NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
Politik warnt bereits vor Corona-Wellen ab Herbst 2021! Herbst ist Coronaviren-Zeit, wenn getestet wird ist die Welle sicherer, als das Amen in der Kirche. Wenn die Bundestagswahl vorbei ist, wird Schluss mit lustig sein, dann wird die Welt syn-corona-isiert. Akut will man keine Proteststimmung fördern, die sich im Wahlergebnis niederschlägt. Aber mit dem Ergebnss werden wir niedergeschlagen, wenn die Lock-Down-Politiker weiter machen können. Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was Landtag und Landesregierung anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächitigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen.    Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenmthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines mesnchlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt.  https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 18. Februar 2018

Antwort des Landesverkehrsministeriums zur Förderung eines ÖPNV in Radevormwald


Am 19.Dezember 23017 habe ich bei der Bundes- Landes- und Bezirksregierung angefragt, wie die Politik mdie Schaffung eines kommunalen ÖPNV fördert. Zunächst mein Schreiben und dann die Antwort aus dem Landesministerium für Verkehr von Nordrhein Westfalen.


Linienbus in Radevormwald an der Haltestelle Lindenbaumschule


An die Ministerien für Verkehr in Bund und NRW

Abs.
Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195 / 8592
sachkundiger Bürger im Verkehrsausschuss der Stadt Radevormwald
Md. PRO BAHN e.V. (Fahrgastverband)

Betifft: Umwandlung eines Schülerspezialverkehrs in einen Ortsbus mit Schülerbeförderung

Radevormwald, den 19.12.17

Sehr gehrte Damen und Herren! 

In Radevormwald hat das Gemeindeprüfungsamt festgestellt, dass wir einen der teuersten Schülerspezialverkehre weit und breit haben. Deswegen kommt der Vertrag mit dem Busunternehmen "Der Radevormwalder" (seit einigen Jahren von der OVAG gekauft und als Tochterunternehmen geführt) auf den Prüfstand und es wird eine Ausschreibung geben. 

Ich fordere seit Jahren nach dem Vorbild der Gemeinde Hövelhof (Kreis Paderborn) für Radevormwald eine Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in einen Ortsbusverkehr. 

Laut ÖPNV- Gesetz von NRW kann eine Gemeinde für den gemeindeinternen ÖPNV vom Kreis die Aufgabenträgerschaft übernehmen. 

Können Sie mir sagen, was mit der Aufgabenträgerschaft alles an  Rechten und Pflichten verbunden ist? 

Welche Förderkulissen gibt es......

.......für den ÖPNV in einer Gemeinde?
.......für die Neuanlage eines Ortsbussystems?
.......für die Förderung von Projekten, die für andere Gemeinden Vorbild haben könnten?
.....für die Ausweitung des ÖPNV durch Anruf-Verkehre, die nur nach Bedarf fahren, aber Räume erschließen, die heute ohne ÖPNV sind?
......für innovative Ideen, wie Busanhängern im Personenverkehr oder Bimodale Busse, die Schiene und Straße benutzen können? 

Der Ortsbus hätte viele Vorteile: 
---Es entsteht eine ÖPNV- Grundversorgung für die ländlichen Räume, die nicht zufällig genau an einer großen Buslinie liegen.
---Personen ohne Auto können vom Land in die Stadtmitte fahren. 
---Personen aus der Stadt können Bekannte auf dem Land besuchen oder Ausflüge machen. 
---Die Menschen werden zum VRS-Verbundtarif erschlossen und können Fahrkarten bis Köln, Wuppertal und Düsseldorf kaufen.
---Im Ggs. zum Schulbus hat der Ortsbus Fahrgeldeinnahmen. 

Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen, 

......wie sie Aufgabenträger ausstatten,
......welche Unterstützung und Beratung Sie Gemeinden geben, die Aufgabenträger werden wollen,
......welche einmaligen oder befristeten und dauerhaften Förderungen für die Umstellung von einem Schulbus in einen Ortsbus es gibt,
.......ob es Rahmenbedingungen gibt, die die Gemeinde schaffen kann, um beim ÖPNV förderfähig zu werden. 

Sollte ich etwas vergessen haben, was wichtig ist oder der Schaffung eines Ortsbusses dient, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie davon trotzdem berichten.

Kann eine Gemeinde evt. vom Kreis fordern, den Schülerverkehr als ÖPNV durchzuführen? 

Wäre es nicht für viele ländliche Regionen ein Gewinn, wenn Schülerspezialverkehre in einen ÖPnV für alle umgewandelt werden und könnte das in Radevormwald als Modellversuch durchgeführt werden?

Falls mehrere Abteilungen hier Antwortkompetenzen haben oder die Bezirksregierung Zuständigkeiten hat, darf dies gerne an alle Stellen weiter geleitet werden, die die Schaffung eines Ortsbusses für Radevormwald unterstützen können. 

Mit bestem Gruß, 

Felix Staratschek
Anhang: 
Videos mit bimodalen Busse: 

Busanhänger: 

Hinweis auf baldige Ausschreibung im Internet: 

Brief an die Stadtverwaltung:

Die Schulbuskosten von Radevormwald im Vergleich zu den ÖPNV-Bus- Kosten im Oberbergischen Kreis


   
Bushaltestelle Radevormwald Bergerhof Fahrtrichtung Radevormwald   

Umwandlung eines Schülerspezialverkehrs in einen Ortsbus mit Schülerbeförderung
Ihrte E-Mail vom 19.12.17
Unser Aktenzeichen: II B 3 - 07 - 59

Sehr geehrter Herr Staratschek, 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.12.17, mit der Sie nach Rechten und Pflichten der Aufgabenträgerschaft und der Förderkulisse im ÖPNV erkundigen. 

In der Tat kann der Kreis nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein Westfalen (ÖPNVG NRW) einer Gemeinde auf deren Verlangen die Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr übertragen. Gleiches gilt im Nachbarortsverkehr, wenn die beteiligten Gemeinden sich darüber geeinigt haben. 

Dem Aufgabenträger obliegt nach § 3 Absatz 1 ÖPNVG NRW die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit. 

Das Land fördert den straßengebunden ÖPNV im Wesentlichen mit der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW. Landesweit beträgt die Pauschale 130 Mio. Euro. 

Die Verteilung auf die einzelnen Aufgabenträger erfolgt zu 90% im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an den landesweit im Jahr 2014 fahrplanmäßig erbrachten , kapazitäts- und qualitätsbezogen gewichteten Betriebsleistungen im Straßenbahn- und O-Bus-Verkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 Personenverföderungsgesetz sowie im Bedarfsorientierten Verkehr , zu 8% im mVerhältnis des auf den Aufgabenträger örtlich entfallennden Anteils  an der Einwohnerzahl 2014 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 vom 17. Dezember 2015 und zu 2% im Verhältnis des auf die Aufgabenträger örtlich entfallenden Anteils an der Fläche des Landes im Jahr 2014. Der Oberbergische Kreis erhält aus der Pauschale 1.172.749,06 Euro zur Finanzierung des ÖPNV. 

Was Radevormwald für die Fahrleistung aus der Pauschale bekommen würde, kann ich jetzt nichts ausrechnen. Bezogen auf die Einwohnerzahl wären das aber ca. 4.000 Euro für die Fläche und 14.000 Euro für die Einwohnerzahl. Würde der Ortsbus 1% der ÖPNV-Leistung im Kreis fahren, brächte das ca. 11.000 Euro. Als ÖPNV hast ein Ortsbus schon mal 15.000 bis 30.000 Euro Einnahmen über die ÖPNV-Pauschale, die ein Schülerspezialverkehr nicht bekommt. 


Linienbus kurz vor der Haltestelle Radevormwald Herrmannstraße
am reformierten Friedhof
  

Daneben gewährt das Land den Aufgabenträgern die sogenannte Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW. Diese beträgt landesweit jährlich 130 Mio Euro und wird auf die Aufgabenträger verteilt im Verhältnis des auf sie entfallenden Anteils an den landesweit  für das Kalenderjahr 2008 im Kalenderjahr 2009 festgesetzten Ausgleichsansprüchen nach § 45a PBefG. Der Oberbergische Kreis erhält hieraus 2.121.492,5 Euro. 

Auch hier kann Radevormwald ein paar Euro durch den Ortsbus einnehmen, wenn Azubis den Ortsbus nutzen.

Nach § 97 des Schulgesetzes in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO NRW) sind die Schulträger verpflichtet die Kosten für den Schulweg zu tragen, wenn Grundschüler mindestens 2 km, Schüler der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 mindestens 3,5 km und Schüler der Sekundarstufe II mindestens 5 km von der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule entfernt wohnen. Die Schulträger entscheiden eigenverantwortlich, wie sie ihre Verpflichtung umsetzen: 

Entweder mieten sie - wie derzeit in Radevormwald - Busse an, die die Schüler zur Schule bringen und wieder abholen (sogenannter "freigestellter Schülerverkehr"). 

Verbreiteter ist allerdings die Alternative, dsass die Schulträger für alle nach dem  SchfkVO "freifahrtberechtigten" Schüler einen Fahrausweis für den ÖPNV erwerben. 

Die den Ausbildungsverkehr betreibenden Verkehrsunternehmen können Mittel aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale erhalten, , wenn sie die  Gemeinschafts-, Übergangstraife oder den landesweiten Tarif gemäß § 5 Absatz 3 ÖPNVG NRW anwenden oder zumindest anerkennen; die von den Verkehrsunternehmen angewendeten Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs müssen darüber hinaus die Tarife für die entsprechenden allgemeinen Zeitfahrausweise des in ihrer Höhe um mehr als 20 von Hundert unterschreiten. 

 Die vorgenannten Pauschalen können nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ÖPNVG NRW und §  11a Absatz 1 Satz 1 allerdings nur originäre Aufgabenträger geltend machen. 

Originäre Aufgabenträger sind Kreise und kreisfreie Städte, sowie - mit Ausnahme des SPNV - mittlere und große kreisangehörige Städte, die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder an einem solchen wesentlich beteiligt sind.  

 Dieser Abschnitt wirft Fragen auf: Muss Radevormwald an der OVAG beteiligt sein, um originärer Aufgabenträger zu werden und wie hoch müsste die "wesentliche" Beteiligung sein oder müsste Radevormwald einen kommunalen Verkehrsbetrieb gründen? 

Letzteres wäre auch vertretbar, denn auch "Der Radevormwalder" muss ja seine Anlagen über den Schulbusverkehr finanzieren. 

Oder kann Radevormwald Anteile vom Radevormwalder übernehmen? 

Muss ein Verkehrsunternehmen eigene Busse haben oder reicht eine kommunale Gesellschaft, die den Verkehr bei anderen Unternehmen einkauft? 

Oder lohnt sich der Ortsbus auch dann durch die Fahrgeldeinnahmen, wenn Radevormwald bei den Pauschalen leer ausgeht? 

Insgesamt finde ich diese Regelung fragwürdig, weil, man durch Ausschreibung heute nicht zwingend an ein Verkehrsunternehmen gebunden ist und es wäre zu prüfen, ob dies gegen EU-Recht verstößt, da es verhindert, dass Gemeinden im innerörtlichen ÖPNV aktiv werden. Dessen ungeachtet geht es hier aber auch nicht um riesige Beträge und mit dem Geld, dass Radevormwald der Schülerspezialverkehr kostet ließe sich auch ohne Landesmittel ein ÖPNV bilden. 

Der Kreis könnte sich als Aufgabenträger durch Ausschreibung von der OVAG trennen. Das ist nicht mein Ziel, ich sage nur was möglich ist, der Kreis könnte den ganzen ÖPNV ausschreiben und bliebe Aufgabenträger als Besteller. Kommunen, die ÖPNV im Ortsverkehr einrichten wollen sind laut diesen Ausführungen jedoch gezwungen, einen eigenen Verkehrsbetrieb vorzuhalten oder daran wesentlich beteiligt zu sein. Das diskriminiert die Kommunen sowie andere Verkehrsunternehmen, die hier nicht zum Zuge kommen können. Es geht hier nicht um den zulässigen Bestandsschutz für kommunale Unternehmen, sondern um die Benachteiligung bei der Neuschaffung von Angeboten.  

Ob man dagegen klagen kann? 

Denn jährlich ca. 30.000 Euro ÖPNV-Förderung wären ein schöner Anreiz für Radevormwald den Schulbus auf ÖPNV umzustellen. Oder reichen diese 30.000 Euro um die Zinsen zu bedienen für die Investition in  einen eigenen Verkehrsbetrieb, der durch die Schülerbeförderung sichere Einnahmen hat und durch den kurzen Draht zur Stadt Radevormwald optimal für die Menschen der Stadt eingesetzt werden kann?  Ich halte es noch immer für sinnvoll, Bauhof, Abwasser und ÖPNV mit Schülerbeförderung als Eigenbetrieb der Stadt Radevormwald zu führen. Steuerlich könnten dann Gewinne aus dem Abwasser mit den Kosten des ÖPNV verrechnet werden. Busfahrer könnten auch LKW für den Bauhof fahren oder im Winterdienst. 

Leider finde ich keine Regelung der "originären Aufgabenträgerschaft". Im Gesetz seht nur etwas von Aufgabenträgern geschrieben. 

Oder regeln wir es anders, würde der Kreis den Ortsbus für Radevormwald bestellen und Radevormwald bezahlt die an Schultagen gefahrenen Kilometer, könnte der Kreis mit der erhöhten ÖPNV-Pauschale und den Fahrgeldeinnahmen den Ferienverkehr finanzieren.  

Die Frage ist also: Kann Radevormwald ein Aufgabenträger werden, der dadurch Landeszuschüsse für den ÖPNV erhält und ist dieser Status für die Stadt wirtschaftlich sinnvoll oder sollte man besser mit dem Kreis kooperieren?


Linienbus an der lutherischen Kirche gegenüber der Haltestelle Rathaus der Gegenrichtung.


Durch die weitgehende Pauchalierungen der ÖPNV-Förderung in Nordrhein Westfalen erfolgen allerdings keine Einzelförderungen durch das Land. Ausnahmen können Maßnahmen im besonderen Landesinteresse sein nach § 13 ÖPNVG NRW, wie z.B. die Förderung von Elektrobussen oder sonstigen Fahrzeugen nach § 14 ÖPNVG NRW wie z.B. Bürgerbusse. 


Das Projekt für einen Schiene-Straße-Bus könnte durchaus eine besondere Förderung erfahren. Die Radevormwalder Wupperorte lassen sich nur optimal erschließen, wenn der Bus zwischen den Bahnhöfen Dahlerau und Dahlhausen auf die Schienen aufgleist. Dann würden alle Busse der 626 so fahren Wuppertal Oberbabrmen - .Wuppertal Beyenburg - (auf Schienen:) Bahnhof Dahlerau / Wülfingmuseum - Bahnhof Dahlhausen - Wuppermarkt - Keilbeck - Herkingrade - Önkfeld - Radevormwald - Remscheid Lennep. Das erfordert zwischen Dahlhausen und Dahlerau eine Signalisierung, um Bussse und Draisinen oder Museumszüge sicher über die Schienen zu führen.  https://www.youtube.com/watch?v=uqe53e4oL14&list=PLYE3FxlSdO9Um_-oYC7Uh8mXlAHU4-imq Vorteil dieses Schiene - Straße - Busses: Alle Ortsteile der Wupperorte werden angebunden und es geht immer umsteigefrei bis Remscheid Lennep. Heute bedienen die Önkfelder Fahrten weder Dahlhausen noch den Wuppermarkt und nach Lennep kommt man nur durch Umsteigen. Es können daher mehr Fahrgäste erschlossen werden als heute und kann sich ein Binnenverkehrsaufkommen innerhalb der Wupperorte entwickeln. Der Wuppermarkt wird mit allen Fahrten erschlossen und allen Bereichen der Wupperorte verbunden. Im Oberbergischen Kreis wäre auch zwischen Morsbach und Waldbröl ein Schiene - Straße - Buss sinnvoll, etwa für eine Linie Freudenberg - Morsbach - Waldbröl - Siegtal.  



Ob die Umstellung von Schülerspezialverkehren auf regulären ÖPNV wirtschaftlicher oder aus sonstigen Gründen geboten ist, kann nur durch den oder die Aufgabenträger vor Ort entschieden werden. 

Mit freundlichen Grüßen, 
Im Auftrag C.C.


Fazit: Die Schaffung eines Ortsbusses für Radevormwald ist möglich, unklar ist, ob Radevormwald als Aufgabenträger in den genuß der ÖPNV- und Ausbildungspauschale kommt oder ob man dafür eventuell klagen muss oder über Herrn Biesenbach eine Änderung der Regeln erreicht, damit auch ländliche Gemeinden leichter ÖPNV anbieten können.  




Personenbeförderungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/



In Wuppertal Oberbarmen steht der Bus zur Abfahrt nach Radevormwald bereit.


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