NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Donnerstag, 22. Februar 2018

Kinderrechte im Grundgesetz: Instrument für Ideologen?

iDAF - Institut für Demographie, Allgmeinwohl und Familie
Datum: 21. Februar 2018
(Redaktionell leicht bearbeitet von Felix Staratschek durch Einfügung einiger Zwischenüberschriften und Verlinkungen im Text.)

Wächteramt oder Erstverantwortung?

Entscheidend ist, wer das Wohl des Kindes definiert – der Staat generell für alle Kinder oder die Eltern individuell für das ihnen anvertraute Kind. Das Grundgesetz weist dem Staat ein Wächteramt zu, macht ihn nicht zu erstverantwortlichen Eltern. Das Gebot der Stunde ist, in dem so geprägten Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat den Kindeswohlauftrag des Grundgesetzes tatkräftig zu erfüllen – eine Verfassungsänderung ist hierfür nicht erforderlich.

Gregor Kirchhof, Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Anhörung am 26. Juni 2013 zu den Entwürfen, Art. 6 GG zu ändern – Kinderrechte in der Verfassung (BT-Drs. 17/10118, 17/11650, 17/13223) 

Instrument für Ideologen?


Die potentielle Koalition aus CDU/CSU und SPD will laut Koalitionsvertrag eigene Kinderrechte in der Verfassung verankern (1). Das hatte sie schon bei den Sondierungen beschlossen und aus früheren Koalitionsgesprächen übernommen. Die Diskussion ist alt und hat auch schon zu Debatten im Bundestag geführt (2). Seltsamerweise ist von Seiten der Familienverbände der große Protest bisher ausgeblieben. Das mag auch daran liegen, dass die Anwälte der traditionellen Ehe und Familie derzeit mit den Auswüchsen der Gendertheorien und dem Streit um die Ehe für alle beschäftigt sind. Um deren Kinder aber geht es vor allem. Denn nach Angaben des Mikrozensus machen die traditionellen Familien und Ehen immerhin deutlich mehr als zwei Drittel aller Paare und Familien in Deutschland aus. Deshalb ist das Thema der Kinderrechte in seinen Wirkungen kaum zu unterschätzen. Das gilt für die juristisch-abstrakte Ebene, aber auch für die praktisch-empirische.

Das Grundgesetz schützt die Kinder


Auf juristischer Ebene weisen Verfassungsrechtler wohl begründet darauf hin, daß es keine Schutzlücke im Grundgesetz gibt (siehe Zitat des Monats). In einem Gespräch mit iDAF bekräftigt erneut Arnd Uhle, Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen und Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht insbesondere Staatsrecht und Verfassungstheorie der Universität Leipzig, das Grundgesetz „schützt Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise“. Das gelte auch für Fälle von Kindesmissbrauch und Gewalt in Familien. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt und noch 2008 Kinder als „Rechtssubjekt und Grundrechtsträger“ definiert. „Daher genießen Kinder bereits nach geltendem Verfassungsrecht den Schutz, den die Grundrechte des Grundgesetzes verbürgen – vom Grundrecht auf Leben bis zum Schutz der Religionsfreiheit. Einer ausdrücklichen Aufnahme neuer Kinderrechte bedarf es dafür nicht“

Mehr Staat - weniger Elternverantwortung?


Uhle warnt sogar vor einer Aufnahme eigener Kinderrechte. Die bisher bekannten Vorschläge zeichneten sich in der „Tendenz aus, das Verhältnis zwischen Elternverantwortung und staatlichem Wächteramt zu verändern – und zwar zulasten des Elternrechts und zugunsten der staatlichen Einflussnahme. Denn neu positivierte Kinderrechte haben das Potenzial, unter Berufung auf den Schutz der Kinder zukünftig bereits im Vorfeld einer Beeinträchtigung des Kindeswohls – und damit sehr viel früher und häufiger als bislang – staatliche Interventionen zu rechtfertigen. Eine solche Entwicklung würde für das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt einen in seiner Bedeutung kaum überschätzbaren Paradigmenwechsel bedeuten“. Das könnte etwa konkret mit dem Hinweis auf frühe Bildung begründet zu einer staatlichen Kita-Pflicht für Kleinstkinder und Kindergartenkinder führen. Oder zu mehr staatlichen Eingriffen in die Familien und Inobhutnahmen. Und selbst das Bundesverfassungsgericht würde daran wohl kaum etwas ändern. Denn, so Uhle, „ein entsprechend geänderter Verfassungstext würde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den nachvollziehbaren Reflex hervorrufen, dass sich die Rechtslage verändert hat: Wer Verfassungsänderungen sät, wird eine geänderte Verfassungsrechtsprechung ernten“ (3).


Solche Warnrufe dürften trotz der klaren Rechtslage die Politiker kaum davon abhalten, ihr Vorhaben weiter zu betreiben und die Warnungen als abstrakt-juristische Panikmache zu verurteilen. Aber für solche Warnungen sprechen empirische Erfahrungen. 

Das Barnevernet in Norwegen

Paradebeispiel ist dafür Norwegen, wo es sogar jüngst wegen zweier Fälle zu diplomatischen Irritationen kam (4). In deutschen Medien wurde bisher kaum über diese Fälle und ihre Problematik berichtet, eine Ausnahme bildete eine Dokumentation auf Arte (5). Der Hintergrund: 1992 wurden in Norwegen die Kinderschutzbehörden (Barnevernet) professionalisiert, nachdem die Kinderrechte in der Verfassung verankert worden waren. Vorher kümmerten sich auch Freunde und Nachbarn aus den Gemeinden um schwierige Familien, jetzt fast nur noch Psychologen und Sozialarbeiterinnen – mit rechtlich mehr Befugnissen. Seither ist die Zahl der Interventionen der Behörden in Familien drastisch gestiegen, ebenso die der Sorgerechtsentzüge. Kamen im Jahr 2003 noch 6747 Kinder zu Pflegeeltern oder ins Heim, waren es 2011 schon 8485 – eine Zunahme von über 25 Prozent. Der norwegische Anwalt und Menschenrechts-Aktivist Marius Reikerås berichtet, dass mittlerweile etwa 70'000 Kinder unter der Obhut des Barnevernet-Systems sind, das wären 7 Prozent aller Kinder unter 18 Jahren in Norwegen. Nach offiziellen Angaben sind es aber lediglich 4 Prozent, von denen wiederum 60 Prozent daheim betreut werden (6).


   
Werbung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Sommer 2017 unter der Regierung von Angela Merkel an der Bushaltestelle (Remscheid-)Lennep Bahnhof.
Sex bei Zufallsbekanntschaften ist in Ordnung wenn man Kondome nimmt?
Muss man solche banalisierenden Werbebotschaften für Promiskuität an Orten aufstellen, wo viele Schulkinder auf den Bus warten und mit Steuergeldern finanzieren?
Werden da nicht die Wertvorstellungen vieler Eltern untergraben und viele Menschen verführt?
Kann man Leuten und Regierungen aus CDU, CSU und SPD, die solche Plakate finanzieren Kinderrechte anvertrauen?
Die gleiche Frage gilt für eine Opposition, die solche Plakate hinnimmt oder noch schlimmere Botschaften verbreiten will. Neue Bildungspläne für Schulen sind auf dem Niveau solcher Plakate. Und wird der Widerstand gegen solche Plakate und Bildungspläne oder die Vermittlung von Werten bald zur Gegnerschaft von Kinderrechten erklärt? (Bild und Bildtrext von Felix Staratschek)
 
 


Die Vertreter der Kinderschutzbehörde sind überzeugt, nur zum Besten des Kindes zu handeln. Es herrscht die Überzeugung, das Kind gehöre dem Staat. Viele Kinder hätten in ihrer Herkunftsfamilie keine faire Chance, sich zu entwickeln. Wer die Arbeit der Behörde kritisiere, sei unge­bildet und aggressiv, gibt zum Beispiel die Weltwoche (7) die Einstellung der Behörden wider. Professorin Witoszek schreibt dort von der «Tyrannei der Wohlmeinenden», im vielgerühmten Modellstaat Norwegen herrschten glasklare Vorstellungen darüber, was richtige und was falsche Erziehung sei. Selbst leichte Körperstrafen, die in vielen Kulturen an der Tagesordnung sind, werden mit sexuellem Missbrauch in Verbindung ­gebracht. Eine ­tamilische Familie kritisierte, auch intensive Zuneigung werde als sexueller Missbrauch interpretiert. Die Regeln seien strikt. Das Kind schlafe nur im eigenen Bett. Süssigkeiten gebe es nur am Wochenende und nicht täglich. 

Wird Gender Mainstreaming über Kinderrechte vorangetreiben?

Und auch wer sein Kind nach traditionellen Rollenmustern erziehe, mache sich verdächtig. Rollenmuster will man in Norwegen überwinden, «Gender-Mainstreaming» heiße das Zauberwort. Ein Kind gelte als «es» bis es weiss, ob «es» ein Er oder eine Sie sein will. Vielleicht deshalb platzierte die Kinderschutz­behörde ein Kind von Muslimen bei einem homo­sexuellen Paar. Zwar ändert sich in Skandinavien und vor allem in Norwegen die Meinung in puncto Gender, seit der Komiker Harald Eia mit seinem Film „Das Gender Paradoxon“, die ideologischen Auswüchse entzaubert hat, aber in den Behörden malen die Mühlen langsam. Immer noch gilt: Biologische Elternschaft sei keine notwendige oder genügende Bedingung für die Entwicklung eines Kindes (6). Ob ein Kind bei Pflegeeltern oder den leiblichen Eltern aufwachse, spiele keine große Rolle. Für die Pflegefamilien allerdings schon. Die nämlich erhalten 430 000 Kronen (knapp 50 000 Euro) im Jahr pro Pflegekind, dazu kommen Spesen und Extras wie Ferien am Mittelmeer. Und außerdem, so eine weitere Kritik, profitiere ein riesiger Apparat von Sozialarbeitern, Therapeuten und Psychologinnen vom ganzen System.


Etliche Eltern ziehen angesichts dieser Eingriffe in das natürliche Recht der Eltern vor Gericht. Dort schließt sich dann der Kreis von Theorie und Praxis. Denn wie Jørgen Stueland, der als Anwalt Familien vertritt, denen die Kinder weggenommen wurden, berichtet, stünden sich im Gerichtssaal dann jeweils die Vertreter der Behörde und deren Anwalt, selbstbewusst und voll überzeugt, dass sie das Richtige täten, den Eltern gegenüber, etwa eine zitternde und stotternde Kurdin und ­deren Mann, beide traumatisiert, denen vorgeworfen werde, ihre Kinder zu schlagen und zu misshandeln. Das wirkliche Problem sei, so Stueland, dass die Fälle jeweils auf den Aussagen von „jungen Frauen“ aufgebaut seien. Jungen Frauen, die in der Oberstufe mittelmäßige ­Noten hatten und die dann auf einer Fachhochschule Sozialarbeit oder Kinderschutz-Pädagogik studierten, weil es fürs Medizin- oder Psychologie­studium nicht gereicht habe. Das große Problem sei die „Macht dieser Mädchen“, die als Angestellte der Kinderschutzbehörde Entscheide fällen können, die das Leben von vielen Familien für ­immer verändern (8).


Solche Aussagen müssen dann im Einzelfall mit Fakten belegt oder anders überprüft werden. Aber solche Probleme haben Allgemeincharakter, sie sind keine nordische Eigenart. Die Selbstüberschätzung von Sozialpädagogen erlebt man derzeit auch in Deutschland, etwa am Beispiel der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Sozialpädagogen verhindern vielfach, dass das wahre Alter ihrer „Schützlinge“ mit medizinisch sauberen, das heißt die personale Würde achtenden Methoden festgestellt werde. Und die familienindifferente bis familienfeindliche Einstellung vieler Medien (9) begünstigt ein Meinungsklima, für das die Kinder in den angeblich „professionellen Händen“ von Vater Staat besser aufgehoben seien als bei ihren Eltern. Dieser oft von Eigeninteressen und Ideologie geleiteten Hybris würde durch „Kinderrechte in der Verfassung“ noch ein zusätzlicher, mächtiger Hebel verschafft.


Fußnoten: 

(1) Im Koalitionsvertrag heißt es im Kapitel III (Familie und Kinder im Mittelpunkt) auf Seite 21 unter Punkt 2: 
Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz : 
Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen“.




(2) Vgl. Gregor Kirchhof, Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Anhörung am 26. Juni 2013 zu den Entwürfen, Art. 6 GG zu ändern – Kinderrechte in der Verfassung (BT-Drs. 17/10118, 17/11650, 17/13223) 
http://www.rettet-die-familie.de/rdf_files/images/content/Kinderrechte%20%20Prof.%20Dr.%20Gregor%20Kirchhof.pdf


(3) Das ganze Interview demnächst an dieser Stelle.


(4) Vergl. https://derstandard.at/2000029302002/Zeman-nennt-norwegisches-JugendamtGangster-Organisation-die-Kinder-entfuehrt .


(5) Vergl. https://www.arte.tv/de/videos/070086-000-A/norwegen-so-schuetzen-sie-kinder/ Selbst in den Schweizer Medien wurde das Thema behandelt, etwa vom Leitmedium Neue Zürcher Zeitung: https://www.nzz.ch/international/europa/sorgerechtsentzug-in-norwegen-stiehlt-der-norwegische-staat-kinder-ld.18684 .



(6) vgl. http://www.livenet.de/themen/gesellschaft/ethik/285809-tausende_protestieren_gegen_kinderschutzkidnapping_in_norwegen.html


(7) http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2015_6/artikel/tyrannei-der-wohlmeinenden-die-weltwoche-ausgabe-062015.html .


(8) Vgl. Den Artikel „Child Protection: The Norwegian Way”, in dem der Autor auch Parallellen zu Schweden zieht. http://www.freemalaysiatoday.com/category/opinion/2014/02/01/child-protection-the-norwegian-way/


(9) Dazu ausführlicher Jürgen Liminski, Die verratene Familie – Politik ohne Zukunft, Augsburg, 2007, insbesondere Seiten 29-55.




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