Das Windrad von Oberdahl in Radevormwald |
Liebe Mitstreiter,
bitte geben Sie die folgende Pressemitteilung sinngemäß über Ihren eigenen Verteiler an die Presse weiter.
Mit klimafreundlichen Grüßen,
Wolf von Fabeck
Es folgt die Pressemitteilung:
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Rechtsgutachten belegt: Deutschland missachtet Verbindlichkeit des Pariser Klimaschutzvertrags
1.) Anlass für das Gutachten
2.) Was besagt das Gutachten
3.) Übersetzung auf Englisch
4.) Link zum Gutachten
5.) Kommentar des SFV als Auftragsgeber
6.) Info zum Auftraggeber des Gutachtens
7.) Finanzierung des Gutachtens
8.) Ansprechpartner
1.) Anlass für das Gutachten
Der Klimawandel wird zum Kriminalfall. Weltweit leugnen die Trumps die Tatsache, dass es überhaupt einen Klimawandel gibt und weltweit beschwichtigen die Merkels, dass die Regierungen das Geschehen im Griff hätten. Über Trump darf man in Deutschland noch lachen.
Aber dass auch die sogenannte Klimakanzlerin Angela Merkel zu den Verharmlosern und damit zu den Helfershelfern gehört, ergibt sich jetzt aus einem Rechtsgutachten, das Professor Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Rostock und Leipzig für den Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) erstellt hat.
2.) Was besagt das Gutachten
Ekardt lässt keinen Zweifel daran, dass die Staaten der Welt gemeinsam beschlossen haben, die Globaltemperatur nicht über 1,5°C ansteigen zu lassen. Der Jubel im Dezember 2015 war also berechtigt.
In bestechender Logik weist Ekardt nach, dass jede andere Auslegung des Vertragstextes auf innere Widersprüche stößt.
Zwar lässt sich die Einhaltung des Paris-Abkommens nicht gerichtlich erzwingen, doch erleichtern die Sachfeststellungen dieses international gültigen Vertragswerks eventuelle Klagen vor nationalen Gerichten auf vorsorgende Schutzmaßnahmen der Staaten gegen Gefährdung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und ein notwendiges Existenzminimum. Dazu folgendes Zitat aus dem Ekardt-Gutachten:
Ekardt: "Artikel 2 Absatz 1 des Pariser Abkommens ist rechtsverbindlich, aber nicht direkt einklagbar. Die Menschenrechte (mit im Wesentlichen gleichem Aussagegehalt in puncto Klimaschutz) sind es jedoch, unter Einschluss des menschenrechtlich herleitbaren Vorsorgeprinzips. Zudem erleichtert Artikel 2 Absatz 1 des Pariser Abkommens eine Interpretation des jeweiligen nationalen Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivil-Rechts in Richtung strenger Klimaschutzverpflichtungen. Dies kann es erleichtern, vorhandene Klimaschutzziele tatsächlich einzufordern, klimaschädliche Maßnahmen anzufechten und große Energiekonzerne zumindest anteilig für Klimawandelfolgen haftbar zu machen." Ende des Zitats
Die ersten Klagen laufen bereits, z.B. in USA die Klage einer Gruppe von 21 Jugendlichen vertreten durch den bekannten Klimaforscher James Hansen gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Oder in Deutschland die Klage eines peruanischen Landwirts gegen das RWE.
3.) Übersetzung auf Englisch
Das Gutachten wird in den nächsten Tagen auch auf Englisch veröffentlicht werden und wird dann weltweit verteilt, da auch in anderen Staaten lebhaftes Interesse besteht.
4.) Link zum Gutachten
Der Text des Ekardt-Gutachtens findet sich unter
http://www.sfv.de/artikel/paris-abkommen_menschenrechte_und_klimaklagen_.htm
Wir empfehlen insbesondere die dort enthaltene Zusammenfassung auf Seiten 4 ff.
5.) Kommentar des SFV als Auftragsgeber
Aus dem Gutachten ergibt sich zweifelsfrei: Die in Regierungskreisen übliche Wiederholung der Floskel vom angeblichen 2°C Ziel ist aktive Sabotage am Paris-Abkommen, denn seit Paris 2015 gibt es kein 2°C Ziel mehr.
Lediglich die Fossil-Lobby weigert sich, dies anzuerkennen. Sie möchte weiteren Spielraum für ihre CO2-emittierende Energiebereitstellung. Ihr ist es gleichgültig, ob bei der weiteren Ausbeutung der fossilen Stoffe menschliches Leben auf dem ganzen Planeten ausgelöscht wird.
Das Wegbaggern des altehrwürdigen Doms in Immerath morgen am Montag, dem 8. Jan. 2018, mit dem Ziel, die darunter liegende Braunkohle zu fördern, zeigt symbolhaft die maßlose und unersättliche Gier der Konzernlenker.
https://de.wikipedia.org/wiki/St._Lambertus_(Immerath)
6.) Info zum Auftraggeber des Gutachtens
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) ist ein
Umweltschutzverein, der sich aus Klimaschutzgründen für die rasche und vollständige Umstellung der Energieversorgung auf Sonnen- und Windenergie – national und weltweit – einsetzt.
Dabei setzt der SFV insbesondere auf eine nationale Vorreiter-Rolle Deutschlands statt auf zähe internationale Verhandlungen.
1986 gegründet, hat der SFV u.a. die Idee der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien entwickelt, die im Jahr 2000 in das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) übernommen wurde, nachdem sie als „Aachener Modell“ in verschiedenen deutschen Kommunen bereits erfolgreich praktiziert worden war.
Heute kämpft der SFV gegen den unnötigen Ausbau zusätzlicher Ferntransportleitungen, gegen die fortschreitende Demontage des EEG und insbesondere für die massive Markteinführung dezentraler Langzeitspeicher.
7.) Finanzierung des Gutachtens
Die Finanzierung des Gutachtens und der Übersetzung ins Englische erfolgte durch den Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
Bei der Finanzierung des Gutachtens, der Übersetzung und der Verteilung wurde der SVF von weiteren Umweltorganisationen unterstützt, die in den nächsten Wochen auch auf unserer Internetseite genannt werden.
8.) Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck
Geschäftsführer
Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
Frére-Roger-Str. 8 - 10
52062 Aachen
www.sfv.de
Anmerkung des Viertürmeblogs:
Es gibt Menschen, die stellen die stellen den Einfluss des Menschen auf den Klimawandel in Frage und bezweifeln den Einfluss des CO2 auf das Klima und meinen u.a. dass alle einem Irrtum des Arenius blind folgen. Das kann ich selber nicht verfizieren.
Was aber feststeht ist, das es neben dem Klimawandel viele weitere Gründe gibt, die ein Abkommen wie das von Paris und eine Energiewende notwendig machen:
--Kriege um fossile Rohstoffe
--Zerstörung der Heimat für den Bergbau (sofort sichtbar bei der Braunkohle und mit Ewigkeitskosten bei der Steinkohle)
--Gifte in den Abgasen und Sondermüll aus Filterstaub
--Gifte die bei der Förderung anfallen
--Dezentralisierung der Energieversorgung und Entmachtung der Konzerne.
(Felix Staratschek)
(Felix Staratschek)
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