich klar, dass dieses hier ausgesprochene Verbot die ÖDP zu einer grundgesetzwidrigen Partei machen würde? 

Denn da steht im Artikel 5, dass jeder das Recht hat seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. 

---Ist die ÖDP nicht laut Satzung eine Partei au dem Boden des Grundgesetzes? 

Artikel 1 Absatz 3 sagt dazu: "Die nachfolgenden Grundrechte binden die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht". Wenn also das Schiedsgericht der ÖDP hier feststellt, dass dieses unmittelbar geltende Recht nicht für ÖDP- Mitglieder gilt, dann sollte der Verfassungsschutz das Schiedsgericht auf die Liste der zu beobachtenden Gruppen setzen. 

Und da ich nicht nur einfach sage, ich meine das so, sondern weil ich es auch begründe, wäre es doch Aufgabe des Schiedsgerichtes diese Begründung zu prüfen. Die ÖDP versteht sich als Partei, die auch unbequeme Wahrheiten ausspricht. Demnach muss die ÖDP das was ich sage aushalten, wenn es wahr ist. Wenn es diese Schnittmenge zwischen der NPD und der ÖDP akut gibt, dann ist das der Schaden und nicht der Hinweis darauf! Und der Schaden wird nicht beseitigt, indem man den aus der Partei ausschließt, der darauf hinweist, sondern indem man dem ÖDP- Bundesvorstand aufträgt die ÖDP sofort aus der Schnittmenge herauszubringen.

"... Unerheblich ist, dass die vom [Felix Staratschek] gewählten Formulierungen teilweise in Frageform gekleidet sind bzw. zum Teil wohl eine rhetorische Zuspitzung enthalten sollen. Denn dies mindert die dargestellte Gefahr für die ÖDP nur unwesentlich. In diesem Zusammenhang muss besonders beachtet werden, dass das Verhalten des [Felix Staratschek] aufgrund der Veröffentlichungen im Internet und der Weiterleitung an Presseorgane eine sehr weite nicht zu begrenzende Außenwirkung hat und daher nicht mehr als parteiintern angesehen werden kann. Es steht zu befürchten, dass der [Felix Staratschek] mit seinem Tun letztlich auch die Chancen der ÖDP bei Wahlen gemindert hat. ....."

Wenn die ÖDP öffentlich gegen das Grundgesetz positioniert wird und dies mindestens dadurch in Frage stellt und da bei internen Anfragen keine nachvollziehbaren Antworten kommen, dann ist der Weg zur Öffentlichkeit die Pflicht. Schließlich betrifft das, was eine Partei tut, alle Menschen. Vor allem will die ÖDP eine Partei sein, die sich von den anderen Parteien unterscheidet, indem bei ihr das Programm wichtig ist. Wenn das Schiedsgericht diese Grundeinstellung ernst genommen hätte, hätten diese sich auf meine inhaltlichen Aussagen konzentriert. So aber wird die Partei zu einem heiligen Selbstzweck, den sich einige einflussreiche und geschickt agierende Selbstdarsteller dienstbar machen können, ohne dass das Programm noch eine Relevanz hat. 

Wenn mein Tun die Wahlchancen der ÖDP senkt, sollte das doch zum Nachdenken anregen, ob ich nicht genau das fordere, was die Wähler von der ÖDP erwarten. 


(Fortsetzung vom 1. August 2014)


"... Besonders hervorheben möchte das Bundesschiedsgericht an dieser Stelle, dass der [Felix Staratschek] sein Verhalten auch noch fortsetzt und damit der ÖDP noch immer Schaden zufügt. So gibt es ein Foto, das zeigt, dass der [Felix Staratschek] am 17./18. Mai 2014, also eine Woche vor der für die ÖDP besonders wichtigen Europawahl in Münster unweit eines Informationsstandes der ÖDP mit seinem "Stoppt Frankenberger Plakat" demonstriert hat. ....."

Die ÖDP ist noch immer in die Aktion eingebunden, die das Grundgesetz in Frage stellt, obwohl mir niemand darlegen kann, wie dass zu den Beschlusslagen der ÖDP passt. Diesen von mir gesehenen Schaden weigert sich das Schiedsgericht zu untersuchen. Und wenn der Urheber, Sebastian Frankenberger, dieser fatalen Positionierung nach Münster kommt, was in meinen Aktionsradius liegt - ich war da auch schon als einziges ÖDP- Mitglied auf Atomdemos - , dann darf der sich nicht wundern, wenn ich da auftauche. Und der einzige Fotoschuss von meiner Aktion, den ich mitbekommen habe, war das Handyfoto das Sebastian Frankenberger geknipst hat. Insgesamt war der Auflauf um den Infostand mäßig und ich glaube, dass lag nicht an meiner Anwesenheit. Immerhin wirkte Sebastian Frankenberger, bis er sich wieder fasste kurzzeitig sehr aggressiv und ich hatte den Eindruck, er wollte mir die Infoblätter wegreißen, die ich schnell der Reichweite seiner Hände entzogen hatte.  


"... Beispielhaft für die internen Auswirkungen der Kampagne kann ein Eintrag vom 16. Mai 2014 auf der Facebookseite "ÖDP-vernetzt" erwähnt werden, wo ein gewisser Thomas Manekeller den "sehr agressiven Rachefeldzug" des [Felix Staratschek] gegen den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] aufgreift und ausführt, dies wirke auf ihn und andere interessierte Neumitglieder "dermaßend abstoßend", dass er dringend empfehlen wolle, diese "private Fehde" auf einen anderen Terrain fortzuführen. ....."

Mir ist es bewusst, wie mein Handeln auf andere Wirken kann, deren Grundverständnis über die saubere und ehrliche ÖDP ich erschüttere. Aber das Schiedsgericht hat nicht solche subjektiven Aussagen zu untersuchen, sondern ob das, was ich vorbringe, berechtigt ist. Es ist nun mal keine private Fehde, wenn ich einen Verstoß gegen die Basistexte der ÖDP sehe. Auch Minderheiten können recht haben, sonst könnte die ÖDP mit ihren 0,6% zur EU- Parlamentswahl einpacken. Die Legalisierung objektiven Unrechts gibt es nicht, auch nicht durch die größten Mehrheiten! Eine solche Einstellung würde die Demokratie zur Diktatur der Mehrheit machen!


"... Weiter zu nennen ist in diesem Zusammenhang die E- Mail vom 5.06.2014 ("Von alkoholfreien Alkoholproblemen im politischen Delirium: Sebastian Frankenberger schädigt die ÖDP").  ...."

Was will das Bundesschiedsgericht der ÖDP damit sagen? Ich nehme als Aufhänger eine Aussage der FAZ und stelle dann dar, wie Sebastian Frankenberger, erfolgreicher, als es mir je gelungen ist, in die Medien trägt, wie zerstritten die ÖDP sei! Wenn man meine Verteidigung der ÖDP- Beschlusslagen zum Grundgesetz als Parteischädigung ansieht, muss doch erst recht dieses auf mich narzistisch wirkende vor Selbstmitleid triefende Gejammer von Sebastian Frankenberger als Schädigung angesehen werden. Während ich in der Summe vielleicht einige 1000 Leute erreiche (per Mail waren es mal 600 ÖDP- Mitglieder), erreicht Frankenberger Medien mit zusammen millionenfacher Verbreitung. Was ich im Netz gefunden habe, habe ich verlinkt, aber es dürfte im gedruckten Bereich mehr Meldungen gegeben haben, als im Netz! 


"... Dasselbe gilt für die E- Mail vom 28.06.2014, in der sich der Beschwerdeführer rühmt, er gehe wie der Widerstandskämpfer Fritz Gerlich einen "geraden Weg". Hiermit rückt er den [ÖDP- Bundesvorstand] und den Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] (erneut) in die Nähe des Nationalsozialismus. ...."


Hier die beanstandete Aussage aus der Mail:
"Auch ich bin einen geraden Weg im Einsatz gegen die ESM- Machtergreifung gegangen und stehe am 30.06.14 vor dem Bundesschiedsgericht in Fulda in Folge meiner Berufung zum Parteiausschluss: http://viertuerme.blogspot.de/2014/03/ausschluss-von-felix-staratschek-aus.html "

Fritz Gerlich hat für eine Gesellschaft auf der Grundlage des Naturrechts gekämpft, dass ein gutes Fundament für die unveräußerlichen Menschenrechte ist. Er wandte sich sowohl gegen die Angriffe der Nazis, als such gegen die der Kommunisten, die das Naturrecht in Frage stellten zugunsten ihrer ideologischen Willkür. Und Willkür wird wieder möglich, wenn die Demokratie zerstört wird und Artikel 20 Grundgesetz gebrochen wird, wo es auf Ewigkeit geschützt heißt, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. In der Übertragung von Entscheidungsmacht an demokratisch nicht mehr kontrollierte Gremien sehen viele eine neue Machtergreifung einer Finanzoligarchie, für die nur noch der Mammon zählt, aber kein Naturrecht oder Menschenrechte. Dagegen wende ich mich. Und ich wende mich gegen den Versuch, sowas eine demokratische Legitimation  zu schaffen, indem man das Grundgesetz in einer Volksabstimmung infrage stellt. Ich "rücke" Sebastian Frankenberger nirgendwo hin, sondern ich beschreibe nur, wo ich seinen Standpunkt wahrnehme. Dass das Schiedsgericht - gegen meine Terminvorschläge - einen denkwürdigen Tag wie den Ermordungstag von Fritz Gerlich am 30 Juni auswählte, habe nicht ich zu verantworten. Aber eine Ausstellung über Fritz Gerlich am Katholikentag in Regenburg hat mir das ins Bewusstsein gebracht. 

Immerhin, für das Bundesschiedsgericht ist es gar nicht wichtig, ob Sebastian Frankenberger in der Nähe des Nationalsozialismus steht. Denn das sehe ich so nicht, dazu fehlt ihm die völkische Ideologie. Aber er unterstützt etwas, das methodisch ähnlich vorgeht, wie der Nationalsozialismus, indem versucht wird die Schutzwirkung der Verfassung auszuhebeln. Bei den Nazis wurde die Verfassung durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt, "Mehr Demokratie" schlägt vor, darüber abzustimmen, ob wir eine neue Verfassung bekommen, die auf den ESM und Fiskalpakt zugeschnitten ist und das Grundgesetz ablöst. Gemeinsam ist beiden, dass die Schutzwirkung der Verfassung ausgehebelt wird. Und selbst, wenn der geforderte Volksentscheid im Ergebnis offen ist, wird hier dem Istzustand unter dem Grundgesetz ein Zustand als Alternative gegenüber gestellt, der allem widerspricht, was die ÖDP laut Programm und Satzung erreichen will. Einen solchen schlechten Zustand auch nur zu riskieren, müsste sich der ÖDP verbieten!


"....

g.


Zusammenfassend stellt das Bundesschiedsgericht daher fest, dass der [Felix Staratschek] zurechenbarer (zumindest fahrlässiger, wenn nicht gar vorsätzlicher) Weise hartnäckig gegen seine Obliegenheit, die Ordnung der Partei zu beachten, verstoßen hat und noch immer verstößt. Seine Äußerungen und sein Verhalten belegen, dass das Vertrauensverhältnis zum [ÖDP- Bundesvorstand] und speziell zum Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] aufs Tiefste erschüttert ist, ......"


Ich habe immer die Ordnung der Partei beachtet und diese auch in meiner Antwort hier immer wieder erwähnt und zitiert. Richtig ist aber, dass mit dem Bundesvorstand kein Vertrauensverhältnis mehr besteht. 

---Das alleine begründet aber nichts, da ja die Frage zu stellen ist, ist das fehlende Vertrauen berechtig? 


"... und das eine gedeihliche, den Parteizielen entsprechende Zusammenarbeit nicht mehr erwartet werden kann. ......"

Den Eindruck habe ich auch, der Bundesvorstand entfernt die ÖDP in einem Grundlagenthema von ihren Parteizielen. Und dieser hat mit dieser Manipulation Erfolg, wie man in diesem Urteil sehen kann. 

---Oder ist es ein Parteiziel, eine "neu gefasste Verfassung" für eine "demokratische Legitimation" für den ESM und den Fiskalpakt riskieren zu wollen? 

Im Gegensatz dazu ist es ein im April 2012 beschlossenes Parteiziel gewesen, mit der Verfassungsbeschwerde der Reusings sich zu solidarisieren. Das kam aber im Handeln des Bundesvorstandes nicht vor. 2007 beschloss der ÖDP- Bundesparteitag von Höxter, dass die ÖDP eine EU auf der Grundlage der Menschenrechte fordert. Aber das, was "Mehr Demokratie" als Alternative zum heutigen Istzustand darstellte, wäre das Gegenteil davon!


"... Mit seinem Tun hat der [Felix Staratschek] der ÖDP schweren Schaden zugefügt, wobei ergänzend noch zu berücksichtigen ist, dass es gerade einer kleinen Partei, in der sehr viele Aufgaben auch auf Leitungsebene ehrenamtlich erfüllt werden müssen, nicht hinnehmen kann, wenn wertvolle Zeit und Energie durch persönliche, unsachliche und verletzende Anwürfe aufgezerrt werden. Dem [ÖDP- Bundesvorstand] kann somit nicht weiter zugemutet werden, sich weiterhin mit diesen Anschuldigungen und "Querschüssen" auseinander zu setzen. Wenn sich der [Felix Staratschek] in der ÖDP unter der jetzigen Parteiführung nicht mehr wiederfindet und seine Mitgliedschaft dazu benutzt, um mit dem [ÖDP- Bundesvorstand] und dem Bundesvorsitzenden [Sebastian Frankenberger] in unsachlicher, polemischer und parteischädigender Weise eine Privatfehde zu führen und den Streit nach außen zu tragen, bleibt als letztes Mittel nur noch der Parteiausschluss. ......"

Es ist nicht die "Parteimitgliedschaft", mit der ich das hier schreibe, sondern es sind die von meiner Überzeugung geleiteten Finger. Wenn also der Bundesvorstand mich stoppen will, geht das nicht mit einem Parteiausschluss, sondern nur mit der Einführung der Scharia, um mir die Hände abzuhacken oder, was ÖDP- gemäß wäre, mit den überlegenen Fakten. 

Die Parteimitgliedschaft habe ich dazu genutzt, im Bergischen Land eine gute Internetseite der ÖDP zu führen. Über die Bewertungen, die das Schiedsgericht hier vornimmt, habe ich schon genug geschrieben. Aber hier wird die ÖDP ganz stark dem Nationalsozialsmus in die Nähe gesetzt. Und ein Prinzip des Nationalsozialismus war das hierachische Führerprinzip. Wichtig ist nicht, ob ich mich unter der aktuell schriftlich fixierten Beschlusslage der ÖDP wiederfinde, was ich in der tat tue, sondern ob ich mich unter der "jetzigen Parteiführung nicht mehr wieder finde"!!!!!!! Statt also zu prüfen, ob die Parteiführung im Widerspruch zu den Basistexten der ÖDP gehandelt hat, wird deren Verhalten für sakrosankt erklärt und meine bedingungslose Unterordung unter die "jetztige Parteiführung" gefordert. Was ist das anderes, als das Führerprinzip der Nazis? 

Aber streng demokratisch gibt es keine "Parteiführung" sondern nur einen Bundesvorstand, der die Geschäfte der Partei nach außen vertritt und dabei auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteitage agiert. Wenn es also eine Parteiführung gibt, ist das der personell der Bundesparteitag und rechtlich sind das auch Grundsatzprogramm und Satzung, die bis zu einer genau vorgenommenen Änderung der Beschlussslage zwingend die ganze Partei binden. Das Bundesschiedsgericht erklärt hier die ÖDP zu einer faschistoiden Führerpartei! Unglaublich!


"..... Die unbestreitbaren Verdienste, die sich der [Felix Staratschek] in den vergangenen Jahrzehnten durch sein Engagement  für die ÖDP erworben hat, begründen nach Ansicht des Bundesschiedsgerichtes kein anderes Ergebnis. Denn sie können in der Summe das äußerst gravierende parteischädigende Verhalten des [Felix Staratschek] aus der Zeit seit dem Frühjahr 2012 nicht mindern, zumal der [Felix Staratschek] nach wie vor keinerlei Einsicht zeigt und nicht mit einer Mäßigung seines Verhaltens zu rechnen ist. Bei dieser Sachlage scheinen andere mildere Mittel (vgl hierzu § 19 Satzung: Rüge - befristete Aberkennung von Ämtern bzw. befristetes Ruhen von Mitgliedschaftsrechten) offenkundig ungeeignet. Diese Schlussfolgerung untermauert der [Felix Staratschek] selbst, wenn er in der bereits erwähnten E- Mail vom 20.02.2013 schreibt, er lasse sich weder durch eine Rüge noch durch einen Parteiausschluss "schocken" und sein unfaires und parteischädigendes Verhalten auch jetzt noch fortsetzt. ........"

Ich denke, dazu habe ich bereist alles im Text geschrieben. Wenn mir schon 2012 parteischädigendes Verhalten nahe gelegt wird und sogar ein Parteiausschluss, dann braucht sich über diese Aussage niemand zu wundern. Es ist zwar traurig, wenn die ÖDP sich so von ihrer sogenannten Führung verführen lässt, aber das schlimmste, was mir passieren könnte, wäre es, mich zugunsten einer Parteikarriere zu verbiegen. 

Ich bin einer ÖDP beigetreten, wo das verfasste Parteiprogramm das höchste politische Gut war. Nach diesem Urteil ist die ÖDP eine Partei, wo die Parteiführer das höchste gut sind. Aus so einer Partei ausgeschlossen zu werden ist eine Ehre!


"..... Dieses Verfahren ist kostenfrei. Die Beteiligten haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung (§ 30 Abs. 1 SGO). 

Dieser Beschluss ist im Rahmen der Parteischiedsgerichtsbarkeit unanfechtbar (§ 25 SGO).

Unterschriften:

Ulrich Krähe 

Paul Holmes

Dr. Björn Benken












1 Kommentar:

  1. Das Urteil zu meinem Ausschluss aus der ÖDP mit meiner Kommentierung
    http://viertuerme.blogspot.de/2014/07/beschluss-des-bundesschiedsgericht-der.html

    Dazu eine kleine Rezension von Markus Stamm auf Facebook in der Gruppe "ÖDP- Vernetzt":

    "Kennst du das Urteil des Schiedsgerichtes im Wortlaut? Wenn man das sieht und sich anschaut, wie FS es wieder gibt, fragt man sich, wer hier ehrlich ist und wer nicht - bzw. frage ich mich das nicht mehr, denn das ist einfach dreist, was FS von sich gibt und wie er die Tatsachen verdreht."

    Leider hat er kein Beispiel genannt, was ich (FS) dreist verdrehe und bei ihm Zweifgel an meiner Ehrlichkeit weckt und belässt es, wie Frankenberger (siehe z.B. seine Antworten auf Fragen diesbezüglich bei Abgeordnetenwatch), bei unbelegten und unbewiesenen Behauptungen. Eine Person wie Frankenberger, die nicht inhaltlich antworten kann oder viel schlimmer, will, halte ich für den Posten des Bundesvorsitzenden für ungeeignet. Eine Person, die Fragen nicht beantwortet ist dies nach einer ÖDP- Meldung wohl auch nicht: https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-haelt-neue-datenschutzbeauftragte-fuer-fehlbe/
    Vielleicht sehen das aber andere auch wie Markus Stamm und sind in der Lage das besser darzustellen und zu begründen.

    Fakt ist, ich gebe das Urteil ungekürzt wieder und inhaltlich unverändert. Redaktionelle Änderungen für eine bessere Lesbarkeit sind sind klar aufgeführt. Urteil und Kommentar sind optisch klar voneinander getrennt und könne so auch getrennt gelesen werden.

    Quelle: https://www.facebook.com/groups/198776473506932/permalink/818095241575049/?comment_id=818348824883024&offset=0&total_comments=44

    AntwortenLöschen