Abs.
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwald
02195/8592
Betrifft: Klage von Mehr Demokratie "Volksentscheid, sonst klagen wir"
Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes!
Viele 1000 Unterstützer klagen mit dem Verein "Mehr Demokratie" anlässlich der Beschlüsse des Bundestages zum ESM und Fiskalpakt. Ich habe mich als Teilnehmer an der Klage von Mehr Demokratie eingetragen und ziehe diese Teilnahme, nachdem ich den Klagetext gelesen habe, zurück. Ich fühle mich von Mehr Demokratie getäuscht und gehe davon aus, dass viele Unterstützer dieser Klage sich dort nicht eingetragen hätten, wenn die vorher gewusst hätten, was Mehr Demokratie wirklich fordert. Ich wähle daher die Form des offenen Briefes, damit jeder Mitkläger überprüfen kann, ob er meine Kritik teilt.
Ich habe keine Absicht, Sie bezüglich ihres Urteils zu beeinflussen, sondern ich will lediglich darlegen, warum ich nicht mehr hinter der Klage von Mehr Demokratie stehen will. Denn ich fühle mich betrogen von der Kampagne, die Mehr Demokratie durchführt, um Unterstützer für seine Klage zu bekommen.
"Jetzt Verfassungsbeschwerde ausdrucken",wirbt ein Klickfeld auf der Seite www . verfassungsbeschwerde . eu . Was würden sie da erwarten? Eigentlich die Inhalte der Klage oder solange die nicht wörtlich veröffentlicht werden durften eine Umschreibung der Klageziele. Statt dessen findet man da aber nur ein Beitrittsformular zur Klage.
"Europa braucht mehr Demokratie
Volksentscheid sonst klagen wir
Im Zuge der Eurorettungspolitik werden Parlamente zunehmend entmachtet und immer mehr Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagert. Die Bürger bleiben außen vor. Wenn Eurorettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag wie geplant abgesegnet werden, bedeutet das tiefe Einschnitte in Haushalt und Souveränität der Bundesrepublik. Solange die Bevölkerung nicht in bundesweiten Volksentscheiden „Ja“ zu ESM- und Fiskalvertrag gesagt hat, dürfen diese Verträge nicht ratifiziert werden. Dafür gehen wir bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht. Unterstützen Sie die Bürgerklage!
So funktioniert es:
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenlos. Um die Klage zu unterstützen, senden Sie diese Vollmacht bitte mit leserlicher Adresse und persönlich unterschrieben per Post an:
Mehr Demokratie e.V. , Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Alle Angaben sind erforderlich. Die E-Mail-Adresse wird benötigt, um Sie über den Fortlauf der Verfassungsbeschwerde zu informieren. Der Verein verwaltet die Daten für die Prozessbevollmächtigten.
Bitte denken Sie daran, den Brief mit 55 Cent zu frankieren!
Vollmacht für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde
Hiermit erteile ich
1) Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Unter den Linden 12, 10117 Berlin/Zweigstelle Tübingen, Karlstr. 6.
2) Herrn Univ.-Prof. Dr. Christoph Degenhart, Universität Leipzig, wohnhaft Stormstrasse 3, 90491 Nürnberg,
Vollmacht, mich vor dem Bundesverfassungsgericht zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahren
- zum Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
- zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie
- zum Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag),
sowie die jeweiligen Begleitgesetze zu vertreten und alle zur Durchführung dieses Verfahrens erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf eine Rücknahme der Verfassungsbeschwerden sowie die Hinzuziehung weiterer Bevollmächtigter (Untervollmacht). Ich versichere, volljährig und im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft zu sein.
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für mich kostenlos. Für mich entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
www . verfassungsbeschwerde . eu
Tel. 030 - 420 823 70
Mail: info@mehr-demokratie.de
Mehr Informationen:
Ja, ich möchte weitere Informationen erhalten!
Ich kenne weitere Interessenten.
Bitte schicken Sie mir weitere Vollmachten zum Ausfüllen zu.
Ich interessiere mich für eine Mitgliedschaft bei Mehr Demokratie
Mehr Demokratie e.V., Kto 8870800,
BLZ 70020500, Bank f. Sozialwirtschaft
Spenden an:
Name, Vorname E-Mail
Straße Hausnummer PLZ Ort
Ort, Datum Unterschrift"
Mehr Demokratie gibt an, dass die eine Klage zur "Verfassungswidrigkeit der Zustimmungsgesetze" zu stellen. Wenn man jedoch die Klage liest, stellt man fest, dass neben der dort formulierten Kritik es Passagen gibt, die ich bei Kritikern des ESM nicht erwarten würde. Auch der Titel "Volksentscheid, sonst klagen wir" legt nahe, Mehr Demokratie fordert einen Volksentscheid zum ESM und Fiskalpakt.
Woran aber die meisten Mitkläger gar nicht denken, ist die Aussage von Verfassungsrichter Jürgen Papier in der BILD- Zeitung vom 28.6.2012, die ich im Zug gefunden habe:
"Über einen Volksentscheid können nicht mehr Befugnisse in Anspruch genommen werden, als im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung."
Diese Aussage von Herrn Papier haben mir die Augen geöffnet und bei mir die Frage aufgeworfen: Können überhaupt Gesetze, deren Vereinbarkeit mit der Verfassung umstritten ist, einen Volksentscheid unterworfen werden? Denn wenn die das Parlament nicht hätte beschließen dürfen, dürfte das nach der Aussage von Herrn Papier gemäß unserem Grundgesetz doch wohl auch das Volk nicht, oder?
----Kann die Art, wie diese Kampagne geführt wurde Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Klage von Mehr Demokratie haben?
-----Denn wenn man möglicherweise verfassunsgwidrige Gesetze per Volksentscheid durchsetzen will und nur von diesem Faktum die Klage abhängig macht, wird man dann nicht zum Unterstützer dieser potentiellen Verfassungsfeindlichkeit?
Aber es kommt noch schlimmer. Statt nur gegen den ESM und den Fiskalpakt zu klagen, liefert Mehr Demokratie eine Strategie, wie der ESM und der Fiskalpakt auch dann umgesetzt werden können, wenn Sie diesen für verfassungswidrig erklären sollten. Aufgrund dieser Strategie von Mehr Demokratie haben eigentlich alle schon sicher das Verfahren verloren, weil die Politik unabhängig von der Beurteilung der Mehr Demokratie- Klage und aller anderen Klagen ihrerseits diese Strategie aufgreifen kann. Äußerungen von Schäuble im Spiegel und Steinbrück in der Rheinischen Post legen nahe, dass die Politiker diese Chance erkannt haben. (Quellen siehe weiter unten).
Mehr Demokratie schreibt auf Seite 102 ihrer Klage (Hervorhebungen durch mich):
"5. Rechtsfolgen Art. 146 GG
Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalvertrag überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.
Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen."
----Kann ein Kläger, der darlegt, das ESM und Fiskalpakt verfasssungswidrig seien, einen Weg darlegen, wie man ein verfassungswidriges Gesetz durch eine neue Verfassung im nachhinein zulässig machen kann?
----Darf ein Bundesverfassungsgericht, dass unser Grundgesetz und seinen Identitätskern schützen soll, so eine Klage überhaupt annehmen?
----Ist das nicht ein Betrug an den durch Kampagnen geworbenen Mitklägern, die doch alle nicht wollen, das ESM und Fiskalpakt umgesetzt werden können?
Es spielt hier keine Rolle, was Sie nachher im Urteil entscheiden und wie sie darin ESM und Fiskalpakt einordnen! Es geht hier darum, dass Mehr Demokratie unter dem Vorwand, den ESM und Fiskalpakt verhindern zu wollen, über 29.000 Menschen als Mitkläger gewonnen hat. Die wenigsten dürften die ganze Klage gelesen haben und weit vor der Seite 102 hängen geblieben sein.
----Kann es nicht sogar Strategie sein, diese Aussagen so weit hinten zu platzieren, damit die Masse der Mitkläger es gar nicht schafft, bis dahin zu lesen?
Fakt ist doch, durch diese Formulierung bekommen die Mitkläger keinen Volksentscheid zu ESM und Fiskalpakt, sondern einen Entscheid, ob wir eine neue Verfassung bekommen, wo die Identität der Verfassung so geändert wird, dass man ESM und Fiskalpakt nicht mehr durch das Verfassungsgericht überprüfen lassen kann!
Ich sehe auch nirgendwo eine Verpflichtung, dass der Bundestag den ESM und Fiskalpakt zustimmen muss. Das haben die Abgeordneten hoffentlich aus freien Stücken getan, zumindest wenn diese den Mut haben, nach dem Geist des Grundgesetzes zu handeln.
----Aber kann dann, wenn der Bundestag gar keine Pflicht hat, ein Gesetz zu beschließen, das Verfassungsgericht die obige Verpflichtung aussprechen?
----Ist das nicht ein unzulässiger Antrag, weil damit das Bundesverfassungsgericht nicht nur über Urteile Gesetzgebung korrigiert, sondern aktiv gesetzgebend tätig würde?
----Müsste das nicht ein Verein, der sich "Mehr Demokratie" nennt, wissen, dass zur Identität jeder echten Demokratie die Gewaltenteilung in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt gehört?
"V. Zum Verfahren:
Nur auf diesem Weg kann demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechsel in der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene Verfahren ist hierzu nicht geeignet. Es wäre, dies ist ergänzend anzumerken, selbst dann nicht geeignet, tragfähige demokratische Legitimation zu begründen, wenn es in sich in verfassungskonformer Weise durchgeführt worden wäre. Aber auch dies ist nicht der Fall"
Kann es Sinn einer Klage gegen ESM und Fiskalpakt sein, darzulegen, wie man ESM und Fiskalpakt Legitimation verleiht? Wenn das eine Privatklage wäre, könnte man noch über diesen Widerspruch hinweg sehen. Aber hier wurden bis heute, den 18.07.2012 mehr als 29.000 Mitkläger angeworben, die alle hofften, eine Klage zu unterstützen, die den ESM und Fiskalpakt verhindern will. Angesichts der zuvor in der Klage von Mehr Demokratie beschriebenen Bedenken gegen den ESM und Fiskalpakt ist es doch geradezu schizophren, dann diesen Weg zur Legitimierung anzubieten. Da frage ich mich schon, ist diese Klage eigentlich ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, oder eher ein Fall für den Psychater?
Kritisch wurde ich schon, als ich las, wie Mehr Demokratie über das Referendum in Irland berichtet hat:
"Iren stimmen im Referendum für Fiskalvertrag
Gestern waren rund 3,1 Millionen Iren dazu aufgerufen, per Referendum über den Europäischen Fiskalvertrag abzustimmen. Jetzt steht das Ergebnis offiziell fest: Mit einer Mehrheit von etwa 60 Prozent stimmten die Iren dem Vertrag, der dem Schuldenabbau und der engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa dienen soll, zu."
Ist dass nicht ein schrecklicher Euphemismus im Vergleich zu dem, was Mehr Demokratie in der Klageschrift zum ESM schreibt? Wenn es nur um Schuldenabbau und Zusammenarbeit ginge, bräuchte man nicht die Geheimhaltung und Immunität beim ESM und dann wären auch bessere Steuereinnahmen eine Statusverbesserung....! Und dann bräuchte man auch keine Klage von Mehr Demokratie!
"Während in der Bundesrepublik Deutschland noch nie eine bundesweite Volksabstimmung stattgefunden hat, sind die Iren bereits vertraut mit dieser Form der direkten Demokratie. Auf der Insel war es sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Zustimmung oder Ablehnung zum Fiskalvertrag entscheiden. Seit heute steht fest, dass eine Mehrheit der wahlberechtigten Iren „Ja!“ zu dem Vertrag gesagt hat, der laut der Bundesregierung die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion stärken, die Haushaltsdisziplin verbessern und eine verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung ermöglichen soll. Mehr Demokratie fordert, dass die Menschen in allen europäischen Mitgliedsländern bei solch grundsätzlichen Weichenstellungen mitentscheiden können."
Hat Irland eigentlich ein Verfassungsgericht, vor dem man hier klagen könnte? War die Entscheidung der Iren frei, oder wurden die unter Druck gesetzt oder über das wahre Wesen des ESM eventuell fehl informiert? Immerhin hat Deutschland ein Verfassungsgericht, wo man durch das von Gauweiler, linken und ÖDP- Politikern und anderen erreichte Lissabon- Urteil Kontrollklagen einreichen kann, die den ESM auf inhaltlicher Ebene angehen. Ohne die Klagen zum Lissabonurteil hätten wir jetzt dieses Klagerecht wahrscheinlich nicht mehr. Dafür sage ich allen Verfassungsrichtern ein herzliches Danke!
"Daher fordern wir auch in Deutschland die Einführung eines bundesweiten Volksentscheides und insbesondere Volksabstimmungen zu Euro-Rettungsschirm und Fiskalvertrag. Darauf zielt auch unsere aktuelle EU-Kampagne „Volksentscheid – sonst klagen wir!“ ( www . verfassungsbeschwerde . eu ) ab. Grundsätzlich sollte der Wert von Volksabstimmungen nie an Ergebnissen bemessen werden: Es geht nicht um „richtige“, sondern um demokratisch zu Stande gekommene Entscheidungen – wie auch immer sie ausfallen. Dennoch: Das Ergebnis in Irland zeigt, dass oftmals geäußerte Befürchtungen von Volksabstimmungs-Gegnern, die Bürger würden irrational, euroskeptisch oder grundsätzlich regierungskritisch entscheiden, nicht zutreffen. Doch viele führende Politikerinnen und Politiker setzen in EU-Fragen lieber auf Verordnung von oben statt auf Überzeugungsarbeit." (Hervorhebungen durch mich)
Wenn ESM-Kritik hier mit irrational, euroskeptisch und regierungskritisch und einem negativen Touch gleichgesetzt wird, dann kann der Verein doch nicht selbst so irrational, europaskeptisch und regierungskritisch sein, dass er gegen den ESM und Fiskalpakt klagt!
----Wo steht da, dass die in der Klage einen Volksentscheid über ein neues Grundgesetz wollen?
Es ist denen egal, was dabei heraus kommt, wieviel Schaden Demokratie und Menschenrechte nehmen könnten, Hauptsache es gab einen Volksentscheid. Diese billige und populistische Haltung ist aber mit unserem Grundgesetz unvereinbar, dass m.E. mehr Volksentscheide zulässt, als es Mehr Demokratie glaubt (dafür muss man mal die Quellen des parlamentarischen Rates lesen, die m.E. klar belegen, dass die Volksentscheide in der Praxis der Politik der Bundesrepublik haben wollten und nur ein Ausführungsgesetz nie erlassen wurde)!
----Muss es nicht das Ziel eines jeden Klägers und auch Richters sein, dass "richtige Entscheidungen" herauskommen und falsche durch ein Urteil aufgedeckt werden?
----Ist Demokratie nicht weit mehr als die Herrschaft der Mehrheit, weil es Grund- und Minderheitenrechte gibt, über die durch keine Mehrheit gültig in Frage gestellt werden dürfen?
----Ist diese Art von Demokratieverständnis überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar und darf man eine Klage behandeln, der es gar nicht um die richtige Entscheidung geht, sondern um eine über allen Grundrechten stehende Mehrheitsentscheidung per Volksentscheid, der wir uns dann unhinterfragt fügen sollen?
Aber das Grundgesetz kennt eine Grenze, wo niemand drüber abstimmen kann, die grundrechtsgleichen Rechte die zum Wesensgehalt und Identitätskern des Grundgesetzes gehören. Wenn also Gesetze in ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz umstritten sind, darf es nie heißen, "Volksentscheid, sonst klagen wir", sondern nur BVG- Urteil, dafür klagen wir. Nur im Rahmen so eines Urteils wären dann Volksentscheide denkbar, wie und ob das richterlich korrigierte Recht angewendet werden soll. Hier danke ich noch einmal Richter Papier, dass er mit seinem Interview mir die Augen geöffnet hat.
Und das schlimmste ist, dass Mehr Demokratie mit seiner demokratischen Oberflächlichkeit auch noch Medienerfolge feiert und die Aufmerksamkeit von den Klagen abzieht, die sich viel tiefer mit den Inhalten des ESM befassen und keine Auswege für die Befürworter des ESM und Fiskalpakt enthalten. Diese Kläger setzen ihre ganze Hoffnung auf die Richter in Karlsruhe, dass diese in ihrer juristischen Kompetenz genau erkennen, wie weit die Politiker von Bundestag und Bundesrat gehen dürfen, ohne gegen das Grundgesetz zu verstoßen mit seinem Bekenntnis zu den "unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt".
Mehr Demokratie entpuppt sich daher m.E. bei genaueren Hinsehen als ein Marketing- Trick um Adressen und Spenden zu sammeln und als ein trojanisches Pferd zur Durchsetzung von ESM und Fiskalpakt. Mehr Demokratie hat m.E. den Politikern eine Strategie geliefert, wie die machen können, was die wollen, wenn es ihnen nur gelingt, die Bevölkerung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Und Mehr Demokratie missbraucht m.E. das Verfassungsgericht mit dieser seltsamen Klageschrift zu seiner bisher größten Spendensammelaktion. Wenn Verfassungsklagen künftig Geldwaschanlagen werden, dürfte es künftig vielleicht sogar kommerzielle Verfassungskläger geben.
Peer Steinbrück (SPD) über die von Mehr Demokratie geforderten Volksabstimmungen, zitiert aus der Rheinischen Post vom 2.7.12:
"Solch ein Referendum käme ja nicht über Nacht, sondern frühestens 2013 oder 2014. Wenn Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft gemeinsam antreten, Europa als richtige Antwort auf das 21. Jahrhundert zu erklären, dann kann man so etwas gewinnen."
Was Steinbrück hier Europa nennt, dürfte in Wahrheit ESM, Fiskalpakt und und wenn die Befürchtungen der ESM- Kritiker eintreten, Demokratiebabbau heißen! Will das der Verein "Mehr Demokratie"?
Ich weiß, dass sie als Richter andere Einsichten haben können, als ich. Aber ich kann es angesichts der dargelegten Gründe nicht mehr verantworten, bei Mehr Demokratie als Mitkläger geführt zu werden. Da ich davon ausgehe, dass mein Formular schon bei Ihnen abgegeben wurde, bitte ich Sie hiermit, meinen Klagerücktritt und diese Gründe dafür zur Kenntnis zu nehmen.
Ich wünsche Ihnen eine gute Hand und einen klaren Kopf und Gottes Beistand, dass Sie ein Urteil fällen, dass Europa menschlich wirklich weiter bringt. Bitte lassen sie sich nicht durch die Vorhersage von Krisen beeinflusse, weil die uns akut mit und ohne ESM und Fiskalpakt drohen. Gefährlich werden Krisen erst, wenn die mit Demokratieabbau einhergehen. Und da hoffe ich, dass Sie Aussagen finden, die garantieren, dass ein Demokratieabbau und eine Beugung von Menschenrechten nicht stattfinden können.
Ich nehme mit Freude zur Kenntnis dass Sie sich mehr Zeit nehmen, um sich mit der Materie zu befassen, als der Bundestag. Mögen die Parlamentarier von dieser Sorgfalt etwas lernen.
Mit besten Grüßen und Dank dass sie schon beim Lissabonurteil viele Automatsimen gestoppt haben
und das Friedensgebot des Grundgesetzes als Strukturprinzip erklärt haben,
Ihr Felix Staratschek
(aktiver Staatsbüger und Schützer unseres heutigen Grundgesetzes)
Der Funktionär vom Verein "Mehr Demokratie" hat als Bundesvorsitzender der ÖDP diese Verfassungsbeschwerde in die ÖDP getragen. Sowohl die Partei als auch der Bundesvorsitzende haben den Absprung von dieser Aktion nicht geschafft und stehen weiter als Unterstützer dieser Aktion, die den einzigen Weg weist, wie man das Grundgesetz anschaffen kann. |
Diese Klage kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. (Siehe auch hier.)
Ein Kommentar vom Oktober 2012 von Volker Reusing zum Urteil über die Anträge auf einstweilige Anordnung steht hier.
Ein Kommentar vom Oktober 2012 von Volker Reusing zum Urteil über die Anträge auf einstweilige Anordnung steht hier.
Dieser Text ist ein historisches Dokument. Im November 2014 wurde Sebastian Frankenberger im ersten Wahlgang als ÖDP-Bundesvorsitzender abgewählt. Im September 2016 distanzierte sich der ÖDP Bundesvorstand von der Aktion, in die Sebastian Frankenberger die ÖDP von oben her ohne Basisbeschluss und wahrheitsgemäße Information über die Inhalte geführt hatte. http://viertuerme.blogspot.de/2016/09/odp-geht-endlich-auf-distanz-zu-einer.html . Die Texte bleiben als historisches Dokument und als Warnung erhalten, wie leicht sich Strukturen von Parteien von einer Person mit Charisma übernehmen lassen und es schaffen können gutgesinnte Mitglieder von ihren Zielen abzulenken. Der Einsatz für die Programmtreue der Partei kann für die wachen Mitglieder schmerzhafte Folgen haben. Aber wenn man ausdauernd alle Schläge der scheinbar Mächtigen erträgt und über Texte und Proteste vor Veranstaltungen die Gefahr thematisiert, kann diese Ausdauer trotzdem zum Erfolg führen. Sebastian Frankenberger hat es geschafft, mich aus der ÖDP werfen zu lassen, seine Hoffnung, dass ich dadurch aufgebe, hat sich nicht erfüllt und so musste er am Ende den Vorsitz abgeben und wurde nicht EU- Parlamentarier und hat dann die ÖDP verlassen. Unabhängig von meiner politischen Diskrepanz zu ihm kann ich ihn als Fremdenführer in Linz und Passau nur empfehlen, denn da versteht er sein Handwerk und Mundwerk. |
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