NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 6. Juli 2014

EEG-Novelle - Abstimmungsverhalten - Forderung der Verbraucher - EEG-Umlage: Bestandsschutz - Karikatur

[sfv-rundmail] 1.7.2014

Informationen zum Ablauf der Bundestagssitzung finden Sie unter Bundestag .de

1. Kapitulation vor dem Klimawandel

2. Erklärung des SPD-Abgeordneten Marco Bülow

3. Antrag zur Absetzung der 2. und 3. Lesung

4. Stand der Novellierung des EEG 2014, Abstimmungsverhalten

5. Verbraucher fordern von Gabriel fünf Milliarden Euro zurück

6. Bestandschutz bei EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

7. Karikatur des Monats Juli



1. Kapitulation vor dem Klimawandel

Die Zustimmung des Bundestages zum EEG-2014 Gesetzesentwurf bedeutet die ​ ​Kapitulation der Mehrheit des Parlaments vor dem Klimawandel.

Die Folgen werden die gesamte Menschheit treffen.

Entscheidende Bestimmungen des Gesetzes widersprechen der Verfassung, ​ ​weil ein Nachlassen bei der Abwehr des Klimawandels Leben und Gesundheit ​ ​ungezählter Menschen gefährdet. Zudem sind sie unter unzulässigem ​ ​Zeitdruck und mit irreführenden Argumenten zustande gekommen.

Der SFV will diese Themen weiter verfolgen.

Informationen zum Ablauf der Bundestagssitzung finden Sie Bundestag. de



2. Erklärung des SPD-Abgeordneten Marco Bülow

Marco Bülow ist der einzige SPD-Abgeordnete (hier ein Video), der gegen das EEG 2014 mit ​ ​"Nein" gestimmt hat. Seine Erklärung dazu ist lesenswert:

Ich kann dieser Reform des EEG nicht zustimmen. ​ ​Seit Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit setze ich​ ​mich im Deutschen Bundestag für die Energiewende und ​den Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Die jetzt beschlossenen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz werden den nötigen Umbau ​unseres Energieversorgungssystems nicht beschleunigen, sondern es droht ​ein Ausbremsen der Dynamik bei den erneuerbaren Energien. Das EEG war immer ein Parlamentsgesetz, es wurde aus dem Parlament
​ ​heraus entwickelt und verändert.

Diesmal ist es den Parlamentariern nicht mal gelungen, entscheidende ​ ​Änderungen an der Regierungsvorlage durchzusetzen. Fundamentale ​ ​Änderungen werden höchstens auf Druck der EU-Kommission vorgenommen. Umwelt- und Energiepolitiker der SPD-Fraktion haben versucht, die ​schlimmsten Punkte im Sinne der erneuerbaren Energien wenigstens zu ​ ​entschärfen, doch weil die Unionsverhandlungsgruppe die Position der ​ ​Erneuerbaren noch weiter verschlechtern wollte, ist es im ​ ​Wesentlichen beim Regierungsentwurf geblieben.

Zwar wird diese Reform nicht das Ende des EEG und des Ausbaus der ​ ​erneuerbaren Energien zur Folge haben, sie ist aber der Einstieg in den ​ ​Ausstieg. Nach bisherigem Stand werden 2016 / 2017 Ausschreibungen ​ ​festgelegt, obwohl bisher alle Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen in​ ​anderen Ländern negativ waren.

Damit werden in Deutschland bewusst viele Errungenschaften der ​ ​bisherigen Energiewende zunichte gemacht.

Es scheint also große Kräfte in diesem Land zu geben, die kein Interesse ​ ​daran haben, dass die Dynamik des Erneuerbaren-Ausbaus beibehalten oder ​ ​beschleunigt wird, und denen die Akteursvielfalt ein Dorn im Auge ist. Dies zeigt auch der Aufwand, mit dem in den letzten Jahren Kampagnen  ​gegen das EEG betrieben wurde.

Der eigentliche Vorteil des EEG – die enorme CO2 Reduzierung – wird gar ​ ​nicht mehr erwähnt, obwohl gerade diesbezüglich das Gesetz eine riesige ​ ​Erfolgsgeschichte ist. Mittlerweile wird die Klimabilanz in Deutschland allerdings wieder schlechter. Aber nicht nur das Argument Klimaschutz ​spricht für ein anspruchsvolles EEG. Andere Argumente sind:
Generationengerechtigkeit, Ressourcenschutz, technische Innovationen, ​ ​Schaffung von Arbeitsplätzen, eine verstärkte regionale ​ ​Energieversorgung, zunehmende Unabhängigkeit von Energieimporten, ​ ​Vermeidung von Gesundheits- und Folgekosten in Milliardenhöhe, wie sie ​ ​durch die fossile und nukleare Industrie entstehen. ​ ​Alles hat sich zuletzt nur noch auf eine undifferenzierte ​ ​Kostendiskussion, eine Problematisierung der erneuerbaren Energien ​ ​konzentriert. Die wesentlichen Begründungen für die jetzige EEG-Reform​ ​waren, die Kosten zu senken und die Erneuerbaren besser in den Markt zu integrieren. Beide „Probleme“ werden durch die jetzigen ​ ​Vorschläge nicht gelöst. Der Neubau von Solar- und Windkraftanlagen ​macht nämlich nur noch einen geringen Teil der EEG-Umlage aus. Zu den ​ ​größten Faktoren beim Anstieg der EEG-Umlage in den letzten Jahren ​ ​gehören dagegen der auszugleichende sinkende Börsenpreis für Strom sowie ​ ​die Ausnahmeregelungen für die Industrie. Letztere wurden jetzt aber ​doch nicht, wie von vielen Experten gefordert, eingeschränkt, sodass​ ​wirklich nur die Unternehmen profitieren, die im internationalen​ ​Wettbewerb stehen, sondern sogar eher ausgeweitet. Nahezu alle Branchen​ ​können bei entsprechendem Anteil der Energiekosten an der​ ​Bruttowertschöpfung die Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Die​ ​großzügigen Übergangsregelungen lassen sogar befürchten, dass die Kosten ​für die übrigen Normalverbraucher durch die besondere Ausgleichsregelung​ ​sogar noch ansteigen. Man muss also das Kostenargument als Vorwand​ ​interpretieren, die Erneuerbaren zu beschneiden, da man nur hier die Kostenschere ansetzt​ ​und nicht bei der übrigen Industrie.

Auch eine bessere Integration in den Markt ist lediglich so zu​ ​verstehen, dass sich die Erneuerbaren in dem bestehenden Energiesystem​ ​ein- und somit unterordnen sollen. Dieses ist aber für große fossile und​ ​nukleare Kraftwerke konzipiert, denen nicht mehr die Zukunft gehört. Es​ ​würde viel mehr Sinn machen, ein komplett neues Marktdesign zu etablieren, das die erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt stellt. Das​ ​wäre zwar der richtige Schritt, um das System frühzeitig zukunftssicher​ ​zu machen, aber nicht im Interesse der großen​ ​Energieversorgungsunternehmen, die die Entwicklung verschlafen haben und​ ​mit ihrem veralteten Kraftwerkspark noch so viel Geld wie möglich verdienen wollen.

Die jetzige EEG-Reform ist zwar sehr umfassend, da sie einen​ ​grundsätzlichen Wandel in der Systematik bei der Förderung der​ ​erneuerbaren Energien weg von festen Vergütungssätzen hin zur ​verpflichtenden Direktvermarktung und zu – aus meiner Sicht besonders​ ​problmatischen – Ausschreibungen bringt, aber sie ist nicht der große​ ​Wurf, der nötig gewesen wäre, um die Energiewende einen entscheidenden ​Schritt voranzubringen.

Hierzu hätte zum Beispiel, wie genannt, ein neues Marktdesign gehört,​ ​die Frage der Verknüpfung und Regelung der Erneuerbaren untereinander,​ ​mit Speichern und die Integration in die Netze, der Einsatz erneuerbarer​ ​Technologien im Bereich der Wärme und Mobilität usw. Ein ganzheitliches ​umfassendes Energiewendepaket wäre sinnvoll gewesen.

Der Hinweis, dafür fehle die Zeit, weil die Kosten explodieren​ ​würden und die EU Druck machen würde, ist nicht nachvollziehbar. Den​ ​Anstieg der EEG-Umlage sehe ich zwar auch kritisch, aber in anderen Bereichen, zum Beispiel Öl, sind zeitweise die Preise viel stärker​ ​angestiegen als bei Strom, ohne dass dies zu irgendeiner Form von​ ​Aktionismus geführt hätte. Und auch das EU-Argument ist fadenscheinig,​ ​weil Deutschland als – vor allem wirtschaftlich – größtes EU-Land auch​ ​in vielen anderen Bereichen seinen Einfluss geltend gemacht hat. Hierhat man sich dagegen gerne treiben lassen.

Der enge Zeitplan wird nun auch als Vorwand genommen, dass man viele​ ​Kritikpunkte und Änderungsforderungen nicht mehr berücksichtigen kann.​ ​Dabei gab es trotz der viel zu geringen Beratungszeit viel Kritik nicht​ ​nur vonseiten der Parlamentarier, sondern auch vonseiten der ​Bundesländer, der Verbände, der Verbraucher und vor allem auch von Energieexperten. Diese Kritik von anerkannten Fachleuten, unter anderem​ ​geäußert in öffentlichen Anhörungen der zuständigen Fachausschüsse des
​ ​Deutschen Bundestages, wurde in keiner Weise berücksichtigt. Die​ ​Interessen der vier großen Energieversorger und der Großindustrie finden​ ​sich allerdings in dem jetzt zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf​ ​eindeutig wieder.

Zudem werden nun Maßnahmen beschlossen, die nur aus populistischen​ ​Gründen und zu Wahlkampfzwecken in bestimmten Bundesländern versprochen ​ ​wurden, die aber für die Energiewende völlig kontraproduktiv sind.​ ​Die Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von ​Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen wird von allen maßgeblichen Experten kritisiert. Auch diese Kritik hatte​ ​keinen Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren, was ich ausdrücklich​ ​kritisiere.

Ich befürchte, dass mit dieser EEG-Reform das Rad in die falsche ​ ​Richtung gedreht wird.

Das EEG führte zu vielen Errungenschaften: einen ungekannt schnellen ​ ​Ausbau der erneuerbaren Energien mit all seinen klimaschonenden und ​ ​volkswirtschaftlich positiven Effekten, eine Dezentralisierung der Energieproduktion und eine Akteursvielfalt, die es sonst im ​Energiebereich nicht gibt. Über 50 Prozent der erneuerbaren Energien​ ​befinden sich in der Hand von Bürgern und Genossenschaften und nicht von​ ​vier großen Unternehmen. All diese positiven Faktoren haben dazu​ ​geführt, dass Deutschland international als Vorbild gesehen wird und dasEEG in so vielen Ländern kopiert wurde.

Viele Länder schauen auf Deutschland. Das Signal, das der Bundestag mit​ ​der Zustimmung zu diesem fragwürdigen Gesetzentwurf international​ ​aussendet, ist eindeutig: „Der Ausbau der Erneuerbaren geht uns zu schnell.​ ​Wir als eines der technologisch führenden Länder dieser​ ​Erde sehen uns nicht in der Lage die Energiewende, so​ ​wie es nötig wäre, zu bewerkstelligen. Wir kapitulieren​ ​vor den Interessen einiger großer Unternehmen.“ Dieses​ ​Signal ist fatal. Auch deswegen würde ich einem solchen ​Gesetz niemals zustimmen.



3. Antrag zur Absetzung der 2. und 3. Lesung

wurde vom Deutschen Bundestag leider abgelehnt

Die von Dr. Petra Sitte, DIE LINKE, dem Bundestag vorgetragene ​Antragsbegründung:

"Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Vorgestern hat die Süddeutsche Zeitung getitelt „Stromschnellen“ und ​ ​Folgendes geschrieben: Der SPD-Chef, keine Frage, hat sich die denkbar ​ ​größte Problemzone in seinem Ressort ausgesucht, und das sogar ganz ​ ​freiwillig. Die EEG-Reform sollte eine Art Kabinettstück werden. ​Früher lagen die Kabinettstücke in den sogenannten Wunderkammern der​ ​Fürsten. Herr Gabriel ist ganz sicher kein Fürst. Das wird jeder erkennen.
​ ​
(Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD)
– Energiefürst. Darüber sollten wir noch einmal reden, nachdem das
​ ​Gesetz beschlossen wurde.



Es haben sich in den letzten Tagen sehr viele gewundert. Warum? Im ​ ​Januar wurden die Eckpunkte zu diesem Gesetzentwurf festgelegt. Anfang ​ ​Mai gab es die erste Lesung. Parallel dazu liefen die Verhandlungen mit ​EU-Kommissionen. Sie selbst haben zeitgleich zahlreiche Veranstaltungen ​durchgeführt, auf denen man über die Verhandlungserfolge in Brüssel​ ​berichtet hat. Nun, Anfang der Woche, große Panik: Es gab unglaublich​ ​viele Vorbehalte aus Brüssel. Es war zunächst unübersichtlich. Vor allem​ ​gab es ganz offensichtlich grundsätzliche Probleme, die das Gesamtprojekt gefährden konnten.

Daraus ergeben sich zunächst einmal zwei mögliche Folgerungen: Entweder​ ​ist dem Minister in den letzten Monaten entgangen, dass doch nicht so​ ​erfolgreich verhandelt wurde, wie man angenommen hatte, oder man hat ein​ ​bisschen gepokert und die schlechten Nachrichten für zuletzt aufgehoben, ​weil man geglaubt hat, dass es sich noch in letzter Minute klärt.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun soll es der Bundestag richten und über die „Stromschnellen“ – wie es​ ​die Süddeutsche Zeitunggeschrieben hat – reiten. Am Dienstagmittag kamen​ ​204 Seiten Synopse und 5 Seiten Änderungsanträge zum Gesetz. Das ist​ ​alles kein Problem, sagt der Minister, denn 5 Seiten kann man mit​ ​einigermaßen Intellekt schnell durchlesen. Um es aber zu bewerten,​ ​bleibt es einem nicht erspart, auch die 204 Seiten durchzusehen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann​ ​[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sei denn, man ist in der SPD-Fraktion!)

Einige Stunden später jagte dann der Wirtschaftsausschuss durch die​ ​hochkomplexe Materie. Mitberatende Ausschüsse tagten teilweise gar nicht​ ​oder beschlossen, von Voten abzusehen. Das heißt, sie haben ihren vom​ ​Parlament bekommenen Auftrag nicht erfüllt.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei wissen alle – das war auch das Hauptargument gegenüber der​ ​Opposition –: Das Gesetz ist extrem wichtig für betroffene​ ​energieintensive Unternehmen, für kleine und mittelständische ​Unternehmen, für Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, für private​ ​Verbraucher, aber auch für Energiegenossenschaften und andere mehr. Es geht also um nichts Geringeres als gerechte Strompreisgestaltung. Welche​ ​Perspektive man auch immer einnehmen mag: Aus unserer Sicht ist die​ ​Erfolgsgeschichte des EEG in Gefahr. Deshalb müssen wir hier seriös​ ​verhandeln. Genau das war aber nicht möglich.

Das Ministerium selbst brauchte Monate. Dem Bundesrat werden 14 Tage​ ​eingeräumt, weil Sie panische Angst davor haben, dass er den​ ​Vermittlungsausschuss anruft. Der federführende Wirtschaftsausschuss​ ​jagt sozusagen an einem Abend zur Beschlussempfehlung. Das, meine Damen ​und Herren, ist eine unglaubliche Missachtung des Parlaments, der Ausschüsse und unserer Aufgaben.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erst recht werden hier die Aufgaben der Opposition missachtet:​ ​Kontrolle, Kritik und das Einbringen eigener Vorstellungen; das sind​ ​originäre Aufgaben der Opposition. Um diese sachgerecht erfüllen zu​ ​können, müssen wir eben auch unsere Minderheitenrechte wahrnehmen​ ​können. Das heißt, zum einen brauchen wir natürlich eine​ ​Beratungsverlängerung, zum anderen eine erneute Anhörung; denn es sind​ ​neue Gesichtspunkte aufgetaucht, und immer dann, wenn neue Gesichtspunkte auftauchen, besteht das Recht der Minderheit in diesem​ ​Parlament auf eine Anhörung.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will nur zwei neue Punkte benennen – es waren ja mehr –, die medial ​ ​bereits als neu erkannt wurden: Da ist die Erweiterung der EEG-Förderung ​ ​auf Anlagen in anderen EU-Ländern oder eben auch die Streichung der ​ ​Vergütung für erneuerbare Energie bei anhaltenden Negativpreisen an der ​Strombörse. Das heißt, zum Teil hat sich die Geschäftsgrundlage dieses​ ​Gesetzes verändert. Ihre Ablehnung einer Anhörung bedeutet nun aber​ ​auch, dass Betroffene ihre Position nicht darstellen können und uns als​ ​Parlament Expertise verloren geht, und das kann doch wohl nicht sein.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch vor Wochen, meine Damen und Herren, haben wir hier über die GO –​ ​für die Zuhörerinnen und Zuhörer: die Geschäftsordnung – des Bundestages​ ​beraten. Da ging es vor allem um die Wahrung der Minderheitsrechte. Da​ ​haben Sie uns hoch und heilig versprochen, dass Sie sie wahren werden. ​Jetzt kommt die erste Nagelprobe, und es passiert genau​ ​das, was die​ ​Linke damals vorausgesagt hat: Sie werden Ihre pralle Mehrheit nutzen,​ ​um sich gegen unsere Einwände durchzusetzen. Das führt am Ende dazu, ​dass die Opposition ausgeschlossen wird. Vor diesem Hintergrund haben​ ​wir​ ​uns nicht an der Abstimmungsfarce im Wirtschaftsausschuss beteiligt.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: An den Beratungen!)

Wir beantragen hier die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung.

 Ich appelliere an ​Sie: Geben Sie sich, geben Sie den Betroffenen und natürlich der​ ​Opposition in diesem Haus die Chance, dieses Gesetz seriös, sachgerecht​ ​und fair zu verhandeln.
Danke schön."



4. Stand der Novellierung des EEG 2014, Abstimmungsverhalten

Die Novelle wurde am 27. Juni 2014 in der 2. und 3. Lesung im Deutschen​ ​Bundestag beschlossen. 447 Bundestagsabgeordnete stimmten mit "ja", 124​ ​dagegen und 7 Abgeordnete enthielten sich.

Details zur Abstimmung sowie eine namentliche Auflistung der​ ​Gegenstimmen und Stimmenthaltungen finden Sie auf der SFV- Homepage.

Dort sind auch die im Bundestag zur Abstimmung vorgelegten Dokumente ​hinterlegt.

Der Gesetzesbeschluss wird nun dem Bundesrat zur Beratung und​ ​Beschlussfassung zugeleitet. Das neue EEG soll laut dem Eckpunktepapier​ ​und dem Regierungsentwurf am 1. August 2014 in Kraft treten.



5. Verbraucher fordern von Gabriel fünf Milliarden Euro zurück

Pressemitteilung des Bund der Energieverbraucher vom 30.6.2014


Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat Bundesumweltminister Gabriel​ ​aufgefordert, fünf Milliarden Euro an alle Verbraucher​ ​zurückzuerstatten. In diesem Umfang werden stromintensive ​Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreit. Fünf Milliarden Euro​ ​dividiert durch die vierzig Millionen Haushalte des Landes ergibt für​ ​jeden Haushalt 125 Euro zusätzlich pro Jahr. Um diesen Betrag wäre die ​Stromrechnung der Haushalte geringer, gäbe es die Befreiungen nicht. Auch wenn ein Teil dieses Betrags von mittelständischen Betrieben über​ ​deren Stromrechnung aufgebracht wird, werden doch damit über höhere​ ​Preise letztlich die Haushaltskunden belastet. Die Parteien hatten vor​ ​der Bundestagswahl versprochen, die Industriebefreiungen abzubauen und​ ​dadurch die EEG-Umlage zu reduzieren. An dieses Versprechen haben sich​ ​weder die CDU/CSU noch die SPD gehalten.

Den Beweis dafür, dass die Industriebefreiungen Arbeitsplätze erhalten,​ ​ist der Wirtschaftsminister schuldig geblieben. Im Gegenteil: Mehrere​ ​Untersuchungen belegen, dass die Energiepreise als Standortfaktor nur​ ​eine untergeordnete Bedeutung haben. Deutschland hat mehr ​Industriearbeitsplätze als vergleichbare Industrienationen und eine​ ​besorgniserregend hohe Exportstärke. Zudem entstehen neue Arbeitsplätze​ ​primär in kleinen und mittleren Betrieben, die durch die Befreiung​ ​stromintensiver Betriebe ebenfalls zusätzlich belastet werden.

Auch die Zwangsvermarktung des EEG-Stroms an der Strombörse, die unter​ ​Gabriel als Umweltminister 2009 beschlossen wurde, senkt die​ ​Börsenpreise und erhöht die EEG-Umlage unnötigerweise um mehrere​ ​Milliarden Euro. „Diese EEG-Reform schafft das EEG eigentlich ab“, so​ ​Prof. Olav Homeyer, bis 2012 Mitglied des Sachverständigenrates für​ ​Umweltfragen.

Das Ausbremsen der erneuerbaren Energien durch das neue EEG bringt​ ​Deutschland um den teuer bezahlten Ertrag, mit dem die Branche der​ ​Erneuerbaren in den vergangenen Jahren von Verbrauchern über die​ ​EEG-Umlage subventioniert wurde. Viele Tausende Arbeitsplätze in der​ ​Branche der Erneuerbaren gehen dadurch verloren und Deutschland​ ​verschenkt seine Führungsposition auf diesem Zukunftssektor.

Das sagte Sigmar Gabriel zu Frau Merkel im Bundestag am 15.9.2010: „Sie​ ​merken überhaupt nicht, was Sie in Deutschland anrichten. Noch nie hat​ ​sich eine Regierung so sehr zum Handlanger von Großkonzernen degradiert...Ich sage Ihnen: Sie machen sich selber zur Kanzlerin der Konzerne. Das​ ​muss man Ihnen gar nicht vorwerfen. Darauf scheinen Sie auch noch stolz​ ​zu sein….Wer Sie unter Druck setzt, bekommt, was er will, und wer keine​ ​Lobby hat, bleibt auf der Strecke. Das ist das Markenzeichen Ihrer​ ​Regierung“.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Gabriel,

hiermit stellen wir Ihnen den Betrag von 5.000.000.000,00 Euro (in​ ​Worten: Fünf Milliarden Euro) in Rechnung und bitten um die anteilige​ ​Überweisung des Betrags an die Haushalte und nicht befreiten​ ​Industriebetriebe.

Sie schulden uns Stromverbrauchern diesen Betrag, weil Sie für die​ ​ungerechten und ungerechtfertigten Befreiungen der stromintensiven​ ​Industriebetriebe von der EEG Umlage verantwortlich sind. Die EEG-Umlage​ ​würde ohne die Befreiungen um fünf Milliarden Euro geringer ausfallen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Stromrechnung von Industriebetrieben​ ​in Deutschland ohne diese Befreiung zu hoch ausfallen würde, dann steht​ ​es Ihnen frei, dafür die Mittel Ihres Ministeriums einzusetzen.

Auch können Sie sich nicht auf einen Beschluss des Bundestags berufen.​ ​Denn die derzeitigen Regierungsparteien sind gewählt worden, auch weil​ ​sie vor der Wahl versprochen haben, die Industriebefreiungen deutlich zu​ ​senken. 83 Prozent der Bevölkerung Deutschlands lehnt die
​ ​Industriebefreiungen ab.



6. Kurzinformationen zur EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch​ ​- Bestandsschutz für Altanlagen mit Einschränkungen -

Die von vielen befürchtete EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch wurde in ​ ​2./3. Lesung beschlossen und tritt - sofern Bundesrat und der​ ​Bundespräsident nicht Veto einlegen - zum 1. August 2014 in Kraft.

Alle Anlagenbetreiber, die ab 1. August den Solarstrom selbst oder in​ ​unmittelbarer Näge zur Anlage selbst verbrauchen, müssen nunmehr laut §​ ​61 EEG 2014 für jede eigenverbrauchte Kilowattstunde Solarstrom bis Ende​ ​2015 30 %, in 2016 35 % und schlussendlich 2017 40 % der EEG-Umlage zahlen.

Ausgenommen sind Betreiber von Anlagen bis 10 kW bei max. 10​ ​Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms.

Ebenso entfällt die EEG-Umlagepflicht​ ​- für Kraftwerkseigenverbrauch (also für Strom, der in Neben- oder
Hilfsanlagen der Stromerzeugungsanlage technisch verbraucht wird),​ ​- für Eigenversorger, die weder mittelbar noch unmittelbar an das​´​öffentliche Stromnetz angeschlossen sind (Inselanlagen) sowie​ ​- für Anlagenbetreiber, die sich vollständig aus Erneuerbaren Energien​ ​versorgen und für den nicht verbrauchten Reststrom keine finanzielleFörderung nach EEG in Anspruch nehmen (Vollversorger).


* Bestandsschutz ja, aber eingeschränkt

Betreiber von Bestandsanlagen sind zwar von der EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch ausgenommen, jedoch nur dann, wenn die Anlage bereits vor​ ​dem 1. August 2014 im Eigenverbrauch betrieben wurde. Alle​ ​(Alt)Anlagenbetreiber, die sich erst nach Inkrafttreten des EEG 2014​ ​dazu entschließen, den Solarstrom selbst zu nutzen, unterliegen ggf. der​ ​neuen EEG-Umlagepflicht.

Es ist deshalb anzuraten, jetzt zu überprüfen, ob die kurzfristige​ ​Umstellung auf Eigenverbrauch mit finanziellen oder ideellen Gewinn​ ​verbunden wäre. Wenn ja, dann sollte man rasch handeln und dabei nicht​ ​übersehen, einen Nachweis zum Eigenverbrauch vor dem 1.8.2014 einzurichten.

Für Altanlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb gesetzt wurden, lohnt​ ​sich der Eigenverbrauch finanziell in aller Regel nicht, denn die​ ​Netzeinspeisevergütung beträgt ca. 46 Ct/kWh und höher. Wer dennoch de​ ​erzeugten Solarstrom teilweise selbst verbrauchen möchte, sollte die​ ​neue Eigenverbrauchsoption gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen.Hinreichend könnte sein, die Umrüstung von Volleinspeisung auf​ ​(teilweisen) Eigenverbrauch dem Netzbetreiber schriftlich mitzuteilen.​ ​Der Einbau eines zusätzlichen Zählers, z.B. eines Hutschienenzählers,​ ​liefert einen weiteren eindeutigen Nachweis.

Für Anlagen, die zwischen dem 1.1.2009 und 31.03.2012 in Betrieb gesetzt​ ​wurden, gibt es eine zusätzliche Eigenverbrauchsvergütung - auch dann,​ ​wenn die Anlagen erst jetzt auf Eigenverbrauch umgerüstet werden. Als​ ​Nachweis des eigenverbrauchten Solarstroms muss neben dem ​Einspeisezähler ein geeichter Zähler genutzt werden. Dem​ ​Netzbetreiber ​ist die Umrüstung mitzuteilen.

Für alle Anlagen, die ab dem 1.4.2012 in Betrieb gesetzt wurden, gibt es​ ​keine Vergütung des Eigenverbrauchs. Betreiber von Kleinanlagen bis 10​ ​kW unterliegen der neuen EEG-Umlagepflicht nicht. Ein Nachweis über den​ ​Eigenverbrauch ist aus EEG-rechtlicher Sicht also nicht zwingend​ ​erforderlich. Für Anlagen größer 10 kW gilt das sog. Marktintegrationsmodell (§ 33 (1) EEG 2012), nachdem der ​ ​Anlagenbetreiber durch geeichte Messeinrichtungen nachweisen muss, mind.​ ​10 % des erzeugten Solarstroms selbst oder in unmittelbarer Nähe zur​ ​Anlage zu verbrauchen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, wird die Vergütung​ ​für diese 10 % auf den gemittelten Monatsmarktwert des Solarstroms gekürzt. Wer erst jetzt auf Eigenverbrauch umrüstet, wird eine​ ​zusätzlichen, geeichten Zähler einbauen.

Achtung: Ob die eingeschränkte EEG-Umlage-Befreiung für Altanlagen​ ​dauerhaft bestehen bleibt, ist ungewiss. Die Bundesregierung will alle​ ​Regelungen bis 2017 überprüfen und rechtzeitig einen Vorschlag zur​ ​Neugestaltung vorlegen (siehe § 98 (3) EEG 2014).



7. "Nicht konkurrentfähig?" - Karikatur des Monats Juli

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