27. Februrar 2018
(ÖDP-Pressemitteilung, Verlinkung und Bebilderung durch Felix Staratschek)
Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen
ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag
Die Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Frauen in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Roswitha Bendl, hat angesichts der gerade im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe von Grünen, Linken und FDP zur Abschaffung bzw. Modifizierung des § 219 a des StGB, eindringlich davor gewarnt, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben anzutasten oder gar abzuschaffen.
Bendl betonte, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine normale ärztliche Dienstleistung sei. Ihn bewerben wie andere medizinische Dienstleistungen widerspreche dem besonderen Schutzkonzept, dass durch das Strafgesetzbuch bisher gesichert sei. Dort heißt es „Menschenwürde und Lebensrecht stehen dem Ungeborenen von Anfang an zu und begründen eine Schutzpflicht des Staates.“
Natürlich gehe es auch darum Frauen in einer derartigen Konfliktlage bestmöglich zu betreuen. Sie bekämen aber bereits jetzt, wenn gewünscht, in den Beratungsstellen alle notwendigen Informationen um sich verantwortungsvoll entscheiden zu können.
„Woran es mangelt“, so Bendl, „sind demgegenüber spürbare Verbesserungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung, die werdenden Müttern und Eltern bessere Perspektiven für ein Leben mit Kindern bieten und Angst vor Diskriminierungen mindern können.“
(ÖDP-Pressemitteilung, Verlinkung und Bebilderung durch Felix Staratschek)
Ungeborenes Leben weiterhin umfassend schützen
ÖDP-Frauen zur Diskussion über den § 219a StGB im Bundestag
Die Vorsitzende des Bundesarbeitskreises Frauen in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Roswitha Bendl, hat angesichts der gerade im Bundestag diskutierten Gesetzentwürfe von Grünen, Linken und FDP zur Abschaffung bzw. Modifizierung des § 219 a des StGB, eindringlich davor gewarnt, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben anzutasten oder gar abzuschaffen.
"Gegen Fritsenlösung und Abtreibnbungspille / Solidarität mit Frauen und Ungeborenen", so warb die ÖDP Baden Württemberg zur Landtagswahl 1992. |
Bendl betonte, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine normale ärztliche Dienstleistung sei. Ihn bewerben wie andere medizinische Dienstleistungen widerspreche dem besonderen Schutzkonzept, dass durch das Strafgesetzbuch bisher gesichert sei. Dort heißt es „Menschenwürde und Lebensrecht stehen dem Ungeborenen von Anfang an zu und begründen eine Schutzpflicht des Staates.“
Natürlich gehe es auch darum Frauen in einer derartigen Konfliktlage bestmöglich zu betreuen. Sie bekämen aber bereits jetzt, wenn gewünscht, in den Beratungsstellen alle notwendigen Informationen um sich verantwortungsvoll entscheiden zu können.
„Woran es mangelt“, so Bendl, „sind demgegenüber spürbare Verbesserungen in der Steuer- und Sozialgesetzgebung, die werdenden Müttern und Eltern bessere Perspektiven für ein Leben mit Kindern bieten und Angst vor Diskriminierungen mindern können.“
ÖDP fordert 2017: Erziehungsgehalt jetzt! Keine Zeit für Kinder ist sowas von gestern! Das würde vielen Frauen helfen, dem ungeborenen Kind das Leben zu lassen, statt es durch Abtreibung zu töten. |
Link zur Pressemitteilung
Bundesarbeitskreis Frauen in der ÖDP
Der Gesetzentwurf und die MdB, die ihn einbrachten:
Fragen an die Mitglieder des Bundestages:
Ergänzend:
Christdemokraten für das Leben (CDL)
Der § 219 a muss bleiben
Hier können Sie dem Mitglied des EU-Parlaments Dr. Klaus Buchner MdeP aus München (ÖDP) Fragen stellen:
https://www.abgeordnetenwatch. de/profile/prof-dr-klaus-buchn er
https://www.abgeordnetenwatch.
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