[Unser Politikblog] Stoppt den Grundrechtsboykott ! Massenpetition zur Rettung des Rechtsstaats gestartet !
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
https://www.change.org/p/cdu-csu-fraktion-stoppt-den-grundrechtsboykott
Nachtrag vom 24.5.18: Forderungen auf Video:
https://www.youtube.com/watch?v=gh0_0NbOEpw&feature=youtu.be
Unser Politikblog | 28.08.2017
Am 27.08.2017 haben Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing und Wolfgang Effenberger
die Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott - Petition für Transparenz,Rechtsstaatlichkeitund demokratische Kontrolle der Justiz“ gestartet.
https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6MjZiMDFlMmQ1NWE3M2Qx
Das deutsche Grundgesetz hat starke und einklagbare Grundrechte. In einem Rechtsstaat müssen diese aber nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch angewandt werden.
Die Petition will Änderungen von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Grundgesetz und Strafgesetzbuch, damit Justiz und Behörden sich nicht mehr vor der Anwendung ordnungsgemäß geltend gemachter Grund- und Menschenrechte drücken können.
Die Petition begehrt die Streichung der Möglichkeit, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung abzulehnen. Damit das Bundesverfassungsgericht künftig nicht mehr verschleiern kann, ob es die fairen Annahmekriterien (eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit in Grundrechten sowie entscheidungserhebliche rechtsfortbildende Fragen) rechtmäßig angewandt hat. Die Befangenheitsvorschriften sollen noch unmissverständlicher formuliert werden, dass jeder Verfassungsrichter mit einem Interesse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens befangen ist und nicht nur (wie in der unhaltbaren Auslegung der bisherigen Befangenheitsvorschriften seit nun mindestens 33 Jahren) in dem äußerst seltenen Fall, dass ein Verfassungsrichter in einer vorherigen Instanz schon zu dem gleichen Fall geurteilt hat.
Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entscheiden Richter, gegen die sich ein Befangenheitsantrag richtet, mit über den Befangenheitsantrag. Dieses Verhalten will die Petition ausdrücklich als Rechtsbeugung unter Strafe gestellt haben.Auch die Nichtanwendung geltend gemachter Grund- und Menschenrechte (von den Vereinten Nationen bezüglich UNO-Sozialpakt und UNO-Frauenrechtskonvention schon mehrfach gerügt) soll laut der Petition gesetzlich als Rechtsbeugung definiert werden. Damit soll insbesondere Entwicklungen entgegengetreten werden, dass im Verhältnis zur EU nur noch Demokratie und Wahlrecht angewendet werden und gar (von einem betreffenden Richter selbst als „Revolution“ bezeichnet) in Urteilen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes auf Wahlrecht und Demokratie verengt wird. Als ob die Bürger nur zum Wählen der Politiker da wären.
Dieser Verkennung der Menschenwürde und des Wesensgehalts aller übrigen Grundrechte muss gesetzgeberisch Einhalt geboten werden.Die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) ist auf Initiative von Dr.Thomas Dehler (FDP) nins Grundgesetz aufgenommen worden, um „einer Revolution die Maske der Legalität“ zu nehmen (Dr. Thomas Dehler, Sitzung vom 11.01.1949 des Allgemeinen Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rats).
Damit Rechtsbeugung durch Richter auch verfolgt wird, will die Petition gewählte Geschworenengerichte dafür sowie unabhängige Staatsanwaltschaften. Außerdem will sie die Verjährung für Rechtsbeugungen durch Verfassungsrichter und oberste Bundesrichter aufheben.Damit Arbeitsüberlastung kein Problem mehr ist, verlangt die Petition das Verbot aller bezahlter Nebentätigkeiten von Verfassungsrichtern, auch der bisher noch erlaubten an der Uni.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit sollen die Verfassungsrichter außerdem durch das Volk gewählt werden sowie weder Parteimitgliedschaft noch Posten bei NGOs und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Richter haben. Und die Bürger sollen mit jeweils 2.000 Unterschriften auch selbst Kandidaten aufstellen können.
Die Petition läuft bis zum 30.04.2019. Die gesammelten Unterschriften sollen bis zum 07.05.2019 die im V.i.S.d.P. genannte Anschrift zugesandt und dann beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden.
Die Initiatoren der Petition stehen gerne für Interviews zur Petition
Die Petition läuft bis zum 30.04.2019. Sie können diese auf Papier mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6Y2VhYjg0MzBkNjZkNTkx
Außerdem können Sie sich onlinemit der Petition solidarisieren.bei Change.org.
https://www.change.org/p/cdu-csu-fraktion-stoppt-den-grundrechtsboykott
Der Petitionsausschuss des Bundestags zählt nur die Unterstützungen auf Papier. Die Online-Solidarisierung ist wichtig für die Sichtbarkeit der Petition.
Bitte schicken Sie alle auf Papier gesammelten Unterschriften bis zum 07.05.2019 an unsere unter V.i.S.d.P. genannte Anschrift. Danach wird sie beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden.
Die Initiatoren der Petition stehen gerne für Interviews zur Petition
Initiatoren dieser Petition
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing, Wolfgang Effenberger
V.i.S.d.P.:
Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202/2502621
http://unser-politikblog.blogspot.de/2017/08/stoppt-den-grundrechtsboykott_28.html
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
https://www.change.org/p/cdu-csu-fraktion-stoppt-den-grundrechtsboykott
Nachtrag vom 24.5.18: Forderungen auf Video:
https://www.youtube.com/watch?v=gh0_0NbOEpw&feature=youtu.be
Unser Politikblog | 28.08.2017
Am 27.08.2017 haben Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing und Wolfgang Effenberger
die Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott - Petition für Transparenz,Rechtsstaatlichkeitund demokratische Kontrolle der Justiz“ gestartet.
https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6MjZiMDFlMmQ1NWE3M2Qx
Das deutsche Grundgesetz hat starke und einklagbare Grundrechte. In einem Rechtsstaat müssen diese aber nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch angewandt werden.
Die Petition will Änderungen von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Grundgesetz und Strafgesetzbuch, damit Justiz und Behörden sich nicht mehr vor der Anwendung ordnungsgemäß geltend gemachter Grund- und Menschenrechte drücken können.
Die Petition begehrt die Streichung der Möglichkeit, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung abzulehnen. Damit das Bundesverfassungsgericht künftig nicht mehr verschleiern kann, ob es die fairen Annahmekriterien (eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit in Grundrechten sowie entscheidungserhebliche rechtsfortbildende Fragen) rechtmäßig angewandt hat. Die Befangenheitsvorschriften sollen noch unmissverständlicher formuliert werden, dass jeder Verfassungsrichter mit einem Interesse an einem bestimmten Ausgang des Verfahrens befangen ist und nicht nur (wie in der unhaltbaren Auslegung der bisherigen Befangenheitsvorschriften seit nun mindestens 33 Jahren) in dem äußerst seltenen Fall, dass ein Verfassungsrichter in einer vorherigen Instanz schon zu dem gleichen Fall geurteilt hat.
Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes entscheiden Richter, gegen die sich ein Befangenheitsantrag richtet, mit über den Befangenheitsantrag. Dieses Verhalten will die Petition ausdrücklich als Rechtsbeugung unter Strafe gestellt haben.Auch die Nichtanwendung geltend gemachter Grund- und Menschenrechte (von den Vereinten Nationen bezüglich UNO-Sozialpakt und UNO-Frauenrechtskonvention schon mehrfach gerügt) soll laut der Petition gesetzlich als Rechtsbeugung definiert werden. Damit soll insbesondere Entwicklungen entgegengetreten werden, dass im Verhältnis zur EU nur noch Demokratie und Wahlrecht angewendet werden und gar (von einem betreffenden Richter selbst als „Revolution“ bezeichnet) in Urteilen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes auf Wahlrecht und Demokratie verengt wird. Als ob die Bürger nur zum Wählen der Politiker da wären.
Dieser Verkennung der Menschenwürde und des Wesensgehalts aller übrigen Grundrechte muss gesetzgeberisch Einhalt geboten werden.Die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) ist auf Initiative von Dr.Thomas Dehler (FDP) nins Grundgesetz aufgenommen worden, um „einer Revolution die Maske der Legalität“ zu nehmen (Dr. Thomas Dehler, Sitzung vom 11.01.1949 des Allgemeinen Redaktionsausschusses des Parlamentarischen Rats).
Damit Rechtsbeugung durch Richter auch verfolgt wird, will die Petition gewählte Geschworenengerichte dafür sowie unabhängige Staatsanwaltschaften. Außerdem will sie die Verjährung für Rechtsbeugungen durch Verfassungsrichter und oberste Bundesrichter aufheben.Damit Arbeitsüberlastung kein Problem mehr ist, verlangt die Petition das Verbot aller bezahlter Nebentätigkeiten von Verfassungsrichtern, auch der bisher noch erlaubten an der Uni.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit sollen die Verfassungsrichter außerdem durch das Volk gewählt werden sowie weder Parteimitgliedschaft noch Posten bei NGOs und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als Richter haben. Und die Bürger sollen mit jeweils 2.000 Unterschriften auch selbst Kandidaten aufstellen können.
Die Petition läuft bis zum 30.04.2019. Die gesammelten Unterschriften sollen bis zum 07.05.2019 die im V.i.S.d.P. genannte Anschrift zugesandt und dann beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden.
Die Initiatoren der Petition stehen gerne für Interviews zur Petition
Die Petition läuft bis zum 30.04.2019. Sie können diese auf Papier mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=sites&srcid=ZGVmYXVsdGRvbWFpbnxidWVyZ2VycmVjaHRlbWVuc2NoZW5yZWNodGV8Z3g6Y2VhYjg0MzBkNjZkNTkx
Außerdem können Sie sich onlinemit der Petition solidarisieren.bei Change.org.
https://www.change.org/p/cdu-csu-fraktion-stoppt-den-grundrechtsboykott
Der Petitionsausschuss des Bundestags zählt nur die Unterstützungen auf Papier. Die Online-Solidarisierung ist wichtig für die Sichtbarkeit der Petition.
Bitte schicken Sie alle auf Papier gesammelten Unterschriften bis zum 07.05.2019 an unsere unter V.i.S.d.P. genannte Anschrift. Danach wird sie beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht werden.
Die Initiatoren der Petition stehen gerne für Interviews zur Petition
Initiatoren dieser Petition
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Dr. Petra Plininger, Volker Reusing, Wolfgang Effenberger
V.i.S.d.P.:
Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202/2502621
http://unser-politikblog.blogspot.de/2017/08/stoppt-den-grundrechtsboykott_28.html
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