Syngenta scheitert am Europäischen Patentamt:
Erteilung eines Patentes auf Züchtung von Mais abgelehnt
17. Januar 2018 / Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute in einer Anhörung eine Beschwerde des Syngenta-Konzerns abgelehnt. Dabei ging es um einen Antrag auf Züchtung von Maispflanzen mit einem höheren Ertrag (EP2121982). Zugleich wollte der Konzern auch erreichen, dass das EPA Beschränkungen im Bereich der Patentierung der Tier- und Pflanzenzüchtung aufhebt, die gerade erst in Kraft gesetzt worden waren. Auch dieser Antrag scheiterte.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des EPA waren technische Gründe. Demnach war der Inhalt der Patentansprüche nicht ausreichend klar definiert. Im vorliegenden Fall sollten Maispflanzen mit Erbanlagen miteinander gekreuzt werden, um Nachkommen zu erhalten, die einen höheren Ertrag aufweisen. Dabei waren die dafür verantwortlichen genetischen Veranlagungen nicht genau bekannt. Zur Auswahl geeigneter Pflanzen wurden DNA Marker-Sequenzen verwendet, die einen Hinweis auf das Vorhandensein erwünschter Erbanlagen geben.
Während diese Entscheidung von „Keine Patente auf Saatgut!“ begrüßt wird, kritisieren die VertreterInnen des internationalen Bündnisses aber, dass es auch in Zukunft weiterhin möglich sein wird, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zu patentieren.
Nach dem Wortlaut der neuen Regeln des EPA, die 2017 beschlossen wurden, sind Pflanzen und Tiere patentierbar, wenn genetische Veranlagungen wie zufällige Mutationen identifiziert werden. Beispielsweise wurden 2016 vom EPA für die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken Patente auf Gerste erteilt, die zufällige Mutationen aufweisen. Die Patente umfassen nicht nur die Gerste, sondern auch deren Verwendung zum Brauen und das damit produzierte Bier. Nachdem mehrere Organisationen Einsprüche gegen die Patente eingelegt hatten, bestätigte das Europäische Patentamt bereits, dass es unwahrscheinlich sei, dass derartige Patente auf der Basis der neuen Regeln widerrufen würden.
Erst gestern hatte das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ einen aktuellen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die rechtliche Situation und Beispiele für jüngst erteilte Patente gibt. Das internationale Bündnis fordert, dass Patente auf die konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren ausnahmslos verboten werden.
Weitere Informationen:
Der neue Bericht
Homepage
17. Januar 2018 / Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute in einer Anhörung eine Beschwerde des Syngenta-Konzerns abgelehnt. Dabei ging es um einen Antrag auf Züchtung von Maispflanzen mit einem höheren Ertrag (EP2121982). Zugleich wollte der Konzern auch erreichen, dass das EPA Beschränkungen im Bereich der Patentierung der Tier- und Pflanzenzüchtung aufhebt, die gerade erst in Kraft gesetzt worden waren. Auch dieser Antrag scheiterte.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des EPA waren technische Gründe. Demnach war der Inhalt der Patentansprüche nicht ausreichend klar definiert. Im vorliegenden Fall sollten Maispflanzen mit Erbanlagen miteinander gekreuzt werden, um Nachkommen zu erhalten, die einen höheren Ertrag aufweisen. Dabei waren die dafür verantwortlichen genetischen Veranlagungen nicht genau bekannt. Zur Auswahl geeigneter Pflanzen wurden DNA Marker-Sequenzen verwendet, die einen Hinweis auf das Vorhandensein erwünschter Erbanlagen geben.
Während diese Entscheidung von „Keine Patente auf Saatgut!“ begrüßt wird, kritisieren die VertreterInnen des internationalen Bündnisses aber, dass es auch in Zukunft weiterhin möglich sein wird, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zu patentieren.
Nach dem Wortlaut der neuen Regeln des EPA, die 2017 beschlossen wurden, sind Pflanzen und Tiere patentierbar, wenn genetische Veranlagungen wie zufällige Mutationen identifiziert werden. Beispielsweise wurden 2016 vom EPA für die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken Patente auf Gerste erteilt, die zufällige Mutationen aufweisen. Die Patente umfassen nicht nur die Gerste, sondern auch deren Verwendung zum Brauen und das damit produzierte Bier. Nachdem mehrere Organisationen Einsprüche gegen die Patente eingelegt hatten, bestätigte das Europäische Patentamt bereits, dass es unwahrscheinlich sei, dass derartige Patente auf der Basis der neuen Regeln widerrufen würden.
Erst gestern hatte das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ einen aktuellen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die rechtliche Situation und Beispiele für jüngst erteilte Patente gibt. Das internationale Bündnis fordert, dass Patente auf die konventionelle Züchtung von Pflanzen und Tieren ausnahmslos verboten werden.
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