Kinderrechte im Grundgesetz ohne Elternbezug gefährden das Kindeswohl 4.11.2019
Am 14. Oktober veröffentlichte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ ihren Abschlussbericht. Darin werden drei alternative Formulierungen vorgeschlagen, die sich aber nur unwesentlich unterscheiden.
Das führt die Diskussion weg von der wesentlichen Frage:
Wer bestimmt, was das Recht eines Kindes ist?
Im bestehenden Grundgesetz wird mit Art. 6 die Zuständigkeit für diese Frage den Eltern zugeordnet und nur bei Versagen oder Fehlen der Eltern dem Staat.
Sabine Wüsten, Vorsitzende des Bündnisses "Rettet die Familie" warnt vor der „Lufthoheit des Staates über den Kinderbetten“, die die Entwicklung der Kinder jeder gerade aktuellen Staatsideologie ausliefere.
Der stellv. Vorsitzende des Bündnisses, Dr. Johannes Resch dazu: „Bei Erwähnung von ‚Kinderrechten‘ im GG ohne Elternbezug besteht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr vor der Willkür des Staates schützen können. Z. B. könnte er eine Krippenpflicht zum ‚Recht des Kindes‘ erklären. Der Staat orientiert seine Familienpolitik schon heute nicht mehr am Kindeswohl, sondern am ‚Profitwohl‘ von internationalen Konzernen und Finanzinvestoren sowie an der patriarchal begründeten Überbewertung der Erwerbsarbeit.
Beispiel Krippenpolitik:
Sabine Wüsten, Vorsitzende des Bündnisses "Rettet die Familie" warnt vor der „Lufthoheit des Staates über den Kinderbetten“, die die Entwicklung der Kinder jeder gerade aktuellen Staatsideologie ausliefere.
Der stellv. Vorsitzende des Bündnisses, Dr. Johannes Resch dazu: „Bei Erwähnung von ‚Kinderrechten‘ im GG ohne Elternbezug besteht die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder nicht mehr vor der Willkür des Staates schützen können. Z. B. könnte er eine Krippenpflicht zum ‚Recht des Kindes‘ erklären. Der Staat orientiert seine Familienpolitik schon heute nicht mehr am Kindeswohl, sondern am ‚Profitwohl‘ von internationalen Konzernen und Finanzinvestoren sowie an der patriarchal begründeten Überbewertung der Erwerbsarbeit.
Beispiel Krippenpolitik:
Ein Krippenplatz wird mit ca 1000 €/Monat öffentlich bezuschusst. Selbstbetreuenden Eltern werden dagegen nicht mal 150 € Betreuungsgeld zugestanden. Dabei sind nahezu alle Fachleute, die sich mit kindlicher Entwicklung befassen, der Auffassung, dass Krippenbetreuung in der Regel mit höheren Risiken für die psychische Gesundheit der Kinder verbunden ist als die Entwicklung einer festen Bindung zu den Eltern in den ersten Lebensjahren. Allerdings erlaubt ein hohes Arbeitskräftepotential auf dem Erwerbsmarkt die Löhne niedrig zu halten, was den Profit erhöht, aber eben das Kindeswohl gefährdet.
Beispiel Elterngeld:
Beispiel Elterngeld:
Die ‚Lohnersatzfunktion‘ wertet Kinderbetreuung ab, indem diese mit Krankheit und Arbeitslosigkeit gleichstellt wird. Wer vor einer Geburt zugunsten der Betreuung bereits vorhandene Kinder länger als ein Jahr auf Erwerbsarbeit verzichtet hat, erhält bis zu 1500 € /Monat weniger Elterngeld. Hier wird der Verzicht von Eltern zugunsten ihrer Kinder regelrecht bestraft. Auch das schadet dem Kindeswohl.
Diese Beispiele zeigen, dass sich der Staat schon jetzt nicht am Wohl der Kinder orientiert. Was haben Familien zu erwarten, wenn er nun auch noch die Deutungshoheit über die Rechte der Kinder erhält?
Diese Beispiele zeigen, dass sich der Staat schon jetzt nicht am Wohl der Kinder orientiert. Was haben Familien zu erwarten, wenn er nun auch noch die Deutungshoheit über die Rechte der Kinder erhält?
Eine interessante Aussage in der Tageszeitung: Sind Kinder unter 3 Jahren die bei den Eltern oder Großeltern aufwachsen nicht betreut? |
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