NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen

NRW-Landtagswahl 2021: Gegen nächsten Lock-Down Stimme gültig für "Die Basis" einsetzen
RKI-Files zeigen, die Welt wurde aus reiner Willkür ohne Evidenz syn-corona-isiert. Es drohen neue Verträge und Regeln, mit denen alles noch schlimmer als erlebt wiederholt werden kann. Der durch eine "Verzehrstudie" spätestens seit 2007 der Bundesregierung bestätigt vorliegende pandemische Vitamin D-Mangel interessiert nicht mal Grüne und Linke, aber neuartige, gentechnische Injektionen werden seit 2020 von CDU, CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken unterstützt. Unmengen an Geld wurden sinnlos verschwendet und den Menschen Schaden zugefügt. Vieles zum Thema finden Sie bei Gloria.tv: https://gloria.tv/Felix%20Staratschek . Nur wenn viele zur NRW-Landtagswahl sonstige Parteien wählen kann der Protest fruchten. Nur wenn Sie das mit allen Bekannten besprechen und digital dafür werben, kann dies eine Massenbewegung werden. Nur wer gültig eine "Die Basis" für seinen konstruktiven Protest wählt, kann sagen, dass er keinen Anteil an dem hat, was in Landtagen und Bundestag anstellen. Wahlenthaltung und ungültige Stimmen lassen die Mächtigen alleine durch ihre eigenen gültigen Stimmen weiter agieren. Nur gültige Stimmen können diese entmachten, so dass wir es bei jeder Wahl erneut versuchen müssen und unsere Stimme gültig einsetzen. Informieren Sie sich über Die Basis https://diebasis-partei.de/ Denn mit einer Stimme für CDU, CSU, SPD, FDP, Linken, AfD und Grünen, der Wahlenthaltung oder ungültigen Stimmen haben wir alle verloren, weil das dazu dient, das die Kräfte weiter agieren, die unser Land mit Panik überziehen und den Aufbau eines menschlichen Gesundheitswesen unterlassen. Weitere Infoseiten zu Corona sind unter Videos von mir auf Bitchute verlinkt. https://www.bitchute.com/channel/jpgOUrDd3rzd/ Bitte Bild mit rechter Maustaste anklicken und neues Fenster öffnen.

Sonntag, 30. September 2012

Offener Brief an den Kölner katholischen Pastoralreferenten und Theologen Werner Roleff!

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 

Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 





Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald

Lieber Werner Roleff!

Wir haben in der Vergangenheit viel zusammengearbeitet, sowohl in der ÖDP, als auch außerhalb. Denn wir gehören der gleichen Kirche an, für die Du hauptamtlich aktiv bist und ich ehrenamtlich. Ich war auch schon zum Unterschriftensammeln mehrfach in Deinem Kreisverband um in Köln Unterschriften für die Wahlzulassung zu sammeln.
Aber als mir der Bundesvorstand eine Rüge erteilte, war Deine Stimme bei den Rügenden dabei. Ich muss also davon ausgehen, dass Du hinter dem stehst, was der Bundesvorstand tut und ich entschieden ablehne. Ich fragte in Münster im September 2012 auf der Mitgliederversammlung der ÖDP- Nordrhein Westfalen nach, wie die zur Wahl stehenden Kandidaten der NRW- Landesliste zur Bundestagswahl zum Grundgesetz stehen und wie zu der Klage des Vereins "Mehr Demokratie", welche auf Seite 102 unser Grundgesetz mindestens riskiert.

Donnerstag, 27. September 2012

Einseitige Krippenförderung kontra Wahlfreiheit für Eltern-- FDP treibt ihre familienpolitische Verlogenheit auf die Spitze

Verband Familienarbeit e.V.
Pressemeldung
Datum27.09.2012
 
Familienministerin Christina Schröder berichtet in ihrer Pressemeldung vom 26.09.2012 , dass für zusätzliche 30.000 Krippenplätze 580,5 Mio. € an Investitionszuschuss (pro Platz 19.350 € – nicht eingerechnet die Zuschüsse für den laufenden Betrieb) bereitgestellt werden.

Dazu erläutert die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V. Gertrud Martin:


Neuer Eilantrag zum ESM gegen Ratifizierung des ESM durch Menschen- und Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing

Neuer Eilantrag zum ESM gegen Ratifizierung des ESM durch Menschen- und Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing.

Sie reicht damit ihren 29. Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.


Hintergrund sind neu aufgetauchte Beweismittel, daß der IWF gegen Völkerrecht und Menschlichkeit verstößt. Angeklagt werden in einer griechischen Klage Bundeskanzlerin Merkel, der Bundesfinanzminister Schäuble, Präsident der Europäischen Kommission Barroso, Geschäftsführerin des Internationalen Währungsfonds (IWF) Lagarde, EU-Präsident Van Rompuy
Zitat aus dem Eilantrag Hassel-Reusings:
…Der Beschwerdeführerin liegen seit der letzten Woche entscheidende neue Beweismittel vor. Es handelt es sich um eine Strafanzeige von einem ehemaligen Nea Democratica – Abgeordneten und von mehreren bekannten Journalisten wegen des Verdachts des Verbrechens an der Menschlichkeit (Art. 7 Römisches Statut des IStGH) aus Juli 2012. Und der Beschwerdeführerin liegen umfangreiche Aussagen eines hochrangigen ehemaligen IWF-Mitarbeiters mit einem Umfang von über 100 Seiten vor…” Zitat Ende


Montag, 24. September 2012

Radevormwalder fordert ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger heraus

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 



Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernnehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werden zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 

Pressemitteilung
Abs.
ÖDP- Büro Radevormwalder
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195/8592

Radevormwalder fordert ÖDP-Chef Sebastian Frankenberger heraus

Sebastian Frankenberger hat Geschichte geschrieben. Nachdem die CSU ihr eigenes Nichtraucherschutzgesetz aufgrund des Lobbydrucks der Tabakindustrie wieder aufweichte, organisierte er einen Volksentscheid, in dem der ursprüngliche Gesetzesentwurf für Bayern gültig wurde und somit innerhalb der öffentlichen Gastronomie den Bayern, Franken und Schwaben das Rauchen abgewöhnt wurde. Aber nun raucht dem Chef der Ökodemokraten der Kopf. Ein ÖDP- Mitglied stellt sich quer und lehnt öffentlich das politische Handeln Sebastian Frankenbergers und des von ihm geführten Bundesvorstandes ab. Felix Staratschek, überzeugter Nichtraucher und seit über 25 Jahren ÖDP- Aktivist in seiner Heimatstadt Radevormwald bringt im übertragenen Sinne Frankenbergers Kopf zum Rauchen.
Und dass äußert sich dadurch, dass der Bundesvorstand der ÖDP einstimmig Felix Staratschek eine Rüge ausspricht. Staratschek habe gegen die ÖDP- Satzung verstoßen, wo in § 4.2 die Pflichten der Mitglieder festgelegt sind. Staratschek würde die Diskussion nicht sachlich und fair führen sowie satzungsgemäß gefasste Beschlüsse nicht anerkennen.



Sonntag, 23. September 2012

Werner Roleff vom ÖDP-Bundesvorstand verweigert auf Landesmitgliederversammlung Aussage, wie er zur Infragestellung des Grundgesetzes durch den ÖDP-Vorstand steht

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Offener Brief an die ÖDP- Mitglieder in NRW!
Liebe Mitglieder der Partei mit dem besten Programm!

Es geht mir darum, schweren Schaden von der ÖDP abzuwenden und darauf aufmerksam zu machen, wer für diesen Schaden verantwortlich ist. Ich bitte alle, diese Zeilen bis zum Ende zu lesen und sich ein eigenes Bild zu machen.
Aufgrund der guten Position für Werner Roleff auf der Landesliste sehe ich mich außer Stande für diese Landesliste Unterstützungsunterschriften zu sammeln.


Samstag, 22. September 2012

Ein Radiokommentar erkennt das wahre Wesen der Mehr Demokratie- Klage:

Ein Radiokommentar von Stephan Detjen (Deutschlandfunk) erkennt das wahre Wesen der Mehr Demokratie- Klage

Veröffentlicht von Felix Staratschek

"....Gedanklich hat die Politik die Grenzen des Grundgesetzes längst überschritten, die das Bundesverfassungsgericht in seinen früheren Urteilen zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon so überdeutlich markiert hat. Das öffentliche Nachdenken über Verfassungsreformen und -referenden im Vorfeld der ESM Entscheidung war deshalb auch ein subtiles aber offenkundig wirksames Signal an das Bundesverfassungsgericht: Die Richter wissen seitdem, dass eine große politische Koalition in Deutschland bereit ist, die Verfassung dieses Landes neu zu schreiben, sollte die Karlsruher Lesart des Grundgesetzes den Weg in eine vertiefte politische Union weiter versperren.
Vor diesem Hintergrund ist der höchstrichterliche Akt der Selbstbescheidung im ESM Urteil zugleich ein raffiniertes Manöver zur Rettung des Grundgesetzes und der eigenen Deutungshoheit darüber. Die Richter haben den Ball zunächst einmal an die Politik zurückgespielt, anstatt weiter die Grenzen einer Verfassungsentwicklung zu betonieren, die ohnehin nicht mehr zu halten sind."

Ob das Grundgesetz damit gerettet ist, bezweifle ich, aber wenn die Richter konsequent ESM und Fiskalpakt und die kleine Vertragsänderung abgelehnt hätten, dann hätte die Politik recht schnell das Grundgesetz beseitigt, auf dessen Grundlage die Richter bisher urteilten.
Mehr Demokratie hat hier der Politik den Nachhilfeunterricht gegeben und die Richter so massiv unter Druck gesetzt, indem es per Klage eine Volksabstimmung über das Grundgesetz forderte als einzigen Weg, wie man ESM und Fiskalpakt legitimieren könne.
Der Bundesvorstand der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) hat an Parteitag und Programm vorbei beschlossen, sich an dieser Mehr Demokratie- Aktion zu beteiligen und diese mit 10.000 Euro zu unterstützen. Dafür wurden per Post zwei Spendenwerbebriefe an die 6000 Mitglieder und Interessenten versendet. Auch das kostet Geld für Porto, Papier und Arbeitszeit.

Um in diesem Bündnis mitmachen zu dürfen, so der ÖDP- Vorstand, sei diese Zahlung erforderlich gewesen. Demnach müssten auch die Piratenpartei und die Freien Wähler sowie der Bund der Steuerzahler so ein Sümmchen überwiesen haben, was dann schon etwa 50.000 Euro ausmacht. 

Ich habe alle diese Parteien über die "Finte" aufgeklärt, die die Mehr Demokratie- Klage darstellt (Finte ist nur ein Zitat, wie ein Mehrdemokrat seine Klage bezeichnet hat).
Am 10. und 11.11.12 ist in Erding der Bundesparteitag der ÖDP. Es wäre toll, wenn sich dort am Samstag Freunde des Grundgesetzes zu einer Mahnwache einfinden würden, um die Parteibasis über das Handeln des von Sebastian Frankenberger geführten ÖDP- Bundesvorstand  zu informieren. Normalerweise macht sowas die ÖDP vor den Veranstaltungen anderer Parteien. Hier muss erstmals so etwas vor einer ÖDP- Veranstaltung stattfinden. Der Parteitag wird voraussichtlich Life im Netz übertragen, so dass über Twitter, Blogs und andere Medien jeder diesen kommentieren kann.

Weitere ÖDP- Videos hier.

Wer will kann sich auch schon hier registrieren und die kritische Debatte beflügeln: Forum der ÖDP  
 
 

Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Offener Brief vom Netzwerk Volksentscheid zum ersten ESM- Urteil: Offener Brief an den Deutschen Richterbund

wie mir soeben Ihre Kollegin Hasch, ich hoffe den Namen richtig verstanden zu haben, in einem Telefongespräch mitteilte, soll ich mich schriftlich mit meinem Anliegen an Sie wenden.
 
Das will ich hiermit in einem offenem Briefe an Sie tun und bitte Sie Ihren Kenntnisstand zum ESM-Verfahren damit abzugleichen. Ich beziehe mich auf Ihre Pressemitteilung vom 17.09.2012 auf Ihrem Webprojekt. “Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat”



Freitag, 21. September 2012

Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Ausstieg aus dem Rechtsstaat

17.9.2012
Berlin. Der Deutsche Richterbund hat davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag vorgesehene Immunität für den ESM und seine Mitarbeiter zu streichen.

„Der Rettungsschirm genießt nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor Gerichtsverfahren jeder Art“, sagte DRB-Vorsitzender Christoph Frank. Sein Eigentum und seine Vermögenswerte genössen uneingeschränkten Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte. „Auch die Bediensteten des ESM genießen persönliche Immunität.“

Das sei angesichts des geplanten Aufgabenbereiches des ESM, der offenbar auch auf die direkte Rekapitalisierung von Banken ausgeweitet werden soll, kaum zu rechtfertigen, erklärte Frank. „Die Rettung von Euro, Mitgliedstaaten und Banken darf nicht dazu führen, dass wirtschaftliches Handeln in der EU teilweise außerhalb des Rechts gestellt wird, weil Handlungen im Finanzsektor nicht durch Staatsanwaltschaften und Gerichte straf- und zivilrechtlich überprüft werden können.“ Dies bedeutete einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat, der durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre, warnte Frank.

Der Deutsche Richterbund fordert die Organe der Europäischen Union deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass Handlungen des ESM, seiner Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter in vollem Umfang justiziabel werden. Es sei unabdingbar, angesichts des vorgesehenen Aufgabenbereichs des ESM bis hin zur direkten Rekapitalisierung von Banken „einen klar definierten Rahmen zivil- und strafrechtlicher Normen für das Handeln des Rettungsschirms zu setzen“, sagte Frank. „Diese müssen dann auch vor unabhängigen Europäischen Gerichten durchgesetzt werden können.“

Sofern es zu direkten Finanzhilfen des ESM an notleidende Banken käme, könnte das schwierige Fragen des Vergabe-, Beihilfe-, Wettbewerbs- oder Steuerrechts aufwerfen; Eigentumsrechte von Aktionären tangieren oder Anhaltspunkte für Betrug und Untreue ergeben, erklärte der DRB-Vorsitzende. „Diese Fragen müssen von der Justiz geklärt werden können.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte den ESM unter Auflagen gebilligt, ohne in den zu entscheidenden Eilverfahren näher auf die Frage der Immunität des ESM vor Strafverfolgung und Haftungsansprüchen einzugehen.

Quelle

Mittwoch, 19. September 2012

Reaktion auf einen Hetzartikel im stern: "Wenn die Sonne böse wird"

[sfv-rundmail] 17.09.12 Wenn die Sonne böse wird

1. Stellungnahme von Wolf von Fabeck

2. Leserbrief von Rüdiger Haude


Kommunalpolitik Radevormwald: Antwort auf einen Leserbrief des Ratsmitgliedes Werner Nowara (UWG)

Wer sorgt für Geheimhaltung ums Life Ness?

Von Felix Staratschek
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Kreisvorsitzender der ÖDP Bergisches Land
Initiator von Abgeordnetenwatch für Radevormwald

Sehr geehrter Herr Nowara!
Auf ihren Leserbrief "Kein Plagiat des AL-Antrages" im Bauausschuss" antworte ich gerne. Zunächst empfinde ich Plagiate in der Politik als nichts verwerfliches, da es ja darum geht, das bestmögliche für die Menschen zu erreichen. Und da sollte es egal sein, wer zuerst eine gute Idee hat oder auf etwas aufmerksam gemacht hat. Aber man sollte dann immer so fair sein, auf den Ursprung eines Vorschlages zu verweisen. Ich habe ja bei der Bürgerwerkstatt erlebt, dass es da hieß, der Vorschlag der JU für ein Bücherregal sei nicht ganz schlecht oder damit habe die JU nicht ganz Unrecht! Dem hielt ich auf der Veranstaltung entgegen, dass dies ein sehr guter Vorschlag sei, an dem ich nichts Schlechtes oder Unrechtes sehen kann, auch wenn die JU nicht mein Verband ist.
Sie schreiben; "Was Sie da von sich geben, ist schlicht unfair. Wir haben Ihren ersten Antrag im Bauausschuß voll unterstützt und fanden auch die Mehrheit. Wir haben Ihren Antrag auch im Rat unterstützt. "


Dienstag, 18. September 2012

Diskussionsmöglichkeit zum Entwurf des neuen ÖDP- Grundsatzprogrammes

Grundsatzprogramm der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Antrag zum Bundesparteitag am 10./11.11.2012

In den folgenden Links wird der gesamte Antrag mit Varianten zum neuen ÖDP- Grundsatzprogramm lesbar. So kann jeder die Unterseiten  öffnen, die ihn intressieren und Kommentare lesen oder abgeben. Gute Beiträge werden von mir an die Bundesprogrammkommission der ÖDP weiter geleitet. ÖDP- Mitglieder und alle Menschen, die sich Parteien mit guten Programmen wünschen können hier öffentlich ihre Meinungen und Vorschläge zu diesem Entwurf kundtun. Auf jeder Seite ist dort ein verlinkter Inhalt, so dass Sie dort zwischen den Themen gut wechseln können.

Der ÖDP-Baum:
I. Die Erde: So leben wir heute

Montag, 17. September 2012

Bessere Wahlchancen für Einzelbewerber für Landtage und Bundestag!

Abs. Felix Staratschek
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald

Betrifft: Pet 1-17-06-1110-036923

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich teile nicht die Ansicht der Stellungnahme aus dem Bundesinnenministerium.

Fakt ist, dass es seit bestehen der Bundesrepublik Deutschland Einzelbewerber es nicht im nennenswerten Umfang geschafft haben, in den Bundestag einzuziehen, wenn die nicht der CDU, CSU oder SPD angehörten. Ausnahmen bei den Grünen (1), bei den Linken (Höchstzahl 3) und bei der FDP (1 mal 1990) bestätigen diese Regel.

Auch wird, wenn ein Direktkandidat mal die Chance hat, ein Mandat zu gewinnen, dem sofort entgegen gehalten, die Wähler würden damit ihre Zweitstimme wegwerfen (Fall Hohmann im Wahlkreis Fulda).

Da das Bundesverfassungsgericht bis zu 15 Überhangmandate für zulässig hält und angesichts der extrem geringen Chancen für Einzelbewerber sich gegen Bewerber mit Parteistruktur im Hintergrund durchzusetzen, halte ich die Regelung, das Zweitstimmen verfallen müssen, wenn ein parteifreier Einzelbewerber einen Wahlkreis gewinnt, für überholt.

Die Hauptaufgabe der Einzelbewerber besteht doch darin, im Wahlkreis politische Themen einzubringen und die aussichtsreichen Bewerber von CDU, CSU und SPD so mit seinen politischen Ansätzen zu konfrontieren. Wenn also Regelungen, wie die akut geltenden, verhindern, das Wähler gemäß ihrer Überzeugung wählen, dann wird so politischer Wettbewerb verhindert. Und ich denke, das wiegt schwerer, als die von ihnen genannten Gründe.

Hinzu kommt, dass ich bei CDU und SPD durch die Überhangmandate Einzelbewerber wählen kann oder bisher konnte, die die Zahl ihrer durch die Zweitstimme zugeteilten Sitze überschreitet. Die heutige Regelung ist daher eine massive Bevorteilung der Parteipolitiker gegenüber Einzelbewerbern ohne Parteibindung.

Ich bitte daher, dass entsprechend meiner Petition gehandelt wird:

Viele Grüße, Felix Staratschek

Freitag, 14. September 2012

Sind die Verstöße des ÖDP- Bundesvorstandes nur Kleinigkeiten?

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Lieber L.!
Nur Kleinigkeiten?

Wenn 2 ÖDP- Mitglieder eine 700 Seiten Klage verfassen, die einzigartig unsere ÖDP- Ziele beinhaltet und unser Grundgesetz verteidigt? (Anmerkung Juni 2013: Das Ehepaar Reusing hat die ÖDP im Herbst 2012 verlassen.)
Wenn der BUVO genau das Gegenteil vertritt und eine Klage bewirbt, die unser Grundgesetz zur Disposition stellt?
Wenn der BUVO so handelt, obwohl es keine Beschlusslage gibt und die in Hann Münden hätte eingeholt werden können?
Wenn der BUVO, nachdem man das klarstellt, keine Einsicht zeigt und mir eine Rüge erteilt?
Wenn der BUVO sich weigert, mir den Mailverkehr, der zum Beschluss der Rüge führte, zuzusenden, damit ich die Entstehungsgeschichte und Argumentationsketten des BUVO als betroffener detailliert nachvollziehen kann?
Wenn der BUVO ohne Beschlusslage für eine grundgesetzgefährdende Klage 10.000 Euro plus Geldeinwerbekosten zum Fenster hinauswirft? Jedes BUVO- Mitglied schuldet jetzt der ÖDP dafür 1500 Euro! Bitte zurückzahlen in 10 Raten!

Donnerstag, 13. September 2012

Die Entscheidung in Karlsruhe und die Rolle des ÖDP- Bundesvorstandes

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Von Felix Staratschek
---Kommentar zum Urteil
---Kommentierte Rundmail des ÖDP- Bundesvorstandes, die vor dem Urteil versandt wurde


Die Richter von Karlruhe haben gesprochen, der ESM ist ihrer Meinung nach "wahrscheinlich" zulässig, Bundespräsident Gauck darf unterschrieben, wenn ein paar Kleinigkeiten ergänzt werden. Ohne Zustimmung des Bundestages darf Deutschland nicht für mehr als 192 Milliarden Euro haften. Und es muss Transparenz des ESM gegenüber dem Bundestag geben. Inwieweit das Wissen dann an das Volk, den Souverän, weiter gegeben werden darf, darüber habe ich nichts gehört. Das Urteil gilt zwar nur für die Einstweiligen Anordnungen - eine Hauptverhandlung folgt noch - , aber da es die Ratifikation erlaubt, frage ich mich, was das spätere Haupturteil noch bewegen soll?!? Die Frage ist, wie schnell es gelingt, die Forderungen des Verfassungsgericht verbindlich in den ESM einzubauen? (Anmerkung vom 27.10.12: Es ist erstaunlich, wie schnell Bundespräsident Gauck hier unterschrieben hat, ohne dass man die Debatte über die Umsetzung der BVG- Auflagen oder auch nur die Umsetzung bereits mitbekommen hat!) Aber das kann ja auf einem Treffen der Regierungschef nachgeregelt werden mit anschließender Abstimmung bei den Parlamenten der EURO- Staaten. Bei der Erwartung, wenigstens 192 Mrd. Euro aus Deutschland verfügbar zu machen, werden die anderen Partner diese Kröte wohl mit Genuss schlucken.


Dienstag, 11. September 2012

Existenzielle Bedrohung für Patienten, Ärzte, Apotheker und Beschäftigte des Gesundheitswesens durch "Euro- Rettung", Wirtschaftsregierung und "kleine Vertragsänderung"

Viedeomitschrift eines Aufrufs von Volker Reusing:
Es ist Mittwoch der 29. August 2012. Hier ist Unser Politikblog . Dieser Beitrag wendet sich an die Beschäftigten im Gesundheitswesen, an alle Personen, die medizinische Leistungen hier in Deutschland und Europa benötigen. Ich stehe hier vor einem Bismarckturm. Bismarck gilt als Gründer der Sozialversicherung soweit es um Kranken- und Rentenversicherung in Deutschland geht. Das ist allerdings jetzt akut in Gefahr durch die ganzen Maßnahmen, die man macht, zur Rettung des Euro. Da gibt es eine "kleine Vertragsänderung", auch Artikel 136 Absatz 3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt (AEUV), da geht es im ersten Satz darum, dass man immer neue Mechanismen machen kann und dass man die in Kraft setzen muss, wenn es notwendig ist für die Finanzstabilität, damit ist die Stabilität des Finanzsektors gemeint. Man benutzt als Metapher die Stabilität des Euro- Währungsgebiet als Ganzes. Und soweit es dabei Finanzhilfen gibt, müssen die Auflagen streng sein, und gemeint ist streng, wie beim Internationalen Währungsfond (IWF). Und der hat eine Geschichte der Zerstörung des Gesundsheitswesens in zahlreichen Staaten. Auch bei diesen Mechanismen, die angeblich für den Euro da sind,

zum Beispiel in Griechenland:

Schauen Sie sich die Bundestagsdrucksache 178731 von Februar 2012 an: Da finden Sie die Übersetzung, die Auflagen finden sie im "Memorandum of Understanding"in diesem Papier.
Und da gehört zu den Auflagen, Senkung der Arbeitgeberbeiträge um 5%. Das soll vor allem auf Kosten der Renten- und der Krankenversicherung gehen. Sobald dann nicht mehr alle  Leistungen finanzierbar sind, will man dann entsprechend das durch Zuzahlungen der Patienten machen. Und es ist die Auflage, Krankenhausbetten im großen Umfang abzubauen. Sie können sich vorstellen, was das ganze für die Arbeitsplätze im Gesundheitswesen, vor allem in den Krankenhäusern bedeutet.

Die TAZ berichtet, dass die Krankenversicherung schon bevor diese Maßnahmen dieser neuesten Auflagen greifen, die Patienten für Medikamente die Kosten vorstrecken müssen. So knapp sind die Krankenklassen jetzt schon bei Kasse. Und 1000 Euro muss man Zuzahlung leisten für eine Entbindung.  Vorübergehend waren sogar Medikamente für Krebspatienten, für Dialysepatienten, ausgegangen. Können Sie sich vorstellen, was das bedeutet für das Leben von Menschen? Zahlen, wieviele Menschen dort schon gestorben sind, kommen hier in Deutschland ja kaum an.

In Rumänien schon 2010....

....., da gab es schon in den 90er Jahren so hohe Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte, die eingeführt wurden, dass die Armen es sich nicht mehr leisten konnten. Und jetzt auch noch bei der Ambulanten Versorgung! Und dann folgte da auch noch ein drastischer Abbau von Krankenhausbetten. Und die Auflagen sollen streng sein, wie in Griechenland, das findet man beim EFSF, einer Vorstufe vom dauerhaften Eurorettungsschirm. Und in Griechenland ist es mittlerweile so streng, wie beim Internationalen Währungsfond.

In den 90ern hat der Internatiomale Währungsfond IWF durchgesetzt, dass in den ehemaligen Ostblockländern so stark im Gesundheitswesen gekürzt wurde, dass sogar Tuberkulose ausbrach. Manche denken, wir wären davon nicht betroffen. Aber diese Auflagen sollen auch gegen uns kommen! Da sind einmal die ganzen Rettungsmilliarden, die wir bezahlen sollen, damit die Gläubiger anderer Staaten pünktlich bezahlt werden. Damit wird sich dann auch Deutschland übernehmen, wenn das weiter geht. Und das andere ist, da ist ja nicht nur der EFSF und ESM! Die haben auch andere Mechanismen im Rahmen der Wirtschaftsregierung, womit das Soziale runter gedrückt werden soll, wie der Stabilitäts- und Wachstumspakt, die Ungleichgewichtsverfahren, die haushaltsmäßige Überwachung, womit man auch in die Sozialversicherung eingreift und wo man auch die Sozialversicherungsleistung mit runter drückt.

Da Fragen sich viele, was sie machen können. Weitere Informationen finden Sie in der Verfassungsklagen der Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel Reusing, 2 BVR 1445 aus 12.
Die Finden Sie rechts in der Seitenleiste von "Unser Politikblog" .

Weitere Seiten:
Solidarisierung mit der Klage auf der Seite "Netzwerk Volksentscheid"

Die Klage auf der Seite EU-Radevormwald

Beim Netzwerk Volksentscheid können Sie sich online solidarisieren. Noch viel wichtiger ist aber, machen Sie diese Klagen bekannt, machen Sie das Wissen, was darin ist, bekannt, so dass immer mehr Menschen sich empören, unser Gesundheitswesen ist wichtiger, als die Banken, vor allem in Artikel 12 UNO- Sozialpakt gibt s für jeden Menschen ein universelles Menschenrecht auf ein Höchstmaß auf erreichbare körperliche und geistige Gesundheit. Und dafür muss genug Geld bleiben. Und wenn sind im Sozialsystem kein Geld mehr da ist, die Gesundheit steht menschenrechtlich abgesichert Artikel 12 UNO- Sozialpakt an erster Stelle und weit vor der Bankenrettung. Darum machen Sie diese Klagen bekannt, informieren Sie ihre Gesundheitsverbände, dass die sich einsetzen, diese Entwicklung muss gestoppt werden. Die hier genannten Klagen sind die einzigen Klagen, wo es nicht nur um die Rechte und das Geld, über das die Abgeordneten beschließen können geht, sondern auch um das Soziale, auch um die Gesundheit und damit um unsere Lebenserwartung und auch um die Arbeitsplätze im Gesundheitswesen. Schauen Sie nach, informieren Sie sich, der Abschnitt 4.5.8 beschäftigt sich im besonderen mit den Einschnitten im Gesundheitswesen, mit den Erfahrungen mit dem IWF, und im Abschnitt römisch 10 (X) finden sie auch umfangreiche Ausführungen zum Menschenrecht auf Gesundheit.

Solidarisieren sie sich mit der Klage.

Machen Sie das bitte bekannt.

Herzlichen Dank

Video:  


 ehemaligen Ostblockl 

12. September 2012: Schicksalstag für Grundgesetz, Menschenrechte, Rechtsstaat und Europa beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?


#StoppESM : Ein Schicksalstag?

Deja Vu in der Rader Politik: UWG plagiert AL: Zaunanlage Schnellental zum Zweiten!


Zaunanlage Schnellental zum Zweiten!


Mit großer Verwunderung hat die AL-Fraktion die Unterlagen zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen. Die UWG fordert darin die Errichtung einer Zaunanlage zwischen Wülfingstraße und Schnellental, obgleich der Rat im Juni einen gleichlautenden Antrag der AL angelehnt hatte. Auch der Hinweis auf neue Erkenntnisse macht eine solche Politik nicht glaubwürdiger. Der Bürger muss den Eindruck bekommen, dass nicht die Sache, sondern ein möglicher parteipolitischer eigener Vorteil im Vordergrund des Handelns steht.


Montag, 10. September 2012

ESM und Fiskalpakt: Strafanzeigeund Strafantrag gegen Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland

Maier Ludwig
Vorsitzender ÖDP-BAK Landwirtschaft/Tierschutz/Gentechnik
Vorstandsmitglied ÖDP-Kreisverband Rosenheim
Vorsitzender ÖDP_Ortsverband Altlandkreis Wasserburg
ÖDP- Bezirks-Landes-Bundesdelegierter
ÖDP- Direktkandidat Bundestag

Ludwig Maier Hub, 31.07.2012
Hub 4
83564 Soyen
 
An den Generalbundesanwalt
Brauerstraße 30
76 135 Karlsruhe
31.Juli 2012
Betreff: Strafanzeige und Strafantrag gegen Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben wegen des Verdachtes des Hochverrates und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §81-§83 StGB und aller weiterer in Frage kommenden Straftaten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich gegen Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland welche dem ESM-Vertrag zugestimmt haben Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Der Inhalt dieser Strafanzeige wird veröffentlicht.
 
Gegenstand:
Durch Zustimmung zum ESM-Vertrag im Bundestag und Bundesrat bezichtige ich die oben benannten Personen des Hochverrates und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß §81 und §83 STGB. Durch unrechtmäßige Ausübung Ihres demokratisch legitimierten Mandates wird die gesetzgeberische Gewalt der wichtigsten Organe der Legislative im Bund missbraucht und
° die Verfassungsidentität des Grundgesetzes sowie
° die gemäß Art. 1 Abs. 2 GG garantierten universellen Menschenrechte durch die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Völkerrechtsvertrags ausgesetzt. Es wird auch zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
 
 
Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewährten Immunitäten….in dem Maße und zu den Bedingungen, die er bestimmt, aufheben.
Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist, sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.
Der ESM ist von jeder Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs-oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit. ° Somit kann der „ESM“ beliebige Rechtsgeschäfte in beliebiger Ausgestaltung vornehmen ohne irgendeiner Gerichtsbarkeit oder Rechtsstattlichkeit unterworfen zu sein. Er unterliegt keinerlei staatlich legitimierter Kontrolle.
 
° Der „ESM“ selbst jedoch kann jeden Bürger, Institution, Gesellschaft jeglicher Ausprägung verklagen und seine Interessen sichern und aufgrund seiner Immunität gefahrlos und willkürlich durchsetzen. ZPO und StZO sind in Verfahren nur einseitig anwendbar, der/die Bürger, Institution, Gesellschaft jeglicher Ausprägung sind dem „ESM“ willkürlich und rechtlos aber kostenverantwortlich gegenübergestellt.
 
° Kein Bürger, Institution, Gesellschaft jeglicher Ausprägung kann den ESM verklagen.
 
Bewertung zu I : Die Rechtsstaatlichkeit hat in der BRD Verfassungsrang. Die Verfassungsidentität wird in Teilen aufgehoben. Die gemäß Art. 1 Abs. 2 GG garantierten universellen Menschenrechte werden in Teilen aufgehoben.
 
II. Der ESM-Vertrag hat in Artikel 10 und Artikel 25 folgenden hier zusammengefassten Inhalt: Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM regelmäßig, mindestens jedoch alle fünf Jahre. Er kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 und Anhang II entsprechend zu ändern. Dieser Beschluss tritt in Kraft, nachdem die ESM-Mitglieder dem Verwahrer den Abschluss ihrer jeweiligen nationalen Verfahren notifiziert haben. Die neuen Anteile werden den ESM-Mitgliedern nach dem in Artikel 11 und Anhang I vorgesehenen Beitragsschlüssel zugeteilt.
Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3 erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält. Der Gouverneursrat beschließt geeignete Schritte, um sicherzustellen, dass das betreffende ESM-Mitglied seine Schuld gegenüber dem ESM innerhalb vertretbarer Zeit begleicht. Der Gouverneursrat hat das Recht, auf den überfälligen Betrag Verzugszinsen zu erheben.
 
° Somit bestimmt das Zahlungsverhalten anderer ESM-Mitglieder die Haftungshöhe der BRD.
 
° Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrages verpflichten sich die ESM-Mitglieder unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz 3 von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.
 
° Somit bestimmt der Mittelabfluss des ESM die zeitliche Fälligkeit.
 
° Im Urteil BVerfG, 2 BvR 987/10 vom 07.09.2011 wird festgestellt: Der Haushaltsplan, der nach Art. 110 Abs.2 Satz 1 GG durch das Haushaltsgesetz festgestellt wird, ist nicht nur ein Wirtschaftsplan, sondern zugleich ein staatsleitender Hoheitsakt in Gesetzform ( vgl. BVerfGE 45,1; 70, 324; 79, 311). Er ist zeitlich begrenzt und Aufgaben bezogen.
Bewertung zu II:
Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Die Übernahme von fremdbestimmten Risiken in unbegrenzter Haftungshöhe und fremdbestimmter Fälligkeit von Kapitaleinzahlungen gefährden den sozialen Frieden und nicht zuletzt die Eigenständigkeit und staatliche Souveränität der BRD. Die Bonität der BRD wurde bereits beschädigt. Durch den ebenfalls beschlossenen Fiskalpakt wird ausdrücklich die Abgabe hoheitlicher Aufgaben und Rechte, insbesondere das Haushaltsrecht, für überschuldete Staaten gefordert und den EU -Mitgliedsstaaten auferlegt.
Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs. 1 GG kommt in Konstellationen zum Tragen, in denen offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen des gegenwärtigen oder künftigen Bundestages auf eine Art und Weise ausgehöhlt werden, die eine parlamentarische Repräsentation des Volkswillens, gerichtet auf die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger, rechtlich oder praktisch unmöglich macht.
Das Wahlrecht ist verletzt, wenn sich der Deutsche Bundestag seiner parlamentarischen Haushaltsverantwortung dadurch entäußert, dass er oder zukünftige Bundestage das Budgetrecht nicht mehr in eigener Verantwortung ausüben können. Das Grundgesetz setzt die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch. Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie wird die Verfügung über die Identität der freiheitlichen Verfassungsordnung selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber aus der Hand genommen.
Zusammenfassung: Mit Zustimmung zum ESM-Vertrag wird die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung ausgehebelt, dieser Vorgang kommt einem Staatsstreich gleich.
Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Durch unrechtmäßige Ausübung Ihres demokratisch legitimierten Mandates wird die gesetzgeberische Gewalt der wichtigsten Organe der Legislative durch die Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates der Bundesrepublik Deutschland im Bund missbraucht und
 
° die Verfassungsidentität des Grundgesetzes sowie
 
° die gemäß Art. 1 Abs. 2 GG garantierten universellen Menschenrechte durch Verabschiedung eines verfassungswidrigen Völkerrechtsvertrages ausgesetzt.
Die Begriffsbestimmungen des §92 StGB enthalten die gemeinsamen Vorschriften zu den Straftatbeständen Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80-92).
 
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehöhrendes Gebiet abtrennt.
 
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze  
 
1. Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
 
2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3. Das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
4. Die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
5. Die Unabhängigkeit der Gerichte und
6. Der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
 
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beinträchtigen (Absatz 1),
 
2. Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beinträchtigen,
 
3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder.
Rechtsgrundlagen:
Die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik beruhende verfassungsmäßige Ordnung der BRD besteht aus der Dreiteilung der staatlichen Gewalt, bestehend aus
° Legislative
° Exekutive
° Judikative
Diese drei Staatsgewalten kontrollieren und bremsen sich durch weitreichende Verschränkungen gegenseitig, und tarieren ihre Machtpositionen untereinander aus; Eine Konzentration staatlicher Gewalt in einer Hand soll auf diese Weise verhindert werden.
Ein wesentliches und unverzichtbares Element ist hierbei die Rechtstaatlichkeit und Rechtssicherheit, in dem nicht Willkür, sondern Recht und materielle Gerechtigkeit herrschen und der Maßstab aller Dinge sind. Rechtssicherheit ist Element des Rechtsstaatsprinzips. Verfassungsrang kommt der Rechtssicherheit in Deutschland mit Art. 20 Grundgesetz (GG) zu.
 
Dies wird auch durch das Lissabon Urteil (Zitierung; BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.06.2009, Absatz-Nr. (1- 421),  ausdrücklich bestätigt;
 
° RN 216 „Das demokratische Prinzip ist nicht abwägungsfähig; es ist unantastbar (vgl. BVerfGE 89, 155) Die verfassungsgebende Gewalt der Deutschen, die sich das Grundgesetz gab, wollte jeder künftigen politischen Entwicklung eine unübersteigbare Grenze setzen. Eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig (Art. 79 Abs. 3 GG). Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie wird die Verfügung über die Identität der freiheitlichen Verfassungsordnung selbst dem verfassungsändernden Gesetzgeber aus der Hand genommen. Das Grundgesetz setzt damit die souveräne Staatlichkeit Deutschlands nicht nur voraus, sondern garantiert sie auch.“
 
° RN 218   „Die Verletzung der in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegten Verfassungsidentität ist aus der Sicht des Demokratieprinzips zugleich ein Übergriff in die verfassungsgebende Gewalt des Volkes. Die verfassungsgebende Gewalt hat insofern den Vertretern und Organen des Volkes kein Mandat erteilt, über die Verfassungsidentität zu verfügen. Keinem Verfassungsorgan ist die Kompetenz eingeräumt, die nach Art. 79 Abs. 3 GG grundlegenden Verfassungsprinzipien zu verändern. Darüber wacht das Bundesverfassungsgericht. Mit der sogenannten Ewigkeitsgarantie reagiert das Grundgesetz einerseits auf historische Erfahrungen einer schleichenden oder auch abrupten Aushöhlung der freiheitlichen Substanz einer demokratischen Grundordnung. Es macht aber auch deutlich, dass die Verfassung der Deutschen in Übereinstimmung mit der internationalen Entwicklung gerade auch seit Bestehen der Vereinten Nationen einen universellen Grund besitzt, der durch positives Recht nicht veränderbar sein soll.“
Das Haushalts- und Budgetrecht stellt ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar und ist nicht übertragbar, Zitierung; BVerfG, 2 BvR 987/10 vom 07.09.2011, Absatz-Nr. (1-142).
Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat ( vgl. BVerfGE 123, 267). Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324; 79, 311). Art. 38 GG schützt die wahlberechtigten Bürger/innen vor einem Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages, vor allem auf supranationale Einrichtungen (BVerfGE 89, 155; 123, 267). Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs. 1 GG kommt in Konstellationen zum Tragen, in denen offensichtlich die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen des gegenwärtigen oder zukünftigen Bundestages auf eine Art und Weise ausgehöhlt werden, die eine parlamentarische Repräsentation des Volkswillens, gerichtet auf die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger, rechtlich oder praktisch unmöglich macht.

° RN 121 Das Wahlrecht ist verletzt, wenn sich der Deutsche Bundestag seiner parlamentarischen Haushaltsverantwortung dadurch entäußert, dass er oder zukünftige Bundstage das Budgetrecht nicht mehr in eigener Verantwortung ausüben können.
 
° RN 123 Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand ist grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat (vgl. BVerfGE 123, 267). Der Deutsche Bundestag muss dem Volk gegenüber verantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entscheiden. Das Budgetrecht stellt insofern ein zentrales Element der demokratischen Willensbildung dar (vgl. BVerfGE 70, 324; 79, 311). Zum einen dient das Budgetrecht als Instrument umfassender parlamentarischer Regierungskontrolle. Zum anderen aktualisiert der Haushaltsplan den tragenden Grundsatz der Gleichheit der Bürger bei der Auferlegung öffentlicher Lasten als eine wesentliche Ausprägung rechtsstaatlicher Demokratie (BVerfGE 55, 274). Im Verhältnis zu den anderen an der Feststellung des Haushaltsplanes beteiligten Verfassungsorganen kommt dem gewählten Parlament eine überragende verfassungsrechtliche Stellung zu. Die Kompetenz zur Feststellung des Haushaltsplanes liegt nach Art. 110 Abs. 2 GG ausschließlich beim Gesetzgeber. Diese besondere Stellung findet auch darin Ausdruck, dass Bundestag und Bundesrat berechtigt und verpflichtet sind, nach Art. 114 GG den Haushaltsvollzug der Bundesregierung zu kontrollieren ( BVerfGE 45, 1; 92, 130)
 
° RN 124 Als Repräsentant des Volkes müssen die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch in einem System intergouvernementalen Regierens die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Mit ihrer Öffnung für die internationale Zusammenarbeit, Systeme kollektiver Sicherheit und die europäische Integration bindet die Bundesrepublik Deutschland nicht nur rechtlich, sondern auch finanzpolitisch. Selbst dann, wenn solche Bindungen erheblichen Umfang annehmen, wird das Budgetrecht nicht in einer mit dem Wahlrecht rügefähigen Weise verletzt. Für die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie kommt es darauf an, ob der Deutsche Bundestag der Ort bleibt, in dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten. Würde über wesentliche haushaltspolitische Fragen der Einnahmen und Ausgaben ohne konstitutive Zustimmung des Bundestages entschieden oder würden überstaatliche Rechtspflichten ohne entsprechende Willensentscheidung des Bundestages begründet, so geriete das Parlament in die Rolle des bloßen Nachvollzuges und könnte nicht mehr die haushaltspolitische Gesamtverantwortung im Rahmen seines Budgetrechts wahrnehmen.
 
° RN 125 Vor diesem Hintergrund darf der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen. Insbesondere darf er sich, auch durch Gesetz, keinen finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die – sei es aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelmaßnahmen- zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können, seien es Aufgaben oder Einnahmeausfälle. Dieses Verbot der Entäußerung der Budgetverantwortung beschränkt nicht etwa unzulässig die Haushaltskompetenz des Gesetzgebers, sondern zielt gerade auf deren Bewahrung.
 
° RN 126 Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Zusammenhang mit der zur Verwirklichung eines vereinten Europas erstrebten Öffnung der staatlichen Herrschaftsordnung hin zur Europäischen Union (vgl. Art. 23 GG) auf verfassungsrechtliche Schranken hingewiesen, die das Grundgesetz gegenüber einer parlamentarischen Selbstbeschränkung des Budgetrechts errichtet ( vgl. BVerfGE 89, 155; 97, 350). Danach läge eine das Demokratieprinzip und das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verletzende Übertragung wesentlicher Bestandteile des Budgetrechts des Bundstages jedenfalls dann vor, wenn die Festlegung über Art und Höhe der den Bürger treffenden Abgaben in wesentlichen Umfang supranationalisiert und damit der Dispositionsbefugnis des Bundestages entzogen würde (vgl. BVerfGE 123, 267).
Mit freundlichen Grüßen
Hub, den 31.07.2012, Ludwig Maier

 

Sonntag, 9. September 2012

Non Gouvernement Organization "Plus Democratie", le ESM et la Constitution Allemande

Référendum: «Fais confiance, mais prends garde à qui!»
 MES et pacte budgétaire: l’astuce de la «légitimité démocratique»

par Felix Staraschek
Traduction Allemand  vers Francais par Horizons et Debats 

Je constate avec une vive inquiétude les efforts visant à ignorer les prescriptions de notre Loi fondamentale quant à la politique européenne et extérieure en faisant voter par référendum sur une nouvelle Constitution conformément à l’article 146 de la Loi fondamentale. Après que l’association «Mehr Demokratie» ait lancé sa campagne «Volksentscheid, sonst klagen wir» («Une consultation populaire, sinon nous porterons plainte») fin mars 2012, de plus en plus de politiques lui emboîtent le pas. Schäuble a révélé au Spiegel qu’un référendum pourrait avoir lieu plus vite que prévu et j’ai déjà lu dans le quotidien «Rheinische Post» du 2 juillet 2012 que Steinbrück (SPD) croyait possible de gagner cette consultation grâce à une alliance entre le monde politique, l’économie et les médias. Les quotidiens et la radio m’apprennent maintenant que de plus en plus de politiques sont favorables à un référendum.

Non Governement Organization "More Democracy" and the German Constitution

Referendum: “Try before you trust!”
ESM and Fiscal Pact: The trick with “democratic legitimacy”
by Felix Staratschek

Translated from German to English by Currntconcerns

It is with great concern that I observe the efforts to abrogate the guidelines for European and foreign policy of our “Grundgesetz” (Basic Law) by voting for a new constitution in a referendum under Article 46 of the German Grundgesetz. Once the association “Mehr Demokratie” started its campaign “Volksentscheid, sonst klagen wir!” (Referendum now, or we go to court) by the end of March 2012, more and more politicians jump on the bandwagon. After Schäuble made known in Der Spiegel, that such a referendum could come sooner than expected, and after reading in the “Rheinische Post” on 2 July 2012, that Steinbrück (SPD) considers it possible to win such a referendum by an alliance of government, business and media, I can now read in the newspapers or hear in news reports that more and more politicians are speaking in favor of a referendum.

Samstag, 8. September 2012

ÖDP sammelt 10.000 Euro um Infragestellung des Grundgesetzes zu unterstützen

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 


Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte  geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. 



Heute hat mich das zweite Mal ein Rundbrief der ÖDP an ihre Mitglieder erreicht. Bei ca. 6000 Mitgliedern hat also die ÖDP schon ca. 12.000 Briefe zur Post gebracht, um für die vom Verein Mehr Demokratie ausgeheckte "Verfassungsbeschwerde" 10.000 Euro bei den ÖDP- Mitgliedern loszueisen. Unter Umständen wurde der Brief auch an viele Interessenten verschickt, da er ja mit "Lieber Bürgerin, lieber Bürger....." beginnt. Bis zu 3000 Euro können also alleine diese Briefaktionen gekostet haben.

Was fordert den Mehr Demokratie? Das liegt dem ÖDP- Brief bei. Auf der einen Seite dieser Beilage steht, warum ESM und Fiskalpakt so schlimm sind, auf der anderen Seite kann man dann lesen, dass man das böse Grundgesetz los werden muss, damit ESM und Fiskalpakt eine Chance auf Umsetzung bekommen.

Während in den Werbetexten für eine Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde immer behauptet wurde, es ginge um die Grundgesetzwidrigkeit von ESM und Fiskalpakt, geht es doch in Wirklichkeit um die ESM- und Fiskalpaktwidrigkeit des Grundgesetzes. Das ist geradezu eine diabolische Verdrehung. wer sich die Mühe machte, die Mehr Demokratie Klage zu lesen, konnte dies schon lange wissen. Neu ist für mich, wie offen sich Mehr Demokratie zu seiner Untat bekennt.

"Wir fordern eine Volksabstimmung im Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht aber über diese Verträge."


ESM-Verfassungsklägerin Hassel-Reusing nimmt Stellung- Zur Information des Bundesverfassungsgerichts zur den Befangenheitsanträgen !

Unser Politikblog | 7.September 2012Die Beschwerdeführerin Sarah Luzia Hassel-Reusing nimmt die u. a. im Handelsblatt zu findende Information des Bundesverfassungsgerichts, dass Befangenheitsanträge – im vorliegenden Fall bzgl. BVR Prof. Dr. Huber wegen seiner Nähe zum ebenfalls klagenden Verein „Mehr Demokratie“- nur für das Verhältnis zur jeweiligen Klägerin (2 BvR 1445/12) zu entscheiden sind, und keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung über die Klagen anderer Kläger haben, zur Kenntnis.Ein Befangenheitsantrag ist auch ein rein präventives Instrument.


Freitag, 7. September 2012

Verkehrsausschuss: Viebach (CDU) dreht beim Sportplatz durch

Es schien eine ruhige Ausschusssitzung zu werden. Viele Berichte zur Kenntnisnahme und wenn etwas zu entscheiden war, wurde das entweder wegen offener Fragen ohne Empfehlung den Stadtrat überantwortet (Einzelhandelszentrum Bergerhof, Wohnungsbau Grundschule Blumenstraße) oder es war kein kontroverses Thema (Bikepark im Osten der Stadt).

Aber bei einem Thema platzte mal wieder dem CDU- Vorsitzenden Herrn Viebach der Kragen.