NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 13. Juli 2014

Sommer 2012: Die Reusings wollen wegen Frankenbergers Politik aus der ÖDP austreten

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 




Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernnehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werden zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 

Zum Landesparteitag hatten die Reusings in öffentlicher Runde kundgetan, dass diese wegen Sebastian Frankenberger aus der ÖDP austreten werden. Darauf habe ich diese Mail an meinen damaligen ÖDP- Verteiler geschickt. 

In der Rüge durch den Bundesvorstand wird diese Mail aufgeführt unter der Aussage: 
3. (Verstöße gegen die Pflicht) Innerparteiliche Auseinandersetzungen sachlich und fair führen:
Auch hier weisen die Äußerungen von Ihnen, Herr Staratschek, erhebliche Mängel an Sachlichkeit und Fairness auf......
manche Äußerungen wurden an Personen/ Gruppen außerhalb der ÖDP bzw. an unbekannte Empfänger verschickt, obwohl es sich um eine innerparteiliche Debatte handelt.

Aber wie soll man sich verhaltn, wenn der Bundesvorstand sich weigert, auf Kritik und Fragen inhaltlich klarstellende Antworten zu geben? 
Mail vom 03.07.12, 18.12 Uhr: 


Liebe Mitglieder der ÖDP!

Aufgrund der Ausfälle von Sebastian Frankenberger gegen die Parteitagsanträge von unserem Kreisverband fühlen sich die Verursacher der drei Demokratieanträge Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing in der ÖDP nicht mehr heimisch. Für sie steht schon seit langen fest, dass, wenn der Stress mit den ESM- Klagen vorbei ist, der geordnete Austritt aus der ÖDP erfolgen soll. 


Es wird also irgendwann eine Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Bergisches Land geben, auf dem die Reusings ihre Ämter nieder legen. Da ich akut nicht sehe, dass es Nachfolger gibt für den Kreisvorsitz und die Schatzsucherin, wird das das Ende des KV Bergisches Land der ÖDP bedeuten.
Unsere Anträge.

Ich rate von allen Versuchen ab, die Reusings aktiv von ihrem Vorhaben abzubringen oder darauf anzusprechen. Es gibt nur eine Chance, die ÖDP- Basis muss zeigen, dass diese die Reusings unterstützt, sei es durch die Nachfrage von Vorträgen im Kreisverband (EU, ESM, Menschenrechte, Acta und noch schlimmere Pläne zur Meinungsfreiheit......) oder durch Dankbriefe für die geleistete Arbeit oder durch eine Unterstützung der Verfassungsklage der Reusings (siehe unten).

Obwohl die Klage der Reusings die einzige Verfassungsklage ist, die ein Bundesparteitag der ÖDP unterstützt - die Unterstützung der Klage von "Mehr Demokratie" wurde wohl wegen der befürchteten Diskussion nur vom Bundesvorstand beschlossen - wird die Klage, für die ein höherer Beschluss in der ÖDP vorliegt, nur unter ferner liefen auf der Internetseite behandelt, während die "Mehr Demokratie" Klage ganz oben auf der Startseite der ÖDP verlinkt ist. Es liegt also nicht mal eine Gleichbehandlung vor und so wird der Beschluss vom Bundesparteitag missachtet. Man kann persönlich Parteitagsbeschlüsse immer kritisieren, wegen der Meinungsfreiheit, aber umsetzen muss der Bundesvorstand diese Beschlüsse.

Hier kann man nachlesen, wie Sebastian Frankenberger sich gegen den Antrag der Reusings im ÖDP- Forum wandte, deren Klage per höchsten Beschluss zu unterstützen.
 [Das Forum wurde gelöscht, der Beitrag aber in den Viertürmeblog gerettet.] Nicht zuletzt mein Redebeitrag hat dazu beigetragen, dass er hier eine Niederlage einstecken musste. Dieser Abschnitt ist leider in der Videodoku des Bundesparteitages nicht enthalten, genauso wie mein Antrag zur 5%- Hürde. Das Frankenberger im Forum so argumentiert hat, ist in Ordnung [weil es seine Meinung war und er bis dahin wahrscheinlich keine inhaltliche Gegenposition bekommen hatte], dass er [nach meinen Beiträgen] nicht begriffen hat, wie wichtig es für die ganze Gesellschaft ist, dass die Anträge der Reusings an vorderster Stelle von der ÖDP mitgetragen werden und dass die Verursacher dieser mit extremsten Einsatz erstellten Texte, Klagen oder Petitionen auch mal von der ÖDP das brauchen, was man Rückhalt nennt.

Hier die Wiedergabe der Rede von Sebastian Frankenberger zum Netzerk Volksentscheid. Immerhin hat er für die Aussagen zum Netzwerk um Verzeihung gebeten, bleibt aber zu anderen Punkten, wo er die Aussagen her hat, die Aussage schuldig. Zumindest habe ich das Lissabonurteil komplett gelesen und da nicht gefunden, was Frankenberger da nennt. Da das Thema geschlossen wurde, konnte ich auf den letzten Beitrag nur in einem anderen Themenstrang eingehen. [Das alte ÖDP- Forum wurde im November 2013 gelöscht, wobei die hier genannten Beiträge schon vorher aus der Öffentlichkeit gezogen wurden.]

Direkt nach dieser miesen Stimmungmache fiel dann auch der Antrag "Werte statt Lügen" durch. Mit dieser Petition wollen die Reusings Fehler in den Verträgen der EU korrigieren, indem als Grundlage aller EU- Verträge die Gesamtmenge der Wirkkraft aller Menschenrechtserklärungen gilt. So sollen die Gefahren gebannt werden, die den Menschenrechten aus den EU- Verträgen drohen und es soll verhindert werden, dass verschiedene im EU- Gebiet angewandte Grundrechtstexte und deren Kommentierungen gegeneinander ausgespielt werden. Das dies in gerader Linie eine Fortsetzung der Verfassungsklagen der ÖDP zum Lissabonvertrag ist, verstehe ich nicht, warum der Bundesvorstand hier so dagegen argumentiert [und eine Nichtbehandlung fordert].

Damit hat hier leider Sebastian Frankenberger total versagt. er hat es geschafft, dass zwei unersetzbare ÖDP- Mitglieder die Partei verlassen wollen und mein Kreisverband kollabieren wird. Er hat Chancen verpasst, wo die ÖDP ein Alleinstellungsmerkmal haben könnte. Dies sage ich nicht, weil ich ein Fan vom Nachtreten bin, sondern weil ich einen Bewusstseinswandel bei Sebastian Frankenberger erreichen will, dass er künftig sich besser überlegt wie er handelt.

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass ich die Art, wie "Mehr Demokratie" für seine Verfassungsklage wirbt, sehr gefährlich halte. Die Klage selber ist jetzt im Netz und da bin ich mitten drin, mich durch zu fressen.

Es liegt jetzt an der ÖDP- Basis, ob diese an den Themen der Reusings Interesse zeigen, dass diese nicht austreten oder nach einiger Zeit den Weg zurück zur ÖDP finden. Und auch der Vorsitzende und Bundesvorstand können Themen so setzen oder beachten, dass wir die Reusings zurück gewinnen. Reden bringt jetzt nichts mehr, hier helfen nur Taten.

Bisher waren diese Sachen vertraulich, da nur zwischen mir und Volker besprochen. Aber beim Landesparteitag hat Volker auch vor anderen ÖDP- Mitgliedern diese Aussagen kund getan, so dass ich jetzt diese Zeilen schreiben kann.

Webseite:
ÖDP Bergisches Land: Kommentare auf dieser Seite werden automatisch an das Ehepaar Reusing  (nicht mehr an die Reusings, die sind wegen Frankenberger aus der ÖDP ausgetreten, 24.01.13) und mich weiter geleitet.
Ein schönes Zeichen an die Reusings wäre es, die israelische Friedensinitiative, die hier im Blog mit Bildlinks unterstützt wird, auch auf anderen ÖDP- Seiten erwähnt wird. Wenn das viele machen erfüllen die ein Herzensthema der Reusings und wenn ich da viel Feed back bekomme, dass diese Aktion der ÖDP- Bergisches Land kopiert wurde, kann ich das den Reusings mitteilen.

Ehepaar Reusing: http:// unser-politikblog.blogspot . com

Meine Bitte an alle: Bringen Sie ihre Ideen und Meinungen ins ÖDP- Forum ein. Registrieren Sie sich und wenn ihr KV was tolles macht, verlinken Sie das im ÖDP-Forum. Dann können das andere ÖDP-ler aufgreifen und stehen neben den auch notwendigen harten Diskussionen da auch die vielen guten Dinge, die die ÖDP- Aktiven tun. Und wegen dieser guten Basis gebe ich die ÖDP nicht auf und hoffe, der Bundesvorstand lernt aus dem, was er angerichtet und ausgelöst hat. [Es gibt ein neues Forum für die ÖDP, getragen von ehemaligen Forennutzern und unabhängig von ÖDP- Vorständen, zu dem ich herzlich einlade.]


Viele Grüße, Felix Staratschek,
noch stellvertr. Kreisvorsitzender für das Bergische Land.


[Der Folgende Text wurde mit der Mail mitversandt bzw. weiter geleitet, um zu vermitteln, wofür die Reusings eintreten (Die meisten Links im Text wurden im Juli 2014 ergänzt):]


Von: Viertürmeblog
Datum: 3. Juli 2012 17:00
Betreff: [Viertürmeblog für Radevormwald, Oberberg, Politik] Bürgerrechtlerin stellt ESM und Wirtschaftsregierung auf den Prüfstand

Montag, 2. Juli 2012 Es ist vollbracht – weitere sechs Verfassungsbeschwerden eingereicht Bürgerrechtlerin stellt ESM und Wirtschaftsregierung auf den Prüfstand
Unser Politikblog | 2.Juli 2012

Unser Politikblog / Wuppertal | Bundesverfassungsgericht / Karlsruhe
Nach über zwei Jahren, genauer gesagt 772 Tagen, harter Vorarbeit hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing aus Wuppertal am 30.06.2012 um 0.25 Uhr weitere sechs Verfassungsbeschwerden mit insgesamt 718 Seiten in Karlsruhe eingereicht. 

Unser herzlichster Dank geht an alle, die uns für dieses epochale Werk unterstützt haben, insbesondere die alternativen Medien, Blogger und Aktivisten, die über uns berichtet und uns über aktuelle für die Klagen wichtigen Geschehnisse auf dem laufenden gehalten haben, sowie an unsere Freunde und Verwandten, für die wir in den letzten zwei Jahren wenig Zeit gehabt haben. 

Die neuen Verfassungsbeschwerden richten sich gegen 
---die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt, zur „kleinen Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und zum ESM-Vertrag, 
---gegen die beiden Begleitgesetze zum ESM (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) sowie 
---gegen die zweite Änderungsfassung des StabMechG


Gegen die ursprüngliche Fassung und gegen die erste Änderungsfassung wurden bereits zu früheren Zeitpunkten Verfassungsbeschwerden eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Das StabMechG ist das Gesetz zur EFSF, der zweiten Stufe des „Euro-Rettungsschirms“ Die „kleine Vertragsänderung“ enthält zwei Sätze Gummivorschrift, oder vornehm „Blankettermächtigung“. 
---Der erste Satz ermächtigt zu immer neuen Mechanismen innerhalb und außerhalb des EU-Rechts zur Sicherung der „Finanzstabilität“ des Finanzsektors, darunter vor allem der Großbanken – entsprechend der „too big to fail“ - Hypothese der Weltbank. 
---Der zweite Satz verlangt strenge Auflagen; gemeint sind Auflagen mit einer der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF) entsprechenden Strenge, die vor allem auf die sozialen Grund- und Menschenrechte der Einwohner der Schuldnerstaaten ignoriert. 

Bisher will man vor allem zwei Gruppen von Mechanismen an die „kleine Vertragsänderung“ anknüpfen lassen: den europäischen Finanzierungsmechanismus (mit Griechenlandhilfe als Testversion und danach EFSM, EFSF und ESM) und die EU-Wirtschaftsregierung (mit Fiskalpakt, Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, Ungleichgewichtsverfahren, haushaltsmäßiger Überwachung und Instrumentalisierung der EU-Fördermittel)
Klicken Sie das Bild nach dem Lesen an, wenn Sie
hinter dieser Verfassungsklage stehen. 

Es werden keine Spenden, etc. gesammelt,
sondern nur Zeichen der Unterstützung erbeten


Beim europäischen Finanzierungsmechanismus erhalten Staaten vor allem mit akuten Liquiditäts- Problemen und Staaten, in denen Großbanken Rekapitalisierungsprobleme haben, Finanzhilfen, für welche diese von der „Troika“ aus EU-Kommission, IWF und EZB entworfene IWF-artig strenge Auflagen zu erfüllen haben. 

Beim ESM kommen noch hinzu dessen besondere Intransparenz, und dass in diesem die „Wiener Initiative“ und das Staateninsolvenzverfahren enthalten sind, worin auch noch die privaten Gläubiger dem jeweiligen Schuldnerland politische Auflagen machen können. Außerdem gibt es Geld vom ESM selbst erst, wenn zuvor alle Ersparnisse von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung für die Gläubiger eingesetzt worden sind („rigorose Schuldentragfähigkeitsanalyse“).
Bei der Wirtschaftsregierung macht die EU-Kommission den Staaten Auflagen. Beim Stabilitäts- und Wachstumspakt trifft es die Staaten mit mehr als 0,5 % des BIP Neuverschuldung oder mehr als 60% des BIP Gesamtverschuldung und beim Ungleichgewichtsverfahren alle die, welche bei bestimmten volkswirtschaftlichen Kenngrößen über von der EU-Kommission festgelegten Höchst- oder Untergrenzen von ihr festgelegten Mindestwerten liegen, z. B. bzgl. Arbeitslosigkeit, Export- oder Importüberschüssen. Dabei sind die Auflagen im Ungleichgewichtsverfahren vorgesehen für den Zugriff der EU-Kommission auf beliebige Fragen der Lohn-, Finanz- und Wirtschaftspolitik sowie für die Handelbarmachung bisher nicht handelbarer Güter (Öffnung von immer mehr Bereichen für den Weltmarkt, z. B. von Freiberuflern, Daseinsvorsorge und Behörden). 

Bei der haushaltsmäßigen Überwachung geht es darum, bei Nichterfüllung der Auflagen der Wirtschaftsregierung als weitere Sanktion zusätzlich zu hohen Bußgeldern EU-Fördermittel auszusetzen, zu kürzen oder zu streichen (Strukturmittel, Kohäsionsmittel, 2. Säule der Agrarmittel (ELER), EU-Sozialfonds sowie Fischereimittel). Und es geht um direkte Eingriffe der EU-Kommission in die Haushaltsentwürfe der Mitgliedsstaaten. 

Der Fiskalpakt schließlich hat den Sinn, Rechtsgrundlagen für die Verordnungen zur Errichtung der Wirtschaftsregierung nachzuschieben, darüber hinaus den Stabilitäts- und Wachstumspakt weiter zu verschärfen, der EU-Kommission ein Initiativrecht für Änderungen der mitgliedsstaatlichen Verfassungen zur dortigen Verankerung von Rechtsgrundlagen für den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu geben, und der EU-Kommission den Zugriff auf Exekutive und Judikative der Mitgliedsstaaten zu geben für den Zweck der Durchsetzung der Auflagen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Die als Notbremse gedachte Zustimmungsbedürftigkeit der Auflagen durch die Finanzminister bzw. von diesen bestimmte Personen ist durch die „umgekehrte Abstimmung“ beim Stabilitätspakt und beim Ungleichgewichtsverfahren sowie durch die Stimmrechtsaussetzung bei säumigen Schuldnern und Beitragszahlern des ESM kein wirksamer Schutz.

Wie hart die Auflagen der „Troika“ sein können, zeigt sich an Griechenland, wo heute so viele Menschen hungern wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr, wo man für Medikamente und Krankenhausmaterial als Patient in Vorleistung treten muss, wo bis 2015 im öffentlichen Dienst 150.000 Menschen entlassen werden sollen und insbesondere die Finanzverwaltung an Privatfirmen vergeben werden soll (mit entsprechenden Folgen für die Gleichheit der Besteuerung und der Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Verbänden und Parteien), und wo sogar die vorrangige Bezahlung der Gläubiger in die Verfassung geschrieben werden soll. 

Erzwingung von Verfassungsänderungen per Kreditauflage 

Aber die deutsche Bundesregierung behauptet immer noch, der EFSF-Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage die Griechen derart drakonische Auflagen erhalten haben, sei ein privatrechtlicher Vertrag.

Die Bürgerrechtlerin will die Untersagung von Fiskalpakt, „kleiner Vertragsänderung“ (und mit diesen auch der Verordnungen zur Errichtung der Wirtschaftsregierung) und ESM und das Auslaufen der EFSF bis zum 30.06.2013. Die Verfassungsbeschwerden machen geltend, dass Maßstab für den fairen Kompromiss zwischen Gläubigern und Einwohnern der Staaten die Verfassung des Schuldnerlandes und die im Schuldnerland geltenden Menschenrechte sein müssen – und nicht menschenrechtsignorierende „Praxis des IWF“.
Außerdem geht es ihr um die Anerkennung des Vorrangs der universellen Menschenrechte der Vereinten Nationen vor allen EU-Verordnungen und vor der EFSF, sowie um die Bestätigung der besonderen Verbindung des Grundgesetzes durch Art. 1 Abs. 2 GG mit den universellen Menschenrechten. Schließlich macht sie geltend, dass das Bundesverfassungsgericht Regierung und Parlament dazu verurteilt, künftig vor allem jede Grundgesetzänderung und alle Änderungen der Verträge der EU, alle EU-Verordnungen und alle Verträge in Zusammenhang mit der EU nach der Zustimmung des Parlaments zusätzlich auch Volksabstimmungen zu unterwerfen.
Es geht dabei um eine zusätzliche Gewalteneinschränkung mit dem Volk selbst, die aber in keiner Weise die verfassungsgerichtliche Prüfung ersetzen kann , sondern als zusätzliche Sicherung erforderlich ist angesichts der nachgewiesenen Überforderung der Abgeordneten.
Auf der Webseite des „Netzwerk Volksentscheid“ können Sie sich mit Verfassungsbeschwerden solidarisieren. Die Solidarisierung können Sie dort auch mit einem kurzen Kommentar ergänzen. Es handelt sich um KEINEN Klagebeitritt.

Link zum Klagetext:
Klage als PDF auf Netzwerk Volksentscheid
Meine Europaseite mit dem Text der Klage, die Kapitel in Unterseiten einzeln verlinkbar

Link zur Klagebeschreibung

Link zur Solidarisierungsaktion

Mehr von Sarah Luzia Hassel Reusing und Volker Reusing http:// unser-politikblog.blogspot . com

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